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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Evangelische Stände in Böheimb bißhero zu jhrer Articul so den Ständen in Böheimb zu jhtem Vnglimpf beygemessen. Defension vorgenommen / in sonderliche Articul vnnd Klagpuncten verfasset / vnd von jhren Widerwertigen hoch auffgemutzet: Als 1. daß die Stände sub vtraque zwen Jhr. M. Statthalter / beneben einem Secretario zum Fenster hinauß geworffen / ohn einige Anklag / Verhör oder vorgangene Condemnation:

2. Daß sie die Schloß-Guardi in jhre Pflicht genommen:

3. Ein newe Regierung auff dem Prager Schloß angestellet:

4. Die vbrigen Statthalter vnd Land-Officirer in jhren Häusern arrestirt:

5. Ihnen die Consilia verbotten:

6. Kriegswerbungen angestellet:

7. Gebott vnd Verbott gemacht:

8. Die Jesuiter bannisiret / vnd deren Collegia abgeschafft / da doch dieselbe / durch Weyland Kayser Ferdinandum / mit deß Landes Verwilligüg vnd Fundation eingeführet / auch in offentlichem Truck bekenneten / Fidem servandam esse adversae Religionis partibus:

9. Sich deß Schlosses Carlstein vnd anders mehr impatroniret:

10. Vngeachtet auch J. K. M. durch Patenta vnd andere Schreiben sich außtrücklichen erklärt / daß sie niemals deß Sinnes gewesen / vnnd noch nit weren / den Evangelischen Böhmischen Ständen jhre Privilegia vnd Mayestät-Brieff zuentziehen / sondern sie jederzeit darüber zuschützen / auch in den angezogenen strittigen Puncten der Kirchen Consistorien vnnd anderer Sachen / dem Landtags Beschluß nach / zu procediren / vnd da in Politicis einige Differentien vorgefallen weren / sie ebenermassen jedermänniglich gleich vnd Recht widerfahren lassen / oder aber auch / zu abhelffung dieser Beschwer / ansehenliche Personen abordnen wolten / welches alles doch nichts verfangen hette:

11. Sondern es weren die Königlichen Stätte mit vnerhörten Bedrohungen / auch deß Kindes in Mutterleib nit zuverschonen auffgefordert:

12. J. M. Herrschafften eingenommen / vnd viel Thätlichkeiten hin vnd wider vervbet worden.

Diese Aufflagen vnnd Beschuldigungen haben die Evangelische Stände in Böhmen also abgeleynet:

Der Evan gelischen Stände in Boheimb Ableinung dieser Beschuldigungen. So viel den ersten Articul betreffe / daß die zwen genante Statthalter / Schmesantzky vnnd Slawata zum Fenster außgeworffen worden / were zwar also geschehen / vnnd hette wol bey der Sachen vnerfahrnen ein vngleich vnnd seltzam Ansehen. Wer aber alle Antecedentia Facti vnd darbey vorgelauffene Circumstantias in acht Art. 1. nehme / der werde vber das quod saepius laesa patientia tandem furor fiat, vnnd daß in einer dermassen vervrsachten Commotion, Sorg / Forcht vnnd Gefahr ein so geschwinde Resolution genommen worden / sich darüber so hoch nicht verwundern. Das Factum an sich selbsten würde gestanden / so aber auß vnden berührten vnwiderleglichen Vrsachen geschehen müssen.

1. Erstlichen so hetten Slawata vnd Schmesantzky (deß M. Philippi Fabricii Secretarii darbey als jhres Vnderknechts vnnd Adulatoris zugeschweigen) ins gemein / noch vor erlangtem Mayestät-Brieff / so bald sie nur zu den Aemptern kommen / die Evangelischen Stände in jhrem Exercitio Religionis (vngeachtet sie von der Anno 1575. Kayser Maximiliano vbergebenen Böhmischen Confession / vnd darüber erlangten Assecuration, wohl gewust / zum theyl zuvor selbst Euangelisch gewest / aber mit verletzung deß Gewissens abgefallen) in viel weg beschweren helffen / mit Einstellung der Erbawung Evangelischer Kirchen auff eygenen Gründen / Abschneidung der Begräbnuß vornehmer vom Adel / so sie von Alters hero auff Römisch-Catholischen Collaturen gehabt / Begräbnuß gemeiner armen Leuth / so auff Scheidwegen / Angern / Gärten vnd Vichtrifften / an statt der Kirchhöfe / begraben werden müssen. Solches alles vnnd was sie neben jhren Helffers-Helffern Geistlichen vnnd Weltlichen Personen mehr Trangsals den Evangelischen Ständen vor erlangtem Mayestät-Brieff angelegt / seye auß denen im Landtag Anno 1610. eingebrachten Exempeln genugsamb zuvernehmen. Als auch Smesantzky nach Absterben seines Vettern demselben succediret / hette er alle seine Evangelische Vnderthanen gewaltsamer Weiß zur Bäpstischen Religion gezwungen. Darzu jhm nicht allein Englische Hunde / welche er an die arme Leuth hetzen lassen / dienen müssen: Sondern er hette auch denselben mit Gewalt die Mäuler bey der Meß auffperren / vnnd jhnen die Ostien einschieben lassen / auch in andere weg vnerhörter Weiß mit jhnen verfahren. Welches Factum jedoch / als gut Catholisch / bey der Cantzeley Königs Rudolphi hoch approbiret / er auch ferrners dahin ermahnet worden / in dergleichen Deformation der Evangelischen Kirchen fortzufahren. So er auch / als er das Dorff Tuchlowitz / von den Praelaten auff dem Prager Schloß / nach erlangten Mayestät-Brieff tauschweiß bekommen / trewlich verrichtet: Auch zuvorhin einen Ablaß-Brieff / so er zu Rom von dem Bapst erbetten / in die Land-Taffel vnzimblich einkleistern lassen (da doch die Land-Taffel von Carolo IV. dahin niemahls dirigirt worden) dargegen aber die Evangelischen Stände in piis causis, an diesem Orth gleichmässiges Rechtens nicht theilhafftig werden können / sondern allezeit durch die Obristen Land-Officirer / auff Relation der kleinern Amptleuth daran verhindert worden / wie obgedachte Exempel außwiesen. Dergleichen Proceß mit Abschaffung frommer Christen / so nit hetten wollen Päpstisch werden / hette Slawata von einem Jahr hero zu Newhauß vorgenommen. Dahero viel vornehme Bürger daselbsten jhre Güter verkauffen vnnd die Statt oder jhr Vatterlandt mit dem Rücken ansehen müssen / were auch darüber stärcker fortgefahren / wann jhn GOTT nicht darüber gestürtzet hette.

2. Zum andern / als Ihre May. den Stän-

Evangelische Stände in Böheimb bißhero zu jhrer Articul so den Ständen in Böheimb zu jhtem Vnglimpf beygemessen. Defension vorgenommen / in sonderliche Articul vnnd Klagpuncten verfasset / vnd von jhren Widerwertigen hoch auffgemutzet: Als 1. daß die Stände sub vtraque zwen Jhr. M. Statthalter / beneben einem Secretario zum Fenster hinauß geworffen / ohn einige Anklag / Verhör oder vorgangene Condemnation:

2. Daß sie die Schloß-Guardi in jhre Pflicht genommen:

3. Ein newe Regierung auff dem Prager Schloß angestellet:

4. Die vbrigen Statthalter vnd Land-Officirer in jhren Häusern arrestirt:

5. Ihnen die Consilia verbotten:

6. Kriegswerbungen angestellet:

7. Gebott vnd Verbott gemacht:

8. Die Jesuiter bannisiret / vñ deren Collegia abgeschafft / da doch dieselbe / durch Weyland Kayser Ferdinandum / mit deß Landes Verwilligüg vnd Fundation eingeführet / auch in offentlichem Truck bekenneten / Fidem servandam esse adversae Religionis partibus:

9. Sich deß Schlosses Carlstein vnd anders mehr impatroniret:

10. Vngeachtet auch J. K. M. durch Patenta vnd andere Schreiben sich außtrücklichen erklärt / daß sie niemals deß Sinnes gewesen / vnnd noch nit weren / den Evangelischen Böhmischen Ständen jhre Privilegia vnd Mayestät-Brieff zuentziehen / sondern sie jederzeit darüber zuschützen / auch in den angezogenen strittigen Puncten der Kirchen Consistorien vnnd anderer Sachen / dem Landtags Beschluß nach / zu procediren / vnd da in Politicis einige Differentien vorgefallen weren / sie ebenermassen jedermänniglich gleich vnd Recht widerfahren lassen / oder aber auch / zu abhelffung dieser Beschwer / ansehenliche Personen abordnen wolten / welches alles doch nichts verfangen hette:

11. Sondern es weren die Königlichen Stätte mit vnerhörten Bedrohungen / auch deß Kindes in Mutterleib nit zuverschonẽ auffgefordert:

12. J. M. Herrschafften eingenommen / vnd viel Thätlichkeiten hin vnd wider vervbet wordẽ.

Diese Aufflagen vnnd Beschuldigungen haben die Evangelische Stände in Böhmen also abgeleynet:

Der Evan gelischen Stände in Boheimb Ableinung dieser Beschuldigungen. So viel den ersten Articul betreffe / daß die zwen genante Statthalter / Schmesantzky vnnd Slawata zum Fenster außgeworffen worden / were zwar also geschehen / vnnd hette wol bey der Sachen vnerfahrnen ein vngleich vnnd seltzam Ansehen. Wer aber alle Antecedentia Facti vnd darbey vorgelauffene Circumstantias in acht Art. 1. nehme / der werde vber das quod saepius laesa patientia tandem furor fiat, vnnd daß in einer dermassen vervrsachten Commotion, Sorg / Forcht vnnd Gefahr ein so geschwinde Resolution genommen worden / sich darüber so hoch nicht verwundern. Das Factum an sich selbsten würde gestanden / so aber auß vnden berührten vnwiderleglichen Vrsachen geschehen müssen.

1. Erstlichen so hetten Slawata vnd Schmesantzky (deß M. Philippi Fabricii Secretarii darbey als jhres Vnderknechts vnnd Adulatoris zugeschweigen) ins gemein / noch vor erlangtem Mayestät-Brieff / so bald sie nur zu dẽ Aemptern kommen / die Evangelischen Stände in jhrem Exercitio Religionis (vngeachtet sie von der Anno 1575. Kayser Maximiliano vbergebenen Böhmischen Confession / vnd darüber erlangten Assecuration, wohl gewust / zum theyl zuvor selbst Euangelisch gewest / aber mit verletzung deß Gewissens abgefallen) in viel weg beschweren helffen / mit Einstellung der Erbawung Evangelischer Kirchen auff eygenen Gründen / Abschneidung der Begräbnuß vornehmer vom Adel / so sie von Alters hero auff Römisch-Catholischen Collaturen gehabt / Begräbnuß gemeiner armen Leuth / so auff Scheidwegen / Angern / Gärten vnd Vichtrifften / an statt der Kirchhöfe / begraben werden müssen. Solches alles vnnd was sie neben jhren Helffers-Helffern Geistlichen vnnd Weltlichen Personen mehr Trangsals den Evangelischen Ständen vor erlangtem Mayestät-Brieff angelegt / seye auß denen im Landtag Anno 1610. eingebrachten Exempeln genugsamb zuvernehmen. Als auch Smesantzky nach Absterben seines Vettern demselben succediret / hette er alle seine Evangelische Vnderthanen gewaltsamer Weiß zur Bäpstischen Religion gezwungen. Darzu jhm nicht allein Englische Hunde / welche er an die arme Leuth hetzen lassen / dienen müssen: Sondern er hette auch denselben mit Gewalt die Mäuler bey der Meß auffperren / vnnd jhnen die Ostien einschieben lassen / auch in andere weg vnerhörter Weiß mit jhnen verfahren. Welches Factum jedoch / als gut Catholisch / bey der Cantzeley Königs Rudolphi hoch approbiret / er auch ferrners dahin ermahnet worden / in dergleichen Deformation der Evangelischen Kirchen fortzufahren. So er auch / als er das Dorff Tuchlowitz / von den Praelaten auff dem Prager Schloß / nach erlangtẽ Mayestät-Brieff tauschweiß bekommen / trewlich verrichtet: Auch zuvorhin einen Ablaß-Brieff / so er zu Rom von dem Bapst erbetten / in die Land-Taffel vnzimblich einkleistern lassen (da doch die Land-Taffel von Carolo IV. dahin niemahls dirigirt worden) dargegen aber die Evangelischen Stände in piis causis, an diesem Orth gleichmässiges Rechtens nicht theilhafftig werden können / sondern allezeit durch die Obristen Land-Officirer / auff Relation der kleinern Amptleuth daran verhindert worden / wie obgedachte Exempel außwiesen. Dergleichen Proceß mit Abschaffung frommer Christen / so nit hetten wollen Päpstisch werden / hette Slawata von einem Jahr hero zu Newhauß vorgenommen. Dahero viel vornehme Bürger daselbsten jhre Güter verkauffen vnnd die Statt oder jhr Vatterlandt mit dem Rücken ansehen müssen / were auch darüber stärcker fortgefahren / wann jhn GOTT nicht darüber gestürtzet hette.

2. Zum andern / als Ihre May. den Stän-

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Evangelische Stände in                      Böheimb bißhero zu jhrer <note place="left">Articul so den Ständen in                          Böheimb zu jhtem Vnglimpf beygemessen.</note> Defension vorgenommen / in                      sonderliche Articul vnnd Klagpuncten verfasset / vnd von jhren Widerwertigen                      hoch auffgemutzet: Als 1. daß die Stände sub vtraque zwen Jhr. M. Statthalter /                      beneben einem Secretario zum Fenster hinauß geworffen / ohn einige Anklag /                      Verhör oder vorgangene Condemnation:</p>
          <p>2. Daß sie die Schloß-Guardi in jhre Pflicht genommen:</p>
          <p>3. Ein newe Regierung auff dem Prager Schloß angestellet:</p>
          <p>4. Die vbrigen Statthalter vnd Land-Officirer in jhren Häusern arrestirt:</p>
          <p>5. Ihnen die Consilia verbotten:</p>
          <p>6. Kriegswerbungen angestellet:</p>
          <p>7. Gebott vnd Verbott gemacht:</p>
          <p>8. Die Jesuiter bannisiret / vn&#x0303; deren Collegia abgeschafft / da                      doch dieselbe / durch Weyland Kayser Ferdinandum / mit deß Landes Verwilligüg                      vnd Fundation eingeführet / auch in offentlichem Truck bekenneten / Fidem                      servandam esse adversae Religionis partibus:</p>
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          <p>11. Sondern es weren die Königlichen Stätte mit vnerhörten Bedrohungen / auch deß                      Kindes in Mutterleib nit zuverschone&#x0303; auffgefordert:</p>
          <p>12. J. M. Herrschafften eingenommen / vnd viel Thätlichkeiten hin vnd wider                      vervbet worde&#x0303;.</p>
          <p>Diese Aufflagen vnnd Beschuldigungen haben die Evangelische Stände in Böhmen also                      abgeleynet:</p>
          <p><note place="left">Der Evan gelischen Stände in Boheimb Ableinung dieser                          Beschuldigungen.</note> So viel den ersten Articul betreffe / daß die zwen                      genante Statthalter / Schmesantzky vnnd Slawata zum Fenster außgeworffen worden                      / were zwar also geschehen / vnnd hette wol bey der Sachen vnerfahrnen ein                      vngleich vnnd seltzam Ansehen. Wer aber alle Antecedentia Facti vnd darbey                      vorgelauffene Circumstantias in acht <note place="left">Art. 1.</note>                      nehme / der werde vber das quod saepius laesa patientia tandem furor fiat, vnnd                      daß in einer dermassen vervrsachten Commotion, Sorg / Forcht vnnd Gefahr ein so                      geschwinde Resolution genommen worden / sich darüber so hoch nicht verwundern.                      Das Factum an sich selbsten würde gestanden / so aber auß vnden berührten                      vnwiderleglichen Vrsachen geschehen müssen.</p>
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          <p>2. Zum andern / als Ihre May. den Stän-
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[51/0088] Evangelische Stände in Böheimb bißhero zu jhrer Defension vorgenommen / in sonderliche Articul vnnd Klagpuncten verfasset / vnd von jhren Widerwertigen hoch auffgemutzet: Als 1. daß die Stände sub vtraque zwen Jhr. M. Statthalter / beneben einem Secretario zum Fenster hinauß geworffen / ohn einige Anklag / Verhör oder vorgangene Condemnation: Articul so den Ständen in Böheimb zu jhtem Vnglimpf beygemessen. 2. Daß sie die Schloß-Guardi in jhre Pflicht genommen: 3. Ein newe Regierung auff dem Prager Schloß angestellet: 4. Die vbrigen Statthalter vnd Land-Officirer in jhren Häusern arrestirt: 5. Ihnen die Consilia verbotten: 6. Kriegswerbungen angestellet: 7. Gebott vnd Verbott gemacht: 8. Die Jesuiter bannisiret / vñ deren Collegia abgeschafft / da doch dieselbe / durch Weyland Kayser Ferdinandum / mit deß Landes Verwilligüg vnd Fundation eingeführet / auch in offentlichem Truck bekenneten / Fidem servandam esse adversae Religionis partibus: 9. Sich deß Schlosses Carlstein vnd anders mehr impatroniret: 10. Vngeachtet auch J. K. M. durch Patenta vnd andere Schreiben sich außtrücklichen erklärt / daß sie niemals deß Sinnes gewesen / vnnd noch nit weren / den Evangelischen Böhmischen Ständen jhre Privilegia vnd Mayestät-Brieff zuentziehen / sondern sie jederzeit darüber zuschützen / auch in den angezogenen strittigen Puncten der Kirchen Consistorien vnnd anderer Sachen / dem Landtags Beschluß nach / zu procediren / vnd da in Politicis einige Differentien vorgefallen weren / sie ebenermassen jedermänniglich gleich vnd Recht widerfahren lassen / oder aber auch / zu abhelffung dieser Beschwer / ansehenliche Personen abordnen wolten / welches alles doch nichts verfangen hette: 11. Sondern es weren die Königlichen Stätte mit vnerhörten Bedrohungen / auch deß Kindes in Mutterleib nit zuverschonẽ auffgefordert: 12. J. M. Herrschafften eingenommen / vnd viel Thätlichkeiten hin vnd wider vervbet wordẽ. Diese Aufflagen vnnd Beschuldigungen haben die Evangelische Stände in Böhmen also abgeleynet: So viel den ersten Articul betreffe / daß die zwen genante Statthalter / Schmesantzky vnnd Slawata zum Fenster außgeworffen worden / were zwar also geschehen / vnnd hette wol bey der Sachen vnerfahrnen ein vngleich vnnd seltzam Ansehen. Wer aber alle Antecedentia Facti vnd darbey vorgelauffene Circumstantias in acht nehme / der werde vber das quod saepius laesa patientia tandem furor fiat, vnnd daß in einer dermassen vervrsachten Commotion, Sorg / Forcht vnnd Gefahr ein so geschwinde Resolution genommen worden / sich darüber so hoch nicht verwundern. Das Factum an sich selbsten würde gestanden / so aber auß vnden berührten vnwiderleglichen Vrsachen geschehen müssen. Der Evan gelischen Stände in Boheimb Ableinung dieser Beschuldigungen. Art. 1. 1. Erstlichen so hetten Slawata vnd Schmesantzky (deß M. Philippi Fabricii Secretarii darbey als jhres Vnderknechts vnnd Adulatoris zugeschweigen) ins gemein / noch vor erlangtem Mayestät-Brieff / so bald sie nur zu dẽ Aemptern kommen / die Evangelischen Stände in jhrem Exercitio Religionis (vngeachtet sie von der Anno 1575. Kayser Maximiliano vbergebenen Böhmischen Confession / vnd darüber erlangten Assecuration, wohl gewust / zum theyl zuvor selbst Euangelisch gewest / aber mit verletzung deß Gewissens abgefallen) in viel weg beschweren helffen / mit Einstellung der Erbawung Evangelischer Kirchen auff eygenen Gründen / Abschneidung der Begräbnuß vornehmer vom Adel / so sie von Alters hero auff Römisch-Catholischen Collaturen gehabt / Begräbnuß gemeiner armen Leuth / so auff Scheidwegen / Angern / Gärten vnd Vichtrifften / an statt der Kirchhöfe / begraben werden müssen. Solches alles vnnd was sie neben jhren Helffers-Helffern Geistlichen vnnd Weltlichen Personen mehr Trangsals den Evangelischen Ständen vor erlangtem Mayestät-Brieff angelegt / seye auß denen im Landtag Anno 1610. eingebrachten Exempeln genugsamb zuvernehmen. Als auch Smesantzky nach Absterben seines Vettern demselben succediret / hette er alle seine Evangelische Vnderthanen gewaltsamer Weiß zur Bäpstischen Religion gezwungen. Darzu jhm nicht allein Englische Hunde / welche er an die arme Leuth hetzen lassen / dienen müssen: Sondern er hette auch denselben mit Gewalt die Mäuler bey der Meß auffperren / vnnd jhnen die Ostien einschieben lassen / auch in andere weg vnerhörter Weiß mit jhnen verfahren. Welches Factum jedoch / als gut Catholisch / bey der Cantzeley Königs Rudolphi hoch approbiret / er auch ferrners dahin ermahnet worden / in dergleichen Deformation der Evangelischen Kirchen fortzufahren. So er auch / als er das Dorff Tuchlowitz / von den Praelaten auff dem Prager Schloß / nach erlangtẽ Mayestät-Brieff tauschweiß bekommen / trewlich verrichtet: Auch zuvorhin einen Ablaß-Brieff / so er zu Rom von dem Bapst erbetten / in die Land-Taffel vnzimblich einkleistern lassen (da doch die Land-Taffel von Carolo IV. dahin niemahls dirigirt worden) dargegen aber die Evangelischen Stände in piis causis, an diesem Orth gleichmässiges Rechtens nicht theilhafftig werden können / sondern allezeit durch die Obristen Land-Officirer / auff Relation der kleinern Amptleuth daran verhindert worden / wie obgedachte Exempel außwiesen. Dergleichen Proceß mit Abschaffung frommer Christen / so nit hetten wollen Päpstisch werden / hette Slawata von einem Jahr hero zu Newhauß vorgenommen. Dahero viel vornehme Bürger daselbsten jhre Güter verkauffen vnnd die Statt oder jhr Vatterlandt mit dem Rücken ansehen müssen / were auch darüber stärcker fortgefahren / wann jhn GOTT nicht darüber gestürtzet hette. 2. Zum andern / als Ihre May. den Stän-

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/88>, abgerufen am 15.05.2024.