Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.die Aschaffenburgische Vergleichung were nach der Zeit Läufften gerichtet / nun dieselbe in Wandel vnd Veränderung gerathen / hette es darmit ein andere Beschaffenheit: Daß man denselben so offt anzöge / were ein Teutscher Brauch / ut quis posset docere de sua diligentia. Die Inquisitiones giengen starck fort wider die jenige / so intercessiones bey jhn gesuchet / vnd jhre Noth vnd Anligen jhne zuerkennen gegeben / vnd sehe man alles dieses Vnheyls kein End / wüßte auch niemand / was noch weiters sich zutragen möchte / inmassen dann grosse Beträwungen mit vnderlieffen / vnd gantz vbel / spötlich vnd injurios von den Evangelischen Ständen Augspurgischer Confession geredet würde. Wann er dann hierauß vermercket / je mehr man von dem Frieden vnd dessen Stabilirung redete / je weiter man mit den Gedancken vnnd Gemüth darvon käme / vnnd alles dahin angesehen were / der Gräntz vnnd Reichsstätt / vnd der vornembsten Paß sich zu bemächtigen / dieselbe zu fortificiren / vnd künfftig dero Vortheil sich zugebrauchen / vber den Aschaffenburgischen Vertrag / so von jnen auß guter Intention den Reichsstätten zum besten vnnd dero Versicherung auffgerichtet / der Röm. Key. May. vnd vielen Chur- vnd Fürsten / auch andern Stands Personen bestettiget / wunderbarliche Discurs gemacht / vnd daß man dessen im Nothfall sich wenig zugetrösten / außtrücklich vernemmen lassen: hette er solches alles jnen zuerkennen geben wollen / vnd vmb so viel mehr / weil jhm eine an die Key. May. von Ertzhertzog Leopold gethane Relation zu handen kommen / darauß / was mit den Frey- vnd Reichsstätten vorzunehmen / auff erfolgte Keyserl. Resolution entschlossen / gnugsamb zuersehen / vnd daß gleichwol dieselbe nicht geringe Vrsach hetten / sich vmb Intercession an die Key. May. zubewerben / vnd vmb Handhabung deß Aschaffenburgischen Vertrags anzuhalten / mit freundlicher Bitt alles dahin zurichten / daß die besagte Besatzungen / ehe die Stätt darüber gäntzlich vndergiengen / entlediget / den Obrigkeiten jhr völlige Verwaltungen völlig abgetretten / aller fernerer Schaden vnnd Abnöthigung abgewendet / vnd der Aschaffenburgische Vertrag in seiner Krafft erhalten / vnnd die jenige so solchen zu durchlöchern gedächten / zu gebührlicher Straff gezogen würden. Dann da keine Entnemmung der Soldaten / oder Milterung den Stätten erfolgen / sondern mit Disarmirung der Bürger vnd Erhaltung der Soldaten / vnd andern vngewöhnlichen vnd wider die Reichs verfassung vnd auff gerichtete Verträg lauffenden Vornehmen verfahren / vnd andere mehr Stätt mit Guarnison turbirt werden solten / es dörffte endlich der Fried sich gantz verlieren / vnd grössere Vnruhe / als man jemals gemeint hette / entstehen. Vber diese vorige Beschwerden haben die Stätt Straßburg / Nürnberg vnd Vlm / noch mehrere / gedachter Stätt wegen / in einem Dancksagungs Schreiben / welches sie wegen der geschehenen Intercession an den Churfürsten zu Sachsen den 20. Nov. 1612. abgeschicket / eingebracht Ferrnere Erzehlung der Beträgnussen / welche etlichen Evangelischen Reichsstätten dieser Zeit angethan worden. vnd vmb Remedirung derselben angehalten / dieses Innhals: Es hetten an statt verhoffter Erleuchterung die Bürden noch täglich vmb sich gegriffen / gestalt man seithero auch angefangen / die freye Evangelische Reichs