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Allgemeine Zeitung. Nr. 2. Augsburg, 2. Januar 1840.

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und edelste Aufgabe in dieser Welt, wird zu einer fast göttlichen Mission und artet nur zu oft in den gewöhnlichen Schlendrian aus. Eine Praxis ohne Liebe und Fülle, ohne Ueberzeugung und Geist, ist ein dürrer Klepper, welcher seinem Reiter, unter den Schenkeln zusammenbricht. Hr. v. Lamennais meint, die Völker regieren sich selbst; sie können sich selbst verwalten, ja; aber in welcher Republik haben sie sich jemals selbst beherrscht?

Niederlande.

Aus dem Haag wird dem Handelsblad geschrieben, daß die Abtheilungen der zweiten Kammer der Generalstaaten sich bereits dahin ausgesprochen haben, das Creditgesetz nicht annehmen zu können. Besonders gravirend findet man den Umstand, daß mit den begehrten 15 Millionen Gulden das Budget von 1839, das während der ersten acht Monate des Jahrs 1840 in Kraft bleiben solle, weit stärker wäre, als das von 1840, das die Kammer ja verworfen habe, weil es zu hoch gegriffen gewesen. Die Kammer will der Regierung bloß eine Verlängerung des Budgets von 1839 für die ersten sechs Monate des Jahres 1840 zugestehen und über allenfallsige außerordentliche Credite späterer Vorlage entgegensehen. Die Regierung hat bereits die Bedenken der Kammer empfangen.

Die Sectionen der zweiten Kammer der Generalstaaten waren vorgestern bis gegen Abend versammelt, um das Creditgesetz zu prüfen. Dasselbe hat einen ungünstigen Eindruck in den Abtheilungen gemacht, sie finden es unannehmbar besonders deßhalb, weil die Regierung außerordentlicherweise noch 15 Millionen Gulden begehrt, wodurch das Budget von 1839 auf mehr als 60 Millionen Gulden gebracht würde, während das Budget von 1840, das die Kammer verworfen, nur 54 Millionen betrug! Die vorherrschende Meinung in den Abtheilungen ist, daß das Budget von 1839 einfach für die ersten sechs Monate des Jahres 1840 verlängert werden solle. Seyen noch außerordentliche Bedürfnisse vorhanden, so möge die Regierung im nächsten Jahre alsbald deßfallsige Vorlage machen. Während der ersten sechs Monate des nächsten Jahres müsse aber auch das Grundgesetz revidirt, und als eine Hauptbestimmung Oeffentlichkeit der Finanzen mit darin aufgenommen, das Syndicat aufgehoben werden u. s. w. Den Antworten der Regierung sieht man ungesäumt entgegen; die Centralabtheilung der Kammer ist heute wieder versammelt, sie hofft morgen ihren Bericht über das Creditgesetz erstatten zu können, damit es übermorgen berathen werde. Man wünscht allgemein, daß die Verwickelungen nicht noch größer werden, was aber nur geschehen könnte, wenn die Regierung der Kammer nachgäbe. -- Unter den Candidaten für das Portefeuille des Ministeriums der Colonien nennt man auch den Staatssecretär Baron van der Capellen.

Die Regierung hat das Creditgesetz einer Veränderung unterworfen. Sie begehrt für die ersten sechs Monate des Jahres 1840 nur einen außerordentlichen Credit von sechs Millionen Gulden, und will auch das Kriegsbudget um zwei Millionen Gulden vermindern. Heute Nachmittag begann die Berathung der Kammer. Der Gesetzesentwurf wird wohl angenommen werden.


Italien.

Hr. Rußegger ist nach einem kurzen Aufenthalt von acht Tagen mit dem letzten Dampfschiffe nach Marseille gereist, um nach Paris und London zu gehen, von wo er nach Deutschland zurückkehren wird. Der Herzog von Bordeaux wird hier erwartet. Die Witterung ist fortwährend sehr schön und gelinde, wie aus dem Thermometerstand hervorgeht, der im Schatten gegen Norden zeigte am

14,15,16,17,18,
12°.5.11.7.12.3.13.7.9°.8.

Gestern fand das geheime Consistorium statt, worin Se. Heiligkeit der Papst den Monsignore Ugone Roberto Giovanni Carlo de la Tour d'Auvergne Lauraguais, Bischof von Arras, geboren im Schloß von Auzeville, Diöcese Toulouse, den 14 August 1768, zum Cardinal-Priester der Kirche ernannte. In petto wurden drei Cardinäle von dem Papst erklärt. - Gestern Abend nahm der französische Botschafter, Graf de la Tour-Maubourg, in seiner Wohnung die Glückwünsche für den neuen Cardinal von der hohen Geistlichkeit, den fremden Gesandten und dem Adel entgegen. Alle Paläste der Großen, so wie die Gebäude der Regierung waren, wie immer bei solchem Anlaß, beleuchtet. Der Malteserritter Filippi, von der Nobelgarde des Papstes, wurde Nachmittags als Courier nach Paris abgefertigt. Zugleich mit der Ernennung des Cardinals überbringt er das rothe Käppchen, il Zucchetto genannt, dorthin. Monsignore Bartolommeo Pacca, Nipote des Cardinals Pacca, ist zum Ablegato des Papstes ernannt, um in einigen Tagen nach Paris zu reisen; er hat der Eminenz das rothe Barett zu übergeben. Den Hut kann bekanntlich ein ernannter Cardinal nur in Rom selbst in Empfang nehmen. - In demselben Consistorium wurden vom Papst, außer dem bereits früher erwähnten Doctor der Theologie, Heinrich Hofstätter für Passau, noch folgende Bischöfe creirt: Monsignor Giov. Battista Parretti, Bischof in Fiesole, zum Bischof von Pisa; der hochwürdige Emman. Posada-y-Garduno zum Erzbischof von Mexico; der hochw. Lodovico Rizzuti zum Erzbischof von Lanciano und gleichzeitigem Bisthumsverweser von Ortona; der hochw. Vincenzo Menchi zum Bischof von Pescia; der hochw. Michelangelo Orlandi zum Bischof von Pontremoli; der hochw. Pietro Raffaelli, bisheriger Professor der Dogmatik an der Universität Modena, zum Bischof von Carpi; der hochw. Pio Forzani zum Bischof von Susa; der hochw. Aug. Dominique Sibour zum Bischof von Digne; der hochw. Louis Robert Paysant zum Bischof von Angers; der hochw. Emmanuele do Monte Rodriguez de Araujo zum Bischof von San Sebastiano in Brasilien; der hochw. Jose Villanueva zum Bischof von Antequera; der hochw. Jose Maria Luciano Becerra zum Bischof von Chiapa (Mexico); der hochw. Dominicanerpater Ilarion Etura in Cordoba zum Bischof von Augustopolis in part. infid. - Der Erbprinz von Schaumburg-Lippe wurde vorgestern von dem hannover'schen Gesandten, Legationsrath Kestner, Sr. Heil. dem Papst in einer feierlichen Audienz vorgestellt.


Deutschland.

Zur Sicherstellung der erzbischöflichen Disciplinargewalt über die untergebene Geistlichkeit ist eine landesherrliche Verordnung erschienen, die in ihren weisen Bestimmungen und Beschränkungen bei allen Verständigen großen Beifall findet. Wir theilen hier das Wesentliche mit: 1) Gegen Geistliche, welche sich Disciplinarvergehen zu Schulden kommen lassen, kann das erzbischöfliche Ordinariat geringere Disciplinarstrafen, nämlich Verweise, Geldstrafen bis zu 30 fl. und Suspension vom Amte bis zur Dauer von vier Wochen erkennen und vollziehen lassen, ohne dazu vorgängige Staatsgenehmigung einzuholen. 2) Dasselbe hat jedoch von jedem auf eine solche Strafe lautendem Erkenntnisse gleichzeitig mit Erlassung desselben der katholischen Kirchensection (einer Branche des Ministeriums des Innern zu Karlsruhe) eine Abschrift davon mitzutheilen. 3) Auch bleibt dem Betheiligten


und edelste Aufgabe in dieser Welt, wird zu einer fast göttlichen Mission und artet nur zu oft in den gewöhnlichen Schlendrian aus. Eine Praxis ohne Liebe und Fülle, ohne Ueberzeugung und Geist, ist ein dürrer Klepper, welcher seinem Reiter, unter den Schenkeln zusammenbricht. Hr. v. Lamennais meint, die Völker regieren sich selbst; sie können sich selbst verwalten, ja; aber in welcher Republik haben sie sich jemals selbst beherrscht?

