Weines, er war, was die Welt nennt, ein vollkomm¬ ner Lebemann; aber ohne Arg, grade wie er war gab er sich. Da mußte die Vorsehung nach einem kurzen Glück -- Wozu Elegieen an einem so frohen Tage! Es war so besser, für ihn, für mich."
Wo sollte das hinaus! dachte die Geheimräthin. "Mein Mann ist --" Die Fürstin unterbrach sie aber mit einem sanften Händedruck:
"Ich frage mich oft, warum müssen diese Kräfte durch Anstrengungen gehemmt werden, die nie eine andre Frucht tragen können, als einen Schein? Denn Ihren sonst so trefflichen Mann werden Sie doch nicht gesund machen, ich meine so gesund, daß er sich wieder ins Leben taucht!"
"Ich versuche wenigstens, es ihm so angenehm wie möglich zu machen. Seine Ansprüche sind so bescheiden!"
"Das weiß ich. Aber ist das eine Aufgabe für eine Frau Ihres Geistes! Sein Glück ist gemacht, indem Sie ihn in seiner Assiette sich selbst überlassen. Sie könnten doch frei, sich mehr Ihren eigenen, edle¬ ren Trieben überlassen. Freilich haben Sie sich eben wieder eine neue Sorge auferlegt, die Sie ganz ab¬ sorbirt, doch wer wollte da ein Wort gegen sagen! -- Aber nun bewundere ich Sie wieder, wie Sie sich auch der Familie Ihres Mannes annehmen. Dies Festin ist doch auch gegeben, um Ihren Schwager gewissermaßen in der Gesellschaft wieder zu re¬ tabliren."
Weines, er war, was die Welt nennt, ein vollkomm¬ ner Lebemann; aber ohne Arg, grade wie er war gab er ſich. Da mußte die Vorſehung nach einem kurzen Glück — Wozu Elegieen an einem ſo frohen Tage! Es war ſo beſſer, für ihn, für mich.“
Wo ſollte das hinaus! dachte die Geheimräthin. „Mein Mann iſt —“ Die Fürſtin unterbrach ſie aber mit einem ſanften Händedruck:
„Ich frage mich oft, warum müſſen dieſe Kräfte durch Anſtrengungen gehemmt werden, die nie eine andre Frucht tragen können, als einen Schein? Denn Ihren ſonſt ſo trefflichen Mann werden Sie doch nicht geſund machen, ich meine ſo geſund, daß er ſich wieder ins Leben taucht!“
„Ich verſuche wenigſtens, es ihm ſo angenehm wie möglich zu machen. Seine Anſprüche ſind ſo beſcheiden!“
„Das weiß ich. Aber iſt das eine Aufgabe für eine Frau Ihres Geiſtes! Sein Glück iſt gemacht, indem Sie ihn in ſeiner Aſſiette ſich ſelbſt überlaſſen. Sie könnten doch frei, ſich mehr Ihren eigenen, edle¬ ren Trieben überlaſſen. Freilich haben Sie ſich eben wieder eine neue Sorge auferlegt, die Sie ganz ab¬ ſorbirt, doch wer wollte da ein Wort gegen ſagen! — Aber nun bewundere ich Sie wieder, wie Sie ſich auch der Familie Ihres Mannes annehmen. Dies Feſtin iſt doch auch gegeben, um Ihren Schwager gewiſſermaßen in der Geſellſchaft wieder zu re¬ tabliren.“
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Weines, er war, was die Welt nennt, ein vollkomm¬
ner Lebemann; aber ohne Arg, grade wie er war
gab er ſich. Da mußte die Vorſehung nach einem
kurzen Glück — Wozu Elegieen an einem ſo frohen
Tage! Es war ſo beſſer, für ihn, für mich.“
Wo ſollte das hinaus! dachte die Geheimräthin.
„Mein Mann iſt —“ Die Fürſtin unterbrach ſie aber
mit einem ſanften Händedruck:
„Ich frage mich oft, warum müſſen dieſe Kräfte
durch Anſtrengungen gehemmt werden, die nie eine
andre Frucht tragen können, als einen Schein? Denn
Ihren ſonſt ſo trefflichen Mann werden Sie doch nicht
geſund machen, ich meine ſo geſund, daß er ſich wieder
ins Leben taucht!“
„Ich verſuche wenigſtens, es ihm ſo angenehm
wie möglich zu machen. Seine Anſprüche ſind ſo
beſcheiden!“
„Das weiß ich. Aber iſt das eine Aufgabe für
eine Frau Ihres Geiſtes! Sein Glück iſt gemacht,
indem Sie ihn in ſeiner Aſſiette ſich ſelbſt überlaſſen.
Sie könnten doch frei, ſich mehr Ihren eigenen, edle¬
ren Trieben überlaſſen. Freilich haben Sie ſich eben
wieder eine neue Sorge auferlegt, die Sie ganz ab¬
ſorbirt, doch wer wollte da ein Wort gegen ſagen! —
Aber nun bewundere ich Sie wieder, wie Sie ſich
auch der Familie Ihres Mannes annehmen. Dies
Feſtin iſt doch auch gegeben, um Ihren Schwager
gewiſſermaßen in der Geſellſchaft wieder zu re¬
tabliren.“
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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 2. Berlin, 1852, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe02_1852/137>, abgerufen am 17.02.2025.
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