Bürger / re in omni memoria omnino inaudita, auß den Stätten zufordern / von hochbestürtzten Weibern / Kindern / Haußhaltungen / Haab vnd Gütere wegzunehmen / zun Schantzen vor Franckenthal / bey Beträwung der Leibsstraff / vnd gleichsamb durch peinliche Mittel vnd Antrohung deß Strangs anzutreiben / allenthalben an die Spitz zustellen / vnd also zu härterer vnd mehr gefährlicher Arbeit / dann die gedingten Soldaten selbst anzustrengen / hingegen aber die frembden Guarnisonen hinder den Stattmawren vnd Gräben ligen zulassen. So were auch mit Exempeln beweißlich / daß man die Gelter / so etwa etlich Privat Personen auß dem Churfürstenthumm der Pfaltz den Reichsstätten vor diesem vorgeliehen / vnd jährliche Reditus dargegen erkaufft hetten / von den Stätten einsmals erfordert: Item ob schon im Aschaffenburgischen Abschied ein klare / vnbedingte vniversal Amnistia sancirr worden / man dannoch mit theils auch der Stättischen Archivis die Vnions Acta erforderte / ein sonderbare Commission ad inquirendum anordnete / denen die vor diesem zur Vnion gerathen / nach forschete / vnd was der Begegnussen mehr seyn möchten. Also einem ehrlichen Evangelischen Mann / der die arme Leut klagen hörte / wol das Hertz darüber bluten möchte. General Perdon zu Prag publicirt. Zu Prag ist Fürst Carl von Liechtenstein zum Vicario deß Königreichs Böhmen verordnet / vnd zugleich ein general Perdon im Nahmen Jh. Key. May. publicirt worden / dieses Inhalts / daß nemblich ein allgemeine Verzeihung aller bißhero vorgeloffenen Verbrechen erfolgen / derselben niemals widerumm gedacht / viel weniger die Vbertretter am Leben gestrafft werden / nichts desto weniger aber die jenige / welche zur Zeit wärender Rebellion den Böhmischen Directoren vnd dem Pfaltzgraffen gedienet / oder zum wenigsten der Böhmischen Empörung sich theilhafftig gemacht hetten / solten bey denen zu solcher Sachen Deputierten Räthen jnnerhalb 3. Wochen jhre Nahmen anmelden / deroselben Resolution erwarten / vnd als dann nach rechtmässiger Erkandtnuß der Sachen an Gelt gestrafft werden. Jedoch weren von solchem general Perdon außtrücklich auß geschlossen alle die jenige / welche hiebevor in specie zum Todt verdampt / vnd deren Nahmen öffentlich an die Justitien geschlagen worden. Deß Graffen von Schlick Haupt vom Brückenthurn abgenommne. Damit aber gedachter Fürst von Lichten stein zu anfang seines Vicariats oder Statthalter Ampts etwz Gunst bey den Inwohnern zu Pragerlangen / vnd die vorige Wunden etlicher massen widerumb lindern möchte / hat er deß hingerichten Graffen von Schlick / welcher gar ein freundlicher vnd der Pragerischen Bürgerschafft angenemer Herr gewesen / Haupt / auff seiner betrübten Wittiben inständiges anhalten / vnd Jhr. Keys. May. einge- die Aschaffenburgische Vergleichung were nach der Zeit Läufften gerichtet / nun dieselbe in Wandel vnd Veränderung gerathen / hette es darmit ein andere Beschaffenheit: Daß man denselben so offt anzöge / were ein Teutscher Brauch / ut quis posset docere de sua diligentia. Die Inquisitiones giengen starck fort wider die jenige / so intercessiones bey jhn gesuchet / vnd jhre Noth vnd Anligen jhne zuerkennen gegeben / vnd sehe man alles dieses Vnheyls kein End / wüßte auch niemand / was noch weiters sich zutragen möchte / inmassen dann grosse Beträwungen mit vnderlieffen / vnd gantz vbel / spötlich vnd