gestellt. Darum kann und darf ein Katho- lik nicht daran zweifeln. - Die Peinen der Hölle sind unbeschreiblich groß. Die Verdammten leiden dort eine dreifache Strafe: Die Strafe des Verlustes, die Strafe der Empfindung und die Qual des Gewissens. Die Strafe des Verlustes, d. h. die Verbannung vom Angesichte Gottes als des letzten Zieles ist für die Verdammten um so schmerzlicher, je klarer sie jetzt Gott als ihr letztes Ziel erkennen, je heftiger, wenn auch unwillkürlich, sie zu ihm empor- streben, und je weniger sie in den ge- schaffenen Dingen, wie ehemals während des irdischen Daseins, Zerstreuung und Be- friedigung finden. Die Strafe der Emp- findung wird verursacht durch die ab- stoßende Gesellschaft der Teufel und Ver- dammten, besonders aber durch das Feuer, das die Seele, und später nach der Auf- erstehung auch den mit der Seele wieder vereinigten Leib, auf geheimnisvolle Weise quält. Zu diesen Strafen gesellt sich die Qual des Gewissens, die innere Zer- rissenheit, die beständige Selbstanklage der Verdammten, daß sie das über sie herein- gebrochene Verderben selbst verschuldet haben, obwohl sie es so leicht hätten ab- wenden können. - Alle diese Strafen der Hölle dauern ewig: nie und nimmer wer- den sie ein Ende nehmen. - Danke Gott, daß er dich in seiner übergroßen Barm-
gestellt. Darum kann und darf ein Katho- lik nicht daran zweifeln. – Die Peinen der Hölle sind unbeschreiblich groß. Die Verdammten leiden dort eine dreifache Strafe: Die Strafe des Verlustes, die Strafe der Empfindung und die Qual des Gewissens. Die Strafe des Verlustes, d. h. die Verbannung vom Angesichte Gottes als des letzten Zieles ist für die Verdammten um so schmerzlicher, je klarer sie jetzt Gott als ihr letztes Ziel erkennen, je heftiger, wenn auch unwillkürlich, sie zu ihm empor- streben, und je weniger sie in den ge- schaffenen Dingen, wie ehemals während des irdischen Daseins, Zerstreuung und Be- friedigung finden. Die Strafe der Emp- findung wird verursacht durch die ab- stoßende Gesellschaft der Teufel und Ver- dammten, besonders aber durch das Feuer, das die Seele, und später nach der Auf- erstehung auch den mit der Seele wieder vereinigten Leib, auf geheimnisvolle Weise quält. Zu diesen Strafen gesellt sich die Qual des Gewissens, die innere Zer- rissenheit, die beständige Selbstanklage der Verdammten, daß sie das über sie herein- gebrochene Verderben selbst verschuldet haben, obwohl sie es so leicht hätten ab- wenden können. – Alle diese Strafen der Hölle dauern ewig: nie und nimmer wer- den sie ein Ende nehmen. – Danke Gott, daß er dich in seiner übergroßen Barm-
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gestellt. Darum kann und darf ein Katho-
lik nicht daran zweifeln. – Die Peinen
der Hölle sind unbeschreiblich groß. Die
Verdammten leiden dort eine dreifache
Strafe: Die Strafe des Verlustes, die
Strafe der Empfindung und die Qual des
Gewissens. Die Strafe des Verlustes, d. h.
die Verbannung vom Angesichte Gottes als
des letzten Zieles ist für die Verdammten
um so schmerzlicher, je klarer sie jetzt Gott
als ihr letztes Ziel erkennen, je heftiger,
wenn auch unwillkürlich, sie zu ihm empor-
streben, und je weniger sie in den ge-
schaffenen Dingen, wie ehemals während
des irdischen Daseins, Zerstreuung und Be-
friedigung finden. Die Strafe der Emp-
findung wird verursacht durch die ab-
stoßende Gesellschaft der Teufel und Ver-
dammten, besonders aber durch das Feuer,
das die Seele, und später nach der Auf-
erstehung auch den mit der Seele wieder
vereinigten Leib, auf geheimnisvolle Weise
quält. Zu diesen Strafen gesellt sich
die Qual des Gewissens, die innere Zer-
rissenheit, die beständige Selbstanklage der
Verdammten, daß sie das über sie herein-
gebrochene Verderben selbst verschuldet
haben, obwohl sie es so leicht hätten ab-
wenden können. – Alle diese Strafen der
Hölle dauern ewig: nie und nimmer wer-
den sie ein Ende nehmen. – Danke Gott,
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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/205>, abgerufen am 21.11.2024.
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