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Allgemeine Zeitung. Nr. 10. Augsburg, 10. Januar 1840.

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[15]
Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 13 der Statuten der Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig sind an die Stelle der aus dem Ausschusse der Gesellschaftsmitglieder geschiedenen:
Hrn. Moriz Wilhelm Drobisch, Professor der Mathematik,
Hrn. Eduard August Theodor Steche, Stadtgerichtsrath,
Hrn. Ernst Wilhelm Gottlieb Wachsmuth, Professor der Geschichte,
und deren Stellvertreter:
Hrn. Gustav v. Zahn, Dr. jur. und Advocat,
Hrn. Ernst August Carus, Doctor und Professor der Medicin,
Hrn. Otto Linne Erdmann, Prof. der technischen Chemie,
durch verfassungsmäßige Wahl:
Hr. Moriz Wilhelm Drobisch, Professor der Mathematik,
Hr. Eduard August Theodor Steche, Stadtgerichtsrath,
Hr. Julius Ambrosius Hülsse, Doctor und Lehrer der Mathematik,
zu Ausschußmitgliedern:
Hr. Heinrich August Ludwig Schröter, Wechselsensal,
Hr. Gustav v. Zahn, Dr. jur. und Advocat,
Hr. Ernst Wilhelm Gottlieb Wachsmuth, Professor der Geschichte,
zu deren Stellvertretern ernannt worden. - Leipzig, am 27 December 1839.

Das Directorium der Lebensversicherungs-Gesellschaft.


[5612-14]
Bekanntmachung.
[Abbildung]

Das unterzeichnete Directorium hat die Einhebung der zehnten Abschlagszahlung von 10 Proc. des Actiencapitals der München-Augsburger Eisenbahn-Gesellschaft beschlossen, und hiezu
den 31 Januar k. J.
bestimmt.

Diese Zahlung wird bei der Gesellschaftscasse in München (Promenadeplatz Nr. 18) oder bei dem Wechselhause der HH. Erzberger und Schmid in Augsburg geleistet, und zwar unter Einreichung der Interimsscheine und der dazu gehörigen acht Einzahlungs-Quittungen mit 47 fl. baar und durch Abrechnung von
3 fl. für 4 Proc. Zinsen aus 450 fl. - seit 30 November l. J., wogegen bis zu der am Ende Februar 1840 erfolgenden Aushändigung der wirklichen Actien von dem Directorium gefertigte Haftscheine, und zwar auf Verlangen, entweder über jede einzelne, oder auch über mehrere Actien zusammen, ausgestellt werden.

Indem zugleich der §. 5 der Statuten, wörtlich lautend:
"Wer eine Einzahlung zur festgesetzten Zeit und spätestens einen Monat nachher nicht leistet, wird dadurch aller seiner Rechte als Actionnär, so wie der bereits gezahlten Einschüsse, zum Besten des Gesellschafts-Vermögens, verlustig. Der ausgestellte Interimsschein wird in diesem Falle ungültig, und dieses öffentlich von der Gesellschaft bekannt gemacht, welche auch befugt ist, für diese ihr heimfallenden Actien neue Actien und resp. Interims-Scheine in gleichem Betrage auszustellen, und zu Gunsten der Gesellschaft öffentlich an der Börse zu verkaufen"
zur genauen Nachachtung in Erinnerung gebracht wird, macht man noch darauf aufmerksam, daß diejenigen Besitzer von Interims-Scheinen, welche die Einzahlung nicht am festgesetzten Tage, oder früher, sondern erst im Laufe des darauffolgenden Monats Februar 1840 leisten, Verzugszinsen von 4 Procent pro anno zu vergüten haben.

München, am 24 December 1839.

Das Directorium der München-Augsburger Eisenbahn-Gesellschaft.

Der stellvertretende Vorstand J. v. Mayer.

Maillinger, prov. Geschäftsführer.


[35]
Amortisations-Erkenntniß.

Die in dem diesseitigen Amortisationsedict vom 2 März d. J. aufgeführten, der Gemeinde Sandelzhausen, freiherrlich von Hornstein'schen Patrimonialgerichts gleichen Namens angehörigen, zu Verlust gegangenen zwei Urkunden von Staatscapitalien (s. im Intelligenzblatt von Oberbayern Nr. 16, Allg. Anzeiger Nr. 21, Allg. Zeitung Nr. 71, Bayer. National-Zeitung Nr. 39, Bayer. Landbötin Nr. 30) werden, nachdem dieselben in der präfigirten Frist von sechs Monaten weder hierorts producirt, noch sonst Ansprüche darauf geltend gemacht worden sind, dem angedrohten Präjudize zufolge für kraft- und wirkungslos erklärt.

