Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.erachtet Jhr. Kayserl. Mayest. den auß schreibenden Reichsstätten Anno 1621. die vnsäumbliche vnd schleunigste Restitution mehrbemelter Wetterawischer Stätt in specie versprochen / sampt klarer Vermeldung / daß Jhre Kayserl. Mayest. nicht leiden köndten / daß Marquis Spinola / oder der von Effern Jhr. Kayserl. Mayest. Rescripta in Zweiffel ziehen / vnnd die Stätt darüber beschweren liessen: Abermahls vnangesehen / daß Marquis Spinola selbst die Parition auff obberührten Kayserlichen Befehl sub dato den 16. Aprilis vnnd 19. Novembr. 1621. singulariter zugesagt: Ferrners vngeachtet die vier Stätt / Straßburg / Nürnberg / Vlm vnnd Franckfurt sub signatis den 27. Decemb. Anno 1621. auch fünfften vnd siebenden Januar. vnnd neundten Martii 1622. vor jhre Mittglieder fast Fußfällig weiters intercedirt: Ja auch / vnangesehen Sachsens Churfürstl. Gn. selbst in einem Schreiben / dessen Datum heisset / Dreßden am 16. Aprilis 1622. sich jhrer gnädigst angenommen / müssen also die elende / arme ruinirte Leuth zu besagtem Friedberg / Wetzlar vnd Gelnhausen / jnnerlich verderben / in Kummer / Brästen vnnd Dürsftigkeit verschmachten / vnnd haben sich diese lange Zeit hero / so hochgeehrten vnd bethewerlicher sincerationum, gerechter Kayserlichen Rescripten / vertrösteter schuldiger Paritionen / ansehenlicher Churfürstlichen Sächsischen Jntercessionalen / wolgemeinter Stättischen Interventionalen / ja auch jhrer biß auff Marck vnd Bein ertragener Onerum nicht vmb deß geringsten Fingers breit / zur Erlinderung / Erleichterung vnd Ersüssung jhres Jochs erfrewen können. Weiters ist auch diß im Heilig. Reich bekant / daß der Graff von Manßfeld die drey Reichsstätt / Hagenaw / Cronweissenburg vnnd Landaw / gewaltthätiger Weiß gezwungen / eingenommen / vnnd mit Guarnison besetzt / vnnd ist insonderheit dieses in acht zunehmen / daß sich diese drey vbel bewahrte Stätt deß Manßfeldischen Einzugs nicht haben entschütten können / sintemahl die Manßfeldische Kriegsmacht also bewant war / daß auch Ertzhertzog Leopold selbst / ob Seine Durchleucht schon ein gantze Armada zusammen gebracht / gleichwol gedachkem von Manßfeld gewichen / mit jhm zu treffen Bedenckens gelabt / vnnd von der Statt Hagenaw abgezogen / daher es sich leicht schliessen läst / daß vmb so viel desto weniger die drey geringe Reichsstätt /[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]einem solchen mächtigen Exercitui haben resistiren können / vnd wann sich schon diese geringe Stätt der Resistenz vnnd würcklichen Widerstandts vnderfangen hetten / würde es doch nur auff ein eytele Temerität / vnnd vorsetzliche verlustiche Anwendung aller jrer zeitlichen Wolfahrt hinauß geloffen seyn / sintemal das Manßfeldisch Kriegsvolck Vrsach dardurch bekommen hette / die Jnnwohner obgedachter Stätte zuvberfallen / zuberauben / zuerwürgen / Weib vnnd Kinder zu schänden / welches dem Kayser oder Reich nicht vmb ein Jota gedient / vielmehr aber dem Manßfeldischen Volck zu seiner Ergötzlichkeit / vnd Bereichung genutzt haben würde. Nach dem aber der von Manßfeld auß dem Reich hinweg / vnnd in Niderlandt verruckt / vnd man so viel mit grosser Mühe bey jhm zuwegen gebracht / daß er die obgemelte drey Reichsstätt seines theils quittirt / in tragender Hoffnung die Röm. Kay. May. sonderlich aber Ertzhertzog Leopold / als der nechst benachbarte Fürst / würde dessen wol zufrieden / vnd vielmehr gegen den dreyen Städten / Hagenaw / Weissenburg vnd Landaw / in Gnaden mitleidig