wendet, um seine Zwecke zu erreichen. Im einzelnen verpflichten sie sich:
1. einen unbescholtenen Le- benswandel zu führen und ihre Kin- der im Geiste Jesu Christi und sei- ner heiligen Kirche durch Wort und Bei- spiel zu erziehen (gemeinschaftliches Familiengebet, Besuch der heiligen Messe an Werktagen, Vermeidung von Flüchen und unreinen Reden, einfache und ehrbare Kleidung);
2. regelmäßig teilzunehmen an den Versammlungen und An- dachten, die der Verein hält (monatlich);
3. womöglich an diesen Tagen auch die heilige Kommunion zu empfan- gen; desgleichen an den besondern Ablaß- und Patronatstagen des Vereins (Fest der schmerzhaften Mutter, der heiligen Schutz- engel, der heiligen Anna und Monika). Ist der Empfang der heiligen Sakramente an diesen Tagen selbst nicht möglich, dann soll er an dem in die Oktav einfallenden Sonntag nachgeholt werden;
4. alle lebenden und verstorbenen Mit- glieder des Vereins und deren Kinder in ihr tägliches Gebet einzuschließen;
5. die leiblichen und geistlichen Werke der Barmherzigkeit zu üben, besonders kranken und dürftigen Müttern, sowie deren Kindern gegenüber;
wendet, um seine Zwecke zu erreichen. Im einzelnen verpflichten sie sich:
1. einen unbescholtenen Le- benswandel zu führen und ihre Kin- der im Geiste Jesu Christi und sei- ner heiligen Kirche durch Wort und Bei- spiel zu erziehen (gemeinschaftliches Familiengebet, Besuch der heiligen Messe an Werktagen, Vermeidung von Flüchen und unreinen Reden, einfache und ehrbare Kleidung);
2. regelmäßig teilzunehmen an den Versammlungen und An- dachten, die der Verein hält (monatlich);
3. womöglich an diesen Tagen auch die heilige Kommunion zu empfan- gen; desgleichen an den besondern Ablaß- und Patronatstagen des Vereins (Fest der schmerzhaften Mutter, der heiligen Schutz- engel, der heiligen Anna und Monika). Ist der Empfang der heiligen Sakramente an diesen Tagen selbst nicht möglich, dann soll er an dem in die Oktav einfallenden Sonntag nachgeholt werden;
4. alle lebenden und verstorbenen Mit- glieder des Vereins und deren Kinder in ihr tägliches Gebet einzuschließen;
5. die leiblichen und geistlichen Werke der Barmherzigkeit zu üben, besonders kranken und dürftigen Müttern, sowie deren Kindern gegenüber;
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wendet, um seine Zwecke zu erreichen. Im
einzelnen verpflichten sie sich:
1. einen unbescholtenen Le-
benswandel zu führen und ihre Kin-
der im Geiste Jesu Christi und sei-
ner heiligen Kirche durch Wort und Bei-
spiel zu erziehen (gemeinschaftliches
Familiengebet, Besuch der heiligen Messe
an Werktagen, Vermeidung von Flüchen
und unreinen Reden, einfache und ehrbare
Kleidung);
2. regelmäßig teilzunehmen an
den Versammlungen und An-
dachten, die der Verein hält (monatlich);
3. womöglich an diesen Tagen auch die
heilige Kommunion zu empfan-
gen; desgleichen an den besondern Ablaß-
und Patronatstagen des Vereins (Fest der
schmerzhaften Mutter, der heiligen Schutz-
engel, der heiligen Anna und Monika).
Ist der Empfang der heiligen Sakramente
an diesen Tagen selbst nicht möglich, dann
soll er an dem in die Oktav einfallenden
Sonntag nachgeholt werden;
4. alle lebenden und verstorbenen Mit-
glieder des Vereins und deren Kinder in
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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/320>, abgerufen am 21.11.2024.
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