Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.schen. Welche in demselben geblieben / oder von newen hinein kommen / deren etliche in dem Sauwerteig der alten Meutereyen vnnd Zuneygungen zu Hispanien aufferzogen / andere durch das Spanische Goldt bestochen / oder durch die Herrn ligkeit / die sie zu Rom erlangt / verblendet worden: dazu die Jesuiten sich Meisterlich / als Vnderhändeler / gebrauchen. Dieselbe sind darinn miteinander einig / wodurch das jenige / so der vorige König gestifftet / vmbgestossen wird / fürnemlich aber in dem / was wider vns ist. Vnd haben solche Brocken so viel Kraffts gehabt / daß einer / in welchem man sich versehen / Er würde in der Affection / die er zu dem Frieden vnd Wolstand deß Königreichs getragen / standthafftig verharren / durch Hoffnung einer Geistlichen Hoheit sich dermassen verleiten lassen / daß er ein Werckzeug worden / dadurch vnsere Verfolgung jhren Anfang genommen. Belangendt die Obere vnnd Vndere Gerichtsstände / vnnd andere Oberkeit in dem Königreich / so seynd dieselbe mit solchen Personen besetzt / die den Jesuiten entweder durch Aberglauben vnderworffen sind / oder alle jhre Wolfahrt von jhnen haben. Der gemeine Mann gibt auff nichts anders / als was sie von jnen / entweder in jhren Predigten / oder in der Beicht / hören. Wie vbel man mit vns vmbgangen? Weiln dann vnsere Feinde solchen Gewalt an sich gebracht / So sind wir auch dessen / zu vnserm grossen Schaden / wol jnnen worden: In dem man mit vnß viel anderst / als vnder dem verstorbenen König geschehen / vmbgegangen. Dann nach dem sie so hoch gestiegen (wir möchten wohl sagen / nach dem sie gar Könige worden) so haben vnserer Religionverwandte / kein Gunst noch Zugang bey Hofe. Viel / die zuvor wegen jhrer Vätter / vnnd jhrer eigenen trewen Diensten / bey jhren Aemptern an dem Königlichen Hofe geblieben waren / sind hernach deren entsetzt worden. Der meiste Theil muß sich deren entschlagen / vermög dieses Gebotts: Fallet ab von ewer Religion / oder verlasset ewren Dienst. Man gibt vor: Es thue dem König wehe in den Augen / wann er einen Hugenoten vmb sich siehet. In dem Rath haben wir zu Richtern / die vnsere ärgste Partheyen sind: vnd sind die jenige vnsere geschworne Feinde / welche wir vmb Recht vnd Hülff ersuchen müssen. Wir sind von allen Aemptern / in den Obern vnd Vndern Gerichtshöfen / wider die Freyheit der Edicten / außgeschlossen. Wann jemand / so zuvor dazu kommen / sich hernach zu vnser Religion begibt / so wollen die General Procuratorn / oder jhre Substituten / jhm nicht gestatten / daß Er im Gericht sitze. Die Raths-Cammern stellen einen Proceß wider jhn an / vnnd stossen jhn von sich. Vnnd wie viel seynd deren im Parlement zu Pariß vnnd anderswo / die durch solche Vnderdruckung vnserer Freyheit abgehalten werden / daß sie nicht zu vns tretten? Wer wolte aber alle die Vnbillichkeit / so vns zugefügt wird / erzehlen? Als: Den auffrührischen Vbertrang / welcher täglich vns angethan wird / damit die Frey Vbung vnserer Religion an denen Orthen / da sie vns erlaubt ist / verhindert werde? Die listige Practicken vnnd Anschläge auff die Stätte vnd Festungen / so vns zu vnser Versicherung eingeraumbt worden? Die Räncke / die man gebrauchet / die Obersten auff denselben abwendig zumachen? wie newlich denen zu Clermont / Lodeue vnnd Argenton / widerfahren? Die Erstattung solcher Oerter / welcher wegen man vns nit befriedigen wil? Den Schimpff vnnd Vberlast