Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.holte Bewilligung vom Brückenthurn abnehmen lassen. Prager Rath wird reformirt. Den 21. vnd 22. Octobris wurde in den drey Prager Stätten der Rath reformirt / der Augspurgischen Confession zugethane (deren etliche abgefallen vnnd dardurch jhre Raths stellen behalten) darauß abgeschaffe vnd jhre Stellen mit Evangelilische Teutsche Kirchen zu Prag gesperret. Papisten ersetzet: Darnach den 24. Octobris wurden die zwo Teutsche Kirchen der Evangelischen gesperret vnd versigelt / auch ein Decret von Fürst Carlen von Liechtenstein dem Hauptmann der alten Statt Prag Herman von Tscherin / wegen Außschaffung der Evangelischen Theologen vberschicket / deß Innhalts: Demnach der Röm. Keys. Mayest. durch die vorgangene Rebellion / neben anderm alle Kirchen Collaturen in den Prager Stätten heimgefallen / daß derowegen Jhre Keys. Mayest. entschlossen / dieselben in andere Weg / jhres gefallens zuversehen vnd zuersetzen. Darumb solte er (von Tscherin) nach Empfahung dieses bey der alten vnd kleinen Statt Prag die der Augspurgischen Confession zugethane Teutsche Prediger zu sich erfordern / jhnen Jhrer Key. Mayest. Willen / vnd daß sie jhrer biß anhero getragener Dienst gnädigst erlassen seyn / auch ins künfftig alles Exercitii inner vnnd ausser den Kirchen in den Prager Stätten sich enthalten solten / anzeigen. Diesen Befehl hat der Herr von Tscherin noch selbigen Abend gedachten Teutschen Theologen insinuiret / vnd jhnen aufferleget / in vier Tagen die Prager Stätt zuraumen. Collegium Carolinum zu Prag wird den Jesuitern vbergeben. Deß andern Tags wurde den Jesuitern nach dem jhnen zuvor auch die Landschul eingeraumet worden / die Vniversität zu Prag vbergeben. Welches Fürst Carl von Liechtenstein den Verwaltern darüber Michael Poicke von Redosowitz vnd M. Mollero mit nachgesetzten Inhalts Decret zuwissen gethan: Nach dem jetzo der Keys. May. endlichen Resolution nach Patri Rectori vnnd dem gantzen Collegio bey S. Clement in der alten Statt Prag / die Prager Academia / sonsten das groß Collegium weyland Keysers Caroli IV. (worüber sie biß dahero Jh. Key. Gnad Verordnung nach die Inspection vnnd Verwaltung gehabt) mit allen Einkommen vnnd Zugehörden / niergend nichts außgenommen / in jhren Gewalt vnd vollkommen Possession eingeben vnd eingeraumet würde; daß sie diesem nach vnverlängt vnnd ohne einige Hinderung / gedachtem Patri Rectori alle Register / vnd was sie sonsten zu solcher Academy gehörig / hinder sich hetten / völlig gantz vnnd gar neben einem gewissen Inventario abführen / vnd von solcher jhrer Verwaltung vnnd Vorstehung ordentliche Rechnung thun hinfüro aber sich dessen ferner im geringsten nichts anmassen solten. Ob nun wol für diesen Proceß die Consistoriales auß allen Faculteten darfür gebeten / haben sie doch nichts darwider erhalten können. Nach dem nun der angesetzte Termin zum Abzug Außzug der Evangelischen Prediger auß Prag. der Evangelischen Prediger herbey kommen / vnd sie mit grosser Mühe noch einen Tag weiter erlanget / sind selbige den 29. Octobris in Begleitung / Seufftzen vnnd Weheklagen einer grossen Anzahl Volcks / von Prag vnnd auß Böhmen weggereyset. Ein halbe Meil von Prag hat M. Caspar Wagner gewesener Pfarrherr auff der Klein Seiten vnnd M. Lippach ein kurtze Valet Predigt gethan / vnnd männiglich zur Beständigkeit in der Evangelischen Religion ermahnet. Darauff hat endlich bey Abscheydung ein jeder nach seinem Vermögen jhnen ein Zehrpfenning verehret: Die Böhmische Cammer hat jhnen vierhundert