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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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mit sie jhr Vntrew vnd Betrug zu Werck stellen möchten / eins theils vns diese Verheissung für gemahlt / daß der König die Auffruhr deren zu Tours straffen würde: Anders theils / damit sie etlichen der vnserigen jhr Mißtrawen benehmen / vnd die / so sich nichts vbels besorgten / noch mehr in den Schlaaff brächten / eine Erklärung in allen Parlementen vnderm Dato 27. Aprill bestettigen lassen / daß der König / welcher jhm für genommen / etliche von der Religion / die man Rebellen vnd Auffrührische nennte / zu straffen / seine Edicten allen denen / die in seinem Gehorsamb würden verharren / halten / sie schützen / vnd bey jhrer Freyheit vnd Sicherheit / nach laut der Edicten / handhaben wolte. Endlich / so wird dem Herrn de la Force versprochen / daß so er auß Bearn zöge / so würde dem von Espernon befohlen werden / sich von dannen zumachen / doch solte er de la Force / jhm dem von Espernon / es zuvor zuwissen thun. Demselben ist man folgender gestallt nachkommen. Wir wollen von dem letzten Puncten anfangen / welcher der erste gewesen / den man nicht gehalten. Der Herr de la Force ist abgezogen / vnd hat die Waffen nider gelegt. Welches er dem Hertzogen von Espernon / durch den Freyherrn von Arros / anzeigen lassen. Darauff ist gemeldter von Espernon alsbald ins Land gefallen / hat sich aller Stätt vnnd Oerther / da die von vnser Religion die Oberhand hatten / bemächtigt / dieselbe mit starcker Guarnison besetzt / das Schloß Montanay geschleifft / vnnd die vnserige dermassen bedrangt / daß die fürnembste gezwungen worden / das Land zuraumen / vnd jhre Güter zuverlassen. Viel / die keine Waffen hatten / vnd nicht begehrten sich zu wehren / sind jämmerlich ermordt worden. Die vbrige werden vnder einem harten Joch getruckt / vnd müssen allerley Trangsal / Pein vnd Marter außstehen. Auff der andern seiten ruckte der König fort mit seinem Heer / damit er das jenige / so er dieser Statt gedräwet / vollbrächte. Jedoch ließ er allenthalben außbreiten / daß sein Zug nicht ins gemein wider die von der Religion gerichtet were / vnnd verhieß etlicher: Obersten in den Stätten vnd Vestungen vnserer Versicherung / daß so sie jhn würden hineyn lassen / er alles im alten Wesen wolte bleiben lassen. Da er nun durch Tours gezogen / hat sich daselbst eine solche Meuterey erhaben / daß der Commissarius, welchen man dahin gesandt hatte / vber die Auffrührische Gericht zuhalten / zur Statt hinauß gejagt / die verstrickte mit Gewalt auß den Gefängnussen gerissen / die Häuser der vnserigen / welche wegen deß ersten Auffstands / von dannen gewichen waren / geplündert vnnd verherget worden. Darauff kaum so viel geschhen / daß man fünff loser Buben / wegen deß Schimpffs / der dem König in seiner Gegenwart begegnet / hingerichtet hat: Vnd zwar zu dem ende / damit man etliche der vnserigen / so sich bereden liessen / als solten die Edicten gehalten werden / bey der Naasen herumb führete. Der König kam gen Saumur / da der Herr von Plessis auff die außtrückliche Zusag / die man jhm gethan / daß nichts solte in seinem Ampt geändert werden / vnnd auff die Erklärung / so drey Wochen zuvor war publicirt worden / jhm die Pforten der Statt vnnd deß Schlosses geöffnet / aber mit vnserm grossen Schaden bald erfahren / was der Betrug vnnd Vntrew vnserer Feinden auff sich hette. Welche den König vberredt / daß er jhm das Regiment daselbsten genommen / vnnd 400. Soldaten von seiner Leibguardy ins Schloß gelegt: Deßgleichen die Vorstatt zum Grünen Creutz mit einem andern haussen besetzt: dadurch