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Allgemeine Zeitung. Nr. 30. Augsburg, 30. Januar 1840.

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unter der gleichen Gewähr der beschwornen Verfassung stehen. Es ist von mehreren sehr geehrten Rednern auch von dem Unmuthe, dem Schmerzgefühle gesprochen worden, mit welchem die erfolgte Ausschließung mehrerer Gewählten sie erfüllt habe. Die Regierung, meine Herren, hat über die Gründe, welche sie bei der Versagung der Bewilligung zum Eintritt in die Kammer für mehrere Individuen geleitet haben, verfassungsmäßig keine Rechenschaft abzulegen, und es würde im höchsten Grade unzulässig seyn, wollte dieselbe unter was immer für einer Form hierüber zur Rechenschaft gezogen werden. Wie leicht es aber ist, sich in dieser Beziehung argen Täuschungen hinzugeben, dafür mag eine Thatsache, die ich sogleich anzuführen die Ehre haben werde, einen, wie ich glaube, unwiderlegbaren Beweis geben. Gegen die Zulassung der drei aus dem Pfälzischen Kreise gewählten Advocaten in die Kammer der Abgeordneten hat sich die Staatsprocuratur jenes Kreises im Interesse der Rechtspflege mit der feierlichsten Verwahrung erklärt; sie hat vorgestellt, daß durch die Abwesenheit der Abg. Willich und Stockinger während des jüngsten Landtages an dem Bezirksgerichte zu Frankenthal bezüglich einer großen Zahl von Processen ein völliger Gerichtsstillstand eingetreten sey; sie hat angeführt, daß Gleiches wieder zu erwarten stehe, wenn den gewählten Advocaten die königliche Bewilligung zum Eintritte in die Kammer ertheilt werde. Es ist Ihnen gewiß nicht unbekannt, daß in der französischen Proceßgesetzgebung mehr noch als in der unserigen die Verhandlungs-Maxime mit der höchsten Strenge und Consequenz durchgeführt ist; daß in keinem Stadium des Processes eine Streitsache ohne Anrufen und ohne Betreiben des Advocaten vorrücken, und daß sie ohne dieses Betreiben selbst nicht nach dem Schlusse des Verfahrens auf die Audienzrolle gebracht werden kann, damit darüber plaidirt werden und die richterliche Entscheidung erfolgen könne. Sie haben in der Adresse auf die Thronrede Ihren warmen Eifer für die Rechtspflege und für deren schleunige Förderung auf das feierlichste ausgesprochen; Sie haben Sr. Maj. dem König für dasjenige, was Allerhöchstdieselben in dieser Beziehung bei dem Ober-Appellationsgerichte gethan, mit gerührtem Herzen gedankt; Sie werden daher auch da, wo die Regierung gleichfalls im Interesse der Rechtspflege nach dem Antrage und den dringenden Bitten der Staatsprocuratur gehandelt hat, einer entgegengesetzten Beurtheilung nimmermehr Raum geben." - Den großen, allgemeinen Eindruck dieses Vortrags konnten die wiederholten Erläuterungen der Abg. Vogel u. Schwindel nicht schwächen. Letzterer äußerte: Der umständliche Vortrag des Hrn. Ministers des Innern hat nach meiner Ueberzeugung Alles hinlänglich erschöpft, und um keinen Preis wünsche ich, daß die Motive der Regierung, die sie veranlaßt haben zur Versagung der Eintrittsbewilligung in die Kammer, als gegen die Verfassung anstoßend angesehen werden möchten; um keinen Preis möchte ich es in Zweifel ziehen, daß die Advocaten nach diesen Bestimmungen der königlichen Bewilligung zum Eintritt in die Kammer bedürfen. Dank sey dem Monarchen, der so für das Wohl des Volks besorgt ist! Ich glaube, daß wir von der Eingabe des Advocaten Dr. Hutter Umgang nehmen können; nur möchte ich dem Wunsche des Hrn. Abgeordneten Dekan Vogel mit voller Seele beistimmen, daß nämlich der Umfang des §. 44 genau bestimmt, und derselbe authentisch interpretirt werden möchte. Gegenwärtig bedürfen die Pfarrer der Eintrittsbewilligung in die Kammer nicht: wer steht aber dafür, daß sie nicht früher oder später in die Kategorie dieses Paragraphen gezogen werden? Sind sie nicht zum öffentlichen Dienst verpflichtet, da ihnen das Schulwesen, die Armenpflege u. s. w. anvertraut sind?" Nun wollte noch der Abg. Dr. Albrecht einen gelehrten Vortrag über das Advocateninstitut u. s. w. halten, allein die Kammer widmete demselben keine Aufmerksamkeit mehr, und unterhielt sich, trotz der häufigen Ermahnungen des Präsidiums zur Ruhe, in verschiedenen Gruppen, welche sich bildeten, so laut, daß selbst die Stenographen feiern mußten. Vergeblich verlangten noch verschiedene Stimmen das Wort; die Kammer rief ungestüm zum Schluß, und votirte fast einstimmig, daß die Eingabe des k. Advocaten Dr. Hutter auf sich zu beruhen habe.

Die Kammer der Abgeordneten beschäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Gesetzesentwurf: die Aufhebung des Gesetzes vom 29 Nivose XIII (19 Jan. 1805) die Erziehung von Söhnen jener Familien, welche sieben Kinder haben, betreffend - ein Gesetz, das in Frankreich selbst niemals zum Vollzug gelangte, und sein Entstehen unverkennbar der damaligen Lage von Frankreich verdankt, gemäß welcher es nothwendig schien, die durch Entsittlichung während der Revolutionsperiode erschlafften Bande der Ehe aufs neue zu befestigen, die gesetzliche Ehe selbst zu befördern, und die, theils durch die blutigen Ereignisse der Staatsumwälzung, theils durch fortwährende Kriege geschwächte Bevölkerung zu vermehren, wie solches bei den Erörterungen der gesetzgebenden Versammlung Frankreichs vom Jahr 1805 ausdrücklich anerkannt wurde. Der Entwurf wurde von der Kammer angenommen, und die Aufhebung des Gesetzes mit 103 gegen 13 Stimmen beschlossen. -- Unser ehrwürdiger fast achtzigjähriger Erzbischof, Freiherr v. Gebsattel, befindet sich seit einigen Tagen unwohl.

Preußen.

Der preußische Staat hat heute einen wichtigen Tag zu feiern -- den Geburtstag Friedrichs des Großen, der nun in das hundertste Jahr seit dem Regierungsantritt desselben fällt. Einer der wichtigsten Vereine im Staat, der zur Beförderung des Gewerbfleißes, begeht diesen Tag als seinen Stiftungstag, und dießmal mit besonderer Feier. Der Festsaal ist durch die Beisteuer der schönsten Producte der Industrie, an Teppichen, Porcellan, Fayance, Metallgefäßen, Goldschmiedearbeiten, Seiden, Geweben aller Art, herrlich decorirt. Se. k. H. der Prinz Karl gab zwei Gemälde, unsern König und Friedrich den Großen im ersten Regierungsjahre darstellend, dazu her. Das erste Bild schmückt die Hauptwand des Saales, wo es unter Attributen der Friedensthätigkeit, Sensen, Rechen, Spaten, Richtscheit, Winkelmaaß, Ruder u. s. w., die über ruhenden Waffen gruppirt sind, von einem Regenbogen überwölbt, angebracht ist. Das zweite ist gegenüber unter einer Art Baldachin mit einer Krone von Straußenfedern, umgeben von einer reichen Fülle von Blumen und Gewächsen fremder Zonen, aufgestellt. Die erste Gruppirung wird durch zwei preußische Adler begränzt, die im weißen Felde die goldenen Jahreszahlen 1815 und 1840 halten (die 25jährige Friedensperiode). Das zweite Bild ist durch den Genius der Geschichte bezeichnet, der auf seiner Tafel die Jahreszahl 1740 zeigt. Die Decorirung der Seitenwände ist besonders reich durch schöne Stoffe und Teppiche. Unter den letzteren bemerkt man einen der 20' breit und 20' lang aus einem Leinwandgewebe ohne Nath besteht, und künstlich bedruckt ist. -- Der Verein feiert heute sein zwanzigstes Jahresfest. Er zählt (von Jahr zu Jahr gewachsen) jetzt 1024 Mitglieder, unter welchen 707 auswärtige und 6 Ehrenmitglieder. Das Vermögen des Vereins beträgt 33,000 Thlr.; die dießjährige Einnahme 7696 Thlr. die Ausgabe 6524 Thlr. Außerdem aber besitzt er noch eine sehr bedeutende Stiftung des Ritterschaftsrathes v. Seydlitz in Potsdam von 109,000 Thlrn., und eine des Raths Weber, eines frühern

unter der gleichen Gewähr der beschwornen Verfassung stehen. Es ist von mehreren sehr geehrten Rednern auch von dem Unmuthe, dem Schmerzgefühle gesprochen worden, mit welchem die erfolgte Ausschließung mehrerer Gewählten sie erfüllt habe. Die Regierung, meine Herren, hat über die Gründe, welche sie bei der Versagung der Bewilligung zum Eintritt in die Kammer für mehrere Individuen geleitet haben, verfassungsmäßig keine Rechenschaft abzulegen, und es würde im höchsten Grade unzulässig seyn, wollte dieselbe unter was immer für einer Form hierüber zur Rechenschaft gezogen werden. Wie leicht es aber ist, sich in dieser Beziehung argen Täuschungen hinzugeben, dafür mag eine Thatsache, die ich sogleich anzuführen die Ehre haben werde, einen, wie ich glaube, unwiderlegbaren Beweis geben. Gegen die Zulassung der drei aus dem Pfälzischen Kreise gewählten Advocaten in die Kammer der Abgeordneten hat sich die Staatsprocuratur jenes Kreises im Interesse der Rechtspflege mit der feierlichsten Verwahrung erklärt; sie hat vorgestellt, daß durch die Abwesenheit der Abg. Willich und Stockinger während des jüngsten Landtages an dem Bezirksgerichte zu Frankenthal bezüglich einer großen Zahl von Processen ein völliger Gerichtsstillstand eingetreten sey; sie hat angeführt, daß Gleiches wieder zu erwarten stehe, wenn den gewählten Advocaten die königliche Bewilligung zum Eintritte in die Kammer ertheilt werde. Es ist Ihnen gewiß nicht unbekannt, daß in der französischen Proceßgesetzgebung mehr noch als in der unserigen die Verhandlungs-Maxime mit der höchsten Strenge und Consequenz durchgeführt ist; daß in keinem Stadium des Processes eine Streitsache ohne Anrufen und ohne Betreiben des Advocaten vorrücken, und daß sie ohne dieses Betreiben selbst nicht nach dem Schlusse des Verfahrens auf die Audienzrolle gebracht werden kann, damit darüber plaidirt werden und die richterliche Entscheidung erfolgen könne. Sie haben in der Adresse auf die Thronrede Ihren warmen Eifer für die Rechtspflege und für deren schleunige Förderung auf das feierlichste ausgesprochen; Sie haben Sr. Maj. dem König für dasjenige, was Allerhöchstdieselben in dieser Beziehung bei dem Ober-Appellationsgerichte gethan, mit gerührtem Herzen gedankt; Sie werden daher auch da, wo die Regierung gleichfalls im Interesse der Rechtspflege nach dem Antrage und den dringenden Bitten der Staatsprocuratur gehandelt hat, einer entgegengesetzten Beurtheilung nimmermehr Raum geben.“ – Den großen, allgemeinen Eindruck dieses Vortrags konnten die wiederholten Erläuterungen der Abg. Vogel u. Schwindel nicht schwächen. Letzterer äußerte: Der umständliche Vortrag des Hrn. Ministers des Innern hat nach meiner Ueberzeugung Alles hinlänglich erschöpft, und um keinen Preis wünsche ich, daß die Motive der Regierung, die sie veranlaßt haben zur Versagung der Eintrittsbewilligung in die Kammer, als gegen die Verfassung anstoßend angesehen werden möchten; um keinen Preis möchte ich es in Zweifel ziehen, daß die Advocaten nach diesen Bestimmungen der königlichen Bewilligung zum Eintritt in die Kammer bedürfen. Dank sey dem Monarchen, der so für das Wohl des Volks besorgt ist! Ich glaube, daß wir von der Eingabe des Advocaten Dr. Hutter Umgang nehmen können; nur möchte ich dem Wunsche des Hrn. Abgeordneten Dekan Vogel mit voller Seele beistimmen, daß nämlich der Umfang des §. 44 genau bestimmt, und derselbe authentisch interpretirt werden möchte. Gegenwärtig bedürfen die Pfarrer der Eintrittsbewilligung in die Kammer nicht: wer steht aber dafür, daß sie nicht früher oder später in die Kategorie dieses Paragraphen gezogen werden? Sind sie nicht zum öffentlichen Dienst verpflichtet, da ihnen das Schulwesen, die Armenpflege u. s. w. anvertraut sind?“ Nun wollte noch der Abg. Dr. Albrecht einen gelehrten Vortrag über das Advocateninstitut u. s. w. halten, allein die Kammer widmete demselben keine Aufmerksamkeit mehr, und unterhielt sich, trotz der häufigen Ermahnungen des Präsidiums zur Ruhe, in verschiedenen Gruppen, welche sich bildeten, so laut, daß selbst die Stenographen feiern mußten. Vergeblich verlangten noch verschiedene Stimmen das Wort; die Kammer rief ungestüm zum Schluß, und votirte fast einstimmig, daß die Eingabe des k. Advocaten Dr. Hutter auf sich zu beruhen habe.

Die Kammer der Abgeordneten beschäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Gesetzesentwurf: die Aufhebung des Gesetzes vom 29 Nivose XIII (19 Jan. 1805) die Erziehung von Söhnen jener Familien, welche sieben Kinder haben, betreffend – ein Gesetz, das in Frankreich selbst niemals zum Vollzug gelangte, und sein Entstehen unverkennbar der damaligen Lage von Frankreich verdankt, gemäß welcher es nothwendig schien, die durch Entsittlichung während der Revolutionsperiode erschlafften Bande der Ehe aufs neue zu befestigen, die gesetzliche Ehe selbst zu befördern, und die, theils durch die blutigen Ereignisse der Staatsumwälzung, theils durch fortwährende Kriege geschwächte Bevölkerung zu vermehren, wie solches bei den Erörterungen der gesetzgebenden Versammlung Frankreichs vom Jahr 1805 ausdrücklich anerkannt wurde. Der Entwurf wurde von der Kammer angenommen, und die Aufhebung des Gesetzes mit 103 gegen 13 Stimmen beschlossen. — Unser ehrwürdiger fast achtzigjähriger Erzbischof, Freiherr v. Gebsattel, befindet sich seit einigen Tagen unwohl.

Preußen.

Der preußische Staat hat heute einen wichtigen Tag zu feiern — den Geburtstag Friedrichs des Großen, der nun in das hundertste Jahr seit dem Regierungsantritt desselben fällt. Einer der wichtigsten Vereine im Staat, der zur Beförderung des Gewerbfleißes, begeht diesen Tag als seinen Stiftungstag, und dießmal mit besonderer Feier. Der Festsaal ist durch die Beisteuer der schönsten Producte der Industrie, an Teppichen, Porcellan, Fayance, Metallgefäßen, Goldschmiedearbeiten, Seiden, Geweben aller Art, herrlich decorirt. Se. k. H. der Prinz Karl gab zwei Gemälde, unsern König und Friedrich den Großen im ersten Regierungsjahre darstellend, dazu her. Das erste Bild schmückt die Hauptwand des Saales, wo es unter Attributen der Friedensthätigkeit, Sensen, Rechen, Spaten, Richtscheit, Winkelmaaß, Ruder u. s. w., die über ruhenden Waffen gruppirt sind, von einem Regenbogen überwölbt, angebracht ist. Das zweite ist gegenüber unter einer Art Baldachin mit einer Krone von Straußenfedern, umgeben von einer reichen Fülle von Blumen und Gewächsen fremder Zonen, aufgestellt. Die erste Gruppirung wird durch zwei preußische Adler begränzt, die im weißen Felde die goldenen Jahreszahlen 1815 und 1840 halten (die 25jährige Friedensperiode). Das zweite Bild ist durch den Genius der Geschichte bezeichnet, der auf seiner Tafel die Jahreszahl 1740 zeigt. Die Decorirung der Seitenwände ist besonders reich durch schöne Stoffe und Teppiche. Unter den letzteren bemerkt man einen der 20' breit und 20' lang aus einem Leinwandgewebe ohne Nath besteht, und künstlich bedruckt ist. — Der Verein feiert heute sein zwanzigstes Jahresfest. Er zählt (von Jahr zu Jahr gewachsen) jetzt 1024 Mitglieder, unter welchen 707 auswärtige und 6 Ehrenmitglieder. Das Vermögen des Vereins beträgt 33,000 Thlr.; die dießjährige Einnahme 7696 Thlr. die Ausgabe 6524 Thlr. Außerdem aber besitzt er noch eine sehr bedeutende Stiftung des Ritterschaftsrathes v. Seydlitz in Potsdam von 109,000 Thlrn., und eine des Raths Weber, eines frühern

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[0239/0007] unter der gleichen Gewähr der beschwornen Verfassung stehen. Es ist von mehreren sehr geehrten Rednern auch von dem Unmuthe, dem Schmerzgefühle gesprochen worden, mit welchem die erfolgte Ausschließung mehrerer Gewählten sie erfüllt habe. Die Regierung, meine Herren, hat über die Gründe, welche sie bei der Versagung der Bewilligung zum Eintritt in die Kammer für mehrere Individuen geleitet haben, verfassungsmäßig keine Rechenschaft abzulegen, und es würde im höchsten Grade unzulässig seyn, wollte dieselbe unter was immer für einer Form hierüber zur Rechenschaft gezogen werden. Wie leicht es aber ist, sich in dieser Beziehung argen Täuschungen hinzugeben, dafür mag eine Thatsache, die ich sogleich anzuführen die Ehre haben werde, einen, wie ich glaube, unwiderlegbaren Beweis geben. Gegen die Zulassung der drei aus dem Pfälzischen Kreise gewählten Advocaten in die Kammer der Abgeordneten hat sich die Staatsprocuratur jenes Kreises im Interesse der Rechtspflege mit der feierlichsten Verwahrung erklärt; sie hat vorgestellt, daß durch die Abwesenheit der Abg. Willich und Stockinger während des jüngsten Landtages an dem Bezirksgerichte zu Frankenthal bezüglich einer großen Zahl von Processen ein völliger Gerichtsstillstand eingetreten sey; sie hat angeführt, daß Gleiches wieder zu erwarten stehe, wenn den gewählten Advocaten die königliche Bewilligung zum Eintritte in die Kammer ertheilt werde. Es ist Ihnen gewiß nicht unbekannt, daß in der französischen Proceßgesetzgebung mehr noch als in der unserigen die Verhandlungs-Maxime mit der höchsten Strenge und Consequenz durchgeführt ist; daß in keinem Stadium des Processes eine Streitsache ohne Anrufen und ohne Betreiben des Advocaten vorrücken, und daß sie ohne dieses Betreiben selbst nicht nach dem Schlusse des Verfahrens auf die Audienzrolle gebracht werden kann, damit darüber plaidirt werden und die richterliche Entscheidung erfolgen könne. Sie haben in der Adresse auf die Thronrede Ihren warmen Eifer für die Rechtspflege und für deren schleunige Förderung auf das feierlichste ausgesprochen; Sie haben Sr. Maj. dem König für dasjenige, was Allerhöchstdieselben in dieser Beziehung bei dem Ober-Appellationsgerichte gethan, mit gerührtem Herzen gedankt; Sie werden daher auch da, wo die Regierung gleichfalls im Interesse der Rechtspflege nach dem Antrage und den dringenden Bitten der Staatsprocuratur gehandelt hat, einer entgegengesetzten Beurtheilung nimmermehr Raum geben.“ – Den großen, allgemeinen Eindruck dieses Vortrags konnten die wiederholten Erläuterungen der Abg. Vogel u. Schwindel nicht schwächen. Letzterer äußerte: Der umständliche Vortrag des Hrn. Ministers des Innern hat nach meiner Ueberzeugung Alles hinlänglich erschöpft, und um keinen Preis wünsche ich, daß die Motive der Regierung, die sie veranlaßt haben zur Versagung der Eintrittsbewilligung in die Kammer, als gegen die Verfassung anstoßend angesehen werden möchten; um keinen Preis möchte ich es in Zweifel ziehen, daß die Advocaten nach diesen Bestimmungen der königlichen Bewilligung zum Eintritt in die Kammer bedürfen. Dank sey dem Monarchen, der so für das Wohl des Volks besorgt ist! Ich glaube, daß wir von der Eingabe des Advocaten Dr. Hutter Umgang nehmen können; nur möchte ich dem Wunsche des Hrn. Abgeordneten Dekan Vogel mit voller Seele beistimmen, daß nämlich der Umfang des §. 44 genau bestimmt, und derselbe authentisch interpretirt werden möchte. Gegenwärtig bedürfen die Pfarrer der Eintrittsbewilligung in die Kammer nicht: wer steht aber dafür, daß sie nicht früher oder später in die Kategorie dieses Paragraphen gezogen werden? Sind sie nicht zum öffentlichen Dienst verpflichtet, da ihnen das Schulwesen, die Armenpflege u. s. w. anvertraut sind?“ Nun wollte noch der Abg. Dr. Albrecht einen gelehrten Vortrag über das Advocateninstitut u. s. w. halten, allein die Kammer widmete demselben keine Aufmerksamkeit mehr, und unterhielt sich, trotz der häufigen Ermahnungen des Präsidiums zur Ruhe, in verschiedenen Gruppen, welche sich bildeten, so laut, daß selbst die Stenographen feiern mußten. Vergeblich verlangten noch verschiedene Stimmen das Wort; die Kammer rief ungestüm zum Schluß, und votirte fast einstimmig, daß die Eingabe des k. Advocaten Dr. Hutter auf sich zu beruhen habe. _ München, 28 Jan. Die Kammer der Abgeordneten beschäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Gesetzesentwurf: die Aufhebung des Gesetzes vom 29 Nivose XIII (19 Jan. 1805) die Erziehung von Söhnen jener Familien, welche sieben Kinder haben, betreffend – ein Gesetz, das in Frankreich selbst niemals zum Vollzug gelangte, und sein Entstehen unverkennbar der damaligen Lage von Frankreich verdankt, gemäß welcher es nothwendig schien, die durch Entsittlichung während der Revolutionsperiode erschlafften Bande der Ehe aufs neue zu befestigen, die gesetzliche Ehe selbst zu befördern, und die, theils durch die blutigen Ereignisse der Staatsumwälzung, theils durch fortwährende Kriege geschwächte Bevölkerung zu vermehren, wie solches bei den Erörterungen der gesetzgebenden Versammlung Frankreichs vom Jahr 1805 ausdrücklich anerkannt wurde. Der Entwurf wurde von der Kammer angenommen, und die Aufhebung des Gesetzes mit 103 gegen 13 Stimmen beschlossen. — Unser ehrwürdiger fast achtzigjähriger Erzbischof, Freiherr v. Gebsattel, befindet sich seit einigen Tagen unwohl. Preußen. _ Berlin, 24 Jan. Der preußische Staat hat heute einen wichtigen Tag zu feiern — den Geburtstag Friedrichs des Großen, der nun in das hundertste Jahr seit dem Regierungsantritt desselben fällt. Einer der wichtigsten Vereine im Staat, der zur Beförderung des Gewerbfleißes, begeht diesen Tag als seinen Stiftungstag, und dießmal mit besonderer Feier. Der Festsaal ist durch die Beisteuer der schönsten Producte der Industrie, an Teppichen, Porcellan, Fayance, Metallgefäßen, Goldschmiedearbeiten, Seiden, Geweben aller Art, herrlich decorirt. Se. k. H. der Prinz Karl gab zwei Gemälde, unsern König und Friedrich den Großen im ersten Regierungsjahre darstellend, dazu her. Das erste Bild schmückt die Hauptwand des Saales, wo es unter Attributen der Friedensthätigkeit, Sensen, Rechen, Spaten, Richtscheit, Winkelmaaß, Ruder u. s. w., die über ruhenden Waffen gruppirt sind, von einem Regenbogen überwölbt, angebracht ist. Das zweite ist gegenüber unter einer Art Baldachin mit einer Krone von Straußenfedern, umgeben von einer reichen Fülle von Blumen und Gewächsen fremder Zonen, aufgestellt. Die erste Gruppirung wird durch zwei preußische Adler begränzt, die im weißen Felde die goldenen Jahreszahlen 1815 und 1840 halten (die 25jährige Friedensperiode). Das zweite Bild ist durch den Genius der Geschichte bezeichnet, der auf seiner Tafel die Jahreszahl 1740 zeigt. Die Decorirung der Seitenwände ist besonders reich durch schöne Stoffe und Teppiche. Unter den letzteren bemerkt man einen der 20' breit und 20' lang aus einem Leinwandgewebe ohne Nath besteht, und künstlich bedruckt ist. — Der Verein feiert heute sein zwanzigstes Jahresfest. Er zählt (von Jahr zu Jahr gewachsen) jetzt 1024 Mitglieder, unter welchen 707 auswärtige und 6 Ehrenmitglieder. Das Vermögen des Vereins beträgt 33,000 Thlr.; die dießjährige Einnahme 7696 Thlr. die Ausgabe 6524 Thlr. Außerdem aber besitzt er noch eine sehr bedeutende Stiftung des Ritterschaftsrathes v. Seydlitz in Potsdam von 109,000 Thlrn., und eine des Raths Weber, eines frühern

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 30. Augsburg, 30. Januar 1840, S. 0239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_030_18400130/7>, abgerufen am 21.11.2024.