Gülden reichen lassen / welches sie aber anderer gestalt nicht angenommen / als allein / daß die jhnen zugegebene Convoy / so zwantzig zu Roß / vnnd dreyssig Muß quetierer starck gewesen / vnd der Reyßkosten davon möchte bezahlet werden. Hierauff haben sie jhre Reyß auß Böhmen nacher Dreßden zugenommen / vnnd daselbst Jhrer Churfürstl. Durchleuchtigkeit zu Sachsen von allem Mündlichen Bericht gethan / die dann darüber sehr bestürtzet worden / also daß sie auch / als eben damals sie angemahnet worden / den Tag zu Regenspurg Persönlich zubesuchen / vnd die Hertzogen in Pommern vnd Braunschweig auch zur Erscheinung zuvermögen / vnder andern dem Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen / also zugeschrieben: Churfürst von Sachsen beschweret sich vber die Außschaffung der Evangelischen Prediger zu Prag. Ob wol Jhr. Durchl. wegen Persöhnlicher Erscheinung der Hertzogen in Braunschweig vnd Pommern gute Hoffnung gehabt / hetten doch die zu Prag fürgehende Händel / in dem man den Teutschen auff allergnädigste Bewilligung vnd mit vorbewußt der jüngstverstorbenen Römischen Keyser Rudolphi II. vnd Matthiae, auch durch vieler Evangelischen Chur- vnd Fürsten milte Handreichung erbawete Kirchen gesperret / vnd die Evangelische Prediger abgeschaffet / eins vnd deß andern Gemüth vnd Vorsatz nunmehr dergestalt jrr gemacht / daß Jhre Durchl. nicht wüßten / ob anjetzo bey denselben dißfals etwas zuerhalten: Ja Jhre Durchl. selbsten were durch diß Wesen also verstürtzet / daß sie sich noch selbige Stundt jhres Fort- vnnd Auffzugs wegen nichts entschliessen köndten. Wann sich dann zubefahren / ehe diesen schweren weitauß sehenden / vnd vber alles verhoffen zugetragenen / auch von Tag zu Tag continuirten Incident remedirt / der Evangelischen Chur- vnd Fürsten Persönliche Erscheinung auf den angestelten Tag schwerlich erfolgen möchte / verhofften sie Jhr. Key. M. würde sich desto eher zu guter Resolution bewegen lassen / auch sie das jenige darbey thun vnnd befördern / daß man dermal eins zu Widerbringung deß Friedens gelangen / vnd nicht ein newe Vnruhe / so vielleicht grössere Gefahr / als die erste nach sich ziehen köndte / verursacht würde. Es hat von dem Proceß mit den Evangelischen Predigern / schon zuvor ehe er ins Werck holte Bewilligung vom Brückenthurn abnehmen lassen. Prager Rath wird reformirt. Den 21. vnd 22. Octobris wurde in den drey Prager Stätten der Rath reformirt / der Augspurgischen Confession zugethane (deren etliche abgefallen vnnd dardurch jhre Raths stellen behalten) darauß abgeschaffe vnd jhre Stellen mit Evangelilische Teutsche Kirchẽ zu Prag gesperret. Papisten ersetzet: Darnach den 24. Octobris wurden die zwo Teutsche Kirchen der Evangelischen gesperret vnd versigelt / auch ein Decret von Fürst Carlen von Liechtenstein dem Hauptmann der alten Statt Prag Herman von Tscherin / wegen Außschaffung der Evangelischen Theologen vberschicket / deß Innhalts: Demnach der Röm. Keys. Mayest. durch die vorgangene Rebellion / neben anderm alle Kirchen Collaturen in den Prager Stätten heimgefallen / daß derowegen Jhre Keys. Mayest. entschlossen / dieselben in andere Weg / jhres gefallens zuversehen vnd zuersetzen. Darumb solte er (von Tscherin) nach Empfahung dieses bey der alten vnd kleinen Statt Prag die der Augspurgischen Confession zugethane Teutsche Prediger zu sich erfordern / jhnen Jhrer Key. Mayest. Willen / vnd daß sie jhrer biß anhero getragener Dienst gnädigst erlassen seyn / auch ins künfftig alles Exercitii inner vnnd ausser den Kirchen in den