Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Halten. Bd. 1. Nördlingen, 1677.

Bild:
<< vorherige Seite

selbige erzeiget seinem Herrn wider um Treue/ und ist in seinen Diensten fleissig. Da hergegen man durch übermässige Kargheit/ Vortheil/ offtermals auch frommen und guthertzigen Dienern Ursache gibet zur Untreu. Es klagen heutiges Tages die Schreiber sehr: daß sie nicht so viel gemeiniglich das Jahr über zur Besoldung bekämen/ als ein Schirrmeister in einem Forberge/ und müssen noch wol die accidentia oder die Gerichts-Gebühr mit ihren Herrn theilen. Damit macht warlich mancher Land-Herr aus seinen Dienern Schälcke/ dann nicht müglich/ daß ein Diener in solchen schwinden Zeiten/ bevoraus wenn er Weib und Kind hat/ sich könne auff solchen geringen Sold ehrlich erhalten. Mancher Diener gedenckt/ weil dir dein Herr so geringen Sold gibet/ und deine Gebühr entzeucht/ wo er nur kan und mag/ so will ich meiner auch nicht vergessen/ und Untreu mit gleichem vergelten/ und bleibet dann zu beyden Theilen/ Gewissen und Treue auf dem Platze. Ein jeder suchet an seinem Ort Vortheil/ und wird doch keiner reich davon/ weil nach GOttes Gerichte unrecht Gut nicht wudelt.

Wann Herren und Frauen/ auch wol die Kinder auff alle Dinge in der Haushaltung achtung geben/ so behält man das Gesinde in gebührlicher Furcht und wird aller Untreu mercklich gesteuret. Darbey doch auch gute Bescheidenheit zu brauchen / nemlich/ daß man das Gesinde ohne gnugsame Ursache/ nicht vor Diebe achte / Item/ daß nicht Weib und Kinder wider das Gesinde mit lästern oder schelten täglich wüten/ sondern zu erhaltung ihrer. Reputation gebürliche Bescheidenheit in Acht nehmen/ und doch den Schaden wenden. Da aber scharffer Strafe von Nöthen/ soll solche Vorhaltung durch den Schösser selbsten geschehen. Von des Weibs und Kinder Strafe/ wird gemeiniglich das Gesinde ärger gemacht/ bevorauß / wann solch Strafen in der Haushaltung sehr gemein wird/ derwegen gebürlich Maß in diesen allen zu halten.

Von Voigte.

Weil ein Schösse oder Schreiber nicht täglich in allen Ställen herum kriechen / Felder/ Wiesen/ Höltzer durchlauffen/ die Fröhner anstellen /

selbige erzeiget seinem Herrn wider um Treue/ und ist in seinen Diensten fleissig. Da hergegen man durch übermässige Kargheit/ Vortheil/ offtermals auch frommen und guthertzigen Dienern Ursache gibet zur Untreu. Es klagen heutiges Tages die Schreiber sehr: daß sie nicht so viel gemeiniglich das Jahr über zur Besoldung bekämen/ als ein Schirrmeister in einem Forberge/ und müssen noch wol die accidentia oder die Gerichts-Gebühr mit ihren Herrn theilen. Damit macht warlich mancher Land-Herr aus seinen Dienern Schälcke/ dann nicht müglich/ daß ein Diener in solchen schwinden Zeiten/ bevoraus wenn er Weib und Kind hat/ sich könne auff solchen geringen Sold ehrlich erhalten. Mancher Diener gedenckt/ weil dir dein Herr so geringen Sold gibet/ und deine Gebühr entzeucht/ wo er nur kan und mag/ so will ich meiner auch nicht vergessen/ und Untreu mit gleichem vergelten/ und bleibet dann zu beyden Theilen/ Gewissen und Treue auf dem Platze. Ein jeder suchet an seinem Ort Vortheil/ und wird doch keiner reich davon/ weil nach GOttes Gerichte unrecht Gut nicht wudelt.

Wann Herren und Frauen/ auch wol die Kinder auff alle Dinge in der Haushaltung achtung geben/ so behält man das Gesinde in gebührlicher Furcht und wird aller Untreu mercklich gesteuret. Darbey doch auch gute Bescheidenheit zu brauchen / nemlich/ daß man das Gesinde ohne gnugsame Ursache/ nicht vor Diebe achte / Item/ daß nicht Weib und Kinder wider das Gesinde mit lästern oder schelten täglich wüten/ sondern zu erhaltung ihrer. Reputation gebürliche Bescheidenheit in Acht nehmen/ und doch den Schaden wenden. Da aber scharffer Strafe von Nöthen/ soll solche Vorhaltung durch den Schösser selbsten geschehen. Von des Weibs und Kinder Strafe/ wird gemeiniglich das Gesinde ärger gemacht/ bevorauß / wann solch Strafen in der Haushaltung sehr gemein wird/ derwegen gebürlich Maß in diesen allen zu halten.

Von Voigte.

