fällen über etwas, was er nicht kennt. Wie aber soll der Beichtvater alle Sün- den, wie sie vor Gott und dem Gewissen sind, kennen lernen? Offenbar nur, wenn der Sünder sich selbst anklagt. Das Be- kenntnis der Sünden ist demnach ein Ge- bot Christi, und wir müssen uns ihm fügen. Darum erklärt auch das Konzil von Trient: "Wenn jemand leugnet, daß die sakramentale Beichte vermöge gött- lichen Gesetzes eingesetzt oder zur Selig- keit notwendig sei, oder sagt, die Art und Weise, dem Priester allein geheim zu beichten, wie es in der katholischen Kirche von Anfang an immer beobachtet wurde und noch beobachtet wird, sei der Anord- nung und dem Gebote Christi nicht gemäß und sei eine Menschenerfindung, - der sei im Banne." (Sitzung XIV, Kan. 6. das Bußsakrament.)
Die Einsetzung des heiligen Bußsakra- mentes ist eine der größten Wohltaten, die Gott uns erwiesen hat. In diesem Sakramente zeigt sich in hellem Lichte seine erbarmende Liebe. Wer es würdig empfängt, erhält die wirkliche Nachlassung aller Sünden; die heiligmachende Gnade wird ihm wiedergegeben oder vermehrt und mit ihr die Freundschaft Gottes und das Recht auf den Himmel; die ewige Strafe und wenigstens ein Teil der zeit- lichen Strafen werden ihm nachgelassen,
fällen über etwas, was er nicht kennt. Wie aber soll der Beichtvater alle Sün- den, wie sie vor Gott und dem Gewissen sind, kennen lernen? Offenbar nur, wenn der Sünder sich selbst anklagt. Das Be- kenntnis der Sünden ist demnach ein Ge- bot Christi, und wir müssen uns ihm fügen. Darum erklärt auch das Konzil von Trient: „Wenn jemand leugnet, daß die sakramentale Beichte vermöge gött- lichen Gesetzes eingesetzt oder zur Selig- keit notwendig sei, oder sagt, die Art und Weise, dem Priester allein geheim zu beichten, wie es in der katholischen Kirche von Anfang an immer beobachtet wurde und noch beobachtet wird, sei der Anord- nung und dem Gebote Christi nicht gemäß und sei eine Menschenerfindung, – der sei im Banne.“ (Sitzung XIV, Kan. 6. das Bußsakrament.)
Die Einsetzung des heiligen Bußsakra- mentes ist eine der größten Wohltaten, die Gott uns erwiesen hat. In diesem Sakramente zeigt sich in hellem Lichte seine erbarmende Liebe. Wer es würdig empfängt, erhält die wirkliche Nachlassung aller Sünden; die heiligmachende Gnade wird ihm wiedergegeben oder vermehrt und mit ihr die Freundschaft Gottes und das Recht auf den Himmel; die ewige Strafe und wenigstens ein Teil der zeit- lichen Strafen werden ihm nachgelassen,
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fällen über etwas, was er nicht kennt.
Wie aber soll der Beichtvater alle Sün-
den, wie sie vor Gott und dem Gewissen
sind, kennen lernen? Offenbar nur, wenn
der Sünder sich selbst anklagt. Das Be-
kenntnis der Sünden ist demnach ein Ge-
bot Christi, und wir müssen uns ihm
fügen. Darum erklärt auch das Konzil
von Trient: „Wenn jemand leugnet, daß
die sakramentale Beichte vermöge gött-
lichen Gesetzes eingesetzt oder zur Selig-
keit notwendig sei, oder sagt, die Art und
Weise, dem Priester allein geheim zu
beichten, wie es in der katholischen Kirche
von Anfang an immer beobachtet wurde
und noch beobachtet wird, sei der Anord-
nung und dem Gebote Christi nicht gemäß
und sei eine Menschenerfindung, – der
sei im Banne.“ (Sitzung XIV, Kan. 6.
das Bußsakrament.)
Die Einsetzung des heiligen Bußsakra-
mentes ist eine der größten Wohltaten,
die Gott uns erwiesen hat. In diesem
Sakramente zeigt sich in hellem Lichte
seine erbarmende Liebe. Wer es würdig
empfängt, erhält die wirkliche Nachlassung
aller Sünden; die heiligmachende Gnade
wird ihm wiedergegeben oder vermehrt
und mit ihr die Freundschaft Gottes und
das Recht auf den Himmel; die ewige
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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/70>, abgerufen am 23.11.2024.
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