Prager Stätten sich enthalten solten / anzeigen. Diesen Befehl hat der Herr von Tscherin noch selbigen Abend gedachten Teutschen Theologen insinuiret / vnd jhnen aufferleget / in vier Tagen die Prager Stätt zuraumen. Collegium Carolinum zu Prag wird den Jesuitern vbergeben. Deß andern Tags wurde den Jesuitern nach dem jhnen zuvor auch die Landschul eingeraumet worden / die Vniversität zu Prag vbergeben. Welches Fürst Carl von Liechtenstein den Verwaltern darüber Michael Poicke von Redosowitz vnd M. Mollero mit nachgesetzten Inhalts Decret zuwissen gethan: Nach dem jetzo der Keys. May. endlichen Resolution nach Patri Rectori vnnd dem gantzen Collegio bey S. Clement in der alten Statt Prag / die Prager Academia / sonsten das groß Collegium weyland Keysers Caroli IV. (worüber sie biß dahero Jh. Key. Gnad Verordnung nach die Inspection vnnd Verwaltung gehabt) mit allen Einkommen vnnd Zugehörden / niergend nichts außgenommen / in jhren Gewalt vnd vollkommen Possession eingeben vnd eingeraumet würde; daß sie diesem nach vnverlängt vnnd ohne einige Hinderung / gedachtem Patri Rectori alle Register / vnd was sie sonsten zu solcher Academy gehörig / hinder sich hetten / völlig gantz vnnd gar neben einem gewissen Inventario abführen / vnd von solcher jhrer Verwaltung vnnd Vorstehung ordentliche Rechnung thun hinfüro aber sich dessen ferner im geringstẽ nichts anmassen solten. Ob nun wol für diesen Proceß die Consistoriales auß allen Faculteten darfür gebeten / haben sie doch nichts darwider erhalten können. Nach dem nun der angesetzte Termin zum Abzug Außzug der Evangelischen Prediger auß Prag. der Evangelischen Prediger herbey kommen / vnd sie mit grosser Mühe noch einen Tag weiter erlanget / sind selbige den 29. Octobris in Begleitung / Seufftzen vnnd Weheklagen einer grossen Anzahl Volcks / von Prag vnnd auß Böhmen weggereyset. Ein halbe Meil von Prag hat M. Caspar Wagner gewesener Pfarrherr auff der Klein Seiten vnnd M. Lippach ein kurtze Valet Predigt gethan / vnnd männiglich zur Beständigkeit in der Evangelischen Religion ermahnet. Darauff hat endlich bey Abscheydung ein jeder nach seinem Vermögen jhnen ein Zehrpfenning verehret: Die Böhmische Cammer hat jhnen vierhundert Gülden reichen lassen / welches sie aber anderer gestalt nicht angenommen / als allein / daß die jhnen zugegebene Convoy / so zwantzig zu Roß / vnnd dreyssig Muß quetierer starck gewesen / vnd der Reyßkosten davon möchte bezahlet werden. Hierauff haben sie jhre Reyß auß Böhmen nacher Dreßden zugenommen / vnnd daselbst Jhrer Churfürstl. Durchleuchtigkeit zu Sachsen von allem Mündlichen Bericht gethan / die dann darüber sehr bestürtzet worden / also daß sie auch / als eben damals sie angemahnet worden / den Tag zu Regenspurg Persönlich zubesuchen / vnd die Hertzogen in Pommern vnd Braunschweig auch zur Erscheinung zuvermögen / vnder andern dem Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen / also zugeschrieben: Churfürst von Sachsen beschweret sich vber die Außschaffung der Evangelischen Prediger zu Prag. Ob wol Jhr. Durchl. wegen Persöhnlicher Erscheinung der Hertzogen in Braunschweig vñ Pommern gute Hoffnung gehabt / hetten doch die zu Prag fürgehende Händel / in dem man den Teutschen auff allergnädigste Bewilligung vnd mit vorbewußt der jüngstverstorbenen Römischen Keyser Rudolphi II. vnd Matthiae, auch durch vieler Evangelischen Chur- vnd Fürsten milte Handreichung erbawete Kirchen gesperret / vnd die Evangelische Prediger abgeschaffet / eins vnd deß andern Gemüth vnd Vorsatz nunmehr