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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 4. Berlin, 1852.

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Einige behaupten, aus Gehorsam für seinen Vater
zum Ritter an einer Dame ward, die er nicht liebt."

"C'est touchant!" sagte Herr von Bovillard und
gähnte noch stärker als vorhin.

"Man fängt überhaupt an von ihm zu sprechen,
es wäre ein Character. Man spricht aber auch --
von Ihrem Herrn Sohn."

Der Geheimrath, der wirklich müde schien, ward
aufmerksamer. Er reckte sich in seinem Stuhl und
goß ein frisches Glas Champagner ein, dessen Wir¬
kungen er aber sofort durch ein Glas Wasser pa¬
ralysirte.

"Wie befindet sich der Patient?"

"Mon pauvre fils! -- Mein lieber Freund, wer
macht die Erziehung? Ich habe oft darüber nachge¬
dacht. An guten Beispielen -- das war's nicht eigent¬
ich, was ich sagen wollte, aber -- das zweite Kind des
Lupinus ist nun auch gestorben!"

"Ein merkwürdiges Unglück, was diesen Mann
trifft! Doch meinen auch Viele, es wäre ein Glück,
für die Kinder nämlich. Bei der verkehrten Erzie¬
hung wäre nie aus ihnen etwas Gescheites geworden."

"Der Mann! Er Kinder erziehen! Wenn sie
nach ihm geschlagen hätten! -- Mein Louis, was
ich sagen wollte, Heim meinte, es sei keine Gefahr,
wenn er sich nur vor Exaltationen hütet."

"Das wird schwer sein."

"Das befürchte ich auch. Das Blut seiner
Mutter. Was die für Nerven hatte! Ich bin ja

Einige behaupten, aus Gehorſam für ſeinen Vater
zum Ritter an einer Dame ward, die er nicht liebt.“

„C'est touchant!“ ſagte Herr von Bovillard und
gähnte noch ſtärker als vorhin.

„Man fängt überhaupt an von ihm zu ſprechen,
es wäre ein Character. Man ſpricht aber auch —
von Ihrem Herrn Sohn.“

Der Geheimrath, der wirklich müde ſchien, ward
aufmerkſamer. Er reckte ſich in ſeinem Stuhl und
goß ein friſches Glas Champagner ein, deſſen Wir¬
kungen er aber ſofort durch ein Glas Waſſer pa¬
ralyſirte.

„Wie befindet ſich der Patient?“

„Mon pauvre fils! — Mein lieber Freund, wer
macht die Erziehung? Ich habe oft darüber nachge¬
dacht. An guten Beiſpielen — das war's nicht eigent¬
ich, was ich ſagen wollte, aber — das zweite Kind des
Lupinus iſt nun auch geſtorben!“

„Ein merkwürdiges Unglück, was dieſen Mann
trifft! Doch meinen auch Viele, es wäre ein Glück,
für die Kinder nämlich. Bei der verkehrten Erzie¬
hung wäre nie aus ihnen etwas Geſcheites geworden.“

„Der Mann! Er Kinder erziehen! Wenn ſie
nach ihm geſchlagen hätten! — Mein Louis, was
ich ſagen wollte, Heim meinte, es ſei keine Gefahr,
wenn er ſich nur vor Exaltationen hütet.“

„Das wird ſchwer ſein.“

„Das befürchte ich auch. Das Blut ſeiner
Mutter. Was die für Nerven hatte! Ich bin ja

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[7/0017] Einige behaupten, aus Gehorſam für ſeinen Vater zum Ritter an einer Dame ward, die er nicht liebt.“ „C'est touchant!“ ſagte Herr von Bovillard und gähnte noch ſtärker als vorhin. „Man fängt überhaupt an von ihm zu ſprechen, es wäre ein Character. Man ſpricht aber auch — von Ihrem Herrn Sohn.“ Der Geheimrath, der wirklich müde ſchien, ward aufmerkſamer. Er reckte ſich in ſeinem Stuhl und goß ein friſches Glas Champagner ein, deſſen Wir¬ kungen er aber ſofort durch ein Glas Waſſer pa¬ ralyſirte. „Wie befindet ſich der Patient?“ „Mon pauvre fils! — Mein lieber Freund, wer macht die Erziehung? Ich habe oft darüber nachge¬ dacht. An guten Beiſpielen — das war's nicht eigent¬ ich, was ich ſagen wollte, aber — das zweite Kind des Lupinus iſt nun auch geſtorben!“ „Ein merkwürdiges Unglück, was dieſen Mann trifft! Doch meinen auch Viele, es wäre ein Glück, für die Kinder nämlich. Bei der verkehrten Erzie¬ hung wäre nie aus ihnen etwas Geſcheites geworden.“ „Der Mann! Er Kinder erziehen! Wenn ſie nach ihm geſchlagen hätten! — Mein Louis, was ich ſagen wollte, Heim meinte, es ſei keine Gefahr, wenn er ſich nur vor Exaltationen hütet.“ „Das wird ſchwer ſein.“ „Das befürchte ich auch. Das Blut ſeiner Mutter. Was die für Nerven hatte! Ich bin ja

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 4. Berlin, 1852, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe04_1852/17>, abgerufen am 23.11.2024.