Moosburg, am 11 November 1839.

Königl. Landgericht Moosburg.

Wiedemann, Landrichter.


[34]
Bekanntmachung.

Ansprüche jeder Art, welche an den Vermögensnachlaß der dahier gestorbenen Rentbeamtens-Wittwe Frau Crescens Hartmann gemacht werden wollen, müssen am
Samstag den 25 Januar 1840,
Vormittags zwischen 8 - 12 Uhr,
in der diesseitigen Gerichtskanzlei angemeldet werden, widrigenfalls dieselben bei Auseinandersetzung dieser Verlassenschaft keine Berücksichtigung finden könnten.

Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Dillingen, am 24 December 1839.

Königl. bayer. Landgericht.

Hack, Landrichter.


[48]
Amortisations - Decret.

Nachdem die zu Verlust gegangenen Urkunden von den bei der k. bayer. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse München aufliegenden 38, mehrern Stiftungen des diesseitigen Gerichtsbezirkes angehörigen Capitalien innerhalb der vorgesetzten sechsmonatlichen Frist ungeachtet des in der Edictalladung vom 31 Mai 1839 (Allg. Zeitung, Beilage Nr. 176 S. 1366, Beilage Nr. 206 S. 1607 und Beilage Nr. 238 S. 1862 - Intelligenzblatt für Oberbayern St. 26 S. 733, St. 31 S. 966, St. 35 S. 1171 - Münchener politische Zeitung Nr. 143) bestimmten Präjudizes bei unterfertigtem Gerichte nicht producirt worden sind, so werden nunmehr diese Urkunden für kraftlos erklärt.

Am 28 December 1839.

Königliches bayer. Landgericht Trostberg.

Luzzenberger, Landrichter.


[22]
Bekanntmachung.

Die Johann Buhlinger'sche Ehefrau, Maria Eva, geborne Reichert, von Malsch, welche im Jahre 1810 mit ihrem Ehemanne nach Rußland ausgewandert ist, und unterdessen keine Nachricht mehr von sich gegeben hat, deren jetziger Aufenthaltsort auch nicht auf andere Art ermittelt werden konnte, wird hiermit aufgefordert,
binnen Jahresfrist
um so gewisser Nachricht von sich zu geben, und über ihr väterliches Vermögen ad 150 fl. Verfügung zu treffen, als sie sonst nach dem hierher gestellten Antrag ihrer nächsten Anverwandten für verschollen erklärt und ihr Vermögen den letzteren gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz verabfolgt werden wird.

Ettlingen, den 27 December 1839.

Großherzoglich bad. Bezirksamt.

Wundt.


[45-47]
Versteigerung.

Montag, den 20 Januar 1840 werden im k. Zwirkgewölbe (Lederergasse Nr. 26), Vormittag von 9 bis 12 Uhr, mehrere Partien Wilddecken gegen sogleich baare Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert. Kaufsliebhaber werden hiemit eingeladen.

München, den 2 Januar 1840.

Königliche bayer. Hofjagd-Intendanz



[15]
Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 13 der Statuten der Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig sind an die Stelle der aus dem Ausschusse der Gesellschaftsmitglieder geschiedenen:
Hrn. Moriz Wilhelm Drobisch, Professor der Mathematik,
Hrn. Eduard August Theodor Steche, Stadtgerichtsrath,
Hrn. Ernst Wilhelm Gottlieb Wachsmuth, Professor der Geschichte,
und deren Stellvertreter:
Hrn. Gustav v. Zahn, Dr. jur. und Advocat,
Hrn. Ernst August Carus, Doctor und Professor der Medicin,
Hrn. Otto Linné Erdmann, Prof. der technischen Chemie,
durch verfassungsmäßige Wahl:
Hr. Moriz Wilhelm Drobisch, Professor der Mathematik,
Hr. Eduard August Theodor Steche, Stadtgerichtsrath,
Hr. Julius Ambrosius Hülsse, Doctor und Lehrer der Mathematik,
zu Ausschußmitgliedern:
Hr. Heinrich August Ludwig Schröter, Wechselsensal,
Hr. Gustav v. Zahn, Dr. jur. und Advocat,
Hr. Ernst Wilhelm Gottlieb Wachsmuth, Professor der Geschichte,
zu deren Stellvertretern ernannt worden. – Leipzig, am 27 December 1839.

