Allgemeine Zeitung. Nr. 48. Augsburg, 17. Februar 1840.die treffliche Auseinandersetzung der aus der Einigkeit der beiden Länder entspringenden Vortheile, welche in der Rede des Hrn. Thiers enthalten ist, vollkommen zu würdigen. Doch wären diese Vortheile auch zehnmal so bedeutend, als sie es sind, so würde es doch einem englischen Minister unmöglich, buchstäblich unmöglich seyn, diese Allianz aufrecht zu erhalten, wenn ihre Aufrechterhaltung davon abhängen sollte, daß wir uns Frankreich in seiner orientalischen Politik anschließen müßten. Wollte England die Politik Frankreichs annehmen, so würde nicht Frieden, für den nach Hrn. Thiers Erklärung die Allianz als Bürgschaft dienen soll, sondern unverzüglicher Krieg die Folge davon seyn. Dieß halten wir für unvermeidlich. Frankreichs Politik geht dahin, Mehemed Ali die Erzwingung seiner Forderungen zu gestatten. Beim ersten Vorrücken Ibrahims zu diesem Zwecke würde eine russische Armee in Kleinasien und eine russische Flotte im Bosporus erscheinen. Der nächste Schritt in der französischen Politik ist, die Einfahrt in die Dardanellen durch die vereinigten Flotten zu erzwingen. Wir wollen hier nicht weiter untersuchen, ob dieß ausführbar wäre, denn ehe noch der Befehl dazu die Levante erreicht, ja, ehe er die Admiralität verlassen hätte, würde das Unterhaus die Mittel zur Ausführung eines solchen Unternehmens verweigert haben. Unter welchem Vorwande könnte die Regierung eine Kriegserklärung gegen Rußland rechtfertigen? Wäre sie nöthig, um die Integrität der Türkei zu sichern? Im Gegentheil, ihr Zweck wäre eine Zerstückelung der Türkei. Wird sie durch ausschließliche Anmaßungen Rußlands nothwendig gemacht, oder durch die Weigerung der Türkei, den gemeinsamen Schutz aller europäischen Mächte anzunehmen? Keineswegs. Wo also ist denn die Nothwendigkeit zu diesem Kriege? Wenigstens werdet ihr uns doch wohl irgend einen Vortheil davon aufzuzeigen haben. Die beständige Antwort hierauf ist: wir wollen die französische Allianz aufrecht erhalten und die Russen hindern nach Konstantinopel zu kommen. Nein, nein, ihr würdet weder das eine thun noch das andere verhindern. Weit davon entfernt, die Russen zu hindern nach Konstantinopel zu kommen, würde Frankreichs Politik, wenn England sie annähme, dieselben vielmehr sicherlich dorthin bringen, und zwar in dem allergefährlichsten Charakter, in welchem sie auftreten könnten, nämlich als die ausschließlichen Beschützer der Türkei gegen England und Frankreich. Und was die Aufrechterhaltung der französischen Allianz betrifft, so möchte sie allerdings wohl so lange zu bewahren seyn, bis wir die Dardanellenschlösser entwaffnet oder unsere Schiffe bei dem Versuch eingebüßt, bis wir die Türkei oder vielmehr die Ueberbleibsel der Türkei, an Nacken und Fersen gefesselt, Rußland zu Füßen geworfen, bis wir die widerstrebenden Interessen der Cabinette von Wien und St. Petersburg mit einander versöhnt hätten; und wenn wir dieß Alles gethan, um die Allianz aufrecht zu erhalten, würden wir uns gerade auf demselben Fleck befinden, wie jetzt, das heißt im Streit mit unserem Verbündeten über die Forderungen Mehemed Ali's. Diese Gründe zeigen klar, wie unpolitisch es wäre, und wie unmöglich es uns ist, das von Frankreich empfohlene Verfahren anzunehmen. Und wollte selbst der Minister ein für die Türkei so verderbliches und für Englands Interessen so nachtheiliges Verfahren anempfehlen, das Parlament würde es nimmermehr genehmigen. Aber man könnte sagen, wir betrachteten die Frage so, als ob sie durch den Tod Sultan Mahmuds gar keine Veränderung erlitten hätte. Unserer Ansicht nach hat sie dieß auch nicht. Hätte England die Forderungen Mehemeds unterstützt, oder wäre es auch nur neutral