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Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906.

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wird, zurück. Ich bemerke, dass ich zu Duperret keine Beziehungen hatte, ich habe ihn während des Ministeriums meines Mannes manchmal gesehen, er ist seit sechs Monaten, seit Roland diesen Posten nicht mehr einnimmt, nicht zu mir gekommen. Ich kann diese Aussage für die anderen Abgeordneten, meine Freunde, wiederholen, was sicherlich mit der Annahme des Einverständnisses und der Verschwörung, die man uns zuschreibt, nicht übereinstimmt. Es ist durch meinen ersten Brief an Duperret klar erwiesen, dass ich gerade an diesen Abgeordneten geschrieben habe, wegen der Schwierigkeit, mich an irgend einen anderen zu wenden, und in dem Gedanken, dass er mir gerne eine Gefälligkeit erweisen würde. Meine Korrespondenz mit ihm war also nicht im voraus beabsichtigt, sie war nicht die Folge irgend einer vorherigen Verbindung, und sie hatte übrigens nur einen besonderen Gegenstand zum Vorwurf. Sie wurde zu einer Gelegenheit, Nachrichten von jenen zu erhalten, die eben abwesend waren, und mit denen ich durch die Freundschaft verbunden war, die völlig unabhängig von jeder politischen Erwägung war. Sie war auch von gar keiner Bedeutung auf die Art der Beziehungen, die ich in der ersten Zeit ihrer Abwesenheit beibehielt. Keine einzige Tatsache legt in dieser Beziehung Zeugnis wider mich ab, jene, die man anführt, würden nur vermuten lassen, dass ich die Ansichten und Gefühle jener teilte, die man Verschwörer nennt. Diese Schlussfolgerung ist begründet, ich gestehe das laut, und rühme mich dieser Uebereinstimmung. Aber ich verlieh ihr keinen Ausdruck, aus dem man mir ein Verbrechen machen könnte und das darauf hinzielte, irgendwie Unruhe zu stiften. Um eine Mitschuld bei irgendwelchem Plan festzustellen, muss man entweder Rat erteilt haben, oder Mittel herbeigeschafft haben; ich habe weder das eine noch das andere getan, ich bin daher dem Gesetz gegenüber nicht strafbar, es gibt keines, das mich verurteilt, es existiert keine Tatsache, die zur Anwendung irgend eines Gesetzes berechtigt.

wird, zurück. Ich bemerke, dass ich zu Duperret keine Beziehungen hatte, ich habe ihn während des Ministeriums meines Mannes manchmal gesehen, er ist seit sechs Monaten, seit Roland diesen Posten nicht mehr einnimmt, nicht zu mir gekommen. Ich kann diese Aussage für die anderen Abgeordneten, meine Freunde, wiederholen, was sicherlich mit der Annahme des Einverständnisses und der Verschwörung, die man uns zuschreibt, nicht übereinstimmt. Es ist durch meinen ersten Brief an Duperret klar erwiesen, dass ich gerade an diesen Abgeordneten geschrieben habe, wegen der Schwierigkeit, mich an irgend einen anderen zu wenden, und in dem Gedanken, dass er mir gerne eine Gefälligkeit erweisen würde. Meine Korrespondenz mit ihm war also nicht im voraus beabsichtigt, sie war nicht die Folge irgend einer vorherigen Verbindung, und sie hatte übrigens nur einen besonderen Gegenstand zum Vorwurf. Sie wurde zu einer Gelegenheit, Nachrichten von jenen zu erhalten, die eben abwesend waren, und mit denen ich durch die Freundschaft verbunden war, die völlig unabhängig von jeder politischen Erwägung war. Sie war auch von gar keiner Bedeutung auf die Art der Beziehungen, die ich in der ersten Zeit ihrer Abwesenheit beibehielt. Keine einzige Tatsache legt in dieser Beziehung Zeugnis wider mich ab, jene, die man anführt, würden nur vermuten lassen, dass ich die Ansichten und Gefühle jener teilte, die man Verschwörer nennt. Diese Schlussfolgerung ist begründet, ich gestehe das laut, und rühme mich dieser Uebereinstimmung. Aber ich verlieh ihr keinen Ausdruck, aus dem man mir ein Verbrechen machen könnte und das darauf hinzielte, irgendwie Unruhe zu stiften. Um eine Mitschuld bei irgendwelchem Plan festzustellen, muss man entweder Rat erteilt haben, oder Mittel herbeigeschafft haben; ich habe weder das eine noch das andere getan, ich bin daher dem Gesetz gegenüber nicht strafbar, es gibt keines, das mich verurteilt, es existiert keine Tatsache, die zur Anwendung irgend eines Gesetzes berechtigt.

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[137/0156] wird, zurück. Ich bemerke, dass ich zu Duperret keine Beziehungen hatte, ich habe ihn während des Ministeriums meines Mannes manchmal gesehen, er ist seit sechs Monaten, seit Roland diesen Posten nicht mehr einnimmt, nicht zu mir gekommen. Ich kann diese Aussage für die anderen Abgeordneten, meine Freunde, wiederholen, was sicherlich mit der Annahme des Einverständnisses und der Verschwörung, die man uns zuschreibt, nicht übereinstimmt. Es ist durch meinen ersten Brief an Duperret klar erwiesen, dass ich gerade an diesen Abgeordneten geschrieben habe, wegen der Schwierigkeit, mich an irgend einen anderen zu wenden, und in dem Gedanken, dass er mir gerne eine Gefälligkeit erweisen würde. Meine Korrespondenz mit ihm war also nicht im voraus beabsichtigt, sie war nicht die Folge irgend einer vorherigen Verbindung, und sie hatte übrigens nur einen besonderen Gegenstand zum Vorwurf. Sie wurde zu einer Gelegenheit, Nachrichten von jenen zu erhalten, die eben abwesend waren, und mit denen ich durch die Freundschaft verbunden war, die völlig unabhängig von jeder politischen Erwägung war. Sie war auch von gar keiner Bedeutung auf die Art der Beziehungen, die ich in der ersten Zeit ihrer Abwesenheit beibehielt. Keine einzige Tatsache legt in dieser Beziehung Zeugnis wider mich ab, jene, die man anführt, würden nur vermuten lassen, dass ich die Ansichten und Gefühle jener teilte, die man Verschwörer nennt. Diese Schlussfolgerung ist begründet, ich gestehe das laut, und rühme mich dieser Uebereinstimmung. Aber ich verlieh ihr keinen Ausdruck, aus dem man mir ein Verbrechen machen könnte und das darauf hinzielte, irgendwie Unruhe zu stiften. Um eine Mitschuld bei irgendwelchem Plan festzustellen, muss man entweder Rat erteilt haben, oder Mittel herbeigeschafft haben; ich habe weder das eine noch das andere getan, ich bin daher dem Gesetz gegenüber nicht strafbar, es gibt keines, das mich verurteilt, es existiert keine Tatsache, die zur Anwendung irgend eines Gesetzes berechtigt.

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Zitationshilfe: Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/adler_frauen_1906/156>, abgerufen am 03.05.2024.