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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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marck / auch diesem Crayß / Hülff vnd Rettung sucheten / dann wann gleich sein Bruder für Feind offentlich erkläret were / es doch noch in Tractat vnd fernerer Resolution beruhete / so könte dannoch jm / nach Anweisung der Executions-Ordnung ein frembdes Kriegsheer in den Crayß zuführen nicht gebühren; Sondern da er solcher Reichs Ordnung nachgelebt wissen wolte / er sich selbsten derselben gemäß halten müßte. Derowegen er nochmals gütlich gesinne / er wolte sein Gebiet mit den Durchzügen verschonen / vnd jhn wider die Keyserliche Sincerationes nicht beschweren / noch ferner Mißtrawen erwecken / sondern vielmehr der Key. Resolution vnd Extension deß Perdons / auch darauff erfolgender Accommodation erwarten. Damit die Fürsten vnd Stände in jhrer Meynung / daß den Keyserlichen Sincerationen wenig zutrawen / nicht mehr gestärcket würden / etc.

Hertzog Christians zu Braunschweig Schreiben an den Graffen von Tilly. Neben diesem Schreiben hat Hertzog Christian auch eins an den Graffen von Tilly abgefertiget / dieses lauts:

Er gebe der gantzen Welt zuerkennen / ob er sich nit von stundan / da er in seines Bruders Dienst getretten / seinen Reverß biß dahero redlich gehalten / vnd deß Keyserlichen Perdons mit Gedult erwartet / mitlerweil auch alle Offensiones eingestellet / ausserhalb daß er die von denen auff dem Eschfeld / wegen Verschonung desselben Landes / ingesessenen Ständen versprochene Gelder / rechtmässiger weiß ohne Hostilität gefordert / welches dann kein Brandschatzung genennet werden könte / es were dann Sach / daß alle Gelder / welche er / Graff von Tilly / selbsten in der Wetteraw / Francken vnd Schwäbischen Crayß vnd andern Orten diß Jahr auffzubringen geordnet / vnd zu seiner Armee angewendet / von jhm auch gebrandschätzt weren / vnd Offensiones genennet werden solten / welches den Reichs Constitutionibus, (die er praecise gehalten haben wolte) gäntzlich zuwider lieffe vnnd jhm vbel zuverantworten stünde; Wann er dann dahero wissen müßte / was er / Graff von Tilly gemeynet / vnnd wordurch die Sachen sich veranliessen / daß er dahero seines Herrn Bruders Land vnd Leuth vberziehen / vnd folgig in gäntzliche Ruin / gleich seinem lieben Vettern Landgraff Moritzen zu Hessen bereits ohne gegebene Vrsachen / auch wider Keyserlich Perdon vnnd Sinceration geschehen / stellen machte / so wolte er / Graff von Tilly / sich rotunde erklären / wessen er sich zu jhm zuversehen / vnd ob er Freundschafft oder Feindschafft von jhm zugewarten hette.

Er eröffnete jhm dargegen hiermit / daß er nicht gesinnet / das Keyserlich Perdon / so auff sein / Hertzogs Christian Person vnnd alte Diener eröffnet / zu acceptiren / biß zuvor von Jhr. Keys. Majest. das general Perdon / in der Form wie er es eingerichtet / vnd der König in Dennemarck vor billich erachtet / erfüllet / auff seine Armee erstreckt vnnd zum Effect gebracht würde.

Da er nun seinen Bruder oder jhn inmittelst nicht vnberühret lassen könte oder wolte / müßte er es GOtt befehlen vnnd würde vor der gantzen Welt vnd der posterität entschuldiget seyn / daß er die natürliche Rechte an die Hand zunehmen gezwungen würde / darbey er dann vor seiner / Graffen von Tilly / Macht vnerschrocken / vnnd es jhm weder an Gegenmitteln noch anderer Hülff vnd Assistentz ermangeln würde / jhme das Haupt zubieten / sich vnnd die seinige zu defendiren / vnd zugleich darmit allen Menschen zuerkennen zugeben / wie man bey dieser Sache mit jhme vmbgangen / vnnd die Keyserliche Sincerationen mißbraucht worden / vnder dem Schein der Keyserlichen Armee andere frembde Nationen ins Römische Reich / wider desselben Verfassung hereyn bracht / deß Reichs Feind jhren eygnen Nutzen darunder zu suchen / vnnd alles was noch vbrig / in Brandt vnnd vnder jhren Dominat vnder Bemäntelung der schuldigsten Devotion zubringen.

Widerantwortlich Schreiben deß Graffen von Tilly an Hertzog Christian. Auff dieses Schreiben hat der Graff von Tilly also geantwortet:

Was von der Keyserlichen May jhm vnd seiner vnderhabenden Kriegs Armee ins Werck zurichten auffgetragen / solches hette er den Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses zu vnderschiedlich mahlen in Schrifften entdecket / nicht zweifflend / jhme / Hertzogen Christian dannenhero gnugsamer Bericht dessen von Key Majest. jhm auffgeladenen gemessenen Befelchs halben zukommen würde. Sonsten verstünde er mit Befrembdung / daß er die Keyserliche Huld vnd Gnad biß annoch von sich abgewiesen / vnd die ergriffene Waffen in Händen zuhalten resolvirt were / dann er Graff von Tilly / gleichsamb vor Augen sehe die merckliche Inconvenientzen / so jhm auß solcher Verweigerung vnd Fortsetzung deß Kriegswesens begegnen möchten / allermeist aber was für Jammer vnd Verderbnuß Land vnd Leuthen dannenhero zuwachsen dörfften; were aber gleichwol darneben der Hoffnung er würde Jhr. Key. Majest. deß Königs in Dennemarck / seiner Fraw Mutter vnd anderer seiner Anverwandten Abmahnungen vnd Erinnerungen statt geben. Dann jhm / Graffen von Tilly / viel annemblicher seyn würde / mit der Keyserlichen Armee in Ruhe zustehen / vnnd seines Gemüths Enderung / damit er Land vnnd Leuth erfrewen würde zuvernehmen / als einigem Attentiren gegen Jhr. Key. Majest. oder deß Reichs gehorsame Stände / mit abgetrungenen Defensions Mitteln zubegegnen.

Sonsten were er / Hertzog Christian / deß Anzugs halben in seinem Schreiben / von vbelgewogenen in deme vngleich vnd zu milt berichtet worden / als solte er in der Wetteraw / Fränckischen vnd Schwäbischen Crayß / oder anderer Orthen von den Leuthen Gelt erprest / vnd zu Vnderhaltung der Kriegs Armee verwendet haben / dann er sich derselben Mittel niemals gebraucht / auch nicht benöthiget gewesen: So wüßte er sich keiner frembden Nationen / die in das Reich wider desselben Verfassungen eingeführt / zuerinnern / son-

marck / auch diesem Crayß / Hülff vnd Rettung sucheten / dann wann gleich sein Bruder für Feind offentlich erkläret were / es doch noch in Tractat vnd fernerer Resolution beruhete / so könte dannoch jm / nach Anweisung der Executions-Ordnung ein frembdes Kriegsheer in den Crayß zuführen nicht gebühren; Sondern da er solcher Reichs Ordnung nachgelebt wissen wolte / er sich selbsten derselben gemäß halten müßte. Derowegen er nochmals gütlich gesinne / er wolte sein Gebiet mit den Durchzügen verschonen / vnd jhn wider die Keyserliche Sincerationes nicht beschweren / noch ferner Mißtrawen erwecken / sondern vielmehr der Key. Resolution vnd Extension deß Perdons / auch darauff erfolgender Accommodation erwarten. Damit die Fürsten vnd Stände in jhrer Meynung / daß den Keyserlichen Sincerationen wenig zutrawen / nicht mehr gestärcket würden / etc.

Hertzog Christians zu Braunschweig Schreiben an den Graffen von Tilly. Neben diesem Schreiben hat Hertzog Christian auch eins an den Graffen von Tilly abgefertiget / dieses lauts:

Er gebe der gantzen Welt zuerkennen / ob er sich nit von stundan / da er in seines Bruders Dienst getretten / seinen Reverß biß dahero redlich gehalten / vnd deß Keyserlichen Perdons mit Gedult erwartet / mitlerweil auch alle Offensiones eingestellet / ausserhalb daß er die von denen auff dem Eschfeld / wegen Verschonung desselben Landes / ingesessenen Ständẽ versprochene Gelder / rechtmässiger weiß ohne Hostilität gefordert / welches dann kein Brandschatzung genennet werden könte / es were dann Sach / daß alle Gelder / welche er / Graff von Tilly / selbsten in der Wetteraw / Francken vnd Schwäbischen Crayß vnd andern Orten diß Jahr auffzubringen geordnet / vnd zu seiner Armee angewendet / von jhm auch gebrandschätzt weren / vnd Offensiones genennet werden solten / welches den Reichs Constitutionibus, (die er praecise gehalten haben wolte) gäntzlich zuwider lieffe vnnd jhm vbel zuverantworten stünde; Wann er dann dahero wissen müßte / was er / Graff von Tilly gemeynet / vnnd wordurch die Sachen sich veranliessen / daß er dahero seines Herrn Bruders Land vnd Leuth vberziehen / vnd folgig in gäntzliche Ruin / gleich seinem lieben Vettern Landgraff Moritzen zu Hessen bereits ohne gegebene Vrsachen / auch wider Keyserlich Perdon vnnd Sinceration geschehen / stellen machte / so wolte er / Graff von Tilly / sich rotundè erklären / wessen er sich zu jhm zuversehen / vnd ob er Freundschafft oder Feindschafft von jhm zugewarten hette.

Er eröffnete jhm dargegen hiermit / daß er nicht gesinnet / das Keyserlich Perdon / so auff sein / Hertzogs Christian Person vnnd alte Diener eröffnet / zu acceptiren / biß zuvor von Jhr. Keys. Majest. das general Perdon / in der Form wie er es eingerichtet / vnd der König in Dennemarck vor billich erachtet / erfüllet / auff seine Armee erstreckt vnnd zum Effect gebracht würde.

Da er nun seinen Bruder oder jhn inmittelst nicht vnberühret lassen könte oder wolte / müßte er es GOtt befehlen vnnd würde vor der gantzen Welt vnd der posterität entschuldiget seyn / daß er die natürliche Rechte an die Hand zunehmen gezwungen würde / darbey er dann vor seiner / Graffen von Tilly / Macht vnerschrocken / vnnd es jhm weder an Gegenmitteln noch anderer Hülff vnd Assistentz ermangeln würde / jhme das Haupt zubieten / sich vnnd die seinige zu defendiren / vnd zugleich darmit allen Menschen zuerkennen zugeben / wie man bey dieser Sache mit jhme vmbgangen / vnnd die Keyserliche Sincerationen mißbraucht worden / vnder dem Schein der Keyserlichen Armee andere frembde Nationen ins Römische Reich / wider desselben Verfassung hereyn bracht / deß Reichs Feind jhren eygnen Nutzen darunder zu suchen / vnnd alles was noch vbrig / in Brandt vnnd vnder jhren Dominat vnder Bemäntelung der schuldigsten Devotion zubringen.

Widerantwortlich Schreiben deß Graffen von Tilly an Hertzog Christian. Auff dieses Schreiben hat der Graff von Tilly also geantwortet:

Was von der Keyserlichen May jhm vnd seiner vnderhabenden Kriegs Armee ins Werck zurichten auffgetragen / solches hette er den Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses zu vnderschiedlich mahlen in Schrifften entdecket / nicht zweifflend / jhme / Hertzogen Christian dannenhero gnugsamer Bericht dessen von Key Majest. jhm auffgeladenen gemessenen Befelchs halbẽ zukommen würde. Sonsten verstünde er mit Befrembdung / daß er die Keyserliche Huld vnd Gnad biß annoch von sich abgewiesen / vnd die ergriffene Waffen in Händen zuhalten resolvirt were / dann er Graff von Tilly / gleichsamb vor Augen sehe die merckliche Inconvenientzen / so jhm auß solcher Verweigerung vnd Fortsetzung deß Kriegswesens begegnen möchten / allermeist aber was für Jammer vnd Verderbnuß Land vnd Leuthen dannenhero zuwachsen dörfften; were aber gleichwol darneben der Hoffnung er würde Jhr. Key. Majest. deß Königs in Dennemarck / seiner Fraw Mutter vnd anderer seiner Anverwandten Abmahnungen vnd Erinnerungen statt geben. Dann jhm / Graffen von Tilly / viel annemblicher seyn würde / mit der Keyserlichen Armee in Ruhe zustehen / vnnd seines Gemüths Enderung / damit er Land vnnd Leuth erfrewen würde zuvernehmen / als einigem Attentiren gegen Jhr. Key. Majest. oder deß Reichs gehorsame Stände / mit abgetrungenen Defensions Mitteln zubegegnen.

Sonsten were er / Hertzog Christian / deß Anzugs halben in seinem Schreiben / von vbelgewogenen in deme vngleich vnd zu milt berichtet worden / als solte er in der Wetteraw / Fränckischen vnd Schwäbischen Crayß / oder anderer Orthen von den Leuthen Gelt erprest / vnd zu Vnderhaltung der Kriegs Armee verwendet haben / dann er sich derselben Mittel niemals gebraucht / auch nicht benöthiget gewesen: So wüßte er sich keiner frembden Nationen / die in das Reich wider desselben Verfassungen eingeführt / zuerinnern / son-

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marck / auch diesem Crayß / Hülff vnd Rettung sucheten / dann wann                      gleich sein Bruder für Feind offentlich erkläret were / es doch noch in Tractat                      vnd fernerer Resolution beruhete / so könte dannoch jm / nach Anweisung der                      Executions-Ordnung ein frembdes Kriegsheer in den Crayß zuführen nicht gebühren;                      Sondern da er solcher Reichs Ordnung nachgelebt wissen wolte / er sich selbsten                      derselben gemäß halten müßte. Derowegen er nochmals gütlich gesinne / er wolte                      sein Gebiet mit den Durchzügen verschonen / vnd jhn wider die Keyserliche                      Sincerationes nicht beschweren / noch ferner Mißtrawen erwecken / sondern                      vielmehr der Key. Resolution vnd Extension deß Perdons / auch darauff                      erfolgender Accommodation erwarten. Damit die Fürsten vnd Stände in jhrer                      Meynung / daß den Keyserlichen Sincerationen wenig zutrawen / nicht mehr                      gestärcket würden / etc.</p>
          <p><note place="left">Hertzog Christians zu Braunschweig Schreiben an den                          Graffen von Tilly.</note> Neben diesem Schreiben hat Hertzog Christian auch                      eins an den Graffen von Tilly abgefertiget / dieses lauts:</p>
          <p>Er gebe der gantzen Welt zuerkennen / ob er sich nit von stundan / da er in                      seines Bruders Dienst getretten / seinen Reverß biß dahero redlich gehalten /                      vnd deß Keyserlichen Perdons mit Gedult erwartet / mitlerweil auch alle                      Offensiones eingestellet / ausserhalb daß er die von denen auff dem Eschfeld /                      wegen Verschonung desselben Landes / ingesessenen Stände&#x0303;                      versprochene Gelder / rechtmässiger weiß ohne Hostilität gefordert / welches                      dann kein Brandschatzung genennet werden könte / es were dann Sach / daß alle                      Gelder / welche er / Graff von Tilly / selbsten in der Wetteraw / Francken vnd                      Schwäbischen Crayß vnd andern Orten diß Jahr auffzubringen geordnet / vnd zu                      seiner Armee angewendet / von jhm auch gebrandschätzt weren / vnd Offensiones                      genennet werden solten / welches den Reichs Constitutionibus, (die er praecise                      gehalten haben wolte) gäntzlich zuwider lieffe vnnd jhm vbel zuverantworten                      stünde; Wann er dann dahero wissen müßte / was er / Graff von Tilly gemeynet /                      vnnd wordurch die Sachen sich veranliessen / daß er dahero seines Herrn Bruders                      Land vnd Leuth vberziehen / vnd folgig in gäntzliche Ruin / gleich seinem lieben                      Vettern Landgraff Moritzen zu Hessen bereits ohne gegebene Vrsachen / auch wider                      Keyserlich Perdon vnnd Sinceration geschehen / stellen machte / so wolte er /                      Graff von Tilly / sich rotundè erklären / wessen er sich zu jhm zuversehen / vnd                      ob er Freundschafft oder Feindschafft von jhm zugewarten hette.</p>
          <p>Er eröffnete jhm dargegen hiermit / daß er nicht gesinnet / das Keyserlich Perdon                      / so auff sein / Hertzogs Christian Person vnnd alte Diener eröffnet / zu                      acceptiren / biß zuvor von Jhr. Keys. Majest. das general Perdon / in der Form                      wie er es eingerichtet / vnd der König in Dennemarck vor billich erachtet /                      erfüllet / auff seine Armee erstreckt vnnd zum Effect gebracht würde.</p>
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          <p>Was von der Keyserlichen May jhm vnd seiner vnderhabenden Kriegs Armee ins Werck                      zurichten auffgetragen / solches hette er den Chur-Fürsten vnnd Ständen deß                      Nidersächsischen Crayses zu vnderschiedlich mahlen in Schrifften entdecket /                      nicht zweifflend / jhme / Hertzogen Christian dannenhero gnugsamer Bericht                      dessen von Key Majest. jhm auffgeladenen gemessenen Befelchs halbe&#x0303; zukommen                      würde. Sonsten verstünde er mit Befrembdung / daß er die Keyserliche Huld vnd                      Gnad biß annoch von sich abgewiesen / vnd die ergriffene Waffen in Händen                      zuhalten resolvirt were / dann er Graff von Tilly / gleichsamb vor Augen sehe                      die merckliche Inconvenientzen / so jhm auß solcher Verweigerung vnd Fortsetzung                      deß Kriegswesens begegnen möchten / allermeist aber was für Jammer vnd                      Verderbnuß Land vnd Leuthen dannenhero zuwachsen dörfften; were aber gleichwol                      darneben der Hoffnung er würde Jhr. Key. Majest. deß Königs in Dennemarck /                      seiner Fraw Mutter vnd anderer seiner Anverwandten Abmahnungen vnd Erinnerungen                      statt geben. Dann jhm / Graffen von Tilly / viel annemblicher seyn würde / mit                      der Keyserlichen Armee in Ruhe zustehen / vnnd seines Gemüths Enderung / damit                      er Land vnnd Leuth erfrewen würde zuvernehmen / als einigem Attentiren gegen                      Jhr. Key. Majest. oder deß Reichs gehorsame Stände / mit abgetrungenen                      Defensions Mitteln zubegegnen.</p>
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[841/0952] marck / auch diesem Crayß / Hülff vnd Rettung sucheten / dann wann gleich sein Bruder für Feind offentlich erkläret were / es doch noch in Tractat vnd fernerer Resolution beruhete / so könte dannoch jm / nach Anweisung der Executions-Ordnung ein frembdes Kriegsheer in den Crayß zuführen nicht gebühren; Sondern da er solcher Reichs Ordnung nachgelebt wissen wolte / er sich selbsten derselben gemäß halten müßte. Derowegen er nochmals gütlich gesinne / er wolte sein Gebiet mit den Durchzügen verschonen / vnd jhn wider die Keyserliche Sincerationes nicht beschweren / noch ferner Mißtrawen erwecken / sondern vielmehr der Key. Resolution vnd Extension deß Perdons / auch darauff erfolgender Accommodation erwarten. Damit die Fürsten vnd Stände in jhrer Meynung / daß den Keyserlichen Sincerationen wenig zutrawen / nicht mehr gestärcket würden / etc. Neben diesem Schreiben hat Hertzog Christian auch eins an den Graffen von Tilly abgefertiget / dieses lauts: Hertzog Christians zu Braunschweig Schreiben an den Graffen von Tilly. Er gebe der gantzen Welt zuerkennen / ob er sich nit von stundan / da er in seines Bruders Dienst getretten / seinen Reverß biß dahero redlich gehalten / vnd deß Keyserlichen Perdons mit Gedult erwartet / mitlerweil auch alle Offensiones eingestellet / ausserhalb daß er die von denen auff dem Eschfeld / wegen Verschonung desselben Landes / ingesessenen Ständẽ versprochene Gelder / rechtmässiger weiß ohne Hostilität gefordert / welches dann kein Brandschatzung genennet werden könte / es were dann Sach / daß alle Gelder / welche er / Graff von Tilly / selbsten in der Wetteraw / Francken vnd Schwäbischen Crayß vnd andern Orten diß Jahr auffzubringen geordnet / vnd zu seiner Armee angewendet / von jhm auch gebrandschätzt weren / vnd Offensiones genennet werden solten / welches den Reichs Constitutionibus, (die er praecise gehalten haben wolte) gäntzlich zuwider lieffe vnnd jhm vbel zuverantworten stünde; Wann er dann dahero wissen müßte / was er / Graff von Tilly gemeynet / vnnd wordurch die Sachen sich veranliessen / daß er dahero seines Herrn Bruders Land vnd Leuth vberziehen / vnd folgig in gäntzliche Ruin / gleich seinem lieben Vettern Landgraff Moritzen zu Hessen bereits ohne gegebene Vrsachen / auch wider Keyserlich Perdon vnnd Sinceration geschehen / stellen machte / so wolte er / Graff von Tilly / sich rotundè erklären / wessen er sich zu jhm zuversehen / vnd ob er Freundschafft oder Feindschafft von jhm zugewarten hette. Er eröffnete jhm dargegen hiermit / daß er nicht gesinnet / das Keyserlich Perdon / so auff sein / Hertzogs Christian Person vnnd alte Diener eröffnet / zu acceptiren / biß zuvor von Jhr. Keys. Majest. das general Perdon / in der Form wie er es eingerichtet / vnd der König in Dennemarck vor billich erachtet / erfüllet / auff seine Armee erstreckt vnnd zum Effect gebracht würde. Da er nun seinen Bruder oder jhn inmittelst nicht vnberühret lassen könte oder wolte / müßte er es GOtt befehlen vnnd würde vor der gantzen Welt vnd der posterität entschuldiget seyn / daß er die natürliche Rechte an die Hand zunehmen gezwungen würde / darbey er dann vor seiner / Graffen von Tilly / Macht vnerschrocken / vnnd es jhm weder an Gegenmitteln noch anderer Hülff vnd Assistentz ermangeln würde / jhme das Haupt zubieten / sich vnnd die seinige zu defendiren / vnd zugleich darmit allen Menschen zuerkennen zugeben / wie man bey dieser Sache mit jhme vmbgangen / vnnd die Keyserliche Sincerationen mißbraucht worden / vnder dem Schein der Keyserlichen Armee andere frembde Nationen ins Römische Reich / wider desselben Verfassung hereyn bracht / deß Reichs Feind jhren eygnen Nutzen darunder zu suchen / vnnd alles was noch vbrig / in Brandt vnnd vnder jhren Dominat vnder Bemäntelung der schuldigsten Devotion zubringen. Auff dieses Schreiben hat der Graff von Tilly also geantwortet: Widerantwortlich Schreiben deß Graffen von Tilly an Hertzog Christian. Was von der Keyserlichen May jhm vnd seiner vnderhabenden Kriegs Armee ins Werck zurichten auffgetragen / solches hette er den Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses zu vnderschiedlich mahlen in Schrifften entdecket / nicht zweifflend / jhme / Hertzogen Christian dannenhero gnugsamer Bericht dessen von Key Majest. jhm auffgeladenen gemessenen Befelchs halbẽ zukommen würde. Sonsten verstünde er mit Befrembdung / daß er die Keyserliche Huld vnd Gnad biß annoch von sich abgewiesen / vnd die ergriffene Waffen in Händen zuhalten resolvirt were / dann er Graff von Tilly / gleichsamb vor Augen sehe die merckliche Inconvenientzen / so jhm auß solcher Verweigerung vnd Fortsetzung deß Kriegswesens begegnen möchten / allermeist aber was für Jammer vnd Verderbnuß Land vnd Leuthen dannenhero zuwachsen dörfften; were aber gleichwol darneben der Hoffnung er würde Jhr. Key. Majest. deß Königs in Dennemarck / seiner Fraw Mutter vnd anderer seiner Anverwandten Abmahnungen vnd Erinnerungen statt geben. Dann jhm / Graffen von Tilly / viel annemblicher seyn würde / mit der Keyserlichen Armee in Ruhe zustehen / vnnd seines Gemüths Enderung / damit er Land vnnd Leuth erfrewen würde zuvernehmen / als einigem Attentiren gegen Jhr. Key. Majest. oder deß Reichs gehorsame Stände / mit abgetrungenen Defensions Mitteln zubegegnen. Sonsten were er / Hertzog Christian / deß Anzugs halben in seinem Schreiben / von vbelgewogenen in deme vngleich vnd zu milt berichtet worden / als solte er in der Wetteraw / Fränckischen vnd Schwäbischen Crayß / oder anderer Orthen von den Leuthen Gelt erprest / vnd zu Vnderhaltung der Kriegs Armee verwendet haben / dann er sich derselben Mittel niemals gebraucht / auch nicht benöthiget gewesen: So wüßte er sich keiner frembden Nationen / die in das Reich wider desselben Verfassungen eingeführt / zuerinnern / son-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 841. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/952>, abgerufen am 23.11.2024.