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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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licher Diffidentz / vnd Hindertreibung deß Calvinischen Jubilirens / vnd endlichen zu Jhr. Keys. May. Königreich vnd Länder Auffnehmen vnd Gedeyen. Ich will auch die Evangelische offentlich helffen bitten vnd vermahnen / daß sie vnd jhre Nachkommen für diese Keyserliche Gnad sich biß auff en letzten Blutstropffen trew vnnd gehorsamb gegen Jhr. Keys. May. bezeigen sollen.

Es hat auch der Churfürst von Sachsen / vnder Dato den 28. Octobris wegen Sperrung der Evangelischen Lutherischen Kirchen zu Prag an Keyserl. May. ein Schreiben abgehen lassen: darinn er erstlich Jhrer M. zu Gemüth führet / was sie / als sie in dero Nöthen vmb seine Assistentz angehalten / seiner Religionsverwandten halber versprochen vnd zugesagt / auch was er newlich in Schrifften an Fürsten von Liechtenstein gelangen lassen. Solchem nach braucht er fernet diese Wort:

Chur Sachsen beschweret sich wegen der Reformation in Böheimb. Es ist aber gantz vnd gar das Widerspiel erfolget / vnd mein wolgemeyntes Schreiben hat mehr die Execution befördert / als verhindert: Dann als mein Schreiben S. Key. May. gevollmächtigtem Gubernatorn dem Fürsten von Liechtenstein den 14. dieses Monats alten Cal. eingelieffert / ist selbiges Tags die Sperrung vnnd Versieglung beyder Evangelischen Predigern / welche von mir zum theil hineyn geschickt / jnner drey Tagen auß der Statt Prag vnd gantzem Königreich Böhmen zuweichen angekündet / ferner keine Communion vnd Copulation deren zuvor conficierten vnd proclamirten Personen zugelassen / vnd also das Exercitium in vera et genuina Augustana Confessione fundatae Religionis gäntzlich verbotten / die Evangelische Gemeind desselben entsetzt / auch hernachmal allererst auff voriges mein Schreiben beantwortet / vnd also genugsamm zu verstehen gegeben worden / wie wenig an meinen wolmeinenden trewen Erinnerungen / guter Nachbarschafft / auch rühig vnd friedlichem Wesen gelegen / rc. Paulo post: Dessen mich dann auch E. Key. M. in einem Handbrieff sub dato Wien den 6. Jun. 1620. nit all ein vergewissert / sondern auch durch vnderschiedliche Absendungen mich erinnern lassen / ich solte den Rebellen vnd jhrem Anhang nit so lang zusehen / sonsten würde meinen Religionsverwandten eben das nach erlangter Oberhand widerfahren / wz den Catholischen begegnet / dessen ich mich aber / wann E. Key. M. vnd den Catholischen ich Assistentz leistete / nicht zubefahren hette; deme ich dann festiglich getrawet / wie auch noch / vnd mir nit einbilden können / daß nach erlangter Victorj mein geleistete Assistentz das contrarium würcken / vnd meine Religionsverwandten das jenige empfinden solten / was jhnen jetzo zu Handen kompt / bevorab weil ich auff gutachten E. Key. M. vnd anderer Catholischen Chur vnd Fürsten in starcke Obligation gegen den Evangelischen Fürsten / vnd sonderlich den gantzen Nidersächsischen Crayß / auch eingelassen / vnd diese Versicherung gethan / daß E. Key. M. vorgenommenes Kriegswesen vnd aller wol affectionirten Assistentz zu keinem andern End angesehen / als zu Recuperirung derselben Hochheit / Dignität / Königreich vnd Länder / vnd nicht der wahren vnverfälschten Lutherischen Religion einigen Schaden vnd Nachtheil zuzuziehen / dem sie auch Glauben zugestellt / auch in der Neutralität verblieben / vnd in E. Key. M. Devotion vnnd Gehorsamb bißhero verharret / etc.

