Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.zusammen kommen sind: da die Fendlein von Embs / Tusis / Schamser vnnd Rhynwalder Hochgerichts / jhrer gewartet: haben den Berg vberstigen / den Feind von Sant Bernhardin alßbald abgetrieben / vnnd jhrer vier gefangen / nemblich einen Engelländer / welchem das Leben geschenckt wurd / einen Tyroler / einen Vnterwalder / vnd einen Spanier / die man vmbgebracht hat. Den 11. sind sie auff Bernhardin ankommen / vnnd sind den 12. sechtzig Muß quetirer zur Lincken / vnnd vier Fendlein auß Davos vnnd Brettigöuw zur rechten des Bergs / gezogen. Der Feind hatte sich zu Sant Jacob starck eingeschantzt / wie auch zu Masox: welchem die vbrigen Fendlein / der ebne nach / nachgezogen. Es war der besagte Feind ohne das Landvolck / starck in die zwölff hundert Mann: vnd war ein außerlesen Kriegsvolck / von Capelleten / Corsen / Albanesern / Wallonen / Frantzosen / Schweitzern / Spaniern vnd andern Landen: mit denen man den Grisonen einen schönen Schimpff vnderstanden zu machen: sonderlich auch / weil die gemeinen Soldaten / von einem Perusiner Priester / wann sie mit seinem geweiheten Oel vnnd Wasser besprützt vnd angesalbet würden / samb sie Schuß vnd Stichfrey seyn solten / beredt waren. Welches sie aber wenig geholffen. Dann sie wurden mit solcher Behendigkeit / Gewalt vnnd Eyffer / von dem Bündtnerischen Volck / bey Sant Jacob also Mannlich angegriffen / daß sie weder jhrer Kriegsexperientz wegen / noch in krafft deß obberürten Priesterlichen Segens / das Fersengelt zu geben / sich enthalten mögen: jedoch wolten sie zu Masox ob dem Dorff / widerumb einen Stand halten. Als sie aber gesehen / daß sie vberhöcht / haben sie widerumb die Flucht / jhr Leben zu salvieren / das bequemste Mittel zuseyn / erachtet. Es wurden aber nichts desto minder / jhrer in die zwey vnd viertzig vnnd mehr / ehe sie die Grentzen erreichen mögen / erschlagen: vnnd darunder drey fürnehme Befelchshaber: als Capitayn Frantz Pison von Marsilien: ein anderer Hauptmann / so nach dem man jhme ein Hand abgehawen / zu Bellentz hernacher gestorben: vnd der Oberste Wachtmeister / Frantz Sfonza. Es sind auch ein ziemliche Anzahl / alß man zu Rufste ein Tonnen Pulver in der Flucht außtheilen wollen (welches durch einen Lunten vnversehnlich angangen /) jämmerlich besengt vnd verbrennt worden. Von dem Landtvolck auß Saazza / so mit dem Feind im Feld gewesen / sind acht Personen geblieben. Vnnd wurden zu Masox / viel in der Flucht gelassene Harnisch vnd Munition / auch zu Ruffle etwas Pulvers vnd Lunten / gefunden. Auff der Bündner seiten / niemand geblieben / als Wieland Bräm / so dem obbemelten Hauptmann die Hand abgehawen hatte. Nach erlangtem Sieg / haben erstlich die Masoxer / demnach der halbe Theil zu Ruffle / vnd was darob / auch endlich die Galancker / gemeinen drey Bündten / widerumb gehuldiget: die vbrigen wurden zur Eydspflicht gehalten / von der Besatzung / so das Landt vor ferrnerem Eynfall zubewahren / hinderlassen worden: welche man niemanden keinen schaden zuthun / beeydiget hat. Ist also das vbrige Bündtnerische Kriegsvolck den 18. dieses / widerumb abgezogen: vnnd wurden die Kirchen / Geistlichen / Wehrlosen / Weib vnnd Kinder / von niemanden nirgend beleidiget. Darauff man den 20. widerumb heim kommen: vnd den zwey vnd zwantzigsten / wegen der Victorj ein allgemein Danckfest gehalten. Alldieweil dieser Masox Handel gewehrt / ist ein Sturm durch die Herrschafft Meyenfeld vnd Brettigöuw / wie auch in den nechstgrentzenden Landen Jhrer Hochfürstlichen Durchleucht Ertzhertzogs Leopoldi / gegangen. Allda denckwürdiges nichts erfolget / alß daß bey Sant Lucis Steig / in einem geringen Scharmützel / fünff der Oesterreichischen vnnd drey Bündtner / auff dem Platz geblieben: die Sach aber alßbald widerumb gestillet worden. Die in Masox von den Bündtnern Gefangene / zeigten an / es haben die drey Bündt an fünff Orten auff einmahl angegriffen sollen werden / von Meyland vnd Tyrol her: nemblich in Masox oder Rhynwald: vber Vrselen auff Disentiß: zu Cläven: Engadin vnnd Meyenfeld: vnd das / so bald die Berg Wandelbar seyn möchten. Den Soldaten hatte man erlaubt zu rauben / zu tödten / zu brennen vnnd zu verhergen / was sie antreffen würden mögen / ohne vnterscheid der Religion: deß vnmenschlichen Vorhabens / wenn sie mit den Bündtnern / daß man alßdann jhre benachbarte Evangelische Bundsgenossen zum Baren führen / vnnd ebner massen mit jhnen hausen wolte. Nach diesem Masoxischen Geschäfft / sind die Grentzen des Vatterlands von gemeinen dreyen Bündten / mit nothwendiger Besatzung wol versichert / vnd alle ferrnere Weitläufftigkeiten / biß auff die Zukunfft des Herren Frantzösischen Extraordinary Ambassadoren / Mons. de Montholon, so den 9. May zu Chur ankommen / eingestellt worden. Meyländische Capitulation / welche der ober Bund angenommen. Die Meyländische Capitulation / welche der obere Bundt zu Praejuditz deß Landes Freyheiten vnnd nicht geringem Nachtheil der andern zween Bünd / außgenommen / wie bißhero zu mehrmalen gedacht worden / bestunden in folgenden Puncten: Es solte zwischen Meyland vnnd jhnen den Bündnern ein ewiger Frieden beschlossen / vnd solcher von zwölff zu zwölff Jahren / ernewert werden: Erstlich daß man kein andere / als die Römisch-Catholische Religion in dem Veltlyn / zulassen vnd vben solte. Die Ecclesiastica Iurisdictio, solte dem Bischoff von Como zugehören: Die Veltlyner solten sich nach dem Tridentinischen Concilio vnd dem newen Calender verhalten: Die vertriebene Evangelische Veltlyner sol- zusammen kommen sind: da die Fendlein von Embs / Tusis / Schamser vnnd Rhynwalder Hochgerichts / jhrer gewartet: haben den Berg vberstigen / den Feind von Sant Bernhardin alßbald abgetrieben / vnnd jhrer vier gefangen / nemblich einen Engelländer / welchem das Leben geschenckt wurd / einen Tyroler / einen Vnterwalder / vnd einen Spanier / die man vmbgebracht hat. Den 11. sind sie auff Bernhardin ankommen / vnnd sind den 12. sechtzig Muß quetirer zur Lincken / vnnd vier Fendlein auß Davos vnnd Brettigöuw zur rechten des Bergs / gezogen. Der Feind hatte sich zu Sant Jacob starck eingeschantzt / wie auch zu Masox: welchem die vbrigen Fendlein / der ebne nach / nachgezogen. Es war der besagte Feind ohne das Landvolck / starck in die zwölff hundert Mann: vnd war ein außerlesen Kriegsvolck / von Capelleten / Corsen / Albanesern / Wallonen / Frantzosen / Schweitzern / Spaniern vnd andern Landen: mit denen man den Grisonen einen schönen Schimpff vnderstanden zu machen: sonderlich auch / weil die gemeinen Soldaten / von einem Perusiner Priester / wann sie mit seinem geweiheten Oel vnnd Wasser besprützt vnd angesalbet würden / samb sie Schuß vnd Stichfrey seyn solten / beredt waren. Welches sie aber wenig geholffen. Dann sie wurden mit solcher Behendigkeit / Gewalt vnnd Eyffer / von dem Bündtnerischen Volck / bey Sant Jacob also Mannlich angegriffen / daß sie weder jhrer Kriegsexperientz wegen / noch in krafft deß obberürten Priesterlichen Segens / das Fersengelt zu geben / sich enthalten mögen: jedoch wolten sie zu Masox ob dem Dorff / widerumb einen Stand halten. Als sie aber gesehen / daß sie vberhöcht / haben sie widerumb die Flucht / jhr Leben zu salvieren / das bequemste Mittel zuseyn / erachtet. Es wurden aber nichts desto minder / jhrer in die zwey vnd viertzig vnnd mehr / ehe sie die Grentzen erreichen mögen / erschlagen: vnnd darunder drey fürnehme Befelchshaber: als Capitayn Frantz Pison von Marsilien: ein anderer Hauptmann / so nach dem man jhme ein Hand abgehawen / zu Bellentz hernacher gestorben: vnd der Oberste Wachtmeister / Frantz Sfonza. Es sind auch ein ziemliche Anzahl / alß man zu Rufste ein Tonnen Pulver in der Flucht außtheilen wollen (welches durch einen Lunten vnversehnlich angangen /) jämmerlich besengt vnd verbrennt worden. Von dem Landtvolck auß Saazza / so mit dem Feind im Feld gewesen / sind acht Personen geblieben. Vnnd wurden zu Masox / viel in der Flucht gelassene Harnisch vnd Munition / auch zu Ruffle etwas Pulvers vnd Lunten / gefunden. Auff der Bündner seiten / niemand geblieben / als Wieland Bräm / so dem obbemelten Hauptmann die Hand abgehawen hatte. Nach erlangtem Sieg / haben erstlich die Masoxer / demnach der halbe Theil zu Ruffle / vnd was darob / auch endlich die Galancker / gemeinen drey Bündten / widerumb gehuldiget: die vbrigen wurden zur Eydspflicht gehalten / von der Besatzung / so das Landt vor ferrnerem Eynfall zubewahren / hinderlassen worden: welche man niemanden keinen schaden zuthun / beeydiget hat. Ist also das vbrige Bündtnerische Kriegsvolck den 18. dieses / widerumb abgezogen: vnnd wurden die Kirchen / Geistlichen / Wehrlosen / Weib vnnd Kinder / von niemanden nirgend beleidiget. Darauff man den 20. widerumb heim kom̃en: vnd den zwey vnd zwantzigsten / wegen der Victorj ein allgemein Danckfest gehalten. Alldieweil dieser Masox Handel gewehrt / ist ein Sturm durch die Herrschafft Meyenfeld vnd Brettigöuw / wie auch in den nechstgrentzenden Landen Jhrer Hochfürstlichen Durchleucht Ertzhertzogs Leopoldi / gegangen. Allda denckwürdiges nichts erfolget / alß daß bey Sant Lucis Steig / in einem geringen Scharmützel / fünff der Oesterreichischen vnnd drey Bündtner / auff dem Platz geblieben: die Sach aber alßbald widerumb gestillet worden. Die in Masox von den Bündtnern Gefangene / zeigten an / es haben die drey Bündt an fünff Orten auff einmahl angegriffen sollen werden / von Meyland vnd Tyrol her: nemblich in Masox oder Rhynwald: vber Vrselen auff Disentiß: zu Cläven: Engadin vnnd