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Allgemeine Zeitung. Nr. 43. Augsburg, 12. Februar 1840.

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[441-43]

Bekanntmachung.

Alle diejenigen, welche aus was immer für einem Titel Ansprüche auf den Rücklaß des am 31 Januar d. J. verlebten k. bayer. Geh. Raths etc. Joseph v. Utzschneider machen wollen, werden hiemit aufgefordert,
binnen neunzig Tagen a dato
solche um so gewisser hierorts anzumelden, als sonst bei Auseinandersetzung dessen Verlassenschaftssache hierauf keine Rücksicht genommen werden würde.

Den 4 Februar 1840

Königliches Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

[431-33]

Edictal-Citation.

Nachdem sich der vormalige k. Pfarrer Georg Wiedemann von Denklingen, k. Landgerichts Buchloe, auf die diesseitige erste Ladung vom 30 September v. J. dahier nicht gestellt und sich wegen der wider ihn vorhandenen Anschuldigung eines Verbrechens der Unterschlagung des Anvertrauten nicht verantwortet hat, so wird derselbe nunmehr mit der Warnung aufgefordert,
innerhalb drei Monaten a dato
dahier zu erscheinen, und sich wegen des erwähnten Verbrechens zu verantworten, widrigenfalls nach Verlauf dieser Frist wider ihn als einen Ungehorsamen den Gesetzen gemäß werde verfahren werden.

Memmingen, am 7 Februar 1840

Königlich bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Leeb, Director.

Eckert.

[438-40]

Bekanntmachung.

Johann Fleischmann, Bauernsohn von Feldkirchen, marschirte im Jahre 1812 als Soldat des vormaligen 5ten Linien-Infanterie-Regiments, als dieses Regiment von Nürnberg ausrückte, mit nach Rußland, und hat seit dieser Zeit über sein Leben und Aufenthalt keine Nachricht mehr in seine Heimath gelangen lassen.

Derselbe wird daher aufgefordert, sich
innerhalb drei Monaten
bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, und sein in 1100 fl. bestehendes Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls solches nach Verlauf dieser Zeit an seine nächsten Verwandten gegen Caution ausgeantwortet wird.

Mallersdorf, den 3 Februar 1840

Königliches Landgericht Pfaffenberg.

Yberle, Landrichter.

[409-11]

Oeffentl. Bekanntmachung.

Da die geist'iche Stiftung, welche der verlebte ehemalige erzbischöflich Mainzische Official Franz Kuno v. Benzel am 22 October 1727 zum Besten der Nachkommen seiner beiden Geschwister, nämlich Jakob v. Benzel und Elisabetha v. Benzel, verehelicht gewesene v. Höchlein, wenn sich solche ernstlich dem geistlichen Stande widmen wollen, und deßfalls die Theologie oder die Rechtswissenschaft studiren, oder zu Rom in Praxis stehen, errichtet hat, wieder auf das ursprüngliche Stiftungscapital von 6000 fl. seither gestiegen ist, und nach Anordnung des Stifters die jährlichen Zinsen hieraus bezogen werden können, so werden die etwaigen Nachkommen aus obigen beiden v. Benzel'schen Stämmen hievon in Kenntniß gesetzt, wenn sie auf die Benutzung des erwähnten Stipendiums Ansprüche erheben wollen, aufgefordert, diese ihre Eigenschaft, als Abkömmlinge der v. Benzel'schen Familien sowohl, als auch die in der Stiftungs-Urkunde ausgesprochenen Erfordernisse bei unterzeichneter, von höherer Behörde angeordneter Stiftungs-Provision anzumelden und gehörig zu begründen, widrigenfalls die Erträgnisse der Stiftung so wie seither zum Capital geschlagen und verwaltet werden.

Aschaffenburg, am 24 Januar 1840

Die angeordnete frhrl. v. Benzel'sche Stiftungs-Provision.

Kurz.

Lemibach.

Huler, Actuar.

[336-37]

Die vorzüglichen, al fresco ausgeführten
Decken- und Wandgemälde
in der
Allerheiligen Hofcapelle zu München,
gemalt von
Professor Heinrich Heß u. A.,
in großen lithographischen Nachbildungen von F. G. Schreiner.