welcher vnsern Religionsverwandten / durch die Vnsinnigkeit deß gemeinen Pöfels / dazu jhn seine Prediger reitzen / beydes in den Städten vnnd auff dem Landt begegnet? Die Verhergung vnnd Verbrennung vnser Kirchen vnnd Kirchhöfen? Die Grawsambkeit / durch welche vnsere Todten auffgegraben werden / oder Verhinderung geschicht / daß sie nicht mögen begraben werden? Der Gewissenszwang / durch welchen die Krancken / vnnd die schon in den letsten Zügen ligen / geprest werden / von jhrer Religion abzufallen? Die Vnmenschligkeit / die gegen den Krancken vnd Armen / so man auß den Spitälen stosset / geübet wird? Den Gewalt / durch welchen vnsere Kinder auffgefangen vnd verstecket werden / damit sie in der Römischen Religion / wider die Meynung vnnd den letsten Willen jhrer Eltern / aufferzogen werden? Summa / Es wird vns allerley Gewalt vnd Vnbillichkeit zugefügt / wider deß Königs Gebott vnd den gemeinen Frieden. Dem zubegegnen / gebrauchen wir vns keiner andern Mitteln / dann daß wir vnsere Klagen vor der Obrigkeit / entweder in den Provintzen / oder öbersten Gerichtshöfen / stätig fürbringen. Aber daselbst (leider) finden wir Gifft / an statt einer Artzney. Dann wir nit allein ohn einige Rechtshülffe / auff vnser bittliches Ansuchen / heimgewiesen werden: Sondern wird auch die vorige Vnbilligkeit / so vns begegnet / durch der Richter Vngerechtigkeit vermehret: In dem die / so zuvor vns leyd gethan / in jhrer Boßheit / durch nachlassung der verdienten Straff / vnd durch das Gesetz / so sie jhnen auß der Richter Exempel machen / gesteifft / vnd verwegener gemacht werden. Welcher gestalt wir in fürbringung vnser Klagarticul verfahreu? Welches man vn zu einem Laster deuten wil. Vnser endtliche Zuflucht ist zu deß Königs Gerechtigkeit / vnnd zu den Obersten Reichs-Räthen. Vnnd gleich wie wir dahin / als zu dem eussersten Asylo, in dem vnerträglichen Vbertrang / so vns allenthalben angethan wird / lauffen: Also bemühen sich vnsere Feinde am hefftigsten / daß sie vns den Zugang dazu versperren. Sie sehen / daß deß Königs Schutz vns für jhrem vnbillichen Gewalt beschirmen würde. Sie wissen / daß der Weg / den wir durch vnsere Klagen suchen / vnd den die Natur einem jeden zeiget / vns vnter dem Schatten seiner Gerechtigkeit führen würde / da wir in Ruhe vnnd gemeinen Friden würden erhalten werden. Vmb dieser Vrsach willen befinden wir / daß sie sich hierinn desto hefftiger wider vns zusammen rotten. Dann sie nicht allein vns die Ohren Jhrer Mayestät verstopffen / vnd vns allen Zugang zu deroselben benemmen: schen. Welche in demselben geblieben / oder von newen hinein kommẽ / deren etliche in dem Sauwerteig der alten Meutereyen vnnd Zuneygungen zu Hispanien aufferzogen / andere durch das Spanische Goldt bestochen / oder durch die Herrn ligkeit / die sie zu Rom erlangt / verblendet worden: dazu die Jesuiten sich Meisterlich / als Vnderhändeler / gebrauchen. Dieselbe sind darinn miteinander einig / wodurch das jenige / so der vorige König gestifftet / vmbgestossen wird / fürnemlich aber in dem / was wider vns ist. Vnd haben solche Brocken so viel Kraffts gehabt / daß einer / in welchem man sich versehen / Er würde in der Affection / die er zu dem Frieden vnd Wolstand deß Königreichs getragen / standthafftig verharren / durch Hoffnung einer Geistlichen Hoheit sich dermassen verleiten lassen / daß er ein Werckzeug worden / dadurch vnsere Verfolgung jhren Anfang genommen. Belangendt die Obere vnnd