Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.worden / wegen eines Schreibens so J. May. an den Ritter Thomas Ridchardson Vorsprechern vnd Praesidenten / in der Versamblung gemeltes Hausses / den sie einen Taelmann nennen / abgehen lassen / welches also gelautet: Lieber Taelmann / wir haben auß vnderschiedlichen Avisen nicht ohne Hertzenleid vnnd Bekümmernuß verstanden / daß etliche hitzige vnnd eygensinnige Köpff im Parlament deß niedern Hauses / wegen vnsers abwesens vnd Leibsblödigkeit / sich verkühnet vnd vnderfangen haben / offentlich von Sachen zu handeln vnd zu reden / die jhrem verstand weit zu hoch sind: welches vns zum Nachtheil vnd sonderlicher Verkleinerung gereichet. Jhr solt denen in gemeltem Hauß anzeigen / daß wir nicht wollen / daß sie sich mit den Sachen vnserer Regierung oder den Geheimbnussen vnsers Reichs bemühen: insonderheit mögen wir nicht leiden / daß sie von dem Heurath vnsers allerliebsten Sohns mit der Tochter in Spanien / reden / oder die Ehr desselben Königs vnnd anderer vnserer Freund vnd Bundsverwandten / antasten. Sie sollen sich auch nicht der Privatsachen / die vor Gericht gehören / annehmen. Vnd demnach wir verstanden haben / daß sie an Edward Sandys gesand haben / zuvernehmen / auß was vrsachen er newlich in Hafften genommen worden: so solt jhr jnen in vnserm Nahmen vermelden / daß es nicht einiger Mißhandlung halber / die er im Parlament begangen / geschehen: vnnd damit sie künfftig solcher Fragen möchten gevbriget seyn / so wollen wir / daß jhr jhnen in vnserm nahmen zuwissen thut / daß wir darfür halten / daß es vns allerdings frey / vnnd in vnserer Macht stehe / die Fähler vnd Mißbräuch eines jeden / wer der auch sey / die er so wohl im sitzenden Parlament / als hernach begangen / zu straffen. Vnd seyn wir auch gar nicht gemeinet / eines zuverschonen / welcher durch seinen Vbermuth vnd Vermessenheit im Parlament / vns darzu vrsach geben wird. Woferrn sie nun etliche deren Puncten / die wir jhnen verbotten / in der Supplication / die sie vns vberschicken wollen / angerührt haben / so solt jhr jhnen sagen / daß wann sie solches nicht ändern / ehe es zu vnsern Handen komme / wir es nit würdig achten wollen / daß wir es anhören / oder darauff antworten. Ferrner dieweil wir vernehmen / daß sie eine Schrifft begehren / Krafft welcher sie eine Parlaments Session vor dem Christtag möchten halten: so solt jhr jhnen sagen / daß es an jhnen mangeln wird / wann es nicht geschicht. Dann wann sie hierzwischen vnd gemelter Zeit / etliche Satzungen begreiffen werden / die zu dem Nutzen des gemeinen Wesens werden beförderlich seyn / so wollen wir gar gern vnsern Königlichen Consens darzu geben. So aber biß zu der Zeit / kein gute Satzungen zum vortheil deß Volcks gemacht werden / wird die Schand vnd Schuld davon / niemand / alß solchen vnruhigen Köpffen / die mehr auff jhren eygnen Nutzen alß die gemeine Wolfahrt des Königreichs / sehen / [unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ngemessen werden können. Dieses deß Königs Schreiben / ist zwar offentlich im Parlament verlesen worden / aber nichts desto weniger haben die Parlamentsherrn / nach langer Berathschlagung vnd vielfaltigem Deputiren / dahin geschlossen / daß man obgedachte Supplication dem König / welcher dazumahl zu Newmarckt kranck lag / vberschicken solte. Sie haben sich auch dahin miteinander verglichen / daß man alle Sachen / solte ruhen vnd anstehen lassen / biß jhre Deputierte / die sie an den König abgefertigt / ein Antwort mitgebracht hetten. Alß Der König schickt einen Secretarium an die Parlaments-Herrn. der König solches vernommen / hat er seinen Secretarium an die Parlamentsherrn