Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.tionibus gelassen / vnd darinn nit gejrret werden / billich vnd recht were. Als aber von dem Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herrn Christian dem Vierdten / zu Dennemarck / Norwegen / der Wenden vnd Gotten König / Hertzog zu Schließwigk / Holstein / Stormarn vnd Ditmarschen / Graffen zu Oldenburg vnd Delmenhorst / meinem gnädigsten König vnd Herrn / mir gleichmässig den heylsamen vnd werthen Frieden betreffend / Werbung anbefohlen / in dessen Befürderung dann auch alle Tractation facilitirt / vnd der werthe Fried wider gebracht / in verhinderung oder protrahierung aber nit allein alle andere Friedenshandlung sawer vnd schwere / vnd auff vnleydenliche conditiones gestelt werden / besondern auch gantz Teutschlandt auff die eusserste Extremität welches Gott gnädig abwenden wolle / gerathen köndte. Demnach so werde in solcher Anwegung E. K. M. allergnädigsten nit darvor / daß ich mit dieser meiner Werbung zu vngelegener / besondern vielmehr zu gelegener Zeit kommen / achten vnd halten / vnd wie ich deßwegen die Kön. M. zu Dennemarck vnd Norwegen / meinen gnädigsten König vnd Herrn Freund Oheimblichen / gegen meiner Person aber ein solche allergnädigste Affection in ertheilung der schleunigen Audientz verspürt / daß ich solchs höchstgedacht J. Kö. M. vnterthänigst zu rühmen hohe vrsach habe / also bitte ich auch ferner meine mir anbefohlene Werbung / mit Kays. allergnädigsten Favor zuvernehmen / vnd gleichmässige gewirige Resolution / inmassen zu E. K. M. J. Kön. M. ein solch gutes vertrawen tragen / allergnedigst widerfahren zulassen / vnd lassen anfänglich E. Kay. M. höchstgedachst die Kön. M. mein gnädigster König vnd Herr / dero freundwillig Gruß vnd Dienst / vnd was sie der Verwandnuß nach mehr liebs vnd guts vermögen / zuentbieten / vnd wanns auch deroselben / benebenst dero vielgeliebten Gemahlin / jungen Herrschafft vnd Fräwlin / an Leibs Gesundheit / glücklichen Regierung vnd sonsten nach dero wunsch glücklich vnd wol ergehet / ist deroselben solchs ein ergötzliche vnd fröliche Zeitung zuvernehmen. Wie sie dann von dem Allerhöchsten bitten vnd wünschen / daß derselbe vnter dem schutz seiner Flügel E. K. M. dem H. Röm. Reich zu nutzen / J. Kön. M. aber zu beständiger vertrawlicher Correspondentz bey langen Leben / glücklicher Regierung vnd allen gedeylichen Wolstandt gnädig vnd miltiglich erhalten wolle. Diesem nechst / ob wol höchstgedacht die Kön. M. mein gnädigster König vnd Herr / da sie wegen deß leidigen vnd eussersten Landverderblichen Zustands so sich vber den grössern theil in Teutschland ergossen / an E. K. M. jr ansehnlich Gesandten geschickt / auß dero mündlichen Relation / wie nicht weniger denen jhnen schrifftlich zugestellten Kays. Erklärungen so viel spüret / daß man dero auffrichtige gute vnd allein zu abwendung fernern Vnheyls vnd widerbringung allgemeinen Friedens gerichte Intention / auff eine widerwertige Meynung / vnd fast dahin deuten wollen / als ob E. Kay. M. in dero Regierung die Kön. M. mein gnändigster König vnd Herr / Ziel oder Maß wie dieselbe Iustitiam zu administriren / welches doch deroselben nie in Gedancken kommen / geben wolle / vnd dannenhero viel höchstgedachte J. Kön. M. billich bedencken tragen können: ferner mühe in dieser Sachen auff sich zunehmen / Insonderheit da sie hierunder kein particular Interesse, so deroselben vnd deren Land vnd Leut betreffe / sondern viel mehr eintzig vnd allein salutem & pacen publicam gesucht vnd gemeint. So hat dannoch