wir diesen Orth vnser Versicherung verlohren. Wie kan Franckreich ohn Vnwillen vnnd Vngedult sehen / daß die / so weder dem König noch dem Vatterland hold sind / also schändlich deß Königlichen Nahmens vnd Tittels mißbrauchen / damit sie solche abschewliche Vntrew begehen? Es sind nur zehen Monat / daß durch ein sonderbar Schreiben Jhrer Mayest. die Verwahrung der Oerther der Versicherung vns noch ferner auff vier Jahr lang gegönnet vnnd gelassen worden. Vnder allen ist die Statt Saumur gewesen / an welcher vns am meisten gelegen. Wir haben sie in vnserm Gewalt gehabt / von der Zeit an / da der jüngstverstorbene König / damals König von Navarren / von König Henrichen dem Dritten / jhm zu Hülff zukommen / beruffen worden / vnd er jhn / durch deren von der Religion Beystandt / auß den Händen vnd Tyranney der Ligisten errettet hat. Damals hat jhm gemeldter König diese Statt zum Paß eingeraumbt. Vnd ist sie seydher in vnsern Händen geblieben / zum Zeichen vnser trewen Diensten gegen dieser Cron. Diese Statt / welche am Fluß Loire gelegen / hette bey den Verfolgungen vnnd Verwirrungen / so die Feinde deß Vatterlands heutiges Tags erwecken / vielen armen vertriebenen Leuthen ein bequemer Paß oder Zuflucht seyn können / damit sie dem Fewer vnd Schwert / so man jetzt bereitet / sie zu würgen / entrinnen möchten. Diese Statt war in den vorigen Jahren / da wir Ruhe hatten / ein Pflantzgarten vnserer Kirchen / darinn eine für treffliche hohe Schul gewesen.

Das sind die Vrsachen / vmb welcher willen die Grawsambkeit vnser Feinden den König bewegt hat / vns zu bekriegen / vnnd den anfang von einer so schmertzlichen Wunde zumachen: dazu man alle vorher gehende Verläumbdungen / allen gesuchten Schein eines Vngehorsambs vnd Rebellion / alle sonderbare Mandaten wider vnser Versamblung / vnd diese Statt / wie auch alle betriegliche Erklärungen vnnd Verheissungen für die jenige / die in deß Königs Gehorsamb verharren würden / angewendet hat. Dann wer ist / der den Herrn von Plessis / dessen langwirige vnd getrewe Diensten / die er beydes dem verstorbenen vnnd jetzt regierenden König geleystet / jederman bekandt / einiges Vngehorsambs oder Rebellion beschuldigen könne? Ja hette er nicht eben darinn der Sachen zuviel gethan / daß er vnsern trewlosen Feinden / wegen deß Königlichen Nahmens / den sie geführet / zu viel getrawet? Vnd

mit sie jhr Vntrew vnd Betrug zu Werck stellen möchten / eins theils vns diese Verheissung für gemahlt / daß der König die Auffruhr deren zu Tours straffen würde: Anders theils / damit sie etlichen der vnserigen jhr Mißtrawen benehmen / vnd die / so sich nichts vbels besorgten / noch mehr in den Schlaaff brächten / eine Erklärung in allen Parlementen vnderm Dato 27. Aprill bestettigen lassen / daß der König / welcher jhm für genommen / etliche von der Religion / die man Rebellen vnd Auffrührische nennte / zu straffen / seine Edicten allen denen / die in seinem Gehorsamb würden verharren / halten / sie schützen / vnd bey jhrer Freyheit vnd Sicherheit / nach laut der Edicten / handhaben wolte. Endlich / so wird dem Herrn de la Force versprochen / daß so er auß Bearn zöge / so würde dem von Espernon befohlen werden / sich von dannen zumachen / doch solte er de la Force / jhm dem von Espernon / es zuvor zuwissen thun. Demselben ist man folgender gestallt nachkommen. Wir wollen von dem letzten Puncten anfangen / welcher der erste gewesen / den man nicht gehalten. Der Herr de la Force ist abgezogen / vnd hat die Waffen nider gelegt. Welches er dem Hertzogen von Espernon / durch den Freyherrn von Arros / anzeigen lassen. Darauff ist gemeldter von Espernon alsbald ins Land gefallen / hat sich aller