gesinnet / dann denselben vber die ertragene Manßfeldische schwere Bürde / die man zuvor im gantzen Römischen Reich / auch gar in Kayserlichen Schreiben geklagt / vnnd für vnerträglich geachtet / noch ein mehrers vnnd weiters auffzuladen gemeint seyn / so hat Ertzhertzog Leopold alle Condolentz weit weg gesetzt / vnd diesen Stätten noch grössere Besatzungen / als Manßfeldt selbsten auffgewiesen / ein armer Bürger / der kaum selbst zu leben hat / muß etwann zehen / eylff / zwölff oder mehr Soldaten vber sein Vermögen vnderhalten / vnnd ertragen diese Stätte ein solchen Last / daß denen / so es mit Augen sehen / oder die arme beschwerte Leut reden hören / das Hertz darüber verschmeltzen möchte. Man läst es noch darzu bey solchen vbermachten Guarnisonen / bey vnerhörter Vbergebung der Bürgerlichen Communen / vngebührlicher vnd fast feindtlicher Tractirung der vnschuldigen Leut / ja auch bey auffreibung jres zeitlichen Wolstandts / Haab / Güter vnd Vermögens nit verbleiben / sondern man stellet auch gefährliche Inquisitiones an / prediget vnd sagt den armen Leuten vom hencken vnd vom Kopffabhawen / man macht die Leut so irr vnd scheuch / daß sie bald keinen Menschen ähnlich sehen: die Evangelische nennet man Lutherische Schelmen / vnnd Lutherische Hundt vnd Ketzer: Item es haben die Herrn Oesterreichische Räth in der Landvogthey Hagenaw daselbst schon etlicher Actuum superioritatis sich angemasset: Die abwesende Bürger ernstlich citirt / zu dem hat man zu dem bemelten Hagenaw vngeschewet inquirirt / wer vor diesem zu der Churfürstl. Sächsischen Intercession / die Jhre Churf. Gn. der Lutherischen Commun daselbst / auß Christ-Churfürstlichem Eyffer mitgetheilt / Anlaß vnd Vrsach gegeben habe: Dannenhero leichtlich zuschliessenist / daß man vndiquaque wider die ehrlichen vnd guten Leuth allerhandt zusammen suche vnnd raffe / ja daß man auch den Evangelischen Gliedern / das blosse seufftzen / ächtzen vnnd weheklagen / vnder sich selbest vnnd zwar auch den allerleidenlichsten modum, bescheidenen vnnd männiglichen vngewehrten Supplicirens / bittlichen Ansuchens vnd Anlangens nicht länger gestatten vnd zulassen wöllen. Hierbey hat es nit auffgehöret / sondern es hat die F. Durchl. Ertzhertzog Leopold zu Oesterreich / nach Außweisung deß H. Bischoffen zu Speyr eigenen persönlichen weit außsehenden Anzeig / im erachtet Jhr. Kayserl. Mayest. den auß schreibenden Reichsstätten Anno 1621. die vnsäumbliche vnd schleunigste Restitution mehrbemelter Wetterawischer Stätt in specie versprochen / sampt klarer Vermeldung / daß Jhre Kayserl. Mayest. nicht leiden köndten / daß Marquis Spinola / oder der von Effern Jhr. Kayserl. Mayest. Rescripta in Zweiffel ziehen / vnnd die Stätt darüber beschweren liessen: Abermahls vnangesehen / daß Marquis Spinola selbst die Parition auff obberührten Kayserlichen Befehl sub dato den 16. Aprilis vnnd 19. Novembr. 1621. singulariter zugesagt: Ferrners vngeachtet die vier Stätt / Straßburg / Nürnberg / Vlm vnnd Franckfurt sub signatis den 27. Decemb. Anno 1621. auch fünfften vnd siebenden Januar. vnnd neundten Martii 1622. vor jhre Mittglieder fast Fußfällig weiters intercedirt: Ja auch / vnangesehen Sachsens Churfürstl. Gn. selbst in einem Schreiben / dessen Datum heisset / Dreßden am 16. Aprilis 1622. sich jhrer gnädigst angenommen / müssen also die elende / arme ruinirte Leuth zu besagtem Friedberg / Wetzlar vnd Gelnhausen / jnnerlich verderben / in Kummer / Brästen vnnd Dürsftigkeit verschmachten / vnnd haben sich diese lange Zeit hero / so