Weil ein Schösse oder Schreiber nicht täglich in allen Ställen herum kriechen / Felder/ Wiesen/ Höltzer durchlauffen/ die Fröhner anstellen /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0012" n="2"/>
selbige erzeiget seinem                      Herrn wider um Treue/ und ist in seinen Diensten fleissig. Da hergegen man                      durch übermässige Kargheit/ Vortheil/ offtermals auch frommen und guthertzigen                      Dienern Ursache gibet zur Untreu. Es klagen heutiges Tages die Schreiber sehr:                      daß sie nicht so viel gemeiniglich das Jahr über zur Besoldung bekämen/ als ein                      Schirrmeister in einem Forberge/ und müssen noch wol die accidentia oder die                      Gerichts-Gebühr mit ihren Herrn theilen. Damit macht warlich mancher Land-Herr                      aus seinen Dienern Schälcke/ dann nicht müglich/ daß ein Diener in solchen                      schwinden Zeiten/ bevoraus wenn er Weib und Kind hat/ sich könne auff solchen                      geringen Sold ehrlich erhalten. Mancher Diener gedenckt/ weil dir dein Herr so                      geringen Sold gibet/ und deine Gebühr entzeucht/ wo er nur kan und mag/ so                      will ich meiner auch nicht vergessen/ und Untreu mit gleichem vergelten/ und                      bleibet dann zu beyden Theilen/ Gewissen und Treue auf dem Platze. Ein jeder                      suchet an seinem Ort Vortheil/ und wird doch keiner reich davon/ weil nach                      GOttes Gerichte unrecht Gut nicht wudelt.</p>
        <p>Wann Herren und Frauen/ auch wol die Kinder auff alle Dinge in der Haushaltung                      achtung geben/ so behält man das Gesinde in gebührlicher Furcht und wird aller                      Untreu mercklich gesteuret. Darbey doch auch gute Bescheidenheit zu brauchen /                      nemlich/ daß man das Gesinde ohne gnugsame Ursache/ nicht vor Diebe achte /                      Item/ daß nicht Weib und Kinder wider das Gesinde mit lästern oder schelten                      täglich wüten/ sondern zu erhaltung ihrer. Reputation gebürliche Bescheidenheit                      in Acht nehmen/ und doch den Schaden wenden. Da aber scharffer Strafe von                      Nöthen/ soll solche Vorhaltung durch den Schösser selbsten geschehen. Von des                      Weibs und Kinder Strafe/ wird gemeiniglich das Gesinde ärger gemacht/ bevorauß                     / wann solch Strafen in der Haushaltung sehr gemein wird/ derwegen gebürlich                      Maß in diesen allen zu halten.</p>
        <p>Von Voigte.</p>
        <p>Weil ein Schösse oder Schreiber nicht täglich in allen Ställen herum kriechen /                      Felder/ Wiesen/ Höltzer durchlauffen/ die Fröhner anstellen /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[2/0012] selbige erzeiget seinem Herrn wider um Treue/ und ist in seinen Diensten fleissig. Da hergegen man durch übermässige Kargheit/ Vortheil/ offtermals auch frommen und guthertzigen Dienern Ursache gibet zur Untreu. Es klagen heutiges Tages die Schreiber sehr: daß sie nicht so viel gemeiniglich das Jahr über zur Besoldung bekämen/ als ein Schirrmeister in einem Forberge/ und müssen noch wol die accidentia oder die Gerichts-Gebühr mit ihren Herrn theilen. Damit macht warlich mancher Land-Herr aus seinen Dienern Schälcke/ dann nicht müglich/ daß ein Diener in solchen schwinden Zeiten/ bevoraus wenn er Weib und Kind hat/ sich könne auff solchen geringen Sold ehrlich erhalten. Mancher Diener gedenckt/ weil dir dein Herr so geringen Sold gibet/ und deine Gebühr entzeucht/ wo er nur kan und mag/ so will ich meiner auch nicht vergessen/ und Untreu mit gleichem vergelten/ und bleibet dann zu beyden Theilen/ Gewissen und Treue auf dem Platze. Ein jeder suchet an seinem Ort Vortheil/ und wird doch keiner reich davon/ weil nach GOttes Gerichte unrecht Gut nicht wudelt. Wann Herren und Frauen/ auch wol die Kinder auff alle Dinge in der Haushaltung achtung geben/ so behält man das Gesinde in gebührlicher Furcht und wird aller Untreu mercklich gesteuret. Darbey doch auch gute Bescheidenheit zu brauchen / nemlich/ daß man das Gesinde ohne gnugsame Ursache/ nicht vor Diebe achte / Item/ daß nicht Weib und Kinder wider das Gesinde mit lästern oder schelten täglich wüten/ sondern zu erhaltung ihrer. Reputation gebürliche Bescheidenheit in Acht nehmen/ und doch den Schaden wenden. Da aber scharffer Strafe von Nöthen/ soll solche Vorhaltung durch den Schösser selbsten geschehen. Von des Weibs und Kinder Strafe/ wird gemeiniglich das Gesinde ärger gemacht/ bevorauß / wann solch Strafen in der Haushaltung sehr gemein wird/ derwegen gebürlich Maß in diesen allen zu halten. Von Voigte. Weil ein Schösse oder Schreiber nicht täglich in allen Ställen herum kriechen / Felder/ Wiesen/ Höltzer durchlauffen/ die Fröhner anstellen /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz01_1677
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz01_1677/12
Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Halten. Bd. 1. Nördlingen, 1677, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz01_1677/12>, abgerufen am 24.11.2024.