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Allgemeine Zeitung. Nr. 42. Augsburg, 11. Februar 1840.

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Vorgestern traf Se. D. der Prinz Ferdinand Coburg, Cohari, in Begleitung der Prinzessin Victoria und Gefolge im Gasthofe "zum goldenen Kreuz" hier ein und setzte nach genommenem Diner die Reise über Nürnberg nach Brüssel fort.

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Das am 4 d. ausgegebene Verordnungsblatt bringt einige neue, unter der Regierung des verstorbenen Herzogs dem Entwurfe nach bereits genehmigte Verordnungen und eine Menge Dienstnachrichten im Civilfache zur öffentlichen Kenntniß. Die erste auf Anregung und mit Zustimmung der Landstände emanirte Verordnung betrifft die Errichtung einer Landes-Creditcasse (s. die Börsennachrichten). Der Inhalt der zweiten Verordnung beschäftigt sich mit der Zehntablösung. Ein Zehntablösungsgesetz, wie in mehreren andern constitutionellen Staaten Deutschlands zum Vortheil zehntpflichtiger Grundbesitzer besteht, ist, mehrjähriger Anstrengungen der Deputirtenkammer ungeachtet, in dem Herzogthum Nassau nicht zu Stande gekommen. Die Legislation hat sich darauf beschränkt, die Ablösung der Zehnten und anderer Reallasten der freiwilligen Uebereinkunft der Betheiligten zu überlassen, jedoch zur oberen Leitung des Abschlußgeschäftes, zur Vermittelung des Abschlusses der Verträge zwischen den Berechtigten und Verpflichteten, so wie zur Vollziehung der wegen Sicherung der Ablösungscapitalien, nach den Bestimmungen des Landes-Creditcassegesetzes, eine besondere, in ihrer Zusammensetzung und Stellung der Landes-Creditcassedirection, ganz gleichen Behörde unter der Benennung: Zehntablösungscommission constituirt. Von Ablösung der Jagdfrohnden ist noch zur Zeit keine Rede. Eine dritte Verordnung enthält außer der Eintheilung des Herzogthums in neun Baubezirke mehrere Regulative über die Geschäftsführung der herzoglichen Beamten und Baumeister in Sachen der öffentlichen Bauverwaltung (Landesbauverwaltung). - Es scheint nunmehr außer Zweifel zu seyn, daß die verwitwete Frau Herzogin k. H. fortwährend in Wiesbaden residiren wird. Der verstorbene Herzog hatte seiner Gemahlin, auf den Fall seines früheren Ablebens, eine Sustentation von 30,000 fl. jährlich aus der Generaldomänencasse zugesichert, und ihr außerdem die Wahl gelassen, sich das Schloß zu Weilburg, Hachenburg oder Oranienstein zur Residenz auszuersehen. Von dieser Wahl hat die verwittwete Frau Herzogin keinen Gebrauch gemacht, sondern das auf einer Höhe in der Nähe der Curhausanlagen gelegene sogenannte Hagen'sche Palais für die Summe von 50,000 fl. für sich ankaufen lassen. Bis dieses Etablissement seiner Bestimmung gemäß eingerichtet ist, wird die Frau Herzogin ein in der Rheinstraße an der Ausmündung der Eisenbahn gelegenes, bereits auf zwei Jahre gemiethetes Privathaus beziehen. An dem von dem verstorbenen Herzoge unternommenen Schloßneubau wird fortwährend rastlos gearbeitet; nicht minder an der zweiten Colonnade. - Der herzogl. nassauische und k. niederländische geheime Legationsrath etc. v. Fabricius, welcher nach seiner Abberufung von Paris mit seiner Familie dahier lebte, ist, in höherem Auftrage, plötzlich nach dem Haag abgereist. Man spricht davon, daß er als Gesandter bei einem nordischen Hofe accreditirt werde. - Noch im Laufe dieses