hochgeehrten vnd bethewerlicher sincerationum, gerechter Kayserlichen Rescripten / vertrösteter schuldiger Paritionen / ansehenlicher Churfürstlichen Sächsischen Jntercessionalen / wolgemeinter Stättischen Interventionalen / ja auch jhrer biß auff Marck vnd Bein ertragener Onerum nicht vmb deß geringsten Fingers breit / zur Erlinderung / Erleichterung vnd Ersüssung jhres Jochs erfrewen können. Weiters ist auch diß im Heilig. Reich bekant / daß der Graff von Manßfeld die drey Reichsstätt / Hagenaw / Cronweissenburg vnnd Landaw / gewaltthätiger Weiß gezwungen / eingenommen / vnnd mit Guarnison besetzt / vnnd ist insonderheit dieses in acht zunehmen / daß sich diese drey vbel bewahrte Stätt deß Manßfeldischen Einzugs nicht haben entschütten können / sintemahl die Manßfeldische Kriegsmacht also bewant war / daß auch Ertzhertzog Leopold selbst / ob Seine Durchleucht schon ein gantze Armada zusammen gebracht / gleichwol gedachkem von Manßfeld gewichen / mit jhm zu treffen Bedenckens gelabt / vnnd von der Statt Hagenaw abgezogen / daher es sich leicht schliessen läst / daß vmb so viel desto weniger die drey geringe Reichsstätt /[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]einem solchen mächtigen Exercitui haben resistiren können / vnd wann sich schon diese geringe Stätt der Resistenz vnnd würcklichen Widerstandts vnderfangen hettẽ / würde es doch nur auff ein eytele Temerität / vnnd vorsetzliche verlustiche Anwendung aller jrer zeitlichen Wolfahrt hinauß geloffen seyn / sintemal das Manßfeldisch Kriegsvolck Vrsach dardurch bekommen hette / die Jnnwohner obgedachter Stätte zuvberfallen / zuberauben / zuerwürgen / Weib vnnd Kinder zu schänden / welches dem Kayser oder Reich nicht vmb ein Jota gedient / vielmehr aber dem Manßfeldischen Volck zu seiner Ergötzlichkeit / vnd Bereichung genutzt haben würde. Nach dem aber der von Manßfeld auß dem Reich hinweg / vnnd in Niderlandt verruckt / vnd man so viel mit grosser Mühe bey jhm zuwegen gebracht / daß er die obgemelte drey Reichsstätt seines theils quittirt / in tragender Hoffnung die Röm. Kay. May. sonderlich aber Ertzhertzog Leopold / als der nechst benachbarte Fürst / würde dessen wol zufrieden / vnd vielmehr gegen den dreyen Städten / Hagenaw / Weissenburg vnd Landaw / in Gnaden mitleidig gesinnet / dann denselben vber die ertragene Manßfeldische schwere Bürde / die man zuvor im gantzen Römischen Reich / auch gar in Kayserlichen Schreiben geklagt / vnnd für vnerträglich geachtet / noch ein mehrers vnnd weiters auffzuladen gemeint seyn / so hat Ertzhertzog Leopold alle Condolentz weit weg gesetzt / vnd diesen Stätten noch grössere Besatzungen / als Manßfeldt selbsten auffgewiesen / ein armer Bürger / der kaum selbst zu leben hat / muß etwann zehen / eylff / zwölff oder mehr Soldaten vber sein Vermögen vnderhalten / vnnd ertragen diese Stätte ein solchen Last / daß denen / so es mit Augen sehen / oder die arme beschwerte Leut reden hören / das Hertz darüber verschmeltzen möchte. Man läst es noch darzu bey solchen vbermachten Guarnisonen / bey vnerhörter Vbergebung der Bürgerlichen Communen / vngebührlicher vnd fast feindtlicher Tractirung der vnschuldigen Leut / ja auch bey auffreibung jres zeitlichen Wolstandts / Haab / Güter vnd Vermögens nit verbleiben / sondern man stellet auch gefährliche Inquisitiones an / prediget vnd sagt den armen Leuten vom hencken vnd vom Kopffabhawen / man macht die Leut so irr vnd scheuch / daß sie bald keinẽ Menschen ähnlich sehen: die Evangelische nennet man Lutherische