Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Augenschein kommen lassen. Jh. Fürstl. Durchl. haben auch vorgewendet / was massen die Keys. May. dem Herrn Churfürsten zu Mayntz / Jhrer Fürstl. Durchl. vnd dem Herrn Bischoffen zu Speyer / vnd also dreyen Commissariis gesambte Commission / wider die Statt Wormbs auff getragen hetten / vnd dannoch sind weder Mayntzische noch Bischoffliche Speyerische Subdelegirte darbey erschienen / viel weniger hat man von solcher Commission am Churfürstlichen Mayntzischen Hof ichtwas wissen wollen. Vom Aschaffenburgischen so hoch vnnd thewer bekräfftigten Accord / haben in der Statt Wormbs die Ertzfürstliche Leopoldische Subdelegirte also discurriret; Daß besagter Vertrag zwar auffgerichtet sey / rebus ut tunc stantibus, jetztmals weren die Läuffte alterirt / vnnd die Gefahr (da doch Manßfeld 40. oder 50. Meilwegs von dannen weg gewichen war) noch grösser. Dieses (von Einlegung der Guarnisonen) sey ein special vnd jüngere Keyserliche Commission / vnnd daß ein Rath zu Wormbs den Aschaffenburgischen Abschied so fleissig allegire / sey ein Teutscher Brauch / ut quis docere possit de sua diligentia, wann man dem Accord also inhaeriren wurd / weren Jhr. Fürstl. Durchl. entschlossen / nicht auß Wormbs zuweichen: sondern dessen durch abgefertigten eygnen Currier die Key. May. zu berichten / vnd dero allergnädigsten Resolution / mit denen bey sich habenden Reutern vnd Knechten auf der Statt Kosten zuerwarten. Endlich da auch begehrt vnd inständig sollicitirt worden / in der Capitulation deß Aschaffenburgischen Accords / vnnd daß derselbe zum wenigsten in andern Puncten vngeändert bleiben solte / Meldung zuthun / haben die Ertzhertzogische von demselben nichts mehr hören wollen / sondern sich dieser Wort (daß man denselben auff seinem Werth vnnd Vnwerth beruhen ließ) vernehmen lassen. Den beyden Stätten Speyer vnd Wormbs habe man im anfang / zu etwas mehrer Ersüß- vnnd Vberzuckerung deß sawren Lasts der starcken Guarnisonen / Vertröstung gethan / solche Besatztung nur zween Monat lang / biß zu annahendem Chur- vnd Fürsten Convent tauren zulassen / vnd daß J. Fürstl. Durchl. etwas Volcks auff die Regenspurgische Tagsatzung mit sich nehmen würden: nachgehends aber / als man dieser Limitation ein Vrkundt begehret / habe mans in einen zweiffel gezogen / mit dem Wörtlein / Verhoffentlich / limitirt / vnd in Summa nicht anders deuten wollen / dann daß höchst gemelter Ertzhertzog vnd der Bischoff zu Speyer / bey offtallerhöchst gedachter Key. Mayest. zwar intercediren / jedoch aber de eventu nichts verbündlichs promittiren / sondern es allerdings in Jhrer Key. Mayest. künfftige Entschliessung stellen wolten: Welches alles den Stätten Speyer vnnd Wormbs also / ohn einig gegebene Vrsach begegnet / dann die Ertzhertzogischen Räth vnnd Commissarij selbsten bekandt / vnd gestanden / daß beyde gedachte Stätt keine Vrsach zu Vngnad gegeben / sondern sich in Keyserlicher Devotion erhalten hetten / welches die Geistlichkeit / die Münch vnnd Jesuiter selbst bezeuget / vnd dannoch sie obgehörter grausamer gestalt / auch nicht anderst / noch weniger / als ob sie die allervngehorsambste gewesen / auch gantz keine Brieff noch Verträg allegiren