dergestalt jrr gemacht / daß Jhre Durchl. nicht wüßten / ob anjetzo bey denselben dißfals etwas zuerhalten: Ja Jhre Durchl. selbsten were durch diß Wesen also verstürtzet / daß sie sich noch selbige Stundt jhres Fort- vnnd Auffzugs wegen nichts entschliessen köndten. Wann sich dann zubefahren / ehe diesen schweren weitauß sehenden / vnd vber alles verhoffen zugetragenen / auch von Tag zu Tag continuirten Incident remedirt / der Evangelischen Chur- vnd Fürsten Persönliche Erscheinung auf den angestelten Tag schwerlich erfolgen möchte / verhofften sie Jhr. Key. M. würde sich desto eher zu guter Resolution bewegen lassen / auch sie das jenige darbey thun vnnd befördern / daß man dermal eins zu Widerbringung deß Friedens gelangen / vnd nicht ein newe Vnruhe / so vielleicht grössere Gefahr / als die erste nach sich ziehen köndte / verursacht würde. Es hat von dem Proceß mit den Evangelischen Predigern / schon zuvor ehe er ins Werck <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0843" n="748"/> holte Bewilligung vom Brückenthurn abnehmen lassen.</p> <p><note place="left">Prager Rath wird reformirt.</note> Den 21. vnd 22. Octobris wurde in den drey Prager Stätten der Rath reformirt / der Augspurgischen Confession zugethane (deren etliche abgefallen vnnd dardurch jhre Raths stellen behalten) darauß abgeschaffe vnd jhre Stellen mit <note place="left">Evangelilische Teutsche Kirchẽ zu Prag gesperret.</note> Papisten ersetzet: Darnach den 24. Octobris wurden die zwo Teutsche Kirchen der Evangelischen gesperret vnd versigelt / auch ein Decret von Fürst Carlen von Liechtenstein dem Hauptmann der alten Statt Prag Herman von Tscherin / wegen Außschaffung der Evangelischen Theologen vberschicket / deß Innhalts:</p> <p>Demnach der Röm. Keys. Mayest. durch die vorgangene Rebellion / neben anderm alle Kirchen Collaturen in den Prager Stätten heimgefallen / daß derowegen Jhre Keys. Mayest. entschlossen / dieselben in andere Weg / jhres gefallens zuversehen vnd zuersetzen. Darumb solte er (von Tscherin) nach Empfahung dieses bey der alten vnd kleinen Statt Prag die der Augspurgischen Confession zugethane Teutsche Prediger zu sich erfordern / jhnen Jhrer Key. Mayest. Willen / vnd daß sie jhrer biß anhero getragener Dienst gnädigst erlassen seyn / auch ins künfftig alles Exercitii inner vnnd ausser den Kirchen in den Prager Stätten sich enthalten solten / anzeigen.</p> <p>Diesen Befehl hat der Herr von Tscherin noch selbigen Abend gedachten Teutschen Theologen insinuiret / vnd jhnen aufferleget / in vier Tagen die Prager Stätt zuraumen.</p> <p><note place="left">Collegium Carolinum zu Prag wird den Jesuitern vbergeben.</note> Deß andern Tags wurde den Jesuitern nach dem jhnen zuvor auch die Landschul eingeraumet worden / die Vniversität zu Prag vbergeben. Welches Fürst Carl von Liechtenstein den Verwaltern darüber Michael Poicke von Redosowitz vnd M. Mollero mit nachgesetzten Inhalts Decret zuwissen gethan:</p> <p>Nach dem jetzo der Keys. May. endlichen Resolution nach Patri Rectori vnnd dem gantzen Collegio bey S. Clement in der alten Statt Prag / die Prager Academia / sonsten das groß Collegium weyland Keysers Caroli IV. (worüber sie biß dahero Jh. Key. Gnad Verordnung nach die Inspection vnnd Verwaltung gehabt) mit allen Einkommen vnnd Zugehörden / niergend nichts außgenommen / in jhren Gewalt vnd vollkommen Possession eingeben vnd eingeraumet würde; daß sie diesem nach vnverlängt vnnd ohne einige Hinderung / gedachtem Patri Rectori alle Register / vnd was sie sonsten zu solcher Academy gehörig / hinder sich hetten / völlig gantz vnnd gar neben einem gewissen Inventario abführen / vnd von solcher jhrer Verwaltung vnnd Vorstehung ordentliche Rechnung thun hinfüro aber sich dessen ferner im geringstẽ nichts anmassen solten.