die sonderbare zu E. Kay. M. tragende Freund Oheimliche Affection / vnd daß dieselbe in ruhiger vnd friedlicher Regierung deß Röm. Reichs vnd anderer jhrer vornehmen Königreich vnd Landen / von Hertzen gern sehen möchten / dann auch daß bedawrliche mitleyden / so J. Kön. M. mit den jämmerlichen je mehr vnd mehr einreissenden Verwüstungen so schöner Provincien alle andere Considerationen hindangesetzt / sie dahin vermöcht / daß sie nachmal an E. K. M. gnädigst meine Person abzufertigen / vnd also der jetzigen betrübten vnd zu endlicher Ruin inclinirenden Zustandt deß Röm. Reichs niemand besser als E. Kay. M. wie dem Obersten Haupt erkant seyn kan / J. Kön. M. auch auß vorigen an sie abgangenen Schreiben auch dero Gesandten gegebene schrifftliche Resolutiones, wie schmertzlich jhr zu Hertzen gangen / verstanden / so halten auch höchstgedachte J. Kön. M. vor vberflüssig solchs weitläufftig zu deducirn vnd zu exaggeriren / weil aber offentlich am Tag / daß die geschwinde vnd scharpffe proceduren deren man sich biß dato gebraucht dem Vnheil nit allein nit abgeholffen / sondern dasselbe vielmehr gehäuffet / vnd in andere angrentzende Provincien / die mit diesen handlen / in etwas zuthun gehabt / außgebrochen / so können J. Kön. M. nit vnderlassen / E. K. M. wolmeinend zuerjnnern / sie geruhen auß schuldiger vorsorg / vor daß gemeine beste vnd Vätterliche mitleiden vber so viel 1000. vnschuldiger Leut / welche entweder jämmerlich darnider gehawen vnd erwürget / oder mit jhrem Weib vnd Kindern ins eusserste Armut / Noth vnd Elend gestürtzt werden / sich lencken / den vorgesetzten schärpffen / vnd auff den Spey gerichteten Mitteln / die Mildigkeit vnd Güte vorzuziehen / vnd Jh. Churf. G. den Pfaltzgrafen zu gütlicher Vergleichung vnd reconciliation kommen lassen / welcher dann zu renunciation auff die Cron Böheimb / vnd deren incorporirten Ländern vor sich vnd seine Erben / wie auch zu gebürender allervnterthänigster Submission bezeugung / gegen Ew. Kay. M. bey viel Ständen deß Reichs / auch J. Kön. M. selber sich vielfältig erklärt vnd erbotten / jedoch mit solchen Beding / daß derentwegen J. Churf. G. gesichert seyn könte / daß deroselben jhr Erblandt / wie sie dieselbe vor dieser entstandenen Vnruhe besessen / neben der Churf. Dignität gelassen / vnd was davon eingenommen / widerumb eingeraumt werde / vnd ob etwan E. K. M. in den Gedancken stehen möchten / daß die vorgangene offensiones vnd beleidigungen der gestalt exorbitirten vnd beschaffen weren / dz sie so leicht darüber nit herwischen könten / besondern dz sie vielmehr zu der beschehenen Achtserklärung gnugsam befuget gewesen / auch anwichtige vrsach hetten / mit ge- tionibus gelassen / vnd darinn nit gejrret werden / billich vnd recht were. Als aber von dem Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vñ Herrn Christian dem Vierdten / zu Dennemarck / Norwegen / der Wenden vnd Gotten König / Hertzog zu Schließwigk / Holstein / Stormarn vnd Ditmarschen / Graffen zu Oldenburg vnd Delmenhorst / meinem gnädigsten König vnd Herrn / mir gleichmässig den heylsamen vnd werthen Frieden betreffend / Werbung anbefohlẽ / in dessen Befürderung dann auch alle Tractation facilitirt / vnd der werthe Fried wider gebracht / in verhinderung oder protrahierũg aber nit allein alle andere Friedenshandlung sawer vñ schwere / vnd auff vnleydenliche cõditiones gestelt werdẽ / besondern auch gantz Teutschlandt auff die eusserste Extremität welches Gott gnädig abwenden wolle / gerathen köndte. Demnach so werde in solcher Anwegung