gesandt / vnd jhnen ansagen lassen / daß sie die Zeit besser anlegen / vnnd nicht also vnnützlich zubringen solten / dieweil sonderlich das Christfest vor der Thür were. Nachdem der Secretarius deß Königs Befehl / Mündlich vorgebracht / hat er denselben auch dem Parlament auff sein begehren Schriftlich vbergeben / dieses Inhalts: Es hette Jh. Königl. May. sich erinnert / daß diß Hauß begehrte eine Session / hierzwischen vnd dem Christfest zuhalten: derohalben sie demselben zuwissen gethan / daß sie wol zu frieden were / daß eine Session in gemelter Zeit gehalten würde / woferrn gedachtes Hauß jhm nicht selbst im weg stünde, Dieweil aber Jh. May. verstehe / das mehrbesagtes Hauß / in verhandlung der Sachen / nicht fortfähret / sondern still sitzt / biß daß die Deputierte wider kommen: Als hat sie mir befohlen / dem Hauß anzuzeigen / daß die Herrn keine zeit verlieren / sondern vnderdessen fortfahren / vnd gute Satzungen machen solten / dieweil das Christfest herbey nahet / vnd J. May. hoffet / daß die Herrn ohn jhr Vorwissen / nicht von einander scheiden werden / wie sich etliche verlauten lassen. Diese Anmahnung ist von etlichen also gedeutet worden / alß wann der König jhnen einen Abbruch an jhren Privilegien thun wolte / dieweil er jhnen befahl / in jhrer Handlung einen weg als den andern fortzufahren. Es ist aber nichts vorgenommen worden / sondern die Parlamentsherren haben gewartet / biß jhre Abgesandte weren widerkommen / durch welche sie nach folgende Bittschrifft an den König vberschickt haben: Ein andere Supplication deß niedern Hauses an den König. Gnädigster Herr / wir Ew. May. vnderthänige vnd getrewe Diener / Ritter / Bürger vnd Vnderthanen / die wir im Hauß der Gemein deß Parlaments versamblet sind / können die grosse Betrübnuß / mit welcher wir vmbfangen / nicht außsprechen / in dem wir das Mißfallen zu Hertzen gezogen / welches Ew. Mayestät durch jhr Schreiben / so sie newlich an das Parlament abgehen lassen / vnd in vnserer Gegenwart verlesen worden / zuerkennen geben. Gleichwol ist solches vnser Hertzenleid etlicher massen gelindert worden / durch die Betrachtung ewerer Güte vnnd Sanfftmuth / derer wir versichert seyn / vnd vnserer guten auffrichtigen Meynung / wie auch der rechtmessigen weise vnnd form in vnserm Thun vnd Vornehmen / darauff wir vns gantzlich ver- worden / wegen eines Schreibens so J. May. an den Ritter Thomas Ridchardson Vorsprechern vnd Praesidenten / in der Versamblung gemeltes Hausses / den sie einen Taelmann nennen / abgehen lassen / welches also gelautet: Lieber Taelmann / wir haben auß vnderschiedlichen Avisen nicht ohne Hertzenleid vnnd Bekümmernuß verstanden / daß etliche hitzige vnnd eygensinnige Köpff im Parlament deß niedern Hauses / wegen vnsers abwesens vnd Leibsblödigkeit / sich verkühnet vnd vnderfangen haben / offentlich von Sachen zu handeln vnd zu reden / die jhrem verstand weit zu hoch sind: welches vns zum Nachtheil vnd sonderlicher Verkleinerung gereichet. Jhr solt denen in gemeltem Hauß anzeigen / daß wir nicht wollen / daß sie sich mit den Sachen vnserer Regierung oder den Geheimbnussen vnsers Reichs bemühen: insonderheit mögen wir nicht leiden / daß sie von dem Heurath vnsers allerliebsten Sohns mit der Tochter in Spanien / reden / oder die Ehr desselben Königs vnnd anderer vnserer Freund vnd Bundsverwandten / antasten. Sie sollen sich auch nicht der Privatsachen / die vor Gericht gehören / annehmen. Vnd demnach wir verstanden haben / daß sie an Edward Sandys gesand haben / zuvernehmen / auß was vrsachen er newlich in Hafften genommen worden: so solt jhr jnen in vnserm Nahmen vermelden / daß es nicht einiger Mißhandlung halber / die er im