Meyenfeld: vnd das / so bald die Berg Wandelbar seyn möchten. Den Soldaten hatte man erlaubt zu rauben / zu tödten / zu brennen vnnd zu verhergen / was sie antreffen würden mögen / ohne vnterscheid der Religion: deß vnmenschlichen Vorhabens / wenn sie mit den Bündtnern / daß man alßdann jhre benachbarte Evangelische Bundsgenossen zum Baren führen / vnnd ebner massen mit jhnen hausen wolte. Nach diesem Masoxischen Geschäfft / sind die Grentzen des Vatterlands von gemeinen dreyen Bündten / mit nothwendiger Besatzung wol versichert / vnd alle ferrnere Weitläufftigkeiten / biß auff die Zukunfft des Herren Frantzösischen Extraordinary Ambassadoren / Mons. de Montholon, so den 9. May zu Chur ankommen / eingestellt worden. Meyländische Capitulation / welche der ober Bund angenommen. Die Meyländische Capitulation / welche der obere Bundt zu Praejuditz deß Landes Freyheiten vnnd nicht geringem Nachtheil der andern zween Bünd / außgenommen / wie bißhero zu mehrmalen gedacht worden / bestunden in folgenden Puncten: Es solte zwischen Meyland vnnd jhnen den Bündnern ein ewiger Frieden beschlossen / vnd solcher von zwölff zu zwölff Jahren / ernewert werden: Erstlich daß man kein andere / als die Römisch-Catholische Religion in dem Veltlyn / zulassen vnd vben solte. Die Ecclesiastica Iurisdictio, solte dem Bischoff von Como zugehören: Die Veltlyner solten sich nach dem Tridentinischen Concilio vnd dem newen Calender verhalten: Die vertriebene Evangelische Veltlyner sol- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0709" n="630"/> zusammen kommen sind: da die Fendlein von Embs / Tusis / Schamser vnnd Rhynwalder Hochgerichts / jhrer gewartet: haben den Berg vberstigen / den Feind von Sant Bernhardin alßbald abgetrieben / vnnd jhrer vier gefangen / nemblich einen Engelländer / welchem das Leben geschenckt wurd / einen Tyroler / einen Vnterwalder / vnd einen Spanier / die man vmbgebracht hat.</p> <p>Den 11. sind sie auff Bernhardin ankommen / vnnd sind den 12. sechtzig Muß quetirer zur Lincken / vnnd vier Fendlein auß Davos vnnd Brettigöuw zur rechten des Bergs / gezogen. Der Feind hatte sich zu Sant Jacob starck eingeschantzt / wie auch zu Masox: welchem die vbrigen Fendlein / der ebne nach / nachgezogen. Es war der besagte Feind ohne das Landvolck / starck in die zwölff hundert Mann: vnd war ein außerlesen Kriegsvolck / von Capelleten / Corsen / Albanesern / Wallonen / Frantzosen / Schweitzern / Spaniern vnd andern Landen: mit denen man den Grisonen einen schönen Schimpff vnderstanden zu machen: sonderlich auch / weil die gemeinen Soldaten / von einem Perusiner Priester / wann sie mit seinem geweiheten Oel vnnd Wasser besprützt vnd angesalbet würden / samb sie Schuß vnd Stichfrey seyn solten / beredt waren. Welches sie aber wenig geholffen. Dann sie wurden mit solcher Behendigkeit / Gewalt vnnd Eyffer / von dem Bündtnerischen Volck / bey Sant Jacob also Mannlich angegriffen / daß sie weder jhrer Kriegsexperientz wegen / noch in krafft deß obberürten Priesterlichen Segens / das Fersengelt zu geben / sich enthalten mögen: jedoch wolten sie zu Masox ob dem Dorff / widerumb einen Stand halten. Als sie aber gesehen / daß sie vberhöcht / haben sie widerumb die Flucht / jhr Leben zu salvieren / das bequemste Mittel zuseyn / erachtet. Es wurden aber nichts desto minder / jhrer in die zwey vnd viertzig vnnd mehr / ehe sie die Grentzen erreichen mögen / erschlagen: vnnd darunder drey fürnehme Befelchshaber: als Capitayn Frantz Pison von Marsilien: ein anderer Hauptmann / so nach dem man jhme ein Hand abgehawen / zu Bellentz hernacher gestorben: vnd der Oberste Wachtmeister / Frantz Sfonza. Es sind auch ein ziemliche Anzahl / alß man zu Rufste ein Tonnen Pulver in der Flucht außtheilen wollen (welches durch einen Lunten vnversehnlich angangen /) jämmerlich besengt vnd verbrennt worden. Von dem Landtvolck auß Saazza / so mit dem Feind im Feld gewesen / sind acht Personen geblieben. Vnnd wurden zu Masox / viel in der Flucht gelassene Harnisch vnd Munition / auch zu Ruffle etwas Pulvers vnd Lunten / gefunden. Auff der Bündner seiten / niemand geblieben / als Wieland Bräm / so dem obbemelten Hauptmann die Hand abgehawen hatte. Nach erlangtem Sieg / haben erstlich die Masoxer / demnach der halbe Theil zu Ruffle / vnd was darob / auch endlich die Galancker / gemeinen drey Bündten / widerumb gehuldiget: die vbrigen wurden zur Eydspflicht gehalten / von der Besatzung / so das Landt vor ferrnerem Eynfall zubewahren / hinderlassen worden: welche man niemanden keinen schaden zuthun / beeydiget hat. Ist also das vbrige Bündtnerische Kriegsvolck den 18. dieses / widerumb abgezogen: vnnd wurden die Kirchen / Geistlichen / Wehrlosen / Weib vnnd Kinder / von niemanden nirgend beleidiget. Darauff man den 20. widerumb heim kom̃en: vnd den zwey vnd zwantzigsten / wegen der Victorj ein allgemein Danckfest gehalten.</p> <p>Alldieweil dieser Masox Handel gewehrt / ist ein Sturm durch die Herrschafft Meyenfeld vnd Brettigöuw / wie auch in den nechstgrentzenden Landen Jhrer Hochfürstlichen Durchleucht Ertzhertzogs Leopoldi / gegangen. Allda denckwürdiges nichts erfolget / alß daß bey Sant Lucis Steig / in einem geringen Scharmützel / fünff der Oesterreichischen vnnd drey Bündtner / auff dem Platz geblieben: die Sach aber alßbald widerumb gestillet worden. Die in Masox von den Bündtnern Gefangene / zeigten an / es haben die drey Bündt an fünff Orten auff einmahl angegriffen sollen werden / von Meyland vnd Tyrol her: nemblich in Masox oder Rhynwald: vber Vrselen auff Disentiß: zu Cläven: Engadin vnnd Meyenfeld: vnd das / so bald die Berg Wandelbar seyn möchten. Den Soldaten hatte man erlaubt zu rauben / zu tödten / zu brennen vnnd zu verhergen / was sie antreffen würden mögen / ohne vnterscheid der Religion: deß vnmenschlichen Vorhabens / wenn sie mit den Bündtnern / daß man alßdann jhre benachbarte Evangelische Bundsgenossen zum Baren führen / vnnd ebner massen mit jhnen hausen wolte.</p> <p>Nach diesem Masoxischen Geschäfft / sind die Grentzen des Vatterlands von gemeinen dreyen Bündten / mit nothwendiger Besatzung wol versichert / vnd alle ferrnere Weitläufftigkeiten / biß auff die Zukunfft des Herren Frantzösischen Extraordinary Ambassadoren / Mons. de Montholon, so den 9. May zu Chur ankommen / eingestellt worden.</p> <p><note place="right">Meyländische Capitulation / welche der ober Bund angenommen.