E. K. M. allergnädigsten nit darvor / daß ich mit dieser meiner Werbũg zu vngelegener / besondern vielmehr zu gelegener Zeit kom̃en / achten vnd halten / vnd wie ich deßwegen die Kön. M. zu Dennemarck vnd Norwegen / meinen gnädigsten König vnd Herrn Freund Oheimblichen / gegen meiner Person aber ein solche allergnädigste Affection in ertheilung der schleunigen Audientz verspürt / daß ich solchs höchstgedacht J. Kö. M. vnterthänigst zu rühmẽ hohe vrsach habe / also bitte ich auch ferner meine mir anbefohlene Werbung / mit Kays. allergnädigsten Favor zuvernehmen / vnd gleichmässige gewirige Resolution / inmassen zu E. K. M. J. Kön. M. ein solch gutes vertrawen tragẽ / allergnedigst widerfahren zulassen / vnd lassen anfänglich E. Kay. M. höchstgedachst die Kön. M. mein gnädigster König vñ Herr / dero freundwillig Gruß vnd Dienst / vnd was sie der Verwandnuß nach mehr liebs vnd guts vermögen / zuentbieten / vñ wanns auch deroselben / benebenst dero vielgeliebten Gemahlin / jungen Herrschafft vnd Fräwlin / an Leibs Gesundheit / glücklichẽ Regierung vnd sonsten nach dero wunsch glücklich vnd wol ergehet / ist deroselbẽ solchs ein ergötzliche vnd fröliche Zeitung zuvernehmen. Wie sie dann von dem Allerhöchsten bitten vnd wünschen / daß derselbe vnter dem schutz seiner Flügel E. K. M. dem H. Röm. Reich zu nutzen / J. Kön. M. aber zu beständiger vertrawlicher Correspondentz bey langẽ Leben / glücklicher Regierung vnd allen gedeylichẽ Wolstandt gnädig vnd miltiglich erhalten wolle. Diesem nechst / ob wol höchstgedacht die Kön. M. mein gnädigster König vnd Herr / da sie wegen deß leidigen vnd eussersten Landverderblichen Zustands so sich vber dẽ grössern theil in Teutschland ergossen / an E. K. M. jr ansehnlich Gesandten geschickt / auß dero mündlichen Relation / wie nicht weniger denen jhnen schrifftlich zugestellten Kays. Erklärungen so viel spüret / daß man dero auffrichtige gute vñ allein zu abwendung fernern Vnheyls vnd widerbringung allgemeinen Friedens gerichte Intention / auff eine widerwertige Meynung / vnd fast dahin deuten wollen / als ob E. Kay. M. in dero Regierung die Kön. M. mein gnändigster König vnd Herr / Ziel oder Maß wie dieselbe Iustitiam zu administriren / welches doch deroselben nie in Gedancken kom̃en / geben wolle / vnd dannenhero viel höchstgedachte J. Kön. M. billich bedenckẽ tragen köñen: ferner mühe in dieser Sachen auff sich zunehmen / Insonderheit da sie hierunder kein particular Interesse, so deroselben vnd deren Land vnd Leut betreffe / sondern viel mehr eintzig vnd allein salutem & pacẽ publicam gesucht vnd gemeint. So hat dannoch die sonderbare zu E. Kay. M. tragende Freund Oheimliche Affection / vnd daß dieselbe in ruhiger vnd friedlicher Regierung deß Röm. Reichs vñ anderer jhrer vornehmen Königreich vnd Landen / von Hertzen gern sehen möchten / dann auch daß bedawrliche mitleyden / so J. Kön. M. mit den jäm̃erlichen je mehr vñ mehr einreissenden Verwüstungen so schöner Provincien alle andere Considerationen hindangesetzt / sie dahin vermöcht / daß sie nachmal an E. K. M. gnädigst meine Person abzufertigen / vñ also der jetzigẽ betrübten vñ zu endlicher Ruin inclinirenden Zustandt deß Röm. Reichs niemand besser als E. Kay. M. wie dem Obersten Haupt erkant seyn kan / J. Kön. M. auch auß vorigen an sie abgangenẽ Schreiben auch dero Gesandten gegebene schrifftliche Resolutiones, wie schmertzlich jhr zu Hertzen gangen / verstanden / so halten auch höchstgedachte J. Kön. M. vor vberflüssig solchs weitläufftig zu deducirn vñ zu exaggeriren / weil