Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.mehrer Außbreitung dergleichen hochverbottenen Verbündnussen / die gethane Predigt in öffentlichen Truck außgesprengt worden / ja es ist mit Beywohnung der vnordentlichen Crönung / Belieb - vnd Approbirung derselben Verhetzung anderer Persohnen / vnnd sonsten viel ein mehrers in der Kirchen / vnnd sonsten allenthalben bey den Augspurgischen Confessionsverwandten zu Prag vnnd in Böheimb / gar nicht minder noch weniger / als bey den andern beschehen / vnd kan dißfalls auff einer wenig oder mehrern Privat Personen vnbewußten Intentionen nit gesehen werden / dahero wir dann / so wol als D. L. vor der gantzen Welt entschuldigt seyn / daß jhnen den Augspurgischen Confessionsverwandten / eben dieses / was andern jhres gleichen Verbrecher / vnd wofür sie D. L. durch einen der Böhmischen Rebellierenden Ständen Abgesandter Anno 1620. den 17. Augusti gegebenen / vnd vns von dero zugeschickten Bescheidt / selbst trewhertzig gewarnet haben / erfolget ist / nemblich / im Fall sie sich vnserer angebottenen Gnad für D. L. aufgetragenen Commission nochmals nicht bequemen / oder submittirn wolten / sie nicht weniger jhre Religion als andere Privilegia / auff den vngewissesten Außgang deß Kriegs vnnd deß wandelbaren Glückssetzen werden. Wann in D. Ld. auffgetragenen vnnd von dero zu vnserm gnädigsten Wolgefallen trewhertzig vber sich genommen Commission klärlich vorsehen / daß nur allein die jenigen Vnderthanen vnd Länder / welche sich obvermelter massen / ohne Schwerdtstreich / zum Gehorsamb ergeben vnd der Gebühr nach weisen würden lassen / der Gnad vnd deren vorerlangten Freyheiten fähig vnnd theilhafftig seyn solten / vnd diesen Vnderscheydt zuhalten / die Vernunfft selbst gibt vnnd mit sich bringt / die Augspurgischen Confessionsverwandten auch dessen allen / so wol als die andere genugsamb erinnert vnd verwarnet worden / vnnd nichts desto weniger die Rebellion zu continuiren / vnd die Extrema zuversuchen / (wie dann D. Ld. leichtlich zuermessen / was vns auff den widrigen Fall vnnd Außschlag der Victorj gestanden) kein Abschew getragen / so folget ja hierauß vnwidersprechlich / daß sich alle / durch dergleichen einhellig continuirte Rebellion zugleich vnnd ohn vnterscheid / aller jhrer Privilegien vnnd also auch der jurium patronatus, so wol deß Mayestätbrieffs verlustig gemacht / vnnd daß wir vns hierinn keins andern / als allein einer gleich durchgehenden Justitien gebrauchen. Wir erinnern vns sonst gnädigst garwol / als vor diesem / wann von vnsern Widerwertigen in gemein / allerhand Calumnien / sampt wir gegen jhnen vnd dem publicirten Religion Frieden etwas fürzunemmen bedacht / hin vnd her außgesprengt worden / wir D. Ld. ersucht / sie die Ständewol vnnd sicherlich zuvergewisseren / daß wir lieber den so hoch vnd thewer geschwornen Religion - vnd Prophanfrieden / als deß Römischen Reichs Fundamentalgesetz / der Capitulation gemäß jederzeit steiff vnd fest zuhalten / entschlossen weren / vnd darauff auch sein alle vnsere Sinceration Schreiben vnnd Werbungen eintzig gegangen vnnd gemeynt gewesen / wie wir dann nochmals gnädigst eben dieses vnveränderten Willens vnnd Anerbietens seyn / angeregten vnsern gethanen Erklärungen / wie nicht weniger den an vns gebrachten Mülhäusischen Schluß / vnnd dann wie D. Ld. laut dero