</p> <p>Ob nun wol für diesen Proceß die Consistoriales auß allen Faculteten darfür gebeten / haben sie doch nichts darwider erhalten können.</p> <p>Nach dem nun der angesetzte Termin zum Abzug <note place="right">Außzug der Evangelischen Prediger auß Prag.</note> der Evangelischen Prediger herbey kommen / vnd sie mit grosser Mühe noch einen Tag weiter erlanget / sind selbige den 29. Octobris in Begleitung / Seufftzen vnnd Weheklagen einer grossen Anzahl Volcks / von Prag vnnd auß Böhmen weggereyset. Ein halbe Meil von Prag hat M. Caspar Wagner gewesener Pfarrherr auff der Klein Seiten vnnd M. Lippach ein kurtze Valet Predigt gethan / vnnd männiglich zur Beständigkeit in der Evangelischen Religion ermahnet. Darauff hat endlich bey Abscheydung ein jeder nach seinem Vermögen jhnen ein Zehrpfenning verehret: Die Böhmische Cammer hat jhnen vierhundert Gülden reichen lassen / welches sie aber anderer gestalt nicht angenommen / als allein / daß die jhnen zugegebene Convoy / so zwantzig zu Roß / vnnd dreyssig Muß quetierer starck gewesen / vnd der Reyßkosten davon möchte bezahlet werden. Hierauff haben sie jhre Reyß auß Böhmen nacher Dreßden zugenommen / vnnd daselbst Jhrer Churfürstl. Durchleuchtigkeit zu Sachsen von allem Mündlichen Bericht gethan / die dann darüber sehr bestürtzet worden / also daß sie auch / als eben damals sie angemahnet worden / den Tag zu Regenspurg Persönlich zubesuchen / vnd die Hertzogen in Pommern vnd Braunschweig auch zur Erscheinung zuvermögen / vnder andern dem Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen / also zugeschrieben:</p> <p><note place="right">Churfürst von Sachsen beschweret sich vber die Außschaffung der Evangelischen Prediger zu Prag.</note> Ob wol Jhr. Durchl. wegen Persöhnlicher Erscheinung der Hertzogen in Braunschweig vñ Pommern gute Hoffnung gehabt / hetten doch die zu Prag fürgehende Händel / in dem man den Teutschen auff allergnädigste Bewilligung vnd mit vorbewußt der jüngstverstorbenen Römischen Keyser Rudolphi II. vnd Matthiae, auch durch vieler Evangelischen Chur- vnd Fürsten milte Handreichung erbawete Kirchen gesperret / vnd die Evangelische Prediger abgeschaffet / eins vnd deß andern Gemüth vnd Vorsatz nunmehr dergestalt jrr gemacht / daß Jhre Durchl. nicht wüßten / ob anjetzo bey denselben dißfals etwas zuerhalten: Ja Jhre Durchl. selbsten were durch diß Wesen also verstürtzet / daß sie sich noch selbige Stundt jhres Fort- vnnd Auffzugs wegen nichts entschliessen köndten. Wann sich dann zubefahren / ehe diesen schweren weitauß sehenden / vnd vber alles verhoffen zugetragenen / auch von Tag zu Tag continuirten Incident remedirt / der Evangelischen Chur- vnd Fürsten Persönliche Erscheinung auf den angestelten Tag schwerlich erfolgen möchte / verhofften sie Jhr. Key. M. würde sich desto eher zu guter Resolution bewegen lassen / auch sie das jenige darbey thun vnnd befördern / daß man dermal eins zu Widerbringung deß Friedens gelangen / vnd nicht ein newe Vnruhe / so vielleicht grössere Gefahr / als die erste nach sich ziehen köndte / verursacht würde.</p> <p>Es hat von dem Proceß mit den Evangelischen Predigern / schon zuvor ehe er ins Werck </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [748/0843]
holte Bewilligung vom Brückenthurn abnehmen lassen.