aber offentlich am Tag / daß die geschwinde vnd scharpffe proceduren derẽ man sich biß dato gebraucht dem Vnheil nit allein nit abgeholffen / sondern dasselbe vielmehr gehäuffet / vñ in andere angrentzende Provincien / die mit diesen handlen / in etwas zuthun gehabt / außgebrochen / so können J. Kön. M. nit vnderlassen / E. K. M. wolmeinend zuerjnnern / sie geruhen auß schuldiger vorsorg / vor daß gemeine beste vnd Vätterliche mitleiden vber so viel 1000. vnschuldiger Leut / welche entweder jäm̃erlich darnider gehawen vnd erwürget / oder mit jhrem Weib vnd Kindern ins eusserste Armut / Noth vnd Elend gestürtzt werdẽ / sich lencken / den vorgesetzten schärpffen / vnd auff den Spey gerichteten Mitteln / die Mildigkeit vñ Güte vorzuziehen / vnd Jh. Churf. G. den Pfaltzgrafen zu gütlicher Vergleichung vnd reconciliation kom̃en lassen / welcher dann zu renunciation auff die Cron Böheimb / vnd deren incorporirten Ländern vor sich vnd seine Erben / wie auch zu gebürender allervnterthänigster Submission bezeugung / gegen Ew. Kay. M. bey viel Ständen deß Reichs / auch J. Kön. M. selber sich vielfältig erklärt vnd erbotten / jedoch mit solchẽ Beding / daß derentwegẽ J. Churf. G. gesichert seyn könte / daß deroselben jhr Erblandt / wie sie dieselbe vor dieser entstandenen Vnruhe besessen / neben der Churf. Dignität gelassen / vnd was davon eingenom̃en / widerumb eingeraumt werde / vñ ob etwan E. K. M. in den Gedancken stehen möchtẽ / daß die vorgangene offensiones vñ beleidigungen der gestalt exorbitirten vñ beschaffen werẽ / dz sie so leicht darüber nit herwischẽ köntẽ / besondern dz sie vielmehr zu der beschehenẽ Achtserklärung gnugsam befuget gewesen / auch anwichtige vrsach hettẽ / mit ge- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0818" n="727"/> tionibus gelassen / vnd darinn nit gejrret werden / billich vnd recht were. Als aber von dem Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vñ Herrn Christian dem Vierdten / zu Dennemarck / Norwegen / der Wenden vnd Gotten König / Hertzog zu Schließwigk / Holstein / Stormarn vnd Ditmarschen / Graffen zu Oldenburg vnd Delmenhorst / meinem gnädigsten König vnd Herrn / mir gleichmässig den heylsamen vnd werthen Frieden betreffend / Werbung anbefohlẽ / in dessen Befürderung dann auch alle Tractation facilitirt / vnd der werthe Fried wider gebracht / in verhinderung oder protrahierũg aber nit allein alle andere Friedenshandlung sawer vñ schwere / vnd auff vnleydenliche cõditiones gestelt werdẽ / besondern auch gantz Teutschlandt auff die eusserste Extremität welches Gott gnädig abwenden wolle / gerathen köndte. Demnach so werde in solcher Anwegung E. K. M. allergnädigsten nit darvor / daß ich mit dieser meiner Werbũg zu vngelegener / besondern vielmehr zu gelegener Zeit kom̃en / achten vnd halten / vnd wie ich deßwegen die Kön. M. zu Dennemarck vnd Norwegen / meinen gnädigsten König vnd Herrn Freund Oheimblichen / gegen meiner Person aber ein solche allergnädigste Affection in ertheilung der schleunigen Audientz verspürt / daß ich solchs höchstgedacht J. Kö. M. vnterthänigst zu rühmẽ hohe vrsach habe / also bitte ich auch ferner meine mir anbefohlene Werbung / mit Kays. allergnädigsten Favor zuvernehmen / vnd gleichmässige gewirige Resolution / inmassen zu E. K. M. J. Kön. M. ein solch gutes vertrawen tragẽ / allergnedigst widerfahren zulassen / vnd lassen anfänglich E. Kay. M. höchstgedachst die Kön. M. mein gnädigster König vñ Herr / dero freundwillig Gruß vnd Dienst / vnd was sie der Verwandnuß nach mehr liebs vnd