Parlament begangen / geschehen: vnnd damit sie künfftig solcher Fragen möchten gevbriget seyn / so wollen wir / daß jhr jhnen in vnserm nahmen zuwissen thut / daß wir darfür halten / daß es vns allerdings frey / vnnd in vnserer Macht stehe / die Fähler vnd Mißbräuch eines jeden / wer der auch sey / die er so wohl im sitzenden Parlament / als hernach begangen / zu straffen. Vnd seyn wir auch gar nicht gemeinet / eines zuverschonen / welcher durch seinen Vbermuth vnd Vermessenheit im Parlament / vns darzu vrsach geben wird. Woferrn sie nun etliche deren Puncten / die wir jhnen verbotten / in der Supplication / die sie vns vberschicken wollen / angerührt haben / so solt jhr jhnen sagen / daß wann sie solches nicht ändern / ehe es zu vnsern Handen komme / wir es nit würdig achten wollen / daß wir es anhören / oder darauff antworten. Ferrner dieweil wir vernehmen / daß sie eine Schrifft begehren / Krafft welcher sie eine Parlaments Session vor dem Christtag möchten halten: so solt jhr jhnen sagen / daß es an jhnen mangeln wird / wann es nicht geschicht. Dann wann sie hierzwischen vnd gemelter Zeit / etliche Satzungen begreiffen werden / die zu dem Nutzen des gemeinen Wesens werden beförderlich seyn / so wollen wir gar gern vnsern Königlichen Consens darzu geben. So aber biß zu der Zeit / kein gute Satzungen zum vortheil deß Volcks gemacht werden / wird die Schand vnd Schuld davon / niemand / alß solchen vnruhigen Köpffen / die mehr auff jhren eygnen Nutzen alß die gemeine Wolfahrt des Königreichs / sehen / [unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ngemessen werden können. Dieses deß Königs Schreiben / ist zwar offentlich im Parlament verlesen worden / aber nichts desto weniger haben die Parlamentsherrn / nach langer Berathschlagung vnd vielfaltigem Deputiren / dahin geschlossen / daß man obgedachte Supplication dem König / welcher dazumahl zu Newmarckt kranck lag / vberschicken solte. Sie haben sich auch dahin miteinander verglichen / daß man alle Sachen / solte ruhen vnd anstehen lassen / biß jhre Deputierte / die sie an den König abgefertigt / ein Antwort mitgebracht hetten. Alß Der König schickt einen Secretarium an die Parlaments-Herrn. der König solches vernommen / hat er seinen Secretarium an die Parlamentsherrn gesandt / vnd jhnen ansagen lassen / daß sie die Zeit besser anlegen / vnnd nicht also vnnützlich zubringen solten / dieweil sonderlich das Christfest vor der Thür were. Nachdem der Secretarius deß Königs Befehl / Mündlich vorgebracht / hat er denselben auch dem Parlament auff sein begehren Schriftlich vbergeben / dieses Inhalts: Es hette Jh. Königl. May. sich erinnert / daß diß Hauß begehrte eine Session / hierzwischen vnd dem Christfest zuhalten: derohalben sie demselben zuwissen gethan / daß sie wol zu frieden were / daß eine Session in gemelter Zeit gehalten würde / woferrn gedachtes Hauß jhm nicht selbst im weg stünde, Dieweil aber Jh. May. verstehe / das mehrbesagtes Hauß / in verhandlung der Sachen / nicht fortfähret / sondern still sitzt / biß daß die Deputierte wider kommen: Als hat sie mir befohlen / dem Hauß anzuzeigen / daß die Herrn keine zeit verlieren / sondern vnderdessen fortfahren / vnd gute Satzungen machen solten / dieweil das Christfest herbey nahet / vnd J. May. hoffet / daß die Herrn ohn jhr Vorwissen / nicht von einander scheiden werden / wie sich etliche verlauten lassen. Diese Anmahnung ist von etlichen also gedeutet worden / alß wann der König jhnen einen Abbruch an jhren Privilegien thun wolte / dieweil er jhnen befahl / in jhrer Handlung einen weg als den andern fortzufahren. Es ist aber nichts vorgenommen worden / sondern die Parlamentsherren