geblieben, so würde es in Konstantinopel an Bemühungen nicht gefehlt haben, die stark genug gewesen seyn würden, um den jetzigen Sultan zu bewegen, um Erfüllung des Tractats von Hunkiar Skelessi nachzusuchen. Diese Rücksicht allein hätte hinreichen müssen, Englands Benehmen zu bestimmen. Aber unser Beistand wurde nicht angeboten, um Sultan Mahmuds persönlicher Animosität zu willfahren, sondern um Interessen zu beschützen, die sich mit dem Inhaber des Thrones nicht ändern." Frankreich. Paris, 12 Febr. Marschall Maison ist gefährlich krank. General Sebastiani wird am 13 oder 14 Febr. in Paris erwartet. (Temps.) Die Summen, welche die Hayti'sche Regierun an Frankreich zu zahlen hat, um sie unter die vormaligen Colonisten von San Domingo, die ihren Besitz durch die Neger verloren haben, zu vertheilen, sollen in den Schatz abgeliefert, und darüber ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um diese Vertheilung anzuordnen. Bei diesem Anlaß schlug in der Pairskammersitzung am 11 Febr. die Commission durch ihren Berichterstatter, Hrn. v. Audiffret, ein Amendement vor, wodurch der Staat bei ausbleibender Zahlung von Seite der Republik Hayti Garant werden solle. Darüber entspann sich eine ernste Discussion. Das von dem HH. v. Harcourt und Mounier geschickt unterstützte, von dem Finanzminister aber schwach zurückgewiesene Amendement ward mit kleiner Mehrheit verworfen. Ohne uns über das Verdienst des Amendements zu erklären, müssen wir sagen, daß die Pairskammer unserer Ansicht nach nicht das Recht hatte, die Initiative in einer Finanzsache zu ergreifen. Nur die Deputirtenkammer kann in erster Instanz Finanzmaaßregeln votiren; die Pairskammer hat nur das Recht zu amendiren, wenn jene vorausgegangen ist. Es ist gut, daß die Pairskammer da ist, es wäre aber gefährlich, wenn sie die Gränzen ihrer Befugnisse überschritte. Die Verwerfung des Commissionsartikels verhindert sonach einen Conflict. Die Rentencommission hat beschlossen, daß man den Rentenbesitzern, welche zur Conversion Lust hätten, die Wahl zwischen verschiedenen Fonds anheimstellen solle. Sie sollen 4 1/2 Proc. al pari, oder einen oder mehrere Fonds mit niederem Zinse aber mit Steigerung des Capitals wählen können. Diese Beschlüsse wurden mit der Mehrheit von 6 gegen 3 Stimmen gefaßt. Die mit Prüfung der Dotation für den Herzog von Nemours beauftragte Commission war am 11 Febr. beisammen und erkannte mit 6 gegen 3 Stimmen an, daß die Privatdomäne unzureichend sey. Sie nahm mit derselben Mehrheit die von dem Ministerium vorgeschlagene Ziffer von 500,000 Fr. an, und wollte am folgenden Tag über einen Vorschlag, die Dauer dieser Dotation zu beschränken, sich aussprechen. Das Journal la Presse gibt folgende Notiz, die ihm mitgetheilt worden sey, es sagt nicht von wem: "Gerüchte, welche die Würde der russischen Regierung verletzten, kamen in Folge der Verhaftung des Hrn. Karl Durand in Umlauf, und wurden mit ziemlicher Leichtgläubigkeit aufgenommen, selbst, was sehr auffallend ist, von Personen, die bei ihrer hohen Stellung die Grundlosigkeit solcher Nachrichten am besten hätten kennen sollen. Ueber diesen Scandal gerechter Weise empört, erwartete der russische Geschäftsträger, daß ihm vom französischen Cabinet eine Aufforderung zukommen werde, die gehässigen Beschuldigungen gegen Rußland zurückzuweisen. Da keine Aufforderung dieser Art geschah, so erhielt Hr. v. Medem von seiner Regierung Befehl, dem Marschall Soult zu erklären, die russische die treffliche Auseinandersetzung der aus der Einigkeit der beiden Länder entspringenden Vortheile, welche in der Rede des Hrn. Thiers enthalten ist, vollkommen zu würdigen. Doch wären diese Vortheile auch zehnmal so bedeutend, als sie es sind, so würde es doch