guts vermögen / zuentbieten / vñ wanns auch deroselben / benebenst dero vielgeliebten Gemahlin / jungen Herrschafft vnd Fräwlin / an Leibs Gesundheit / glücklichẽ Regierung vnd sonsten nach dero wunsch glücklich vnd wol ergehet / ist deroselbẽ solchs ein ergötzliche vnd fröliche Zeitung zuvernehmen. Wie sie dann von dem Allerhöchsten bitten vnd wünschen / daß derselbe vnter dem schutz seiner Flügel E. K. M. dem H. Röm. Reich zu nutzen / J. Kön. M. aber zu beständiger vertrawlicher Correspondentz bey langẽ Leben / glücklicher Regierung vnd allen gedeylichẽ Wolstandt gnädig vnd miltiglich erhalten wolle.</p> <p>Diesem nechst / ob wol höchstgedacht die Kön. M. mein gnädigster König vnd Herr / da sie wegen deß leidigen vnd eussersten Landverderblichen Zustands so sich vber dẽ grössern theil in Teutschland ergossen / an E. K. M. jr ansehnlich Gesandten geschickt / auß dero mündlichen Relation / wie nicht weniger denen jhnen schrifftlich zugestellten Kays. Erklärungen so viel spüret / daß man dero auffrichtige gute vñ allein zu abwendung fernern Vnheyls vnd widerbringung allgemeinen Friedens gerichte Intention / auff eine widerwertige Meynung / vnd fast dahin deuten wollen / als ob E. Kay. M. in dero Regierung die Kön. M. mein gnändigster König vnd Herr / Ziel oder Maß wie dieselbe Iustitiam zu administriren / welches doch deroselben nie in Gedancken kom̃en / geben wolle / vnd dannenhero viel höchstgedachte J. Kön. M. billich bedenckẽ tragen köñen: ferner mühe in dieser Sachen auff sich zunehmen / Insonderheit da sie hierunder kein particular Interesse, so deroselben vnd deren Land vnd Leut betreffe / sondern viel mehr eintzig vnd allein salutem & pacẽ publicam gesucht vnd gemeint. So hat dannoch die sonderbare zu E. Kay. M. tragende Freund Oheimliche Affection / vnd daß dieselbe in ruhiger vnd friedlicher Regierung deß Röm. Reichs vñ anderer jhrer vornehmen Königreich vnd Landen / von Hertzen gern sehen möchten / dann auch daß bedawrliche mitleyden / so J. Kön. M. mit den jäm̃erlichen je mehr vñ mehr einreissenden Verwüstungen so schöner Provincien alle andere Considerationen hindangesetzt / sie dahin vermöcht / daß sie nachmal an E. K. M. gnädigst meine Person abzufertigen / vñ also der jetzigẽ betrübten vñ zu endlicher Ruin inclinirenden Zustandt deß Röm. Reichs niemand besser als E. Kay. M. wie dem Obersten Haupt erkant seyn kan / J. Kön. M. auch auß vorigen an sie abgangenẽ Schreiben auch dero Gesandten gegebene schrifftliche Resolutiones, wie schmertzlich jhr zu Hertzen gangen / verstanden / so halten auch höchstgedachte J. Kön. M. vor vberflüssig solchs weitläufftig zu deducirn vñ zu exaggeriren / weil aber offentlich am Tag / daß die geschwinde vnd scharpffe proceduren derẽ man sich biß dato gebraucht dem Vnheil nit allein nit abgeholffen / sondern dasselbe vielmehr gehäuffet / vñ in andere angrentzende Provincien / die mit diesen handlen / in etwas zuthun gehabt / außgebrochen / so können J. Kön. M. nit vnderlassen / E. K. M. wolmeinend zuerjnnern / sie geruhen auß schuldiger vorsorg / vor daß gemeine beste vnd Vätterliche mitleiden vber so viel 1000. vnschuldiger Leut / welche entweder jäm̃erlich darnider gehawen vnd erwürget / oder mit jhrem Weib vnd Kindern ins eusserste Armut / Noth vnd Elend gestürtzt werdẽ / sich lencken / den vorgesetzten schärpffen / vnd auff den Spey gerichteten Mitteln / die Mildigkeit vñ Güte vorzuziehen / vnd Jh. Churf. G. den Pfaltzgrafen zu gütlicher Vergleichung vnd reconciliation kom̃en lassen / welcher dann zu renunciation