Der Verlagshandlung dieses ausgezeichnet schönen und würdigen Unternehmens gereicht es nun zur angenehmen Pflicht, den höchsten, hohen und verehrungswürdigen Subscribenten auf dieses Werk anzeigen und versichern zu können, daß dasselbe nunmehr ununterbrochen fortgesetzt und bis Ende dieses Jahres bestimmt zum Ziele gebracht wird.

Nicht, wie es so oft bei ähnlichen Bilderwerken der Fall, daß nur die ersten Lieferungen mit großer Sorgfalt und Sauberkeit ausgeführt werden, der gewissenhafte Unternehmer hat es sich zur Aufgabe gestellt, die weiteren Darstellungen in der größtmöglichen artistischen und technischen Vollendung zu liefern. Davon legen den sprechendsten Beweis die uns so eben zugekommenen Probe-Abdrücke von folgenden Blättern ab, die wahrhaft vollendete Kunstblätter dieses Nationalwerkes sind:
"die Dreieinigkeit, die Gesetzgebung, die Auferstehung, vier Blätter
"Apostel, der Oelberg, die Taufe Christi."

NB. Zwölf Blätter sind bereits in Händen der hochgeehrten Subscribenten, und inclusive der eben bezeichneten sonach 2/3 des Werkes bereits gearbeitet.

Bis zur Beendigung des Ganzen bleibt der Subscriptionspreis für die Lieferung von 3 Blättern auf grand Colombier nur 9 fl. rhein. oder 5 Rthlr. sächs., um welche sie durch alle Buch- und Kunsthandlungen Deutschlands und bei der Verlagshandlung selbst zu beziehen sind, die auch vollständige Prospecte über dieses, zwölf Lieferungen umfassende, classische Unternehmen gratis ertheilen. Möge nun dasselbe eine reichliche und vielfach verdiente Theilnahme vom kunstliebenden Publicum erfahren, um welche besonders noch bittet
die Verlagshandlung Theodor Bläsing.

Erlangen, im Februar 1840

[385-87]

Bei dem Unterzeichneten ist so eben erschienen:
Das Jahr 1839.

Politisches Taschenbuch
auf das Jahr 1840
von
Wilhelm Fischer.

8. broschirt 1 fl. oder 16 gr. preuß. Courant.

Dieses Taschenbuch ist die Fortsetzung des im vorigen Jahre erschienenen Taschenbuches des Rheinischen Postillon. Die Ereignisse des denkwürdigen Jahres 1839 sind darin für Hoch und Nieder, für Jung und Alt auf die anziehendste Weise geschildert, so daß jeder, der Theil nimmt an den Ereignissen unserer großen Zeit, sich das Jahr gern noch einmal in diesem Spiegelbilde betrachten wird. Auch wird jeder Freund des Fortschrittes dieser Erscheinung gern seine Aufmerksamkeit zuwenden und sie in seinem Kreise weiter zu verbreiten suchen.

Mannheim, 1840

Heinrich Hoff.

[414-16]

Bei J. G. Heubner, Buchhändler in Wien, ist neu erschienen:
Das Herzogthum Steyermark,
geographisch-statistisch-topographisch dargestellt,
und mit geschichtlichen Erläuterungen versehen
von Georg Göth,
Custos am Museum der k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft in Wien, und Mitglied mehrerer gelehrten und ökonomischen Vereine.

Erster Band gr. 8. 1840 3 fl. 45 kr. C. M. oder 2 Rthlr. 12 gGr.

Dieses, Seiner kaiserlichen Hoheit, dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Johann von Oesterreich gewidmete, und unter höchstdessen Schutz entstandene Werk, wovon der erste Band so eben erschien, ist das Ergebniß ämtlicher Mittheilungen und eigener Anschauung. Der Verfasser, der während einer Reihe von Jahren in dieser Provinz lebte, hat mit vielem Fleiß und kritischer Auswahl alles jene zusammengestellt, was in einem solchen Werke überhaupt und von Steyermark besonders jetzt Interesse erregen kann, wo dieses Land bei einer Eisenbahn-Verbindung nach Süden eine nicht unwichtige Rolle zu spielen bestimmt ist.

Durch die Angabe aller nur möglichen Daten über die physikalischen, ökonomischen, industriellen und commerciellen Verhältnisse, und besonders die montanistische Betriebsamkeit, so wie durch die getreue topographische Schilderung der einzelnen Dominien, Bezirke und Gemeinden stellt sich diese statistisch-topographische Beschreibung den besten neueren Werken dieser Art an die Seite.

Was den ersten, den Bruckerkreis enthaltenden Band insbesondere betrifft, so dürfte er sich durch seine Details über die ständische Verfassung und das Steuerwesen, welches einen wesentlichen Theil der Einleitung bildet, vorzüglich auszeichnen.

Die Verlagshandlung glaubt daher den Freunden der Statistik, der Natur- und Länderkunde dieses Werk um so mehr empfehlen zu müssen, als es eine Provinz zur klaren Anschauung bringt, die zwar ihrer Naturschönheiten wegen vielfältig besucht wird, nach ihrer Wesenheit und ihren individuellen Verhältnissen aber noch viel zu wenig gekannt ist.

[441-43]

Bekanntmachung.

Alle diejenigen, welche aus was immer für einem Titel Ansprüche auf den Rücklaß des am 31 Januar d. J. verlebten k. bayer. Geh. Raths etc. Joseph v. Utzschneider machen wollen, werden hiemit aufgefordert,
binnen neunzig Tagen a dato
solche um so gewisser hierorts anzumelden, als sonst bei Auseinandersetzung dessen Verlassenschaftssache hierauf keine Rücksicht genommen werden würde.

Den 4 Februar 1840

Königliches Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

[431-33]

Edictal-Citation.

Nachdem sich der vormalige k. Pfarrer Georg Wiedemann von Denklingen, k. Landgerichts Buchloe, auf die diesseitige erste Ladung vom 30 September v. J. dahier nicht gestellt und sich wegen der wider ihn vorhandenen Anschuldigung eines Verbrechens der Unterschlagung des Anvertrauten nicht verantwortet hat, so wird derselbe nunmehr mit der Warnung aufgefordert,
innerhalb drei Monaten a dato
dahier zu erscheinen, und sich wegen des erwähnten Verbrechens zu verantworten, widrigenfalls nach Verlauf dieser Frist wider ihn als einen Ungehorsamen den Gesetzen gemäß werde verfahren werden.

Memmingen, am 7 Februar 1840

Königlich bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Leeb, Director.

Eckert.

[438-40]

Bekanntmachung.

Johann Fleischmann, Bauernsohn von Feldkirchen, marschirte im Jahre 1812 als Soldat des vormaligen 5ten Linien-Infanterie-Regiments, als dieses Regiment von Nürnberg ausrückte, mit nach Rußland, und hat seit dieser Zeit über sein Leben und Aufenthalt keine Nachricht mehr in seine Heimath gelangen lassen.

Derselbe wird daher aufgefordert, sich
innerhalb drei Monaten
bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, und sein in 1100 fl. bestehendes Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls solches nach Verlauf dieser Zeit an seine nächsten Verwandten gegen Caution ausgeantwortet wird.

Mallersdorf, den 3 Februar 1840

Königliches Landgericht Pfaffenberg.

Yberle, Landrichter.

[409-11]

Oeffentl. Bekanntmachung.

Da die geist'iche Stiftung, welche der verlebte ehemalige erzbischöflich Mainzische Official Franz Kuno v. Benzel am 22 October 1727 zum Besten der Nachkommen seiner beiden Geschwister, nämlich Jakob v. Benzel und Elisabetha v. Benzel, verehelicht gewesene v. Höchlein, wenn sich solche ernstlich dem geistlichen Stande widmen wollen, und deßfalls die Theologie oder die Rechtswissenschaft studiren, oder zu Rom in Praxis stehen, errichtet hat, wieder auf das ursprüngliche Stiftungscapital von 6000 fl. seither gestiegen ist, und nach Anordnung des Stifters die jährlichen Zinsen hieraus bezogen werden können, so werden die etwaigen Nachkommen aus obigen beiden v. Benzel'schen Stämmen hievon in Kenntniß gesetzt, wenn sie auf die Benutzung des erwähnten Stipendiums Ansprüche erheben wollen, aufgefordert, diese ihre Eigenschaft, als Abkömmlinge der v. Benzel'schen Familien sowohl, als auch die in der Stiftungs-Urkunde ausgesprochenen Erfordernisse bei unterzeichneter, von höherer Behörde angeordneter Stiftungs-Provision anzumelden und gehörig zu begründen, widrigenfalls die Erträgnisse der Stiftung so wie seither zum Capital geschlagen und verwaltet werden.

Aschaffenburg, am 24 Januar 1840

Die angeordnete frhrl. v. Benzel'sche Stiftungs-Provision.