einem englischen Minister unmöglich, buchstäblich unmöglich seyn, diese Allianz aufrecht zu erhalten, wenn ihre Aufrechterhaltung davon abhängen sollte, daß wir uns Frankreich in seiner orientalischen Politik anschließen müßten. Wollte England die Politik Frankreichs annehmen, so würde nicht Frieden, für den nach Hrn. Thiers Erklärung die Allianz als Bürgschaft dienen soll, sondern unverzüglicher Krieg die Folge davon seyn. Dieß halten wir für unvermeidlich. Frankreichs Politik geht dahin, Mehemed Ali die Erzwingung seiner Forderungen zu gestatten. Beim ersten Vorrücken Ibrahims zu diesem Zwecke würde eine russische Armee in Kleinasien und eine russische Flotte im Bosporus erscheinen. Der nächste Schritt in der französischen Politik ist, die Einfahrt in die Dardanellen durch die vereinigten Flotten zu erzwingen. Wir wollen hier nicht weiter untersuchen, ob dieß ausführbar wäre, denn ehe noch der Befehl dazu die Levante erreicht, ja, ehe er die Admiralität verlassen hätte, würde das Unterhaus die Mittel zur Ausführung eines solchen Unternehmens verweigert haben. Unter welchem Vorwande könnte die Regierung eine Kriegserklärung gegen Rußland rechtfertigen? Wäre sie nöthig, um die Integrität der Türkei zu sichern? Im Gegentheil, ihr Zweck wäre eine Zerstückelung der Türkei. Wird sie durch ausschließliche Anmaßungen Rußlands nothwendig gemacht, oder durch die Weigerung der Türkei, den gemeinsamen Schutz aller europäischen Mächte anzunehmen? Keineswegs. Wo also ist denn die Nothwendigkeit zu diesem Kriege? Wenigstens werdet ihr uns doch wohl irgend einen Vortheil davon aufzuzeigen haben. Die beständige Antwort hierauf ist: wir wollen die französische Allianz aufrecht erhalten und die Russen hindern nach Konstantinopel zu kommen. Nein, nein, ihr würdet weder das eine thun noch das andere verhindern. Weit davon entfernt, die Russen zu hindern nach Konstantinopel zu kommen, würde Frankreichs Politik, wenn England sie annähme, dieselben vielmehr sicherlich dorthin bringen, und zwar in dem allergefährlichsten Charakter, in welchem sie auftreten könnten, nämlich als die ausschließlichen Beschützer der Türkei gegen England und Frankreich. Und was die Aufrechterhaltung der französischen Allianz betrifft, so möchte sie allerdings wohl so lange zu bewahren seyn, bis wir die Dardanellenschlösser entwaffnet oder unsere Schiffe bei dem Versuch eingebüßt, bis wir die Türkei oder vielmehr die Ueberbleibsel der Türkei, an Nacken und Fersen gefesselt, Rußland zu Füßen geworfen, bis wir die widerstrebenden Interessen der Cabinette von Wien und St. Petersburg mit einander versöhnt hätten; und wenn wir dieß Alles gethan, um die Allianz aufrecht zu erhalten, würden wir uns gerade auf demselben Fleck befinden, wie jetzt, das heißt im Streit mit unserem Verbündeten über die Forderungen Mehemed Ali's. Diese Gründe zeigen klar, wie unpolitisch es wäre, und wie unmöglich es uns ist, das von Frankreich empfohlene Verfahren anzunehmen. Und wollte selbst der Minister ein für die Türkei so verderbliches und für Englands Interessen so nachtheiliges Verfahren anempfehlen, das Parlament würde es nimmermehr genehmigen. Aber man könnte sagen, wir betrachteten die Frage so, als ob sie durch den Tod Sultan Mahmuds gar keine Veränderung erlitten hätte. Unserer Ansicht nach hat sie dieß auch nicht. Hätte England die Forderungen Mehemeds unterstützt, oder wäre es auch nur neutral geblieben, so würde es in Konstantinopel an Bemühungen nicht gefehlt haben, die stark genug gewesen seyn würden, um den jetzigen Sultan zu bewegen, um Erfüllung des Tractats von Hunkiar Skelessi nachzusuchen. Diese Rücksicht allein hätte hinreichen müssen, Englands Benehmen zu bestimmen. Aber unser Beistand wurde nicht angeboten, um Sultan Mahmuds persönlicher Animosität zu willfahren, sondern um Interessen zu beschützen, die sich mit dem Inhaber des Thrones nicht ändern.“ Frankreich. Paris, 12 Febr. Marschall Maison ist gefährlich krank. General Sebastiani wird am 13 oder 14 Febr. in Paris erwartet. (Temps.) Die Summen, welche die Hayti'sche Regierun an Frankreich zu zahlen hat, um sie unter die vormaligen Colonisten von San Domingo, die ihren Besitz durch die Neger verloren haben, zu vertheilen, sollen in den Schatz abgeliefert, und darüber ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um diese Vertheilung anzuordnen. Bei diesem Anlaß schlug in der Pairskammersitzung am 11 Febr. die Commission durch ihren Berichterstatter, Hrn. v. Audiffret, ein Amendement vor, wodurch der Staat bei ausbleibender Zahlung von Seite der Republik Hayti Garant werden solle. Darüber entspann sich eine ernste Discussion. Das von dem HH. v. Harcourt und Mounier geschickt unterstützte, von dem Finanzminister aber schwach zurückgewiesene Amendement ward mit kleiner Mehrheit verworfen. Ohne uns über das Verdienst des Amendements zu erklären, müssen wir sagen, daß die Pairskammer unserer Ansicht nach nicht das Recht hatte, die Initiative in einer Finanzsache zu ergreifen. Nur die Deputirtenkammer kann in erster Instanz Finanzmaaßregeln votiren; die Pairskammer hat nur das Recht zu amendiren, wenn jene vorausgegangen ist. Es ist gut, daß die Pairskammer da ist, es wäre aber gefährlich, wenn sie die Gränzen ihrer Befugnisse überschritte. Die Verwerfung des Commissionsartikels verhindert sonach einen Conflict. Die Rentencommission hat beschlossen, daß man den Rentenbesitzern, welche zur Conversion Lust hätten, die Wahl zwischen verschiedenen Fonds anheimstellen solle. Sie sollen 4 1/2 Proc. al pari, oder einen oder mehrere Fonds mit niederem Zinse aber mit Steigerung des Capitals wählen können. Diese Beschlüsse wurden mit der Mehrheit von 6 gegen 3 Stimmen gefaßt. Die mit Prüfung der Dotation für den Herzog von Nemours beauftragte Commission war am 11 Febr. beisammen und erkannte mit 6 gegen 3 Stimmen an, daß die Privatdomäne unzureichend sey. Sie nahm mit derselben Mehrheit die von dem Ministerium vorgeschlagene Ziffer von 500,000 Fr. an, und wollte am folgenden Tag über einen Vorschlag, die Dauer dieser Dotation zu beschränken, sich aussprechen. Das Journal la Presse gibt folgende Notiz, die ihm mitgetheilt worden sey, es sagt nicht von wem: „Gerüchte, welche die Würde der russischen Regierung verletzten, kamen in Folge der Verhaftung des Hrn. Karl Durand in Umlauf, und wurden mit ziemlicher Leichtgläubigkeit aufgenommen, selbst, was sehr auffallend ist, von Personen, die bei ihrer hohen Stellung die Grundlosigkeit solcher Nachrichten am besten hätten kennen sollen. Ueber diesen Scandal gerechter Weise empört, erwartete der russische Geschäftsträger, daß ihm vom französischen Cabinet eine Aufforderung zukommen werde, die gehässigen Beschuldigungen gegen Rußland zurückzuweisen. Da keine Aufforderung dieser Art geschah, so erhielt Hr. v. Medem von seiner Regierung Befehl, dem Marschall Soult zu erklären, die russische <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0004" n="0380"/> die treffliche Auseinandersetzung der aus der Einigkeit der beiden Länder entspringenden Vortheile, welche in der Rede des Hrn. Thiers enthalten ist, vollkommen zu würdigen. Doch wären diese Vortheile auch zehnmal so bedeutend, als sie es sind, so würde es doch einem englischen Minister unmöglich, buchstäblich unmöglich seyn, diese Allianz aufrecht zu erhalten, wenn ihre Aufrechterhaltung davon abhängen sollte, daß wir uns Frankreich in seiner orientalischen Politik anschließen müßten. Wollte England die Politik Frankreichs annehmen, so würde nicht Frieden, für den nach Hrn. Thiers Erklärung die Allianz als Bürgschaft dienen soll, sondern unverzüglicher Krieg die Folge davon seyn. Dieß halten wir für unvermeidlich. Frankreichs Politik geht dahin, Mehemed Ali die Erzwingung seiner Forderungen zu gestatten. Beim ersten Vorrücken Ibrahims zu diesem Zwecke würde eine russische Armee in Kleinasien und eine russische Flotte im Bosporus erscheinen. Der nächste Schritt in der französischen Politik ist, die Einfahrt in die Dardanellen durch die vereinigten Flotten zu erzwingen. Wir wollen hier nicht weiter untersuchen, ob dieß ausführbar wäre, denn ehe noch der Befehl dazu die Levante erreicht, ja, ehe er die Admiralität verlassen hätte, würde das Unterhaus die Mittel zur Ausführung eines solchen Unternehmens verweigert haben. Unter welchem Vorwande könnte die Regierung eine Kriegserklärung gegen Rußland rechtfertigen? Wäre sie nöthig, um die Integrität der Türkei zu sichern? Im Gegentheil, ihr Zweck wäre eine Zerstückelung der Türkei. Wird sie durch ausschließliche Anmaßungen Rußlands nothwendig gemacht, oder durch die Weigerung der Türkei, den gemeinsamen Schutz aller europäischen Mächte anzunehmen? Keineswegs. Wo also ist denn die Nothwendigkeit zu diesem Kriege? Wenigstens werdet ihr uns doch wohl irgend einen Vortheil davon aufzuzeigen haben. Die beständige Antwort hierauf ist: wir wollen die französische Allianz aufrecht erhalten und die Russen hindern nach Konstantinopel zu kommen. Nein, nein, ihr würdet weder das eine thun noch das andere verhindern. Weit davon entfernt, die Russen zu hindern nach Konstantinopel zu kommen, würde Frankreichs Politik, wenn England sie annähme, dieselben vielmehr sicherlich dorthin bringen, und zwar in dem allergefährlichsten Charakter, in welchem sie auftreten könnten, nämlich als die ausschließlichen Beschützer der Türkei gegen England und Frankreich. Und was die Aufrechterhaltung der französischen Allianz betrifft, so möchte sie allerdings wohl so lange zu bewahren seyn, bis wir die Dardanellenschlösser entwaffnet oder unsere Schiffe bei dem Versuch eingebüßt, bis wir die Türkei oder vielmehr die Ueberbleibsel der Türkei, an Nacken und Fersen gefesselt, Rußland zu Füßen geworfen, bis wir die widerstrebenden Interessen der Cabinette von Wien und St. Petersburg mit einander versöhnt hätten; und wenn wir dieß Alles gethan, um die Allianz aufrecht zu erhalten, würden wir uns gerade auf demselben Fleck befinden, wie jetzt, das heißt im Streit mit unserem Verbündeten über die Forderungen Mehemed Ali's. Diese Gründe zeigen klar, wie unpolitisch es wäre, und wie unmöglich es uns ist, das von Frankreich empfohlene Verfahren anzunehmen. Und wollte selbst der Minister ein für die Türkei so verderbliches und für Englands Interessen so nachtheiliges Verfahren anempfehlen, das Parlament würde es nimmermehr genehmigen. Aber man könnte sagen, wir betrachteten die Frage so, als ob sie durch den Tod Sultan Mahmuds gar keine Veränderung erlitten hätte. Unserer Ansicht nach hat sie dieß auch nicht. Hätte England die Forderungen Mehemeds unterstützt, oder wäre es auch nur neutral geblieben, so würde es in Konstantinopel an Bemühungen nicht gefehlt haben, die stark genug gewesen seyn würden, um den jetzigen Sultan zu bewegen, um Erfüllung des Tractats von Hunkiar Skelessi nachzusuchen. Diese Rücksicht allein hätte hinreichen müssen, Englands Benehmen zu bestimmen. Aber unser Beistand wurde nicht angeboten, um Sultan Mahmuds persönlicher Animosität zu willfahren, sondern um Interessen zu beschützen, die sich mit dem Inhaber des Thrones nicht ändern.“</p> </div> </div><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">Frankreich.