auff die Cron Böheimb / vnd deren incorporirten Ländern vor sich vnd seine Erben / wie auch zu gebürender allervnterthänigster Submission bezeugung / gegen Ew. Kay. M. bey viel Ständen deß Reichs / auch J. Kön. M. selber sich vielfältig erklärt vnd erbotten / jedoch mit solchẽ Beding / daß derentwegẽ J. Churf. G. gesichert seyn könte / daß deroselben jhr Erblandt / wie sie dieselbe vor dieser entstandenen Vnruhe besessen / neben der Churf. Dignität gelassen / vnd was davon eingenom̃en / widerumb eingeraumt werde / vñ ob etwan E. K. M. in den Gedancken stehen möchtẽ / daß die vorgangene offensiones vñ beleidigungen der gestalt exorbitirten vñ beschaffen werẽ / dz sie so leicht darüber nit herwischẽ köntẽ / besondern dz sie vielmehr zu der beschehenẽ Achtserklärung gnugsam befuget gewesen / auch anwichtige vrsach hettẽ / mit ge- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [727/0818]
tionibus gelassen / vnd darinn nit gejrret werden / billich vnd recht were. Als aber von dem Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vñ Herrn Christian dem Vierdten / zu Dennemarck / Norwegen / der Wenden vnd Gotten König / Hertzog zu Schließwigk / Holstein / Stormarn vnd Ditmarschen / Graffen zu Oldenburg vnd Delmenhorst / meinem gnädigsten König vnd Herrn / mir gleichmässig den heylsamen vnd werthen Frieden betreffend / Werbung anbefohlẽ / in dessen Befürderung dann auch alle Tractation facilitirt / vnd der werthe Fried wider gebracht / in verhinderung oder protrahierũg aber nit allein alle andere Friedenshandlung sawer vñ schwere / vnd auff vnleydenliche cõditiones gestelt werdẽ / besondern auch gantz Teutschlandt auff die eusserste Extremität welches Gott gnädig abwenden wolle / gerathen köndte. Demnach so werde in solcher Anwegung E. K. M. allergnädigsten nit darvor / daß ich mit dieser meiner Werbũg zu vngelegener / besondern vielmehr zu gelegener Zeit kom̃en / achten vnd halten / vnd wie ich deßwegen die Kön. M. zu Dennemarck vnd Norwegen / meinen gnädigsten König vnd Herrn Freund Oheimblichen / gegen meiner Person aber ein solche allergnädigste Affection in ertheilung der schleunigen Audientz verspürt / daß ich solchs höchstgedacht J. Kö. M. vnterthänigst zu rühmẽ hohe vrsach habe / also bitte ich auch ferner meine mir anbefohlene Werbung / mit Kays. allergnädigsten Favor zuvernehmen / vnd gleichmässige gewirige Resolution / inmassen zu E. K. M. J. Kön. M. ein solch gutes vertrawen tragẽ / allergnedigst widerfahren zulassen / vnd lassen anfänglich E. Kay. M. höchstgedachst die Kön. M. mein gnädigster König vñ Herr / dero freundwillig Gruß vnd Dienst / vnd was sie der Verwandnuß nach mehr liebs vnd guts vermögen / zuentbieten / vñ wanns auch deroselben / benebenst dero vielgeliebten Gemahlin / jungen Herrschafft vnd Fräwlin / an Leibs Gesundheit / glücklichẽ Regierung vnd sonsten nach dero wunsch glücklich vnd wol ergehet / ist deroselbẽ solchs ein ergötzliche vnd fröliche Zeitung zuvernehmen. Wie sie dann von dem Allerhöchsten bitten vnd wünschen / daß derselbe vnter dem schutz seiner Flügel E. K. M. dem H. Röm. Reich zu nutzen / J. Kön. M. aber zu beständiger vertrawlicher Correspondentz bey langẽ Leben / glücklicher Regierung vnd allen gedeylichẽ Wolstandt gnädig vnd miltiglich erhalten wolle.