Stätt vnnd Oerther / da die von vnser Religion die Oberhand hatten / bemächtigt / dieselbe mit starcker Guarnison besetzt / das Schloß Montanay geschleifft / vnnd die vnserige dermassen bedrangt / daß die fürnembste gezwungen worden / das Land zuraumen / vnd jhre Güter zuverlassen. Viel / die keine Waffen hatten / vnd nicht begehrten sich zu wehren / sind jämmerlich ermordt worden. Die vbrige werden vnder einem harten Joch getruckt / vnd müssen allerley Trangsal / Pein vnd Marter außstehen. Auff der andern seiten ruckte der König fort mit seinem Heer / damit er das jenige / so er dieser Statt gedräwet / vollbrächte. Jedoch ließ er allenthalben außbreiten / daß sein Zug nicht ins gemein wider die von der Religion gerichtet were / vnnd verhieß etlicher: Obersten in den Stätten vnd Vestungen vnserer Versicherung / daß so sie jhn würden hineyn lassen / er alles im alten Wesen wolte bleiben lassen. Da er nun durch Tours gezogen / hat sich daselbst eine solche Meuterey erhaben / daß der Commissarius, welchen man dahin gesandt hatte / vber die Auffrührische Gericht zuhalten / zur Statt hinauß gejagt / die verstrickte mit Gewalt auß den Gefängnussen gerissen / die Häuser der vnserigen / welche wegen deß ersten Auffstands / von dannen gewichen waren / geplündert vnnd verherget worden. Darauff kaum so viel geschhen / daß man fünff loser Buben / wegen deß Schimpffs / der dem König in seiner Gegenwart begegnet / hingerichtet hat: Vnd zwar zu dem ende / damit man etliche der vnserigen / so sich bereden liessen / als solten die Edicten gehalten werden / bey der Naasen herumb führete. Der König kam gen Saumur / da der Herr von Plessis auff die außtrückliche Zusag / die man jhm gethan / daß nichts solte in seinem Ampt geändert werden / vnnd auff die Erklärung / so drey Wochen zuvor war publicirt worden / jhm die Pforten der Statt vnnd deß Schlosses geöffnet / aber mit vnserm grossen Schaden bald erfahren / was der Betrug vnnd Vntrew vnserer Feinden auff sich hette. Welche den König vberredt / daß er jhm das Regiment daselbsten genommen / vnnd 400. Soldaten von seiner Leibguardy ins Schloß gelegt: Deßgleichen die Vorstatt zum Grünen Creutz mit einem andern haussen besetzt: dadurch wir diesen Orth vnser Versicherung verlohren. Wie kan Franckreich ohn Vnwillen vnnd Vngedult sehen / daß die / so weder dem König noch dem Vatterland hold sind / also schändlich deß Königlichen Nahmens vnd Tittels mißbrauchen / damit sie solche abschewliche Vntrew begehen? Es sind nur zehen Monat / daß durch ein sonderbar Schreiben Jhrer Mayest. die Verwahrung der Oerther der Versicherung vns noch ferner auff vier Jahr lang gegönnet vnnd gelassen worden. Vnder allen ist die Statt Saumur gewesen / an welcher vns am meisten gelegen. Wir haben sie in vnserm Gewalt gehabt / von der Zeit an / da der jüngstverstorbene König / damals König von Navarren / von König Henrichen dem Dritten / jhm zu Hülff zukommen / beruffen worden / vnd er jhn / durch deren von der Religion Beystandt / auß den Händen vnd Tyranney der Ligisten errettet hat. Damals hat jhm gemeldter König diese Statt zum Paß eingeraumbt. Vnd ist sie seydher in vnsern Händen geblieben / zum Zeichen vnser trewen Diensten gegen dieser Cron. Diese Statt / welche am Fluß Loire gelegen / hette bey den Verfolgungen vnnd Verwirrungen / so die Feinde deß Vatterlands heutiges Tags erwecken / vielen armen vertriebenen Leuthen ein bequemer Paß oder Zuflucht seyn können / damit sie dem Fewer vnd Schwert / so man jetzt bereitet / sie zu würgen / entrinnen möchten. Diese Statt war in den vorigen Jahren / da wir Ruhe hatten / ein Pflantzgarten vnserer Kirchen / darinn eine für treffliche hohe Schul gewesen.