Diesem füget einer so dieses Schreiben in einem Tractätlein allegirt / ferner hinzu:

Nun ist jhn eben das begegnet / was den genanten Calvinisten auch / die hat man zu erst auß dem Königreich Böheimb geschlagen / als die nun dar auß seyn / jagt man die Lutherischen hernach. Vmbs Jahr 1580. haben die Catholischen ebner gestalt mit Hülff der Lutherischen / die genandte Calvinisten / vnder dem Schein communis causae, als ob sie nicht im Religions Frieden begriffen / sondern beydes jhnen den Lutherischen vnnd Papisten gleiche Vngelegenheit machen würden / auß der Statt Antorff hinauß gewiesen. Als sie aber diese hinauß gejagt / vnd dergestalt der Lutherischen desto besser Meister worden / jagten sie dieselbe nichts desto minder hernach. Im Reich practicirt man es jetzo ebener massen / die Calvinisten müssen allenthalben das Wasser betrübt haben / vnderdessen gibt man den Lutherischen gute Wort / biß daß man eines theils gantz mächtig / so kan man deß andern hernach mit desto geringerer Mühe auch Meister werden. Vnd das ists / warumb man Papistischen Theils die Trennung der Lutherischen vnnd Calvinischen allenthalben so eyfferig practicirt vnnd so gern siehet / daß die Lutherischen den Calvinisten feind seyen / vnd darfür halten / daß sie von denselben mehr Gefahr / als von den Papisten zugewarten haben.

Keysers Ferdinandi Verantwortung wortung auff Chur Sachsen Schreiben wegen der Böhmischen Reformation. Der Keyser hat auff deß Churfürsten von Sachsen Schreiben von Regenspurg auß folgender gestalt geantwortet:

Hochgeborner lieber Oheimb vnd Churfürst / wir haben auß deiner Ld. Schreiben mit mehrerm vernommen / was massen dieselbe wegen der in vnserm Königreich Böheimb eingezogenen Jurium Patronatus, insonderheit aber der zwo Kirchen zu Prag Augspurgischer Confession allerhand Erinnerungen gethan / vnd an vns gelangen lassen. Wie nun D. L. freyes gehorsames Begehren / wir anderst nicht / als daß es auß Lieb vnd Devotion gegen vns herfliesse / auffnehmen vnd vermercken / also kan D. L. wol versichert seyn / daß wir dero Trew / standhafftige Affection so weit erkandt / daß wir alle derselben Actionen dahin gerichtet zu seyn / genugsamb versichert.

Vnd ob vns wol nichts liebers gewesen / als daß wir vns mit D. Ld. zeitlich allhier Persönlich ersehen / vnd neben andern vnsern vnnd deß H. Röm. Reichs Angelegenheiten / auch in dieser Sache / in hergebrachten Vertrawen vnterreden mögen / da dann / mit Entdeckung vieler Vmbständt / welche von vnsern Vnderthanen in Außbringung der vns zukommenen Intercessionen theils vntergetruckt / theils mit nicht wenigen vn-

licher Diffidentz / vnd Hindertreibung deß Calvinischen Jubilirens / vnd endlichen zu Jhr. Keys. May. Königreich vnd Länder Auffnehmen vnd Gedeyen. Ich will auch die Evangelische offentlich helffen bitten vnd vermahnen / daß sie vnd jhre Nachkommen für diese Keyserliche Gnad sich biß auff en letzten Blutstropffen trew vnnd gehorsamb gegen Jhr. Keys. May. bezeigen sollen.

Es hat auch der Churfürst von Sachsen / vnder Dato den 28. Octobris wegen Sperrung der Evangelischen Lutherischen Kirchen zu Prag an Keyserl. May. ein Schreiben abgehen lassen: darinn er erstlich Jhrer M. zu Gemüth führet / was sie / als sie in dero Nöthen vmb seine Assistentz angehalten / seiner Religionsverwandten halber versprochen vnd zugesagt / auch was er newlich in Schrifften an Fürsten von Liechtenstein gelangen lassen. Solchem nach braucht er fernet diese Wort:

Chur Sachsen beschweret sich wegen der Reformation in Böheimb. Es ist aber gantz vnd gar das Widerspiel erfolget / vnd mein wolgemeyntes Schreiben hat mehr die Execution befördert / als verhindert: Dann als mein Schreiben S. Key. May. gevollmächtigtem Gubernatorn dem Fürsten von Liechtenstein den 14. dieses Monats alten Cal. eingelieffert / ist selbiges Tags die Sperrung vnnd Versieglung beyder Evangelischen Predigern / welche von mir zum theil hineyn geschickt / jnner drey Tagen auß der Statt Prag vnd gantzem Königreich Böhmen zuweichen angekündet / ferner keine Communion vnd Copulation deren zuvor conficierten vnd proclamirten Personen zugelassen / vnd also das Exercitium in vera et genuina Augustana Confessione fundatae Religionis gäntzlich verbotten / die Evangelische Gemeind desselbẽ entsetzt / auch hernachmal allererst auff voriges mein Schreiben beantwortet / vnd also genugsam̃ zu verstehen gegeben worden / wie wenig an meinẽ wolmeinenden trewen Erinnerungẽ / guter Nachbarschafft / auch rühig vnd friedlichem Wesen gelegen / rc. Paulò post: Dessen mich dann auch E. Key. M. in einem Handbrieff sub dato Wien den 6. Jun. 1620. nit all ein vergewissert / sondern auch durch vnderschiedliche Absendungen mich erinnern lassen / ich solte den Rebellen vnd jhrem Anhang nit so lang zusehen / sonsten würde meinen Religionsverwandten eben das nach erlangter Oberhand widerfahren / wz den Catholischen begegnet / dessen ich mich aber / wann E. Key. M. vnd den Catholischen ich Assistentz leistete / nicht zubefahren hette; deme ich dann festiglich getrawet / wie auch noch / vnd mir nit einbilden können / daß nach erlangter Victorj mein geleistete Assistentz das contrarium würcken / vnd meine Religionsverwandten das jenige empfinden solten / was jhnen jetzo zu Handen kompt / bevorab weil ich auff gutachten E. Key. M. vnd anderer Catholischen Chur vnd Fürsten in starcke Obligation gegen dẽ Evangelischen Fürsten / vnd sonderlich den gantzẽ Nidersächsischen Crayß / auch eingelassen / vnd diese Versicherung gethan / daß E. Key. M. vorgenommenes Kriegswesen vnd aller wol affectionirten Assistentz zu keinem andern End angesehẽ / als zu Recuperirung derselben Hochheit / Dignität / Königreich vnd Länder / vnd nicht der wahren vnverfälschten Lutherischẽ Religion einigẽ Schaden vnd Nachtheil zuzuziehen / dem sie auch Glauben zugestellt / auch in der Neutralität verblieben / vnd in E. Key. M. Devotion vnnd Gehorsamb bißhero verharret / etc.

Diesem füget einer so dieses Schreiben in einem Tractätlein allegirt / ferner hinzu:

Nun ist jhn eben das begegnet / was den genanten Calvinisten auch / die hat man zu erst auß dem Königreich Böheimb geschlagen / als die nun dar auß seyn / jagt man die Lutherischen hernach. Vmbs Jahr 1580. haben die Catholischen ebner gestalt mit Hülff der Lutherischen / die genandte Calvinisten / vnder dem Schein communis causae, als ob sie nicht im Religions Frieden begriffen / sondern beydes jhnen den Lutherischen vnnd Papisten gleiche Vngelegenheit machen würden / auß der Statt Antorff hinauß gewiesen. Als sie aber diese hinauß gejagt / vnd dergestalt der Lutherischen desto besser Meister worden / jagten sie dieselbe nichts desto minder hernach. Im Reich practicirt man es jetzo ebener massen / die Calvinisten müssen allenthalben das Wasser betrübt haben / vnderdessen gibt man den Lutherischen gute Wort / biß daß man eines theils gantz mächtig / so kan man deß andern hernach mit desto geringerer Mühe auch Meister werden. Vnd das ists / warumb man Papistischen Theils die Trennung der Lutherischen vnnd Calvinischen allenthalben so eyfferig practicirt vnnd so gern siehet / daß die Lutherischen den Calvinisten feind seyen / vnd darfür halten / daß sie von denselben mehr Gefahr / als von den Papisten zugewarten haben.

Keysers Ferdinandi Verantwortung wortung auff Chur Sachsen Schreiben wegen der Böhmischẽ Reformation. Der Keyser hat auff deß Churfürsten von Sachsen Schreiben von Regenspurg auß folgender gestalt geantwortet:

Hochgeborner lieber Oheimb vnd Churfürst / wir haben auß deiner Ld. Schreiben mit mehrerm vernommen / was massen dieselbe wegen der in vnserm Königreich Böheimb eingezogenen Jurium Patronatus, insonderheit aber der zwo Kirchen zu Prag Augspurgischer Confession allerhand Erinnerungẽ gethan / vnd an vns gelangen lassen. Wie nun D. L. freyes gehorsames Begehren / wir anderst nicht / als daß es auß Lieb vnd Devotion gegen vns herfliesse / auffnehmen vnd vermercken / also kan D. L. wol versichert seyn / daß wir dero Trew / standhafftige Affection so weit erkandt / daß wir alle derselben Actionen dahin gerichtet zu seyn / genugsamb versichert.