</note> Die Meyländische Capitulation / welche der obere Bundt zu Praejuditz deß Landes Freyheiten vnnd nicht geringem Nachtheil der andern zween Bünd / außgenommen / wie bißhero zu mehrmalen gedacht worden / bestunden in folgenden Puncten:</p> <p>Es solte zwischen Meyland vnnd jhnen den Bündnern ein ewiger Frieden beschlossen / vnd solcher von zwölff zu zwölff Jahren / ernewert werden:</p> <p>Erstlich daß man kein andere / als die Römisch-Catholische Religion in dem Veltlyn / zulassen vnd vben solte.</p> <p>Die Ecclesiastica Iurisdictio, solte dem Bischoff von Como zugehören:</p> <p>Die Veltlyner solten sich nach dem Tridentinischen Concilio vnd dem newen Calender verhalten:</p> <p>Die vertriebene Evangelische Veltlyner sol- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [630/0709]
zusammen kommen sind: da die Fendlein von Embs / Tusis / Schamser vnnd Rhynwalder Hochgerichts / jhrer gewartet: haben den Berg vberstigen / den Feind von Sant Bernhardin alßbald abgetrieben / vnnd jhrer vier gefangen / nemblich einen Engelländer / welchem das Leben geschenckt wurd / einen Tyroler / einen Vnterwalder / vnd einen Spanier / die man vmbgebracht hat.
Den 11. sind sie auff Bernhardin ankommen / vnnd sind den 12. sechtzig Muß quetirer zur Lincken / vnnd vier Fendlein auß Davos vnnd Brettigöuw zur rechten des Bergs / gezogen. Der Feind hatte sich zu Sant Jacob starck eingeschantzt / wie auch zu Masox: welchem die vbrigen Fendlein / der ebne nach / nachgezogen. Es war der besagte Feind ohne das Landvolck / starck in die zwölff hundert Mann: vnd war ein außerlesen Kriegsvolck / von Capelleten / Corsen / Albanesern / Wallonen / Frantzosen / Schweitzern / Spaniern vnd andern Landen: mit denen man den Grisonen einen schönen Schimpff vnderstanden zu machen: sonderlich auch / weil die gemeinen Soldaten / von einem Perusiner Priester / wann sie mit seinem geweiheten Oel vnnd Wasser besprützt vnd angesalbet würden / samb sie Schuß vnd Stichfrey seyn solten / beredt waren. Welches sie aber wenig geholffen. Dann sie wurden mit solcher Behendigkeit / Gewalt vnnd Eyffer / von dem Bündtnerischen Volck / bey Sant Jacob also Mannlich angegriffen / daß sie weder jhrer Kriegsexperientz wegen / noch in krafft deß obberürten Priesterlichen Segens / das Fersengelt zu geben / sich enthalten mögen: jedoch wolten sie zu Masox ob dem Dorff / widerumb einen Stand halten. Als sie aber gesehen / daß sie vberhöcht / haben sie widerumb die Flucht / jhr Leben zu salvieren / das bequemste Mittel zuseyn / erachtet. Es wurden aber nichts desto minder / jhrer in die zwey vnd viertzig vnnd mehr / ehe sie die Grentzen erreichen mögen / erschlagen: vnnd darunder drey fürnehme Befelchshaber: als Capitayn Frantz Pison von Marsilien: ein anderer Hauptmann / so nach dem man jhme ein Hand abgehawen / zu Bellentz hernacher gestorben: vnd der Oberste Wachtmeister / Frantz Sfonza. Es sind auch ein ziemliche Anzahl / alß man zu Rufste ein Tonnen Pulver in der Flucht außtheilen wollen (welches durch einen Lunten vnversehnlich angangen /) jämmerlich besengt vnd verbrennt worden. Von dem Landtvolck auß Saazza / so mit dem Feind im Feld gewesen / sind