Kurz.

Lemibach.

Huler, Actuar.

[336-37]

Die vorzüglichen, al fresco ausgeführten
Decken- und Wandgemälde
in der
Allerheiligen Hofcapelle zu München,
gemalt von
Professor Heinrich Heß u. A.,
in großen lithographischen Nachbildungen von F. G. Schreiner.

Der Verlagshandlung dieses ausgezeichnet schönen und würdigen Unternehmens gereicht es nun zur angenehmen Pflicht, den höchsten, hohen und verehrungswürdigen Subscribenten auf dieses Werk anzeigen und versichern zu können, daß dasselbe nunmehr ununterbrochen fortgesetzt und bis Ende dieses Jahres bestimmt zum Ziele gebracht wird.

Nicht, wie es so oft bei ähnlichen Bilderwerken der Fall, daß nur die ersten Lieferungen mit großer Sorgfalt und Sauberkeit ausgeführt werden, der gewissenhafte Unternehmer hat es sich zur Aufgabe gestellt, die weiteren Darstellungen in der größtmöglichen artistischen und technischen Vollendung zu liefern. Davon legen den sprechendsten Beweis die uns so eben zugekommenen Probe-Abdrücke von folgenden Blättern ab, die wahrhaft vollendete Kunstblätter dieses Nationalwerkes sind:
„die Dreieinigkeit, die Gesetzgebung, die Auferstehung, vier Blätter
„Apostel, der Oelberg, die Taufe Christi.“

NB. Zwölf Blätter sind bereits in Händen der hochgeehrten Subscribenten, und inclusive der eben bezeichneten sonach 2/3 des Werkes bereits gearbeitet.

Bis zur Beendigung des Ganzen bleibt der Subscriptionspreis für die Lieferung von 3 Blättern auf grand Colombier nur 9 fl. rhein. oder 5 Rthlr. sächs., um welche sie durch alle Buch- und Kunsthandlungen Deutschlands und bei der Verlagshandlung selbst zu beziehen sind, die auch vollständige Prospecte über dieses, zwölf Lieferungen umfassende, classische Unternehmen gratis ertheilen. Möge nun dasselbe eine reichliche und vielfach verdiente Theilnahme vom kunstliebenden Publicum erfahren, um welche besonders noch bittet
die Verlagshandlung Theodor Bläsing.

Erlangen, im Februar 1840

[385-87]

Bei dem Unterzeichneten ist so eben erschienen:
Das Jahr 1839.

Politisches Taschenbuch
auf das Jahr 1840
von
Wilhelm Fischer.

8. broschirt 1 fl. oder 16 gr. preuß. Courant.

Dieses Taschenbuch ist die Fortsetzung des im vorigen Jahre erschienenen Taschenbuches des Rheinischen Postillon. Die Ereignisse des denkwürdigen Jahres 1839 sind darin für Hoch und Nieder, für Jung und Alt auf die anziehendste Weise geschildert, so daß jeder, der Theil nimmt an den Ereignissen unserer großen Zeit, sich das Jahr gern noch einmal in diesem Spiegelbilde betrachten wird. Auch wird jeder Freund des Fortschrittes dieser Erscheinung gern seine Aufmerksamkeit zuwenden und sie in seinem Kreise weiter zu verbreiten suchen.

Mannheim, 1840

Heinrich Hoff.

[414-16]

Bei J. G. Heubner, Buchhändler in Wien, ist neu erschienen:
Das Herzogthum Steyermark,
geographisch-statistisch-topographisch dargestellt,
und mit geschichtlichen Erläuterungen versehen
von Georg Göth,
Custos am Museum der k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft in Wien, und Mitglied mehrerer gelehrten und ökonomischen Vereine.

Erster Band gr. 8. 1840 3 fl. 45 kr. C. M. oder 2 Rthlr. 12 gGr.

Dieses, Seiner kaiserlichen Hoheit, dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Johann von Oesterreich gewidmete, und unter höchstdessen Schutz entstandene Werk, wovon der erste Band so eben erschien, ist das Ergebniß ämtlicher Mittheilungen und eigener Anschauung. Der Verfasser, der während einer Reihe von Jahren in dieser Provinz lebte, hat mit vielem Fleiß und kritischer Auswahl alles jene zusammengestellt, was in einem solchen Werke überhaupt und von Steyermark besonders jetzt Interesse erregen kann, wo dieses Land bei einer Eisenbahn-Verbindung nach Süden eine nicht unwichtige Rolle zu spielen bestimmt ist.

Durch die Angabe aller nur möglichen Daten über die physikalischen, ökonomischen, industriellen und commerciellen Verhältnisse, und besonders die montanistische Betriebsamkeit, so wie durch die getreue topographische Schilderung der einzelnen Dominien, Bezirke und Gemeinden stellt sich diese statistisch-topographische Beschreibung den besten neueren Werken dieser Art an die Seite.

Was den ersten, den Bruckerkreis enthaltenden Band insbesondere betrifft, so dürfte er sich durch seine Details über die ständische Verfassung und das Steuerwesen, welches einen wesentlichen Theil der Einleitung bildet, vorzüglich auszeichnen.

Die Verlagshandlung glaubt daher den Freunden der Statistik, der Natur- und Länderkunde dieses Werk um so mehr empfehlen zu müssen, als es eine Provinz zur klaren Anschauung bringt, die zwar ihrer Naturschönheiten wegen vielfältig besucht wird, nach ihrer Wesenheit und ihren individuellen Verhältnissen aber noch viel zu wenig gekannt ist.

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Derselbe wird daher aufgefordert, sich innerhalb drei Monaten bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, und sein in 1100 fl. bestehendes Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls solches nach Verlauf dieser Zeit an seine nächsten Verwandten gegen Caution ausgeantwortet wird. Mallersdorf, den 3 Februar 1840 Königliches Landgericht Pfaffenberg. Yberle, Landrichter. [409-11] Oeffentl. Bekanntmachung. Da die geist'iche Stiftung, welche der verlebte ehemalige erzbischöflich Mainzische Official Franz Kuno v. Benzel am 22 October 1727 zum Besten der Nachkommen seiner beiden Geschwister, nämlich Jakob v. Benzel und Elisabetha v. Benzel, verehelicht gewesene v. Höchlein, wenn sich solche ernstlich dem geistlichen Stande widmen wollen, und deßfalls die Theologie oder die Rechtswissenschaft studiren, oder zu Rom in Praxis stehen, errichtet hat, wieder auf das ursprüngliche Stiftungscapital von 6000 fl. seither gestiegen ist, und nach Anordnung des Stifters die jährlichen Zinsen hieraus bezogen werden können, so werden die etwaigen Nachkommen aus obigen beiden v. Benzel'schen Stämmen hievon in Kenntniß gesetzt, wenn sie auf die Benutzung des erwähnten Stipendiums Ansprüche erheben wollen, aufgefordert, diese ihre Eigenschaft, als Abkömmlinge der v. Benzel'schen Familien sowohl, als auch die in der Stiftungs-Urkunde ausgesprochenen Erfordernisse bei unterzeichneter, von höherer Behörde angeordneter Stiftungs-Provision anzumelden und gehörig zu begründen, widrigenfalls die Erträgnisse der Stiftung so wie seither zum Capital geschlagen und verwaltet werden. Aschaffenburg, am 24 Januar 1840 Die angeordnete frhrl. v. Benzel'sche Stiftungs-Provision. Kurz. Lemibach. Huler, Actuar. [336-37] Die vorzüglichen, al fresco ausgeführten Decken- und Wandgemälde in der Allerheiligen Hofcapelle zu München, gemalt von Professor Heinrich Heß u. A., in großen lithographischen Nachbildungen von F. G. Schreiner. Der Verlagshandlung dieses ausgezeichnet schönen und würdigen Unternehmens gereicht es nun zur angenehmen Pflicht, den höchsten, hohen und verehrungswürdigen Subscribenten auf dieses Werk anzeigen und versichern zu können, daß dasselbe nunmehr ununterbrochen fortgesetzt und bis Ende dieses Jahres bestimmt zum Ziele gebracht wird. Nicht, wie es so oft bei ähnlichen Bilderwerken der Fall, daß nur die ersten Lieferungen mit großer Sorgfalt und Sauberkeit ausgeführt werden, der gewissenhafte Unternehmer hat es sich zur Aufgabe gestellt, die weiteren Darstellungen in der größtmöglichen artistischen und technischen Vollendung zu liefern. Davon legen den sprechendsten Beweis die uns so eben zugekommenen Probe-Abdrücke von folgenden Blättern ab, die wahrhaft vollendete Kunstblätter dieses Nationalwerkes sind: „die Dreieinigkeit, die Gesetzgebung, die Auferstehung, vier Blätter „Apostel, der Oelberg, die Taufe Christi.“ NB. Zwölf Blätter sind bereits in Händen der hochgeehrten Subscribenten, und inclusive der eben bezeichneten sonach 2/3 des Werkes bereits gearbeitet. Bis zur Beendigung des Ganzen bleibt der Subscriptionspreis für die Lieferung von 3 Blättern auf grand Colombier nur 9 fl. rhein. oder 5 Rthlr. sächs., um welche sie durch alle Buch- und Kunsthandlungen Deutschlands und bei der Verlagshandlung selbst zu beziehen sind, die auch vollständige Prospecte über dieses, zwölf Lieferungen umfassende, classische Unternehmen gratis ertheilen. Möge nun dasselbe eine reichliche und vielfach verdiente Theilnahme vom kunstliebenden Publicum erfahren, um welche besonders noch bittet die Verlagshandlung Theodor Bläsing. Erlangen, im Februar 1840 [385-87] Bei dem Unterzeichneten ist so eben erschienen: Das Jahr 1839. Politisches Taschenbuch auf das Jahr 1840 von Wilhelm Fischer. 8. broschirt 1 fl. oder 16 gr. preuß. Courant. Dieses Taschenbuch ist die Fortsetzung des im vorigen Jahre erschienenen Taschenbuches des Rheinischen Postillon. Die Ereignisse des denkwürdigen Jahres 1839 sind darin für Hoch und Nieder, für Jung und Alt auf die anziehendste Weise geschildert, so daß jeder, der Theil nimmt an den Ereignissen unserer großen Zeit, sich das Jahr gern noch einmal in diesem Spiegelbilde betrachten wird. Auch wird jeder Freund des Fortschrittes dieser Erscheinung gern seine Aufmerksamkeit zuwenden und sie in seinem Kreise weiter zu verbreiten suchen. Mannheim, 1840 Heinrich Hoff. [414-16] Bei J. G. Heubner, Buchhändler in Wien, ist neu erschienen: Das Herzogthum Steyermark, geographisch-statistisch-topographisch dargestellt, und mit geschichtlichen Erläuterungen versehen von Georg Göth, Custos am Museum der k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft in Wien, und Mitglied mehrerer gelehrten und ökonomischen Vereine. Erster Band gr. 8. 1840 3 fl. 45 kr. C. M. oder 2 Rthlr. 12 gGr. Dieses, Seiner kaiserlichen Hoheit, dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Johann von Oesterreich gewidmete, und unter höchstdessen Schutz entstandene Werk, wovon der erste Band so eben erschien, ist das Ergebniß ämtlicher Mittheilungen und eigener Anschauung. Der Verfasser, der während einer Reihe von Jahren in dieser Provinz lebte, hat mit vielem Fleiß und kritischer Auswahl alles jene zusammengestellt, was in einem solchen Werke überhaupt und von Steyermark besonders jetzt Interesse erregen kann, wo dieses Land bei einer Eisenbahn-Verbindung nach Süden eine nicht unwichtige Rolle zu spielen bestimmt ist. Durch die Angabe aller nur möglichen Daten über die physikalischen, ökonomischen, industriellen und commerciellen Verhältnisse, und besonders die montanistische Betriebsamkeit, so wie durch die getreue topographische Schilderung der einzelnen Dominien, Bezirke und Gemeinden stellt sich diese statistisch-topographische Beschreibung den besten neueren Werken dieser Art an die Seite. Was den ersten, den Bruckerkreis enthaltenden Band insbesondere betrifft, so dürfte er sich durch seine Details über die ständische Verfassung und das Steuerwesen, welches einen wesentlichen Theil der Einleitung bildet, vorzüglich auszeichnen. Die Verlagshandlung glaubt daher den Freunden der Statistik, der Natur- und Länderkunde dieses Werk um so mehr empfehlen zu müssen, als es eine Provinz zur klaren Anschauung bringt, die zwar ihrer Naturschönheiten wegen vielfältig besucht wird, nach ihrer Wesenheit und ihren individuellen Verhältnissen aber noch viel zu wenig gekannt ist.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 43. Augsburg, 12. Februar 1840, S. 0344. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_043_18400212/16>, abgerufen am 03.12.2024.