Vnd ob vns wol nichts liebers gewesen / als daß wir vns mit D. Ld. zeitlich allhier Persönlich ersehen / vnd neben andern vnsern vnnd deß H. Röm. Reichs Angelegenheiten / auch in dieser Sache / in hergebrachten Vertrawen vnterreden mögen / da dann / mit Entdeckung vieler Vmbständt / welche von vnsern Vnderthanen in Außbringung der vns zukommenen Intercessionen theils vntergetruckt / theils mit nicht wenigen vn-

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          <p>Es hat auch der Churfürst von Sachsen / vnder Dato den 28. Octobris wegen                      Sperrung der Evangelischen Lutherischen Kirchen zu Prag an Keyserl. May. ein                      Schreiben abgehen lassen: darinn er erstlich Jhrer M. zu Gemüth führet / was sie                      / als sie in dero Nöthen vmb seine Assistentz angehalten / seiner                      Religionsverwandten halber versprochen vnd zugesagt / auch was er newlich in                      Schrifften an Fürsten von Liechtenstein gelangen lassen. Solchem nach braucht er                      fernet diese Wort:</p>
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[751/0846] licher Diffidentz / vnd Hindertreibung deß Calvinischen Jubilirens / vnd endlichen zu Jhr. Keys. May. Königreich vnd Länder Auffnehmen vnd Gedeyen. Ich will auch die Evangelische offentlich helffen bitten vnd vermahnen / daß sie vnd jhre Nachkommen für diese Keyserliche Gnad sich biß auff en letzten Blutstropffen trew vnnd gehorsamb gegen Jhr. Keys. May. bezeigen sollen. Es hat auch der Churfürst von Sachsen / vnder Dato den 28. Octobris wegen Sperrung der Evangelischen Lutherischen Kirchen zu Prag an Keyserl. May. ein Schreiben abgehen lassen: darinn er erstlich Jhrer M. zu Gemüth führet / was sie / als sie in dero Nöthen vmb seine Assistentz angehalten / seiner Religionsverwandten halber versprochen vnd zugesagt / auch was er newlich in Schrifften an Fürsten von Liechtenstein gelangen lassen. Solchem nach braucht er fernet diese Wort: Es ist aber gantz vnd gar das Widerspiel erfolget / vnd mein wolgemeyntes Schreiben hat mehr die Execution befördert / als verhindert: Dann als mein Schreiben S. Key. May. gevollmächtigtem Gubernatorn dem Fürsten von Liechtenstein den 14. dieses Monats alten Cal. eingelieffert / ist selbiges Tags die Sperrung vnnd Versieglung beyder Evangelischen Predigern / welche von mir zum theil hineyn geschickt / jnner drey Tagen auß der Statt Prag vnd gantzem Königreich Böhmen zuweichen angekündet / ferner keine Communion vnd Copulation deren zuvor conficierten vnd proclamirten Personen zugelassen / vnd also das Exercitium in vera et genuina Augustana Confessione fundatae Religionis gäntzlich verbotten / die Evangelische Gemeind desselbẽ entsetzt / auch hernachmal allererst auff voriges mein Schreiben beantwortet / vnd also genugsam̃ zu verstehen gegeben worden / wie wenig an meinẽ wolmeinenden trewen Erinnerungẽ / guter Nachbarschafft / auch rühig vnd friedlichem Wesen gelegen / rc. Paulò post: Dessen mich dann auch E. Key. M. in einem Handbrieff sub dato Wien den 6. Jun. 1620. nit all ein vergewissert / sondern auch durch vnderschiedliche Absendungen mich erinnern lassen / ich solte den Rebellen vnd jhrem Anhang nit so lang zusehen / sonsten würde meinen Religionsverwandten eben das nach erlangter Oberhand widerfahren / wz den Catholischen begegnet / dessen ich mich aber / wann E. Key. M. vnd den Catholischen ich Assistentz leistete / nicht zubefahren hette; deme ich dann festiglich getrawet / wie auch noch / vnd mir nit einbilden können / daß nach erlangter Victorj mein geleistete