habenden Plenipotentz in etlichen vnserm Erbkönigreich Böheimb incorporirten Landen / durch Accord geschlossen vnnd versprochen / wie auch confirmirt vnd bestettigt / richtig vnnd vnverbrüchig nachzukommen / vnd kan dannenhero weder vnser gnädigst Zusage vnnd Versprechen / noch D. Ld. andern Orth hierüber gegebenen Wort vnnd Vertröstung mit Fug vnnd Billichkeit / in einigen Zweiffel oder vngleiche Deutung gezogen werden / sondern es muß männiglich den Böhmischen Ständen jhre Straffe vnnd entstandenes Vnheyl selbst zumessen / weiln sie sich aller angebottener Gnad dermassen trotzig vnd halß starrig entschlagen / vnd gar nicht fähig machen wollen. Seynd derowegen zu Dein. Ld. der gnädigsten freundlichsten Zuversicht / wiewol wir noch in fester Hoffnung stehen / D. Ld. werden nach vollzogenen jhren angelegenen Sachen / noch vor Endung dieses Convents anhero kommen / sie werde bey sich selbst dieses alles fleissig bedencken / wider vns / vnser gegebenes Keyserliches Wort / vnnd zu derselben tragenden beständigen trewhertzigen Affection / wie sie solche in der Zeit bißhero verspüret / nichts widerwertiges einbilden lassen / sondern gewiß vnnd versichert seyn daß wir hierunder nichts anders suchen vnnd begehren / als den werthen / vnd dermal eins beständigen Frieden / vnd friedsame Regierung (deren man nun so lange Zeit vnnd Jahren nicht recht versichert seyn können) in vnser Erbkönigreich Böheimb einzuführen vnd zu stabiliren / alle widerige occasiones vnnd Anleitung zur newen Auffruhr (wie der gleichen noch jetzo jüngsten bey den Augspurgischen Confessionsverwandten / vnd jhrer Versamblung in Prag / als sie allbereit Rotten vnd Secten / nicht auß Lieb der Religion / sondern jhre böse vnd argfinnige Licenten dardurch zuvertuschen / vnnd deß Namens der Augspurgischen Confession / wie vielmals sonst mehr geschehen / zu jhrem Vortheil auff alle zutragende Fäll sich zu gebrauchen / geschlagen / zimblich vermerckt worden) gäntzlich abzuschneiden / vnnd auß dem Weg zuraumen / wir lassen vns aber sonst im rechten Ernst gnädigst angelegen seyn / damit zwischen vns vnnd D. Ld. jederzeit ein rechtes / trewes / auffrichtiges / vnnd Teutsches Vornemmen erhalten / vnnd zu keines widerigen / auch im wenigsten mit Billichkeit Vrsach gegeben werde / nicht zweifflende D. Ld. tapffers / Teutsches / auffrichtiges Gemüth vnd Intention eben dahin gerichtet sey. Deren wir in vbrigem mit beharrlicher Freundschafft in Gnaden jederzeit förters wol zugethan verbleiben. mehrer Außbreitung dergleichen hochverbottenen Verbündnussen / die gethane Predigt in öffentlichen Truck außgesprengt worden / ja es ist mit Beywohnung der vnordentlichen Crönung / Belieb - vnd Approbirung derselben Verhetzung anderer Persohnen / vnnd sonsten viel ein mehrers in der Kirchen / vnnd sonsten allenthalben bey den Augspurgischen Confessionsverwandten zu Prag vnnd in Böheimb / gar nicht minder noch weniger / als bey den andern beschehen / vnd kan dißfalls auff einer wenig oder mehrern Privat Personen vnbewußten Intentionen nit gesehen werden / dahero wir dann / so wol als D. L. vor der gantzen Welt entschuldigt seyn / daß jhnen den Augspurgischen Confessionsverwandten / eben dieses / was andern jhres gleichen Verbrecher / vnd wofür sie D. L. durch einen der Böhmischen Rebellierenden Ständen Abgesandter Anno 1620. den 