könten / angesehen worden. In der Statt Wimpffen hat der Bayerische General / Graff Tilly viel Monat lang auch Guarnison gehabt / vnd ist vnschwer zu erachten / was vnverschmertzlichen Lastes solche betrübte Statt / bey vngezäumbter Besatzung / starcken Durchzügen / vielfältiger Reterirung in jhre Mawren (in illa vicinia) gehaltenen Feldschlachten auß gestanden. Also seyn nunmehr neun Evangelische Reichsstätte / von dem Spanischen / Ertzhertzogischen Leopoldischen vnd Bayerischen Kriegsvolck eingenommen worden / benantlich Wormbs / Speyer / Hagenaw / Weissenburg / Landaw / Wimpffen / Friedberg / Gelnhausen / vnd Wetzflar / wie es den vbrigen ergehen wird / denen man täglich träwet / vnnd seltzame Sachen hören läßt / weiß allein der liebe GOTT / der alle Betrangten trösten wolle. Der Churfürst von Sachsen hatte schon zuvorhero ein Schreiben an den Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen abgehen lassen / darinn er jhnen / wie etliche Reichsstätt mit Guarnisonen vnd andern Pressuren beschweret würden / vorgehalten / vnd sie vermahnet darob zu seyn / damit der zu Aschaffenburg auffgerichte Vertrag in acht genommen / vnnd dergleichen Contraventiones abgeschafft werden möchten. Demnach er nun auß dieser der Außschreibenden Information noch ferner vernommen / in was grossem Jammer vnd Trangsalen / vorgedachte Reichsstätt wegen der neweingelegten vngewöhnlichen Guarnisonen steckten / hat er vnder Dato den 30. Octobris folgenden Innhalts Schreiben an gemelten Churfürsten von Mayntz / vnd Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt abgehen lassen: Churfürsten von Sachsen Schreiben an Mayutz vnd Darmstatt wegen der beträgten Reichsstätt. Sie würden sich zuerinnern wissen / was er kürtzlich wegen der deß Römischen Reichs Stätten eingelegten Guarnisonen / vnnd darbey vorlauffenden Exorbitantz an sie / damit selbige solcher / vermög deß Aschaffenburgischen Vertrags entnommen vnnd bey angeregtem Vertrag geschützet werden möchten. Ob er nun wol verhofft / es solten die mit Guarnisonen belegte Frey- vnnd Reichsstätt seiner Vorschrifften genossen haben / vnd nicht weiter beschweret worden seyn / so würde er doch berichtet / daß einige Linderung nicht erfolget / sondern die Bürger würden vielmehr beschweret / disarmirt vnd müßten noch darzu die Vnderhaltung der Soldaten verschaffen / welches manche Statt in 15. 16. mehr oder weniger tausendt Gülden kostete. Wann auch gleich gegen vornehme Officirer der Aschaffenburgische Vertrag zu jhrer Defension angezogen / wolte doch derselbe in keine acht genommen / sondern vorgeben werden / Augenschein kommen lassen. Jh. Fürstl. Durchl. haben auch vorgewendet / was massen die Keys. May. dem Herrn Churfürsten zu Mayntz / Jhrer Fürstl. Durchl. vnd dem Herrn Bischoffen zu Speyer / vnd also dreyen Commissariis gesambte Commission / wider die Statt Wormbs auff getragen hetten / vnd dannoch sind weder Mayntzische noch Bischoffliche Speyerische Subdelegirte darbey erschienen / viel weniger hat man von solcher Commission am Churfürstlichen Mayntzischen Hof ichtwas wissen wollen. Vom Aschaffenburgischen so hoch vnnd thewer bekräfftigten Accord / haben in der Statt Wormbs die Ertzfürstliche Leopoldische Subdelegirte also