Das sind die Vrsachen / vmb welcher willen die Grawsambkeit vnser Feinden den König bewegt hat / vns zu bekriegen / vnnd den anfang von einer so schmertzlichen Wunde zumachen: dazu man alle vorher gehende Verläumbdungen / allen gesuchten Schein eines Vngehorsambs vnd Rebellion / alle sonderbare Mandaten wider vnser Versamblung / vnd diese Statt / wie auch alle betriegliche Erklärungen vnnd Verheissungen für die jenige / die in deß Königs Gehorsamb verharren würden / angewendet hat. Dann wer ist / der den Herrn von Plessis / dessen langwirige vnd getrewe Diensten / die er beydes dem verstorbenen vnnd jetzt regierenden König geleystet / jederman bekandt / einiges Vngehorsambs oder Rebellion beschuldigen könne? Ja hette er nicht eben darinn der Sachen zuviel gethan / daß er vnsern trewlosen Feinden / wegen deß Königlichen Nahmens / den sie geführet / zu viel getrawet? Vnd

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mit sie jhr Vntrew vnd Betrug zu Werck stellen möchten / eins theils                      vns diese Verheissung für gemahlt / daß der König die Auffruhr deren zu Tours                      straffen würde: Anders theils / damit sie etlichen der vnserigen jhr Mißtrawen                      benehmen / vnd die / so sich nichts vbels besorgten / noch mehr in den Schlaaff                      brächten / eine Erklärung in allen Parlementen vnderm Dato 27. Aprill                      bestettigen lassen / daß der König / welcher jhm für genommen / etliche von der                      Religion / die man Rebellen vnd Auffrührische nennte / zu straffen / seine                      Edicten allen denen / die in seinem Gehorsamb würden verharren / halten / sie                      schützen / vnd bey jhrer Freyheit vnd Sicherheit / nach laut der Edicten /                      handhaben wolte. Endlich / so wird dem Herrn de la Force versprochen / daß so er                      auß Bearn zöge / so würde dem von Espernon befohlen werden / sich von dannen                      zumachen / doch solte er de la Force / jhm dem von Espernon / es zuvor zuwissen                      thun. Demselben ist man folgender gestallt nachkommen. Wir wollen von dem                      letzten Puncten anfangen / welcher der erste gewesen / den man nicht gehalten.                      Der Herr de la Force ist abgezogen / vnd hat die Waffen nider gelegt. Welches er                      dem Hertzogen von Espernon / durch den Freyherrn von Arros / anzeigen lassen.                      Darauff ist gemeldter von Espernon alsbald ins Land gefallen / hat sich aller                      Stätt vnnd Oerther / da die von vnser Religion die Oberhand hatten / bemächtigt                      / dieselbe mit starcker Guarnison besetzt / das Schloß Montanay geschleifft /                      vnnd die vnserige dermassen bedrangt / daß die fürnembste gezwungen worden / das                      Land zuraumen / vnd jhre Güter zuverlassen. Viel / die keine Waffen hatten / vnd                      nicht begehrten sich zu wehren / sind jämmerlich ermordt worden. Die vbrige                      werden vnder einem harten Joch getruckt / vnd müssen allerley Trangsal / Pein                      vnd Marter außstehen. Auff der andern seiten ruckte der König fort mit seinem                      Heer / damit er das jenige / so er dieser Statt gedräwet / vollbrächte. Jedoch                      ließ er allenthalben außbreiten / daß sein Zug nicht ins gemein wider die von                      der Religion gerichtet were / vnnd verhieß etlicher: Obersten in den Stätten vnd                      Vestungen