injurios von den Evangelischen Ständen Augspurgischer Confession geredet würde. Wann er dann hierauß vermercket / je mehr man von dem Frieden vnd dessen Stabilirung redete / je weiter man mit den Gedancken vnnd Gemüth darvon käme / vnnd alles dahin angesehen were / der Gräntz vnnd Reichsstätt / vnd der vornembsten Paß sich zu bemächtigen / dieselbe zu fortificiren / vnd künfftig dero Vortheil sich zugebrauchen / vber den Aschaffenburgischen Vertrag / so von jnen auß guter Intention dẽ Reichsstätten zum besten vnnd dero Versicherung auffgerichtet / der Röm. Key. May. vnd vielen Chur- vnd Fürsten / auch andern Stands Personen bestettiget / wunderbarliche Discurs gemacht / vnd daß man dessen im Nothfall sich wenig zugetrösten / außtrücklich vernemmen lassen: hette er solches alles jnen zuerkennen geben wollen / vnd vmb so viel mehr / weil jhm eine an die Key. May. von Ertzhertzog Leopold gethane Relation zu handen kommen / darauß / was mit den Frey- vnd Reichsstätten vorzunehmen / auff erfolgte Keyserl. Resolution entschlossen / gnugsamb zuersehen / vnd daß gleichwol dieselbe nicht geringe Vrsach hetten / sich vmb Intercession an die Key. May. zubewerben / vnd vmb Handhabung deß Aschaffenburgischen Vertrags anzuhaltẽ / mit freundlicher Bitt alles dahin zurichten / daß die besagte Besatzungen / ehe die Stätt darüber gäntzlich vndergiengen / entlediget / den Obrigkeiten jhr völlige Verwaltungen völlig abgetrettẽ / aller fernerer Schaden vnnd Abnöthigung abgewendet / vnd der Aschaffenburgische Vertrag in seiner Krafft erhalten / vnnd die jenige so solchen zu durchlöchern gedächten / zu gebührlicher Straff gezogen würden. Dann da keine Entnemmung der Soldaten / oder Milterung den Stätten erfolgen / sondern mit Disarmirung der Bürger vnd Erhaltung der Soldaten / vnd andern vngewöhnlichen vnd wider die Reichs verfassung vnd auff gerichtete Verträg lauffenden Vornehmen verfahren / vnd andere mehr Stätt mit Guarnison turbirt werden solten / es dörffte endlich der Fried sich gantz verlieren / vñ grössere Vnruhe / als man jemals gemeint hette / entstehen. Vber diese vorige Beschwerden haben die Stätt Straßburg / Nürnberg vñ Vlm / noch mehrere / gedachter Stätt wegen / in einem Dancksagungs Schreiben / welches sie wegen der geschehenen Intercession an den Churfürsten zu Sachsen den 20. Nov. 1612. abgeschicket / eingebracht Ferrnere Erzehlung der Beträgnussen / welche etlichen Evangelischen Reichsstätten dieser Zeit angethan worden. vnd vmb Remedirung derselben angehalten / dieses Innhals: Es hetten an statt verhoffter Erleuchterung die Bürden noch täglich vmb sich gegriffen / gestalt man seithero auch angefangen / die freye Evangelische Reichs Bürger / re in omni memoria omnino inaudita, auß den Stätten zufordern / von hochbestürtzten Weibern / Kindern / Haußhaltungen / Haab vñ Gütere wegzunehmen / zũ Schantzen vor Franckenthal / bey Beträwung der Leibsstraff / vnd gleichsamb durch peinliche Mittel vnd Antrohung deß Strangs anzutreiben / allenthalben an die Spitz zustellen / vnd also zu härterer vñ mehr gefährlicher Arbeit / dann die gedingtẽ Soldaten selbst anzustrengen / hingegẽ aber die frembden Guarnisonen hinder den Stattmawren vnd Gräben ligen zulassen. So were auch mit Exempeln beweißlich / daß man die Gelter / so etwa etlich Privat Personen auß dem Churfürstenthum̃ der Pfaltz den Reichsstätten