Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.die Lehrsprüche / so zum Vndergang der Königreichen / vnnd Mord der Königen gerichtet / offentlich verworffen vnnd verdampt hetten. Vnd damit sie zu erkennen gäben / daß es vergebens vnnd vmbsonst seyn würde / wann man sich jhrem Gewalt würde widersetzen wollen / so haben sie / durch einen Rathschluß (den sie zum Zeichen eines Triumphs / an alle Strassen zu Pariß anschlagen lassen) die Decret der Vniversität / so jhnen zu wider seyn möchten / auffgehaben. Also leichtlich haben sie eben zu der Zeit / den Rathschluß zu wegen gebracht / welcher den fünff vnd zwantzigsten Junii Anno 1617. für die Bischoffe in Bearn gegeben worden / daß jhnen die Geistliche Güter widerumb solten frey gelassen werden / welche zuvor / durch deß vorigen Königs / vnd der Stände sämptliche Verwilligung / zu Vnderhaltung vnserer Kirchendiener / Schulen / Besatzungen / Amptleuth vnnd andern Dienern gemelter Landtschafft / waren verordnet worden. Die Bischoffe hatten fünffzehen Jahr lang / vmb Widererstattung gedachter Güter inständig angehalten. Der vorige König / ohnangesehen zu vnderschiedtlichen mahlen bey jhm / von Rom auß / für sie intercedirt worden / hatte sie allweg abgewiesen. Sintemahl Er wol wuste / was solche Enderung auff sich hette / vnd Er sich deß Eydes / mit welchem er sich verpflichtet / keine Newerung darinn fürzunehmen / erjnnert. Gleichwol hatte Er den Römisch-Catholischen daselbst die freye Vbung jhrer Religion zugelassen / vnnd jhnen so viel von den Geistlichen Gütern eingeraumt / als sie bedorfften / vermög deß Vertrags / so durch das Edict Anno 1599. gemacht / vnd bald darauff in das Werck gerichtet worden. Deß Königs Mutter hat auch / auß ebenmässigem Bedencken / vnnd dieweil jhr Sohn / der jetzige König / gleichfals durch den Eydt / den er geleistet / verbunden war / die alte Verordnung handtzuhaben / die Sach in den Standt / wie Sie dieselbe gefunden / gelassen: Vnnd waren sonst noch Zwölff offentliche Erklärungen vorhanden / welche wider der Bischoffe Suchen vnd Begehren ergangen waren Dieser Handel nun war für vnsere Widersacher: Vnnd hetten sie keinen finden können / durch welchen jhre Sach besser möchte befördert werden. Dann sie wußten / daß die Vollnziehung der begehrten Erstattung gemelter Güter / deß Lands Bearn Verderben / vnnd die gäntzliche Abschaffung vnser Religion in demselbigen (wie leider geschehen) vervrsachen würde. Vnnd hatten sie die Hoffnung / daß von dem Fewer / welches sie daselbsten angezündet / gantz Franckreich in den Brand würde gesetzt werden. Darumb sie den König / durch sein Gewissen / vnd Krafft deß Eyds den Er gethan / die Religion / so seiner zu wider / außzurotten / getrieben / daß er auß Königlicher Macht ein solches Vrtheil gefellt. Vnnd hat man / vmb solcher Vrsach willen / niemahls erhalten können / daß dasselbe / wiewohl es in der Eyl vnnd wider Rechts Gebrauch / allein auff das Anhalten der Bischoffen / ohne Verhör der Abgeordneten deß Landts / vnnd ohn eingenommenes Gutachten der Reichsräthen vnnd Dienern der Cron / da doch die Sach solcher Wichtigkeit / gesprochen worden / widerruffen würde / wie starcke Erjnnerungen vnnd Bittschrifften hernach deßwegen eingegeben worden. Darauff man nichts anders geantwortet / dann daß der König seiner Autorität vnnd seinem Gewissen zu wider nichts bewilligen köndte. Dabey erfuhren wir nicht ohn