17. Augusti gegebenen / vnd vns von dero zugeschickten Bescheidt / selbst trewhertzig gewarnet haben / erfolget ist / nemblich / im Fall sie sich vnserer angebottenen Gnad für D. L. aufgetragenen Commission nochmals nicht bequemen / oder submittirn wolten / sie nicht weniger jhre Religion als andere Privilegia / auff den vngewissesten Außgang deß Kriegs vnnd deß wandelbaren Glückssetzen werden. Wann in D. Ld. auffgetragenen vnnd von dero zu vnserm gnädigsten Wolgefallen trewhertzig vber sich genommen Commission klärlich vorsehen / daß nur allein die jenigen Vnderthanen vnd Länder / welche sich obvermelter massen / ohne Schwerdtstreich / zum Gehorsamb ergeben vnd der Gebühr nach weisen würden lassen / der Gnad vnd deren vorerlangten Freyheiten fähig vnnd theilhafftig seyn solten / vnd diesen Vnderscheydt zuhalten / die Vernunfft selbst gibt vnnd mit sich bringt / die Augspurgischen Confessionsverwandten auch dessen allen / so wol als die andere genugsamb erinnert vnd verwarnet worden / vnnd nichts desto weniger die Rebellion zu continuiren / vnd die Extrema zuversuchen / (wie dann D. Ld. leichtlich zuermessen / was vns auff den widrigen Fall vnnd Außschlag der Victorj gestanden) kein Abschew getragen / so folget ja hierauß vnwidersprechlich / daß sich alle / durch dergleichen einhellig continuirte Rebellion zugleich vnnd ohn vnterscheid / aller jhrer Privilegien vnnd also auch der jurium patronatus, so wol deß Mayestätbrieffs verlustig gemacht / vnnd daß wir vns hierinn keins andern / als allein einer gleich durchgehenden Justitien gebrauchen. Wir erinnern vns sonst gnädigst garwol / als vor diesem / wann von vnsern Widerwertigen in gemein / allerhand Calumnien / sampt wir gegen jhnen vnd dem publicirten Religion Frieden etwas fürzunemmen bedacht / hin vnd her außgesprengt worden / wir D. Ld. ersucht / sie die Ständewol vnnd sicherlich zuvergewisseren / daß wir lieber den so hoch vnd thewer geschwornen Religion - vnd Prophanfrieden / als deß Römischen Reichs Fundamentalgesetz / der Capitulation gemäß jederzeit steiff vnd fest zuhalten / entschlossen weren / vnd darauff auch sein alle vnsere Sinceration Schreiben vnnd Werbungen eintzig gegangen vnnd gemeynt gewesen / wie wir dann nochmals gnädigst eben dieses vnveränderten Willens vnnd Anerbietens seyn / angeregten vnsern gethanen Erklärungen / wie nicht weniger den an vns gebrachten Mülhäusischen Schluß / vnnd dann wie D. Ld. laut dero habenden Plenipotentz in etlichen vnserm Erbkönigreich Böheimb incorporirten Landen / durch Accord geschlossen vnnd versprochen / wie auch confirmirt vnd bestettigt / richtig vnnd vnverbrüchig nachzukommen / vnd kan dannenhero weder vnser gnädigst Zusage vnnd Versprechen / noch D. Ld. andern Orth hierüber gegebenen Wort vnnd Vertröstung mit Fug vnnd Billichkeit / in einigen Zweiffel oder vngleiche Deutung gezogen werden / sondern es muß männiglich den Böhmischen Ständen jhre Straffe vnnd entstandenes Vnheyl selbst zumessen / weiln sie sich aller angebottener Gnad dermassen trotzig vnd halß starrig entschlagen / vnd gar nicht fähig machen wollen. Seynd derowegen zu Dein. Ld. der gnädigsten freundlichsten Zuversicht / wiewol wir noch in fester Hoffnung stehen / D. Ld. werden nach vollzogenen jhren angelegenen Sachen / noch vor Endung dieses Convents anhero kommen / sie werde bey sich