vor diesem vorgeliehen / vnd jährliche Reditus dargegen erkaufft hetten / von den Stätten einsmals erfordert: Item ob schon im Aschaffenburgischen Abschied ein klare / vnbedingte vniversal Amnistia sancirr worden / man dannoch mit theils auch der Stättischen Archivis die Vnions Acta erforderte / ein sonderbare Commission ad inquirendum anordnete / denen die vor diesem zur Vnion gerathen / nach forschete / vñ was der Begegnussen mehr seyn möchten. Also einem ehrlichen Evangelischen Mann / der die arme Leut klagen hörte / wol das Hertz darüber bluten möchte. General Perdon zu Prag publicirt. Zu Prag ist Fürst Carl von Liechtenstein zum Vicario deß Königreichs Böhmen verordnet / vnd zugleich ein general Perdon im Nahmen Jh. Key. May. publicirt worden / dieses Inhalts / daß nemblich ein allgemeine Verzeihung aller bißhero vorgeloffenen Verbrechen erfolgen / derselben niemals widerum̃ gedacht / viel weniger die Vbertretter am Leben gestrafft werdẽ / nichts desto weniger aber die jenige / welche zur Zeit wärender Rebellion den Böhmischen Directoren vnd dem Pfaltzgraffen gedienet / oder zum wenigsten der Böhmischen Empörung sich theilhafftig gemacht hetten / solten bey denen zu solcher Sachen Deputierten Räthen jnnerhalb 3. Wochen jhre Nahmen anmelden / deroselben Resolution erwarten / vnd als dañ nach rechtmässiger Erkandtnuß der Sachen an Gelt gestrafft werden. Jedoch weren von solchem general Perdon außtrücklich auß geschlossen alle die jenige / welche hiebevor in specie zum Todt verdampt / vnd deren Nahmen öffentlich an die Justitien geschlagen worden. Deß Graffen von Schlick Haupt vom Brückenthurn abgenommne. Damit aber gedachter Fürst von Lichten stein zu anfang seines Vicariats oder Statthalter Ampts etwz Gunst bey den Inwohnern zu Pragerlangẽ / vnd die vorige Wundẽ etlicher massen widerumb lindern möchte / hat er deß hingerichten Graffen von Schlick / welcher gar ein freundlicher vnd der Pragerischen Bürgerschafft angenemer Herr gewesen / Haupt / auff seiner betrübten Wittiben inständiges anhalten / vnd Jhr. Keys. May. einge- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0842" n="747"/> die Aschaffenburgische Vergleichung were nach der Zeit Läufften gerichtet / nun dieselbe in Wandel vnd Veränderung gerathen / hette es darmit ein andere Beschaffenheit: Daß man denselben so offt anzöge / were ein Teutscher Brauch / ut quis posset docere de sua diligentia. Die Inquisitiones giengen starck fort wider die jenige / so intercessiones bey jhn gesuchet / vnd jhre Noth vnd Anligen jhne zuerkennen gegeben / vnd sehe man alles dieses Vnheyls kein End / wüßte auch niemand / was noch weiters sich zutragen möchte / inmassen dann grosse Beträwungen mit vnderlieffen / vnd gantz vbel / spötlich vnd injurios von den Evangelischen Ständen Augspurgischer Confession geredet würde.</p> <p>Wann er dann hierauß vermercket / je mehr man von dem Frieden vnd dessen Stabilirung redete / je weiter man mit den Gedancken vnnd Gemüth darvon käme / vnnd alles dahin angesehen were / der Gräntz vnnd Reichsstätt / vnd der vornembsten Paß sich zu bemächtigen / dieselbe zu fortificiren / vnd künfftig dero Vortheil sich zugebrauchen / vber den Aschaffenburgischen Vertrag / so von jnen auß guter Intention dẽ Reichsstätten zum besten vnnd dero Versicherung auffgerichtet / der Röm. Key. May. vnd vielen Chur- vnd