Schmertzen / wie sich der Konig in andern Sachen / daran seinem Reich mehr gelegen / vnnd in dem jenigen / so vnsern Schutz vnd Schirm betrifft / würde leiten lassen. Dann wir sahen / daß obgemelter Jesuit / jhn seines Gefallens / durch den Schein der Religion / herumb zöhe: vnnd daß die Andacht / zu welcher Seine Mayestät von Natur geneigt / gleichsamb eine Feder in seinem Gewissen were / durch welche der Jesuit Dero Willen lenckte vnnd triebe / wie er wolte: also daß ersich zu einem Rath vber das Gewissen deß Knigs / wie er sich nennet / auffgeworffen. Vnnd was kan ein solcher Rath für Regeln auff die Bahn bringen / als die er zu Rom gelernet? welche alle dahin gehen / daß diß Königreich vmbgestürtzet / vnnd wir vertilget werden. Er schreibt dem König für / als ein Gesetz / diesen Spruch deß Concilii zu Costentz: Daß man den Ketzern nit sol Glauben halten: Daß er an denen Edicten / welche er gemacht oder geschworen / nicht verbunden sey: Deßwegen er sie wol möge vnd auch solle brechen. Damit er jhn dazu bewege / so helt er jhm nichts anders für / als den Eyd den er gethan / als er gesalbet worden. Der gröste Verdienst / den er jhm vor Augen stellet das Paradeiß zu erwerben / ist die Außrottung der Ketzer. Er ermahnet jhn / dadurch jhm ein herrlichern Nahmen zu machen / als S. Ludovicus durch den Krieg / den er wider die Vnglaubige geführt / erlanget hat. Das ist der Rath deß Gewissens / den dieser Jesuit Seiner Mayest. einbläset / durch welchen Dieselbe sich also einnehmen lassen / daß sie andere Ding / ob wol deß Reichs Wolfahrt daran hanget / nicht achtet / vnnd sich offt verlauten lassen; Es sey besser sein Reich / als sein Gewissen / in die Schantz zuschlagen. Dann Jhr diese Lehr eingekewet worden; Es trage sich bißweilen zu / daß man zu Rettung seiner Seelen / sein Reich verlieren müsse. Demnach nun deß Königs Hertz vnnd Will in die Hand der Jesuiten der gestalt eingeschlossen / so haben sie / durch eine nothwendige Folge / die Verwaltung der Reichssachen an sich gezogen. Welches jhnen desto leichter zu thun gewesen / dieweil fast alle weise vnd alte Räth vnd Diener / die dem verstorbenen König vnd dem Reich / zu Auffricht-vnd Erhaltung der Hoheit vnd Wolfahrt / in welcher dasselbe vnder jhm erhaben gewesen / trewlich gedient / jetzund / wie man sihet / von der Regierung verschübet sind: Hergegen die jenig / welche durch deß Königs vbermässige Gunst allen Gewalt empfangen / wohl mögen leiden / daß die Römische Hoffdiener / Cardinäl vnd Bischoffe / vber den Königlichen Rath herr- die Lehrsprüche / so zum Vndergang der Königreichen / vnnd Mord der Königen gerichtet / offentlich verworffen vnnd verdampt hetten. Vnd damit sie zu erkennen gäben / daß es vergebens vnnd vmbsonst seyn würde / wann man sich jhrem Gewalt würde widersetzen wollen / so haben sie / durch einen Rathschluß (den sie zum Zeichen eines Triumphs / an alle Strassen zu Pariß anschlagen lassen) die Decret der Vniversität / so jhnen zu wider seyn möchten / auffgehaben. Also leichtlich haben sie eben zu der Zeit / den Rathschluß zu wegen gebracht / welcher den fünff vnd zwantzigsten Junii Anno 1617. für die Bischoffe in Bearn gegeben worden / daß jhnen die Geistliche Güter widerumb solten frey gelassen werden / welche zuvor / durch deß vorigen Königs / vnd der Stände sämptliche Verwilligung / zu Vnderhaltung vnserer Kirchendiener / Schulen / Besatzungen / Amptleuth vnnd andern Dienern gemelter Landtschafft / waren verordnet worden. Die Bischoffe hatten fünffzehen Jahr lang / vmb Widererstattung gedachter Güter inständig angehalten. Der vorige König / ohnangesehen zu vnderschiedtlichen mahlen bey jhm / von Rom auß / für sie intercedirt worden / hatte sie allweg abgewiesen. Sintemahl Er wol wuste / was solche Enderung auff sich hette / vnd Er sich deß Eydes / mit welchem er sich verpflichtet / keine Newerung darinn fürzunehmen / erjnnert. Gleichwol hatte Er den Römisch-Catholischen daselbst die freye Vbung jhrer Religion zugelassen / vnnd jhnen so viel von den Geistlichen Gütern eingeraumt / als sie bedorfften / vermög deß Vertrags / so durch das Edict Anno 1599. gemacht / vnd bald darauff in das Werck gerichtet worden. Deß Königs Mutter hat auch / auß ebenmässigem Bedencken / vnnd dieweil jhr Sohn / der jetzige König / gleichfals durch den Eydt / den er geleistet / verbunden war / die alte Verordnung handtzuhaben / die Sach in den Standt / wie Sie dieselbe gefunden / gelassen: Vnnd waren sonst noch Zwölff offentliche Erklärungen vorhanden / welche wider der Bischoffe Suchen vnd Begehren ergangen waren Dieser Handel nun war für vnsere Widersacher: Vnnd hetten sie keinen finden können / durch welchen jhre Sach besser möchte befördert werden. Dann sie wußten / daß die Vollnziehung der begehrten Erstattung gemelter Güter / deß Lands Bearn Verderben / vnnd die gäntzliche Abschaffung vnser Religion in demselbigen (wie leider geschehen) vervrsachen würde. Vnnd hatten sie die Hoffnung / daß von dem Fewer / welches sie daselbsten angezündet / gantz Franckreich in dẽ Brand würde gesetzt werden. Darumb sie den König / durch sein Gewissen / vnd Krafft deß Eyds den Er gethan / die Religion / so seiner zu wider / außzurotten / getrieben / daß er auß Königlicher Macht ein solches Vrtheil gefellt. Vnnd hat man / vmb solcher Vrsach willen / niemahls erhalten können / daß dasselbe / wiewohl es in der Eyl vnnd wider Rechts Gebrauch / allein auff das Anhalten der Bischoffen / ohne Verhör der Abgeordneten deß Landts / vnnd ohn eingenommenes Gutachten der Reichsräthen vnnd Dienern der Cron / da doch die Sach solcher Wichtigkeit / gesprochen worden / widerruffen würde / wie starcke Erjnnerungen vnnd Bittschrifften hernach deßwegen eingegeben worden. Darauff man nichts anders geantwortet / dann daß der König seiner Autorität vnnd seinem Gewissen zu wider nichts bewilligen köndte. Dabey erfuhren wir nicht ohn Schmertzen / wie sich der Konig in andern Sachen / daran seinem Reich mehr gelegen / vnnd in dem jenigen / so vnsern Schutz vnd Schirm betrifft / würde leiten lassen. Dann wir sahen / daß obgemelter Jesuit / jhn seines Gefallens / durch den Schein der Religion / herumb zöhe: vnnd daß die Andacht / zu welcher Seine Mayestät von Natur geneigt / gleichsamb eine Feder in seinem Gewissen were / durch welche der Jesuit Dero Willen lenckte vnnd triebe / wie er wolte: also daß ersich zu einem Rath vber das Gewissen deß Knigs / wie er sich nennet / auffgeworffen. Vnnd was kan ein solcher Rath für Regeln auff die Bahn bringen / als die er zu Rom gelernet? welche alle dahin gehen / daß diß Königreich vmbgestürtzet / vnnd wir vertilget werden. Er schreibt dem König für / als ein Gesetz / diesen Spruch deß Concilii zu Costentz: Daß man den Ketzern nit sol Glauben halten: Daß er an denen Edicten / welche er