Den 21. vnd 22. Octobris wurde in den drey Prager Stätten der Rath reformirt / der Augspurgischen Confession zugethane (deren etliche abgefallen vnnd dardurch jhre Raths stellen behalten) darauß abgeschaffe vnd jhre Stellen mit Papisten ersetzet: Darnach den 24. Octobris wurden die zwo Teutsche Kirchen der Evangelischen gesperret vnd versigelt / auch ein Decret von Fürst Carlen von Liechtenstein dem Hauptmann der alten Statt Prag Herman von Tscherin / wegen Außschaffung der Evangelischen Theologen vberschicket / deß Innhalts:
Prager Rath wird reformirt.
Evangelilische Teutsche Kirchẽ zu Prag gesperret. Demnach der Röm. Keys. Mayest. durch die vorgangene Rebellion / neben anderm alle Kirchen Collaturen in den Prager Stätten heimgefallen / daß derowegen Jhre Keys. Mayest. entschlossen / dieselben in andere Weg / jhres gefallens zuversehen vnd zuersetzen. Darumb solte er (von Tscherin) nach Empfahung dieses bey der alten vnd kleinen Statt Prag die der Augspurgischen Confession zugethane Teutsche Prediger zu sich erfordern / jhnen Jhrer Key. Mayest. Willen / vnd daß sie jhrer biß anhero getragener Dienst gnädigst erlassen seyn / auch ins künfftig alles Exercitii inner vnnd ausser den Kirchen in den Prager Stätten sich enthalten solten / anzeigen.
Diesen Befehl hat der Herr von Tscherin noch selbigen Abend gedachten Teutschen Theologen insinuiret / vnd jhnen aufferleget / in vier Tagen die Prager Stätt zuraumen.
Deß andern Tags wurde den Jesuitern nach dem jhnen zuvor auch die Landschul eingeraumet worden / die Vniversität zu Prag vbergeben. Welches Fürst Carl von Liechtenstein den Verwaltern darüber Michael Poicke von Redosowitz vnd M. Mollero mit nachgesetzten Inhalts Decret zuwissen gethan:
Collegium Carolinum zu Prag wird den Jesuitern vbergeben. Nach dem jetzo der Keys. May. endlichen Resolution nach Patri Rectori vnnd dem gantzen Collegio bey S. Clement in der alten Statt Prag / die Prager Academia / sonsten das groß Collegium weyland Keysers Caroli IV. (worüber sie biß dahero Jh. Key. Gnad Verordnung nach die Inspection vnnd Verwaltung gehabt) mit allen Einkommen vnnd Zugehörden / niergend nichts außgenommen / in jhren Gewalt vnd vollkommen Possession eingeben vnd eingeraumet würde; daß sie diesem nach vnverlängt vnnd ohne einige Hinderung / gedachtem Patri Rectori alle Register / vnd was sie sonsten zu solcher Academy gehörig / hinder sich hetten / völlig gantz vnnd gar neben einem gewissen Inventario abführen / vnd von solcher jhrer Verwaltung vnnd Vorstehung ordentliche Rechnung thun hinfüro aber sich dessen ferner im geringstẽ nichts anmassen solten.