Monats wird die Einberufung der Landstände stattfinden. Ueber die Bewilligung des Budgets wird ihre der Oeffentlichkeit entzogene Wirksamkeit nicht hinausgehen. - Im Monat März l. J. wird Se. D. der Herzog von Nassau mit seinem Bruder Moriz eine Reise nach Wien unternehmen, und bei dieser Gelegenheit mehrere befreundete Höfe besuchen. Im Publicum knüpft man an diese Reise unsers 22jährigen Herzogs Vermählungsprojecte, welche ihn mit einer nordischen Prinzessin verbinden dürften. - Aufsehen erregte das am 1 d. zwischen zwei vormaligen Staabsofficieren des spanischen Kronprätendenten Don Carlos, dem Fürsten Felix Lichnowsky - nicht Radziwill, wie Einige behaupten - und dem Flügeladjutanten Sr. Durchl. des Herzogs Grafen v. Boos Waldeck d. ä. dahier stattgehabte Pistolenduell, in Folge dessen der erstere am rechten Arme leicht verwundet wurde. Nach Einigen soll die Ursache des Duells während ihrer Dienstzeit in Spanien, nach Andern bei der Tafel des Herzogs, wozu der Fürst Lichnowsky nebst dem spanischen General v. Rahden zugezogen worden waren, entstanden seyn. Man sagt, daß nach Wiedergenesung des Verwundeten eine Erneuerung des Duells stattfinden solle. - Dieser Tage wurde ein interessantes Werkchen unter dem Titel: The Baths of Nassau, Baden etc. by Edw. Lee etc. dahier ausgegeben. In einem Postscript, welches dem Werkchen vorangebunden ist, erzählt der Autor, welcher sich längere Zeit dahier und an andern Curorten des Herzogthums aufhielt, die mannichfachen Vexationen, welche er und andere englische Aerzte auf die Denunciation des geheimen Hofraths P..z von der hiesigen Polizei, von welcher sie mit Untersagung der Praxis bei ihren Landsleuten und sogar mit Ausweisung aus der Stadt bedroht wurden, zu erdulden hatten. Dieser von P. angefachte und nicht ohne Animosität gegen die dahier sich aufhaltenden englischen Aerzte geführte Vernichtungskrieg ist von dem verstorbenen Herzog in seinen letzten Lebenstagen zu Gunsten der englischen Aerzte dahin entschieden worden, daß denselben die Ausübung der medicinischen Praxis in den Curorten des Herzogthums bei ihren Landsleuten zu gestatten sey.

Ein Ausschreiben des Ministeriums des Innern vom 31 Jan. 1840eröffnet zur Nachachtung Folgendes: "In Gemäßheit höchster Entschließung Sr. H. des Kurprinzen und Mitregenten wird bekannt gemacht, daß auf die Beschwerde sämmtlicher Standesherren in Kurhessen wegen Verletzung ihrer standesherrlichen Rechte durch die Gemeindeordnung vom 23 Oct. 1834 die deutsche Bundesversammlung unterm 23 Sept. v. J. den Beschluß gefaßt hat, "daß das Edict vom 29 Mai 1833, über die besonderen Rechtsverhältnisse der kurhessischen Standesherren, als alleinige Norm für den Rechtszustand der kurhessischen Standesherren aufrecht zu erhalten ist, und die letztern demnach in den Besitz der Befugnisse, die Gemeindevorsteher zu bestellen, und die Bürger-, Nachbar- und Beisassenrechte zu ertheilen, wieder einzusetzen sind." (Kass. a. Z.)

Die zweite Kammer der Stände hat heute über die ihr angesonnenen 260,000 Thlr. für einen neuen Theaterbau Berathung gepflogen, und die verlangte Summe mit 45 gegen 24 Stimmen (wie schon gestern erwähnt) verwilligt. Es sprachen überhaupt 17 Mitglieder außer dem Finanzminister v. Zeschau. Unter den Verneinenden waren zwei Rittergutsbesitzer, beide Kammerherren, acht städtische und 14 bäuerliche Abgeordnete. (Leipz. Bl.)