Vndere Gerichtsstände / vnnd andere Oberkeit in dem Königreich / so seynd dieselbe mit solchen Personen besetzt / die den Jesuiten entweder durch Aberglauben vnderworffen sind / oder alle jhre Wolfahrt von jhnen haben. Der gemeine Mann gibt auff nichts anders / als was sie von jnen / entweder in jhren Predigten / oder in der Beicht / hören. Wie vbel man mit vns vmbgangen? Weiln dann vnsere Feinde solchen Gewalt an sich gebracht / So sind wir auch dessen / zu vnserm grossen Schaden / wol jnnen worden: In dem man mit vnß viel anderst / als vnder dem verstorbenen König geschehen / vmbgegangen. Dann nach dem sie so hoch gestiegen (wir möchten wohl sagen / nach dem sie gar Könige worden) so haben vnserer Religionverwandte / kein Gunst noch Zugang bey Hofe. Viel / die zuvor wegen jhrer Vätter / vnnd jhrer eigenen trewen Diensten / bey jhren Aemptern an dem Königlichen Hofe geblieben waren / sind hernach deren entsetzt worden. Der meiste Theil muß sich deren entschlagen / vermög dieses Gebotts: Fallet ab von ewer Religion / oder verlasset ewrẽ Dienst. Man gibt vor: Es thue dem König wehe in den Augen / wann er einen Hugenoten vmb sich siehet. In dem Rath haben wir zu Richtern / die vnsere ärgste Partheyen sind: vnd sind die jenige vnsere geschworne Feinde / welche wir vmb Recht vnd Hülff ersuchen müssen. Wir sind von allen Aemptern / in den Obern vnd Vndern Gerichtshöfen / wider die Freyheit der Edicten / außgeschlossen. Wann jemand / so zuvor dazu kommen / sich hernach zu vnser Religion begibt / so wollen die General Procuratorn / oder jhre Substituten / jhm nicht gestatten / daß Er im Gericht sitze. Die Raths-Cammern stellen einen Proceß wider jhn an / vnnd stossen jhn von sich. Vnnd wie viel seynd deren im Parlement zu Pariß vnnd anderswo / die durch solche Vnderdruckung vnserer Freyheit abgehalten werden / daß sie nicht zu vns tretten? Wer wolte aber alle die Vnbillichkeit / so vns zugefügt wird / erzehlen? Als: Den auffrührischen Vbertrang / welcher täglich vns angethan wird / damit die Frey Vbung vnserer Religion an denen Orthen / da sie vns erlaubt ist / verhindert werde? Die listige Practicken vnnd Anschläge auff die Stätte vnd Festungen / so vns zu vnser Versicherung eingeraumbt worden? Die Räncke / die man gebrauchet / die Obersten auff denselben abwendig zumachen? wie newlich denen zu Clermont / Lodeue vnnd Argenton / widerfahren? Die Erstattung solcher Oerter / welcher wegen man vns nit befriedigen wil? Den Schimpff vnnd Vberlast welcher vnsern Religionsverwandten / durch die Vnsinnigkeit deß gemeinen Pöfels / dazu jhn seine Prediger reitzen / beydes in den Städten vnnd auff dem Landt begegnet? Die Verhergung vnnd Verbrennung vnser Kirchen vnnd Kirchhöfen? Die Grawsambkeit / durch welche vnsere Todten auffgegraben werden / oder Verhinderung geschicht / daß sie nicht mögen begraben werden? Der Gewissenszwang / durch welchen die Krancken / vnnd die schon in den letsten Zügen ligen / geprest werden / von jhrer Religion abzufallen? Die Vnmenschligkeit / die gegen den Krancken vnd Armen / so man auß den Spitälen stosset / geübet wird? Den Gewalt / durch welchen vnsere Kinder auffgefangen vnd verstecket werden / damit sie in der Römischen Religion / wider die Meynung vnnd den letsten Willen jhrer Eltern / aufferzogen werden? Summa / Es wird vns allerley Gewalt vnd Vnbillichkeit zugefügt / wider deß Königs Gebott vnd den gemeinen Frieden. Dem zubegegnen / gebrauchen wir vns keiner