Diesem nechst / ob wol höchstgedacht die Kön. M. mein gnädigster König vnd Herr / da sie wegen deß leidigen vnd eussersten Landverderblichen Zustands so sich vber dẽ grössern theil in Teutschland ergossen / an E. K. M. jr ansehnlich Gesandten geschickt / auß dero mündlichen Relation / wie nicht weniger denen jhnen schrifftlich zugestellten Kays. Erklärungen so viel spüret / daß man dero auffrichtige gute vñ allein zu abwendung fernern Vnheyls vnd widerbringung allgemeinen Friedens gerichte Intention / auff eine widerwertige Meynung / vnd fast dahin deuten wollen / als ob E. Kay. M. in dero Regierung die Kön. M. mein gnändigster König vnd Herr / Ziel oder Maß wie dieselbe Iustitiam zu administriren / welches doch deroselben nie in Gedancken kom̃en / geben wolle / vnd dannenhero viel höchstgedachte J. Kön. M. billich bedenckẽ tragen köñen: ferner mühe in dieser Sachen auff sich zunehmen / Insonderheit da sie hierunder kein particular Interesse, so deroselben vnd deren Land vnd Leut betreffe / sondern viel mehr eintzig vnd allein salutem & pacẽ publicam gesucht vnd gemeint. So hat dannoch die sonderbare zu E. Kay. M. tragende Freund Oheimliche Affection / vnd daß dieselbe in ruhiger vnd friedlicher Regierung deß Röm. Reichs vñ anderer jhrer vornehmen Königreich vnd Landen / von Hertzen gern sehen möchten / dann auch daß bedawrliche mitleyden / so J. Kön. M. mit den jäm̃erlichen je mehr vñ mehr einreissenden Verwüstungen so schöner Provincien alle andere Considerationen hindangesetzt / sie dahin vermöcht / daß sie nachmal an E. K. M. gnädigst meine Person abzufertigen / vñ also der jetzigẽ betrübten vñ zu endlicher Ruin inclinirenden Zustandt deß Röm. Reichs niemand besser als E. Kay. M. wie dem Obersten Haupt erkant seyn kan / J. Kön. M. auch auß vorigen an sie abgangenẽ Schreiben auch dero Gesandten gegebene schrifftliche Resolutiones, wie schmertzlich jhr zu Hertzen gangen / verstanden / so halten auch höchstgedachte J. Kön. M. vor vberflüssig solchs weitläufftig zu deducirn vñ zu exaggeriren / weil aber offentlich am Tag / daß die geschwinde vnd scharpffe proceduren derẽ man sich biß dato gebraucht dem Vnheil nit allein nit abgeholffen / sondern dasselbe vielmehr gehäuffet / vñ in andere angrentzende Provincien / die mit diesen handlen / in etwas zuthun gehabt / außgebrochen / so können J. Kön. M. nit vnderlassen / E. K. M. wolmeinend zuerjnnern / sie geruhen auß schuldiger vorsorg / vor daß gemeine beste vnd Vätterliche mitleiden vber so viel 1000. vnschuldiger Leut / welche entweder jäm̃erlich darnider gehawen vnd erwürget / oder mit jhrem Weib vnd Kindern ins eusserste Armut / Noth vnd Elend gestürtzt werdẽ / sich lencken / den vorgesetzten schärpffen / vnd auff den Spey gerichteten Mitteln / die Mildigkeit vñ Güte vorzuziehen / vnd Jh. Churf. G. den Pfaltzgrafen zu gütlicher Vergleichung vnd reconciliation kom̃en lassen / welcher dann zu renunciation auff die Cron Böheimb / vnd deren incorporirten Ländern vor sich vnd seine Erben / wie auch zu gebürender allervnterthänigster Submission bezeugung / gegen Ew. Kay. M. bey viel Ständen deß Reichs / auch J. Kön. M. selber sich vielfältig erklärt vnd erbotten / jedoch mit solchẽ Beding / daß derentwegẽ J. Churf. G. gesichert seyn könte / daß deroselben jhr Erblandt / wie sie dieselbe vor dieser entstandenen Vnruhe besessen / neben der Churf. Dignität gelassen / vnd was davon eingenom̃en / widerumb eingeraumt werde / vñ ob etwan E. K. M. in den Gedancken stehen möchtẽ / daß die vorgangene offensiones vñ beleidigungen der gestalt exorbitirten vñ beschaffen werẽ / dz sie so leicht darüber nit herwischẽ köntẽ / besondern dz sie vielmehr zu der beschehenẽ Achtserklärung gnugsam befuget gewesen / auch anwichtige vrsach hettẽ / mit ge-
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