Ob nun wol für diesen Proceß die Consistoriales auß allen Faculteten darfür gebeten / haben sie doch nichts darwider erhalten können.
Nach dem nun der angesetzte Termin zum Abzug der Evangelischen Prediger herbey kommen / vnd sie mit grosser Mühe noch einen Tag weiter erlanget / sind selbige den 29. Octobris in Begleitung / Seufftzen vnnd Weheklagen einer grossen Anzahl Volcks / von Prag vnnd auß Böhmen weggereyset. Ein halbe Meil von Prag hat M. Caspar Wagner gewesener Pfarrherr auff der Klein Seiten vnnd M. Lippach ein kurtze Valet Predigt gethan / vnnd männiglich zur Beständigkeit in der Evangelischen Religion ermahnet. Darauff hat endlich bey Abscheydung ein jeder nach seinem Vermögen jhnen ein Zehrpfenning verehret: Die Böhmische Cammer hat jhnen vierhundert Gülden reichen lassen / welches sie aber anderer gestalt nicht angenommen / als allein / daß die jhnen zugegebene Convoy / so zwantzig zu Roß / vnnd dreyssig Muß quetierer starck gewesen / vnd der Reyßkosten davon möchte bezahlet werden. Hierauff haben sie jhre Reyß auß Böhmen nacher Dreßden zugenommen / vnnd daselbst Jhrer Churfürstl. Durchleuchtigkeit zu Sachsen von allem Mündlichen Bericht gethan / die dann darüber sehr bestürtzet worden / also daß sie auch / als eben damals sie angemahnet worden / den Tag zu Regenspurg Persönlich zubesuchen / vnd die Hertzogen in Pommern vnd Braunschweig auch zur Erscheinung zuvermögen / vnder andern dem Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen / also zugeschrieben:
Außzug der Evangelischen Prediger auß Prag. Ob wol Jhr. Durchl. wegen Persöhnlicher Erscheinung der Hertzogen in Braunschweig vñ Pommern gute Hoffnung gehabt / hetten doch die zu Prag fürgehende Händel / in dem man den Teutschen auff allergnädigste Bewilligung vnd mit vorbewußt der jüngstverstorbenen Römischen Keyser Rudolphi II. vnd Matthiae, auch durch vieler Evangelischen Chur- vnd Fürsten milte Handreichung erbawete Kirchen gesperret / vnd die Evangelische Prediger abgeschaffet / eins vnd deß andern Gemüth vnd Vorsatz nunmehr dergestalt jrr gemacht / daß Jhre Durchl. nicht wüßten / ob anjetzo bey denselben dißfals etwas zuerhalten: Ja Jhre Durchl. selbsten were durch diß Wesen also verstürtzet / daß sie sich noch selbige Stundt jhres Fort- vnnd Auffzugs wegen nichts entschliessen köndten. Wann sich dann zubefahren / ehe diesen schweren weitauß sehenden / vnd vber alles verhoffen zugetragenen / auch von Tag zu Tag continuirten Incident remedirt / der Evangelischen Chur- vnd Fürsten Persönliche Erscheinung auf den angestelten Tag schwerlich erfolgen möchte / verhofften sie Jhr. Key. M. würde sich desto eher zu guter Resolution bewegen lassen / auch sie das jenige darbey thun vnnd befördern / daß man dermal eins zu Widerbringung deß Friedens gelangen / vnd nicht ein newe Vnruhe / so vielleicht grössere Gefahr / als die erste nach sich ziehen köndte / verursacht würde.
Churfürst von Sachsen beschweret sich vber die Außschaffung der Evangelischen Prediger zu Prag. Es hat von dem Proceß mit den Evangelischen Predigern / schon zuvor ehe er ins Werck
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |