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Allgemeine Zeitung. Nr. 20. Augsburg, 20. Januar 1840.

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Welches war nun das einfachste, das unter diesen Umständen rathsamste Benehmen? Man mußte klug und vorsichtig handeln, und zwei Escadren an die Dardanellen schicken, um dort zu wachen, obschon es nicht wahrscheinlich war, daß die Russen nach Konstantinopel kämen. Nach dieser Maaßregel hätte man der orientalischen Frage einige Freiheit gewähren, sie allein fortgehen lassen, nicht zu früh interveniren sollen, denn es drohte keine große Gefahr. Der Streit im Orient war doch nur zwischen dem Pascha und dem Sultan. Ein Sieg des einen oder des andern konnte keinen großen Wiederhall haben, wohl aber den Streit beenden. Nur wenn man unkluger- und voreiligerweise aus der Frage des Orients eine europäische machte, wurde sie unlösbar, wie Sie jetzt leider sehen. Darin lag die Gefahr. Mehemed Ali verlangte die Erblichkeit der Herrschaft über seine Provinzen und dieß entzweite ihn mit dem Sultan. Hätte diese Erblichkeit das Verderben des ottomanischen Reichs herbeigeführt, so würde ich gebilligt haben, daß man ihm widerstehe. Aber die Erblichkeit, was war das? Zuletzt nur ein Wort, das, wie mir scheint, der Sultan ganz gut hätte zugestehen können. Der Pascha besaß die Provinzen, über die er die erbliche Herrschaft verlangte, bereits der That nach. Die Pforte konnte sich wohl doch einigen Illusionen hingeben und glauben, sie werde sie wiedererobern. Aber Niemand, der die dortigen Zustände nur einigermaßen kennt, konnte über den Ausgang in Zweifel seyn, und wenn noch Zweifel bestanden, die Schlacht bei Nisib hat sie gelöst. Es ist offenbar, daß die Türkei jene Provinzen nicht wieder erobern, und folglich auch nicht mehr regieren kann. Sie hat jenseits des Taurus, so wenig wie dießseits des Balkans, eine hinreichende Macht, die Provinzen zu unterwerfen, die sie einst besessen hat. Sie hat in Serbien, der Moldau und Walachei, so wie in Syrien und Aegypten nur noch Suzeränetätsrechte. Dieß ist Jedermann klar. Welchen Rath mußten der Pforte unter solchen Umständen ihre aufgeklärten Freunde geben? Sie mußten ihr rathen, sich auf den Besitz des Reiches zu beschränken, welches sich zwischen dem Taurus und dem Balkan ausdehnt und an zwei Meere gränzt. Es ist dieß ein herrliches Reich, ja es wäre das schönste Reich der Welt, wenn eine geschickte Regierung, die Vertrauen in sich selbst hätte, es nicht auf europäische, sondern auf orientalische Weise, dabei mit einiger Vernunft, verwalten wollte und könnte. Die vernünftigen Freunde der Türkei konnten ihr immer nur rathen, ihr Reich zwischen dem Taurus und dem Balkangebirge zu reconstituiren. Ich führe hier als Beispiel die griechische Frage an. So lange die Türkei hartnäckig darauf bestand, Griechenland wieder erobern zu wollen, erschöpfte sie sich unnützerweise und brachte Europa in Agitation. Auch jetzt wird Europa nur dann ruhig werden, wenn die Türkei dasselbe Opfer hinsichtlich Syriens und Aegyptens gebracht hat. Sie wird dabei noch hinreichend mächtig bleiben."

(Fortsetzung folgt.)