Fürsten / auch andern Stands Personen bestettiget / wunderbarliche Discurs gemacht / vnd daß man dessen im Nothfall sich wenig zugetrösten / außtrücklich vernemmen lassen: hette er solches alles jnen zuerkennen geben wollen / vnd vmb so viel mehr / weil jhm eine an die Key. May. von Ertzhertzog Leopold gethane Relation zu handen kommen / darauß / was mit den Frey- vnd Reichsstätten vorzunehmen / auff erfolgte Keyserl. Resolution entschlossen / gnugsamb zuersehen / vnd daß gleichwol dieselbe nicht geringe Vrsach hetten / sich vmb Intercession an die Key. May. zubewerben / vnd vmb Handhabung deß Aschaffenburgischen Vertrags anzuhaltẽ / mit freundlicher Bitt alles dahin zurichten / daß die besagte Besatzungen / ehe die Stätt darüber gäntzlich vndergiengen / entlediget / den Obrigkeiten jhr völlige Verwaltungen völlig abgetrettẽ / aller fernerer Schaden vnnd Abnöthigung abgewendet / vnd der Aschaffenburgische Vertrag in seiner Krafft erhalten / vnnd die jenige so solchen zu durchlöchern gedächten / zu gebührlicher Straff gezogen würden.</p> <p>Dann da keine Entnemmung der Soldaten / oder Milterung den Stätten erfolgen / sondern mit Disarmirung der Bürger vnd Erhaltung der Soldaten / vnd andern vngewöhnlichen vnd wider die Reichs verfassung vnd auff gerichtete Verträg lauffenden Vornehmen verfahren / vnd andere mehr Stätt mit Guarnison turbirt werden solten / es dörffte endlich der Fried sich gantz verlieren / vñ grössere Vnruhe / als man jemals gemeint hette / entstehen. Vber diese vorige Beschwerden haben die Stätt Straßburg / Nürnberg vñ Vlm / noch mehrere / gedachter Stätt wegen / in einem Dancksagungs Schreiben / welches sie wegen der geschehenen Intercession an den Churfürsten zu Sachsen den 20. Nov. 1612. abgeschicket / eingebracht <note place="right">Ferrnere Erzehlung der Beträgnussen / welche etlichen Evangelischen Reichsstätten dieser Zeit angethan worden.</note> vnd vmb Remedirung derselben angehalten / dieses Innhals:</p> <p>Es hetten an statt verhoffter Erleuchterung die Bürden noch täglich vmb sich gegriffen / gestalt man seithero auch angefangen / die freye Evangelische Reichs Bürger / re in omni memoria omnino inaudita, auß den Stätten zufordern / von hochbestürtzten Weibern / Kindern / Haußhaltungen / Haab vñ Gütere wegzunehmen / zũ Schantzen vor Franckenthal / bey Beträwung der Leibsstraff / vnd gleichsamb durch peinliche Mittel vnd Antrohung deß Strangs anzutreiben / allenthalben an die Spitz zustellen / vnd also zu härterer vñ mehr gefährlicher Arbeit / dann die gedingtẽ Soldaten selbst anzustrengen / hingegẽ aber die frembden Guarnisonen hinder den Stattmawren vnd Gräben ligen zulassen. So were auch mit Exempeln beweißlich / daß man die Gelter / so etwa etlich Privat Personen auß dem Churfürstenthum̃ der Pfaltz den Reichsstätten vor diesem vorgeliehen / vnd jährliche Reditus dargegen erkaufft hetten / von den Stätten einsmals erfordert: Item ob schon im Aschaffenburgischen Abschied ein klare / vnbedingte vniversal Amnistia sancirr worden / man dannoch mit theils auch der Stättischen Archivis die Vnions Acta erforderte / ein sonderbare Commission ad inquirendum anordnete / denen die vor diesem zur Vnion gerathen / nach forschete / vñ was der Begegnussen mehr seyn möchten. Also einem ehrlichen Evangelischen Mann / der die arme Leut klagen hörte / wol das Hertz darüber bluten möchte.</p> <p><note place="right">General Perdon zu Prag publicirt.</note> Zu Prag ist Fürst Carl von Liechtenstein zum Vicario deß Königreichs Böhmen verordnet / vnd zugleich ein general Perdon im Nahmen Jh. Key. 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Jedoch weren von solchem general Perdon außtrücklich auß geschlossen alle die jenige / welche hiebevor in specie zum Todt verdampt / vnd deren Nahmen öffentlich an die Justitien geschlagen worden.</p> <p><note place="right">Deß Graffen von Schlick Haupt vom Brückenthurn abgenommne.</note> Damit aber gedachter Fürst von Lichten stein zu anfang seines Vicariats <choice><abbr>o'</abbr><expan>oder</expan></choice> Statthalter Ampts etwz Gunst bey den Inwohnern zu Pragerlangẽ / vnd die vorige Wundẽ etlicher massen widerumb lindern möchte / hat er deß hingerichten Graffen von Schlick / welcher gar ein freundlicher vnd der Pragerischen Bürgerschafft angenemer Herr gewesen / Haupt / auff seiner betrübten Wittiben inständiges anhalten / vnd Jhr. Keys. May. einge- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [747/0842]
die Aschaffenburgische Vergleichung were nach der Zeit Läufften gerichtet / nun dieselbe in Wandel vnd Veränderung gerathen / hette es darmit ein andere Beschaffenheit: Daß man denselben so offt anzöge / were ein Teutscher Brauch / ut quis posset docere de sua diligentia. Die Inquisitiones giengen starck fort wider die jenige / so intercessiones bey jhn gesuchet / vnd jhre Noth vnd Anligen jhne zuerkennen gegeben / vnd sehe man alles dieses Vnheyls kein End / wüßte auch niemand / was noch weiters sich zutragen möchte / inmassen dann grosse Beträwungen mit vnderlieffen / vnd gantz vbel / spötlich vnd injurios von den Evangelischen Ständen Augspurgischer Confession geredet würde.
Wann er dann hierauß vermercket / je mehr man von dem Frieden vnd dessen Stabilirung redete / je weiter man mit den Gedancken vnnd Gemüth darvon käme / vnnd alles dahin angesehen were / der Gräntz vnnd Reichsstätt / vnd der vornembsten Paß sich zu bemächtigen / dieselbe zu fortificiren / vnd künfftig dero Vortheil sich zugebrauchen / vber den Aschaffenburgischen Vertrag / so von jnen auß guter Intention dẽ Reichsstätten zum besten vnnd dero Versicherung auffgerichtet / der Röm. Key. May. vnd vielen Chur- vnd Fürsten / auch andern Stands Personen bestettiget / wunderbarliche Discurs gemacht / vnd daß man dessen im Nothfall sich wenig zugetrösten / außtrücklich vernemmen lassen: hette er solches alles jnen zuerkennen geben wollen / vnd vmb so viel mehr / weil jhm eine an die Key. May. von Ertzhertzog Leopold gethane Relation zu handen kommen / darauß / was mit den Frey- vnd Reichsstätten vorzunehmen / auff erfolgte Keyserl. Resolution entschlossen / gnugsamb zuersehen / vnd daß gleichwol dieselbe nicht geringe Vrsach hetten / sich vmb Intercession an die Key. May. zubewerben / vnd vmb Handhabung deß Aschaffenburgischen Vertrags anzuhaltẽ / mit freundlicher Bitt alles dahin zurichten / daß die besagte Besatzungen / ehe die Stätt darüber gäntzlich vndergiengen / entlediget / den Obrigkeiten jhr völlige Verwaltungen völlig abgetrettẽ / aller fernerer Schaden vnnd Abnöthigung abgewendet / vnd der Aschaffenburgische Vertrag in seiner Krafft erhalten / vnnd die jenige so solchen zu durchlöchern gedächten / zu gebührlicher Straff gezogen würden.
Dann da keine Entnemmung der Soldaten / oder Milterung den Stätten erfolgen / sondern mit Disarmirung der Bürger vnd Erhaltung der Soldaten / vnd andern vngewöhnlichen vnd wider die Reichs verfassung vnd auff gerichtete Verträg lauffenden Vornehmen verfahren / vnd andere mehr Stätt mit Guarnison turbirt werden solten / es dörffte endlich der Fried sich gantz verlieren / vñ grössere Vnruhe / als man jemals gemeint hette / entstehen. Vber diese vorige Beschwerden haben die Stätt Straßburg / Nürnberg vñ Vlm / noch mehrere / gedachter Stätt wegen / in einem Dancksagungs Schreiben / welches sie wegen der geschehenen Intercession an den Churfürsten zu Sachsen den 20. Nov. 1612. abgeschicket / eingebracht vnd vmb Remedirung derselben angehalten / dieses Innhals:
Ferrnere Erzehlung der Beträgnussen / welche etlichen Evangelischen Reichsstätten dieser Zeit angethan worden. Es hetten an statt verhoffter Erleuchterung die Bürden noch täglich vmb sich gegriffen / gestalt man seithero auch angefangen / die freye Evangelische Reichs Bürger / re in omni memoria omnino inaudita, auß den Stätten zufordern / von hochbestürtzten Weibern / Kindern / Haußhaltungen / Haab vñ Gütere wegzunehmen / zũ Schantzen vor Franckenthal / bey Beträwung der Leibsstraff / vnd gleichsamb durch peinliche Mittel vnd Antrohung deß Strangs anzutreiben / allenthalben an die Spitz zustellen / vnd also zu härterer vñ mehr gefährlicher Arbeit / dann die gedingtẽ Soldaten selbst anzustrengen / hingegẽ aber die frembden Guarnisonen hinder den Stattmawren vnd Gräben ligen zulassen. So were auch mit Exempeln beweißlich / daß man die Gelter / so etwa etlich Privat Personen auß dem Churfürstenthum̃ der Pfaltz den Reichsstätten vor diesem vorgeliehen / vnd jährliche Reditus dargegen erkaufft hetten / von den Stätten einsmals erfordert: Item ob schon im Aschaffenburgischen Abschied ein klare / vnbedingte vniversal Amnistia sancirr worden / man dannoch mit theils auch der Stättischen Archivis die Vnions Acta erforderte / ein sonderbare Commission ad inquirendum anordnete / denen die vor diesem zur Vnion gerathen / nach forschete / vñ was der Begegnussen mehr seyn möchten. Also einem ehrlichen Evangelischen Mann / der die arme Leut klagen hörte / wol das Hertz darüber bluten möchte.
Zu Prag ist Fürst Carl von Liechtenstein zum Vicario deß Königreichs Böhmen verordnet / vnd zugleich ein general Perdon im Nahmen Jh. Key. May. publicirt worden / dieses Inhalts / daß nemblich ein allgemeine Verzeihung aller bißhero vorgeloffenen Verbrechen erfolgen / derselben niemals widerum̃ gedacht / viel weniger die Vbertretter am Leben gestrafft werdẽ / nichts desto weniger aber die jenige / welche zur Zeit wärender Rebellion den Böhmischen Directoren vnd dem Pfaltzgraffen gedienet / oder zum wenigsten der Böhmischen Empörung sich theilhafftig gemacht hetten / solten bey denen zu solcher Sachen Deputierten Räthen jnnerhalb 3. Wochen jhre Nahmen anmelden / deroselben Resolution erwarten / vnd als dañ nach rechtmässiger Erkandtnuß der Sachen an Gelt gestrafft werden. Jedoch weren von solchem general Perdon außtrücklich auß geschlossen alle die jenige / welche hiebevor in specie zum Todt verdampt / vnd deren Nahmen öffentlich an die Justitien geschlagen worden.
General Perdon zu Prag publicirt. Damit aber gedachter Fürst von Lichten stein zu anfang seines Vicariats o' Statthalter Ampts etwz Gunst bey den Inwohnern zu Pragerlangẽ / vnd die vorige Wundẽ etlicher massen widerumb lindern möchte / hat er deß hingerichten Graffen von Schlick / welcher gar ein freundlicher vnd der Pragerischen Bürgerschafft angenemer Herr gewesen / Haupt / auff seiner betrübten Wittiben inständiges anhalten / vnd Jhr. Keys. May. einge-
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