andern Mitteln / dañ daß wir vnsere Klagen vor der Obrigkeit / entweder in den Provintzen / oder öbersten Gerichtshöfen / stätig fürbringen. Aber daselbst (leider) finden wir Gifft / an statt einer Artzney. Dann wir nit allein ohn einige Rechtshülffe / auff vnser bittliches Ansuchen / heimgewiesen werden: Sondern wird auch die vorige Vnbilligkeit / so vns begegnet / durch der Richter Vngerechtigkeit vermehret: In dem die / so zuvor vns leyd gethan / in jhrer Boßheit / durch nachlassung der verdienten Straff / vnd durch das Gesetz / so sie jhnen auß der Richter Exempel machen / gesteifft / vnd verwegener gemacht werden. Welcher gestalt wir in fürbringung vnser Klagarticul verfahreu? Welches man vn zu einem Laster deuten wil. Vnser endtliche Zuflucht ist zu deß Königs Gerechtigkeit / vnnd zu den Obersten Reichs-Räthen. Vnnd gleich wie wir dahin / als zu dem eussersten Asylo, in dem vnerträglichen Vbertrang / so vns allenthalbẽ angethan wird / lauffen: Also bemühen sich vnsere Feinde am hefftigsten / daß sie vns den Zugang dazu versperren. Sie sehen / daß deß Königs Schutz vns für jhrem vnbillichen Gewalt beschirmen würde. Sie wissen / daß der Weg / den wir durch vnsere Klagen suchẽ / vnd den die Natur einem jeden zeiget / vns vnter dem Schatten seiner Gerechtigkeit führen würde / da wir in Ruhe vnnd gemeinen Friden würden erhalten werden. Vmb dieser Vrsach willen befinden wir / daß sie sich hierinn desto hefftiger wider vns zusammen rotten. Dann sie nicht allein vns die Ohren Jhrer Mayestät verstopffen / vnd vns allen Zugang zu deroselben benemmen: <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0747" n="668"/> schen. Welche in demselben geblieben / oder von newen hinein kommẽ / deren etliche in dem Sauwerteig der alten Meutereyen vnnd Zuneygungen zu Hispanien aufferzogen / andere durch das Spanische Goldt bestochen / oder durch die Herrn ligkeit / die sie zu Rom erlangt / verblendet worden: dazu die Jesuiten sich Meisterlich / als Vnderhändeler / gebrauchen. Dieselbe sind darinn miteinander einig / wodurch das jenige / so der vorige König gestifftet / vmbgestossen wird / fürnemlich aber in dem / was wider vns ist. Vnd haben solche Brocken so viel Kraffts gehabt / daß einer / in welchem man sich versehen / Er würde in der Affection / die er zu dem Frieden vnd Wolstand deß Königreichs getragen / standthafftig verharren / durch Hoffnung einer Geistlichen Hoheit sich dermassen verleiten lassen / daß er ein Werckzeug worden / dadurch vnsere Verfolgung jhren Anfang genommen. Belangendt die Obere vnnd Vndere Gerichtsstände / vnnd andere Oberkeit in dem Königreich / so seynd dieselbe mit solchen Personen besetzt / die den Jesuiten entweder durch Aberglauben vnderworffen sind / oder alle jhre Wolfahrt von jhnen haben. Der gemeine Mann gibt auff nichts anders / als was sie von jnen / entweder in jhren Predigten / oder in der Beicht / hören.</p> <p><note place="left">Wie vbel man mit vns vmbgangen?</note> Weiln dann vnsere Feinde solchen Gewalt an sich gebracht / So sind wir auch dessen / zu vnserm grossen Schaden / wol jnnen worden: In dem man mit vnß viel anderst / als vnder dem verstorbenen König geschehen / vmbgegangen. Dann nach dem sie so hoch gestiegen (wir möchten wohl sagen / nach dem sie gar Könige worden) so haben vnserer Religionverwandte / kein Gunst noch Zugang bey Hofe. Viel / die zuvor wegen jhrer Vätter / vnnd jhrer eigenen trewen Diensten / bey jhren Aemptern an dem Königlichen Hofe geblieben waren / sind hernach deren entsetzt worden. Der meiste Theil muß sich deren entschlagen / vermög dieses Gebotts: Fallet ab von ewer Religion / oder verlasset ewrẽ Dienst. Man gibt vor: Es thue dem König wehe in den Augen / wann er einen Hugenoten vmb sich siehet. In dem Rath haben wir zu Richtern / die vnsere ärgste Partheyen sind: vnd sind die jenige vnsere geschworne Feinde / welche wir vmb Recht vnd Hülff ersuchen müssen. Wir sind von allen Aemptern / in den Obern vnd Vndern Gerichtshöfen / wider die Freyheit der Edicten / außgeschlossen. Wann jemand / so zuvor dazu kommen / sich hernach zu vnser Religion begibt / so wollen die General Procuratorn / oder jhre Substituten / jhm nicht gestatten / daß Er im Gericht sitze. Die Raths-Cammern stellen einen Proceß wider jhn an / vnnd stossen jhn von sich. Vnnd wie viel seynd deren im Parlement zu Pariß vnnd anderswo / die durch solche Vnderdruckung vnserer Freyheit abgehalten werden / daß sie nicht zu vns tretten? Wer wolte aber alle die Vnbillichkeit / so vns zugefügt wird / erzehlen? Als: Den auffrührischen Vbertrang / welcher täglich vns angethan wird / damit die Frey Vbung vnserer Religion an denen Orthen / da sie vns erlaubt ist / verhindert werde? Die listige Practicken vnnd Anschläge auff die Stätte vnd Festungen / so vns zu vnser Versicherung eingeraumbt worden? Die Räncke / die man gebrauchet / die Obersten auff denselben abwendig zumachen? wie newlich denen zu Clermont / Lodeue vnnd Argenton / widerfahren? Die Erstattung solcher Oerter / welcher wegen man vns nit befriedigen wil? Den Schimpff vnnd Vberlast welcher vnsern Religionsverwandten / durch die Vnsinnigkeit deß gemeinen Pöfels / dazu jhn seine Prediger reitzen / beydes in den Städten vnnd auff dem Landt begegnet? Die Verhergung vnnd Verbrennung vnser Kirchen vnnd Kirchhöfen? Die Grawsambkeit / durch welche vnsere Todten auffgegraben werden / oder Verhinderung geschicht / daß sie nicht mögen begraben werden? Der Gewissenszwang / durch welchen die Krancken / vnnd die schon in den letsten Zügen ligen / geprest werden / von jhrer Religion abzufallen? Die Vnmenschligkeit / die gegen den Krancken vnd Armen / so man auß den Spitälen stosset / geübet wird? Den Gewalt / durch welchen vnsere Kinder auffgefangen vnd verstecket werden / damit sie in der Römischen Religion / wider die Meynung vnnd den letsten Willen jhrer Eltern / aufferzogen werden? Summa / Es wird vns allerley Gewalt vnd Vnbillichkeit zugefügt / wider deß Königs Gebott vnd den gemeinen Frieden. Dem zubegegnen / gebrauchen wir vns keiner andern Mitteln / dañ daß wir vnsere Klagen vor der Obrigkeit / entweder in den Provintzen / oder öbersten Gerichtshöfen / stätig fürbringen. Aber daselbst (leider) finden wir Gifft / an statt einer Artzney. Dann wir nit allein ohn einige Rechtshülffe / auff vnser bittliches Ansuchen / heimgewiesen werden: Sondern wird auch die vorige Vnbilligkeit / so vns begegnet / durch der Richter Vngerechtigkeit vermehret: In dem die / so zuvor vns leyd gethan / in jhrer Boßheit / durch nachlassung der verdienten Straff / vnd durch das Gesetz / so sie jhnen auß der Richter Exempel machen / gesteifft / vnd verwegener gemacht werden.</p> <p><note place="right">Welcher gestalt wir in fürbringung vnser Klagarticul verfahreu? Welches man vn zu einem Laster deuten wil.</note> Vnser endtliche Zuflucht ist zu deß Königs Gerechtigkeit / vnnd zu den Obersten Reichs-Räthen. Vnnd gleich wie wir dahin / als zu dem eussersten Asylo, in dem vnerträglichen Vbertrang / so vns allenthalbẽ angethan wird / lauffen: Also bemühen sich vnsere Feinde am hefftigsten / daß sie vns den Zugang dazu versperren. Sie sehen / daß deß Königs Schutz vns für jhrem vnbillichen Gewalt beschirmen würde. Sie wissen / daß der Weg / den wir durch vnsere Klagen suchẽ / vnd den die Natur einem jeden zeiget / vns vnter dem Schatten seiner Gerechtigkeit führen würde / da wir in Ruhe vnnd gemeinen Friden würden erhalten werden. Vmb dieser Vrsach willen befinden wir / daß sie sich hierinn desto hefftiger wider vns zusammen rotten. Dann sie nicht allein vns die Ohren Jhrer Mayestät verstopffen / vnd vns allen Zugang zu deroselben benemmen: </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [668/0747]
schen. Welche in demselben geblieben / oder von newen hinein kommẽ / deren etliche in dem Sauwerteig der alten Meutereyen vnnd Zuneygungen zu Hispanien aufferzogen / andere durch das Spanische Goldt bestochen / oder durch die Herrn ligkeit / die sie zu Rom erlangt / verblendet worden: dazu die Jesuiten sich Meisterlich / als Vnderhändeler / gebrauchen. Dieselbe sind darinn miteinander einig / wodurch das jenige / so der vorige König gestifftet / vmbgestossen wird / fürnemlich aber in dem / was wider vns ist. Vnd haben solche Brocken so viel Kraffts gehabt / daß einer / in welchem man sich versehen / Er würde in der Affection / die er zu dem Frieden vnd Wolstand deß Königreichs getragen / standthafftig verharren / durch Hoffnung einer Geistlichen Hoheit sich dermassen verleiten lassen / daß er ein Werckzeug worden / dadurch vnsere Verfolgung jhren Anfang genommen. Belangendt die Obere vnnd Vndere Gerichtsstände / vnnd andere Oberkeit in dem Königreich / so seynd dieselbe mit solchen Personen besetzt / die den Jesuiten entweder durch Aberglauben vnderworffen sind / oder alle jhre Wolfahrt von jhnen haben. Der gemeine Mann gibt auff nichts anders / als was sie von jnen / entweder in jhren Predigten / oder in der Beicht / hören.
Weiln dann vnsere Feinde solchen Gewalt an sich gebracht / So sind wir auch dessen / zu vnserm grossen Schaden / wol jnnen worden: In dem man mit vnß viel anderst / als vnder dem verstorbenen König geschehen / vmbgegangen. Dann nach dem sie so hoch gestiegen (wir möchten wohl sagen / nach dem sie gar Könige worden) so haben vnserer Religionverwandte / kein Gunst noch Zugang bey Hofe. Viel / die zuvor wegen jhrer Vätter / vnnd jhrer eigenen trewen Diensten / bey jhren Aemptern an dem Königlichen Hofe geblieben waren / sind hernach deren entsetzt worden. Der meiste Theil muß sich deren entschlagen / vermög dieses Gebotts: Fallet ab von ewer Religion / oder verlasset ewrẽ Dienst. Man gibt vor: Es thue dem König wehe in den Augen / wann er einen Hugenoten vmb sich siehet. In dem Rath haben wir zu Richtern / die vnsere ärgste Partheyen sind: vnd sind die jenige vnsere geschworne Feinde / welche wir vmb Recht vnd Hülff ersuchen müssen. Wir sind von allen Aemptern / in den Obern vnd Vndern Gerichtshöfen / wider die Freyheit der Edicten / außgeschlossen. Wann jemand / so zuvor dazu kommen / sich hernach zu vnser Religion begibt / so wollen die General Procuratorn / oder jhre Substituten / jhm nicht gestatten / daß Er im Gericht sitze. Die Raths-Cammern stellen einen Proceß wider jhn an / vnnd stossen jhn von sich. Vnnd wie viel seynd deren im Parlement zu Pariß vnnd anderswo / die durch solche Vnderdruckung vnserer Freyheit abgehalten werden / daß sie nicht zu vns tretten? Wer wolte aber alle die Vnbillichkeit / so vns zugefügt wird / erzehlen? Als: Den auffrührischen Vbertrang / welcher täglich vns angethan wird / damit die Frey Vbung vnserer Religion an denen Orthen / da sie vns erlaubt ist / verhindert werde? Die listige Practicken vnnd Anschläge auff die Stätte vnd Festungen / so vns zu vnser Versicherung eingeraumbt worden? Die Räncke / die man gebrauchet / die Obersten auff denselben abwendig zumachen? wie newlich denen zu Clermont / Lodeue vnnd Argenton / widerfahren? Die Erstattung solcher Oerter / welcher wegen man vns nit befriedigen wil? Den Schimpff vnnd Vberlast welcher vnsern Religionsverwandten / durch die Vnsinnigkeit deß gemeinen Pöfels / dazu jhn seine Prediger reitzen / beydes in den Städten vnnd auff dem Landt begegnet? Die Verhergung vnnd Verbrennung vnser Kirchen vnnd Kirchhöfen? Die Grawsambkeit / durch welche vnsere Todten auffgegraben werden / oder Verhinderung geschicht / daß sie nicht mögen begraben werden? Der Gewissenszwang / durch welchen die Krancken / vnnd die schon in den letsten Zügen ligen / geprest werden / von jhrer Religion abzufallen? Die Vnmenschligkeit / die gegen den Krancken vnd Armen / so man auß den Spitälen stosset / geübet wird? Den Gewalt / durch welchen vnsere Kinder auffgefangen vnd verstecket werden / damit sie in der Römischen Religion / wider die Meynung vnnd den letsten Willen jhrer Eltern / aufferzogen werden? Summa / Es wird vns allerley Gewalt vnd Vnbillichkeit zugefügt / wider deß Königs Gebott vnd den gemeinen Frieden. Dem zubegegnen / gebrauchen wir vns keiner andern Mitteln / dañ daß wir vnsere Klagen vor der Obrigkeit / entweder in den Provintzen / oder öbersten Gerichtshöfen / stätig fürbringen. Aber daselbst (leider) finden wir Gifft / an statt einer Artzney. Dann wir nit allein ohn einige Rechtshülffe / auff vnser bittliches Ansuchen / heimgewiesen werden: Sondern wird auch die vorige Vnbilligkeit / so vns begegnet / durch der Richter Vngerechtigkeit vermehret: In dem die / so zuvor vns leyd gethan / in jhrer Boßheit / durch nachlassung der verdienten Straff / vnd durch das Gesetz / so sie jhnen auß der Richter Exempel machen / gesteifft / vnd verwegener gemacht werden.
Wie vbel man mit vns vmbgangen? Vnser endtliche Zuflucht ist zu deß Königs Gerechtigkeit / vnnd zu den Obersten Reichs-Räthen. Vnnd gleich wie wir dahin / als zu dem eussersten Asylo, in dem vnerträglichen Vbertrang / so vns allenthalbẽ angethan wird / lauffen: Also bemühen sich vnsere Feinde am hefftigsten / daß sie vns den Zugang dazu versperren. Sie sehen / daß deß Königs Schutz vns für jhrem vnbillichen Gewalt beschirmen würde. Sie wissen / daß der Weg / den wir durch vnsere Klagen suchẽ / vnd den die Natur einem jeden zeiget / vns vnter dem Schatten seiner Gerechtigkeit führen würde / da wir in Ruhe vnnd gemeinen Friden würden erhalten werden. Vmb dieser Vrsach willen befinden wir / daß sie sich hierinn desto hefftiger wider vns zusammen rotten. Dann sie nicht allein vns die Ohren Jhrer Mayestät verstopffen / vnd vns allen Zugang zu deroselben benemmen:
Welcher gestalt wir in fürbringung vnser Klagarticul verfahreu? Welches man vn zu einem Laster deuten wil.
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 668. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/747>, abgerufen am 28.07.2024. |