Schelmen / vnnd Lutherische Hundt vnd Ketzer: Item es haben die Herrn Oesterreichische Räth in der Landvogthey Hagenaw daselbst schon etlicher Actuum superioritatis sich angemasset: Die abwesende Bürger ernstlich citirt / zu dem hat man zu dem bemeltẽ Hagenaw vngeschewet inquirirt / wer vor diesem zu der Churfürstl. Sächsischen Intercession / die Jhre Churf. Gn. der Lutherischen Commun daselbst / auß Christ-Churfürstlichem Eyffer mitgetheilt / Anlaß vnd Vrsach gegeben habe: Dannenhero leichtlich zuschliessenist / daß man vndiquaque wider die ehrlichen vnd guten Leuth allerhandt zusammen suche vnnd raffe / ja daß man auch den Evangelischen Gliedern / das blosse seufftzen / ächtzen vnnd weheklagen / vnder sich selbest vnnd zwar auch den allerleidenlichsten modum, bescheidenen vnnd männiglichen vngewehrten Supplicirens / bittlichen Ansuchens vnd Anlangens nicht länger gestatten vnd zulassen wöllen. Hierbey hat es nit auffgehöret / sondern es hat die F. Durchl. Ertzhertzog Leopold zu Oesterreich / nach Außweisung deß H. Bischoffen zu Speyr eigenen persönlichen weit außsehendẽ Anzeig / im <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0839" n="744"/> erachtet Jhr. Kayserl. Mayest. den auß schreibenden Reichsstätten Anno 1621. die vnsäumbliche vnd schleunigste Restitution mehrbemelter Wetterawischer Stätt in specie versprochen / sampt klarer Vermeldung / daß Jhre Kayserl. Mayest. nicht leiden köndten / daß Marquis Spinola / oder der von Effern Jhr. Kayserl. Mayest. Rescripta in Zweiffel ziehen / vnnd die Stätt darüber beschweren liessen: Abermahls vnangesehen / daß Marquis Spinola selbst die Parition auff obberührten Kayserlichen Befehl sub dato den 16. Aprilis vnnd 19. Novembr. 1621. singulariter zugesagt: Ferrners vngeachtet die vier Stätt / Straßburg / Nürnberg / Vlm vnnd Franckfurt sub signatis den 27. Decemb. Anno 1621. auch fünfften vnd siebenden Januar. vnnd neundten Martii 1622. vor jhre Mittglieder fast Fußfällig weiters intercedirt: Ja auch / vnangesehen Sachsens Churfürstl. Gn. selbst in einem Schreiben / dessen Datum heisset / Dreßden am 16. Aprilis 1622. sich jhrer gnädigst angenommen / müssen also die elende / arme ruinirte Leuth zu besagtem Friedberg / Wetzlar vnd Gelnhausen / jnnerlich verderben / in Kummer / Brästen vnnd Dürsftigkeit verschmachten / vnnd haben sich diese lange Zeit hero / so hochgeehrten vnd bethewerlicher sincerationum, gerechter Kayserlichen Rescripten / vertrösteter schuldiger Paritionen / ansehenlicher Churfürstlichen Sächsischen Jntercessionalen / wolgemeinter Stättischen Interventionalen / ja auch jhrer biß auff Marck vnd Bein ertragener Onerum nicht vmb deß geringsten Fingers breit / zur Erlinderung / Erleichterung vnd Ersüssung jhres Jochs erfrewen können.</p> <p>Weiters ist auch diß im Heilig. 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May. sonderlich aber Ertzhertzog Leopold / als der nechst benachbarte Fürst / würde dessen wol zufrieden / vnd vielmehr gegen den dreyen Städten / Hagenaw / Weissenburg vnd Landaw / in Gnaden mitleidig gesinnet / dann denselben vber die ertragene Manßfeldische schwere Bürde / die man zuvor im gantzen Römischen Reich / auch gar in Kayserlichen Schreiben geklagt / vnnd für vnerträglich geachtet / noch ein mehrers vnnd weiters auffzuladen gemeint seyn / so hat Ertzhertzog Leopold alle Condolentz weit weg gesetzt / vnd diesen Stätten noch grössere Besatzungen / als Manßfeldt selbsten auffgewiesen / ein armer Bürger / der kaum selbst zu leben hat / muß etwann zehen / eylff / zwölff oder mehr Soldaten vber sein Vermögen vnderhalten / vnnd ertragen diese Stätte ein solchen Last / daß denen / so es mit Augen sehen / oder die arme beschwerte Leut reden hören / das Hertz darüber verschmeltzen möchte.</p> <p>Man läst es noch darzu bey solchen vbermachten Guarnisonen / bey vnerhörter Vbergebung der Bürgerlichen Communen / vngebührlicher vnd fast feindtlicher Tractirung der vnschuldigen Leut / ja auch bey auffreibung jres zeitlichen Wolstandts / Haab / Güter vnd Vermögens nit verbleiben / sondern man stellet auch gefährliche Inquisitiones an / prediget vnd sagt den armen Leuten vom hencken vnd vom Kopffabhawen / man macht die Leut so irr vnd scheuch / daß sie bald keinẽ Menschen ähnlich sehen: die Evangelische nennet man Lutherische Schelmen / vnnd Lutherische Hundt vnd Ketzer: Item es haben die Herrn Oesterreichische Räth in der Landvogthey Hagenaw daselbst schon etlicher Actuum superioritatis sich angemasset: Die abwesende Bürger ernstlich citirt / zu dem hat man zu dem bemeltẽ Hagenaw vngeschewet inquirirt / wer vor diesem zu der Churfürstl. Sächsischen Intercession / die Jhre Churf. Gn. der Lutherischen Commun daselbst / auß Christ-Churfürstlichem Eyffer mitgetheilt / Anlaß vnd Vrsach gegeben habe: Dannenhero leichtlich zuschliessenist / daß man vndiquaque wider die ehrlichen vnd guten Leuth allerhandt zusammen suche vnnd raffe / ja daß man auch den Evangelischen Gliedern / das blosse seufftzen / ächtzen vnnd weheklagen / vnder sich selbest vnnd zwar auch den allerleidenlichsten modum, bescheidenen vnnd männiglichen vngewehrten Supplicirens / bittlichen Ansuchens vnd Anlangens nicht länger gestatten vnd zulassen wöllen.</p> <p>Hierbey hat es nit auffgehöret / sondern es hat die F. Durchl. Ertzhertzog Leopold zu Oesterreich / nach Außweisung deß H. Bischoffen zu Speyr eigenen persönlichen weit außsehendẽ Anzeig / im </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [744/0839]
erachtet Jhr. Kayserl. Mayest. den auß schreibenden Reichsstätten Anno 1621. die vnsäumbliche vnd schleunigste Restitution mehrbemelter Wetterawischer Stätt in specie versprochen / sampt klarer Vermeldung / daß Jhre Kayserl. Mayest. nicht leiden köndten / daß Marquis Spinola / oder der von Effern Jhr. Kayserl. Mayest. Rescripta in Zweiffel ziehen / vnnd die Stätt darüber beschweren liessen: Abermahls vnangesehen / daß Marquis Spinola selbst die Parition auff obberührten Kayserlichen Befehl sub dato den 16. Aprilis vnnd 19. Novembr. 1621. singulariter zugesagt: Ferrners vngeachtet die vier Stätt / Straßburg / Nürnberg / Vlm vnnd Franckfurt sub signatis den 27. Decemb. Anno 1621. auch fünfften vnd siebenden Januar. vnnd neundten Martii 1622. vor jhre Mittglieder fast Fußfällig weiters intercedirt: Ja auch / vnangesehen Sachsens Churfürstl. Gn. selbst in einem Schreiben / dessen Datum heisset / Dreßden am 16. Aprilis 1622. sich jhrer gnädigst angenommen / müssen also die elende / arme ruinirte Leuth zu besagtem Friedberg / Wetzlar vnd Gelnhausen / jnnerlich verderben / in Kummer / Brästen vnnd Dürsftigkeit verschmachten / vnnd haben sich diese lange Zeit hero / so hochgeehrten vnd bethewerlicher sincerationum, gerechter Kayserlichen Rescripten / vertrösteter schuldiger Paritionen / ansehenlicher Churfürstlichen Sächsischen Jntercessionalen / wolgemeinter Stättischen Interventionalen / ja auch jhrer biß auff Marck vnd Bein ertragener Onerum nicht vmb deß geringsten Fingers breit / zur Erlinderung / Erleichterung vnd Ersüssung jhres Jochs erfrewen können.
Weiters ist auch diß im Heilig. Reich bekant / daß der Graff von Manßfeld die drey Reichsstätt / Hagenaw / Cronweissenburg vnnd Landaw / gewaltthätiger Weiß gezwungen / eingenommen / vnnd mit Guarnison besetzt / vnnd ist insonderheit dieses in acht zunehmen / daß sich diese drey vbel bewahrte Stätt deß Manßfeldischen Einzugs nicht haben entschütten können / sintemahl die Manßfeldische Kriegsmacht also bewant war / daß auch Ertzhertzog Leopold selbst / ob Seine Durchleucht schon ein gantze Armada zusammen gebracht / gleichwol gedachkem von Manßfeld gewichen / mit jhm zu treffen Bedenckens gelabt / vnnd von der Statt Hagenaw abgezogen / daher es sich leicht schliessen läst / daß vmb so viel desto weniger die drey geringe Reichsstätt /_einem solchen mächtigen Exercitui haben resistiren können / vnd wann sich schon diese geringe Stätt der Resistenz vnnd würcklichen Widerstandts vnderfangen hettẽ / würde es doch nur auff ein eytele Temerität / vnnd vorsetzliche verlustiche Anwendung aller jrer zeitlichen Wolfahrt hinauß geloffen seyn / sintemal das Manßfeldisch Kriegsvolck Vrsach dardurch bekommen hette / die Jnnwohner obgedachter Stätte zuvberfallen / zuberauben / zuerwürgen / Weib vnnd Kinder zu schänden / welches dem Kayser oder Reich nicht vmb ein Jota gedient / vielmehr aber dem Manßfeldischen Volck zu seiner Ergötzlichkeit / vnd Bereichung genutzt haben würde.
Nach dem aber der von Manßfeld auß dem Reich hinweg / vnnd in Niderlandt verruckt / vnd man so viel mit grosser Mühe bey jhm zuwegen gebracht / daß er die obgemelte drey Reichsstätt seines theils quittirt / in tragender Hoffnung die Röm. Kay. May. sonderlich aber Ertzhertzog Leopold / als der nechst benachbarte Fürst / würde dessen wol zufrieden / vnd vielmehr gegen den dreyen Städten / Hagenaw / Weissenburg vnd Landaw / in Gnaden mitleidig gesinnet / dann denselben vber die ertragene Manßfeldische schwere Bürde / die man zuvor im gantzen Römischen Reich / auch gar in Kayserlichen Schreiben geklagt / vnnd für vnerträglich geachtet / noch ein mehrers vnnd weiters auffzuladen gemeint seyn / so hat Ertzhertzog Leopold alle Condolentz weit weg gesetzt / vnd diesen Stätten noch grössere Besatzungen / als Manßfeldt selbsten auffgewiesen / ein armer Bürger / der kaum selbst zu leben hat / muß etwann zehen / eylff / zwölff oder mehr Soldaten vber sein Vermögen vnderhalten / vnnd ertragen diese Stätte ein solchen Last / daß denen / so es mit Augen sehen / oder die arme beschwerte Leut reden hören / das Hertz darüber verschmeltzen möchte.
Man läst es noch darzu bey solchen vbermachten Guarnisonen / bey vnerhörter Vbergebung der Bürgerlichen Communen / vngebührlicher vnd fast feindtlicher Tractirung der vnschuldigen Leut / ja auch bey auffreibung jres zeitlichen Wolstandts / Haab / Güter vnd Vermögens nit verbleiben / sondern man stellet auch gefährliche Inquisitiones an / prediget vnd sagt den armen Leuten vom hencken vnd vom Kopffabhawen / man macht die Leut so irr vnd scheuch / daß sie bald keinẽ Menschen ähnlich sehen: die Evangelische nennet man Lutherische Schelmen / vnnd Lutherische Hundt vnd Ketzer: Item es haben die Herrn Oesterreichische Räth in der Landvogthey Hagenaw daselbst schon etlicher Actuum superioritatis sich angemasset: Die abwesende Bürger ernstlich citirt / zu dem hat man zu dem bemeltẽ Hagenaw vngeschewet inquirirt / wer vor diesem zu der Churfürstl. Sächsischen Intercession / die Jhre Churf. Gn. der Lutherischen Commun daselbst / auß Christ-Churfürstlichem Eyffer mitgetheilt / Anlaß vnd Vrsach gegeben habe: Dannenhero leichtlich zuschliessenist / daß man vndiquaque wider die ehrlichen vnd guten Leuth allerhandt zusammen suche vnnd raffe / ja daß man auch den Evangelischen Gliedern / das blosse seufftzen / ächtzen vnnd weheklagen / vnder sich selbest vnnd zwar auch den allerleidenlichsten modum, bescheidenen vnnd männiglichen vngewehrten Supplicirens / bittlichen Ansuchens vnd Anlangens nicht länger gestatten vnd zulassen wöllen.
Hierbey hat es nit auffgehöret / sondern es hat die F. Durchl. Ertzhertzog Leopold zu Oesterreich / nach Außweisung deß H. Bischoffen zu Speyr eigenen persönlichen weit außsehendẽ Anzeig / im
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