Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Halten. Bd. 1. Nördlingen, 1677.11. Da eine Mühle vorhanden/ ob solche zum Sack wohl gelegen/ und nicht leichtlich Verhinderung der Widerwoge halben habe/ und allezeit Mühiwasser genugsam seye/ und ob das Weher schwer zu halten sey/ oder leichtlich Schaden nehme. 12. Wann es keine Mühle hat/ soll man sich erkundigen: Wie weit es in die Mühlen zu fahren sey/ und was er für Wege habe? 13. Ob es Weinwachs habe/ wie der in den Leiten gelegen/ gegen Morigen/ Mittag / oder Abend/ nahe oder weit/ ob es felsicht/ kisicht/ sandicht ode[unleserliches Material] leimichter Boden sey/ ob die Berge steiger oder seichte gelegen/ nach Land-Art Lager sey/ oder gepfälet werde/ was vor Wein da erwachse/ ob er wehrhafft oder nicht/ leicht erfriere/ was vor Gewächse/ wie in Tüngungen es gehalten / wie er bestocket/ und wie er bewahret seye/ und wie er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ was vor Weingeräthe vorhanden. 14. Desgleichen/ ob es Hopffen habe oder nicht/ wie viel er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ ob er starck und zum Lager-Bieren wolhalte oder nicht. 15. Ob es Stu[unleserliches Material]reyen habe/ oder sonsten grosse Viehzucht/ ob es einen oder mehr Steinbrüche habe/ ob es Morgel habe/ und ob auch Kalcksteine verhanden / und dergleichen. 16. Was sonsten iedes Gutes/ Nützung und Gerechtigkeit oder Beschwerung / pflegen die Anschläge und Erb-Register zu besagen. Nota. Aus vor gehenden ist sonderlich wol war zu nehmen. 1. Wie es in Bestallung und Nützung besunden wird. 2. Ob es der Leute Art und Gelegenheit nach in einem oder dem andern zu besserer Nützung annzustellen und zu bringen seyn möchte. 11. Da eine Mühle vorhanden/ ob solche zum Sack wohl gelegen/ und nicht leichtlich Verhinderung der Widerwoge halben habe/ und allezeit Mühiwasser genugsam seye/ und ob das Weher schwer zu halten sey/ oder leichtlich Schaden nehme. 12. Wann es keine Mühle hat/ soll man sich erkundigen: Wie weit es in die Mühlen zu fahren sey/ und was er für Wege habe? 13. Ob es Weinwachs habe/ wie der in den Leiten gelegen/ gegen Morigen/ Mittag / oder Abend/ nahe oder weit/ ob es felsicht/ kisicht/ sandicht ode[unleserliches Material] leimichter Boden sey/ ob die Berge steiger oder seichte gelegen/ nach Land-Art Lager sey/ oder gepfälet werde/ was vor Wein da erwachse/ ob er wehrhafft oder nicht/ leicht erfriere/ was vor Gewächse/ wie in Tüngungen es gehalten / wie er bestocket/ und wie er bewahret seye/ und wie er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ was vor Weingeräthe vorhanden. 14. Desgleichen/ ob es Hopffen habe oder nicht/ wie viel er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ ob er starck und zum Lager-Bieren wolhalte oder nicht. 15. Ob es Stu[unleserliches Material]reyen habe/ oder sonsten grosse Viehzucht/ ob es einen oder mehr Steinbrüche habe/ ob es Morgel habe/ und ob auch Kalcksteine verhanden / und dergleichen. 16. Was sonsten iedes Gutes/ Nützung und Gerechtigkeit oder Beschwerung / pflegen die Anschläge und Erb-Register zu besagen. Nota. Aus vor gehenden ist sonderlich wol war zu nehmen. 1. Wie es in Bestallung und Nützung besunden wird. 2. Ob es der Leute Art und Gelegenheit nach in einem oder dem andern zu besserer Nützung annzustellen und zu bringen seyn möchte. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0020" n="10"/> <p>11. Da eine Mühle vorhanden/ ob solche zum Sack wohl gelegen/ und nicht leichtlich Verhinderung der Widerwoge halben habe/ und allezeit Mühiwasser genugsam seye/ und ob das Weher schwer zu halten sey/ oder leichtlich Schaden nehme.</p> <p>12. Wann es keine Mühle hat/ soll man sich erkundigen: Wie weit es in die Mühlen zu fahren sey/ und was er für Wege habe?</p> <p>13. Ob es Weinwachs habe/ wie der in den Leiten gelegen/ gegen Morigen/ Mittag / oder Abend/ nahe oder weit/ ob es felsicht/ kisicht/ sandicht ode<gap reason="illegible"/> leimichter Boden sey/ ob die Berge steiger oder seichte gelegen/ nach Land-Art Lager sey/ oder gepfälet werde/ was vor Wein da erwachse/ ob er wehrhafft oder nicht/ leicht erfriere/ was vor Gewächse/ wie in Tüngungen es gehalten / wie er bestocket/ und wie er bewahret seye/ und wie er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ was vor Weingeräthe vorhanden.</p> <p>14. Desgleichen/ ob es Hopffen habe oder nicht/ wie viel er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ ob er starck und zum Lager-Bieren wolhalte oder nicht.</p> <p>15. Ob es Stu<gap reason="illegible"/>reyen habe/ oder sonsten grosse Viehzucht/ ob es einen oder mehr Steinbrüche habe/ ob es Morgel habe/ und ob auch Kalcksteine verhanden / und dergleichen.</p> <p>16. Was sonsten iedes Gutes/ Nützung und Gerechtigkeit oder Beschwerung / pflegen die Anschläge und Erb-Register zu besagen.</p> <p>Nota.</p> <p>Aus vor gehenden ist sonderlich wol war zu nehmen.</p> <p>1. Wie es in Bestallung und Nützung besunden wird.</p> <p>2. Ob es der Leute Art und Gelegenheit nach in einem oder dem andern zu besserer Nützung annzustellen und zu bringen seyn möchte.</p> </div> </body> </text> </TEI> [10/0020]
11. Da eine Mühle vorhanden/ ob solche zum Sack wohl gelegen/ und nicht leichtlich Verhinderung der Widerwoge halben habe/ und allezeit Mühiwasser genugsam seye/ und ob das Weher schwer zu halten sey/ oder leichtlich Schaden nehme.
12. Wann es keine Mühle hat/ soll man sich erkundigen: Wie weit es in die Mühlen zu fahren sey/ und was er für Wege habe?
13. Ob es Weinwachs habe/ wie der in den Leiten gelegen/ gegen Morigen/ Mittag / oder Abend/ nahe oder weit/ ob es felsicht/ kisicht/ sandicht ode_ leimichter Boden sey/ ob die Berge steiger oder seichte gelegen/ nach Land-Art Lager sey/ oder gepfälet werde/ was vor Wein da erwachse/ ob er wehrhafft oder nicht/ leicht erfriere/ was vor Gewächse/ wie in Tüngungen es gehalten / wie er bestocket/ und wie er bewahret seye/ und wie er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ was vor Weingeräthe vorhanden.
14. Desgleichen/ ob es Hopffen habe oder nicht/ wie viel er zu gemeinen Jahren zu tragen pflege/ ob er starck und zum Lager-Bieren wolhalte oder nicht.
15. Ob es Stu_ reyen habe/ oder sonsten grosse Viehzucht/ ob es einen oder mehr Steinbrüche habe/ ob es Morgel habe/ und ob auch Kalcksteine verhanden / und dergleichen.
16. Was sonsten iedes Gutes/ Nützung und Gerechtigkeit oder Beschwerung / pflegen die Anschläge und Erb-Register zu besagen.
Nota.
Aus vor gehenden ist sonderlich wol war zu nehmen.
1. Wie es in Bestallung und Nützung besunden wird.
2. Ob es der Leute Art und Gelegenheit nach in einem oder dem andern zu besserer Nützung annzustellen und zu bringen seyn möchte.
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