Niederlande.

Aus dem Haag wird dem Handelsblad geschrieben, daß die Abtheilungen der zweiten Kammer der Generalstaaten sich bereits dahin ausgesprochen haben, das Creditgesetz nicht annehmen zu können. Besonders gravirend findet man den Umstand, daß mit den begehrten 15 Millionen Gulden das Budget von 1839, das während der ersten acht Monate des Jahrs 1840 in Kraft bleiben solle, weit stärker wäre, als das von 1840, das die Kammer ja verworfen habe, weil es zu hoch gegriffen gewesen. Die Kammer will der Regierung bloß eine Verlängerung des Budgets von 1839 für die ersten sechs Monate des Jahres 1840 zugestehen und über allenfallsige außerordentliche Credite späterer Vorlage entgegensehen. Die Regierung hat bereits die Bedenken der Kammer empfangen.

Die Sectionen der zweiten Kammer der Generalstaaten waren vorgestern bis gegen Abend versammelt, um das Creditgesetz zu prüfen. Dasselbe hat einen ungünstigen Eindruck in den Abtheilungen gemacht, sie finden es unannehmbar besonders deßhalb, weil die Regierung außerordentlicherweise noch 15 Millionen Gulden begehrt, wodurch das Budget von 1839 auf mehr als 60 Millionen Gulden gebracht würde, während das Budget von 1840, das die Kammer verworfen, nur 54 Millionen betrug! Die vorherrschende Meinung in den Abtheilungen ist, daß das Budget von 1839 einfach für die ersten sechs Monate des Jahres 1840 verlängert werden solle. Seyen noch außerordentliche Bedürfnisse vorhanden, so möge die Regierung im nächsten Jahre alsbald deßfallsige Vorlage machen. Während der ersten sechs Monate des nächsten Jahres müsse aber auch das Grundgesetz revidirt, und als eine Hauptbestimmung Oeffentlichkeit der Finanzen mit darin aufgenommen, das Syndicat aufgehoben werden u. s. w. Den Antworten der Regierung sieht man ungesäumt entgegen; die Centralabtheilung der Kammer ist heute wieder versammelt, sie hofft morgen ihren Bericht über das Creditgesetz erstatten zu können, damit es übermorgen berathen werde. Man wünscht allgemein, daß die Verwickelungen nicht noch größer werden, was aber nur geschehen könnte, wenn die Regierung der Kammer nachgäbe. — Unter den Candidaten für das Portefeuille des Ministeriums der Colonien nennt man auch den Staatssecretär Baron van der Capellen.

Die Regierung hat das Creditgesetz einer Veränderung unterworfen. Sie begehrt für die ersten sechs Monate des Jahres 1840 nur einen außerordentlichen Credit von sechs Millionen Gulden, und will auch das Kriegsbudget um zwei Millionen Gulden vermindern. Heute Nachmittag begann die Berathung der Kammer. Der Gesetzesentwurf wird wohl angenommen werden.


Italien.

Hr. Rußegger ist nach einem kurzen Aufenthalt von acht Tagen mit dem letzten Dampfschiffe nach Marseille gereist, um nach Paris und London zu gehen, von wo er nach Deutschland zurückkehren wird. Der Herzog von Bordeaux wird hier erwartet. Die Witterung ist fortwährend sehr schön und gelinde, wie aus dem Thermometerstand hervorgeht, der im Schatten gegen Norden zeigte am

14,15,16,17,18,
12°.5.11.7.12.3.13.7.9°.8.