acht Personen geblieben. Vnnd wurden zu Masox / viel in der Flucht gelassene Harnisch vnd Munition / auch zu Ruffle etwas Pulvers vnd Lunten / gefunden. Auff der Bündner seiten / niemand geblieben / als Wieland Bräm / so dem obbemelten Hauptmann die Hand abgehawen hatte. Nach erlangtem Sieg / haben erstlich die Masoxer / demnach der halbe Theil zu Ruffle / vnd was darob / auch endlich die Galancker / gemeinen drey Bündten / widerumb gehuldiget: die vbrigen wurden zur Eydspflicht gehalten / von der Besatzung / so das Landt vor ferrnerem Eynfall zubewahren / hinderlassen worden: welche man niemanden keinen schaden zuthun / beeydiget hat. Ist also das vbrige Bündtnerische Kriegsvolck den 18. dieses / widerumb abgezogen: vnnd wurden die Kirchen / Geistlichen / Wehrlosen / Weib vnnd Kinder / von niemanden nirgend beleidiget. Darauff man den 20. widerumb heim kom̃en: vnd den zwey vnd zwantzigsten / wegen der Victorj ein allgemein Danckfest gehalten.
Alldieweil dieser Masox Handel gewehrt / ist ein Sturm durch die Herrschafft Meyenfeld vnd Brettigöuw / wie auch in den nechstgrentzenden Landen Jhrer Hochfürstlichen Durchleucht Ertzhertzogs Leopoldi / gegangen. Allda denckwürdiges nichts erfolget / alß daß bey Sant Lucis Steig / in einem geringen Scharmützel / fünff der Oesterreichischen vnnd drey Bündtner / auff dem Platz geblieben: die Sach aber alßbald widerumb gestillet worden. Die in Masox von den Bündtnern Gefangene / zeigten an / es haben die drey Bündt an fünff Orten auff einmahl angegriffen sollen werden / von Meyland vnd Tyrol her: nemblich in Masox oder Rhynwald: vber Vrselen auff Disentiß: zu Cläven: Engadin vnnd Meyenfeld: vnd das / so bald die Berg Wandelbar seyn möchten. Den Soldaten hatte man erlaubt zu rauben / zu tödten / zu brennen vnnd zu verhergen / was sie antreffen würden mögen / ohne vnterscheid der Religion: deß vnmenschlichen Vorhabens / wenn sie mit den Bündtnern / daß man alßdann jhre benachbarte Evangelische Bundsgenossen zum Baren führen / vnnd ebner massen mit jhnen hausen wolte.
Nach diesem Masoxischen Geschäfft / sind die Grentzen des Vatterlands von gemeinen dreyen Bündten / mit nothwendiger Besatzung wol versichert / vnd alle ferrnere Weitläufftigkeiten / biß auff die Zukunfft des Herren Frantzösischen Extraordinary Ambassadoren / Mons. de Montholon, so den 9. May zu Chur ankommen / eingestellt worden.
Die Meyländische Capitulation / welche der obere Bundt zu Praejuditz deß Landes Freyheiten vnnd nicht geringem Nachtheil der andern zween Bünd / außgenommen / wie bißhero zu mehrmalen gedacht worden / bestunden in folgenden Puncten:
Meyländische Capitulation / welche der ober Bund angenommen. Es solte zwischen Meyland vnnd jhnen den Bündnern ein ewiger Frieden beschlossen / vnd solcher von zwölff zu zwölff Jahren / ernewert werden:
Erstlich daß man kein andere / als die Römisch-Catholische Religion in dem Veltlyn / zulassen vnd vben solte.
Die Ecclesiastica Iurisdictio, solte dem Bischoff von Como zugehören:
Die Veltlyner solten sich nach dem Tridentinischen Concilio vnd dem newen Calender verhalten:
Die vertriebene Evangelische Veltlyner sol-
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