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Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846.

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nicht berücksichtigte, so brauche auch ich wohl keine Vertheidigungsschrift dagegen aufzusetzen, und habe mich blos gegen die Absicht zu vertheidigen, die man mir Schuld giebt, eine solche Frauen-Emancipation zu organisiren, gefährliche Ideen ins Leben rufen zu wollen.

Eine Absicht ist bekanntlich von einem fait accompli himmelweit verschieden, und gehört, so lange sie sich nicht in konkludenten Handlungen äußert, nur vor das Forum des Gewissens. Bei den vaguen Begriffen von Frauen-Emancipation würde es dem scharfsinnigsten Juristen schwer fallen, zu der Absicht, eine solche zu organisiren, die konkludenten Handlungen zu erdenken; er müßte denn grade in humoristischer Stimmung Cigarrenrauchen und Biertrinken zu denselben rechnen. Daß die Damen die Herren zum Tanz auffordern, dürfte wohl kein sicheres Mittel einer beabsichtigten Emancipation sein, weil sonst auch ein christlich-germanischer Cotillon in den Minister-Salons von dieser Schuld kaum freizusprechen wäre. Und doch sind dies die einzigen, noch dazu gänzlich unbewiesenen und unwahren Thatsachen, aus denen man auf meine kühnen Reformationsplane

nicht berücksichtigte, so brauche auch ich wohl keine Vertheidigungsschrift dagegen aufzusetzen, und habe mich blos gegen die Absicht zu vertheidigen, die man mir Schuld giebt, eine solche Frauen-Emancipation zu organisiren, gefährliche Ideen ins Leben rufen zu wollen.

Eine Absicht ist bekanntlich von einem fait accompli himmelweit verschieden, und gehört, so lange sie sich nicht in konkludenten Handlungen äußert, nur vor das Forum des Gewissens. Bei den vaguen Begriffen von Frauen-Emancipation würde es dem scharfsinnigsten Juristen schwer fallen, zu der Absicht, eine solche zu organisiren, die konkludenten Handlungen zu erdenken; er müßte denn grade in humoristischer Stimmung Cigarrenrauchen und Biertrinken zu denselben rechnen. Daß die Damen die Herren zum Tanz auffordern, dürfte wohl kein sicheres Mittel einer beabsichtigten Emancipation sein, weil sonst auch ein christlich-germanischer Cotillon in den Minister-Salons von dieser Schuld kaum freizusprechen wäre. Und doch sind dies die einzigen, noch dazu gänzlich unbewiesenen und unwahren Thatsachen, aus denen man auf meine kühnen Reformationsplane

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[40/0040] nicht berücksichtigte, so brauche auch ich wohl keine Vertheidigungsschrift dagegen aufzusetzen, und habe mich blos gegen die Absicht zu vertheidigen, die man mir Schuld giebt, eine solche Frauen-Emancipation zu organisiren, gefährliche Ideen ins Leben rufen zu wollen. Eine Absicht ist bekanntlich von einem fait accompli himmelweit verschieden, und gehört, so lange sie sich nicht in konkludenten Handlungen äußert, nur vor das Forum des Gewissens. Bei den vaguen Begriffen von Frauen-Emancipation würde es dem scharfsinnigsten Juristen schwer fallen, zu der Absicht, eine solche zu organisiren, die konkludenten Handlungen zu erdenken; er müßte denn grade in humoristischer Stimmung Cigarrenrauchen und Biertrinken zu denselben rechnen. Daß die Damen die Herren zum Tanz auffordern, dürfte wohl kein sicheres Mittel einer beabsichtigten Emancipation sein, weil sonst auch ein christlich-germanischer Cotillon in den Minister-Salons von dieser Schuld kaum freizusprechen wäre. Und doch sind dies die einzigen, noch dazu gänzlich unbewiesenen und unwahren Thatsachen, aus denen man auf meine kühnen Reformationsplane

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Zitationshilfe: Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/aston_emancipation_1846/40>, abgerufen am 28.04.2024.