Gestern fand das geheime Consistorium statt, worin Se. Heiligkeit der Papst den Monsignore Ugone Roberto Giovanni Carlo de la Tour d'Auvergne Lauraguais, Bischof von Arras, geboren im Schloß von Auzeville, Diöcese Toulouse, den 14 August 1768, zum Cardinal-Priester der Kirche ernannte. In petto wurden drei Cardinäle von dem Papst erklärt. – Gestern Abend nahm der französische Botschafter, Graf de la Tour-Maubourg, in seiner Wohnung die Glückwünsche für den neuen Cardinal von der hohen Geistlichkeit, den fremden Gesandten und dem Adel entgegen. Alle Paläste der Großen, so wie die Gebäude der Regierung waren, wie immer bei solchem Anlaß, beleuchtet. Der Malteserritter Filippi, von der Nobelgarde des Papstes, wurde Nachmittags als Courier nach Paris abgefertigt. Zugleich mit der Ernennung des Cardinals überbringt er das rothe Käppchen, il Zucchetto genannt, dorthin. Monsignore Bartolommeo Pacca, Nipote des Cardinals Pacca, ist zum Ablegato des Papstes ernannt, um in einigen Tagen nach Paris zu reisen; er hat der Eminenz das rothe Barett zu übergeben. Den Hut kann bekanntlich ein ernannter Cardinal nur in Rom selbst in Empfang nehmen. – In demselben Consistorium wurden vom Papst, außer dem bereits früher erwähnten Doctor der Theologie, Heinrich Hofstätter für Passau, noch folgende Bischöfe creirt: Monsignor Giov. Battista Parretti, Bischof in Fiesole, zum Bischof von Pisa; der hochwürdige Emman. Posada-y-Garduno zum Erzbischof von Mexico; der hochw. Lodovico Rizzuti zum Erzbischof von Lanciano und gleichzeitigem Bisthumsverweser von Ortona; der hochw. Vincenzo Menchi zum Bischof von Pescia; der hochw. Michelangelo Orlandi zum Bischof von Pontremoli; der hochw. Pietro Raffaelli, bisheriger Professor der Dogmatik an der Universität Modena, zum Bischof von Carpi; der hochw. Pio Forzani zum Bischof von Susa; der hochw. Aug. Dominique Sibour zum Bischof von Digne; der hochw. Louis Robert Paysant zum Bischof von Angers; der hochw. Emmanuele do Monte Rodriguez de Araujo zum Bischof von San Sebastiano in Brasilien; der hochw. Jose Villanueva zum Bischof von Antequera; der hochw. Jose Maria Luciano Becerra zum Bischof von Chiapa (Mexico); der hochw. Dominicanerpater Ilarion Etura in Cordoba zum Bischof von Augustopolis in part. infid. – Der Erbprinz von Schaumburg-Lippe wurde vorgestern von dem hannover'schen Gesandten, Legationsrath Kestner, Sr. Heil. dem Papst in einer feierlichen Audienz vorgestellt.


Deutschland.

Zur Sicherstellung der erzbischöflichen Disciplinargewalt über die untergebene Geistlichkeit ist eine landesherrliche Verordnung erschienen, die in ihren weisen Bestimmungen und Beschränkungen bei allen Verständigen großen Beifall findet. Wir theilen hier das Wesentliche mit: 1) Gegen Geistliche, welche sich Disciplinarvergehen zu Schulden kommen lassen, kann das erzbischöfliche Ordinariat geringere Disciplinarstrafen, nämlich Verweise, Geldstrafen bis zu 30 fl. und Suspension vom Amte bis zur Dauer von vier Wochen erkennen und vollziehen lassen, ohne dazu vorgängige Staatsgenehmigung einzuholen. 2) Dasselbe hat jedoch von jedem auf eine solche Strafe lautendem Erkenntnisse gleichzeitig mit Erlassung desselben der katholischen Kirchensection (einer Branche des Ministeriums des Innern zu Karlsruhe) eine Abschrift davon mitzutheilen. 3) Auch bleibt dem Betheiligten

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[0014/0006] und edelste Aufgabe in dieser Welt, wird zu einer fast göttlichen Mission und artet nur zu oft in den gewöhnlichen Schlendrian aus. Eine Praxis ohne Liebe und Fülle, ohne Ueberzeugung und Geist, ist ein dürrer Klepper, welcher seinem Reiter, unter den Schenkeln zusammenbricht. Hr. v. Lamennais meint, die Völker regieren sich selbst; sie können sich selbst verwalten, ja; aber in welcher Republik haben sie sich jemals selbst beherrscht? Niederlande. Aus dem Haag wird dem Handelsblad geschrieben, daß die Abtheilungen der zweiten Kammer der Generalstaaten sich bereits dahin ausgesprochen haben, das Creditgesetz nicht annehmen zu können. Besonders gravirend findet man den Umstand, daß mit den begehrten 15 Millionen Gulden das Budget von 1839, das während der ersten acht Monate des Jahrs 1840 in Kraft bleiben solle, weit stärker wäre, als das von 1840, das die Kammer ja verworfen habe, weil es zu hoch gegriffen gewesen. Die Kammer will der Regierung bloß eine Verlängerung des Budgets von 1839 für die ersten sechs Monate des Jahres 1840 zugestehen und über allenfallsige außerordentliche Credite späterer Vorlage entgegensehen. Die Regierung hat bereits die Bedenken der Kammer empfangen. * ✝ Aus dem Haag, 26 Dec. Die Sectionen der zweiten Kammer der Generalstaaten waren vorgestern bis gegen Abend versammelt, um das Creditgesetz zu prüfen. Dasselbe hat einen ungünstigen Eindruck in den Abtheilungen gemacht, sie finden es unannehmbar besonders deßhalb, weil die Regierung außerordentlicherweise noch 15 Millionen Gulden begehrt, wodurch das Budget von 1839 auf mehr als 60 Millionen Gulden gebracht würde, während das Budget von 1840, das die Kammer verworfen, nur 54 Millionen betrug! Die vorherrschende Meinung in den Abtheilungen ist, daß das Budget von 1839 einfach für die ersten sechs Monate des Jahres 1840 verlängert werden solle. Seyen noch außerordentliche Bedürfnisse vorhanden, so möge die Regierung im nächsten Jahre alsbald deßfallsige Vorlage machen. Während der ersten sechs Monate des nächsten Jahres müsse aber auch das Grundgesetz revidirt, und als eine Hauptbestimmung Oeffentlichkeit der Finanzen mit darin aufgenommen, das Syndicat aufgehoben werden u. s. w. Den Antworten der Regierung sieht man ungesäumt entgegen; die Centralabtheilung der Kammer ist heute wieder versammelt, sie hofft morgen ihren Bericht über das Creditgesetz erstatten zu können, damit es übermorgen berathen werde. Man wünscht allgemein, daß die Verwickelungen nicht noch größer werden, was aber nur geschehen könnte, wenn die Regierung der Kammer nachgäbe. — Unter den Candidaten für das Portefeuille des Ministeriums der Colonien nennt man auch den Staatssecretär Baron van der Capellen. * ✝ Aus dem Haag, 27 Dec. Die Regierung hat das Creditgesetz einer Veränderung unterworfen. Sie begehrt für die ersten sechs Monate des Jahres 1840 nur einen außerordentlichen Credit von sechs Millionen Gulden, und will auch das Kriegsbudget um zwei Millionen Gulden vermindern. Heute Nachmittag begann die Berathung der Kammer. Der Gesetzesentwurf wird wohl angenommen werden. Italien. * Neapel, 21 Dec. Hr. Rußegger ist nach einem kurzen Aufenthalt von acht Tagen mit dem letzten Dampfschiffe nach Marseille gereist, um nach Paris und London zu gehen, von wo er nach Deutschland zurückkehren wird. Der Herzog von Bordeaux wird hier erwartet. Die Witterung ist fortwährend sehr schön und gelinde, wie aus dem Thermometerstand hervorgeht, der im Schatten gegen Norden zeigte am14, 15, 16, 17, 18, 12°.5. 