Das Directorium der Lebensversicherungs-Gesellschaft.


[5612-14]
Bekanntmachung.
[Abbildung]

Das unterzeichnete Directorium hat die Einhebung der zehnten Abschlagszahlung von 10 Proc. des Actiencapitals der München-Augsburger Eisenbahn-Gesellschaft beschlossen, und hiezu
den 31 Januar k. J.
bestimmt.

Diese Zahlung wird bei der Gesellschaftscasse in München (Promenadeplatz Nr. 18) oder bei dem Wechselhause der HH. Erzberger und Schmid in Augsburg geleistet, und zwar unter Einreichung der Interimsscheine und der dazu gehörigen acht Einzahlungs-Quittungen mit 47 fl. baar und durch Abrechnung von
3 fl. für 4 Proc. Zinsen aus 450 fl. – seit 30 November l. J., wogegen bis zu der am Ende Februar 1840 erfolgenden Aushändigung der wirklichen Actien von dem Directorium gefertigte Haftscheine, und zwar auf Verlangen, entweder über jede einzelne, oder auch über mehrere Actien zusammen, ausgestellt werden.

Indem zugleich der §. 5 der Statuten, wörtlich lautend:
„Wer eine Einzahlung zur festgesetzten Zeit und spätestens einen Monat nachher nicht leistet, wird dadurch aller seiner Rechte als Actionnär, so wie der bereits gezahlten Einschüsse, zum Besten des Gesellschafts-Vermögens, verlustig. Der ausgestellte Interimsschein wird in diesem Falle ungültig, und dieses öffentlich von der Gesellschaft bekannt gemacht, welche auch befugt ist, für diese ihr heimfallenden Actien neue Actien und resp. Interims-Scheine in gleichem Betrage auszustellen, und zu Gunsten der Gesellschaft öffentlich an der Börse zu verkaufen“
zur genauen Nachachtung in Erinnerung gebracht wird, macht man noch darauf aufmerksam, daß diejenigen Besitzer von Interims-Scheinen, welche die Einzahlung nicht am festgesetzten Tage, oder früher, sondern erst im Laufe des darauffolgenden Monats Februar 1840 leisten, Verzugszinsen von 4 Procent pro anno zu vergüten haben.

München, am 24 December 1839.

Das Directorium der München-Augsburger Eisenbahn-Gesellschaft.

Der stellvertretende Vorstand J. v. Mayer.

Maillinger, prov. Geschäftsführer.


[35]
Amortisations-Erkenntniß.

Die in dem diesseitigen Amortisationsedict vom 2 März d. J. aufgeführten, der Gemeinde Sandelzhausen, freiherrlich von Hornstein'schen Patrimonialgerichts gleichen Namens angehörigen, zu Verlust gegangenen zwei Urkunden von Staatscapitalien (s. im Intelligenzblatt von Oberbayern Nr. 16, Allg. Anzeiger Nr. 21, Allg. Zeitung Nr. 71, Bayer. National-Zeitung Nr. 39, Bayer. Landbötin Nr. 30) werden, nachdem dieselben in der präfigirten Frist von sechs Monaten weder hierorts producirt, noch sonst Ansprüche darauf geltend gemacht worden sind, dem angedrohten Präjudize zufolge für kraft- und wirkungslos erklärt.

Moosburg, am 11 November 1839.

Königl. Landgericht Moosburg.

Wiedemann, Landrichter.


[34]
Bekanntmachung.

Ansprüche jeder Art, welche an den Vermögensnachlaß der dahier gestorbenen Rentbeamtens-Wittwe Frau Crescens Hartmann gemacht werden wollen, müssen am
Samstag den 25 Januar 1840,
Vormittags zwischen 8 - 12 Uhr,
in der diesseitigen Gerichtskanzlei angemeldet werden, widrigenfalls dieselben bei Auseinandersetzung dieser Verlassenschaft keine Berücksichtigung finden könnten.

Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Dillingen, am 24 December 1839.

Königl. bayer. Landgericht.

Hack, Landrichter.


[48]
Amortisations - Decret.

