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Auerbach, Berthold: Die Geschichte des Diethelm von Buchenberg. In: Deutscher Novellenschatz. Hrsg. von Paul Heyse und Hermann Kurz. Bd. 7. 2. Aufl. Berlin, [1910], S. 45–268. In: Weitin, Thomas (Hrsg.): Volldigitalisiertes Korpus. Der Deutsche Novellenschatz. Darmstadt/Konstanz, 2016.

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Vom aufrichtigen Beklagen dieser Entsittlichung ging er auf die Unschuld seines Schützlings über, und jetzt wendete er sich an die Schwurbank und rief "den Ehrenmann" dort, der selbst einmal unter so nichtiger Anklage gestanden, auf, bei seinen Mitgeschwornen auf eine leidenschaftslose Prüfung der vorliegenden Umstände hinzuwirken.

Der Staatsanwalt unterbrach den Vertheidiger und verlangte von dem Gerichtshof, solche unangemessene Anrufung als unerlaubt zurückzuweisen und dem Verheidiger eine Rüge zu ertheilen. Rothmann widersprach, und der Gerichtshof zog sich zurück; es entstand eine Pause, in der Diethelm starr dreinschaute, keine Miene zuckte. Der Gerichtshof trat bald wieder ein und erklärte, daß dem Vertheidiger für das Gesagte keine Rüge zukäme, daß er aber solche persönliche Anrufung fortan unterlassen müsse. Rothmann fuhr nun fort, mit großem Geschick die Schuld von dem Angeklagten zurückzuweisen. Der Staatsanwalt entgegnete mit gesteigertem Eifer, und besonders eine Hinweisung machte Diethelm den Kopf schütteln, da der Staatsanwalt sagte: Der Angeklagte hat gleichsam als Sühne für sein Verbrechen an einer Menschenwohnung sich aus den Kerkerwänden den Tod geben wollen.

Der Vorsitzende faßte endlich Alles klar und übersichtlich zusammen, worauf er die Fragen stellte. Rothmann griff die Fassung derselben an, und es begann bereits zu dämmern, als die zwölf Männer sich in ihr Berathungszimmer zurückzogen. Einstimmig und vom Steinbauer zuerst vorgeschlagen, wurde Diethelm zum Obmann gewählt. Er widersprach und verlangte, daß ein Anderer für ihn einstehe, da er selbst in die Verhandlung gezogen sei; aber der Steinbauer widersprach mit lauernd frohlockendem Blick. Diethelm wollte den Gerichtshof entscheiden lassen, er wollte hinaus, er hatte vergessen, daß die Thüre hinter ihnen geschlossen blieb, wenn sie nicht über die Fragestellung sich eine Erklärung holen wollten. Plötzlich war es ihm, als wäre er mit wilden Thieren eingesperrt, die ihn zerfleischen wollten. Er verlangte nach einem Schluck Wein, nach

Vom aufrichtigen Beklagen dieser Entsittlichung ging er auf die Unschuld seines Schützlings über, und jetzt wendete er sich an die Schwurbank und rief „den Ehrenmann“ dort, der selbst einmal unter so nichtiger Anklage gestanden, auf, bei seinen Mitgeschwornen auf eine leidenschaftslose Prüfung der vorliegenden Umstände hinzuwirken.

Der Staatsanwalt unterbrach den Vertheidiger und verlangte von dem Gerichtshof, solche unangemessene Anrufung als unerlaubt zurückzuweisen und dem Verheidiger eine Rüge zu ertheilen. Rothmann widersprach, und der Gerichtshof zog sich zurück; es entstand eine Pause, in der Diethelm starr dreinschaute, keine Miene zuckte. Der Gerichtshof trat bald wieder ein und erklärte, daß dem Vertheidiger für das Gesagte keine Rüge zukäme, daß er aber solche persönliche Anrufung fortan unterlassen müsse. Rothmann fuhr nun fort, mit großem Geschick die Schuld von dem Angeklagten zurückzuweisen. Der Staatsanwalt entgegnete mit gesteigertem Eifer, und besonders eine Hinweisung machte Diethelm den Kopf schütteln, da der Staatsanwalt sagte: Der Angeklagte hat gleichsam als Sühne für sein Verbrechen an einer Menschenwohnung sich aus den Kerkerwänden den Tod geben wollen.

Der Vorsitzende faßte endlich Alles klar und übersichtlich zusammen, worauf er die Fragen stellte. Rothmann griff die Fassung derselben an, und es begann bereits zu dämmern, als die zwölf Männer sich in ihr Berathungszimmer zurückzogen. Einstimmig und vom Steinbauer zuerst vorgeschlagen, wurde Diethelm zum Obmann gewählt. Er widersprach und verlangte, daß ein Anderer für ihn einstehe, da er selbst in die Verhandlung gezogen sei; aber der Steinbauer widersprach mit lauernd frohlockendem Blick. Diethelm wollte den Gerichtshof entscheiden lassen, er wollte hinaus, er hatte vergessen, daß die Thüre hinter ihnen geschlossen blieb, wenn sie nicht über die Fragestellung sich eine Erklärung holen wollten. Plötzlich war es ihm, als wäre er mit wilden Thieren eingesperrt, die ihn zerfleischen wollten. Er verlangte nach einem Schluck Wein, nach

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[0222] Vom aufrichtigen Beklagen dieser Entsittlichung ging er auf die Unschuld seines Schützlings über, und jetzt wendete er sich an die Schwurbank und rief „den Ehrenmann“ dort, der selbst einmal unter so nichtiger Anklage gestanden, auf, bei seinen Mitgeschwornen auf eine leidenschaftslose Prüfung der vorliegenden Umstände hinzuwirken. Der Staatsanwalt unterbrach den Vertheidiger und verlangte von dem Gerichtshof, solche unangemessene Anrufung als unerlaubt zurückzuweisen und dem Verheidiger eine Rüge zu ertheilen. Rothmann widersprach, und der Gerichtshof zog sich zurück; es entstand eine Pause, in der Diethelm starr dreinschaute, keine Miene zuckte. Der Gerichtshof trat bald wieder ein und erklärte, daß dem Vertheidiger für das Gesagte keine Rüge zukäme, daß er aber solche persönliche Anrufung fortan unterlassen müsse. Rothmann fuhr nun fort, mit großem Geschick die Schuld von dem Angeklagten zurückzuweisen. Der Staatsanwalt entgegnete mit gesteigertem Eifer, und besonders eine Hinweisung machte Diethelm den Kopf schütteln, da der Staatsanwalt sagte: Der Angeklagte hat gleichsam als Sühne für sein Verbrechen an einer Menschenwohnung sich aus den Kerkerwänden den Tod geben wollen. Der Vorsitzende faßte endlich Alles klar und übersichtlich zusammen, worauf er die Fragen stellte. Rothmann griff die Fassung derselben an, und es begann bereits zu dämmern, als die zwölf Männer sich in ihr Berathungszimmer zurückzogen. Einstimmig und vom Steinbauer zuerst vorgeschlagen, wurde Diethelm zum Obmann gewählt. Er widersprach und verlangte, daß ein Anderer für ihn einstehe, da er selbst in die Verhandlung gezogen sei; aber der Steinbauer widersprach mit lauernd frohlockendem Blick. Diethelm wollte den Gerichtshof entscheiden lassen, er wollte hinaus, er hatte vergessen, daß die Thüre hinter ihnen geschlossen blieb, wenn sie nicht über die Fragestellung sich eine Erklärung holen wollten. Plötzlich war es ihm, als wäre er mit wilden Thieren eingesperrt, die ihn zerfleischen wollten. Er verlangte nach einem Schluck Wein, nach

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Digital Humanities Cooperation Konstanz/Darmstadt: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-14T13:04:01Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Auerbach, Berthold: Die Geschichte des Diethelm von Buchenberg. In: Deutscher Novellenschatz. Hrsg. von Paul Heyse und Hermann Kurz. Bd. 7. 2. Aufl. Berlin, [1910], S. 45–268. In: Weitin, Thomas (Hrsg.): Volldigitalisiertes Korpus. Der Deutsche Novellenschatz. Darmstadt/Konstanz, 2016, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/auerbach_diethelm_1910/222>, abgerufen am 04.12.2024.