haben gewartet / biß jhre Abgesandte weren widerkommen / durch welche sie nach folgende Bittschrifft an den König vberschickt haben: Ein andere Supplication deß niedern Hauses an den König. Gnädigster Herr / wir Ew. May. vnderthänige vnd getrewe Diener / Ritter / Bürger vnd Vnderthanen / die wir im Hauß der Gemein deß Parlaments versamblet sind / können die grosse Betrübnuß / mit welcher wir vmbfangen / nicht außsprechen / in dem wir das Mißfallen zu Hertzen gezogen / welches Ew. Mayestät durch jhr Schreiben / so sie newlich an das Parlament abgehen lassen / vnd in vnserer Gegenwart verlesen worden / zuerkennen geben. Gleichwol ist solches vnser Hertzenleid etlicher massen gelindert worden / durch die Betrachtung ewerer Güte vnnd Sanfftmuth / derer wir versichert seyn / vnd vnserer guten auffrichtigen Meynung / wie auch der rechtmessigen weise vnnd form in vnserm Thun vnd Vornehmen / darauff wir vns gantzlich ver- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0778" n="695"/> worden / wegen eines Schreibens so J. May. an den Ritter Thomas Ridchardson Vorsprechern vnd Praesidenten / in der Versamblung gemeltes Hausses / den sie einen Taelmann nennen / abgehen lassen / welches also gelautet:</p> <p>Lieber Taelmann / wir haben auß vnderschiedlichen Avisen nicht ohne Hertzenleid vnnd Bekümmernuß verstanden / daß etliche hitzige vnnd eygensinnige Köpff im Parlament deß niedern Hauses / wegen vnsers abwesens vnd Leibsblödigkeit / sich verkühnet vnd vnderfangen haben / offentlich von Sachen zu handeln vnd zu reden / die jhrem verstand weit zu hoch sind: welches vns zum Nachtheil vnd sonderlicher Verkleinerung gereichet. Jhr solt denen in gemeltem Hauß anzeigen / daß wir nicht wollen / daß sie sich mit den Sachen vnserer Regierung oder den Geheimbnussen vnsers Reichs bemühen: insonderheit mögen wir nicht leiden / daß sie von dem Heurath vnsers allerliebsten Sohns mit der Tochter in Spanien / reden / oder die Ehr desselben Königs vnnd anderer vnserer Freund vnd Bundsverwandten / antasten. Sie sollen sich auch nicht der Privatsachen / die vor Gericht gehören / annehmen. Vnd demnach wir verstanden haben / daß sie an Edward Sandys gesand haben / zuvernehmen / auß was vrsachen er newlich in Hafften genommen worden: so solt jhr jnen in vnserm Nahmen vermelden / daß es nicht einiger Mißhandlung halber / die er im Parlament begangen / geschehen: vnnd damit sie künfftig solcher Fragen möchten gevbriget seyn / so wollen wir / daß jhr jhnen in vnserm nahmen zuwissen thut / daß wir darfür halten / daß es vns allerdings frey / vnnd in vnserer Macht stehe / die Fähler vnd Mißbräuch eines jeden / wer der auch sey / die er so wohl im sitzenden Parlament / als hernach begangen / zu straffen. Vnd seyn wir auch gar nicht gemeinet / eines zuverschonen / welcher durch seinen Vbermuth vnd Vermessenheit im Parlament / vns darzu vrsach geben wird.</p> <p>Woferrn sie nun etliche deren Puncten / die wir jhnen verbotten / in der Supplication / die sie vns vberschicken wollen / angerührt haben / so solt jhr jhnen sagen / daß wann sie solches nicht ändern / ehe es zu vnsern Handen komme / wir es nit würdig achten wollen / daß wir es anhören / oder darauff antworten. Ferrner dieweil wir vernehmen / daß sie eine Schrifft begehren / Krafft welcher sie eine Parlaments Session vor dem Christtag möchten halten: so solt jhr jhnen sagen / daß es an jhnen mangeln wird / wann es nicht geschicht. Dann wann sie hierzwischen vnd gemelter Zeit / etliche Satzungen begreiffen werden / die zu dem Nutzen des gemeinen Wesens werden beförderlich seyn / so wollen wir gar gern vnsern Königlichen Consens darzu geben. 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May. verstehe / das mehrbesagtes Hauß / in verhandlung der Sachen / nicht fortfähret / sondern still sitzt / biß daß die Deputierte wider kommen: Als hat sie mir befohlen / dem Hauß anzuzeigen / daß die Herrn keine zeit verlieren / sondern vnderdessen fortfahren / vnd gute Satzungen machen solten / dieweil das Christfest herbey nahet / vnd J. May. hoffet / daß die Herrn ohn jhr Vorwissen / nicht von einander scheiden werden / wie sich etliche verlauten lassen.</p> <p>Diese Anmahnung ist von etlichen also gedeutet worden / alß wann der König jhnen einen Abbruch an jhren Privilegien thun wolte / dieweil er jhnen befahl / in jhrer Handlung einen weg als den andern fortzufahren. Es ist aber nichts vorgenommen worden / sondern die Parlamentsherren haben gewartet / biß jhre Abgesandte weren widerkommen / durch welche sie nach folgende Bittschrifft an den König vberschickt haben:</p> <p><note place="right">Ein andere Supplication deß niedern Hauses an den König.</note> Gnädigster Herr / wir Ew. May. vnderthänige vnd getrewe Diener / Ritter / Bürger vnd Vnderthanen / die wir im Hauß der Gemein deß Parlaments versamblet sind / können die grosse Betrübnuß / mit welcher wir vmbfangen / nicht außsprechen / in dem wir das Mißfallen zu Hertzen gezogen / welches Ew. Mayestät durch jhr Schreiben / so sie newlich an das Parlament abgehen lassen / vnd in vnserer Gegenwart verlesen worden / zuerkennen geben. Gleichwol ist solches vnser Hertzenleid etlicher massen gelindert worden / durch die Betrachtung ewerer Güte vnnd Sanfftmuth / derer wir versichert seyn / vnd vnserer guten auffrichtigen Meynung / wie auch der rechtmessigen weise vnnd form in vnserm Thun vnd Vornehmen / darauff wir vns gantzlich ver- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [695/0778]
worden / wegen eines Schreibens so J. May. an den Ritter Thomas Ridchardson Vorsprechern vnd Praesidenten / in der Versamblung gemeltes Hausses / den sie einen Taelmann nennen / abgehen lassen / welches also gelautet:
Lieber Taelmann / wir haben auß vnderschiedlichen Avisen nicht ohne Hertzenleid vnnd Bekümmernuß verstanden / daß etliche hitzige vnnd eygensinnige Köpff im Parlament deß niedern Hauses / wegen vnsers abwesens vnd Leibsblödigkeit / sich verkühnet vnd vnderfangen haben / offentlich von Sachen zu handeln vnd zu reden / die jhrem verstand weit zu hoch sind: welches vns zum Nachtheil vnd sonderlicher Verkleinerung gereichet. Jhr solt denen in gemeltem Hauß anzeigen / daß wir nicht wollen / daß sie sich mit den Sachen vnserer Regierung oder den Geheimbnussen vnsers Reichs bemühen: insonderheit mögen wir nicht leiden / daß sie von dem Heurath vnsers allerliebsten Sohns mit der Tochter in Spanien / reden / oder die Ehr desselben Königs vnnd anderer vnserer Freund vnd Bundsverwandten / antasten. Sie sollen sich auch nicht der Privatsachen / die vor Gericht gehören / annehmen. Vnd demnach wir verstanden haben / daß sie an Edward Sandys gesand haben / zuvernehmen / auß was vrsachen er newlich in Hafften genommen worden: so solt jhr jnen in vnserm Nahmen vermelden / daß es nicht einiger Mißhandlung halber / die er im Parlament begangen / geschehen: vnnd damit sie künfftig solcher Fragen möchten gevbriget seyn / so wollen wir / daß jhr jhnen in vnserm nahmen zuwissen thut / daß wir darfür halten / daß es vns allerdings frey / vnnd in vnserer Macht stehe / die Fähler vnd Mißbräuch eines jeden / wer der auch sey / die er so wohl im sitzenden Parlament / als hernach begangen / zu straffen. Vnd seyn wir auch gar nicht gemeinet / eines zuverschonen / welcher durch seinen Vbermuth vnd Vermessenheit im Parlament / vns darzu vrsach geben wird.