Nachdem die zu Verlust gegangenen Urkunden von den bei der k. bayer. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse München aufliegenden 38, mehrern Stiftungen des diesseitigen Gerichtsbezirkes angehörigen Capitalien innerhalb der vorgesetzten sechsmonatlichen Frist ungeachtet des in der Edictalladung vom 31 Mai 1839 (Allg. Zeitung, Beilage Nr. 176 S. 1366, Beilage Nr. 206 S. 1607 und Beilage Nr. 238 S. 1862 – Intelligenzblatt für Oberbayern St. 26 S. 733, St. 31 S. 966, St. 35 S. 1171 – Münchener politische Zeitung Nr. 143) bestimmten Präjudizes bei unterfertigtem Gerichte nicht producirt worden sind, so werden nunmehr diese Urkunden für kraftlos erklärt.

Am 28 December 1839.

Königliches bayer. Landgericht Trostberg.

Luzzenberger, Landrichter.


[22]
Bekanntmachung.

Die Johann Buhlinger'sche Ehefrau, Maria Eva, geborne Reichert, von Malsch, welche im Jahre 1810 mit ihrem Ehemanne nach Rußland ausgewandert ist, und unterdessen keine Nachricht mehr von sich gegeben hat, deren jetziger Aufenthaltsort auch nicht auf andere Art ermittelt werden konnte, wird hiermit aufgefordert,
binnen Jahresfrist
um so gewisser Nachricht von sich zu geben, und über ihr väterliches Vermögen ad 150 fl. Verfügung zu treffen, als sie sonst nach dem hierher gestellten Antrag ihrer nächsten Anverwandten für verschollen erklärt und ihr Vermögen den letzteren gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz verabfolgt werden wird.

Ettlingen, den 27 December 1839.

Großherzoglich bad. Bezirksamt.

Wundt.


[45-47]
Versteigerung.

Montag, den 20 Januar 1840 werden im k. Zwirkgewölbe (Lederergasse Nr. 26), Vormittag von 9 bis 12 Uhr, mehrere Partien Wilddecken gegen sogleich baare Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert. Kaufsliebhaber werden hiemit eingeladen.

München, den 2 Januar 1840.