Der Marschall Gerard, Obercommandant der Pariser Nationalgarde, hat unterm 14 Jan. folgenden Tagsbefehl erlassen: "Gegen 300 Nationalgarden und einige Officiere haben sich am 12 Jan. in Uniform und bewaffnet auf einem öffentlichen Platz versammelt, um sodann durch die Hauptstadt zu ziehen, Reden zu halten und eine wahre Berathung über eine Frage der hohen Politik anzustellen. Der Marschall Obercommandant hat mit lebhaftem Schmerz und tiefem Bedauern die Nationalgarden in so hohem Grade den Charakter ihrer Institution, die dem Gesetze gebührende Achtung, und die Heiligkeit der ihnen durch das Land anvertrauten Mission vergessen sehen. Die Bürger, welche solchergestalt ihre Pflichten mißkannt haben, können dem Tadel derer nicht entgehen, welche in so großer Zahl und so oft seit 1830 der Sache der öffentlichen Ordnung und der wahren Freiheit den Sieg verschafft haben, und diesen Tadel spricht der Marschall Obercommandant in ihrem Namen, im Namen der Anführer, die sie sich gegeben haben, aus. Er hofft, daß seine Stimme gehört, seine Aeußerungen verstanden werden; er ist, so wie die Anführer der Nationalgarde, von dem Gesetze, das sie zu vertheidigen geschworen haben, durchdrungen. Die Art. 1 und 7 dieses Gesetzes vom 22 März 1831 lauten: "Art. 1. Die Nationalgarde ist zur Vertheidigung des constitutionellen Königthums, der Charte und der von ihr geweihten Rechte, zur Aufrechthaltung des Gehorsams gegen die Gesetze, zur Bewahrung und Herstellung der Ordnung und des öffentlichen Friedens, zur Unterstützung der Linienarmee bei der Vertheidigung der Gränzen und der Küsten, zur Sicherung der Unabhängigkeit Frankreichs und der Integrität seines Gebiets eingesetzt. Jede von der Nationalgarde unternommene Berathschlagung über Staatssachen, über Sachen des Departements und der Gemeinde ist eine Antastung der öffentlichen Freiheit und ein Vergehen gegen die öffentliche Sache und die Constitution. Art. 7. Die Bürger können ohne Befehl ihrer unmittelbaren Vorgesetzten weder zu den Waffen greifen, noch sich als Nationalgarden versammeln, und die unmittelbaren Anführer können diesen Befehl nicht ohne eine Requisition der bürgerlichen Behörde, wovon an der Spitze der Truppe Mittheilung gemacht werden muß, ertheilen." (Unterz.) Marschall Obercommandant, Graf Gerard.

Der Moniteur bemerkt dazu: "Diese so feste und so edle, des erlauchten Marschalls Gerard und seines wackern Generalstabs würdige Sprache wird, wie wir nicht zweifeln, von der ganzen Nationalgarde verstanden werden. Sollte sich dieß gegen alle Voraussicht anders verhalten, sollte eine kleine Zahl irre geleiteter Menschen darauf beharren, strafbare Manifestationen erneuern zu wollen, so würde dem Gesetze die Kraft nicht fehlen, und die Behörde würde, unter dem Beistande aller guten Bürger, ihm Achtung zu verschaffen wissen. - Die Officiere der Nationalgarde, welche den bedeutenden Fehler begangen haben, sich den Zusammenrottungen vom letzten Sonntag beizugesellen, sollen in Gemäßheit des 6ten Art. des Gesetzes vom 22 März 1831 vor das Präfecturconseil gestellt werden. Dieser Art. lautet: "Auf die Anzeige des Maire's oder des Unterpräfecten kann jeder Officier der Nationalgarde auf zwei Monate durch motivirten, im Präfecturconseil, nach vorheriger Anhörung der Bemerkungen des Officiers, gefaßten Beschluß in seinen Verrichtungen suspendirt werden. Der Beschluß des Präfecten soll unverzüglich von ihm an den Minister des Innern eingeschickt werden. Auf den Bericht des Ministers kann die Suspension durch königliche Ordonnanz verlängert werden."

Am 13 Jan. versammelte sich der Pairshof zur Eröffnung der Debatten über den Proceß der Angeklagten vom 12 und 13 Mai der zweiten Kategorie. Der Zudrang auf den Galerien war sehr unbedeutend. Die Angeklagten, 31 an der Zahl wurden um halb 1 Uhr unter Begleitung von Gendarmen in den Saal eingeführt. Der erste war August Blanqui. Man bemerkte, daß er sich den Bart, welcher sonst den untern Theil seines Gesichts beschattete, hatte abnehmen lassen. Der Archivar, Hr. Cauchy, Greffier des Pairshofs, verlas auf Befehl des Präsidenten die Namensliste der Pairs. Darauf wurden die Angeklagten von dem Präsidenten über ihre Namen, Vornamen, Profession, Geburts- und Wohnort befragt. Blanqui war der zuerst aufgerufene, er gibt 35 Jahre an, und nennt sich homme de lettres, geboren zu Nizza, wohnhaft zu Gency bei Pontoise. Der Präsident ermahnt sodann die Vertheidiger der Angeklagten, sich nicht von der den Gesetzen schuldigen Ehrfurcht zu entfernen, und sich mit Anstand auszudrücken. Hr.