Woferrn sie nun etliche deren Puncten / die wir jhnen verbotten / in der Supplication / die sie vns vberschicken wollen / angerührt haben / so solt jhr jhnen sagen / daß wann sie solches nicht ändern / ehe es zu vnsern Handen komme / wir es nit würdig achten wollen / daß wir es anhören / oder darauff antworten. Ferrner dieweil wir vernehmen / daß sie eine Schrifft begehren / Krafft welcher sie eine Parlaments Session vor dem Christtag möchten halten: so solt jhr jhnen sagen / daß es an jhnen mangeln wird / wann es nicht geschicht. Dann wann sie hierzwischen vnd gemelter Zeit / etliche Satzungen begreiffen werden / die zu dem Nutzen des gemeinen Wesens werden beförderlich seyn / so wollen wir gar gern vnsern Königlichen Consens darzu geben. So aber biß zu der Zeit / kein gute Satzungen zum vortheil deß Volcks gemacht werden / wird die Schand vnd Schuld davon / niemand / alß solchen vnruhigen Köpffen / die mehr auff jhren eygnen Nutzen alß die gemeine Wolfahrt des Königreichs / sehen / _ngemessen werden können.
Dieses deß Königs Schreiben / ist zwar offentlich im Parlament verlesen worden / aber nichts desto weniger haben die Parlamentsherrn / nach langer Berathschlagung vnd vielfaltigem Deputiren / dahin geschlossen / daß man obgedachte Supplication dem König / welcher dazumahl zu Newmarckt kranck lag / vberschicken solte. Sie haben sich auch dahin miteinander verglichen / daß man alle Sachen / solte ruhen vnd anstehen lassen / biß jhre Deputierte / die sie an den König abgefertigt / ein Antwort mitgebracht hetten. Alß der König solches vernommen / hat er seinen Secretarium an die Parlamentsherrn gesandt / vnd jhnen ansagen lassen / daß sie die Zeit besser anlegen / vnnd nicht also vnnützlich zubringen solten / dieweil sonderlich das Christfest vor der Thür were.
Der König schickt einen Secretarium an die Parlaments-Herrn. Nachdem der Secretarius deß Königs Befehl / Mündlich vorgebracht / hat er denselben auch dem Parlament auff sein begehren Schriftlich vbergeben / dieses Inhalts:
Es hette Jh. Königl. May. sich erinnert / daß diß Hauß begehrte eine Session / hierzwischen vnd dem Christfest zuhalten: derohalben sie demselben zuwissen gethan / daß sie wol zu frieden were / daß eine Session in gemelter Zeit gehalten würde / woferrn gedachtes Hauß jhm nicht selbst im weg stünde, Dieweil aber Jh. May. verstehe / das mehrbesagtes Hauß / in verhandlung der Sachen / nicht fortfähret / sondern still sitzt / biß daß die Deputierte wider kommen: Als hat sie mir befohlen / dem Hauß anzuzeigen / daß die Herrn keine zeit verlieren / sondern vnderdessen fortfahren / vnd gute Satzungen machen solten / dieweil das Christfest herbey nahet / vnd J. May. hoffet / daß die Herrn ohn jhr Vorwissen / nicht von einander scheiden werden / wie sich etliche verlauten lassen.
Diese Anmahnung ist von etlichen also gedeutet worden / alß wann der König jhnen einen Abbruch an jhren Privilegien thun wolte / dieweil er jhnen befahl / in jhrer Handlung einen weg als den andern fortzufahren. Es ist aber nichts vorgenommen worden / sondern die Parlamentsherren haben gewartet / biß jhre Abgesandte weren widerkommen / durch welche sie nach folgende Bittschrifft an den König vberschickt haben:
Gnädigster Herr / wir Ew. May. vnderthänige vnd getrewe Diener / Ritter / Bürger vnd Vnderthanen / die wir im Hauß der Gemein deß Parlaments versamblet sind / können die grosse Betrübnuß / mit welcher wir vmbfangen / nicht außsprechen / in dem wir das Mißfallen zu Hertzen gezogen / welches Ew. Mayestät durch jhr Schreiben / so sie newlich an das Parlament abgehen lassen / vnd in vnserer Gegenwart verlesen worden / zuerkennen geben. Gleichwol ist solches vnser Hertzenleid etlicher massen gelindert worden / durch die Betrachtung ewerer Güte vnnd Sanfftmuth / derer wir versichert seyn / vnd vnserer guten auffrichtigen Meynung / wie auch der rechtmessigen weise vnnd form in vnserm Thun vnd Vornehmen / darauff wir vns gantzlich ver-
Ein andere Supplication deß niedern Hauses an den König.
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