Rußland.

Das Journal de St. Petersbourg veröffentlicht folgendes Schreiben des Kaisers Nikolaus an den Grafen Pozzo di Borgo. "Mit lebhaftem Gefühl des Bedauerns habe ich von der Bitte, die Sie an mich richten, Kenntniß genommen. Es bedurfte so gewichtiger Gründe, wie die, welche Sie mir vorgelegt haben, um mich zu entschließen, der thätigen Mitwirkung eines treuen Dieners mich zu berauben, dessen hohe Talente ich stets als einen Theil der Erbschaft, die mir vom Kaiser Alexander vermacht worden, betrachtet habe. Unter der Regierung dieses Monarchen stand Ihr Name ruhmvoll mit unter den großen geschichtlichen Begebenheiten, welche die Wiederherstellung

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Vorgestern traf Se. D. der Prinz Ferdinand Coburg, Cohari, in Begleitung der Prinzessin Victoria und Gefolge im Gasthofe „zum goldenen Kreuz“ hier ein und setzte nach genommenem Diner die Reise über Nürnberg nach Brüssel fort.

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Das am 4 d. ausgegebene Verordnungsblatt bringt einige neue, unter der Regierung des verstorbenen Herzogs dem Entwurfe nach bereits genehmigte Verordnungen und eine Menge Dienstnachrichten im Civilfache zur öffentlichen Kenntniß. Die erste auf Anregung und mit Zustimmung der Landstände emanirte Verordnung betrifft die Errichtung einer Landes-Creditcasse (s. die Börsennachrichten). Der Inhalt der zweiten Verordnung beschäftigt sich mit der Zehntablösung. Ein Zehntablösungsgesetz, wie in mehreren andern constitutionellen Staaten Deutschlands zum Vortheil zehntpflichtiger Grundbesitzer besteht, ist, mehrjähriger Anstrengungen der Deputirtenkammer ungeachtet, in dem Herzogthum Nassau nicht zu Stande gekommen. Die Legislation hat sich darauf beschränkt, die Ablösung der Zehnten und anderer Reallasten der freiwilligen Uebereinkunft der Betheiligten zu überlassen, jedoch zur oberen Leitung des Abschlußgeschäftes, zur Vermittelung des Abschlusses der Verträge zwischen den Berechtigten und Verpflichteten, so wie zur Vollziehung der wegen Sicherung der Ablösungscapitalien, nach den Bestimmungen des Landes-Creditcassegesetzes, eine besondere, in ihrer Zusammensetzung und Stellung der Landes-Creditcassedirection, ganz gleichen Behörde unter der Benennung: Zehntablösungscommission constituirt. Von Ablösung der Jagdfrohnden ist noch zur Zeit keine Rede. Eine dritte Verordnung enthält außer der Eintheilung des Herzogthums in neun Baubezirke mehrere Regulative über die Geschäftsführung der herzoglichen Beamten und Baumeister in Sachen der öffentlichen Bauverwaltung (Landesbauverwaltung). – Es scheint nunmehr außer Zweifel zu seyn, daß die verwitwete Frau Herzogin k. H. fortwährend in Wiesbaden residiren wird. Der verstorbene Herzog hatte seiner Gemahlin, auf den Fall seines früheren Ablebens, eine Sustentation von 30,000 fl. jährlich aus der Generaldomänencasse zugesichert, und ihr außerdem die Wahl gelassen, sich das Schloß zu Weilburg, Hachenburg oder Oranienstein zur Residenz auszuersehen. Von dieser Wahl hat die verwittwete Frau Herzogin keinen Gebrauch gemacht, sondern das auf einer Höhe in der Nähe der Curhausanlagen gelegene sogenannte Hagen'sche Palais für die Summe von 50,000 fl. für sich ankaufen lassen. Bis dieses Etablissement seiner Bestimmung gemäß eingerichtet ist, wird die Frau Herzogin ein in der Rheinstraße an der Ausmündung der Eisenbahn gelegenes, bereits auf zwei Jahre gemiethetes Privathaus beziehen. An dem von dem verstorbenen Herzoge unternommenen Schloßneubau wird fortwährend rastlos gearbeitet; nicht minder an der zweiten Colonnade. – Der herzogl. nassauische und k. niederländische geheime Legationsrath etc. v. Fabricius, welcher nach seiner Abberufung von Paris mit seiner Familie dahier lebte, ist, in höherem Auftrage, plötzlich nach dem Haag abgereist. Man spricht davon, daß er als Gesandter bei einem nordischen Hofe accreditirt werde. – Noch im Laufe dieses Monats wird die Einberufung der Landstände stattfinden. Ueber die Bewilligung des Budgets wird ihre der Oeffentlichkeit entzogene Wirksamkeit nicht hinausgehen. – Im Monat März l. J. wird Se. D. der Herzog von Nassau mit seinem Bruder Moriz eine Reise nach Wien unternehmen, und bei dieser Gelegenheit mehrere befreundete Höfe besuchen. Im Publicum knüpft man an diese Reise unsers 22jährigen Herzogs Vermählungsprojecte, welche ihn mit einer nordischen Prinzessin verbinden dürften. – Aufsehen erregte das am 1 d. zwischen zwei vormaligen Staabsofficieren des spanischen Kronprätendenten Don Carlos, dem Fürsten Felix Lichnowsky – nicht Radziwill, wie Einige behaupten – und dem Flügeladjutanten Sr. Durchl. des Herzogs Grafen v. Boos Waldeck d. ä. dahier stattgehabte Pistolenduell, in Folge dessen der erstere am rechten Arme leicht verwundet wurde. Nach Einigen soll die Ursache des Duells während ihrer Dienstzeit in Spanien, nach Andern bei der Tafel des Herzogs, wozu der Fürst Lichnowsky nebst dem spanischen General v. Rahden zugezogen worden waren, entstanden seyn. Man sagt, daß nach Wiedergenesung des Verwundeten eine Erneuerung des Duells stattfinden solle. – Dieser Tage wurde ein interessantes Werkchen unter dem Titel: The Baths of Nassau, Baden etc. by Edw. Lee etc. dahier ausgegeben. In einem Postscript, welches dem Werkchen vorangebunden ist, erzählt der Autor, welcher sich längere Zeit dahier und an andern Curorten des Herzogthums aufhielt, die mannichfachen Vexationen, welche er und andere englische Aerzte auf die Denunciation des geheimen Hofraths P..z von der hiesigen Polizei, von welcher sie mit Untersagung der Praxis bei ihren Landsleuten und sogar mit Ausweisung aus der Stadt bedroht wurden, zu erdulden hatten. Dieser von P. angefachte und nicht ohne Animosität gegen die dahier sich aufhaltenden englischen Aerzte geführte Vernichtungskrieg ist von dem verstorbenen Herzog in seinen letzten Lebenstagen zu Gunsten der englischen Aerzte dahin entschieden worden, daß denselben die Ausübung der medicinischen Praxis in den Curorten des Herzogthums bei ihren Landsleuten zu gestatten sey.

Ein Ausschreiben des Ministeriums des Innern vom 31 Jan. 1840eröffnet zur Nachachtung Folgendes: „In Gemäßheit höchster Entschließung Sr. H. des Kurprinzen und Mitregenten wird bekannt gemacht, daß auf die Beschwerde sämmtlicher Standesherren in Kurhessen wegen Verletzung ihrer standesherrlichen Rechte durch die Gemeindeordnung vom 23 Oct. 1834 die deutsche Bundesversammlung unterm 23 Sept. v. J. den Beschluß gefaßt hat, „daß das Edict vom 29 Mai 1833, über die besonderen Rechtsverhältnisse der kurhessischen Standesherren, als alleinige Norm für den Rechtszustand der kurhessischen Standesherren aufrecht zu erhalten ist, und die letztern demnach in den Besitz der Befugnisse, die Gemeindevorsteher zu bestellen, und die Bürger-, Nachbar- und Beisassenrechte zu ertheilen, wieder einzusetzen sind.“ (Kass. a. Z.)

Die zweite Kammer der Stände hat heute über die ihr angesonnenen 260,000 Thlr. für einen neuen Theaterbau Berathung gepflogen, und die verlangte Summe mit 45 gegen 24 Stimmen (wie schon gestern erwähnt) verwilligt. Es sprachen überhaupt 17 Mitglieder außer dem Finanzminister v. Zeschau. Unter den Verneinenden waren zwei Rittergutsbesitzer, beide Kammerherren, acht städtische und 14 bäuerliche Abgeordnete. (Leipz. Bl.)

Rußland.

Das Journal de St. Petersbourg veröffentlicht folgendes Schreiben des Kaisers Nikolaus an den Grafen Pozzo di Borgo. „Mit lebhaftem Gefühl des Bedauerns habe ich von der Bitte, die Sie an mich richten, Kenntniß genommen. Es bedurfte so gewichtiger Gründe, wie die, welche Sie mir vorgelegt haben, um mich zu entschließen, der thätigen Mitwirkung eines treuen Dieners mich zu berauben, dessen hohe Talente ich stets als einen Theil der Erbschaft, die mir vom Kaiser Alexander vermacht worden, betrachtet habe. Unter der Regierung dieses Monarchen stand Ihr Name ruhmvoll mit unter den großen geschichtlichen Begebenheiten, welche die Wiederherstellung

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Die Legislation hat sich darauf beschränkt, die Ablösung der Zehnten und anderer Reallasten der freiwilligen Uebereinkunft der Betheiligten zu überlassen, jedoch zur oberen Leitung des Abschlußgeschäftes, zur Vermittelung des Abschlusses der Verträge zwischen den Berechtigten und Verpflichteten, so wie zur Vollziehung der wegen Sicherung der Ablösungscapitalien, nach den Bestimmungen des Landes-Creditcassegesetzes, eine besondere, in ihrer Zusammensetzung und Stellung der Landes-Creditcassedirection, ganz gleichen Behörde unter der Benennung: <hi rendition="#g">Zehntablösungscommission</hi> constituirt. Von Ablösung der Jagdfrohnden ist noch zur Zeit keine Rede. Eine dritte Verordnung enthält außer der Eintheilung des Herzogthums in neun Baubezirke mehrere Regulative über die Geschäftsführung der herzoglichen Beamten und Baumeister in Sachen der öffentlichen Bauverwaltung (Landesbauverwaltung). &#x2013; Es scheint nunmehr außer Zweifel zu seyn, daß die verwitwete Frau Herzogin k. H. fortwährend in Wiesbaden residiren wird. Der verstorbene Herzog hatte seiner Gemahlin, auf den Fall seines früheren Ablebens, eine Sustentation von 30,000 fl. jährlich aus der Generaldomänencasse zugesichert, und ihr außerdem die Wahl gelassen, sich das Schloß zu Weilburg, Hachenburg oder Oranienstein zur Residenz auszuersehen. Von dieser Wahl hat die verwittwete Frau Herzogin keinen Gebrauch gemacht, sondern das auf einer Höhe in der Nähe der Curhausanlagen gelegene sogenannte Hagen'sche Palais für die Summe von 50,000 fl. für sich ankaufen lassen. Bis dieses Etablissement seiner Bestimmung gemäß eingerichtet ist, wird die Frau Herzogin ein in der Rheinstraße an der Ausmündung der Eisenbahn gelegenes, bereits auf zwei Jahre gemiethetes Privathaus beziehen. An dem von dem verstorbenen Herzoge unternommenen Schloßneubau wird fortwährend rastlos gearbeitet; nicht minder an der zweiten Colonnade. &#x2013; Der herzogl. nassauische und k. niederländische geheime Legationsrath etc. v. Fabricius, welcher nach seiner Abberufung von Paris mit seiner Familie dahier lebte, ist, in höherem Auftrage, plötzlich nach dem Haag abgereist. Man spricht davon, daß er als Gesandter bei einem nordischen Hofe accreditirt werde. &#x2013; Noch im Laufe dieses Monats wird die Einberufung der Landstände stattfinden. Ueber die Bewilligung des Budgets wird ihre der Oeffentlichkeit entzogene Wirksamkeit nicht hinausgehen. &#x2013; Im Monat März l. J. wird Se. D. der Herzog von Nassau mit seinem Bruder Moriz eine Reise nach Wien unternehmen, und bei dieser Gelegenheit mehrere befreundete Höfe besuchen. Im Publicum knüpft man an diese Reise unsers 22jährigen Herzogs Vermählungsprojecte, welche ihn mit einer nordischen Prinzessin verbinden dürften. &#x2013; Aufsehen erregte das am 1 d. zwischen zwei vormaligen Staabsofficieren des spanischen Kronprätendenten Don Carlos, dem Fürsten Felix Lichnowsky &#x2013; nicht Radziwill, wie Einige behaupten &#x2013; und dem Flügeladjutanten Sr. Durchl. des Herzogs Grafen v. Boos Waldeck d. ä. dahier stattgehabte Pistolenduell, in Folge dessen der erstere am rechten Arme leicht verwundet wurde. Nach Einigen soll die Ursache des Duells während ihrer Dienstzeit in Spanien, nach Andern bei der Tafel des Herzogs, wozu der Fürst Lichnowsky nebst dem spanischen General v. Rahden zugezogen worden waren, entstanden seyn. Man sagt, daß nach Wiedergenesung des Verwundeten eine Erneuerung des Duells stattfinden solle. &#x2013; Dieser Tage wurde ein interessantes Werkchen unter dem Titel: The Baths of Nassau, Baden etc. by Edw. Lee etc. dahier ausgegeben. In einem Postscript, welches dem Werkchen vorangebunden ist, erzählt der Autor, welcher sich längere Zeit dahier und an andern Curorten des Herzogthums aufhielt, die mannichfachen Vexationen, welche er und andere englische Aerzte auf die Denunciation des geheimen Hofraths P..z von der hiesigen Polizei, von welcher sie mit Untersagung der Praxis bei ihren Landsleuten und sogar mit Ausweisung aus der Stadt bedroht wurden, zu erdulden hatten. Dieser von P. angefachte und nicht ohne Animosität gegen die dahier sich aufhaltenden englischen Aerzte geführte Vernichtungskrieg ist von dem verstorbenen Herzog in seinen letzten Lebenstagen zu Gunsten der englischen Aerzte dahin entschieden worden, daß denselben die Ausübung der medicinischen Praxis in den Curorten des Herzogthums bei ihren Landsleuten zu gestatten sey.</p>
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[0334/0006] * Regensburg, 10 Febr. Vorgestern traf Se. D. der Prinz Ferdinand Coburg, Cohari, in Begleitung der Prinzessin Victoria und Gefolge im Gasthofe „zum goldenen Kreuz“ hier ein und setzte nach genommenem Diner die Reise über Nürnberg nach Brüssel fort. ** Wiesbaden, 6 Febr. Das am 4 d. ausgegebene Verordnungsblatt bringt einige neue, unter der Regierung des verstorbenen Herzogs dem Entwurfe nach bereits genehmigte Verordnungen und eine Menge Dienstnachrichten im Civilfache zur öffentlichen Kenntniß. Die erste auf Anregung und mit Zustimmung der Landstände emanirte Verordnung betrifft die Errichtung einer Landes-Creditcasse (s. die Börsennachrichten). Der Inhalt der zweiten Verordnung beschäftigt sich mit der Zehntablösung. Ein Zehntablösungsgesetz, wie in mehreren andern constitutionellen Staaten Deutschlands zum Vortheil zehntpflichtiger Grundbesitzer besteht, ist, mehrjähriger Anstrengungen der Deputirtenkammer ungeachtet, in dem Herzogthum Nassau nicht zu Stande gekommen. Die Legislation hat sich darauf beschränkt, die Ablösung der Zehnten und anderer Reallasten der freiwilligen Uebereinkunft der Betheiligten zu überlassen, jedoch zur oberen Leitung des Abschlußgeschäftes, zur Vermittelung des Abschlusses der Verträge zwischen den Berechtigten und Verpflichteten, so wie zur Vollziehung der wegen Sicherung der Ablösungscapitalien, nach den Bestimmungen des Landes-Creditcassegesetzes, eine besondere, in ihrer Zusammensetzung und Stellung der Landes-Creditcassedirection, ganz gleichen Behörde unter der Benennung: Zehntablösungscommission constituirt. Von Ablösung der Jagdfrohnden ist noch zur Zeit keine Rede. Eine dritte Verordnung enthält außer der Eintheilung des Herzogthums in neun Baubezirke mehrere Regulative über die Geschäftsführung der herzoglichen Beamten und Baumeister in Sachen der öffentlichen Bauverwaltung (Landesbauverwaltung). – Es scheint nunmehr außer Zweifel zu seyn, daß die verwitwete Frau Herzogin k. H. fortwährend in Wiesbaden residiren wird. Der verstorbene Herzog hatte seiner Gemahlin, auf den Fall seines früheren Ablebens, eine Sustentation von 30,000 fl. jährlich aus der Generaldomänencasse zugesichert, und ihr außerdem die Wahl gelassen, sich das Schloß zu Weilburg, Hachenburg oder Oranienstein zur Residenz auszuersehen. Von dieser Wahl hat die verwittwete Frau Herzogin keinen Gebrauch gemacht, sondern das auf einer Höhe in der Nähe der Curhausanlagen gelegene sogenannte Hagen'sche Palais für die Summe von 50,000 fl. für sich ankaufen lassen. Bis dieses Etablissement seiner Bestimmung gemäß eingerichtet ist, wird die Frau Herzogin ein in der Rheinstraße an der Ausmündung der Eisenbahn gelegenes, bereits auf zwei Jahre gemiethetes Privathaus beziehen. An dem von dem verstorbenen Herzoge unternommenen Schloßneubau wird fortwährend rastlos gearbeitet; nicht minder an der zweiten Colonnade. – Der herzogl. nassauische und k. niederländische geheime Legationsrath etc. v. Fabricius, welcher nach seiner Abberufung von Paris mit seiner Familie dahier lebte, ist, in höherem Auftrage, plötzlich nach dem Haag abgereist. Man spricht davon, daß er als Gesandter bei einem nordischen Hofe accreditirt werde. – Noch im Laufe dieses Monats wird die Einberufung der Landstände stattfinden. Ueber die Bewilligung des Budgets wird ihre der Oeffentlichkeit entzogene Wirksamkeit nicht hinausgehen. – Im Monat März l. J. wird Se. D. der Herzog von Nassau mit seinem Bruder Moriz eine Reise nach Wien unternehmen, und bei dieser Gelegenheit mehrere befreundete Höfe besuchen. Im Publicum knüpft man an diese Reise unsers 22jährigen Herzogs Vermählungsprojecte, welche ihn mit einer nordischen Prinzessin verbinden dürften. – Aufsehen erregte das am 1 d. zwischen zwei vormaligen Staabsofficieren des spanischen Kronprätendenten Don Carlos, dem Fürsten Felix Lichnowsky – nicht Radziwill, wie Einige behaupten – und dem Flügeladjutanten Sr. Durchl. des Herzogs Grafen v. Boos Waldeck d. ä. dahier stattgehabte Pistolenduell, in Folge dessen der erstere am rechten Arme leicht verwundet wurde. Nach Einigen soll die Ursache des Duells während ihrer Dienstzeit in Spanien, nach Andern bei der Tafel des Herzogs, wozu der Fürst Lichnowsky nebst dem spanischen General v. Rahden zugezogen worden waren, entstanden seyn. Man sagt, daß nach Wiedergenesung des Verwundeten eine Erneuerung des Duells stattfinden solle. – Dieser Tage wurde ein interessantes Werkchen unter dem Titel: The Baths of Nassau, Baden etc. by Edw. Lee etc. dahier ausgegeben. In einem Postscript, welches dem Werkchen vorangebunden ist, erzählt der Autor, welcher sich längere Zeit dahier und an andern Curorten des Herzogthums aufhielt, die mannichfachen Vexationen, welche er und andere englische Aerzte auf die Denunciation des geheimen Hofraths P..z von der hiesigen Polizei, von welcher sie mit Untersagung der Praxis bei ihren Landsleuten und sogar mit Ausweisung aus der Stadt bedroht wurden, zu erdulden hatten. Dieser von P. angefachte und nicht ohne Animosität gegen die dahier sich aufhaltenden englischen Aerzte geführte Vernichtungskrieg ist von dem verstorbenen Herzog in seinen letzten Lebenstagen zu Gunsten der englischen Aerzte dahin entschieden worden, daß denselben die Ausübung der medicinischen Praxis in den Curorten des Herzogthums bei ihren Landsleuten zu gestatten sey. _ Kassel, 5 Febr. Ein Ausschreiben des Ministeriums des Innern vom 31 Jan. 1840eröffnet zur Nachachtung Folgendes: „In Gemäßheit höchster Entschließung Sr. H. des Kurprinzen und Mitregenten wird bekannt gemacht, daß auf die Beschwerde sämmtlicher Standesherren in Kurhessen wegen Verletzung ihrer standesherrlichen Rechte durch die Gemeindeordnung vom 23 Oct. 1834 die deutsche Bundesversammlung unterm 23 Sept. v. J. den Beschluß gefaßt hat, „daß das Edict vom 29 Mai 1833, über die besonderen Rechtsverhältnisse der kurhessischen Standesherren, als alleinige Norm für den Rechtszustand der kurhessischen Standesherren aufrecht zu erhalten ist, und die letztern demnach in den Besitz der Befugnisse, die Gemeindevorsteher zu bestellen, und die Bürger-, Nachbar- und Beisassenrechte zu ertheilen, wieder einzusetzen sind.“ (Kass. a. Z.) _ Dresden, 3 Febr. Die zweite Kammer der Stände hat heute über die ihr angesonnenen 260,000 Thlr. für einen neuen Theaterbau Berathung gepflogen, und die verlangte Summe mit 45 gegen 24 Stimmen (wie schon gestern erwähnt) verwilligt. Es sprachen überhaupt 17 Mitglieder außer dem Finanzminister v. Zeschau. Unter den Verneinenden waren zwei Rittergutsbesitzer, beide Kammerherren, acht städtische und 14 bäuerliche Abgeordnete. (Leipz. Bl.) Rußland. Das Journal de St. Petersbourg veröffentlicht folgendes Schreiben des Kaisers Nikolaus an den Grafen Pozzo di Borgo. „Mit lebhaftem Gefühl des Bedauerns habe ich von der Bitte, die Sie an mich richten, Kenntniß genommen. Es bedurfte so gewichtiger Gründe, wie die, welche Sie mir vorgelegt haben, um mich zu entschließen, der thätigen Mitwirkung eines treuen Dieners mich zu berauben, dessen hohe Talente ich stets als einen Theil der Erbschaft, die mir vom Kaiser Alexander vermacht worden, betrachtet habe. Unter der Regierung dieses Monarchen stand Ihr Name ruhmvoll mit unter den großen geschichtlichen Begebenheiten, welche die Wiederherstellung

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 42. Augsburg, 11. Februar 1840, S. 0334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_042_18400211/6>, abgerufen am 05.05.2024.