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Allgemeine Zeitung. Nr. 23. Augsburg, 23. Januar 1840.

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offenbar unvermögend, ihre pecuniären Verbindlichkeiten durch eine große Vermehrung ihrer örtlichen Einkünfte zu decken. Aber so lange Nieder-Canada unter seiner jetzigen Regierungsform bleibt, kann keine der beiden Provinzen über die einzige Quelle verfügen, aus der jene Vermehrung der Einkünfte sich schöpfen läßt. Ja sogar wenn die Wiederherstellung einer Repräsentativverfassung in Nieder-Canada ohne die Union möglich wäre, würde die Stellung dieser Provinz auch dann nicht sehr gebessert seyn; denn die Erfahrung hat gezeigt, wie schwer es ist, für eine von hier (Ober-Canada) aus angerathene Aenderung der Zollgesetze die Zustimmung der unteren Provinz zu erlangen. Ober-Canada hat sich in Werke eingelassen, die dem Unternehmungsgeist und dem Gewerbfleiß seiner Bewohner zur höchsten Ehre gereichen. Die öffentlichen Bauten, die es vollendet oder angefangen hat, sind in einem Sinn aufgefaßt, der die schönsten Erfolge verdient. Aber eine Vermehrung der Mittel ist unentbehrlich, wenn der Ruin einiger dieser Werke abgewendet, die Vollendung anderer gesichert werden soll. Doch das allein wird nicht hinreichen; - Nieder-Canada hat den Schlüssel zu allen diesen Verbesserungen in seinen Händen. Ohne seine Mitwirkung, für welche die darauf hinweisende Natur so viel gethan, und diese obere Provinz so große Opfer gebracht hat, müßten die Unternehmungen der letztern ins Stocken gerathen, und die Entwicklung der großen natürlichen Hülfsquellen, mit denen die Hand der Vorsehung dieses ganze Land so reich gesegnet, würde behindert seyn und bleiben. Um alle diese Schwierigkeiten zu heben, die Finanzklemmen Ober-Canada's zu erleichtern, es zur Vollendung seiner öffentlichen Werke und zur Entwicklung seiner landwirthschaftlichen Interessen zu befähigen, um eine constitutionelle Regierung für Nieder-Canada herzustellen, eine feste, unparteiische und kräftige Verwaltung für beide Provinzen zu begründen und die Bevölkerung derselben in Einem gemeinsamen Gefühl der Anhänglichkeit an das brittische Mutterland und an brittische Institutionen zu verknüpfen, wird die Wiedervereinigung der beiden Colonien von Ihrer Maj. Regierung gewünscht, und diese Maaßregel allein, wenn auf gerechte Grundsätze basirt, scheint den Erfordernissen der Sachlage zu entsprechen. Diese Grundsätze nach den Ansichten der Räthe Ihrer Maj. sind: gerechte Berücksichtigung der Ansprüche der einen und der andern Provinz bei Festsetzung der Bedingungen der Union, Aufrechthaltung der drei Stände der Provinciallegislatur, Festsetzung einer permanenten Civilliste zur Sicherung der Unabhängigkeit der Richter, der nöthigen Freiheit im Handeln für die Executivgewalt und zur Feststellung eines örtlichen Verwaltungssystems, wie es den Bedürfnissen des Volks angemessen ist. Mit Vergnügen hat Ihrer Maj. Regierung vernommen, daß über die Frage der Wiedervereinigung selbst das obercanadische Assemblyhaus in seiner vorigen Session sich entschieden günstig ausgesprochen hat, und dem Generalstatthalter bleibt jetzt nur noch übrig, dasselbe einzuladen, daß es auch zu den Einzelbestimmungen, unter denen die Union vor sich gehen soll, seine Zustimmung ertheile. Der vorjährige Entscheid der Assembly war allerdings von einigen Rathschlägen begleitet, denen die Regierung nicht beitreten konnte, aber der Generalstatthalter zweifelt nicht, daß dieselben unter den veränderten Umständen nicht werden erneuert werden. Dem Reichsparlament, geleitet von seiner genauen Kenntniß constitutioneller Gesetze, und frei von dem einseitigen Einfluß örtlicher Gesinnungen und Interessen, wird es zustehen, die Details der Maaßregel anzuordnen. Der erste der Einzelpunkte der Wiedervereinigung, für die der Generalstatthalter die Beistimmung des Assemblyhauses wünscht, ist die gleiche Vertretung beider Provinzen in der vereinigten Legislatur. In Anbetracht der Seelenzahl von Nieder-Canada möchte es scheinen, daß dieser Vorschlag jene Provinz in eine minder günstige Stellung als Ober-Canada bringe; aber unter den dermaligen Umständen dieser oberen Provinz, bei der zunehmenden Bevölkerung, die durch Einwanderung für sie zu erwarten ist, und mit Berücksichtigung der Handels- und Agriculturbetriebsamkeit ihrer Bewohner erscheint eine gleichmäßige Vertheilung der Repräsentation als wünschenswerth. Die zweite zu treffende Stipulation ist die Bewilligung einer ausreichenden Civilliste, aus den schon oben angegebenen Gründen. Bei Bestimmung des Betrags derselben darf das Assemblyhaus versichert seyn, daß die aus ihr zu bezahlenden Beamtensalarien und sonstigen Ausgaben von I. Maj. Regierung mit strengster Rücksicht auf Sparsamkeit und den Zustand der Provincialfinanzen berechnet werden sollen. Drittens, ist der Generalstatthalter bereit, dem Reichsparlament vorzuschlagen, daß von der jetzigen öffentlichen Schuld Ober-Canada's so viel, als für öffentliche Werke von allgemeiner Nützlichkeit contrahirt worden, nach erfolgter Union auf die gemeinsamen Staatseinkünfte der vereinigten Provinz geworfen werde, was bei den Vortheilen, die auch Nieder-Canada aus denselben zieht, als billig erscheint. Auf diesen Grundlagen kann, nach der Ansicht des Generalstatthalters, eine Wiedervereinigung beider Provinzen bewerkstelligt werden, die in ihren Bestimmungen billig gefaßt und befriedigend, in ihren Resultaten für alle Classen wohlthätig seyn dürfte." - Ueber diese Botschaft erfolgten, wie schon erwähnt, zwar noch einmal, wie in voriger Session, heftige Debatten im Assembly-Haus, doch wurden derselben günstige Beschlüsse mit großer Stimmenmehrheit angenommen, dem Generalstatthalter eine Danksagung votirt, und beschlossen, tausend Abdrücke der Botschaft vertheilen zu lassen. - Der während der beiden canadischen Aufstände als eifriger Loyalist oft genannte, eben für diesen Eifer von der Königin mit der Ritterwürde belohnte Sir Allan Macnab hatte sich anfangs geweigert, sich wieder zum Sprecher des Assembly-Hauses wählen zu lassen, weil das Haus in letzter Session ihm die gewünschte Absendung als Commissär nach Großbritannien verweigert, worin er einen Mangel persönlichen Vertrauens wahrnehmen wollte; indeß ließ er sich am Ende seine Wiedererwählung gefallen.


Die Anlehen der amerikanischen Staaten.

1. Rückblicke auf die Vereinigte-Staaten-Bank.

*Die Lage des Handels in den Vereinigten Staaten, die Stellung der Banken und die Angelegenheit der in Europa gemachten Anlehen haben allmählich eine Wendung genommen, wodurch sie auf die innere Politik des ganzen Landes und auf die Verhältnisse der nördlichen und südlichen Staaten einen wesentlichen Einfluß üben müssen - einen Einfluß, der wahrscheinlich die jetzigen Parteien, wenn auch nicht dem Namen, doch der Sache nach völlig umgestaltet. Der Antrag, die Schulden der einzelnen Staaten auf die Union zu übernehmen, und diese zum Garanten dafür zu machen, der neuauflebende Streit über den Tarif, der schon einmal die Union zu sprengen drohte, und der gedrückte Zustand des Handels überhaupt - alles dieß hat einen innern Zusammenhang, und es wird aus dem Nachstehenden einleuchtend werden, wie die Vereinigte-Staaten-Bank, so lange sie noch in ihrer Wirksamkeit bestand, über alle diese schwärenden Wunden einen Schleier hinbreitete, den endlich ihr durch kein Auskunftsmittel mehr zu hindernder Fall zerriß. Daraus ergibt sich denn leicht, welchen großen Antheil fast ganz Amerika an dem Schicksal der Bank nehmen mußte, und gewiß haben selbst ihre bittersten Feinde, so weit


offenbar unvermögend, ihre pecuniären Verbindlichkeiten durch eine große Vermehrung ihrer örtlichen Einkünfte zu decken. Aber so lange Nieder-Canada unter seiner jetzigen Regierungsform bleibt, kann keine der beiden Provinzen über die einzige Quelle verfügen, aus der jene Vermehrung der Einkünfte sich schöpfen läßt. Ja sogar wenn die Wiederherstellung einer Repräsentativverfassung in Nieder-Canada ohne die Union möglich wäre, würde die Stellung dieser Provinz auch dann nicht sehr gebessert seyn; denn die Erfahrung hat gezeigt, wie schwer es ist, für eine von hier (Ober-Canada) aus angerathene Aenderung der Zollgesetze die Zustimmung der unteren Provinz zu erlangen. Ober-Canada hat sich in Werke eingelassen, die dem Unternehmungsgeist und dem Gewerbfleiß seiner Bewohner zur höchsten Ehre gereichen. Die öffentlichen Bauten, die es vollendet oder angefangen hat, sind in einem Sinn aufgefaßt, der die schönsten Erfolge verdient. Aber eine Vermehrung der Mittel ist unentbehrlich, wenn der Ruin einiger dieser Werke abgewendet, die Vollendung anderer gesichert werden soll. Doch das allein wird nicht hinreichen; – Nieder-Canada hat den Schlüssel zu allen diesen Verbesserungen in seinen Händen. Ohne seine Mitwirkung, für welche die darauf hinweisende Natur so viel gethan, und diese obere Provinz so große Opfer gebracht hat, müßten die Unternehmungen der letztern ins Stocken gerathen, und die Entwicklung der großen natürlichen Hülfsquellen, mit denen die Hand der Vorsehung dieses ganze Land so reich gesegnet, würde behindert seyn und bleiben. Um alle diese Schwierigkeiten zu heben, die Finanzklemmen Ober-Canada's zu erleichtern, es zur Vollendung seiner öffentlichen Werke und zur Entwicklung seiner landwirthschaftlichen Interessen zu befähigen, um eine constitutionelle Regierung für Nieder-Canada herzustellen, eine feste, unparteiische und kräftige Verwaltung für beide Provinzen zu begründen und die Bevölkerung derselben in Einem gemeinsamen Gefühl der Anhänglichkeit an das brittische Mutterland und an brittische Institutionen zu verknüpfen, wird die Wiedervereinigung der beiden Colonien von Ihrer Maj. Regierung gewünscht, und diese Maaßregel allein, wenn auf gerechte Grundsätze basirt, scheint den Erfordernissen der Sachlage zu entsprechen. Diese Grundsätze nach den Ansichten der Räthe Ihrer Maj. sind: gerechte Berücksichtigung der Ansprüche der einen und der andern Provinz bei Festsetzung der Bedingungen der Union, Aufrechthaltung der drei Stände der Provinciallegislatur, Festsetzung einer permanenten Civilliste zur Sicherung der Unabhängigkeit der Richter, der nöthigen Freiheit im Handeln für die Executivgewalt und zur Feststellung eines örtlichen Verwaltungssystems, wie es den Bedürfnissen des Volks angemessen ist. Mit Vergnügen hat Ihrer Maj. Regierung vernommen, daß über die Frage der Wiedervereinigung selbst das obercanadische Assemblyhaus in seiner vorigen Session sich entschieden günstig ausgesprochen hat, und dem Generalstatthalter bleibt jetzt nur noch übrig, dasselbe einzuladen, daß es auch zu den Einzelbestimmungen, unter denen die Union vor sich gehen soll, seine Zustimmung ertheile. Der vorjährige Entscheid der Assembly war allerdings von einigen Rathschlägen begleitet, denen die Regierung nicht beitreten konnte, aber der Generalstatthalter zweifelt nicht, daß dieselben unter den veränderten Umständen nicht werden erneuert werden. Dem Reichsparlament, geleitet von seiner genauen Kenntniß constitutioneller Gesetze, und frei von dem einseitigen Einfluß örtlicher Gesinnungen und Interessen, wird es zustehen, die Details der Maaßregel anzuordnen. Der erste der Einzelpunkte der Wiedervereinigung, für die der Generalstatthalter die Beistimmung des Assemblyhauses wünscht, ist die gleiche Vertretung beider Provinzen in der vereinigten Legislatur. In Anbetracht der Seelenzahl von Nieder-Canada möchte es scheinen, daß dieser Vorschlag jene Provinz in eine minder günstige Stellung als Ober-Canada bringe; aber unter den dermaligen Umständen dieser oberen Provinz, bei der zunehmenden Bevölkerung, die durch Einwanderung für sie zu erwarten ist, und mit Berücksichtigung der Handels- und Agriculturbetriebsamkeit ihrer Bewohner erscheint eine gleichmäßige Vertheilung der Repräsentation als wünschenswerth. Die zweite zu treffende Stipulation ist die Bewilligung einer ausreichenden Civilliste, aus den schon oben angegebenen Gründen. Bei Bestimmung des Betrags derselben darf das Assemblyhaus versichert seyn, daß die aus ihr zu bezahlenden Beamtensalarien und sonstigen Ausgaben von I. Maj. Regierung mit strengster Rücksicht auf Sparsamkeit und den Zustand der Provincialfinanzen berechnet werden sollen. Drittens, ist der Generalstatthalter bereit, dem Reichsparlament vorzuschlagen, daß von der jetzigen öffentlichen Schuld Ober-Canada's so viel, als für öffentliche Werke von allgemeiner Nützlichkeit contrahirt worden, nach erfolgter Union auf die gemeinsamen Staatseinkünfte der vereinigten Provinz geworfen werde, was bei den Vortheilen, die auch Nieder-Canada aus denselben zieht, als billig erscheint. Auf diesen Grundlagen kann, nach der Ansicht des Generalstatthalters, eine Wiedervereinigung beider Provinzen bewerkstelligt werden, die in ihren Bestimmungen billig gefaßt und befriedigend, in ihren Resultaten für alle Classen wohlthätig seyn dürfte.“ – Ueber diese Botschaft erfolgten, wie schon erwähnt, zwar noch einmal, wie in voriger Session, heftige Debatten im Assembly-Haus, doch wurden derselben günstige Beschlüsse mit großer Stimmenmehrheit angenommen, dem Generalstatthalter eine Danksagung votirt, und beschlossen, tausend Abdrücke der Botschaft vertheilen zu lassen. – Der während der beiden canadischen Aufstände als eifriger Loyalist oft genannte, eben für diesen Eifer von der Königin mit der Ritterwürde belohnte Sir Allan Macnab hatte sich anfangs geweigert, sich wieder zum Sprecher des Assembly-Hauses wählen zu lassen, weil das Haus in letzter Session ihm die gewünschte Absendung als Commissär nach Großbritannien verweigert, worin er einen Mangel persönlichen Vertrauens wahrnehmen wollte; indeß ließ er sich am Ende seine Wiedererwählung gefallen.


Die Anlehen der amerikanischen Staaten.

1. Rückblicke auf die Vereinigte-Staaten-Bank.

*Die Lage des Handels in den Vereinigten Staaten, die Stellung der Banken und die Angelegenheit der in Europa gemachten Anlehen haben allmählich eine Wendung genommen, wodurch sie auf die innere Politik des ganzen Landes und auf die Verhältnisse der nördlichen und südlichen Staaten einen wesentlichen Einfluß üben müssen – einen Einfluß, der wahrscheinlich die jetzigen Parteien, wenn auch nicht dem Namen, doch der Sache nach völlig umgestaltet. Der Antrag, die Schulden der einzelnen Staaten auf die Union zu übernehmen, und diese zum Garanten dafür zu machen, der neuauflebende Streit über den Tarif, der schon einmal die Union zu sprengen drohte, und der gedrückte Zustand des Handels überhaupt – alles dieß hat einen innern Zusammenhang, und es wird aus dem Nachstehenden einleuchtend werden, wie die Vereinigte-Staaten-Bank, so lange sie noch in ihrer Wirksamkeit bestand, über alle diese schwärenden Wunden einen Schleier hinbreitete, den endlich ihr durch kein Auskunftsmittel mehr zu hindernder Fall zerriß. Daraus ergibt sich denn leicht, welchen großen Antheil fast ganz Amerika an dem Schicksal der Bank nehmen mußte, und gewiß haben selbst ihre bittersten Feinde, so weit

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offenbar unvermögend, ihre pecuniären Verbindlichkeiten durch eine große Vermehrung ihrer örtlichen Einkünfte zu decken. Aber so lange Nieder-Canada unter seiner jetzigen Regierungsform bleibt, kann keine der beiden Provinzen über die einzige Quelle verfügen, aus der jene Vermehrung der Einkünfte sich schöpfen läßt. Ja sogar wenn die Wiederherstellung einer Repräsentativverfassung in Nieder-Canada ohne die Union möglich wäre, würde die Stellung dieser Provinz auch dann nicht sehr gebessert seyn; denn die Erfahrung hat gezeigt, wie schwer es ist, für eine von hier (Ober-Canada) aus angerathene Aenderung der <hi rendition="#g">Zollgesetze</hi> die Zustimmung der unteren Provinz zu erlangen. Ober-Canada hat sich in Werke eingelassen, die dem Unternehmungsgeist und dem Gewerbfleiß seiner Bewohner zur höchsten Ehre gereichen. Die öffentlichen Bauten, die es vollendet oder angefangen hat, sind in einem Sinn aufgefaßt, der die schönsten Erfolge verdient. Aber eine Vermehrung der Mittel ist unentbehrlich, wenn der Ruin einiger dieser Werke abgewendet, die Vollendung anderer gesichert werden soll. Doch das allein wird nicht hinreichen; &#x2013; Nieder-Canada hat den Schlüssel zu allen diesen Verbesserungen in seinen Händen. Ohne seine Mitwirkung, für welche die darauf hinweisende Natur so viel gethan, und diese obere Provinz so große Opfer gebracht hat, müßten die Unternehmungen der letztern ins Stocken gerathen, und die Entwicklung der großen natürlichen Hülfsquellen, mit denen die Hand der Vorsehung dieses ganze Land so reich gesegnet, würde behindert seyn und bleiben. Um alle diese Schwierigkeiten zu heben, die Finanzklemmen Ober-Canada's zu erleichtern, es zur Vollendung seiner öffentlichen Werke und zur Entwicklung seiner landwirthschaftlichen Interessen zu befähigen, um eine constitutionelle Regierung für Nieder-Canada herzustellen, eine feste, unparteiische und kräftige Verwaltung für beide Provinzen zu begründen und die Bevölkerung derselben in Einem gemeinsamen Gefühl der Anhänglichkeit an das brittische Mutterland und an brittische Institutionen zu verknüpfen, wird die Wiedervereinigung der beiden Colonien von Ihrer Maj. Regierung gewünscht, und diese Maaßregel allein, wenn auf gerechte Grundsätze basirt, scheint den Erfordernissen der Sachlage zu entsprechen. Diese Grundsätze nach den Ansichten der Räthe Ihrer Maj. sind: gerechte Berücksichtigung der Ansprüche der einen und der andern Provinz bei Festsetzung der Bedingungen der Union, Aufrechthaltung der drei Stände der Provinciallegislatur, Festsetzung einer permanenten Civilliste zur Sicherung der Unabhängigkeit der Richter, der nöthigen Freiheit im Handeln für die Executivgewalt und zur Feststellung eines örtlichen Verwaltungssystems, wie es den Bedürfnissen des Volks angemessen ist. Mit Vergnügen hat Ihrer Maj. Regierung vernommen, daß über die Frage der Wiedervereinigung selbst das obercanadische Assemblyhaus in seiner vorigen Session sich entschieden günstig ausgesprochen hat, und dem Generalstatthalter bleibt jetzt nur noch übrig, dasselbe einzuladen, daß es auch zu den Einzelbestimmungen, unter denen die Union vor sich gehen soll, seine Zustimmung ertheile. Der vorjährige Entscheid der Assembly war allerdings von einigen Rathschlägen begleitet, denen die Regierung nicht beitreten konnte, aber der Generalstatthalter zweifelt nicht, daß dieselben unter den veränderten Umständen nicht werden erneuert werden. Dem Reichsparlament, geleitet von seiner genauen Kenntniß constitutioneller Gesetze, und frei von dem einseitigen Einfluß örtlicher Gesinnungen und Interessen, wird es zustehen, die Details der Maaßregel anzuordnen. Der erste der Einzelpunkte der Wiedervereinigung, für die der Generalstatthalter die Beistimmung des Assemblyhauses wünscht, ist die <hi rendition="#g">gleiche Vertretung</hi> beider Provinzen in der vereinigten Legislatur. 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[0180/0012] offenbar unvermögend, ihre pecuniären Verbindlichkeiten durch eine große Vermehrung ihrer örtlichen Einkünfte zu decken. Aber so lange Nieder-Canada unter seiner jetzigen Regierungsform bleibt, kann keine der beiden Provinzen über die einzige Quelle verfügen, aus der jene Vermehrung der Einkünfte sich schöpfen läßt. Ja sogar wenn die Wiederherstellung einer Repräsentativverfassung in Nieder-Canada ohne die Union möglich wäre, würde die Stellung dieser Provinz auch dann nicht sehr gebessert seyn; denn die Erfahrung hat gezeigt, wie schwer es ist, für eine von hier (Ober-Canada) aus angerathene Aenderung der Zollgesetze die Zustimmung der unteren Provinz zu erlangen. Ober-Canada hat sich in Werke eingelassen, die dem Unternehmungsgeist und dem Gewerbfleiß seiner Bewohner zur höchsten Ehre gereichen. Die öffentlichen Bauten, die es vollendet oder angefangen hat, sind in einem Sinn aufgefaßt, der die schönsten Erfolge verdient. Aber eine Vermehrung der Mittel ist unentbehrlich, wenn der Ruin einiger dieser Werke abgewendet, die Vollendung anderer gesichert werden soll. Doch das allein wird nicht hinreichen; – Nieder-Canada hat den Schlüssel zu allen diesen Verbesserungen in seinen Händen. Ohne seine Mitwirkung, für welche die darauf hinweisende Natur so viel gethan, und diese obere Provinz so große Opfer gebracht hat, müßten die Unternehmungen der letztern ins Stocken gerathen, und die Entwicklung der großen natürlichen Hülfsquellen, mit denen die Hand der Vorsehung dieses ganze Land so reich gesegnet, würde behindert seyn und bleiben. Um alle diese Schwierigkeiten zu heben, die Finanzklemmen Ober-Canada's zu erleichtern, es zur Vollendung seiner öffentlichen Werke und zur Entwicklung seiner landwirthschaftlichen Interessen zu befähigen, um eine constitutionelle Regierung für Nieder-Canada herzustellen, eine feste, unparteiische und kräftige Verwaltung für beide Provinzen zu begründen und die Bevölkerung derselben in Einem gemeinsamen Gefühl der Anhänglichkeit an das brittische Mutterland und an brittische Institutionen zu verknüpfen, wird die Wiedervereinigung der beiden Colonien von Ihrer Maj. Regierung gewünscht, und diese Maaßregel allein, wenn auf gerechte Grundsätze basirt, scheint den Erfordernissen der Sachlage zu entsprechen. Diese Grundsätze nach den Ansichten der Räthe Ihrer Maj. sind: gerechte Berücksichtigung der Ansprüche der einen und der andern Provinz bei Festsetzung der Bedingungen der Union, Aufrechthaltung der drei Stände der Provinciallegislatur, Festsetzung einer permanenten Civilliste zur Sicherung der Unabhängigkeit der Richter, der nöthigen Freiheit im Handeln für die Executivgewalt und zur Feststellung eines örtlichen Verwaltungssystems, wie es den Bedürfnissen des Volks angemessen ist. Mit Vergnügen hat Ihrer Maj. Regierung vernommen, daß über die Frage der Wiedervereinigung selbst das obercanadische Assemblyhaus in seiner vorigen Session sich entschieden günstig ausgesprochen hat, und dem Generalstatthalter bleibt jetzt nur noch übrig, dasselbe einzuladen, daß es auch zu den Einzelbestimmungen, unter denen die Union vor sich gehen soll, seine Zustimmung ertheile. Der vorjährige Entscheid der Assembly war allerdings von einigen Rathschlägen begleitet, denen die Regierung nicht beitreten konnte, aber der Generalstatthalter zweifelt nicht, daß dieselben unter den veränderten Umständen nicht werden erneuert werden. Dem Reichsparlament, geleitet von seiner genauen Kenntniß constitutioneller Gesetze, und frei von dem einseitigen Einfluß örtlicher Gesinnungen und Interessen, wird es zustehen, die Details der Maaßregel anzuordnen. Der erste der Einzelpunkte der Wiedervereinigung, für die der Generalstatthalter die Beistimmung des Assemblyhauses wünscht, ist die gleiche Vertretung beider Provinzen in der vereinigten Legislatur. In Anbetracht der Seelenzahl von Nieder-Canada möchte es scheinen, daß dieser Vorschlag jene Provinz in eine minder günstige Stellung als Ober-Canada bringe; aber unter den dermaligen Umständen dieser oberen Provinz, bei der zunehmenden Bevölkerung, die durch Einwanderung für sie zu erwarten ist, und mit Berücksichtigung der Handels- und Agriculturbetriebsamkeit ihrer Bewohner erscheint eine gleichmäßige Vertheilung der Repräsentation als wünschenswerth. Die zweite zu treffende Stipulation ist die Bewilligung einer ausreichenden Civilliste, aus den schon oben angegebenen Gründen. Bei Bestimmung des Betrags derselben darf das Assemblyhaus versichert seyn, daß die aus ihr zu bezahlenden Beamtensalarien und sonstigen Ausgaben von I. Maj. Regierung mit strengster Rücksicht auf Sparsamkeit und den Zustand der Provincialfinanzen berechnet werden sollen. Drittens, ist der Generalstatthalter bereit, dem Reichsparlament vorzuschlagen, daß von der jetzigen öffentlichen Schuld Ober-Canada's so viel, als für öffentliche Werke von allgemeiner Nützlichkeit contrahirt worden, nach erfolgter Union auf die gemeinsamen Staatseinkünfte der vereinigten Provinz geworfen werde, was bei den Vortheilen, die auch Nieder-Canada aus denselben zieht, als billig erscheint. Auf diesen Grundlagen kann, nach der Ansicht des Generalstatthalters, eine Wiedervereinigung beider Provinzen bewerkstelligt werden, die in ihren Bestimmungen billig gefaßt und befriedigend, in ihren Resultaten für alle Classen wohlthätig seyn dürfte.“ – Ueber diese Botschaft erfolgten, wie schon erwähnt, zwar noch einmal, wie in voriger Session, heftige Debatten im Assembly-Haus, doch wurden derselben günstige Beschlüsse mit großer Stimmenmehrheit angenommen, dem Generalstatthalter eine Danksagung votirt, und beschlossen, tausend Abdrücke der Botschaft vertheilen zu lassen. – Der während der beiden canadischen Aufstände als eifriger Loyalist oft genannte, eben für diesen Eifer von der Königin mit der Ritterwürde belohnte Sir Allan Macnab hatte sich anfangs geweigert, sich wieder zum Sprecher des Assembly-Hauses wählen zu lassen, weil das Haus in letzter Session ihm die gewünschte Absendung als Commissär nach Großbritannien verweigert, worin er einen Mangel persönlichen Vertrauens wahrnehmen wollte; indeß ließ er sich am Ende seine Wiedererwählung gefallen. Die Anlehen der amerikanischen Staaten. 1. Rückblicke auf die Vereinigte-Staaten-Bank. *Die Lage des Handels in den Vereinigten Staaten, die Stellung der Banken und die Angelegenheit der in Europa gemachten Anlehen haben allmählich eine Wendung genommen, wodurch sie auf die innere Politik des ganzen Landes und auf die Verhältnisse der nördlichen und südlichen Staaten einen wesentlichen Einfluß üben müssen – einen Einfluß, der wahrscheinlich die jetzigen Parteien, wenn auch nicht dem Namen, doch der Sache nach völlig umgestaltet. Der Antrag, die Schulden der einzelnen Staaten auf die Union zu übernehmen, und diese zum Garanten dafür zu machen, der neuauflebende Streit über den Tarif, der schon einmal die Union zu sprengen drohte, und der gedrückte Zustand des Handels überhaupt – alles dieß hat einen innern Zusammenhang, und es wird aus dem Nachstehenden einleuchtend werden, wie die Vereinigte-Staaten-Bank, so lange sie noch in ihrer Wirksamkeit bestand, über alle diese schwärenden Wunden einen Schleier hinbreitete, den endlich ihr durch kein Auskunftsmittel mehr zu hindernder Fall zerriß. Daraus ergibt sich denn leicht, welchen großen Antheil fast ganz Amerika an dem Schicksal der Bank nehmen mußte, und gewiß haben selbst ihre bittersten Feinde, so weit

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 23. Augsburg, 23. Januar 1840, S. 0180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_023_18400123/12>, abgerufen am 28.04.2024.