Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749.

Bild:
<< vorherige Seite

Staatswissenschaft.
geln beobachten. Daher giebt es Staatsmaxi-
men eines Reiches gegen sich selbst und gegen
andere Nationen,
und deßwegen theilet man
das Staatsinteresse in das innerliche und aus-
wärtige.

§. 57.

Das erstere erfordert, daß ein Volk seinen
innerlichen Ruhestand und das Wohl nicht nur
seiner einzelnen Bürger; sondern auch des gan-
zen gemeinen Wesens zu erhalten und befördern
suche, dem Mangel abhelfe, den Ueberfluß ver-
schaffe, die Einwohner vermehre und bereichere,
die Wissenschaften in Flor bringe, den Manu-
facturen und Commercien aufhelfe, die Gebre-
chen der Staatsverfassung heile, den Factionen
vorbeuge, die Justitz beschleunige, das Cam-
merwesen in Ordnung halte, den Kriegsstaat
auf guten Fuß setze. Die vornehmsten von der-
gleichen Staatsmaximen, die aus der besondern
Einrichtung eines jeden Reiches hauptsächlich
fliessen, können an diesem Orte erkläret, und in
so fern das innerliche Staatsinteresse eines Lan-
des der Staatswissenschaft desselben unmittelbar
angefügt werden.

§. 58.

Ganz anders ist es mit dem auswärtigen
Staatsinteresse
beschaffen. Die Maximen,
wie ein Volk in Ansehung seiner Nachbaren sich

in

Staatswiſſenſchaft.
geln beobachten. Daher giebt es Staatsmaxi-
men eines Reiches gegen ſich ſelbſt und gegen
andere Nationen,
und deßwegen theilet man
das Staatsintereſſe in das innerliche und aus-
waͤrtige.

§. 57.

Das erſtere erfordert, daß ein Volk ſeinen
innerlichen Ruheſtand und das Wohl nicht nur
ſeiner einzelnen Buͤrger; ſondern auch des gan-
zen gemeinen Weſens zu erhalten und befoͤrdern
ſuche, dem Mangel abhelfe, den Ueberfluß ver-
ſchaffe, die Einwohner vermehre und bereichere,
die Wiſſenſchaften in Flor bringe, den Manu-
facturen und Commercien aufhelfe, die Gebre-
chen der Staatsverfaſſung heile, den Factionen
vorbeuge, die Juſtitz beſchleunige, das Cam-
merweſen in Ordnung halte, den Kriegsſtaat
auf guten Fuß ſetze. Die vornehmſten von der-
gleichen Staatsmaximen, die aus der beſondern
Einrichtung eines jeden Reiches hauptſaͤchlich
flieſſen, koͤnnen an dieſem Orte erklaͤret, und in
ſo fern das innerliche Staatsintereſſe eines Lan-
des der Staatswiſſenſchaft deſſelben unmittelbar
angefuͤgt werden.

§. 58.

Ganz anders iſt es mit dem auswaͤrtigen
Staatsintereſſe
beſchaffen. Die Maximen,
wie ein Volk in Anſehung ſeiner Nachbaren ſich

in
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0045" n="31"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Staatswi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaft.</hi></fw><lb/>
geln beobachten. Daher giebt es Staatsmaxi-<lb/>
men eines Reiches <hi rendition="#fr">gegen &#x017F;ich &#x017F;elb&#x017F;t</hi> und <hi rendition="#fr">gegen<lb/>
andere Nationen,</hi> und deßwegen theilet man<lb/>
das Staatsintere&#x017F;&#x017F;e in das <hi rendition="#fr">innerliche</hi> und <hi rendition="#fr">aus-<lb/>
wa&#x0364;rtige.</hi></p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>§. 57.</head><lb/>
          <p>Das <hi rendition="#fr">er&#x017F;tere</hi> erfordert, daß ein Volk &#x017F;einen<lb/>
innerlichen Ruhe&#x017F;tand und das Wohl nicht nur<lb/>
&#x017F;einer einzelnen Bu&#x0364;rger; &#x017F;ondern auch des gan-<lb/>
zen gemeinen We&#x017F;ens zu erhalten und befo&#x0364;rdern<lb/>
&#x017F;uche, dem Mangel abhelfe, den Ueberfluß ver-<lb/>
&#x017F;chaffe, die Einwohner vermehre und bereichere,<lb/>
die Wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaften in Flor bringe, den Manu-<lb/>
facturen und Commercien aufhelfe, die Gebre-<lb/>
chen der Staatsverfa&#x017F;&#x017F;ung heile, den Factionen<lb/>
vorbeuge, die Ju&#x017F;titz be&#x017F;chleunige, das Cam-<lb/>
merwe&#x017F;en in Ordnung halte, den Kriegs&#x017F;taat<lb/>
auf guten Fuß &#x017F;etze. Die vornehm&#x017F;ten von der-<lb/>
gleichen Staatsmaximen, die aus der be&#x017F;ondern<lb/>
Einrichtung eines jeden Reiches haupt&#x017F;a&#x0364;chlich<lb/>
flie&#x017F;&#x017F;en, ko&#x0364;nnen an die&#x017F;em Orte erkla&#x0364;ret, und in<lb/>
&#x017F;o fern das <hi rendition="#fr">innerliche Staatsintere&#x017F;&#x017F;e</hi> eines Lan-<lb/>
des der Staatswi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaft de&#x017F;&#x017F;elben unmittelbar<lb/>
angefu&#x0364;gt werden.</p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>§. 58.</head><lb/>
          <p>Ganz anders i&#x017F;t es mit dem <hi rendition="#fr">auswa&#x0364;rtigen<lb/>
Staatsintere&#x017F;&#x017F;e</hi> be&#x017F;chaffen. Die Maximen,<lb/>
wie ein Volk in An&#x017F;ehung &#x017F;einer Nachbaren &#x017F;ich<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">in</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[31/0045] Staatswiſſenſchaft. geln beobachten. Daher giebt es Staatsmaxi- men eines Reiches gegen ſich ſelbſt und gegen andere Nationen, und deßwegen theilet man das Staatsintereſſe in das innerliche und aus- waͤrtige. §. 57. Das erſtere erfordert, daß ein Volk ſeinen innerlichen Ruheſtand und das Wohl nicht nur ſeiner einzelnen Buͤrger; ſondern auch des gan- zen gemeinen Weſens zu erhalten und befoͤrdern ſuche, dem Mangel abhelfe, den Ueberfluß ver- ſchaffe, die Einwohner vermehre und bereichere, die Wiſſenſchaften in Flor bringe, den Manu- facturen und Commercien aufhelfe, die Gebre- chen der Staatsverfaſſung heile, den Factionen vorbeuge, die Juſtitz beſchleunige, das Cam- merweſen in Ordnung halte, den Kriegsſtaat auf guten Fuß ſetze. Die vornehmſten von der- gleichen Staatsmaximen, die aus der beſondern Einrichtung eines jeden Reiches hauptſaͤchlich flieſſen, koͤnnen an dieſem Orte erklaͤret, und in ſo fern das innerliche Staatsintereſſe eines Lan- des der Staatswiſſenſchaft deſſelben unmittelbar angefuͤgt werden. §. 58. Ganz anders iſt es mit dem auswaͤrtigen Staatsintereſſe beſchaffen. Die Maximen, wie ein Volk in Anſehung ſeiner Nachbaren ſich in

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749/45
Zitationshilfe: Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749/45>, abgerufen am 21.11.2024.