Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.te / hat er jhm fast alle seine Schlösser vnd Festungen eingenommen / Ja jhn selbst verwahren lassen / also daß er nur einen Diener vnd einen Lackeyen hatte / die auff jhn warteten. Es muste auch Graff Enno in der Eyl ein grosse Summa Geltes auffbringen / vnd wurden alle seine Amptleut / Rentmeister vnd Befelchshaber verstrickt vnnd rantzionirt: So muste auch ein jedes Dorff in der Reyhe herumb dem Manßfelder nach seinem begehren Schatzung geben. Es war sonsten Ostfrießland dazumahl ein reich / vnd fett Land / welches diese Armada leichtlich etliche Jahr lang hette halten vnnd vborflüssig proviantiren können / wann die Manßfeldische mit dem / was zu jhrer Vnderhaltung vonnöthen gewesen / hetten vor lieb nehmen wollen / vnd nicht also Haußgehalten hetten / als wann sie nur darumb kommen weren / daß sie alles verwüsten vnd verderben solten. Bey solchem Beginnen der Manßfeldischen in Ostfrießlandt hat der Graff von Tilly / an deß Nider Sächsischen Crayses Chur-Fürsten vnnd Stände / vnder Dato den 4. Aprilis N. Cal. von Assenheimb (so in der Wetteraw gelegen / da er der Zeit sein Hauptquartir hatte) auß ein Schreiben abgehen lassen / so nachgesetzten Innhalts gewesen; Deß Graven von Tilli schreiben an den nidersächs. Craiß wegen deß Manßfelders besorgenden Einbruch. P. P. E. Churf. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnnd jhr / werdet vorhin guter massen berichtet seyn / vnd zum theil vor Augen sehen / was gestalt der Manßfelder / zu sampt seinem zusamen rottirten Anhang / jhre schädliche Desseing vnd Vorhaben dahin stellen / daß sie sich mit Gewalt in den löblichen Nider Sächsischen Crayß eintringen vnnd denselbigen / wie bereit mit vnderschiedtlichen Craysen vnnd Landen beschehen / durch Plündern / Brennen vnd Brandschätzen / vnnd andere Gewalthätigkeiten / verhergen / verderben vnd in eusserste Ruin setzen: Demnach ich aber vernommen / daß E. Churfürstl. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnd jhr / nicht allein bey Jhrer aller vnderthänigsten schuldigsten Devotion vnd Gehorsamb gegen der Röm. Kay. Mayest. vnserm allergnädigsten Herrn beständig zu verharren / sondern auch sich in nothwendige Defensionsverfassung besagtem Manßfelder vnnd seinen Anhang oder wer sich sonsten gegen den löblichen Craiß feindlich erzeigen vnnd mit Gewalt einzutringen oder den Paß zu nehmen anmassen würde / von dannen abzuwenden / vnd sich vor besorgenden Betrangungen zu verwahren / entschlossen / welches erbiethen allerhöchstgedachten Kays. Mayest. zweiffels ohne zu allergnädigstem Gefallen vnd jhnen selbsten zu Lob / Nutz vnd Ruhm gereichen wird: Als hab ich nicht Vmbgang nehmen mögen / weil mir habender Ordinantz vnd Befelch nach obliget sein Manßfelder vnnd seiner Adhaerenten feindtlichem Beginnen vnnd Vorhaben / zur Defension vnd Versicherung der Jhre Mayest. gehorsamen Reichs Ständen zu begegnen / Ew. Churfürstl. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnd euch gehorsambst Dienst. vnnd freundlich zuversichern / daß denselben durch mich vnnd meine vnterhabende Armada nicht allein nichts feindtliches oder widriges begegnen / sonder im Fall besagter Manßfelder oder seine Adhaerenten mit Gewalt vortbrechen vnnd dem löblichen Nidersächsischen Craiß solcher Schwall vnnd Vberfall zu schwer seyn wolte / jhnen alle möglich Assistentz vnnd Hülff / darzu ich mich hiermit wolmeinent vnd in Ansehung allerhöchstgedachten Kayserl. Mayest. erzeigender bestandthafftiger Devotion erbietig mache / auff dero Begehren / geleistet werden solle / damit man also mit beyderseits gesampten zuthun dem Manßfelder vnnd seinen Adhaerenten als gemeinen Friedenszerstörern vnnd Vatterlandts Feindt verfolgen könne: Inmassen ich auch vrbietig / weil zu solchem Ende dieser löbliche Nidersächsische Craiß sich vnlängsten mit der Serenissima Infantin vereiniget vnd verglichen / einen ebenmässigen Verstand vnnd Vergleich mit Ew. Churf. Durchl. F. Gn. Gn. den Herrrn vnd euch einzugehen vnd zu schliessen. Nidersächsisch. Craiß stellet sich in Verfassung. Demnach der Tag zu Regenspurg weit anders außgeloffen / dann jhnen viel eingebildet hatten / hat es wunderliche Gedancken gemacht / vnd sind etliche Fürsten vnd Herren / sonderlich in dem Nidersächsischen Craiß nicht wohl damit zu frieden gewesen / vnnd dieweil sie gesehen / wie es in Böhmen / Mähren vnnd in der Pfaltz hergieng / haben sie sich besorget / die Ordnung endtlichen auch an sie kommen / vnd sie neben andern vnder das Päbstische Joch gebracht / vnd jhrer Freyheit vnd Religion beraubet werden möchten. Vmb der Vrsachen willen der König in Dennemarck / die Hertzogen zu Braunschweig / Holstein vnnd Meckelnburg / die Stätte Hamburg / Bremen / Lübeck / Lüneburg vnd andere sich miteinander vereiniget vnd verglichen / sich in Verfassung zustellen vnd eine Armada von 10000. Mann zu Roß vnd Fuß / zu jhrer Defension auffzubringen / alles besorgende Vnheil bey diesen gefährlichen Läufften von jhren Königreichen / Fürstenthumben / Landen vnd Stätten abzuwenden. Hertzog Christian von Braunschweig so auch wider viel Kriegsvolck zusamen gebracht / lag damals am Weserstrom / vnd als jm verkundtschaffet worden / daß die Spanische vnd Ligistische vorhetten / sich eines Passes am selben Fluß zubemächtigen / hat er darauff alle Stätt so Brücken hatten / vnd sonderlich Höxter / Hameln vnd Rinteln mit starcken Guarnisonen versehen. Seine Reutterey lag in den Stifftern Hildeßheim / Halberstatt vnd daherumb / vnd war niemandt bewust / was er anfangen würde. Er selber hat noch kein gewisse Resolution gefast / wohin er sich wenden wolte. Etliche gaben jhm den Rath / er solte stracks in die Pfaltz ziehen / da er ohne Zweiffel ein grossen Anhang finden vnd den Feind leichtlich herauß jagen würde. Andere waren der Meynung / er würde besser thun / wann er in Westphalen verbliebe / vnd die Stätt die er daselbst eingenommen / vnnd sonderlich Lippstatt defendirte / dann zubefahren / daß te / hat er jhm fast alle seine Schlösser vnd Festungen eingenommen / Ja jhn selbst verwahren lassen / also daß er nur einen Diener vnd einen Lackeyen hatte / die auff jhn warteten. Es muste auch Graff Enno in der Eyl ein grosse Summa Geltes auffbringen / vnd wurden alle seine Amptleut / Rentmeister vnd Befelchshaber verstrickt vnnd rantzionirt: So muste auch ein jedes Dorff in der Reyhe herumb dem Manßfelder nach seinem begehren Schatzung geben. Es war sonsten Ostfrießland dazumahl ein reich / vnd fett Land / welches diese Armada leichtlich etliche Jahr lang hette halten vnnd vborflüssig proviantiren können / wann die Manßfeldische mit dem / was zu jhrer Vnderhaltung vonnöthen gewesen / hetten vor lieb nehmen wollen / vnd nicht also Haußgehalten hetten / als wann sie nur darumb kommen weren / daß sie alles verwüsten vnd verderben solten. Bey solchem Beginnen der Manßfeldischen in Ostfrießlandt hat der Graff von Tilly / an deß Nider Sächsischen Crayses Chur-Fürsten vnnd Stände / vnder Dato den 4. Aprilis N. Cal. von Assenheimb (so in der Wetteraw gelegen / da er der Zeit sein Hauptquartir hatte) auß ein Schreiben abgehen lassen / so nachgesetzten Innhalts gewesen; Deß Graven von Tilli schreiben an den nidersächs. Craiß wegen deß Manßfelders besorgendẽ Einbruch. P. P. E. Churf. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnnd jhr / werdet vorhin guter massen berichtet seyn / vnd zum theil vor Augen sehen / was gestalt der Manßfelder / zu sampt seinem zusamen rottirten Anhang / jhre schädliche Desseing vnd Vorhaben dahin stellen / daß sie sich mit Gewalt in den löblichen Nider Sächsischen Crayß eintringen vnnd denselbigen / wie bereit mit vnderschiedtlichen Craysen vnnd Landen beschehen / durch Plündern / Brennen vnd Brandschätzen / vnnd andere Gewalthätigkeiten / verhergen / verderben vnd in eusserste Ruin setzen: Demnach ich aber vernommen / daß E. Churfürstl. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnd jhr / nicht allein bey Jhrer aller vnderthänigsten schuldigsten Devotion vnd Gehorsamb gegen der Röm. Kay. Mayest. vnserm allergnädigsten Herrn beständig zu verharren / sondern auch sich in nothwendige Defensionsverfassung besagtem Manßfelder vnnd seinen Anhang oder wer sich sonsten gegen den löblichen Craiß feindlich erzeigen vnnd mit Gewalt einzutringen oder den Paß zu nehmen anmassen würde / von dannen abzuwenden / vnd sich vor besorgenden Betrangungen zu verwahren / entschlossen / welches erbiethen allerhöchstgedachten Kays. Mayest. zweiffels ohne zu allergnädigstem Gefallen vnd jhnen selbsten zu Lob / Nutz vnd Ruhm gereichen wird: Als hab ich nicht Vmbgang nehmen mögen / weil mir habender Ordinantz vnd Befelch nach obliget sein Manßfelder vnnd seiner Adhaerenten feindtlichem Beginnen vnnd Vorhaben / zur Defension vnd Versicherung der Jhre Mayest. gehorsamen Reichs Ständen zu begegnen / Ew. Churfürstl. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnd euch gehorsambst Dienst. vnnd freundlich zuversichern / daß denselben durch mich vnnd meine vnterhabende Armada nicht allein nichts feindtliches oder widriges begegnen / sonder im Fall besagter Manßfelder oder seine Adhaerenten mit Gewalt vortbrechen vnnd dem löblichen Nidersächsischen Craiß solcher Schwall vnnd Vberfall zu schwer seyn wolte / jhnen alle möglich Assistentz vnnd Hülff / darzu ich mich hiermit wolmeinent vnd in Ansehung allerhöchstgedachten Kayserl. Mayest. erzeigender bestandthafftiger Devotion erbietig mache / auff dero Begehren / geleistet werden solle / damit man also mit beyderseits gesampten zuthun dem Manßfelder vnnd seinen Adhaerenten als gemeinen Friedenszerstörern vnnd Vatterlandts Feindt verfolgen könne: Inmassen ich auch vrbietig / weil zu solchem Ende dieser löbliche Nidersächsische Craiß sich vnlängsten mit der Serenissima Infantin vereiniget vnd verglichen / einen ebenmässigen Verstand vnnd Vergleich mit Ew. Churf. Durchl. F. Gn. Gn. den Herrrn vnd euch einzugehen vnd zu schliessen. Nidersächsisch. Craiß stellet sich in Verfassũg. Demnach der Tag zu Regenspurg weit anders außgeloffen / dann jhnen viel eingebildet hatten / hat es wunderliche Gedancken gemacht / vnd sind etliche Fürsten vnd Herren / sonderlich in dem Nidersächsischen Craiß nicht wohl damit zu frieden gewesen / vnnd dieweil sie gesehen / wie es in Böhmen / Mähren vnnd in der Pfaltz hergieng / haben sie sich besorget / die Ordnung endtlichen auch an sie kommen / vnd sie neben andern vnder das Päbstische Joch gebracht / vnd jhrer Freyheit vnd Religion beraubet werden möchten. Vmb der Vrsachen willen der König in Dennemarck / die Hertzogen zu Braunschweig / Holstein vnnd Meckelnburg / die Stätte Hamburg / Bremen / Lübeck / Lüneburg vñ andere sich miteinander vereiniget vnd verglichen / sich in Verfassung zustellen vnd eine Armada von 10000. Mann zu Roß vnd Fuß / zu jhrer Defension auffzubringen / alles besorgende Vnheil bey diesen gefährlichen Läufften von jhren Königreichen / Fürstenthumben / Landen vnd Stätten abzuwenden. Hertzog Christian von Braunschweig so auch wider viel Kriegsvolck zusamen gebracht / lag damals am Weserstrom / vnd als jm verkundtschaffet worden / daß die Spanische vnd Ligistische vorhetten / sich eines Passes am selben Fluß zubemächtigen / hat er darauff alle Stätt so Brücken hatten / vnd sonderlich Höxter / Hameln vñ Rinteln mit starcken Guarnisonen versehen. Seine Reutterey lag in dẽ Stifftern Hildeßheim / Halberstatt vnd daherumb / vnd war niemãdt bewust / was er anfangen würde. Er selber hat noch kein gewisse Resolution gefast / wohin er sich wenden wolte. Etliche gaben jhm den Rath / er solte stracks in die Pfaltz ziehen / da er ohne Zweiffel ein grossen Anhang finden vnd den Feind leichtlich herauß jagen würde. Andere waren der Meynung / er würde besser thun / wann er in Westphalen verbliebe / vnd die Stätt die er daselbst eingenommen / vnnd sonderlich Lippstatt defendirte / dann zubefahren / daß <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0946" n="835"/> te / hat er jhm fast alle seine Schlösser vnd Festungen eingenommen / Ja jhn selbst verwahren lassen / also daß er nur einen Diener vnd einen Lackeyen hatte / die auff jhn warteten. Es muste auch Graff Enno in der Eyl ein grosse Summa Geltes auffbringen / vnd wurden alle seine Amptleut / Rentmeister vnd Befelchshaber verstrickt vnnd rantzionirt: So muste auch ein jedes Dorff in der Reyhe herumb dem Manßfelder nach seinem begehren Schatzung geben.</p> <p>Es war sonsten Ostfrießland dazumahl ein reich / vnd fett Land / welches diese Armada leichtlich etliche Jahr lang hette halten vnnd vborflüssig proviantiren können / wann die Manßfeldische mit dem / was zu jhrer Vnderhaltung vonnöthen gewesen / hetten vor lieb nehmen wollen / vnd nicht also Haußgehalten hetten / als wann sie nur darumb kommen weren / daß sie alles verwüsten vnd verderben solten.</p> <p>Bey solchem Beginnen der Manßfeldischen in Ostfrießlandt hat der Graff von Tilly / an deß Nider Sächsischen Crayses Chur-Fürsten vnnd Stände / vnder Dato den 4. Aprilis N. Cal. von Assenheimb (so in der Wetteraw gelegen / da er der Zeit sein Hauptquartir hatte) auß ein Schreiben abgehen lassen / so nachgesetzten Innhalts gewesen;</p> <p><note place="left">Deß Graven von Tilli schreiben an den nidersächs. Craiß wegen deß Manßfelders besorgendẽ Einbruch.</note> P. P. E. Churf. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnnd jhr / werdet vorhin guter massen berichtet seyn / vnd zum theil vor Augen sehen / was gestalt der Manßfelder / zu sampt seinem zusamen rottirten Anhang / jhre schädliche Desseing vnd Vorhaben dahin stellen / daß sie sich mit Gewalt in den löblichen Nider Sächsischen Crayß eintringen vnnd denselbigen / wie bereit mit vnderschiedtlichen Craysen vnnd Landen beschehen / durch Plündern / Brennen vnd Brandschätzen / vnnd andere Gewalthätigkeiten / verhergen / verderben vnd in eusserste Ruin setzen: Demnach ich aber vernommen / daß E. Churfürstl. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnd jhr / nicht allein bey Jhrer aller vnderthänigsten schuldigsten Devotion vnd Gehorsamb gegen der Röm. Kay. Mayest. vnserm allergnädigsten Herrn beständig zu verharren / sondern auch sich in nothwendige Defensionsverfassung besagtem Manßfelder vnnd seinen Anhang oder wer sich sonsten gegen den löblichen Craiß feindlich erzeigen vnnd mit Gewalt einzutringen oder den Paß zu nehmen anmassen würde / von dannen abzuwenden / vnd sich vor besorgenden Betrangungen zu verwahren / entschlossen / welches erbiethen allerhöchstgedachten Kays. Mayest. zweiffels ohne zu allergnädigstem Gefallen vnd jhnen selbsten zu Lob / Nutz vnd Ruhm gereichen wird: Als hab ich nicht Vmbgang nehmen mögen / weil mir habender Ordinantz vnd Befelch nach obliget sein Manßfelder vnnd seiner Adhaerenten feindtlichem Beginnen vnnd Vorhaben / zur Defension vnd Versicherung der Jhre Mayest. gehorsamen Reichs Ständen zu begegnen / Ew. Churfürstl. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnd euch gehorsambst Dienst. vnnd freundlich zuversichern / daß denselben durch mich vnnd meine vnterhabende Armada nicht allein nichts feindtliches oder widriges begegnen / sonder im Fall besagter Manßfelder oder seine Adhaerenten mit Gewalt vortbrechen vnnd dem löblichen Nidersächsischen Craiß solcher Schwall vnnd Vberfall zu schwer seyn wolte / jhnen alle möglich Assistentz vnnd Hülff / darzu ich mich hiermit wolmeinent vnd in Ansehung allerhöchstgedachten Kayserl. Mayest. erzeigender bestandthafftiger Devotion erbietig mache / auff dero Begehren / geleistet werden solle / damit man also mit beyderseits gesampten zuthun dem Manßfelder vnnd seinen Adhaerenten als gemeinen Friedenszerstörern vnnd Vatterlandts Feindt verfolgen könne: Inmassen ich auch vrbietig / weil zu solchem Ende dieser löbliche Nidersächsische Craiß sich vnlängsten mit der Serenissima Infantin vereiniget vnd verglichen / einen ebenmässigen Verstand vnnd Vergleich mit Ew. Churf. Durchl. F. Gn. Gn. den Herrrn vnd euch einzugehen vnd zu schliessen.</p> <p><note place="right">Nidersächsisch. Craiß stellet sich in Verfassũg.</note> Demnach der Tag zu Regenspurg weit anders außgeloffen / dann jhnen viel eingebildet hatten / hat es wunderliche Gedancken gemacht / vnd sind etliche Fürsten vnd Herren / sonderlich in dem Nidersächsischen Craiß nicht wohl damit zu frieden gewesen / vnnd dieweil sie gesehen / wie es in Böhmen / Mähren vnnd in der Pfaltz hergieng / haben sie sich besorget / die Ordnung endtlichen auch an sie kommen / vnd sie neben andern vnder das Päbstische Joch gebracht / vnd jhrer Freyheit vnd Religion beraubet werden möchten. Vmb der Vrsachen willen der König in Dennemarck / die Hertzogen zu Braunschweig / Holstein vnnd Meckelnburg / die Stätte Hamburg / Bremen / Lübeck / Lüneburg vñ andere sich miteinander vereiniget vnd verglichen / sich in Verfassung zustellen vnd eine Armada von 10000. Mann zu Roß vnd Fuß / zu jhrer Defension auffzubringen / alles besorgende Vnheil bey diesen gefährlichen Läufften von jhren Königreichen / Fürstenthumben / Landen vnd Stätten abzuwenden.</p> <p>Hertzog Christian von Braunschweig so auch wider viel Kriegsvolck zusamen gebracht / lag damals am Weserstrom / vnd als jm verkundtschaffet worden / daß die Spanische vnd Ligistische vorhetten / sich eines Passes am selben Fluß zubemächtigen / hat er darauff alle Stätt so Brücken hatten / vnd sonderlich Höxter / Hameln vñ Rinteln mit starcken Guarnisonen versehen. Seine Reutterey lag in dẽ Stifftern Hildeßheim / Halberstatt vnd daherumb / vnd war niemãdt bewust / was er anfangen würde. Er selber hat noch kein gewisse Resolution gefast / wohin er sich wenden wolte. Etliche gaben jhm den Rath / er solte stracks in die Pfaltz ziehen / da er ohne Zweiffel ein grossen Anhang finden vnd den Feind leichtlich herauß jagen würde.</p> <p>Andere waren der Meynung / er würde besser thun / wann er in Westphalen verbliebe / vnd die Stätt die er daselbst eingenommen / vnnd sonderlich Lippstatt defendirte / dann zubefahren / daß </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [835/0946]
te / hat er jhm fast alle seine Schlösser vnd Festungen eingenommen / Ja jhn selbst verwahren lassen / also daß er nur einen Diener vnd einen Lackeyen hatte / die auff jhn warteten. Es muste auch Graff Enno in der Eyl ein grosse Summa Geltes auffbringen / vnd wurden alle seine Amptleut / Rentmeister vnd Befelchshaber verstrickt vnnd rantzionirt: So muste auch ein jedes Dorff in der Reyhe herumb dem Manßfelder nach seinem begehren Schatzung geben.
Es war sonsten Ostfrießland dazumahl ein reich / vnd fett Land / welches diese Armada leichtlich etliche Jahr lang hette halten vnnd vborflüssig proviantiren können / wann die Manßfeldische mit dem / was zu jhrer Vnderhaltung vonnöthen gewesen / hetten vor lieb nehmen wollen / vnd nicht also Haußgehalten hetten / als wann sie nur darumb kommen weren / daß sie alles verwüsten vnd verderben solten.
Bey solchem Beginnen der Manßfeldischen in Ostfrießlandt hat der Graff von Tilly / an deß Nider Sächsischen Crayses Chur-Fürsten vnnd Stände / vnder Dato den 4. Aprilis N. Cal. von Assenheimb (so in der Wetteraw gelegen / da er der Zeit sein Hauptquartir hatte) auß ein Schreiben abgehen lassen / so nachgesetzten Innhalts gewesen;
P. P. E. Churf. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnnd jhr / werdet vorhin guter massen berichtet seyn / vnd zum theil vor Augen sehen / was gestalt der Manßfelder / zu sampt seinem zusamen rottirten Anhang / jhre schädliche Desseing vnd Vorhaben dahin stellen / daß sie sich mit Gewalt in den löblichen Nider Sächsischen Crayß eintringen vnnd denselbigen / wie bereit mit vnderschiedtlichen Craysen vnnd Landen beschehen / durch Plündern / Brennen vnd Brandschätzen / vnnd andere Gewalthätigkeiten / verhergen / verderben vnd in eusserste Ruin setzen: Demnach ich aber vernommen / daß E. Churfürstl. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnd jhr / nicht allein bey Jhrer aller vnderthänigsten schuldigsten Devotion vnd Gehorsamb gegen der Röm. Kay. Mayest. vnserm allergnädigsten Herrn beständig zu verharren / sondern auch sich in nothwendige Defensionsverfassung besagtem Manßfelder vnnd seinen Anhang oder wer sich sonsten gegen den löblichen Craiß feindlich erzeigen vnnd mit Gewalt einzutringen oder den Paß zu nehmen anmassen würde / von dannen abzuwenden / vnd sich vor besorgenden Betrangungen zu verwahren / entschlossen / welches erbiethen allerhöchstgedachten Kays. Mayest. zweiffels ohne zu allergnädigstem Gefallen vnd jhnen selbsten zu Lob / Nutz vnd Ruhm gereichen wird: Als hab ich nicht Vmbgang nehmen mögen / weil mir habender Ordinantz vnd Befelch nach obliget sein Manßfelder vnnd seiner Adhaerenten feindtlichem Beginnen vnnd Vorhaben / zur Defension vnd Versicherung der Jhre Mayest. gehorsamen Reichs Ständen zu begegnen / Ew. Churfürstl. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnd euch gehorsambst Dienst. vnnd freundlich zuversichern / daß denselben durch mich vnnd meine vnterhabende Armada nicht allein nichts feindtliches oder widriges begegnen / sonder im Fall besagter Manßfelder oder seine Adhaerenten mit Gewalt vortbrechen vnnd dem löblichen Nidersächsischen Craiß solcher Schwall vnnd Vberfall zu schwer seyn wolte / jhnen alle möglich Assistentz vnnd Hülff / darzu ich mich hiermit wolmeinent vnd in Ansehung allerhöchstgedachten Kayserl. Mayest. erzeigender bestandthafftiger Devotion erbietig mache / auff dero Begehren / geleistet werden solle / damit man also mit beyderseits gesampten zuthun dem Manßfelder vnnd seinen Adhaerenten als gemeinen Friedenszerstörern vnnd Vatterlandts Feindt verfolgen könne: Inmassen ich auch vrbietig / weil zu solchem Ende dieser löbliche Nidersächsische Craiß sich vnlängsten mit der Serenissima Infantin vereiniget vnd verglichen / einen ebenmässigen Verstand vnnd Vergleich mit Ew. Churf. Durchl. F. Gn. Gn. den Herrrn vnd euch einzugehen vnd zu schliessen.
Deß Graven von Tilli schreiben an den nidersächs. Craiß wegen deß Manßfelders besorgendẽ Einbruch. Demnach der Tag zu Regenspurg weit anders außgeloffen / dann jhnen viel eingebildet hatten / hat es wunderliche Gedancken gemacht / vnd sind etliche Fürsten vnd Herren / sonderlich in dem Nidersächsischen Craiß nicht wohl damit zu frieden gewesen / vnnd dieweil sie gesehen / wie es in Böhmen / Mähren vnnd in der Pfaltz hergieng / haben sie sich besorget / die Ordnung endtlichen auch an sie kommen / vnd sie neben andern vnder das Päbstische Joch gebracht / vnd jhrer Freyheit vnd Religion beraubet werden möchten. Vmb der Vrsachen willen der König in Dennemarck / die Hertzogen zu Braunschweig / Holstein vnnd Meckelnburg / die Stätte Hamburg / Bremen / Lübeck / Lüneburg vñ andere sich miteinander vereiniget vnd verglichen / sich in Verfassung zustellen vnd eine Armada von 10000. Mann zu Roß vnd Fuß / zu jhrer Defension auffzubringen / alles besorgende Vnheil bey diesen gefährlichen Läufften von jhren Königreichen / Fürstenthumben / Landen vnd Stätten abzuwenden.
Nidersächsisch. Craiß stellet sich in Verfassũg. Hertzog Christian von Braunschweig so auch wider viel Kriegsvolck zusamen gebracht / lag damals am Weserstrom / vnd als jm verkundtschaffet worden / daß die Spanische vnd Ligistische vorhetten / sich eines Passes am selben Fluß zubemächtigen / hat er darauff alle Stätt so Brücken hatten / vnd sonderlich Höxter / Hameln vñ Rinteln mit starcken Guarnisonen versehen. Seine Reutterey lag in dẽ Stifftern Hildeßheim / Halberstatt vnd daherumb / vnd war niemãdt bewust / was er anfangen würde. Er selber hat noch kein gewisse Resolution gefast / wohin er sich wenden wolte. Etliche gaben jhm den Rath / er solte stracks in die Pfaltz ziehen / da er ohne Zweiffel ein grossen Anhang finden vnd den Feind leichtlich herauß jagen würde.
Andere waren der Meynung / er würde besser thun / wann er in Westphalen verbliebe / vnd die Stätt die er daselbst eingenommen / vnnd sonderlich Lippstatt defendirte / dann zubefahren / daß
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