discurriret; Daß besagter Vertrag zwar auffgerichtet sey / rebus ut tunc stantibus, jetztmals weren die Läuffte alterirt / vnnd die Gefahr (da doch Manßfeld 40. oder 50. Meilwegs von dannẽ weg gewichen war) noch grösser. Dieses (von Einlegung der Guarnisonẽ) sey ein special vnd jüngere Keyserliche Commission / vnnd daß ein Rath zu Wormbs den Aschaffenburgischen Abschied so fleissig allegire / sey ein Teutscher Brauch / ut quis docere possit de sua diligentia, wann man dem Accord also inhaeriren wurd / weren Jhr. Fürstl. Durchl. entschlossen / nicht auß Wormbs zuweichen: sondern dessen durch abgefertigten eygnen Currier die Key. May. zu berichten / vnd dero allergnädigsten Resolution / mit denen bey sich habenden Reutern vnd Knechten auf der Statt Kosten zuerwarten. Endlich da auch begehrt vnd inständig sollicitirt worden / in der Capitulation deß Aschaffenburgischen Accords / vnnd daß derselbe zum wenigsten in andern Puncten vngeändert bleiben solte / Meldung zuthun / haben die Ertzhertzogische von demselben nichts mehr hören wollen / sondern sich dieser Wort (daß man denselben auff seinem Werth vnnd Vnwerth beruhen ließ) vernehmen lassen. Den beyden Stätten Speyer vnd Wormbs habe man im anfang / zu etwas mehrer Ersüß- vnnd Vberzuckerung deß sawren Lasts der starcken Guarnisonen / Vertröstung gethan / solche Besatztung nur zween Monat lang / biß zu annahendem Chur- vnd Fürsten Convent tauren zulassen / vnd daß J. Fürstl. Durchl. etwas Volcks auff die Regenspurgische Tagsatzung mit sich nehmen würden: nachgehends aber / als man dieser Limitation ein Vrkundt begehret / habe mans in einen zweiffel gezogen / mit dem Wörtlein / Verhoffentlich / limitirt / vnd in Summa nicht anders deuten wollen / dann daß höchst gemelter Ertzhertzog vnd der Bischoff zu Speyer / bey offtallerhöchst gedachter Key. Mayest. zwar intercediren / jedoch aber de eventu nichts verbündlichs promittiren / sondern es allerdings in Jhrer Key. Mayest. künfftige Entschliessung stellen wolten: Welches alles den Stätten Speyer vnnd Wormbs also / ohn einig gegebene Vrsach begegnet / dann die Ertzhertzogischen Räth vnnd Commissarij selbsten bekandt / vnd gestanden / daß beyde gedachte Stätt keine Vrsach zu Vngnad gegeben / sondern sich in Keyserlicher Devotion erhalten hetten / welches die Geistlichkeit / die Münch vnnd Jesuiter selbst bezeuget / vnd dannoch sie obgehörter grausamer gestalt / auch nicht anderst / noch weniger / als ob sie die allervngehorsambste gewesen / auch gantz keine Brieff noch Verträg allegiren könten / angesehen worden. In der Statt Wimpffen hat der Bayerische General / Graff Tilly viel Monat lang auch Guarnison gehabt / vnd ist vnschwer zu erachten / was vnverschmertzlichen Lastes solche betrübte Statt / bey vngezäumbter Besatzung / starcken Durchzügen / vielfältiger Reterirung in jhre Mawren (in illa vicinia) gehaltenen Feldschlachten auß gestanden. Also seyn nunmehr neun Evangelische Reichsstätte / von dem Spanischen / Ertzhertzogischen Leopoldischen vnd Bayerischen Kriegsvolck eingenommen wordẽ / benantlich Wormbs / Speyer / Hagenaw / Weissenburg / Landaw / Wimpffen / Friedberg / Gelnhausen / vnd Wetzflar / wie es den vbrigen ergehen wird / denen man täglich träwet / vnnd seltzame Sachen hören läßt / weiß allein der liebe GOTT / der alle Betrangten trösten wolle. Der Churfürst von Sachsen hatte schon zuvorhero ein Schreiben an den Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen abgehen lassen / darinn er jhnen / wie etliche Reichsstätt mit Guarnisonen vnd andern Pressuren beschweret würden / vorgehalten / vnd sie vermahnet darob zu seyn / damit der zu Aschaffenburg auffgerichte Vertrag in acht genommen / vnnd dergleichen Contraventiones abgeschafft werden möchten. Demnach er nun auß dieser der Außschreibenden Information noch ferner vernommen / in was grossem Jammer vnd Trangsalen / vorgedachte Reichsstätt wegen der neweingelegten vngewöhnlichen Guarnisonen steckten / hat er vnder Dato den 30. Octobris folgenden Innhalts Schreiben an gemelten Churfürsten von Mayntz / vnd Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt abgehen lassen: Churfürsten von Sachsen Schreiben an Mayutz vnd Darmstatt wegen der beträgten Reichsstätt. Sie würden sich zuerinnern wissen / was er kürtzlich wegen der deß Römischen Reichs Stätten eingelegten Guarnisonen / vnnd darbey vorlauffenden Exorbitantz an sie / damit selbige solcher / vermög deß Aschaffenburgischen Vertrags entnommen vnnd bey angeregtem Vertrag geschützet werden möchten. Ob er nun wol verhofft / es solten die mit Guarnisonen belegte Frey- vnnd Reichsstätt seiner Vorschrifften genossen haben / vnd nicht weiter beschweret worden seyn / so würde er doch berichtet / daß einige Linderung nicht erfolget / sondern die Bürger würden vielmehr beschweret / disarmirt vnd müßten noch darzu die Vnderhaltung der Soldaten verschaffen / welches manche Statt in 15. 16. mehr oder weniger tausendt Gülden kostete. Wann auch gleich gegen vornehme Officirer der Aschaffenburgische Vertrag zu jhrer Defension angezogen / wolte doch derselbe in keine acht genommen / sondern vorgeben werden / <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0841" n="746"/> Augenschein kommen lassen. Jh. Fürstl. Durchl. haben auch vorgewendet / was massen die Keys. May. dem Herrn Churfürsten zu Mayntz / Jhrer Fürstl. Durchl. vnd dem Herrn Bischoffen zu Speyer / vnd also dreyen Commissariis gesambte Commission / wider die Statt Wormbs auff getragen hetten / vnd dannoch sind weder Mayntzische noch Bischoffliche Speyerische Subdelegirte darbey erschienen / viel weniger hat man von solcher Commission am Churfürstlichen Mayntzischen Hof ichtwas wissen wollen.</p> <p>Vom Aschaffenburgischen so hoch vnnd thewer bekräfftigten Accord / haben in der Statt Wormbs die Ertzfürstliche Leopoldische Subdelegirte also discurriret; Daß besagter Vertrag zwar auffgerichtet sey / rebus ut tunc stantibus, jetztmals weren die Läuffte alterirt / vnnd die Gefahr (da doch Manßfeld 40. oder 50. Meilwegs von dannẽ weg gewichen war) noch grösser. Dieses (von Einlegung der Guarnisonẽ) sey ein special vnd jüngere Keyserliche Commission / vnnd daß ein Rath zu Wormbs den Aschaffenburgischen Abschied so fleissig allegire / sey ein Teutscher Brauch / ut quis docere possit de sua diligentia, wann man dem Accord also inhaeriren wurd / weren Jhr. Fürstl. Durchl. entschlossen / nicht auß Wormbs zuweichen: sondern dessen durch abgefertigten eygnen Currier die Key. May. zu berichten / vnd dero allergnädigsten Resolution / mit denen bey sich habenden Reutern vnd Knechten auf der Statt Kosten zuerwarten.