</hi> </head><lb/> <div n="2"> <byline> <docAuthor> <gap reason="insignificant"/> </docAuthor> </byline> <dateline><hi rendition="#b">Paris,</hi> 12 Febr.</dateline><lb/> <p>Marschall Maison ist gefährlich krank.</p><lb/> <p>General Sebastiani wird am 13 oder 14 Febr. in Paris erwartet.</p><lb/> <p>(<hi rendition="#g">Temps</hi>.) Die Summen, welche die Hayti'sche Regierun an Frankreich zu zahlen hat, um sie unter die vormaligen Colonisten von San Domingo, die ihren Besitz durch die Neger verloren haben, zu vertheilen, sollen in den Schatz abgeliefert, und darüber ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um diese Vertheilung anzuordnen. Bei diesem Anlaß schlug in der Pairskammersitzung am 11 Febr. die Commission durch ihren Berichterstatter, Hrn. v. Audiffret, ein Amendement vor, wodurch der Staat bei ausbleibender Zahlung von Seite der Republik Hayti Garant werden solle. Darüber entspann sich eine ernste Discussion. Das von dem HH. v. Harcourt und Mounier geschickt unterstützte, von dem Finanzminister aber schwach zurückgewiesene Amendement ward mit kleiner Mehrheit verworfen. Ohne uns über das Verdienst des Amendements zu erklären, müssen wir sagen, daß die Pairskammer unserer Ansicht nach nicht das Recht hatte, die Initiative in einer Finanzsache zu ergreifen. Nur die Deputirtenkammer kann in erster Instanz Finanzmaaßregeln votiren; die Pairskammer hat nur das Recht zu amendiren, wenn jene vorausgegangen ist. Es ist gut, daß die Pairskammer da ist, es wäre aber gefährlich, wenn sie die Gränzen ihrer Befugnisse überschritte. Die Verwerfung des Commissionsartikels verhindert sonach einen Conflict.</p><lb/> <p>Die Rentencommission hat beschlossen, daß man den Rentenbesitzern, welche zur Conversion Lust hätten, die Wahl zwischen verschiedenen Fonds anheimstellen solle. Sie sollen 4 1/2 Proc. al pari, oder einen oder mehrere Fonds mit niederem Zinse aber mit Steigerung des Capitals wählen können. Diese Beschlüsse wurden mit der Mehrheit von 6 gegen 3 Stimmen gefaßt.</p><lb/> <p>Die mit Prüfung der Dotation für den Herzog von Nemours beauftragte Commission war am 11 Febr. beisammen und erkannte mit 6 gegen 3 Stimmen an, daß die Privatdomäne unzureichend sey. Sie nahm mit derselben Mehrheit die von dem Ministerium vorgeschlagene Ziffer von 500,000 Fr. an, und wollte am folgenden Tag über einen Vorschlag, die Dauer dieser Dotation zu beschränken, sich aussprechen.</p><lb/> <p>Das Journal <hi rendition="#g">la Presse</hi> gibt folgende Notiz, die ihm mitgetheilt worden sey, es sagt nicht von wem: „Gerüchte, welche die Würde der russischen Regierung verletzten, kamen in Folge der Verhaftung des Hrn. Karl Durand in Umlauf, und wurden mit ziemlicher Leichtgläubigkeit aufgenommen, selbst, was sehr auffallend ist, von Personen, die bei ihrer hohen Stellung die Grundlosigkeit solcher Nachrichten am besten hätten kennen sollen. Ueber diesen Scandal gerechter Weise empört, erwartete der russische Geschäftsträger, daß ihm vom französischen Cabinet eine Aufforderung zukommen werde, die gehässigen Beschuldigungen gegen Rußland zurückzuweisen. Da keine Aufforderung dieser Art geschah, so erhielt Hr. v. Medem von seiner Regierung Befehl, dem Marschall Soult zu erklären, die russische<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0380/0004]
die treffliche Auseinandersetzung der aus der Einigkeit der beiden Länder entspringenden Vortheile, welche in der Rede des Hrn. Thiers enthalten ist, vollkommen zu würdigen. Doch wären diese Vortheile auch zehnmal so bedeutend, als sie es sind, so würde es doch einem englischen Minister unmöglich, buchstäblich unmöglich seyn, diese Allianz aufrecht zu erhalten, wenn ihre Aufrechterhaltung davon abhängen sollte, daß wir uns Frankreich in seiner orientalischen Politik anschließen müßten. Wollte England die Politik Frankreichs annehmen, so würde nicht Frieden, für den nach Hrn. Thiers Erklärung die Allianz als Bürgschaft dienen soll, sondern unverzüglicher Krieg die Folge davon seyn. Dieß halten wir für unvermeidlich. Frankreichs Politik geht dahin, Mehemed Ali die Erzwingung seiner Forderungen zu gestatten. Beim ersten Vorrücken Ibrahims zu diesem Zwecke würde eine russische Armee in Kleinasien und eine russische Flotte im Bosporus erscheinen. Der nächste Schritt in der französischen Politik ist, die Einfahrt in die Dardanellen durch die vereinigten Flotten zu erzwingen. Wir wollen hier nicht weiter untersuchen, ob dieß ausführbar wäre, denn ehe noch der Befehl dazu die Levante erreicht, ja, ehe er die Admiralität verlassen hätte, würde das Unterhaus die Mittel zur Ausführung eines solchen Unternehmens verweigert haben. Unter welchem Vorwande könnte die Regierung eine Kriegserklärung gegen Rußland rechtfertigen? Wäre sie nöthig, um die Integrität der Türkei zu sichern? Im Gegentheil, ihr Zweck wäre eine Zerstückelung der Türkei. Wird sie durch ausschließliche Anmaßungen Rußlands nothwendig gemacht, oder durch die Weigerung der Türkei, den gemeinsamen Schutz aller europäischen Mächte anzunehmen? Keineswegs. Wo also ist denn die Nothwendigkeit zu diesem Kriege? Wenigstens werdet ihr uns doch wohl irgend einen Vortheil davon aufzuzeigen haben. Die beständige Antwort hierauf ist: wir wollen die französische Allianz aufrecht erhalten und die Russen hindern nach Konstantinopel zu kommen. Nein, nein, ihr würdet weder das eine thun noch das andere verhindern. Weit davon entfernt, die Russen zu hindern nach Konstantinopel zu kommen, würde Frankreichs Politik, wenn England sie annähme, dieselben vielmehr sicherlich dorthin bringen, und zwar in dem allergefährlichsten Charakter, in welchem sie auftreten könnten, nämlich als die ausschließlichen Beschützer der Türkei gegen England und Frankreich. Und was die Aufrechterhaltung der französischen Allianz betrifft, so möchte sie allerdings wohl so lange zu bewahren seyn, bis wir die Dardanellenschlösser entwaffnet oder unsere Schiffe bei dem Versuch eingebüßt, bis wir die Türkei oder vielmehr die Ueberbleibsel der Türkei, an Nacken und Fersen gefesselt, Rußland zu Füßen geworfen, bis wir die widerstrebenden Interessen der Cabinette von Wien und St. Petersburg mit einander versöhnt hätten; und wenn wir dieß Alles gethan, um die Allianz aufrecht zu erhalten, würden wir uns gerade auf demselben Fleck befinden, wie jetzt, das heißt im Streit mit unserem Verbündeten über die Forderungen Mehemed Ali's. Diese Gründe zeigen klar, wie unpolitisch es wäre, und wie unmöglich es uns ist, das von Frankreich empfohlene Verfahren anzunehmen. Und wollte selbst der Minister ein für die Türkei so verderbliches und für Englands Interessen so nachtheiliges Verfahren anempfehlen, das Parlament würde es nimmermehr genehmigen. Aber man könnte sagen, wir betrachteten die Frage so, als ob sie durch den Tod Sultan Mahmuds gar keine Veränderung erlitten hätte. Unserer Ansicht nach hat sie dieß auch nicht. Hätte England die Forderungen Mehemeds unterstützt, oder wäre es auch nur neutral geblieben, so würde es in Konstantinopel an Bemühungen nicht gefehlt haben, die stark genug gewesen seyn würden, um den jetzigen Sultan zu bewegen, um Erfüllung des Tractats von Hunkiar Skelessi nachzusuchen. Diese Rücksicht allein hätte hinreichen müssen, Englands Benehmen zu bestimmen. Aber unser Beistand wurde nicht angeboten, um Sultan Mahmuds persönlicher Animosität zu willfahren, sondern um Interessen zu beschützen, die sich mit dem Inhaber des Thrones nicht ändern.“
Frankreich.
