Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749.Staatswissenschaft. hievon bestritten werden. Was alsdenn noch ü-brig bleibt, kann in der Schatzkammer aufge- hoben werden. Dieses erhält man nur durch ei- ne ordentliche Landesoeconomie. 1 Wilhelms Freyherrn von Schroedern Fürstli- che Schatz- und Rentkammer, Leipzig 1721. 8. §. 52. Sonderlich ist der Kriegsstaat heute zu Ta- §. 53. Die Landmacht eines Reichs zu beurthei- pen
Staatswiſſenſchaft. hievon beſtritten werden. Was alsdenn noch uͤ-brig bleibt, kann in der Schatzkammer aufge- hoben werden. Dieſes erhaͤlt man nur durch ei- ne ordentliche Landesoeconomie. 1 Wilhelms Freyherrn von Schroedern Fuͤrſtli- che Schatz- und Rentkammer, Leipzig 1721. 8. §. 52. Sonderlich iſt der Kriegsſtaat heute zu Ta- §. 53. Die Landmacht eines Reichs zu beurthei- pen
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Staatswiſſenſchaft.
hievon beſtritten werden. Was alsdenn noch uͤ-
brig bleibt, kann in der Schatzkammer aufge-
hoben werden. Dieſes erhaͤlt man nur durch ei-
ne ordentliche Landesoeconomie.
1 Wilhelms Freyherrn von Schroedern Fuͤrſtli-
che Schatz- und Rentkammer, Leipzig 1721. 8.
§. 52.
Sonderlich iſt der Kriegsſtaat heute zu Ta-
ge eines von denen nothwendigen Uebeln, wel-
che einem Reiche unſaͤgliche Summen koſten.
Die Art Krieg zu fuͤhren iſt faſt von Jahrhun-
dert zu Jahrhundert veraͤndert worden. Viel-
leicht hat die Geſchicklichkeit darinnen anjetzo ih-
ren hoͤchſten Gipfel erreichet. Man muß die
Landmacht von der Seemacht wohl uuterſchei-
den. Jene iſt allen freyen Staaten gemein,
dieſe aber nicht: weil man nicht in allen Reichen
weitlaͤuftige Seekuͤſten findet, noch alle Voͤlker
groſſen Handel zur See treiben, und reich genug
ſind, um ſich einen Platz unter den Seemachten
erwerben zu koͤnnen.
§. 53.
Die Landmacht eines Reichs zu beurthei-
len iſt noͤthig, ſich aus dem vorhergehenden zu er-
innern, ob ein Land an Mannſchaft und Pfer-
den, die tuͤchtig zum Kriege ſind, einen Ueber-
fluß oder Mangel habe, und folglich die Trup-
pen
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