</p> <p>Endlich da auch begehrt vnd inständig sollicitirt worden / in der Capitulation deß Aschaffenburgischen Accords / vnnd daß derselbe zum wenigsten in andern Puncten vngeändert bleiben solte / Meldung zuthun / haben die Ertzhertzogische von demselben nichts mehr hören wollen / sondern sich dieser Wort (daß man denselben auff seinem Werth vnnd Vnwerth beruhen ließ) vernehmen lassen.</p> <p>Den beyden Stätten Speyer vnd Wormbs habe man im anfang / zu etwas mehrer Ersüß- vnnd Vberzuckerung deß sawren Lasts der starcken Guarnisonen / Vertröstung gethan / solche Besatztung nur zween Monat lang / biß zu annahendem Chur- vnd Fürsten Convent tauren zulassen / vnd daß J. Fürstl. Durchl. etwas Volcks auff die Regenspurgische Tagsatzung mit sich nehmen würden: nachgehends aber / als man dieser Limitation ein Vrkundt begehret / habe mans in einen zweiffel gezogen / mit dem Wörtlein / Verhoffentlich / limitirt / vnd in Summa nicht anders deuten wollen / dann daß höchst gemelter Ertzhertzog vnd der Bischoff zu Speyer / bey offtallerhöchst gedachter Key. Mayest. zwar intercediren / jedoch aber de eventu nichts verbündlichs promittiren / sondern es allerdings in Jhrer Key. Mayest. künfftige Entschliessung stellen wolten: Welches alles den Stätten Speyer vnnd Wormbs also / ohn einig gegebene Vrsach begegnet / dann die Ertzhertzogischen Räth vnnd Commissarij selbsten bekandt / vnd gestanden / daß beyde gedachte Stätt keine Vrsach zu Vngnad gegeben / sondern sich in Keyserlicher Devotion erhalten hetten / welches die Geistlichkeit / die Münch vnnd Jesuiter selbst bezeuget / vnd dannoch sie obgehörter grausamer gestalt / auch nicht anderst / noch weniger / als ob sie die allervngehorsambste gewesen / auch gantz keine Brieff noch Verträg allegiren könten / angesehen worden.</p> <p>In der Statt Wimpffen hat der Bayerische General / Graff Tilly viel Monat lang auch Guarnison gehabt / vnd ist vnschwer zu erachten / was vnverschmertzlichen Lastes solche betrübte Statt / bey vngezäumbter Besatzung / starcken Durchzügen / vielfältiger Reterirung in jhre Mawren (in illa vicinia) gehaltenen Feldschlachten auß gestanden.</p> <p>Also seyn nunmehr neun Evangelische Reichsstätte / von dem Spanischen / Ertzhertzogischen Leopoldischen vnd Bayerischen Kriegsvolck eingenommen wordẽ / benantlich Wormbs / Speyer / Hagenaw / Weissenburg / Landaw / Wimpffen / Friedberg / Gelnhausen / vnd Wetzflar / wie es den vbrigen ergehen wird / denen man täglich träwet / vnnd seltzame Sachen hören läßt / weiß allein der liebe GOTT / der alle Betrangten trösten wolle.</p> <p>Der Churfürst von Sachsen hatte schon zuvorhero ein Schreiben an den Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen abgehen lassen / darinn er jhnen / wie etliche Reichsstätt mit Guarnisonen vnd andern Pressuren beschweret würden / vorgehalten / vnd sie vermahnet darob zu seyn / damit der zu Aschaffenburg auffgerichte Vertrag in acht genommen / vnnd dergleichen Contraventiones abgeschafft werden möchten. Demnach er nun auß dieser der Außschreibenden Information noch ferner vernommen / in was grossem Jammer vnd Trangsalen / vorgedachte Reichsstätt wegen der neweingelegten vngewöhnlichen Guarnisonen steckten / hat er vnder Dato den 30. Octobris folgenden Innhalts Schreiben an gemelten Churfürsten von Mayntz / vnd Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt abgehen lassen:</p> <p><note place="right">Churfürsten von Sachsen Schreiben an Mayutz vnd Darmstatt wegen der beträgten Reichsstätt.</note> Sie würden sich zuerinnern wissen / was er kürtzlich wegen der deß Römischen Reichs Stätten eingelegten Guarnisonen / vnnd darbey vorlauffenden Exorbitantz an sie / damit selbige solcher / vermög deß Aschaffenburgischen Vertrags entnommen vnnd bey angeregtem Vertrag geschützet werden möchten.</p> <p>Ob er nun wol verhofft / es solten die mit Guarnisonen belegte Frey- vnnd Reichsstätt seiner Vorschrifften genossen haben / vnd nicht weiter beschweret worden seyn / so würde er doch berichtet / daß einige Linderung nicht erfolget / sondern die Bürger würden vielmehr beschweret / disarmirt vnd müßten noch darzu die Vnderhaltung der Soldaten verschaffen / welches manche Statt in 15. 16. mehr oder weniger tausendt Gülden kostete. Wann auch gleich gegen vornehme Officirer der Aschaffenburgische Vertrag zu jhrer Defension angezogen / wolte doch derselbe in keine acht genommen / sondern vorgeben werden / </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [746/0841]
Augenschein kommen lassen. Jh. Fürstl. Durchl. haben auch vorgewendet / was massen die Keys. May. dem Herrn Churfürsten zu Mayntz / Jhrer Fürstl. Durchl. vnd dem Herrn Bischoffen zu Speyer / vnd also dreyen Commissariis gesambte Commission / wider die Statt Wormbs auff getragen hetten / vnd dannoch sind weder Mayntzische noch Bischoffliche Speyerische Subdelegirte darbey erschienen / viel weniger hat man von solcher Commission am Churfürstlichen Mayntzischen Hof ichtwas wissen wollen.
Vom Aschaffenburgischen so hoch vnnd thewer bekräfftigten Accord / haben in der Statt Wormbs die Ertzfürstliche Leopoldische Subdelegirte also discurriret; Daß besagter Vertrag zwar auffgerichtet sey / rebus ut tunc stantibus, jetztmals weren die Läuffte alterirt / vnnd die Gefahr (da doch Manßfeld 40. oder 50. Meilwegs von dannẽ weg gewichen war) noch grösser. Dieses (von Einlegung der Guarnisonẽ) sey ein special vnd jüngere Keyserliche Commission / vnnd daß ein Rath zu Wormbs den Aschaffenburgischen Abschied so fleissig allegire / sey ein Teutscher Brauch / ut quis docere possit de sua diligentia, wann man dem Accord also inhaeriren wurd / weren Jhr. Fürstl. Durchl. entschlossen / nicht auß Wormbs zuweichen: sondern dessen durch abgefertigten eygnen Currier die Key. May. zu berichten / vnd dero allergnädigsten Resolution / mit denen bey sich habenden Reutern vnd Knechten auf der Statt Kosten zuerwarten.
Endlich da auch begehrt vnd inständig sollicitirt worden / in der Capitulation deß Aschaffenburgischen Accords / vnnd daß derselbe zum wenigsten in andern Puncten vngeändert bleiben solte / Meldung zuthun / haben die Ertzhertzogische von demselben nichts mehr hören wollen / sondern sich dieser Wort (daß man denselben auff seinem Werth vnnd Vnwerth beruhen ließ) vernehmen lassen.
Den beyden Stätten Speyer vnd Wormbs habe man im anfang / zu etwas mehrer Ersüß- vnnd Vberzuckerung deß sawren Lasts der starcken Guarnisonen / Vertröstung gethan / solche Besatztung nur zween Monat lang / biß zu annahendem Chur- vnd Fürsten Convent tauren zulassen / vnd daß J. Fürstl. Durchl. etwas Volcks auff die Regenspurgische Tagsatzung mit sich nehmen würden: nachgehends aber / als man dieser Limitation ein Vrkundt begehret / habe mans in einen zweiffel gezogen / mit dem Wörtlein / Verhoffentlich / limitirt / vnd in Summa nicht anders deuten wollen / dann daß höchst gemelter Ertzhertzog vnd der Bischoff zu Speyer / bey offtallerhöchst gedachter Key. Mayest. zwar intercediren / jedoch aber de eventu nichts verbündlichs promittiren / sondern es allerdings in Jhrer Key. Mayest. künfftige Entschliessung stellen wolten: Welches alles den Stätten Speyer vnnd Wormbs also / ohn einig gegebene Vrsach begegnet / dann die Ertzhertzogischen Räth vnnd Commissarij selbsten bekandt / vnd gestanden / daß beyde gedachte Stätt keine Vrsach zu Vngnad gegeben / sondern sich in Keyserlicher Devotion erhalten hetten / welches die Geistlichkeit / die Münch vnnd Jesuiter selbst bezeuget / vnd dannoch sie obgehörter grausamer gestalt / auch nicht anderst / noch weniger / als ob sie die allervngehorsambste gewesen / auch gantz keine Brieff noch Verträg allegiren könten / angesehen worden.
In der Statt Wimpffen hat der Bayerische General / Graff Tilly viel Monat lang auch Guarnison gehabt / vnd ist vnschwer zu erachten / was vnverschmertzlichen Lastes solche betrübte Statt / bey vngezäumbter Besatzung / starcken Durchzügen / vielfältiger Reterirung in jhre Mawren (in illa vicinia) gehaltenen Feldschlachten auß gestanden.
Also seyn nunmehr neun Evangelische Reichsstätte / von dem Spanischen / Ertzhertzogischen Leopoldischen vnd Bayerischen Kriegsvolck eingenommen wordẽ / benantlich Wormbs / Speyer / Hagenaw / Weissenburg / Landaw / Wimpffen / Friedberg / Gelnhausen / vnd Wetzflar / wie es den vbrigen ergehen wird / denen man täglich träwet / vnnd seltzame Sachen hören läßt / weiß allein der liebe GOTT / der alle Betrangten trösten wolle.
Der Churfürst von Sachsen hatte schon zuvorhero ein Schreiben an den Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen abgehen lassen / darinn er jhnen / wie etliche Reichsstätt mit Guarnisonen vnd andern Pressuren beschweret würden / vorgehalten / vnd sie vermahnet darob zu seyn / damit der zu Aschaffenburg auffgerichte Vertrag in acht genommen / vnnd dergleichen Contraventiones abgeschafft werden möchten. Demnach er nun auß dieser der Außschreibenden Information noch ferner vernommen / in was grossem Jammer vnd Trangsalen / vorgedachte Reichsstätt wegen der neweingelegten vngewöhnlichen Guarnisonen steckten / hat er vnder Dato den 30. Octobris folgenden Innhalts Schreiben an gemelten Churfürsten von Mayntz / vnd Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt abgehen lassen:
Sie würden sich zuerinnern wissen / was er kürtzlich wegen der deß Römischen Reichs Stätten eingelegten Guarnisonen / vnnd darbey vorlauffenden Exorbitantz an sie / damit selbige solcher / vermög deß Aschaffenburgischen Vertrags entnommen vnnd bey angeregtem Vertrag geschützet werden möchten.
Churfürsten von Sachsen Schreiben an Mayutz vnd Darmstatt wegen der beträgten Reichsstätt. Ob er nun wol verhofft / es solten die mit Guarnisonen belegte Frey- vnnd Reichsstätt seiner Vorschrifften genossen haben / vnd nicht weiter beschweret worden seyn / so würde er doch berichtet / daß einige Linderung nicht erfolget / sondern die Bürger würden vielmehr beschweret / disarmirt vnd müßten noch darzu die Vnderhaltung der Soldaten verschaffen / welches manche Statt in 15. 16. mehr oder weniger tausendt Gülden kostete. Wann auch gleich gegen vornehme Officirer der Aschaffenburgische Vertrag zu jhrer Defension angezogen / wolte doch derselbe in keine acht genommen / sondern vorgeben werden /
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