_ Paris, 12 Febr.
Marschall Maison ist gefährlich krank.
General Sebastiani wird am 13 oder 14 Febr. in Paris erwartet.
(Temps.) Die Summen, welche die Hayti'sche Regierun an Frankreich zu zahlen hat, um sie unter die vormaligen Colonisten von San Domingo, die ihren Besitz durch die Neger verloren haben, zu vertheilen, sollen in den Schatz abgeliefert, und darüber ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um diese Vertheilung anzuordnen. Bei diesem Anlaß schlug in der Pairskammersitzung am 11 Febr. die Commission durch ihren Berichterstatter, Hrn. v. Audiffret, ein Amendement vor, wodurch der Staat bei ausbleibender Zahlung von Seite der Republik Hayti Garant werden solle. Darüber entspann sich eine ernste Discussion. Das von dem HH. v. Harcourt und Mounier geschickt unterstützte, von dem Finanzminister aber schwach zurückgewiesene Amendement ward mit kleiner Mehrheit verworfen. Ohne uns über das Verdienst des Amendements zu erklären, müssen wir sagen, daß die Pairskammer unserer Ansicht nach nicht das Recht hatte, die Initiative in einer Finanzsache zu ergreifen. Nur die Deputirtenkammer kann in erster Instanz Finanzmaaßregeln votiren; die Pairskammer hat nur das Recht zu amendiren, wenn jene vorausgegangen ist. Es ist gut, daß die Pairskammer da ist, es wäre aber gefährlich, wenn sie die Gränzen ihrer Befugnisse überschritte. Die Verwerfung des Commissionsartikels verhindert sonach einen Conflict.
Die Rentencommission hat beschlossen, daß man den Rentenbesitzern, welche zur Conversion Lust hätten, die Wahl zwischen verschiedenen Fonds anheimstellen solle. Sie sollen 4 1/2 Proc. al pari, oder einen oder mehrere Fonds mit niederem Zinse aber mit Steigerung des Capitals wählen können. Diese Beschlüsse wurden mit der Mehrheit von 6 gegen 3 Stimmen gefaßt.
Die mit Prüfung der Dotation für den Herzog von Nemours beauftragte Commission war am 11 Febr. beisammen und erkannte mit 6 gegen 3 Stimmen an, daß die Privatdomäne unzureichend sey. Sie nahm mit derselben Mehrheit die von dem Ministerium vorgeschlagene Ziffer von 500,000 Fr. an, und wollte am folgenden Tag über einen Vorschlag, die Dauer dieser Dotation zu beschränken, sich aussprechen.
Das Journal la Presse gibt folgende Notiz, die ihm mitgetheilt worden sey, es sagt nicht von wem: „Gerüchte, welche die Würde der russischen Regierung verletzten, kamen in Folge der Verhaftung des Hrn. Karl Durand in Umlauf, und wurden mit ziemlicher Leichtgläubigkeit aufgenommen, selbst, was sehr auffallend ist, von Personen, die bei ihrer hohen Stellung die Grundlosigkeit solcher Nachrichten am besten hätten kennen sollen. Ueber diesen Scandal gerechter Weise empört, erwartete der russische Geschäftsträger, daß ihm vom französischen Cabinet eine Aufforderung zukommen werde, die gehässigen Beschuldigungen gegen Rußland zurückzuweisen. Da keine Aufforderung dieser Art geschah, so erhielt Hr. v. Medem von seiner Regierung Befehl, dem Marschall Soult zu erklären, die russische
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |