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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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heit geben / vnd ein weite Thür eröffnet / etlich hundert Tausendt vnserer Religionsverwandten / in vnterschiedlichen Landschafften der Christenheit zu vnterdrucken.

Belangend / daß jhr euch entschuldiget / jhr hettet deß Königs in Spanien zufälliger weise / vnnd also gedacht / daß jhr jhn an seiner Ehre nicht angetastet habt: so nimbt vns Wunder / daß jhr so vergessen / vnd beydes ewerer Reden vnnd ewers Schreibens nicht besser jnngedenck seydt. Dann jhr in ewerer vorigen Supplication jhn deutlich beschuldigt habt / daß er nach einer allgemeinen Monarchey vber die gantze Welt trachte. Kan man auch einen grossen vnd mächtigen König etwas fürwerffen / dardurch er bey allen Fürsten vnd Potentaten mehr Köndte verhaßt gemacht werden? Ob aber solches jhme an seiner Ehr nachtheilig seye / kan darauß leichtlich erwiesen werden / wann man jhn solte fragen / ob er dessen geständig were / vnd ob er jhme selber den Titul eines allgemeinen Monarchen zuschreiben wolte. Dann ein jeder weiß am besten / was seiner Ehre nachtheilig seye / oder nicht. Wir verschweigen nun andere Schmachreden / so etliche vngehaltene Zungen in ewerm Hauß wider jhn vnnd sein Reich außgestossen haben. Daß jhr euch ferrner entschuldiget / jhr hettet von dem Heurath vnsers lieben Sohns nichts geschlossen / sondern allein ewere Meynung erklärt / das vbrige stellet jhr vns heim / so sollet jhr wissen / daß jhr von dem selben ohn eine grosse Vermessenheit nichts hettet schliessen können / vnd würde auch solches ein offenbahre Vbertrettung vnsers Gebotts / vnd Vernichtigung der Erklärung / die wir in der ersten Session deß Parlaments gethan haben / gewesen seyn. Dann wir daselbst offentlich zu erkennen gegeben / daß wir mit Spanien wegen eines Heurahts in der Handlung stünden. Wir wündschen aber / daß jhr zu vnserer Religion vnnd Fürsichtigkeit diese Zuversicht habt / daß wir dieses Werck also führen vnnd regieren wöllen / daß der Religion dardurch kein Abbruch geschehe: welches wir hiemit wöllen widerholet haben / vnd bekennen vnverholen / daß wir vns schon so weit wegen gedachtes Heurahts eingelassen haben / daß woferrn der König in Spanien das jenige vollbringet / was wir von jhm erwarten / wir mit Ehren nicht wider können zurück tretten. Ist vns derhalben leyd / daß jhr ein solch Mißtrawen in vns setzet / vnd vermeinet / daß wir so kaltsinnig seynd in der Religion: sonst würde vnsere vorige Erklärung auch den Mundt in diesem Stück gestopfft haben.

Daß wir nun ewere erste Supplication verworffen haben / ist nicht zuverwundern: dann was kan einer hohen Obrigkeit zustehen / daß jhr in derselben nicht angerühret habt? Wir wöllen allein das Müntzwesen außgenommen haben. Jhr handelt von Bündnussen / vnd wöllet / daß wir dieselbe brechen sollen: Jhr schreibt vns für / wie wir den Krieg führen sollen / vnd wie wir vnsern Sohn verheurahten sollen: welches jhr thut beydes negative vnd affirmative, daß wir nämlich jhn nicht an Spanine / noch an eine andere Papistische Princessin / sondern an eine von vnserer Religion verheurahten sollen. Solches erkennen wir für kein guten vnd weisen Raht / nachdem die Sachen jetzundt beschaffen seynd: Vnd stehet auch einem Parlament nicht zu / von diesen dingen zu handeln / es were dann Sach / daß wir es von jhme begehren: Dann wer kan hiervon recht vrtheilen / als der / welchem die tägliche Zufälle in den Vnterhandlungen / die vnd mancherley änderungen vnterworffen seynd / vnd die verborgene Anschläge der Fürsten in jhren Werbungen bekandt seynd? Vnd kan man hierinn leichtlich auß Vnwissenheit etlicher geringer vmbständen ein grossen Fehler begehen. Darumb heist es: Ne sutor ultra crepidam: Ein Schuhmacher bleibe bey seinem Leyst. Zugeschweigen / daß wann das Parlament in den Sachen / die den Frieden oder den Krieg / vnd den Heurath vnsers lieben Sohns betreffen / sich einmischen wolte / solches vns vnd vnserer Cron ein grosse Verkleinerung bey frembden Fürsten würde gebären / welche sich in keine Handlung vom Fried oder Heuraht mit vns einlassen würden / es hette dann zuvor das Parlament darein gewilliget.

Solches ist vor diesem einem König in Franckreich begegnet / welcher fürgewendet hatte / daß die Stände einen Vertrag / den er gemacht / nicht eingehen wolten: Dardurch geschehen / daß hernach kein Fürst mit jhme handeln wolte / er hette dann zuvor den Consens seiner Stände zuwegen gebracht: welches jhm eine grosse Schandt vnd Vnehr gewesen.

Wann jhr ewere Augen auff die nechstverflossene Zeit schlagen werdet / so werdet jhr befinden / daß die letztverstorbene Königin Elisabeth einsmals von dem Parlament vnderthänigst ersuchet ward / daß sie sich wolte verheurahten. Darauff sie zur Antwort gab / jhr Begehren mißfall jhr nicht / dieweil es schlecht vnd gemein were / ohne Benennung einiges Orts oder Person / darinnen sie jhr jhren freyen Willen liessen / sonsten solte sie es für vbel auffgenommen haben / wann sie sich vermessen hetten / sie an die Zuneigung jhrer Phantasey zubinden. Vrtheilt nun / was vns gebührt in solchem Fall zuthun / nachdem wir allbereit offentlich erklärt habenl (wie wir droben angedeutet) daß wir gerad das Widerspiel dessen / so jhr von vns begehret / für genommen haben.

Nun kommen wir zu denen Puncten ewerer Supplication / auff welche jhr Antwort begehret / vnd die eigentlich zum Parlament gehören. Der erste vnd fürnembste ist der Punct von der Religion / auff welchen wir für dißmal nur ins gemein antworten wöllen / daß wir nimmermehr werden müde seyn / alles zuthun / was vns möglich seyn wirdt / zu Beförderung vnserer Religion / vnd die Papisten im Zaum zuhalten: Aber die weise solches in das Werck zu richten / müßt jhr vnserer Vorsichtigkeit heimstellen / vnd vns darfür sorgen lassen: Dann wir am besten wissen werden / wie vnd wann die Sach anzugreiffen. Das Mittel darzu zugelangen ist nit / daß man einen offentlichen Krieg anfange / vnd die Religion mit Gewalt allenthalben einführe:

heit geben / vnd ein weite Thür eröffnet / etlich hundert Tausendt vnserer Religionsverwandten / in vnterschiedlichen Landschafften der Christenheit zu vnterdrucken.

Belangend / daß jhr euch entschuldiget / jhr hettet deß Königs in Spanien zufälliger weise / vnnd also gedacht / daß jhr jhn an seiner Ehre nicht angetastet habt: so nimbt vns Wunder / daß jhr so vergessen / vnd beydes ewerer Reden vnnd ewers Schreibens nicht besser jnngedenck seydt. Dann jhr in ewerer vorigen Supplication jhn deutlich beschuldigt habt / daß er nach einer allgemeinen Monarchey vber die gantze Welt trachte. Kan man auch einen grossen vnd mächtigen König etwas fürwerffen / dardurch er bey allen Fürsten vnd Potentaten mehr Köndte verhaßt gemacht werden? Ob aber solches jhme an seiner Ehr nachtheilig seye / kan darauß leichtlich erwiesen werden / wann man jhn solte fragen / ob er dessen geständig were / vnd ob er jhme selber den Titul eines allgemeinen Monarchen zuschreiben wolte. Dann ein jeder weiß am besten / was seiner Ehre nachtheilig seye / oder nicht. Wir verschweigen nun andere Schmachreden / so etliche vngehaltene Zungen in ewerm Hauß wider jhn vnnd sein Reich außgestossen haben. Daß jhr euch ferrner entschuldiget / jhr hettet von dem Heurath vnsers lieben Sohns nichts geschlossen / sondern allein ewere Meynung erklärt / das vbrige stellet jhr vns heim / so sollet jhr wissen / daß jhr von dem selben ohn eine grosse Vermessenheit nichts hettet schliessen können / vnd würde auch solches ein offenbahre Vbertrettung vnsers Gebotts / vnd Vernichtigung der Erklärung / die wir in der ersten Session deß Parlaments gethan haben / gewesen seyn. Dann wir daselbst offentlich zu erkennen gegeben / daß wir mit Spanien wegen eines Heurahts in der Handlung stünden. Wir wündschen aber / daß jhr zu vnserer Religion vnnd Fürsichtigkeit diese Zuversicht habt / daß wir dieses Werck also führen vnnd regieren wöllen / daß der Religion dardurch kein Abbruch geschehe: welches wir hiemit wöllen widerholet haben / vnd bekennen vnverholen / daß wir vns schon so weit wegen gedachtes Heurahts eingelassen haben / daß woferrn der König in Spanien das jenige vollbringet / was wir von jhm erwarten / wir mit Ehrẽ nicht wider können zurück tretten. Ist vns derhalben leyd / daß jhr ein solch Mißtrawen in vns setzet / vnd vermeinet / daß wir so kaltsinnig seynd in der Religion: sonst würde vnsere vorige Erklärung auch den Mundt in diesem Stück gestopfft haben.

Daß wir nun ewere erste Supplication verworffen haben / ist nicht zuverwundern: dann was kan einer hohen Obrigkeit zustehen / daß jhr in derselben nicht angerühret habt? Wir wöllen allein das Müntzwesen außgenommen haben. Jhr handelt von Bündnussen / vnd wöllet / daß wir dieselbe brechen sollen: Jhr schreibt vns für / wie wir den Krieg führen sollẽ / vnd wie wir vnsern Sohn verheurahten sollen: welches jhr thut beydes negativè vnd affirmativè, daß wir nämlich jhn nicht an Spanine / noch an eine andere Papistische Princessin / sondern an eine von vnserer Religion verheurahten sollen. Solches erkennen wir für kein guten vnd weisen Raht / nachdem die Sachen jetzundt beschaffen seynd: Vnd stehet auch einem Parlament nicht zu / von diesen dingen zu handeln / es were dann Sach / daß wir es von jhme begehren: Dann wer kan hiervon recht vrtheilen / als der / welchem die tägliche Zufälle in den Vnterhandlungen / die vnd mancherley änderungen vnterworffen seynd / vnd die verborgene Anschläge der Fürsten in jhren Werbungen bekandt seynd? Vnd kan man hierinn leichtlich auß Vnwissenheit etlicher geringer vmbständen ein grossen Fehler begehen. Darumb heist es: Ne sutor ultra crepidam: Ein Schuhmacher bleibe bey seinem Leyst. Zugeschweigen / daß wann das Parlament in den Sachen / die den Frieden oder den Krieg / vnd den Heurath vnsers lieben Sohns betreffen / sich einmischen wolte / solches vns vnd vnserer Cron ein grosse Verkleinerung bey frembden Fürsten würde gebären / welche sich in keine Handlung vom Fried oder Heuraht mit vns einlassen würden / es hette dann zuvor das Parlament darein gewilliget.

Solches ist vor diesem einem König in Franckreich begegnet / welcher fürgewendet hatte / daß die Stände einen Vertrag / den er gemacht / nicht eingehen wolten: Dardurch geschehen / daß hernach kein Fürst mit jhme handeln wolte / er hette dann zuvor den Consens seiner Stände zuwegen gebracht: welches jhm eine grosse Schandt vnd Vnehr gewesen.