selbst dieses alles fleissig bedencken / wider vns / vnser gegebenes Keyserliches Wort / vnnd zu derselben tragenden beständigen trewhertzigen Affection / wie sie solche in der Zeit bißhero verspüret / nichts widerwertiges einbilden lassen / sondern gewiß vnnd versichert seyn daß wir hierunder nichts anders suchen vnnd begehren / als den werthen / vnd dermal eins beständigen Frieden / vnd friedsame Regierung (deren man nun so lange Zeit vnnd Jahren nicht recht versichert seyn können) in vnser Erbkönigreich Böheimb einzuführen vnd zu stabiliren / alle widerige occasiones vnnd Anleitung zur newen Auffruhr (wie der gleichen noch jetzo jüngsten bey den Augspurgischen Confessionsverwandten / vnd jhrer Versamblung in Prag / als sie allbereit Rotten vnd Secten / nicht auß Lieb der Religion / sondern jhre böse vnd argfinnige Licenten dardurch zuvertuschen / vnnd deß Namens der Augspurgischen Confession / wie vielmals sonst mehr geschehen / zu jhrem Vortheil auff alle zutragende Fäll sich zu gebrauchen / geschlagen / zimblich vermerckt worden) gäntzlich abzuschneiden / vnnd auß dem Weg zuraumen / wir lassen vns aber sonst im rechten Ernst gnädigst angelegen seyn / damit zwischen vns vnnd D. Ld. jederzeit ein rechtes / trewes / auffrichtiges / vnnd Teutsches Vornemmen erhalten / vnnd zu keines widerigen / auch im wenigsten mit Billichkeit Vrsach gegeben werde / nicht zweifflende D. Ld. tapffers / Teutsches / auffrichtiges Gemüth vnd Intention eben dahin gerichtet sey. Deren wir in vbrigem mit beharrlicher Freundschafft in Gnaden jederzeit förters wol zugethan verbleiben. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0849" n="754"/> mehrer Außbreitung dergleichen hochverbottenen Verbündnussen / die gethane Predigt in öffentlichen Truck außgesprengt worden / ja es ist mit Beywohnung der vnordentlichen Crönung / Belieb - vnd Approbirung derselben Verhetzung anderer Persohnen / vnnd sonsten viel ein mehrers in der Kirchen / vnnd sonsten allenthalben bey den Augspurgischen Confessionsverwandten zu Prag vnnd in Böheimb / gar nicht minder noch weniger / als bey den andern beschehen / vnd kan dißfalls auff einer wenig oder mehrern Privat Personen vnbewußten Intentionen nit gesehen werden / dahero wir dann / so wol als D. L. vor der gantzen Welt entschuldigt seyn / daß jhnen den Augspurgischen Confessionsverwandten / eben dieses / was andern jhres gleichen Verbrecher / vnd wofür sie D. L. durch einen der Böhmischen Rebellierenden Ständen Abgesandter Anno 1620. den 17. Augusti gegebenen / vnd vns von dero zugeschickten Bescheidt / selbst trewhertzig gewarnet haben / erfolget ist / nemblich / im Fall sie sich vnserer angebottenen Gnad für D. L. aufgetragenen Commission nochmals nicht bequemen / oder submittirn wolten / sie nicht weniger jhre Religion als andere Privilegia / auff den vngewissesten Außgang deß Kriegs vnnd deß wandelbaren Glückssetzen werden.</p> <p>Wann in D. Ld. auffgetragenen vnnd von dero zu vnserm gnädigsten Wolgefallen trewhertzig vber sich genommen Commission klärlich vorsehen / daß nur allein die jenigen Vnderthanen vnd Länder / welche sich obvermelter massen / ohne Schwerdtstreich / zum Gehorsamb ergeben vnd der Gebühr nach weisen würden lassen / der Gnad vnd deren vorerlangten Freyheiten fähig vnnd theilhafftig seyn solten / vnd diesen Vnderscheydt zuhalten / die Vernunfft selbst gibt vnnd mit sich bringt / die Augspurgischen Confessionsverwandten auch dessen allen / so wol als die andere genugsamb erinnert vnd verwarnet worden / vnnd nichts desto weniger die Rebellion zu continuiren / vnd die Extrema zuversuchen / (wie dann D. Ld. leichtlich zuermessen / was vns auff den widrigen Fall vnnd Außschlag der Victorj gestanden) kein Abschew getragen / so folget ja hierauß vnwidersprechlich / daß sich alle / durch dergleichen einhellig continuirte Rebellion zugleich vnnd ohn vnterscheid / aller jhrer Privilegien vnnd also auch der jurium patronatus, so wol deß Mayestätbrieffs verlustig gemacht / vnnd daß wir vns hierinn keins andern / als allein einer gleich durchgehenden Justitien gebrauchen.</p> <p>Wir erinnern vns sonst gnädigst garwol / als vor diesem / wann von vnsern Widerwertigen in gemein / allerhand Calumnien / sampt wir gegen jhnen vnd dem publicirten Religion Frieden etwas fürzunemmen bedacht / hin vnd her außgesprengt worden / wir D. Ld. ersucht / sie die Ständewol vnnd sicherlich zuvergewisseren / daß wir lieber den so hoch vnd thewer geschwornen Religion - vnd Prophanfrieden / als deß Römischen Reichs Fundamentalgesetz / der Capitulation gemäß jederzeit steiff vnd fest zuhalten / entschlossen weren / vnd darauff auch sein alle vnsere Sinceration Schreiben vnnd Werbungen eintzig gegangen vnnd gemeynt gewesen / wie wir dann nochmals gnädigst eben dieses vnveränderten Willens vnnd Anerbietens seyn / angeregten vnsern gethanen Erklärungen / wie nicht weniger den an vns gebrachten Mülhäusischen Schluß / vnnd dann wie D. Ld. laut dero habenden Plenipotentz in etlichen vnserm Erbkönigreich Böheimb incorporirten Landen / durch Accord geschlossen vnnd versprochen / wie auch confirmirt vnd bestettigt / richtig vnnd vnverbrüchig nachzukommen / vnd kan dannenhero weder vnser gnädigst Zusage vnnd Versprechen / noch D. Ld. andern Orth hierüber gegebenen Wort vnnd Vertröstung mit Fug vnnd Billichkeit / in einigen Zweiffel oder vngleiche Deutung gezogen werden / sondern es muß männiglich den Böhmischen Ständen jhre Straffe vnnd entstandenes Vnheyl selbst zumessen / weiln sie sich aller angebottener Gnad dermassen trotzig vnd halß starrig entschlagen / vnd gar nicht fähig machen wollen. Seynd derowegen zu Dein. Ld. der gnädigsten freundlichsten Zuversicht / wiewol wir noch in fester Hoffnung stehen / D. Ld. werden nach vollzogenen jhren angelegenen Sachen / noch vor Endung dieses Convents anhero kommen / sie werde bey sich selbst dieses alles fleissig bedencken / wider vns / vnser gegebenes Keyserliches Wort / vnnd zu derselben tragenden beständigen trewhertzigen Affection / wie sie solche in der Zeit bißhero verspüret / nichts widerwertiges einbilden lassen / sondern gewiß vnnd versichert seyn daß wir hierunder nichts anders suchen vnnd begehren / als den werthen / vnd dermal eins beständigen Frieden / vnd friedsame Regierung (deren man nun so lange Zeit vnnd Jahren nicht recht versichert seyn können) in vnser Erbkönigreich Böheimb einzuführen vnd zu stabiliren / alle widerige occasiones vnnd Anleitung zur newen Auffruhr (wie der gleichen noch jetzo jüngsten bey den Augspurgischen Confessionsverwandten / vnd jhrer Versamblung in Prag / als sie allbereit Rotten vnd Secten / nicht auß Lieb der Religion / sondern jhre böse vnd argfinnige Licenten dardurch zuvertuschen / vnnd deß Namens der Augspurgischen Confession / wie vielmals sonst mehr geschehen / zu jhrem Vortheil auff alle zutragende Fäll sich zu gebrauchen / geschlagen / zimblich vermerckt worden) gäntzlich abzuschneiden / vnnd auß dem Weg zuraumen / wir lassen vns aber sonst im rechten Ernst gnädigst angelegen seyn / damit zwischen vns vnnd D. Ld. jederzeit ein rechtes / trewes / auffrichtiges / vnnd Teutsches Vornemmen erhalten / vnnd zu keines widerigen / auch im wenigsten mit Billichkeit Vrsach gegeben werde / nicht zweifflende D. Ld. tapffers / Teutsches / auffrichtiges Gemüth vnd Intention eben dahin gerichtet sey. Deren wir in vbrigem mit beharrlicher Freundschafft in Gnaden jederzeit förters wol zugethan verbleiben.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [754/0849]
mehrer Außbreitung dergleichen hochverbottenen Verbündnussen / die gethane Predigt in öffentlichen Truck außgesprengt worden / ja es ist mit Beywohnung der vnordentlichen Crönung / Belieb - vnd Approbirung derselben Verhetzung anderer Persohnen / vnnd sonsten viel ein mehrers in der Kirchen / vnnd sonsten allenthalben bey den Augspurgischen Confessionsverwandten zu Prag vnnd in Böheimb / gar nicht minder noch weniger / als bey den andern beschehen / vnd kan dißfalls auff einer wenig oder mehrern Privat Personen vnbewußten Intentionen nit gesehen werden / dahero wir dann / so wol als D. L. vor der gantzen Welt entschuldigt seyn / daß jhnen den Augspurgischen Confessionsverwandten / eben dieses / was andern jhres gleichen Verbrecher / vnd wofür sie D. L. durch einen der Böhmischen Rebellierenden Ständen Abgesandter Anno 1620. den 17. Augusti gegebenen / vnd vns von dero zugeschickten Bescheidt / selbst trewhertzig gewarnet haben / erfolget ist / nemblich / im Fall sie sich vnserer angebottenen Gnad für D. L. aufgetragenen Commission nochmals nicht bequemen / oder submittirn wolten / sie nicht weniger jhre Religion als andere Privilegia / auff den vngewissesten Außgang deß Kriegs vnnd deß wandelbaren Glückssetzen werden.
Wann in D. Ld. auffgetragenen vnnd von dero zu vnserm gnädigsten Wolgefallen trewhertzig vber sich genommen Commission klärlich vorsehen / daß nur allein die jenigen Vnderthanen vnd Länder / welche sich obvermelter massen / ohne Schwerdtstreich / zum Gehorsamb ergeben vnd der Gebühr nach weisen würden lassen / der Gnad vnd deren vorerlangten Freyheiten fähig vnnd theilhafftig seyn solten / vnd diesen Vnderscheydt zuhalten / die Vernunfft selbst gibt vnnd mit sich bringt / die Augspurgischen Confessionsverwandten auch dessen allen / so wol als die andere genugsamb erinnert vnd verwarnet worden / vnnd nichts desto weniger die Rebellion zu continuiren / vnd die Extrema zuversuchen / (wie dann D. Ld. leichtlich zuermessen / was vns auff den widrigen Fall vnnd Außschlag der Victorj gestanden) kein Abschew getragen / so folget ja hierauß vnwidersprechlich / daß sich alle / durch dergleichen einhellig continuirte Rebellion zugleich vnnd ohn vnterscheid / aller jhrer Privilegien vnnd also auch der jurium patronatus, so wol deß Mayestätbrieffs verlustig gemacht / vnnd daß wir vns hierinn keins andern / als allein einer gleich durchgehenden Justitien gebrauchen.
Wir erinnern vns sonst gnädigst garwol / als vor diesem / wann von vnsern Widerwertigen in gemein / allerhand Calumnien / sampt wir gegen jhnen vnd dem publicirten Religion Frieden etwas fürzunemmen bedacht / hin vnd her außgesprengt worden / wir D. Ld. ersucht / sie die Ständewol vnnd sicherlich zuvergewisseren / daß wir lieber den so hoch vnd thewer geschwornen Religion - vnd Prophanfrieden / als deß Römischen Reichs Fundamentalgesetz / der Capitulation gemäß jederzeit steiff vnd fest zuhalten / entschlossen weren / vnd darauff auch sein alle vnsere Sinceration Schreiben vnnd Werbungen eintzig gegangen vnnd gemeynt gewesen / wie wir dann nochmals gnädigst eben dieses vnveränderten Willens vnnd Anerbietens seyn / angeregten vnsern gethanen Erklärungen / wie nicht weniger den an vns gebrachten Mülhäusischen Schluß / vnnd dann wie D. Ld. laut dero habenden Plenipotentz in etlichen vnserm Erbkönigreich Böheimb incorporirten Landen / durch Accord geschlossen vnnd versprochen / wie auch confirmirt vnd bestettigt / richtig vnnd vnverbrüchig nachzukommen / vnd kan dannenhero weder vnser gnädigst Zusage vnnd Versprechen / noch D. Ld. andern Orth hierüber gegebenen Wort vnnd Vertröstung mit Fug vnnd Billichkeit / in einigen Zweiffel oder vngleiche Deutung gezogen werden / sondern es muß männiglich den Böhmischen Ständen jhre Straffe vnnd entstandenes Vnheyl selbst zumessen / weiln sie sich aller angebottener Gnad dermassen trotzig vnd halß starrig entschlagen / vnd gar nicht fähig machen wollen. Seynd derowegen zu Dein. Ld. der gnädigsten freundlichsten Zuversicht / wiewol wir noch in fester Hoffnung stehen / D. Ld. werden nach vollzogenen jhren angelegenen Sachen / noch vor Endung dieses Convents anhero kommen / sie werde bey sich selbst dieses alles fleissig bedencken / wider vns / vnser gegebenes Keyserliches Wort / vnnd zu derselben tragenden beständigen trewhertzigen Affection / wie sie solche in der Zeit bißhero verspüret / nichts widerwertiges einbilden lassen / sondern gewiß vnnd versichert seyn daß wir hierunder nichts anders suchen vnnd begehren / als den werthen / vnd dermal eins beständigen Frieden / vnd friedsame Regierung (deren man nun so lange Zeit vnnd Jahren nicht recht versichert seyn können) in vnser Erbkönigreich Böheimb einzuführen vnd zu stabiliren / alle widerige occasiones vnnd Anleitung zur newen Auffruhr (wie der gleichen noch jetzo jüngsten bey den Augspurgischen Confessionsverwandten / vnd jhrer Versamblung in Prag / als sie allbereit Rotten vnd Secten / nicht auß Lieb der Religion / sondern jhre böse vnd argfinnige Licenten dardurch zuvertuschen / vnnd deß Namens der Augspurgischen Confession / wie vielmals sonst mehr geschehen / zu jhrem Vortheil auff alle zutragende Fäll sich zu gebrauchen / geschlagen / zimblich vermerckt worden) gäntzlich abzuschneiden / vnnd auß dem Weg zuraumen / wir lassen vns aber sonst im rechten Ernst gnädigst angelegen seyn / damit zwischen vns vnnd D. Ld. jederzeit ein rechtes / trewes / auffrichtiges / vnnd Teutsches Vornemmen erhalten / vnnd zu keines widerigen / auch im wenigsten mit Billichkeit Vrsach gegeben werde / nicht zweifflende D. Ld. tapffers / Teutsches / auffrichtiges Gemüth vnd Intention eben dahin gerichtet sey. Deren wir in vbrigem mit beharrlicher Freundschafft in Gnaden jederzeit förters wol zugethan verbleiben.
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