Königliche bayer. Hofjagd-Intendanz


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[0078/0014] [15] Bekanntmachung. In Gemäßheit des §. 13 der Statuten der Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig sind an die Stelle der aus dem Ausschusse der Gesellschaftsmitglieder geschiedenen: Hrn. Moriz Wilhelm Drobisch, Professor der Mathematik, Hrn. Eduard August Theodor Steche, Stadtgerichtsrath, Hrn. Ernst Wilhelm Gottlieb Wachsmuth, Professor der Geschichte, und deren Stellvertreter: Hrn. Gustav v. Zahn, Dr. jur. und Advocat, Hrn. Ernst August Carus, Doctor und Professor der Medicin, Hrn. Otto Linné Erdmann, Prof. der technischen Chemie, durch verfassungsmäßige Wahl: Hr. Moriz Wilhelm Drobisch, Professor der Mathematik, Hr. Eduard August Theodor Steche, Stadtgerichtsrath, Hr. Julius Ambrosius Hülsse, Doctor und Lehrer der Mathematik, zu Ausschußmitgliedern: Hr. Heinrich August Ludwig Schröter, Wechselsensal, Hr. Gustav v. Zahn, Dr. jur. und Advocat, Hr. Ernst Wilhelm Gottlieb Wachsmuth, Professor der Geschichte, zu deren Stellvertretern ernannt worden. – Leipzig, am 27 December 1839. Das Directorium der Lebensversicherungs-Gesellschaft. [5612-14] Bekanntmachung. [Abbildung] Das unterzeichnete Directorium hat die Einhebung der zehnten Abschlagszahlung von 10 Proc. des Actiencapitals der München-Augsburger Eisenbahn-Gesellschaft beschlossen, und hiezu den 31 Januar k. J. bestimmt. Diese Zahlung wird bei der Gesellschaftscasse in München (Promenadeplatz Nr. 18) oder bei dem Wechselhause der HH. Erzberger und Schmid in Augsburg geleistet, und zwar unter Einreichung der Interimsscheine und der dazu gehörigen acht Einzahlungs-Quittungen mit 47 fl. baar und durch Abrechnung von 3 fl. für 4 Proc. Zinsen aus 450 fl. – seit 30 November l. 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Interims-Scheine in gleichem Betrage auszustellen, und zu Gunsten der Gesellschaft öffentlich an der Börse zu verkaufen“ zur genauen Nachachtung in Erinnerung gebracht wird, macht man noch darauf aufmerksam, daß diejenigen Besitzer von Interims-Scheinen, welche die Einzahlung nicht am festgesetzten Tage, oder früher, sondern erst im Laufe des darauffolgenden Monats Februar 1840 leisten, Verzugszinsen von 4 Procent pro anno zu vergüten haben. München, am 24 December 1839. Das Directorium der München-Augsburger Eisenbahn-Gesellschaft. Der stellvertretende Vorstand J. v. Mayer. Maillinger, prov. Geschäftsführer. [35] Amortisations-Erkenntniß. Die in dem diesseitigen Amortisationsedict vom 2 März d. J. aufgeführten, der Gemeinde Sandelzhausen, freiherrlich von Hornstein'schen Patrimonialgerichts gleichen Namens angehörigen, zu Verlust gegangenen zwei Urkunden von Staatscapitalien (s. im Intelligenzblatt von Oberbayern Nr. 16, Allg. Anzeiger Nr. 21, Allg. Zeitung Nr. 71, Bayer. National-Zeitung Nr. 39, Bayer. Landbötin Nr. 30) werden, nachdem dieselben in der präfigirten Frist von sechs Monaten weder hierorts producirt, noch sonst Ansprüche darauf geltend gemacht worden sind, dem angedrohten Präjudize zufolge für kraft- und wirkungslos erklärt. Moosburg, am 11 November 1839. Königl. Landgericht Moosburg. Wiedemann, Landrichter. [34] Bekanntmachung. Ansprüche jeder Art, welche an den Vermögensnachlaß der dahier gestorbenen Rentbeamtens-Wittwe Frau Crescens Hartmann gemacht werden wollen, müssen am Samstag den 25 Januar 1840, Vormittags zwischen 8 - 12 Uhr, in der diesseitigen Gerichtskanzlei angemeldet werden, widrigenfalls dieselben bei Auseinandersetzung dieser Verlassenschaft keine Berücksichtigung finden könnten. Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Dillingen, am 24 December 1839. Königl. bayer. Landgericht. Hack, Landrichter. [48] Amortisations - Decret. Nachdem die zu Verlust gegangenen Urkunden von den bei der k. bayer. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse München aufliegenden 38, mehrern Stiftungen des diesseitigen Gerichtsbezirkes angehörigen Capitalien innerhalb der vorgesetzten sechsmonatlichen Frist ungeachtet des in der Edictalladung vom 31 Mai 1839 (Allg. Zeitung, Beilage Nr. 176 S. 1366, Beilage Nr. 206 S. 1607 und Beilage Nr. 238 S. 1862 – Intelligenzblatt für Oberbayern St. 26 S. 733, St. 31 S. 966, St. 35 S. 1171 – Münchener politische Zeitung Nr. 143) bestimmten Präjudizes bei unterfertigtem Gerichte nicht producirt worden sind, so werden nunmehr diese Urkunden für kraftlos erklärt. Am 28 December 1839. Königliches bayer. Landgericht Trostberg. Luzzenberger, Landrichter. [22] Bekanntmachung. Die Johann Buhlinger'sche Ehefrau, Maria Eva, geborne Reichert, von Malsch, welche im Jahre 1810 mit ihrem Ehemanne nach Rußland ausgewandert ist, und unterdessen keine Nachricht mehr von sich gegeben hat, deren jetziger Aufenthaltsort auch nicht auf andere Art ermittelt werden konnte, wird hiermit aufgefordert, binnen Jahresfrist um so gewisser Nachricht von sich zu geben, und über ihr väterliches Vermögen ad 150 fl. Verfügung zu treffen, als sie sonst nach dem hierher gestellten Antrag ihrer nächsten Anverwandten für verschollen erklärt und ihr Vermögen den letzteren gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz verabfolgt werden wird. Ettlingen, den 27 December 1839. Großherzoglich bad. Bezirksamt. Wundt. [45-47] Versteigerung. Montag, den 20 Januar 1840 werden im k. Zwirkgewölbe (Lederergasse Nr. 26), Vormittag von 9 bis 12 Uhr, mehrere Partien Wilddecken gegen sogleich baare Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert. Kaufsliebhaber werden hiemit eingeladen. München, den 2 Januar 1840. Königliche bayer. Hofjagd-Intendanz

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 10. Augsburg, 10. Januar 1840, S. 0078. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_010_18400110/14>, abgerufen am 29.04.2024.