Wann jhr ewere Augen auff die nechstverflossene Zeit schlagen werdet / so werdet jhr befinden / daß die letztverstorbene Königin Elisabeth einsmals von dem Parlament vnderthänigst ersuchet ward / daß sie sich wolte verheurahten. Darauff sie zur Antwort gab / jhr Begehren mißfall jhr nicht / dieweil es schlecht vnd gemein were / ohne Benennung einiges Orts oder Person / darinnen sie jhr jhren freyen Willen liessen / sonsten solte sie es für vbel auffgenommen haben / wann sie sich vermessen hetten / sie an die Zuneigung jhrer Phantasey zubinden. Vrtheilt nun / was vns gebührt in solchem Fall zuthun / nachdem wir allbereit offentlich erklärt habenl (wie wir droben angedeutet) daß wir gerad das Widerspiel dessen / so jhr von vns begehret / für genommen haben.

Nun kommen wir zu denen Puncten ewerer Supplication / auff welche jhr Antwort begehret / vnd die eigentlich zum Parlament gehören. Der erste vnd fürnembste ist der Punct von der Religion / auff welchen wir für dißmal nur ins gemein antwortẽ wöllẽ / daß wir nim̃ermehr werden müde seyn / alles zuthun / was vns möglich seyn wirdt / zu Beförderung vnserer Religion / vnd die Papisten im Zaum zuhalten: Aber die weise solches in das Werck zu richten / müßt jhr vnserer Vorsichtigkeit heimstellen / vnd vns darfür sorgen lassen: Dann wir am bestẽ wissen werdẽ / wie vnd wann die Sach anzugreiffen. Das Mittel darzu zugelangen ist nit / daß man einẽ offentlichen Krieg anfange / vnd die Religion mit Gewalt allenthalben einführe:

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          <p>Daß wir nun ewere erste Supplication verworffen haben / ist nicht zuverwundern:                      dann was kan einer hohen Obrigkeit zustehen / daß jhr in derselben nicht                      angerühret habt? Wir wöllen allein das Müntzwesen außgenommen haben. Jhr handelt                      von Bündnussen / vnd wöllet / daß wir dieselbe brechen sollen: Jhr schreibt vns                      für / wie wir den Krieg führen solle&#x0303; / vnd wie wir vnsern Sohn verheurahten                      sollen: welches jhr thut beydes negativè vnd affirmativè, daß wir nämlich jhn                      nicht an Spanine / noch an eine andere Papistische Princessin / sondern an eine                      von vnserer Religion verheurahten sollen. Solches erkennen wir für kein guten                      vnd weisen Raht / nachdem die Sachen jetzundt beschaffen seynd: Vnd stehet auch                      einem Parlament nicht zu / von diesen dingen zu handeln / es were dann Sach /                      daß wir es von jhme begehren: Dann wer kan hiervon recht vrtheilen / als der /                      welchem die tägliche Zufälle in den Vnterhandlungen / die vnd mancherley                      änderungen vnterworffen seynd / vnd die verborgene Anschläge der Fürsten in                      jhren Werbungen bekandt seynd? Vnd kan man hierinn leichtlich auß Vnwissenheit                      etlicher geringer vmbständen ein grossen Fehler begehen. Darumb heist es: Ne                      sutor ultra crepidam: Ein Schuhmacher bleibe bey seinem Leyst. Zugeschweigen /                      daß wann das Parlament in den Sachen / die den Frieden oder den Krieg / vnd den                      Heurath vnsers lieben Sohns betreffen / sich einmischen wolte / solches vns vnd                      vnserer Cron ein grosse Verkleinerung bey frembden Fürsten würde gebären /                      welche sich in keine Handlung vom Fried oder Heuraht mit vns einlassen würden /                      es hette dann zuvor das Parlament darein gewilliget.</p>
          <p>Solches ist vor diesem einem König in Franckreich begegnet / welcher fürgewendet                      hatte / daß die Stände einen Vertrag / den er gemacht / nicht eingehen wolten:                      Dardurch geschehen / daß hernach kein Fürst mit jhme handeln wolte / er hette                      dann zuvor den Consens seiner Stände zuwegen gebracht: welches jhm eine grosse                      Schandt vnd Vnehr gewesen.</p>
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          <p>Nun kommen wir zu denen Puncten ewerer Supplication / auff welche jhr Antwort                      begehret / vnd die eigentlich zum Parlament gehören. Der erste vnd fürnembste                      ist der Punct von der Religion / auff welchen wir für dißmal nur ins gemein                      antworte&#x0303; wölle&#x0303; / daß wir nim&#x0303;ermehr werden müde seyn / alles                      zuthun / was vns möglich seyn wirdt / zu Beförderung vnserer Religion / vnd die                      Papisten im Zaum zuhalten: Aber die weise solches in das Werck zu richten / müßt                      jhr vnserer Vorsichtigkeit heimstellen / vnd vns darfür sorgen lassen: Dann wir                      am beste&#x0303; wissen werde&#x0303; / wie vnd wann die Sach anzugreiffen. Das Mittel darzu                      zugelangen ist nit / daß man eine&#x0303; offentlichen Krieg anfange / vnd die Religion                      mit Gewalt allenthalben einführe:
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[699/0782] heit geben / vnd ein weite Thür eröffnet / etlich hundert Tausendt vnserer Religionsverwandten / in vnterschiedlichen Landschafften der Christenheit zu vnterdrucken. Belangend / daß jhr euch entschuldiget / jhr hettet deß Königs in Spanien zufälliger weise / vnnd also gedacht / daß jhr jhn an seiner Ehre nicht angetastet habt: so nimbt vns Wunder / daß jhr so vergessen / vnd beydes ewerer Reden vnnd ewers Schreibens nicht besser jnngedenck seydt. Dann jhr in ewerer vorigen Supplication jhn deutlich beschuldigt habt / daß er nach einer allgemeinen Monarchey vber die gantze Welt trachte. Kan man auch einen grossen vnd mächtigen König etwas fürwerffen / dardurch er bey allen Fürsten vnd Potentaten mehr Köndte verhaßt gemacht werden? Ob aber solches jhme an seiner Ehr nachtheilig seye / kan darauß leichtlich erwiesen werden / wann man jhn solte fragen / ob er dessen geständig were / vnd ob er jhme selber den Titul eines allgemeinen Monarchen zuschreiben wolte. Dann ein jeder weiß am besten / was seiner Ehre nachtheilig seye / oder nicht. Wir verschweigen nun andere Schmachreden / so etliche vngehaltene Zungen in ewerm Hauß wider jhn vnnd sein Reich außgestossen haben. Daß jhr euch ferrner entschuldiget / jhr hettet von dem Heurath vnsers lieben Sohns nichts geschlossen / sondern allein ewere Meynung erklärt / das vbrige stellet jhr vns heim / so sollet jhr wissen / daß jhr von dem selben ohn eine grosse Vermessenheit nichts hettet schliessen können / vnd würde auch solches ein offenbahre Vbertrettung vnsers Gebotts / vnd Vernichtigung der Erklärung / die wir in der ersten Session deß Parlaments gethan haben / gewesen seyn. Dann wir daselbst offentlich zu erkennen gegeben / daß wir mit Spanien wegen eines Heurahts in der Handlung stünden. Wir wündschen aber / daß jhr zu vnserer Religion vnnd Fürsichtigkeit diese Zuversicht habt / daß wir dieses Werck also führen vnnd regieren wöllen / daß der Religion dardurch kein Abbruch geschehe: welches wir hiemit wöllen widerholet haben / vnd bekennen vnverholen / daß wir vns schon so weit wegen gedachtes Heurahts eingelassen haben / daß woferrn der König in Spanien das jenige vollbringet / was wir von jhm erwarten / wir mit Ehrẽ nicht wider können zurück tretten. Ist vns derhalben leyd / daß jhr ein solch Mißtrawen in vns setzet / vnd vermeinet / daß wir so kaltsinnig seynd in der Religion: sonst würde vnsere vorige Erklärung auch den Mundt in diesem Stück gestopfft haben. Daß wir nun ewere erste Supplication verworffen haben / ist nicht zuverwundern: dann was kan einer hohen Obrigkeit zustehen / daß jhr in derselben nicht angerühret habt? Wir wöllen allein das Müntzwesen außgenommen haben. Jhr handelt von Bündnussen / vnd wöllet / daß wir dieselbe brechen sollen: Jhr schreibt vns für / wie wir den Krieg führen sollẽ / vnd wie wir vnsern Sohn verheurahten sollen: welches jhr thut beydes negativè vnd affirmativè, daß wir nämlich jhn nicht an Spanine / noch an eine andere Papistische Princessin / sondern an eine von vnserer Religion verheurahten sollen. Solches erkennen wir für kein guten vnd weisen Raht / nachdem die Sachen jetzundt beschaffen seynd: Vnd stehet auch einem Parlament nicht zu / von diesen dingen zu handeln / es were dann Sach / daß wir es von jhme begehren: Dann wer kan hiervon recht vrtheilen / als der / welchem die tägliche Zufälle in den Vnterhandlungen / die vnd mancherley änderungen vnterworffen seynd / vnd die verborgene Anschläge der Fürsten in jhren Werbungen bekandt seynd? Vnd kan man hierinn leichtlich auß Vnwissenheit etlicher geringer vmbständen ein grossen Fehler begehen. Darumb heist es: Ne sutor ultra crepidam: Ein Schuhmacher bleibe bey seinem Leyst. Zugeschweigen / daß wann das Parlament in den Sachen / die den Frieden oder den Krieg / vnd den Heurath vnsers lieben Sohns betreffen / sich einmischen wolte / solches vns vnd vnserer Cron ein grosse Verkleinerung bey frembden Fürsten würde gebären / welche sich in keine Handlung vom Fried oder Heuraht mit vns einlassen würden / es hette dann zuvor das Parlament darein gewilliget. Solches ist vor diesem einem König in Franckreich begegnet / welcher fürgewendet hatte / daß die Stände einen Vertrag / den er gemacht / nicht eingehen wolten: Dardurch geschehen / daß hernach kein Fürst mit jhme handeln wolte / er hette dann zuvor den Consens seiner Stände zuwegen gebracht: welches jhm eine grosse Schandt vnd Vnehr gewesen. Wann jhr ewere Augen auff die nechstverflossene Zeit schlagen werdet / so werdet jhr befinden / daß die letztverstorbene Königin Elisabeth einsmals von dem Parlament vnderthänigst ersuchet ward / daß sie sich wolte verheurahten. Darauff sie zur Antwort gab / jhr Begehren mißfall jhr nicht / dieweil es schlecht vnd gemein were / ohne Benennung einiges Orts oder Person / darinnen sie jhr jhren freyen Willen liessen / sonsten solte sie es für vbel auffgenommen haben / wann sie sich vermessen hetten / sie an die Zuneigung jhrer Phantasey zubinden. Vrtheilt nun / was vns gebührt in solchem Fall zuthun / nachdem wir allbereit offentlich erklärt habenl (wie wir droben angedeutet) daß wir gerad das Widerspiel dessen / so jhr von vns begehret / für genommen haben. Nun kommen wir zu denen Puncten ewerer Supplication / auff welche jhr Antwort begehret / vnd die eigentlich zum Parlament gehören. Der erste vnd fürnembste ist der Punct von der Religion / auff welchen wir für dißmal nur ins gemein antwortẽ wöllẽ / daß wir nim̃ermehr werden müde seyn / alles zuthun / was vns möglich seyn wirdt / zu Beförderung vnserer Religion / vnd die Papisten im Zaum zuhalten: Aber die weise solches in das Werck zu richten / müßt jhr vnserer Vorsichtigkeit heimstellen / vnd vns darfür sorgen lassen: Dann wir am bestẽ wissen werdẽ / wie vnd wann die Sach anzugreiffen. Das Mittel darzu zugelangen ist nit / daß man einẽ offentlichen Krieg anfange / vnd die Religion mit Gewalt allenthalben einführe:

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  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 699. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/782>, abgerufen am 22.11.2024.