Welches war nun das einfachste, das unter diesen Umständen rathsamste Benehmen? Man mußte klug und vorsichtig handeln, und zwei Escadren an die Dardanellen schicken, um dort zu wachen, obschon es nicht wahrscheinlich war, daß die Russen nach Konstantinopel kämen. Nach dieser Maaßregel hätte man der orientalischen Frage einige Freiheit gewähren, sie allein fortgehen lassen, nicht zu früh interveniren sollen, denn es drohte keine große Gefahr. Der Streit im Orient war doch nur zwischen dem Pascha und dem Sultan. Ein Sieg des einen oder des andern konnte keinen großen Wiederhall haben, wohl aber den Streit beenden. Nur wenn man unkluger- und voreiligerweise aus der Frage des Orients eine europäische machte, wurde sie unlösbar, wie Sie jetzt leider sehen. Darin lag die Gefahr. Mehemed Ali verlangte die Erblichkeit der Herrschaft über seine Provinzen und dieß entzweite ihn mit dem Sultan. Hätte diese Erblichkeit das Verderben des ottomanischen Reichs herbeigeführt, so würde ich gebilligt haben, daß man ihm widerstehe. Aber die Erblichkeit, was war das? Zuletzt nur ein Wort, das, wie mir scheint, der Sultan ganz gut hätte zugestehen können. Der Pascha besaß die Provinzen, über die er die erbliche Herrschaft verlangte, bereits der That nach. Die Pforte konnte sich wohl doch einigen Illusionen hingeben und glauben, sie werde sie wiedererobern. Aber Niemand, der die dortigen Zustände nur einigermaßen kennt, konnte über den Ausgang in Zweifel seyn, und wenn noch Zweifel bestanden, die Schlacht bei Nisib hat sie gelöst. Es ist offenbar, daß die Türkei jene Provinzen nicht wieder erobern, und folglich auch nicht mehr regieren kann. Sie hat jenseits des Taurus, so wenig wie dießseits des Balkans, eine hinreichende Macht, die Provinzen zu unterwerfen, die sie einst besessen hat. Sie hat in Serbien, der Moldau und Walachei, so wie in Syrien und Aegypten nur noch Suzeränetätsrechte. Dieß ist Jedermann klar. Welchen Rath mußten der Pforte unter solchen Umständen ihre aufgeklärten Freunde geben? Sie mußten ihr rathen, sich auf den Besitz des Reiches zu beschränken, welches sich zwischen dem Taurus und dem Balkan ausdehnt und an zwei Meere gränzt. Es ist dieß ein herrliches Reich, ja es wäre das schönste Reich der Welt, wenn eine geschickte Regierung, die Vertrauen in sich selbst hätte, es nicht auf europäische, sondern auf orientalische Weise, dabei mit einiger Vernunft, verwalten wollte und könnte. Die vernünftigen Freunde der Türkei konnten ihr immer nur rathen, ihr Reich zwischen dem Taurus und dem Balkangebirge zu reconstituiren. Ich führe hier als Beispiel die griechische Frage an. So lange die Türkei hartnäckig darauf bestand, Griechenland wieder erobern zu wollen, erschöpfte sie sich unnützerweise und brachte Europa in Agitation. Auch jetzt wird Europa nur dann ruhig werden, wenn die Türkei dasselbe Opfer hinsichtlich Syriens und Aegyptens gebracht hat. Sie wird dabei noch hinreichend mächtig bleiben.“

(Fortsetzung folgt.)

Der Marschall Gérard, Obercommandant der Pariser Nationalgarde, hat unterm 14 Jan. folgenden Tagsbefehl erlassen: „Gegen 300 Nationalgarden und einige Officiere haben sich am 12 Jan. in Uniform und bewaffnet auf einem öffentlichen Platz versammelt, um sodann durch die Hauptstadt zu ziehen, Reden zu halten und eine wahre Berathung über eine Frage der hohen Politik anzustellen. Der Marschall Obercommandant hat mit lebhaftem Schmerz und tiefem Bedauern die Nationalgarden in so hohem Grade den Charakter ihrer Institution, die dem Gesetze gebührende Achtung, und die Heiligkeit der ihnen durch das Land anvertrauten Mission vergessen sehen. Die Bürger, welche solchergestalt ihre Pflichten mißkannt haben, können dem Tadel derer nicht entgehen, welche in so großer Zahl und so oft seit 1830 der Sache der öffentlichen Ordnung und der wahren Freiheit den Sieg verschafft haben, und diesen Tadel spricht der Marschall Obercommandant in ihrem Namen, im Namen der Anführer, die sie sich gegeben haben, aus. Er hofft, daß seine Stimme gehört, seine Aeußerungen verstanden werden; er ist, so wie die Anführer der Nationalgarde, von dem Gesetze, das sie zu vertheidigen geschworen haben, durchdrungen. Die Art. 1 und 7 dieses Gesetzes vom 22 März 1831 lauten: „Art. 1. Die Nationalgarde ist zur Vertheidigung des constitutionellen Königthums, der Charte und der von ihr geweihten Rechte, zur Aufrechthaltung des Gehorsams gegen die Gesetze, zur Bewahrung und Herstellung der Ordnung und des öffentlichen Friedens, zur Unterstützung der Linienarmee bei der Vertheidigung der Gränzen und der Küsten, zur Sicherung der Unabhängigkeit Frankreichs und der Integrität seines Gebiets eingesetzt. Jede von der Nationalgarde unternommene Berathschlagung über Staatssachen, über Sachen des Departements und der Gemeinde ist eine Antastung der öffentlichen Freiheit und ein Vergehen gegen die öffentliche Sache und die Constitution. Art. 7. Die Bürger können ohne Befehl ihrer unmittelbaren Vorgesetzten weder zu den Waffen greifen, noch sich als Nationalgarden versammeln, und die unmittelbaren Anführer können diesen Befehl nicht ohne eine Requisition der bürgerlichen Behörde, wovon an der Spitze der Truppe Mittheilung gemacht werden muß, ertheilen.“ (Unterz.) Marschall Obercommandant, Graf Gérard.

Der Moniteur bemerkt dazu: „Diese so feste und so edle, des erlauchten Marschalls Gérard und seines wackern Generalstabs würdige Sprache wird, wie wir nicht zweifeln, von der ganzen Nationalgarde verstanden werden. Sollte sich dieß gegen alle Voraussicht anders verhalten, sollte eine kleine Zahl irre geleiteter Menschen darauf beharren, strafbare Manifestationen erneuern zu wollen, so würde dem Gesetze die Kraft nicht fehlen, und die Behörde würde, unter dem Beistande aller guten Bürger, ihm Achtung zu verschaffen wissen. – Die Officiere der Nationalgarde, welche den bedeutenden Fehler begangen haben, sich den Zusammenrottungen vom letzten Sonntag beizugesellen, sollen in Gemäßheit des 6ten Art. des Gesetzes vom 22 März 1831 vor das Präfecturconseil gestellt werden. Dieser Art. lautet: „Auf die Anzeige des Maire's oder des Unterpräfecten kann jeder Officier der Nationalgarde auf zwei Monate durch motivirten, im Präfecturconseil, nach vorheriger Anhörung der Bemerkungen des Officiers, gefaßten Beschluß in seinen Verrichtungen suspendirt werden. Der Beschluß des Präfecten soll unverzüglich von ihm an den Minister des Innern eingeschickt werden. Auf den Bericht des Ministers kann die Suspension durch königliche Ordonnanz verlängert werden.“

Am 13 Jan. versammelte sich der Pairshof zur Eröffnung der Debatten über den Proceß der Angeklagten vom 12 und 13 Mai der zweiten Kategorie. Der Zudrang auf den Galerien war sehr unbedeutend. Die Angeklagten, 31 an der Zahl wurden um halb 1 Uhr unter Begleitung von Gendarmen in den Saal eingeführt. Der erste war August Blanqui. Man bemerkte, daß er sich den Bart, welcher sonst den untern Theil seines Gesichts beschattete, hatte abnehmen lassen. Der Archivar, Hr. Cauchy, Greffier des Pairshofs, verlas auf Befehl des Präsidenten die Namensliste der Pairs. Darauf wurden die Angeklagten von dem Präsidenten über ihre Namen, Vornamen, Profession, Geburts- und Wohnort befragt. Blanqui war der zuerst aufgerufene, er gibt 35 Jahre an, und nennt sich homme de lettres, geboren zu Nizza, wohnhaft zu Gency bei Pontoise. Der Präsident ermahnt sodann die Vertheidiger der Angeklagten, sich nicht von der den Gesetzen schuldigen Ehrfurcht zu entfernen, und sich mit Anstand auszudrücken. Hr.

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Welches war nun das einfachste, das unter diesen Umständen rathsamste Benehmen? Man mußte klug und vorsichtig handeln, und zwei Escadren an die Dardanellen schicken, um dort zu wachen, obschon es nicht wahrscheinlich war, daß die Russen nach Konstantinopel kämen. Nach dieser Maaßregel hätte man der orientalischen Frage einige Freiheit gewähren, sie allein fortgehen lassen, nicht zu früh interveniren sollen, denn es drohte keine große Gefahr. Der Streit im Orient war doch nur zwischen dem Pascha und dem Sultan. Ein Sieg des einen oder des andern konnte keinen großen Wiederhall haben, wohl aber den Streit beenden. Nur wenn man unkluger- und voreiligerweise aus der Frage des Orients eine europäische machte, wurde sie unlösbar, wie Sie jetzt leider sehen. Darin lag die Gefahr. Mehemed Ali verlangte die Erblichkeit der Herrschaft über seine Provinzen und dieß entzweite ihn mit dem Sultan. Hätte diese Erblichkeit das Verderben des ottomanischen Reichs herbeigeführt, so würde ich gebilligt haben, daß man ihm widerstehe. Aber die Erblichkeit, was war das? Zuletzt nur ein Wort, das, wie mir scheint, der Sultan ganz gut hätte zugestehen können. Der Pascha besaß die Provinzen, über die er die erbliche Herrschaft verlangte, bereits der That nach. Die Pforte konnte sich wohl doch einigen Illusionen hingeben und glauben, sie werde sie wiedererobern. Aber Niemand, der die dortigen Zustände nur einigermaßen kennt, konnte über den Ausgang in Zweifel seyn, und wenn noch Zweifel bestanden, die Schlacht bei Nisib hat sie gelöst. Es ist offenbar, daß die Türkei jene Provinzen nicht wieder erobern, und folglich auch nicht mehr regieren kann. Sie hat jenseits des Taurus, so wenig wie dießseits des Balkans, eine hinreichende Macht, die Provinzen zu unterwerfen, die sie einst besessen hat. Sie hat in Serbien, der Moldau und Walachei, so wie in Syrien und Aegypten nur noch Suzeränetätsrechte. Dieß ist Jedermann klar. Welchen Rath mußten der Pforte unter solchen Umständen ihre aufgeklärten Freunde geben? Sie mußten ihr rathen, sich auf den Besitz des Reiches zu beschränken, welches sich zwischen dem Taurus und dem Balkan ausdehnt und an zwei Meere gränzt. Es ist dieß ein herrliches Reich, ja es wäre das schönste Reich der Welt, wenn eine geschickte Regierung, die Vertrauen in sich selbst hätte, es nicht auf europäische, sondern auf orientalische Weise, dabei mit einiger Vernunft, verwalten wollte und könnte. Die vernünftigen Freunde der Türkei konnten ihr immer nur rathen, ihr Reich zwischen dem Taurus und dem Balkangebirge zu reconstituiren. Ich führe hier als Beispiel die griechische Frage an. So lange die Türkei hartnäckig darauf bestand, Griechenland wieder erobern zu wollen, erschöpfte sie sich unnützerweise und brachte Europa in Agitation. Auch jetzt wird Europa nur dann ruhig werden, wenn die Türkei dasselbe Opfer hinsichtlich Syriens und Aegyptens gebracht hat. Sie wird dabei noch hinreichend mächtig bleiben.&#x201C;</p><lb/>
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[0156/0004] Welches war nun das einfachste, das unter diesen Umständen rathsamste Benehmen? Man mußte klug und vorsichtig handeln, und zwei Escadren an die Dardanellen schicken, um dort zu wachen, obschon es nicht wahrscheinlich war, daß die Russen nach Konstantinopel kämen. Nach dieser Maaßregel hätte man der orientalischen Frage einige Freiheit gewähren, sie allein fortgehen lassen, nicht zu früh interveniren sollen, denn es drohte keine große Gefahr. Der Streit im Orient war doch nur zwischen dem Pascha und dem Sultan. Ein Sieg des einen oder des andern konnte keinen großen Wiederhall haben, wohl aber den Streit beenden. Nur wenn man unkluger- und voreiligerweise aus der Frage des Orients eine europäische machte, wurde sie unlösbar, wie Sie jetzt leider sehen. Darin lag die Gefahr. Mehemed Ali verlangte die Erblichkeit der Herrschaft über seine Provinzen und dieß entzweite ihn mit dem Sultan. Hätte diese Erblichkeit das Verderben des ottomanischen Reichs herbeigeführt, so würde ich gebilligt haben, daß man ihm widerstehe. Aber die Erblichkeit, was war das? Zuletzt nur ein Wort, das, wie mir scheint, der Sultan ganz gut hätte zugestehen können. Der Pascha besaß die Provinzen, über die er die erbliche Herrschaft verlangte, bereits der That nach. Die Pforte konnte sich wohl doch einigen Illusionen hingeben und glauben, sie werde sie wiedererobern. Aber Niemand, der die dortigen Zustände nur einigermaßen kennt, konnte über den Ausgang in Zweifel seyn, und wenn noch Zweifel bestanden, die Schlacht bei Nisib hat sie gelöst. Es ist offenbar, daß die Türkei jene Provinzen nicht wieder erobern, und folglich auch nicht mehr regieren kann. Sie hat jenseits des Taurus, so wenig wie dießseits des Balkans, eine hinreichende Macht, die Provinzen zu unterwerfen, die sie einst besessen hat. Sie hat in Serbien, der Moldau und Walachei, so wie in Syrien und Aegypten nur noch Suzeränetätsrechte. Dieß ist Jedermann klar. Welchen Rath mußten der Pforte unter solchen Umständen ihre aufgeklärten Freunde geben? Sie mußten ihr rathen, sich auf den Besitz des Reiches zu beschränken, welches sich zwischen dem Taurus und dem Balkan ausdehnt und an zwei Meere gränzt. Es ist dieß ein herrliches Reich, ja es wäre das schönste Reich der Welt, wenn eine geschickte Regierung, die Vertrauen in sich selbst hätte, es nicht auf europäische, sondern auf orientalische Weise, dabei mit einiger Vernunft, verwalten wollte und könnte. Die vernünftigen Freunde der Türkei konnten ihr immer nur rathen, ihr Reich zwischen dem Taurus und dem Balkangebirge zu reconstituiren. Ich führe hier als Beispiel die griechische Frage an. So lange die Türkei hartnäckig darauf bestand, Griechenland wieder erobern zu wollen, erschöpfte sie sich unnützerweise und brachte Europa in Agitation. Auch jetzt wird Europa nur dann ruhig werden, wenn die Türkei dasselbe Opfer hinsichtlich Syriens und Aegyptens gebracht hat. Sie wird dabei noch hinreichend mächtig bleiben.“ (Fortsetzung folgt.) Der Marschall Gérard, Obercommandant der Pariser Nationalgarde, hat unterm 14 Jan. folgenden Tagsbefehl erlassen: „Gegen 300 Nationalgarden und einige Officiere haben sich am 12 Jan. in Uniform und bewaffnet auf einem öffentlichen Platz versammelt, um sodann durch die Hauptstadt zu ziehen, Reden zu halten und eine wahre Berathung über eine Frage der hohen Politik anzustellen. Der Marschall Obercommandant hat mit lebhaftem Schmerz und tiefem Bedauern die Nationalgarden in so hohem Grade den Charakter ihrer Institution, die dem Gesetze gebührende Achtung, und die Heiligkeit der ihnen durch das Land anvertrauten Mission vergessen sehen. Die Bürger, welche solchergestalt ihre Pflichten mißkannt haben, können dem Tadel derer nicht entgehen, welche in so großer Zahl und so oft seit 1830 der Sache der öffentlichen Ordnung und der wahren Freiheit den Sieg verschafft haben, und diesen Tadel spricht der Marschall Obercommandant in ihrem Namen, im Namen der Anführer, die sie sich gegeben haben, aus. Er hofft, daß seine Stimme gehört, seine Aeußerungen verstanden werden; er ist, so wie die Anführer der Nationalgarde, von dem Gesetze, das sie zu vertheidigen geschworen haben, durchdrungen. Die Art. 1 und 7 dieses Gesetzes vom 22 März 1831 lauten: „Art. 1. Die Nationalgarde ist zur Vertheidigung des constitutionellen Königthums, der Charte und der von ihr geweihten Rechte, zur Aufrechthaltung des Gehorsams gegen die Gesetze, zur Bewahrung und Herstellung der Ordnung und des öffentlichen Friedens, zur Unterstützung der Linienarmee bei der Vertheidigung der Gränzen und der Küsten, zur Sicherung der Unabhängigkeit Frankreichs und der Integrität seines Gebiets eingesetzt. Jede von der Nationalgarde unternommene Berathschlagung über Staatssachen, über Sachen des Departements und der Gemeinde ist eine Antastung der öffentlichen Freiheit und ein Vergehen gegen die öffentliche Sache und die Constitution. Art. 7. Die Bürger können ohne Befehl ihrer unmittelbaren Vorgesetzten weder zu den Waffen greifen, noch sich als Nationalgarden versammeln, und die unmittelbaren Anführer können diesen Befehl nicht ohne eine Requisition der bürgerlichen Behörde, wovon an der Spitze der Truppe Mittheilung gemacht werden muß, ertheilen.“ (Unterz.) Marschall Obercommandant, Graf Gérard. Der Moniteur bemerkt dazu: „Diese so feste und so edle, des erlauchten Marschalls Gérard und seines wackern Generalstabs würdige Sprache wird, wie wir nicht zweifeln, von der ganzen Nationalgarde verstanden werden. Sollte sich dieß gegen alle Voraussicht anders verhalten, sollte eine kleine Zahl irre geleiteter Menschen darauf beharren, strafbare Manifestationen erneuern zu wollen, so würde dem Gesetze die Kraft nicht fehlen, und die Behörde würde, unter dem Beistande aller guten Bürger, ihm Achtung zu verschaffen wissen. – Die Officiere der Nationalgarde, welche den bedeutenden Fehler begangen haben, sich den Zusammenrottungen vom letzten Sonntag beizugesellen, sollen in Gemäßheit des 6ten Art. des Gesetzes vom 22 März 1831 vor das Präfecturconseil gestellt werden. Dieser Art. lautet: „Auf die Anzeige des Maire's oder des Unterpräfecten kann jeder Officier der Nationalgarde auf zwei Monate durch motivirten, im Präfecturconseil, nach vorheriger Anhörung der Bemerkungen des Officiers, gefaßten Beschluß in seinen Verrichtungen suspendirt werden. Der Beschluß des Präfecten soll unverzüglich von ihm an den Minister des Innern eingeschickt werden. Auf den Bericht des Ministers kann die Suspension durch königliche Ordonnanz verlängert werden.“ Am 13 Jan. versammelte sich der Pairshof zur Eröffnung der Debatten über den Proceß der Angeklagten vom 12 und 13 Mai der zweiten Kategorie. Der Zudrang auf den Galerien war sehr unbedeutend. Die Angeklagten, 31 an der Zahl wurden um halb 1 Uhr unter Begleitung von Gendarmen in den Saal eingeführt. Der erste war August Blanqui. Man bemerkte, daß er sich den Bart, welcher sonst den untern Theil seines Gesichts beschattete, hatte abnehmen lassen. Der Archivar, Hr. Cauchy, Greffier des Pairshofs, verlas auf Befehl des Präsidenten die Namensliste der Pairs. Darauf wurden die Angeklagten von dem Präsidenten über ihre Namen, Vornamen, Profession, Geburts- und Wohnort befragt. Blanqui war der zuerst aufgerufene, er gibt 35 Jahre an, und nennt sich homme de lettres, geboren zu Nizza, wohnhaft zu Gency bei Pontoise. Der Präsident ermahnt sodann die Vertheidiger der Angeklagten, sich nicht von der den Gesetzen schuldigen Ehrfurcht zu entfernen, und sich mit Anstand auszudrücken. Hr.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 20. Augsburg, 20. Januar 1840, S. 0156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_020_18400120/4>, abgerufen am 21.11.2024.