Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen. Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet. Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte. Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]zunehmen König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe. / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich: Madrilische Articul die Resti[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ution deß Veltlyns betreffend. Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle. II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle. III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle. IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden. V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen. Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet. Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte. Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]zunehmen König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe. / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich: Madrilische Articul die Resti[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ution deß Veltlyns betreffend. Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle. II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle. III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle. IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden. V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0711" n="632"/> den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen.</p> <p>Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet.</p> <p>Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte.</p> <p>Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>zunehmen <note place="right">König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe.</note> / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich:</p> <p><note place="right">Madrilische Articul die Resti<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>ution deß Veltlyns betreffend.</note> Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle.</p> <p>II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle.</p> <p>III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle.</p> <p>IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/> solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden.</p> <p>V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [632/0711]
den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen.
Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet.
Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte.
Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die_elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a_zunehmen / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord_narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich:
König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe. Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle.
Madrilische Articul die Resti_ution deß Veltlyns betreffend. II. Daß demnach von den Herren Bündtnern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle.
III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle.
IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wi_ solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden.
V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |