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Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906.

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zog sich in ihre Zelle zurück, um ihre Sachen zu packen. Das brave Dienstmädchen weinte Freudentränen als sie kam, um Madame Roland beim Einpacken behilflich zu sein.

Als Madame Roland den herbeigerufenen Wagen bestieg, war sie sehr erstaunt, den Regierungsvertreter vor dem Ausgangstor zu sehen. Sie liess sich nach Hause fahren wollte dort ihre Sachen abgeben, um gleich nach ihrer Tochter zu sehen. Sie sprang behende aus dem Wagen, als er vor ihrem Hause hielt, begrüsste freundlich den Portier und eilte zur Treppe. Sie war noch nicht vier Stufen hinaufgegangen, als sie sich von zwei Männern verfolgt sah, die "Bürgerin Roland" riefen. "Was wollen Sie," fragte sie, sich umwendend. - "Wir verhaften Sie im Namen des Gesetzes," war die brüske Antwort.

"Wer zu fühlen versteht, braucht nicht einmal zu denken, um zu beurteilen, was ich in jenem Augenblick empfand. Ich liess mir den Verhaftsbefehlt vorlesen und fasste sofort einen Entschluss; ich ging die Stufen hinab und durchquerte den Hof mit Schnelligkeit." - "Wohin gehen Sie," fragten die Polizisten. "Zu meinem Hausherrn, bei dem ich zu tun habe, folgen sie mir." Die Hausfrau öffnete selbst und lächelte erfreut. "Lassen Sie mich niedersetzen und aufatmen," sagte Madame Roland, "aber freuen Sie sich nicht, man hat mich eben in Freiheit gesetzt, doch ist dies bloss eine grausame Falle gewesen."

Sie schrieb in aller Eile an ihre Freunde, um sie von dem Vorfall zu verständigen. Dann wurde sie in das Gefängnis von Sainte-Pelagie überführt. Sie fand es höchst sonderbar, dass sie, gegen die nichts vorlag, auf dem Weg von der Abbaye nach Hause mit einemmale verdächtig geworden sei und so neue Gründe für ihre Verhaftung geliefert haben sollte. Der Untersuchungsrichter sagte ihr, dass ihre erste Verhaftung ungesetzlich gewesen sei und dass man sie in Freiheit setzen musste, um dann eine den Gesetzen entsprechende Verhaftung vorzunehmen.

Als sie ins Gefängniss kam, stellte man es ihr frei,

zog sich in ihre Zelle zurück, um ihre Sachen zu packen. Das brave Dienstmädchen weinte Freudentränen als sie kam, um Madame Roland beim Einpacken behilflich zu sein.

Als Madame Roland den herbeigerufenen Wagen bestieg, war sie sehr erstaunt, den Regierungsvertreter vor dem Ausgangstor zu sehen. Sie liess sich nach Hause fahren wollte dort ihre Sachen abgeben, um gleich nach ihrer Tochter zu sehen. Sie sprang behende aus dem Wagen, als er vor ihrem Hause hielt, begrüsste freundlich den Portier und eilte zur Treppe. Sie war noch nicht vier Stufen hinaufgegangen, als sie sich von zwei Männern verfolgt sah, die „Bürgerin Roland“ riefen. „Was wollen Sie,“ fragte sie, sich umwendend. – „Wir verhaften Sie im Namen des Gesetzes,“ war die brüske Antwort.

„Wer zu fühlen versteht, braucht nicht einmal zu denken, um zu beurteilen, was ich in jenem Augenblick empfand. Ich liess mir den Verhaftsbefehlt vorlesen und fasste sofort einen Entschluss; ich ging die Stufen hinab und durchquerte den Hof mit Schnelligkeit.“ – „Wohin gehen Sie,“ fragten die Polizisten. „Zu meinem Hausherrn, bei dem ich zu tun habe, folgen sie mir.“ Die Hausfrau öffnete selbst und lächelte erfreut. „Lassen Sie mich niedersetzen und aufatmen,“ sagte Madame Roland, „aber freuen Sie sich nicht, man hat mich eben in Freiheit gesetzt, doch ist dies bloss eine grausame Falle gewesen.“

Sie schrieb in aller Eile an ihre Freunde, um sie von dem Vorfall zu verständigen. Dann wurde sie in das Gefängnis von Sainte-Pélagie überführt. Sie fand es höchst sonderbar, dass sie, gegen die nichts vorlag, auf dem Weg von der Abbaye nach Hause mit einemmale verdächtig geworden sei und so neue Gründe für ihre Verhaftung geliefert haben sollte. Der Untersuchungsrichter sagte ihr, dass ihre erste Verhaftung ungesetzlich gewesen sei und dass man sie in Freiheit setzen musste, um dann eine den Gesetzen entsprechende Verhaftung vorzunehmen.

Als sie ins Gefängniss kam, stellte man es ihr frei,

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[127/0146] zog sich in ihre Zelle zurück, um ihre Sachen zu packen. Das brave Dienstmädchen weinte Freudentränen als sie kam, um Madame Roland beim Einpacken behilflich zu sein. Als Madame Roland den herbeigerufenen Wagen bestieg, war sie sehr erstaunt, den Regierungsvertreter vor dem Ausgangstor zu sehen. Sie liess sich nach Hause fahren wollte dort ihre Sachen abgeben, um gleich nach ihrer Tochter zu sehen. Sie sprang behende aus dem Wagen, als er vor ihrem Hause hielt, begrüsste freundlich den Portier und eilte zur Treppe. Sie war noch nicht vier Stufen hinaufgegangen, als sie sich von zwei Männern verfolgt sah, die „Bürgerin Roland“ riefen. „Was wollen Sie,“ fragte sie, sich umwendend. – „Wir verhaften Sie im Namen des Gesetzes,“ war die brüske Antwort. „Wer zu fühlen versteht, braucht nicht einmal zu denken, um zu beurteilen, was ich in jenem Augenblick empfand. Ich liess mir den Verhaftsbefehlt vorlesen und fasste sofort einen Entschluss; ich ging die Stufen hinab und durchquerte den Hof mit Schnelligkeit.“ – „Wohin gehen Sie,“ fragten die Polizisten. „Zu meinem Hausherrn, bei dem ich zu tun habe, folgen sie mir.“ Die Hausfrau öffnete selbst und lächelte erfreut. „Lassen Sie mich niedersetzen und aufatmen,“ sagte Madame Roland, „aber freuen Sie sich nicht, man hat mich eben in Freiheit gesetzt, doch ist dies bloss eine grausame Falle gewesen.“ Sie schrieb in aller Eile an ihre Freunde, um sie von dem Vorfall zu verständigen. Dann wurde sie in das Gefängnis von Sainte-Pélagie überführt. Sie fand es höchst sonderbar, dass sie, gegen die nichts vorlag, auf dem Weg von der Abbaye nach Hause mit einemmale verdächtig geworden sei und so neue Gründe für ihre Verhaftung geliefert haben sollte. Der Untersuchungsrichter sagte ihr, dass ihre erste Verhaftung ungesetzlich gewesen sei und dass man sie in Freiheit setzen musste, um dann eine den Gesetzen entsprechende Verhaftung vorzunehmen. Als sie ins Gefängniss kam, stellte man es ihr frei,

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Zitationshilfe: Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/adler_frauen_1906/146>, abgerufen am 24.11.2024.