vnserer Versicherung / daß so sie jhn würden hineyn lassen / er alles                      im alten Wesen wolte bleiben lassen. Da er nun durch Tours gezogen / hat sich                      daselbst eine solche Meuterey erhaben / daß der Commissarius, welchen man dahin                      gesandt hatte / vber die Auffrührische Gericht zuhalten / zur Statt hinauß                      gejagt / die verstrickte mit Gewalt auß den Gefängnussen gerissen / die Häuser                      der vnserigen / welche wegen deß ersten Auffstands / von dannen gewichen waren /                      geplündert vnnd verherget worden. Darauff kaum so viel geschhen / daß man fünff                      loser Buben / wegen deß Schimpffs / der dem König in seiner Gegenwart begegnet /                      hingerichtet hat: Vnd zwar zu dem ende / damit man etliche der vnserigen / so                      sich bereden liessen / als solten die Edicten gehalten werden / bey der Naasen                      herumb führete. Der König kam gen Saumur / da der Herr von Plessis auff die                      außtrückliche Zusag / die man jhm gethan / daß nichts solte in seinem Ampt                      geändert werden / vnnd auff die Erklärung / so drey Wochen zuvor war publicirt                      worden / jhm die Pforten der Statt vnnd deß Schlosses geöffnet / aber mit vnserm                      grossen Schaden bald erfahren / was der Betrug vnnd Vntrew vnserer Feinden auff                      sich hette. Welche den König vberredt / daß er jhm das Regiment daselbsten                      genommen / vnnd 400. Soldaten von seiner Leibguardy ins Schloß gelegt:                      Deßgleichen die Vorstatt zum Grünen Creutz mit einem andern haussen besetzt:                      dadurch wir diesen Orth vnser Versicherung verlohren. Wie kan Franckreich ohn                      Vnwillen vnnd Vngedult sehen / daß die / so weder dem König noch dem Vatterland                      hold sind / also schändlich deß Königlichen Nahmens vnd Tittels mißbrauchen /                      damit sie solche abschewliche Vntrew begehen? Es sind nur zehen Monat / daß                      durch ein sonderbar Schreiben Jhrer Mayest. die Verwahrung der Oerther der                      Versicherung vns noch ferner auff vier Jahr lang gegönnet vnnd gelassen worden.                      Vnder allen ist die Statt Saumur gewesen / an welcher vns am meisten gelegen.                      Wir haben sie in vnserm Gewalt gehabt / von der Zeit an / da der                      jüngstverstorbene König / damals König von Navarren / von König Henrichen dem                      Dritten / jhm zu Hülff zukommen / beruffen worden / vnd er jhn / durch deren von                      der Religion Beystandt / auß den Händen vnd Tyranney der Ligisten errettet hat.                      Damals hat jhm gemeldter König diese Statt zum Paß eingeraumbt. Vnd ist sie                      seydher in vnsern Händen geblieben / zum Zeichen vnser trewen Diensten gegen                      dieser Cron. Diese Statt / welche am Fluß Loire gelegen / hette bey den                      Verfolgungen vnnd Verwirrungen / so die Feinde deß Vatterlands heutiges Tags                      erwecken / vielen armen vertriebenen Leuthen ein bequemer Paß oder Zuflucht seyn                      können / damit sie dem Fewer vnd Schwert / so man jetzt bereitet / sie zu würgen                      / entrinnen möchten. Diese Statt war in den vorigen Jahren / da wir Ruhe hatten                      / ein Pflantzgarten vnserer Kirchen / darinn eine für treffliche hohe Schul                      gewesen.</p>