Assistentz das contrarium würcken / vnd meine Religionsverwandten das jenige empfinden solten / was jhnen jetzo zu Handen kompt / bevorab weil ich auff gutachten E. Key. M. vnd anderer Catholischen Chur vnd Fürsten in starcke Obligation gegen dẽ Evangelischen Fürsten / vnd sonderlich den gantzẽ Nidersächsischen Crayß / auch eingelassen / vnd diese Versicherung gethan / daß E. Key. M. vorgenommenes Kriegswesen vnd aller wol affectionirten Assistentz zu keinem andern End angesehẽ / als zu Recuperirung derselben Hochheit / Dignität / Königreich vnd Länder / vnd nicht der wahren vnverfälschten Lutherischẽ Religion einigẽ Schaden vnd Nachtheil zuzuziehen / dem sie auch Glauben zugestellt / auch in der Neutralität verblieben / vnd in E. Key. M. Devotion vnnd Gehorsamb bißhero verharret / etc. Chur Sachsen beschweret sich wegen der Reformation in Böheimb. Diesem füget einer so dieses Schreiben in einem Tractätlein allegirt / ferner hinzu: Nun ist jhn eben das begegnet / was den genanten Calvinisten auch / die hat man zu erst auß dem Königreich Böheimb geschlagen / als die nun dar auß seyn / jagt man die Lutherischen hernach. Vmbs Jahr 1580. haben die Catholischen ebner gestalt mit Hülff der Lutherischen / die genandte Calvinisten / vnder dem Schein communis causae, als ob sie nicht im Religions Frieden begriffen / sondern beydes jhnen den Lutherischen vnnd Papisten gleiche Vngelegenheit machen würden / auß der Statt Antorff hinauß gewiesen. Als sie aber diese hinauß gejagt / vnd dergestalt der Lutherischen desto besser Meister worden / jagten sie dieselbe nichts desto minder hernach. Im Reich practicirt man es jetzo ebener massen / die Calvinisten müssen allenthalben das Wasser betrübt haben / vnderdessen gibt man den Lutherischen gute Wort / biß daß man eines theils gantz mächtig / so kan man deß andern hernach mit desto geringerer Mühe auch Meister werden. Vnd das ists / warumb man Papistischen Theils die Trennung der Lutherischen vnnd Calvinischen allenthalben so eyfferig practicirt vnnd so gern siehet / daß die Lutherischen den Calvinisten feind seyen / vnd darfür halten / daß sie von denselben mehr Gefahr / als von den Papisten zugewarten haben. Der Keyser hat auff deß Churfürsten von Sachsen Schreiben von Regenspurg auß folgender gestalt geantwortet: Keysers Ferdinandi Verantwortung wortung auff Chur Sachsen Schreiben wegen der Böhmischẽ Reformation. Hochgeborner lieber Oheimb vnd Churfürst / wir haben auß deiner Ld. Schreiben mit mehrerm vernommen / was massen dieselbe wegen der in vnserm Königreich Böheimb eingezogenen Jurium Patronatus, insonderheit aber der zwo Kirchen zu Prag Augspurgischer Confession allerhand Erinnerungẽ gethan / vnd an vns gelangen lassen. Wie nun D. L. freyes gehorsames Begehren / wir anderst nicht / als daß es auß Lieb vnd Devotion gegen vns herfliesse / auffnehmen vnd vermercken / also kan D. L. wol versichert seyn / daß wir dero Trew / standhafftige Affection so weit erkandt / daß wir alle derselben Actionen dahin gerichtet zu seyn / genugsamb versichert. Vnd ob vns wol nichts liebers gewesen / als daß wir vns mit D. Ld. zeitlich allhier Persönlich ersehen / vnd neben andern vnsern vnnd deß H. Röm. Reichs Angelegenheiten / auch in dieser Sache / in hergebrachten Vertrawen vnterreden mögen / da dann / mit Entdeckung vieler Vmbständt / welche von vnsern Vnderthanen in Außbringung der vns zukommenen Intercessionen theils vntergetruckt / theils mit nicht wenigen vn-

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 751. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/846>, abgerufen am 22.11.2024.