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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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vnd mit brennen vbel gehauset hatten. In diesem Treffen wurden die Pündtner geschlagen / dann alß jhre Soldaten nicht Stand halten wolten / sondern allein das Landtvolck im Stich liessen / wurden 5. Fahnen verlohren vnd ein ziembliche Anzahl der Bündtner nidergemacht / also daß hierdurch ein grosser Jammer im Landt angerichtet wurde. Demnach nun solches vorgangen / kame den 30. / Augusti der außgeschickte Trompeter / vnd brachte von dem Graffen von Sultz den bericht: er hette keinen befehl wegen deß Stillstands empfangen. Stracks darauff eroberten die Oesterreichische neben dem Niedern / auch das Ober Engadin / sampt der Herrschafft Meyenfeld vnd dem Prettigäw / biß an die Zollbrück.

Abhandlung auff der Lindawischen Versamblung. Auff dieses sind auff der Lindawischen Versamblung von den Oesterreichischen / nach folgende Articul beschlossen worden:

I. Daß der zehen Gerichtsbund / alß der dritte / gäntzlich cassirt / von den andern zween Bündten abgesondert / vnnd forthin allein dem Hauß Oesterreich / alß Erb-Vnderthanen / zugehörig seyen.

II. Daß das Hauß Oesterreich vnverhindert die Catholische Religion daselbst anrichten möge / vnnd kein andere Sect bey jhren Vnderthanen zugelassen vnd gestattet werden solte.

III. Alle Bündnussen ausserhalb Franckreich / solten cassirt seyn / so viel die Oesterreichische Vnderthanen deß gewesenen zehen Gerichtsbunds concernirt: die vbrigen zween Bünd aber / solten allein bey den alten Verbündnussen bleiben.

IV. Die Besatzungen zu Chur / Meyenfeld vnd den Frontieren / nach notthurfft auff 6. Jahr lang erhalten / doch aber kein newe Fortificationes selbiger Orten vorgenommen / im Brettigäw aber vnnd was dem Hauß Oesterreich gehört / nach notthurfft gebawet werden.

V. Ein Perdon ausserhalb der Rädelsfährer vnd Conspiranten / solte erfolgen.

VI. Des Passes halben mit dem durchziehenden Kriegsvolck / wie auch mit den vbrigen Puncten / solte es hiebevor abgehandelter Meyländischer Capitulation gemäß / gehalten / sonsten aber die Päß aller Orten geöffnet werden / vnd die Commercien wider jhren freyen Gang haben.

Diese Puncten haben der Römisch-Catholische Eydgenossen Abgesandte / wie auch die zween vbrige Bünd / angenommen / die Evangelische aber ad referendum gestellet: vnderdessen solten die Waaffen nidergeleget / vnd auff Ertzhertzog Leopoldi erfolgte Ratification / alles zu obigem Effect gebracht / auch das vbrige Ertzhertzogische Volck / so nicht zur Guarnison gebraucht / abgeführt werden.

Ohne dieses wolte auch das Hauß Oesterreich den Schirm vber den Gotteshauß Bund ansprechen / neben diesem in obern Bund durch seinen Lehenmann / den Herrn von Retzuns / allen Sachen beywohnen / vnd darbey die obere Stell haben.

Diese Sachen kamen den Evangelischen Versamblung zu Baden von den Eydgnossen gehalten. Eydgenossen frembd vor / stelleten deßwegen eine allgemeine Versamblung zu Baden an / darinn sie den Römisch-Catholischen vorhielten: es weren vnderschiedliche Warnungen an sie geschehen / daß es jnen auff gleiche weiß / wie den Pündnern / ergehen würden / vnd würden sie auch / wann man mit den Pündnern vollends fertig / angegriffen vnnd vnder das Joch gebracht werden. Begehrten deßwegen zu wissen / weß sie sich zu jhnen / den Römisch-Catholischen zuverstehen / vnd ob sie / wann sie Feindlich solten angegriffen werden / auch Hülff vnd Beystands von jhnen zugetrösten hetten.

Hierauff antworteten die Abgesandte der Römisch-Catholischen / es were jhnen dergleichen / was sie vorgebracht / nichts vorkommen / wann sie auch etwas / so wider die Evangelische zu Werck seyn solte / vernommen / wollen sie es jhnen in Trewen angemeldet haben: die begehrte Erklärung wegen der Hülff / wolten sie jhren Obern vorbringen / würde jhnen gebührliche Antwort bey Beschluß deß Lindawischen Tags erfolgen. Sonst wolten sie sich jederzeit / wie getrewe Eydgenossen erzeigen. Die Pündner hetten jhnen den Jammer selbsten gemacht / weil sie auff kein Warnen gegeben / vnd dem gemeinen Pöbel den Zaum zu lang gelassen.

Alß nun jene hierauff auff die vollkommene Antwort biß auff Beschluß deß Lindawischen Tags / mit vermelden / daß die Gefahren nicht gering weren / nicht warten wolten / erhielten sie endlich wegen der Hülff vnnd deß Durchzugs halben / von den Römisch-Catholischen gute vertröstung.

Bündner nehmen die Meyländische Capitulation an. Vnlang hernach giengen die vornembste Häupter der Pündner etwas eyn / darwider sie sich zuvor lang gesperret hatten / dann sie entschlossen sich / durch einen sonderbahren empfangenen Befehl / die deß vergangenen Jahrs tractierte / vnd von den besten Patrioten verworffene Meyländische Capitulation / vnder etwas leydenlichen Conditionen / vmb deß besten willen anzunehmen / darmit sie sich hiermit grösserer besorgender Gefahr befreyen möchten.

Schluß der Eydgnossen wider die Juden. In dessen wurde auff einer sonderbaren Versamblung zu Baden ein Schluß wider die Hebreische Juden gemacht / daß dieselbe / jres Landsverderblichen Auffwechsels vnd Arglistigkeit halber / solten auß den Schweitzerischen Landen vnd Gebieten / verwiesen werden.

Polnische Geschichten. Vmb diese Zeit ist in Polen ein gefährlicher Zustand gewesen / dann die Türcken vnnd Tartarn / weil der vor diesem auffgerichtete Frieden zwischen den Polen vnd Türcken / durch deß Türckischen Keysers Oßmanns todt / ein Loch bekommen / sich mit Streiffen vnnd Brennen sehr Feindselig erzeiget / vnnd viel Reussisch Volck weggeführet: auch haben die Vngarn die vor diesem in dem Böhmischen Krieg gedienet / vnd keine Herren hatten / sich bey etlich 1000. zusammen geschlagen / vnd grossen schaden in selbigen Landen gethan.

vnd mit brennen vbel gehauset hatten. In diesem Treffen wurden die Pündtner geschlagen / dann alß jhre Soldaten nicht Stand halten wolten / sondern allein das Landtvolck im Stich liessen / wurden 5. Fahnen verlohren vnd ein ziembliche Anzahl der Bündtner nidergemacht / also daß hierdurch ein grosser Jammer im Landt angerichtet wurde. Demnach nun solches vorgangen / kame den 30. / Augusti der außgeschickte Trompeter / vnd brachte von dem Graffen von Sultz den bericht: er hette keinen befehl wegen deß Stillstands empfangen. Stracks darauff eroberten die Oesterreichische neben dem Niedern / auch das Ober Engadin / sampt der Herrschafft Meyenfeld vnd dem Prettigäw / biß an die Zollbrück.

Abhandlung auff der Lindawischen Versamblung. Auff dieses sind auff der Lindawischen Versamblung von den Oesterreichischen / nach folgende Articul beschlossen worden:

I. Daß der zehen Gerichtsbund / alß der dritte / gäntzlich cassirt / von den andern zween Bündten abgesondert / vnnd forthin allein dem Hauß Oesterreich / alß Erb-Vnderthanen / zugehörig seyen.

II. Daß das Hauß Oesterreich vnverhindert die Catholische Religion daselbst anrichten möge / vnnd kein andere Sect bey jhren Vnderthanen zugelassen vnd gestattet werden solte.

III. Alle Bündnussen ausserhalb Franckreich / solten cassirt seyn / so viel die Oesterreichische Vnderthanen deß gewesenen zehen Gerichtsbunds concernirt: die vbrigen zween Bünd aber / solten allein bey den alten Verbündnussen bleiben.

IV. Die Besatzungen zu Chur / Meyenfeld vnd den Frontieren / nach notthurfft auff 6. Jahr lang erhalten / doch aber kein newe Fortificationes selbiger Orten vorgenommen / im Brettigäw aber vnnd was dem Hauß Oesterreich gehört / nach notthurfft gebawet werden.

V. Ein Perdon ausserhalb der Rädelsfährer vnd Conspiranten / solte erfolgen.

VI. Des Passes halben mit dem durchziehenden Kriegsvolck / wie auch mit den vbrigen Puncten / solte es hiebevor abgehandelter Meyländischer Capitulation gemäß / gehalten / sonsten aber die Päß aller Orten geöffnet werden / vnd die Commercien wider jhren freyen Gang haben.

Diese Puncten haben der Römisch-Catholische Eydgenossen Abgesandte / wie auch die zween vbrige Bünd / angenommen / die Evangelische aber ad referendum gestellet: vnderdessen solten die Waaffen nidergeleget / vnd auff Ertzhertzog Leopoldi erfolgte Ratification / alles zu obigem Effect gebracht / auch das vbrige Ertzhertzogische Volck / so nicht zur Guarnison gebraucht / abgeführt werden.

Ohne dieses wolte auch das Hauß Oesterreich den Schirm vber den Gotteshauß Bund ansprechen / neben diesem in obern Bund durch seinen Lehenmann / den Herrn von Retzuns / allen Sachen beywohnen / vnd darbey die obere Stell haben.

Diese Sachen kamen den Evangelischen Versamblung zu Baden von den Eydgnossen gehalten. Eydgenossen frembd vor / stelleten deßwegen eine allgemeine Versamblung zu Baden an / darinn sie den Römisch-Catholischen vorhielten: es weren vnderschiedliche Warnungen an sie geschehen / daß es jnen auff gleiche weiß / wie den Pündnern / ergehen würden / vnd würden sie auch / wañ man mit den Pündnern vollends fertig / angegriffen vnnd vnder das Joch gebracht werden. Begehrten deßwegen zu wissen / weß sie sich zu jhnen / den Römisch-Catholischen zuverstehen / vnd ob sie / wann sie Feindlich solten angegriffen werden / auch Hülff vnd Beystands von jhnen zugetrösten hetten.

Hierauff antworteten die Abgesandte der Römisch-Catholischen / es were jhnen dergleichen / was sie vorgebracht / nichts vorkommen / wann sie auch etwas / so wider die Evangelische zu Werck seyn solte / vernommen / wollen sie es jhnen in Trewen angemeldet haben: die begehrte Erklärung wegen der Hülff / wolten sie jhren Obern vorbringen / würde jhnen gebührliche Antwort bey Beschluß deß Lindawischen Tags erfolgen. Sonst wolten sie sich jederzeit / wie getrewe Eydgenossen erzeigen. Die Pündner hetten jhnen den Jammer selbsten gemacht / weil sie auff kein Warnen gegeben / vnd dem gemeinen Pöbel den Zaum zu lang gelassen.

Alß nun jene hierauff auff die vollkommene Antwort biß auff Beschluß deß Lindawischen Tags / mit vermelden / daß die Gefahren nicht gering weren / nicht warten wolten / erhielten sie endlich wegen der Hülff vnnd deß Durchzugs halben / von den Römisch-Catholischen gute vertröstung.

Bündner nehmen die Meyländische Capitulation an. Vnlang hernach giengen die vornembste Häupter der Pündner etwas eyn / darwider sie sich zuvor lang gesperret hatten / dann sie entschlossen sich / durch einen sonderbahren empfangenen Befehl / die deß vergangenen Jahrs tractierte / vnd von den besten Patrioten verworffene Meyländische Capitulation / vnder etwas leydenlichen Conditionen / vmb deß besten willen anzunehmen / darmit sie sich hiermit grösserer besorgender Gefahr befreyen möchten.

Schluß der Eydgnossen wider die Juden. In dessen wurde auff einer sonderbaren Versamblung zu Baden ein Schluß wider die Hebreische Juden gemacht / daß dieselbe / jres Landsverderblichen Auffwechsels vnd Arglistigkeit halber / solten auß den Schweitzerischen Landen vnd Gebieten / verwiesen werden.

Polnische Geschichten. Vmb diese Zeit ist in Polen ein gefährlicher Zustand gewesen / dann die Türcken vnnd Tartarn / weil der vor diesem auffgerichtete Frieden zwischen den Polen vnd Türcken / durch deß Türckischen Keysers Oßmanns todt / ein Loch bekommen / sich mit Streiffen vnnd Brennen sehr Feindselig erzeiget / vnnd viel Reussisch Volck weggeführet: auch haben die Vngarn die vor diesem in dem Böhmischen Krieg gedienet / vnd keine Herren hatten / sich bey etlich 1000. zusammen geschlagen / vnd grossen schaden in selbigen Landen gethan.

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          <p><note place="left">Abhandlung auff der Lindawischen Versamblung.</note>                      Auff dieses sind auff der Lindawischen Versamblung von den Oesterreichischen /                      nach folgende Articul beschlossen worden:</p>
          <p>I. Daß der zehen Gerichtsbund / alß der dritte / gäntzlich cassirt / von den                      andern zween Bündten abgesondert / vnnd forthin allein dem Hauß Oesterreich /                      alß Erb-Vnderthanen / zugehörig seyen.</p>
          <p>II. Daß das Hauß Oesterreich vnverhindert die Catholische Religion daselbst                      anrichten möge / vnnd kein andere Sect bey jhren Vnderthanen zugelassen vnd                      gestattet werden solte.</p>
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          <p>IV. Die Besatzungen zu Chur / Meyenfeld vnd den Frontieren / nach notthurfft auff                      6. Jahr lang erhalten / doch aber kein newe Fortificationes selbiger Orten                      vorgenommen / im Brettigäw aber vnnd was dem Hauß Oesterreich gehört / nach                      notthurfft gebawet werden.</p>
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          <p>Ohne dieses wolte auch das Hauß Oesterreich den Schirm vber den Gotteshauß Bund                      ansprechen / neben diesem in obern Bund durch seinen Lehenmann / den Herrn von                      Retzuns / allen Sachen beywohnen / vnd darbey die obere Stell haben.</p>
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[804/0911] vnd mit brennen vbel gehauset hatten. In diesem Treffen wurden die Pündtner geschlagen / dann alß jhre Soldaten nicht Stand halten wolten / sondern allein das Landtvolck im Stich liessen / wurden 5. Fahnen verlohren vnd ein ziembliche Anzahl der Bündtner nidergemacht / also daß hierdurch ein grosser Jammer im Landt angerichtet wurde. Demnach nun solches vorgangen / kame den 30. / Augusti der außgeschickte Trompeter / vnd brachte von dem Graffen von Sultz den bericht: er hette keinen befehl wegen deß Stillstands empfangen. Stracks darauff eroberten die Oesterreichische neben dem Niedern / auch das Ober Engadin / sampt der Herrschafft Meyenfeld vnd dem Prettigäw / biß an die Zollbrück. Auff dieses sind auff der Lindawischen Versamblung von den Oesterreichischen / nach folgende Articul beschlossen worden: Abhandlung auff der Lindawischen Versamblung. I. Daß der zehen Gerichtsbund / alß der dritte / gäntzlich cassirt / von den andern zween Bündten abgesondert / vnnd forthin allein dem Hauß Oesterreich / alß Erb-Vnderthanen / zugehörig seyen. II. Daß das Hauß Oesterreich vnverhindert die Catholische Religion daselbst anrichten möge / vnnd kein andere Sect bey jhren Vnderthanen zugelassen vnd gestattet werden solte. III. Alle Bündnussen ausserhalb Franckreich / solten cassirt seyn / so viel die Oesterreichische Vnderthanen deß gewesenen zehen Gerichtsbunds concernirt: die vbrigen zween Bünd aber / solten allein bey den alten Verbündnussen bleiben. IV. Die Besatzungen zu Chur / Meyenfeld vnd den Frontieren / nach notthurfft auff 6. Jahr lang erhalten / doch aber kein newe Fortificationes selbiger Orten vorgenommen / im Brettigäw aber vnnd was dem Hauß Oesterreich gehört / nach notthurfft gebawet werden. V. Ein Perdon ausserhalb der Rädelsfährer vnd Conspiranten / solte erfolgen. VI. Des Passes halben mit dem durchziehenden Kriegsvolck / wie auch mit den vbrigen Puncten / solte es hiebevor abgehandelter Meyländischer Capitulation gemäß / gehalten / sonsten aber die Päß aller Orten geöffnet werden / vnd die Commercien wider jhren freyen Gang haben. Diese Puncten haben der Römisch-Catholische Eydgenossen Abgesandte / wie auch die zween vbrige Bünd / angenommen / die Evangelische aber ad referendum gestellet: vnderdessen solten die Waaffen nidergeleget / vnd auff Ertzhertzog Leopoldi erfolgte Ratification / alles zu obigem Effect gebracht / auch das vbrige Ertzhertzogische Volck / so nicht zur Guarnison gebraucht / abgeführt werden. Ohne dieses wolte auch das Hauß Oesterreich den Schirm vber den Gotteshauß Bund ansprechen / neben diesem in obern Bund durch seinen Lehenmann / den Herrn von Retzuns / allen Sachen beywohnen / vnd darbey die obere Stell haben. Diese Sachen kamen den Evangelischen Eydgenossen frembd vor / stelleten deßwegen eine allgemeine Versamblung zu Baden an / darinn sie den Römisch-Catholischen vorhielten: es weren vnderschiedliche Warnungen an sie geschehen / daß es jnen auff gleiche weiß / wie den Pündnern / ergehen würden / vnd würden sie auch / wañ man mit den Pündnern vollends fertig / angegriffen vnnd vnder das Joch gebracht werden. Begehrten deßwegen zu wissen / weß sie sich zu jhnen / den Römisch-Catholischen zuverstehen / vnd ob sie / wann sie Feindlich solten angegriffen werden / auch Hülff vnd Beystands von jhnen zugetrösten hetten. Versamblung zu Baden von den Eydgnossen gehalten. Hierauff antworteten die Abgesandte der Römisch-Catholischen / es were jhnen dergleichen / was sie vorgebracht / nichts vorkommen / wann sie auch etwas / so wider die Evangelische zu Werck seyn solte / vernommen / wollen sie es jhnen in Trewen angemeldet haben: die begehrte Erklärung wegen der Hülff / wolten sie jhren Obern vorbringen / würde jhnen gebührliche Antwort bey Beschluß deß Lindawischen Tags erfolgen. Sonst wolten sie sich jederzeit / wie getrewe Eydgenossen erzeigen. Die Pündner hetten jhnen den Jammer selbsten gemacht / weil sie auff kein Warnen gegeben / vnd dem gemeinen Pöbel den Zaum zu lang gelassen. Alß nun jene hierauff auff die vollkommene Antwort biß auff Beschluß deß Lindawischen Tags / mit vermelden / daß die Gefahren nicht gering weren / nicht warten wolten / erhielten sie endlich wegen der Hülff vnnd deß Durchzugs halben / von den Römisch-Catholischen gute vertröstung. Vnlang hernach giengen die vornembste Häupter d' Pündner etwas eyn / darwider sie sich zuvor lang gesperret hatten / dann sie entschlossen sich / durch einen sonderbahren empfangenen Befehl / die deß vergangenen Jahrs tractierte / vnd von den besten Patrioten verworffene Meyländische Capitulation / vnder etwas leydenlichen Conditionen / vmb deß besten willen anzunehmen / darmit sie sich hiermit grösserer besorgender Gefahr befreyen möchten. Bündner nehmen die Meyländische Capitulation an. In dessen wurde auff einer sonderbaren Versamblung zu Baden ein Schluß wider die Hebreische Juden gemacht / daß dieselbe / jres Landsverderblichen Auffwechsels vnd Arglistigkeit halber / solten auß den Schweitzerischen Landen vnd Gebieten / verwiesen werden. Schluß der Eydgnossen wider die Juden. Vmb diese Zeit ist in Polen ein gefährlicher Zustand gewesen / dann die Türcken vnnd Tartarn / weil der vor diesem auffgerichtete Frieden zwischen den Polen vnd Türcken / durch deß Türckischen Keysers Oßmanns todt / ein Loch bekommen / sich mit Streiffen vnnd Brennen sehr Feindselig erzeiget / vnnd viel Reussisch Volck weggeführet: auch haben die Vngarn die vor diesem in dem Böhmischen Krieg gedienet / vnd keine Herren hatten / sich bey etlich 1000. zusammen geschlagen / vnd grossen schaden in selbigen Landen gethan. Polnische Geschichten.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 804. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/911>, abgerufen am 28.07.2024.