          <p>Das sind die Vrsachen / vmb welcher willen die Grawsambkeit vnser Feinden den                      König bewegt hat / vns zu bekriegen / vnnd den anfang von einer so                      schmertzlichen Wunde zumachen: dazu man alle vorher gehende Verläumbdungen /                      allen gesuchten Schein eines Vngehorsambs vnd Rebellion / alle sonderbare                      Mandaten wider vnser Versamblung / vnd diese Statt / wie auch alle betriegliche                      Erklärungen vnnd Verheissungen für die jenige / die in deß Königs Gehorsamb                      verharren würden / angewendet hat. Dann wer ist / der den Herrn von Plessis /                      dessen langwirige vnd getrewe Diensten / die er beydes dem verstorbenen vnnd                      jetzt regierenden König geleystet / jederman bekandt / einiges Vngehorsambs oder                      Rebellion beschuldigen könne? Ja hette er nicht eben darinn der Sachen zuviel                      gethan / daß er vnsern trewlosen Feinden / wegen deß Königlichen Nahmens / den                      sie geführet / zu viel getrawet? Vnd
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[676/0755] mit sie jhr Vntrew vnd Betrug zu Werck stellen möchten / eins theils vns diese Verheissung für gemahlt / daß der König die Auffruhr deren zu Tours straffen würde: Anders theils / damit sie etlichen der vnserigen jhr Mißtrawen benehmen / vnd die / so sich nichts vbels besorgten / noch mehr in den Schlaaff brächten / eine Erklärung in allen Parlementen vnderm Dato 27. Aprill bestettigen lassen / daß der König / welcher jhm für genommen / etliche von der Religion / die man Rebellen vnd Auffrührische nennte / zu straffen / seine Edicten allen denen / die in seinem Gehorsamb würden verharren / halten / sie schützen / vnd bey jhrer Freyheit vnd Sicherheit / nach laut der Edicten / handhaben wolte. Endlich / so wird dem Herrn de la Force versprochen / daß so er auß Bearn zöge / so würde dem von Espernon befohlen werden / sich von dannen zumachen / doch solte er de la Force / jhm dem von Espernon / es zuvor zuwissen thun. Demselben ist man folgender gestallt nachkommen. Wir wollen von dem letzten Puncten anfangen / welcher der erste gewesen / den man nicht gehalten. Der Herr de la Force ist abgezogen / vnd hat die Waffen nider gelegt. Welches er dem Hertzogen von Espernon / durch den Freyherrn von Arros / anzeigen lassen. Darauff ist gemeldter von Espernon alsbald ins Land gefallen / hat sich aller Stätt vnnd Oerther / da die von vnser Religion die Oberhand hatten / bemächtigt / dieselbe mit starcker Guarnison besetzt / das Schloß Montanay geschleifft / vnnd die vnserige dermassen bedrangt / daß die fürnembste gezwungen worden / das Land zuraumen / vnd jhre Güter zuverlassen. Viel / die keine Waffen hatten / vnd nicht begehrten sich zu wehren / sind jämmerlich ermordt worden. Die vbrige werden vnder einem harten Joch getruckt / vnd müssen allerley Trangsal / Pein vnd Marter außstehen. Auff der andern seiten ruckte der König fort mit seinem Heer / damit er das jenige / so er dieser Statt gedräwet / vollbrächte. Jedoch ließ er allenthalben außbreiten / daß sein Zug nicht ins gemein wider die von der Religion gerichtet were / vnnd verhieß etlicher: Obersten in den Stätten vnd Vestungen vnserer Versicherung / daß so sie jhn würden hineyn lassen / er alles im alten Wesen wolte bleiben lassen. Da er nun durch Tours gezogen / hat sich daselbst eine solche Meuterey erhaben / daß der Commissarius, welchen man dahin gesandt hatte / vber die Auffrührische Gericht zuhalten / zur Statt hinauß gejagt / die verstrickte mit Gewalt auß den Gefängnussen gerissen / die Häuser der vnserigen / welche wegen deß ersten Auffstands / von dannen gewichen waren / geplündert vnnd verherget worden. Darauff kaum so viel geschhen / daß man fünff loser Buben / wegen deß Schimpffs / der dem König in seiner Gegenwart begegnet / hingerichtet hat: Vnd zwar zu dem ende / damit man etliche der vnserigen / so sich bereden liessen / als solten die Edicten gehalten werden / bey der Naasen herumb führete. Der König kam gen Saumur / da der Herr von Plessis auff die außtrückliche Zusag / die man jhm gethan / daß nichts solte in seinem Ampt geändert werden / vnnd auff die Erklärung / so drey Wochen zuvor war publicirt worden / jhm die Pforten der Statt vnnd deß Schlosses geöffnet / aber mit vnserm grossen Schaden bald erfahren / was der Betrug vnnd Vntrew vnserer Feinden auff sich hette. Welche den König vberredt / daß er jhm das Regiment daselbsten genommen / vnnd 400. Soldaten von seiner Leibguardy ins Schloß gelegt: Deßgleichen die Vorstatt zum Grünen Creutz mit einem andern haussen besetzt: dadurch wir diesen Orth vnser Versicherung verlohren. Wie kan Franckreich ohn Vnwillen vnnd Vngedult sehen / daß die / so weder dem König noch dem Vatterland hold sind / also schändlich deß Königlichen Nahmens vnd Tittels mißbrauchen / damit sie solche abschewliche Vntrew begehen? Es sind nur zehen Monat / daß durch ein sonderbar Schreiben Jhrer Mayest. die Verwahrung der Oerther der Versicherung vns noch ferner auff vier Jahr lang gegönnet vnnd gelassen worden. Vnder allen ist die Statt Saumur gewesen / an welcher vns am meisten gelegen. Wir haben sie in vnserm Gewalt gehabt / von der Zeit an / da der jüngstverstorbene König / damals König von Navarren / von König Henrichen dem Dritten / jhm zu Hülff zukommen / beruffen worden / vnd er jhn / durch deren von der Religion Beystandt / auß den Händen vnd Tyranney der Ligisten errettet hat. Damals hat jhm gemeldter König diese Statt zum Paß eingeraumbt. Vnd ist sie seydher in vnsern Händen geblieben / zum Zeichen vnser trewen Diensten gegen dieser Cron. Diese Statt / welche am Fluß Loire gelegen / hette bey den Verfolgungen vnnd Verwirrungen / so die Feinde deß Vatterlands heutiges Tags erwecken / vielen armen vertriebenen Leuthen ein bequemer Paß oder Zuflucht seyn können / damit sie dem Fewer vnd Schwert / so man jetzt bereitet / sie zu würgen / entrinnen möchten. Diese Statt war in den vorigen Jahren / da wir Ruhe hatten / ein Pflantzgarten vnserer Kirchen / darinn eine für treffliche hohe Schul gewesen. Das sind die Vrsachen / vmb welcher willen die Grawsambkeit vnser Feinden den König bewegt hat / vns zu bekriegen / vnnd den anfang von einer so schmertzlichen Wunde zumachen: dazu man alle vorher gehende Verläumbdungen / allen gesuchten Schein eines Vngehorsambs vnd Rebellion / alle sonderbare Mandaten wider vnser Versamblung / vnd diese Statt / wie auch alle betriegliche Erklärungen vnnd Verheissungen für die jenige / die in deß Königs Gehorsamb verharren würden / angewendet hat. Dann wer ist / der den Herrn von Plessis / dessen langwirige vnd getrewe Diensten / die er beydes dem verstorbenen vnnd jetzt regierenden König geleystet / jederman bekandt / einiges Vngehorsambs oder Rebellion beschuldigen könne? Ja hette er nicht eben darinn der Sachen zuviel gethan / daß er vnsern trewlosen Feinden / wegen deß Königlichen Nahmens / den sie geführet / zu viel getrawet? Vnd

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 676. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/755>, abgerufen am 22.11.2024.