gemacht oder geschworen / nicht verbunden sey: Deßwegen er sie wol möge vnd auch solle brechen. Damit er jhn dazu bewege / so helt er jhm nichts anders für / als den Eyd den er gethan / als er gesalbet worden. Der gröste Verdienst / den er jhm vor Augen stellet das Paradeiß zu erwerben / ist die Außrottung der Ketzer. Er ermahnet jhn / dadurch jhm ein herrlichern Nahmen zu machen / als S. Ludovicus durch den Krieg / den er wider die Vnglaubige geführt / erlanget hat. Das ist der Rath deß Gewissens / den dieser Jesuit Seiner Mayest. einbläset / durch welchen Dieselbe sich also einnehmen lassen / daß sie andere Ding / ob wol deß Reichs Wolfahrt daran hanget / nicht achtet / vnnd sich offt verlauten lassen; Es sey besser sein Reich / als sein Gewissen / in die Schantz zuschlagen. Dann Jhr diese Lehr eingekewet worden; Es trage sich bißweilen zu / daß man zu Rettung seiner Seelen / sein Reich verlieren müsse. Demnach nun deß Königs Hertz vnnd Will in die Hand der Jesuiten der gestalt eingeschlossen / so haben sie / durch eine nothwendige Folge / die Verwaltung der Reichssachen an sich gezogen. Welches jhnen desto leichter zu thun gewesen / dieweil fast alle weise vnd alte Räth vnd Diener / die dem verstorbenen König vnd dem Reich / zu Auffricht-vnd Erhaltung der Hoheit vñ Wolfahrt / in welcher dasselbe vnder jhm erhaben gewesen / trewlich gedient / jetzund / wie man sihet / von der Regierung verschübet sind: Hergegen die jenig / welche durch deß Königs vbermässige Gunst allen Gewalt empfangen / wohl mögen leiden / daß die Römische Hoffdiener / Cardinäl vnd Bischoffe / vber den Königlichen Rath herr- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0746" n="667"/> die Lehrsprüche / so zum Vndergang der Königreichen / vnnd Mord der Königen gerichtet / offentlich verworffen vnnd verdampt hetten. Vnd damit sie zu erkennen gäben / daß es vergebens vnnd vmbsonst seyn würde / wann man sich jhrem Gewalt würde widersetzen wollen / so haben sie / durch einen Rathschluß (den sie zum Zeichen eines Triumphs / an alle Strassen zu Pariß anschlagen lassen) die Decret der Vniversität / so jhnen zu wider seyn möchten / auffgehaben. Also leichtlich haben sie eben zu der Zeit / den Rathschluß zu wegen gebracht / welcher den fünff vnd zwantzigsten Junii Anno 1617. für die Bischoffe in Bearn gegeben worden / daß jhnen die Geistliche Güter widerumb solten frey gelassen werden / welche zuvor / durch deß vorigen Königs / vnd der Stände sämptliche Verwilligung / zu Vnderhaltung vnserer Kirchendiener / Schulen / Besatzungen / Amptleuth vnnd andern Dienern gemelter Landtschafft / waren verordnet worden. Die Bischoffe hatten fünffzehen Jahr lang / vmb Widererstattung gedachter Güter inständig angehalten. Der vorige König / ohnangesehen zu vnderschiedtlichen mahlen bey jhm / von Rom auß / für sie intercedirt worden / hatte sie allweg abgewiesen. Sintemahl Er wol wuste / was solche Enderung auff sich hette / vnd Er sich deß Eydes / mit welchem er sich verpflichtet / keine Newerung darinn fürzunehmen / erjnnert. Gleichwol hatte Er den Römisch-Catholischen daselbst die freye Vbung jhrer Religion zugelassen / vnnd jhnen so viel von den Geistlichen Gütern eingeraumt / als sie bedorfften / vermög deß Vertrags / so durch das Edict Anno 1599. gemacht / vnd bald darauff in das Werck gerichtet worden. Deß Königs Mutter hat auch / auß ebenmässigem Bedencken / vnnd dieweil jhr Sohn / der jetzige König / gleichfals durch den Eydt / den er geleistet / verbunden war / die alte Verordnung handtzuhaben / die Sach in den Standt / wie Sie dieselbe gefunden / gelassen: Vnnd waren sonst noch Zwölff offentliche Erklärungen vorhanden / welche wider der Bischoffe Suchen vnd Begehren ergangen waren Dieser Handel nun war für vnsere Widersacher: Vnnd hetten sie keinen finden können / durch welchen jhre Sach besser möchte befördert werden. Dann sie wußten / daß die Vollnziehung der begehrten Erstattung gemelter Güter / deß Lands Bearn Verderben / vnnd die gäntzliche Abschaffung vnser Religion in demselbigen (wie leider geschehen) vervrsachen würde. Vnnd hatten sie die Hoffnung / daß von dem Fewer / welches sie daselbsten angezündet / gantz Franckreich in dẽ Brand würde gesetzt werden. Darumb sie den König / durch sein Gewissen / vnd Krafft deß Eyds den Er gethan / die Religion / so seiner zu wider / außzurotten / getrieben / daß er auß Königlicher Macht ein solches Vrtheil gefellt. Vnnd hat man / vmb solcher Vrsach willen / niemahls erhalten können / daß dasselbe / wiewohl es in der Eyl vnnd wider Rechts Gebrauch / allein auff das Anhalten der Bischoffen / ohne Verhör der Abgeordneten deß Landts / vnnd ohn eingenommenes Gutachten der Reichsräthen vnnd Dienern der Cron / da doch die Sach solcher Wichtigkeit / gesprochen worden / widerruffen würde / wie starcke Erjnnerungen vnnd Bittschrifften hernach deßwegen eingegeben worden. Darauff man nichts anders geantwortet / dann daß der König seiner Autorität vnnd seinem Gewissen zu wider nichts bewilligen köndte. Dabey erfuhren wir nicht ohn Schmertzen / wie sich der Konig in andern Sachen / daran seinem Reich mehr gelegen / vnnd in dem jenigen / so vnsern Schutz vnd Schirm betrifft / würde leiten lassen. Dann wir sahen / daß obgemelter Jesuit / jhn seines Gefallens / durch den Schein der Religion / herumb zöhe: vnnd daß die Andacht / zu welcher Seine Mayestät von Natur geneigt / gleichsamb eine Feder in seinem Gewissen were / durch welche der Jesuit Dero Willen lenckte vnnd triebe / wie er wolte: also daß ersich zu einem Rath vber das Gewissen deß Knigs / wie er sich nennet / auffgeworffen. Vnnd was kan ein solcher Rath für Regeln auff die Bahn bringen / als die er zu Rom gelernet? welche alle dahin gehen / daß diß Königreich vmbgestürtzet / vnnd wir vertilget werden. Er schreibt dem König für / als ein Gesetz / diesen Spruch deß Concilii zu Costentz: Daß man den Ketzern nit sol Glauben halten: Daß er an denen Edicten / welche er gemacht oder geschworen / nicht verbunden sey: Deßwegen er sie wol möge vnd auch solle brechen. Damit er jhn dazu bewege / so helt er jhm nichts anders für / als den Eyd den er gethan / als er gesalbet worden. Der gröste Verdienst / den er jhm vor Augen stellet das Paradeiß zu erwerben / ist die Außrottung der Ketzer. Er ermahnet jhn / dadurch jhm ein herrlichern Nahmen zu machen / als S. Ludovicus durch den Krieg / den er wider die Vnglaubige geführt / erlanget hat. Das ist der Rath deß Gewissens / den dieser Jesuit Seiner Mayest. einbläset / durch welchen Dieselbe sich also einnehmen lassen / daß sie andere Ding / ob wol deß Reichs Wolfahrt daran hanget / nicht achtet / vnnd sich offt verlauten lassen; Es sey besser sein Reich / als sein Gewissen / in die Schantz zuschlagen. Dann Jhr diese Lehr eingekewet worden; Es trage sich bißweilen zu / daß man zu Rettung seiner Seelen / sein Reich verlieren müsse.</p> <p>Demnach nun deß Königs Hertz vnnd Will in die Hand der Jesuiten der gestalt eingeschlossen / so haben sie / durch eine nothwendige Folge / die Verwaltung der Reichssachen an sich gezogen. Welches jhnen desto leichter zu thun gewesen / dieweil fast alle weise vnd alte Räth vnd Diener / die dem verstorbenen König vnd dem Reich / zu Auffricht-vnd Erhaltung der Hoheit vñ Wolfahrt / in welcher dasselbe vnder jhm erhaben gewesen / trewlich gedient / jetzund / wie man sihet / von der Regierung verschübet sind: Hergegen die jenig / welche durch deß Königs vbermässige Gunst allen Gewalt empfangen / wohl mögen leiden / daß die Römische Hoffdiener / Cardinäl vnd Bischoffe / vber den Königlichen Rath herr- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [667/0746]
die Lehrsprüche / so zum Vndergang der Königreichen / vnnd Mord der Königen gerichtet / offentlich verworffen vnnd verdampt hetten. Vnd damit sie zu erkennen gäben / daß es vergebens vnnd vmbsonst seyn würde / wann man sich jhrem Gewalt würde widersetzen wollen / so haben sie / durch einen Rathschluß (den sie zum Zeichen eines Triumphs / an alle Strassen zu Pariß anschlagen lassen) die Decret der Vniversität / so jhnen zu wider seyn möchten / auffgehaben. Also leichtlich haben sie eben zu der Zeit / den Rathschluß zu wegen gebracht / welcher den fünff vnd zwantzigsten Junii Anno 1617. für die Bischoffe in Bearn gegeben worden / daß jhnen die Geistliche Güter widerumb solten frey gelassen werden / welche zuvor / durch deß vorigen Königs / vnd der Stände sämptliche Verwilligung / zu Vnderhaltung vnserer Kirchendiener / Schulen / Besatzungen / Amptleuth vnnd andern Dienern gemelter Landtschafft / waren verordnet worden. Die Bischoffe hatten fünffzehen Jahr lang / vmb Widererstattung gedachter Güter inständig angehalten. Der vorige König / ohnangesehen zu vnderschiedtlichen mahlen bey jhm / von Rom auß / für sie intercedirt worden / hatte sie allweg abgewiesen. Sintemahl Er wol wuste / was solche Enderung auff sich hette / vnd Er sich deß Eydes / mit welchem er sich verpflichtet / keine Newerung darinn fürzunehmen / erjnnert. Gleichwol hatte Er den Römisch-Catholischen daselbst die freye Vbung jhrer Religion zugelassen / vnnd jhnen so viel von den Geistlichen Gütern eingeraumt / als sie bedorfften / vermög deß Vertrags / so durch das Edict Anno 1599. gemacht / vnd bald darauff in das Werck gerichtet worden. Deß Königs Mutter hat auch / auß ebenmässigem Bedencken / vnnd dieweil jhr Sohn / der jetzige König / gleichfals durch den Eydt / den er geleistet / verbunden war / die alte Verordnung handtzuhaben / die Sach in den Standt / wie Sie dieselbe gefunden / gelassen: Vnnd waren sonst noch Zwölff offentliche Erklärungen vorhanden / welche wider der Bischoffe Suchen vnd Begehren ergangen waren Dieser Handel nun war für vnsere Widersacher: Vnnd hetten sie keinen finden können / durch welchen jhre Sach besser möchte befördert werden. Dann sie wußten / daß die Vollnziehung der begehrten Erstattung gemelter Güter / deß Lands Bearn Verderben / vnnd die gäntzliche Abschaffung vnser Religion in demselbigen (wie leider geschehen) vervrsachen würde. Vnnd hatten sie die Hoffnung / daß von dem Fewer / welches sie daselbsten angezündet / gantz Franckreich in dẽ Brand würde gesetzt werden. Darumb sie den König / durch sein Gewissen / vnd Krafft deß Eyds den Er gethan / die Religion / so seiner zu wider / außzurotten / getrieben / daß er auß Königlicher Macht ein solches Vrtheil gefellt. Vnnd hat man / vmb solcher Vrsach willen / niemahls erhalten können / daß dasselbe / wiewohl es in der Eyl vnnd wider Rechts Gebrauch / allein auff das Anhalten der Bischoffen / ohne Verhör der Abgeordneten deß Landts / vnnd ohn eingenommenes Gutachten der Reichsräthen vnnd Dienern der Cron / da doch die Sach solcher Wichtigkeit / gesprochen worden / widerruffen würde / wie starcke Erjnnerungen vnnd Bittschrifften hernach deßwegen eingegeben worden. Darauff man nichts anders geantwortet / dann daß der König seiner Autorität vnnd seinem Gewissen zu wider nichts bewilligen köndte. Dabey erfuhren wir nicht ohn Schmertzen / wie sich der Konig in andern Sachen / daran seinem Reich mehr gelegen / vnnd in dem jenigen / so vnsern Schutz vnd Schirm betrifft / würde leiten lassen. Dann wir sahen / daß obgemelter Jesuit / jhn seines Gefallens / durch den Schein der Religion / herumb zöhe: vnnd daß die Andacht / zu welcher Seine Mayestät von Natur geneigt / gleichsamb eine Feder in seinem Gewissen were / durch welche der Jesuit Dero Willen lenckte vnnd triebe / wie er wolte: also daß ersich zu einem Rath vber das Gewissen deß Knigs / wie er sich nennet / auffgeworffen. Vnnd was kan ein solcher Rath für Regeln auff die Bahn bringen / als die er zu Rom gelernet? welche alle dahin gehen / daß diß Königreich vmbgestürtzet / vnnd wir vertilget werden. Er schreibt dem König für / als ein Gesetz / diesen Spruch deß Concilii zu Costentz: Daß man den Ketzern nit sol Glauben halten: Daß er an denen Edicten / welche er gemacht oder geschworen / nicht verbunden sey: Deßwegen er sie wol möge vnd auch solle brechen. Damit er jhn dazu bewege / so helt er jhm nichts anders für / als den Eyd den er gethan / als er gesalbet worden. Der gröste Verdienst / den er jhm vor Augen stellet das Paradeiß zu erwerben / ist die Außrottung der Ketzer. Er ermahnet jhn / dadurch jhm ein herrlichern Nahmen zu machen / als S. Ludovicus durch den Krieg / den er wider die Vnglaubige geführt / erlanget hat. Das ist der Rath deß Gewissens / den dieser Jesuit Seiner Mayest. einbläset / durch welchen Dieselbe sich also einnehmen lassen / daß sie andere Ding / ob wol deß Reichs Wolfahrt daran hanget / nicht achtet / vnnd sich offt verlauten lassen; Es sey besser sein Reich / als sein Gewissen / in die Schantz zuschlagen. Dann Jhr diese Lehr eingekewet worden; Es trage sich bißweilen zu / daß man zu Rettung seiner Seelen / sein Reich verlieren müsse.
Demnach nun deß Königs Hertz vnnd Will in die Hand der Jesuiten der gestalt eingeschlossen / so haben sie / durch eine nothwendige Folge / die Verwaltung der Reichssachen an sich gezogen. Welches jhnen desto leichter zu thun gewesen / dieweil fast alle weise vnd alte Räth vnd Diener / die dem verstorbenen König vnd dem Reich / zu Auffricht-vnd Erhaltung der Hoheit vñ Wolfahrt / in welcher dasselbe vnder jhm erhaben gewesen / trewlich gedient / jetzund / wie man sihet / von der Regierung verschübet sind: Hergegen die jenig / welche durch deß Königs vbermässige Gunst allen Gewalt empfangen / wohl mögen leiden / daß die Römische Hoffdiener / Cardinäl vnd Bischoffe / vber den Königlichen Rath herr-
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