11.7. 12.3. 13.7. 9°.8. * Rom, 24 Dec. Gestern fand das geheime Consistorium statt, worin Se. Heiligkeit der Papst den Monsignore Ugone Roberto Giovanni Carlo de la Tour d'Auvergne Lauraguais, Bischof von Arras, geboren im Schloß von Auzeville, Diöcese Toulouse, den 14 August 1768, zum Cardinal-Priester der Kirche ernannte. In petto wurden drei Cardinäle von dem Papst erklärt. – Gestern Abend nahm der französische Botschafter, Graf de la Tour-Maubourg, in seiner Wohnung die Glückwünsche für den neuen Cardinal von der hohen Geistlichkeit, den fremden Gesandten und dem Adel entgegen. Alle Paläste der Großen, so wie die Gebäude der Regierung waren, wie immer bei solchem Anlaß, beleuchtet. Der Malteserritter Filippi, von der Nobelgarde des Papstes, wurde Nachmittags als Courier nach Paris abgefertigt. Zugleich mit der Ernennung des Cardinals überbringt er das rothe Käppchen, il Zucchetto genannt, dorthin. Monsignore Bartolommeo Pacca, Nipote des Cardinals Pacca, ist zum Ablegato des Papstes ernannt, um in einigen Tagen nach Paris zu reisen; er hat der Eminenz das rothe Barett zu übergeben. Den Hut kann bekanntlich ein ernannter Cardinal nur in Rom selbst in Empfang nehmen. – In demselben Consistorium wurden vom Papst, außer dem bereits früher erwähnten Doctor der Theologie, Heinrich Hofstätter für Passau, noch folgende Bischöfe creirt: Monsignor Giov. Battista Parretti, Bischof in Fiesole, zum Bischof von Pisa; der hochwürdige Emman. Posada-y-Garduno zum Erzbischof von Mexico; der hochw. Lodovico Rizzuti zum Erzbischof von Lanciano und gleichzeitigem Bisthumsverweser von Ortona; der hochw. Vincenzo Menchi zum Bischof von Pescia; der hochw. Michelangelo Orlandi zum Bischof von Pontremoli; der hochw. Pietro Raffaelli, bisheriger Professor der Dogmatik an der Universität Modena, zum Bischof von Carpi; der hochw. Pio Forzani zum Bischof von Susa; der hochw. Aug. Dominique Sibour zum Bischof von Digne; der hochw. Louis Robert Paysant zum Bischof von Angers; der hochw. Emmanuele do Monte Rodriguez de Araujo zum Bischof von San Sebastiano in Brasilien; der hochw. Jose Villanueva zum Bischof von Antequera; der hochw. Jose Maria Luciano Becerra zum Bischof von Chiapa (Mexico); der hochw. Dominicanerpater Ilarion Etura in Cordoba zum Bischof von Augustopolis in part. infid. – Der Erbprinz von Schaumburg-Lippe wurde vorgestern von dem hannover'schen Gesandten, Legationsrath Kestner, Sr. Heil. dem Papst in einer feierlichen Audienz vorgestellt. Deutschland. ** Karlsruhe, 28 Dec. Zur Sicherstellung der erzbischöflichen Disciplinargewalt über die untergebene Geistlichkeit ist eine landesherrliche Verordnung erschienen, die in ihren weisen Bestimmungen und Beschränkungen bei allen Verständigen großen Beifall findet. Wir theilen hier das Wesentliche mit: 1) Gegen Geistliche, welche sich Disciplinarvergehen zu Schulden kommen lassen, kann das erzbischöfliche Ordinariat geringere Disciplinarstrafen, nämlich Verweise, Geldstrafen bis zu 30 fl. und Suspension vom Amte bis zur Dauer von vier Wochen erkennen und vollziehen lassen, ohne dazu vorgängige Staatsgenehmigung einzuholen. 2) Dasselbe hat jedoch von jedem auf eine solche Strafe lautendem Erkenntnisse gleichzeitig mit Erlassung desselben der katholischen Kirchensection (einer Branche des Ministeriums des Innern zu Karlsruhe) eine Abschrift davon mitzutheilen. 3) Auch bleibt dem Betheiligten

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 2. Augsburg, 2. Januar 1840, S. 0014. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_002_18400102/6>, abgerufen am 23.11.2024.