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Allgemeine Zeitung. Nr. 53. Augsburg, 22. Februar 1840.

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Regenten selbst vorhanden sind, so antworten wir: das Gesetz und die öffentliche Meinung, die eine eben so große Potenz in rein monarchischen, wie in constitutionellen Ländern ist, deren Manifestationen selbst nicht der obscurste Censurzwang, und nicht die ungebührlichsten Repressivmaaßregeln aufzuhalten vermöchten; abgesehen davon, daß einem gewissenhaften Monarchen vorsätzliche Verletzungen der Gesetze wohl schwerlich in den Sinn kommen dürften. Wie das Gesetz auch selbst gegen den Monarchen zu schützen vermag, sehen wir an so vielen verlornen Processen des Fiscus in allen Ländern. "Tel est mon plaisir," spricht heute kein Herrscher in Europa aus. Will man uns auf den Despotismus und die frühere Willkürregierung von Staaten, w. z. B. Spanien, Portugal etc. hinweisen, so zeigt sich gerade in diesen der Unterschied zwischen reiner Monarchie und Absolutismus eben so abschreckend als belehrend: die Revolution ließ nicht lange auf sich warten!

Mit größerm Gewicht läßt sich einwerfen, daß bei dem Wechsel der Regenten durch den Tod die Zukunft ohne Garantien gelassen werde. Aber auch dieser Einwurf ist mehr scheinbar als wirklich. Der Ministerwechsel in constitutionellen Staaten und der gewöhnlich damit verbundene der Beamten zieht weit häufiger einen Systemwechsel nach sich, als der Thronwechsel in rein monarchischen Staaten, wo die Grund-Maximen der Politik meist auf bestimmter überkommenen Basis beruhen, und unter allen Umständen gegeben sind. Gehen wir hier wieder auf Oesterreich zurück. Der Tod Kaisers Franz I war gewiß ein Ereigniß, geeignet, die Stabilität der Institutionen, wie die Festigkeit der inneren Bindemittel des Staats auf die Probe zu stellen. Was erblicken wir? dieselben Verhältnisse, dieselben Grundsätze, dieselben Personen! Und diese Stätigkeit hat den nothwendigen, in der Zeit, und durch sie bedingten Fortschritt nirgends aufgehalten. - Kaiser Franz hatte sich in der Person seines Bruders des Erzherzogs Ludwig einen Gehülfen anerzogen, auf dessen Schultern er getrost einen Theil der Regierungssorgen legen konnte, der in seinen alten Tagen seine treueste und gewohnteste Stütze gewesen. Dieselbe Stütze ist der erlauchte Prinz dem Nachfolger; was er dem Vater gewesen, ist er dem Sohne geblieben. Dieselben Männer des Vertrauens, die Kaiser Franz noch sonst zu Rath und That berufen hatte, sind die Beistände des Sohnes; ihre Stellung hat sich nicht um ein Haar geändert, sie ist dieselbe wohlthätige, erprobte geblieben, die sie früher war, und vor wie nach liegt der Schlußstein der Monarchie in der Person des Monarchen, so wie die letzte Entscheidung in seinen Händen. Dieß ist der Stand der Verhältnisse in jenem Lande; keine andern gibt es. Dieses Sachverhältniß, das Niemand, dem irgend ein Blick in das innere Getriebe der Maschine gestattet ist, in Abrede stellen wird, zeigt klar, daß auch im Fall eines Regentenwechsels die Garantien der öffentlichen Wohlfahrt in einem monarchischen Staate weit weniger in Frage gestellt sind, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Hier leistet eine lang durchgeprobte, durch den Erfolg bewährte, festgestellte Methode dasselbe, was das Grundgesetz constitutioneller Länder leistet. Nicht die Form also ist es, um die es sich handelt, wenn von der besten Verwaltung die Rede ist. Wie die Form verschieden, und nach ihren inneren Bedingungen in der Natur zur Erscheinung kommt, wie sie in Werken des Geistes, in Leistungen der Kunst ein, aus der Eigenthümlichkeit des inneren Wesens Hervorgegangenes seyn muß, kann sie weder eine willkürliche, noch eine und dieselbe für alle Staaten seyn. Jeder Staat ist berufen, seine Aufgabe nach seinen gegebenen Prämissen zu lösen. Löst er sie im Geiste einer würdigen Freiheit, im Geiste der Gerechtigkeit, im Geiste fortschreitender Entwickelung aller ihm gegebenen Elemente, ist die Wohlfahrt der Staatsgesellschaft erhalten, vermehrt, gesichert - dann hat Pope's angeführter Vers seine vollkommene Geltung erlangt.

Türkei.

Das Journal Sud schreibt aus Konstantinopel vom 27 Jan.: "Ich melde Ihnen einen Vorfall, der nicht sehr geeignet ist, die Allianz, die zwischen Rußland und England geschlossen seyn soll, fester zu knüpfen, nämlich die Verhaftung eines Polen im Hause eines englischen Unterthanen zu Konstantinopel und dessen Ablieferung an die russische Botschaft. Hr. Bell, der bereits durch die Sache des Vixen bekannt ist, kam vor einiger Zeit aus Tscherkessien zurück, wo er sich zwei Jahre aufgehalten hatte. Er hatte einen Polen bei sich, der in seinem Dienste gewesen seyn, aber einen thätigen Theil an dem Kriege der Tscherkessen gegen die Russen genommen haben soll. Die russische Gesandtschaft wandte Alles an, um sich dieses Mannes zu bemächtigen, und vor zwei Tagen benützte sie den Umstand, daß Hr. Bell dem Lord Ponsonby einen Besuch in Therapia machte, und ließ durch Vermittlung der Pforte vier Janitscharen in sein Haus schicken, die sich des Polen bemächtigen und ihn an die russische Gesandtschaft ablieferten. Was wird nun Lord Ponsonby bei einer solchen Wohnungsverletzung und Entführung eines Individuums thun, das im Dienste eines Engländers war? - Von der Botschaft des Hrn. v. Sercey hat man sehr gute Nachrichten, Er ist in Erzerum angekommen, wo er von allen unsern Landsleuten mit der größten Auszeichnung empfangen ward. Hafiz Pascha hat dem Botschafter das Pferd, das er in der Schlacht von Nisib geritten, geschenkt. Die Botschaft hat ihre Reise fortgesetzt, und bei der milden Witterung läßt sich hoffen, daß sie schnell am Ort ihrer Bestimmung eintreffen wird."

Regenten selbst vorhanden sind, so antworten wir: das Gesetz und die öffentliche Meinung, die eine eben so große Potenz in rein monarchischen, wie in constitutionellen Ländern ist, deren Manifestationen selbst nicht der obscurste Censurzwang, und nicht die ungebührlichsten Repressivmaaßregeln aufzuhalten vermöchten; abgesehen davon, daß einem gewissenhaften Monarchen vorsätzliche Verletzungen der Gesetze wohl schwerlich in den Sinn kommen dürften. Wie das Gesetz auch selbst gegen den Monarchen zu schützen vermag, sehen wir an so vielen verlornen Processen des Fiscus in allen Ländern. „Tel est mon plaisir,“ spricht heute kein Herrscher in Europa aus. Will man uns auf den Despotismus und die frühere Willkürregierung von Staaten, w. z. B. Spanien, Portugal etc. hinweisen, so zeigt sich gerade in diesen der Unterschied zwischen reiner Monarchie und Absolutismus eben so abschreckend als belehrend: die Revolution ließ nicht lange auf sich warten!

Mit größerm Gewicht läßt sich einwerfen, daß bei dem Wechsel der Regenten durch den Tod die Zukunft ohne Garantien gelassen werde. Aber auch dieser Einwurf ist mehr scheinbar als wirklich. Der Ministerwechsel in constitutionellen Staaten und der gewöhnlich damit verbundene der Beamten zieht weit häufiger einen Systemwechsel nach sich, als der Thronwechsel in rein monarchischen Staaten, wo die Grund-Maximen der Politik meist auf bestimmter überkommenen Basis beruhen, und unter allen Umständen gegeben sind. Gehen wir hier wieder auf Oesterreich zurück. Der Tod Kaisers Franz I war gewiß ein Ereigniß, geeignet, die Stabilität der Institutionen, wie die Festigkeit der inneren Bindemittel des Staats auf die Probe zu stellen. Was erblicken wir? dieselben Verhältnisse, dieselben Grundsätze, dieselben Personen! Und diese Stätigkeit hat den nothwendigen, in der Zeit, und durch sie bedingten Fortschritt nirgends aufgehalten. – Kaiser Franz hatte sich in der Person seines Bruders des Erzherzogs Ludwig einen Gehülfen anerzogen, auf dessen Schultern er getrost einen Theil der Regierungssorgen legen konnte, der in seinen alten Tagen seine treueste und gewohnteste Stütze gewesen. Dieselbe Stütze ist der erlauchte Prinz dem Nachfolger; was er dem Vater gewesen, ist er dem Sohne geblieben. Dieselben Männer des Vertrauens, die Kaiser Franz noch sonst zu Rath und That berufen hatte, sind die Beistände des Sohnes; ihre Stellung hat sich nicht um ein Haar geändert, sie ist dieselbe wohlthätige, erprobte geblieben, die sie früher war, und vor wie nach liegt der Schlußstein der Monarchie in der Person des Monarchen, so wie die letzte Entscheidung in seinen Händen. Dieß ist der Stand der Verhältnisse in jenem Lande; keine andern gibt es. Dieses Sachverhältniß, das Niemand, dem irgend ein Blick in das innere Getriebe der Maschine gestattet ist, in Abrede stellen wird, zeigt klar, daß auch im Fall eines Regentenwechsels die Garantien der öffentlichen Wohlfahrt in einem monarchischen Staate weit weniger in Frage gestellt sind, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Hier leistet eine lang durchgeprobte, durch den Erfolg bewährte, festgestellte Methode dasselbe, was das Grundgesetz constitutioneller Länder leistet. Nicht die Form also ist es, um die es sich handelt, wenn von der besten Verwaltung die Rede ist. Wie die Form verschieden, und nach ihren inneren Bedingungen in der Natur zur Erscheinung kommt, wie sie in Werken des Geistes, in Leistungen der Kunst ein, aus der Eigenthümlichkeit des inneren Wesens Hervorgegangenes seyn muß, kann sie weder eine willkürliche, noch eine und dieselbe für alle Staaten seyn. Jeder Staat ist berufen, seine Aufgabe nach seinen gegebenen Prämissen zu lösen. Löst er sie im Geiste einer würdigen Freiheit, im Geiste der Gerechtigkeit, im Geiste fortschreitender Entwickelung aller ihm gegebenen Elemente, ist die Wohlfahrt der Staatsgesellschaft erhalten, vermehrt, gesichert – dann hat Pope's angeführter Vers seine vollkommene Geltung erlangt.

Türkei.

Das Journal Sud schreibt aus Konstantinopel vom 27 Jan.: „Ich melde Ihnen einen Vorfall, der nicht sehr geeignet ist, die Allianz, die zwischen Rußland und England geschlossen seyn soll, fester zu knüpfen, nämlich die Verhaftung eines Polen im Hause eines englischen Unterthanen zu Konstantinopel und dessen Ablieferung an die russische Botschaft. Hr. Bell, der bereits durch die Sache des Vixen bekannt ist, kam vor einiger Zeit aus Tscherkessien zurück, wo er sich zwei Jahre aufgehalten hatte. Er hatte einen Polen bei sich, der in seinem Dienste gewesen seyn, aber einen thätigen Theil an dem Kriege der Tscherkessen gegen die Russen genommen haben soll. Die russische Gesandtschaft wandte Alles an, um sich dieses Mannes zu bemächtigen, und vor zwei Tagen benützte sie den Umstand, daß Hr. Bell dem Lord Ponsonby einen Besuch in Therapia machte, und ließ durch Vermittlung der Pforte vier Janitscharen in sein Haus schicken, die sich des Polen bemächtigen und ihn an die russische Gesandtschaft ablieferten. Was wird nun Lord Ponsonby bei einer solchen Wohnungsverletzung und Entführung eines Individuums thun, das im Dienste eines Engländers war? – Von der Botschaft des Hrn. v. Sercey hat man sehr gute Nachrichten, Er ist in Erzerum angekommen, wo er von allen unsern Landsleuten mit der größten Auszeichnung empfangen ward. Hafiz Pascha hat dem Botschafter das Pferd, das er in der Schlacht von Nisib geritten, geschenkt. Die Botschaft hat ihre Reise fortgesetzt, und bei der milden Witterung läßt sich hoffen, daß sie schnell am Ort ihrer Bestimmung eintreffen wird.“

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Regenten selbst vorhanden sind, so antworten wir: das Gesetz und die öffentliche Meinung, die eine eben so große Potenz in rein monarchischen, wie in constitutionellen Ländern ist, deren Manifestationen selbst nicht der obscurste Censurzwang, und nicht die ungebührlichsten Repressivmaaßregeln aufzuhalten vermöchten; abgesehen davon, daß einem gewissenhaften Monarchen vorsätzliche Verletzungen der Gesetze wohl schwerlich in den Sinn kommen dürften. Wie das Gesetz auch selbst gegen den Monarchen zu schützen vermag, sehen wir an so vielen verlornen Processen des Fiscus in allen Ländern. &#x201E;Tel est mon plaisir,&#x201C; spricht heute kein Herrscher in Europa aus. Will man uns auf den Despotismus und die frühere Willkürregierung von Staaten, w. z. B. Spanien, Portugal etc. hinweisen, so zeigt sich gerade in diesen der Unterschied zwischen reiner Monarchie und Absolutismus eben so abschreckend als belehrend: die Revolution ließ nicht lange auf sich warten!</p><lb/>
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[0424/0008] Regenten selbst vorhanden sind, so antworten wir: das Gesetz und die öffentliche Meinung, die eine eben so große Potenz in rein monarchischen, wie in constitutionellen Ländern ist, deren Manifestationen selbst nicht der obscurste Censurzwang, und nicht die ungebührlichsten Repressivmaaßregeln aufzuhalten vermöchten; abgesehen davon, daß einem gewissenhaften Monarchen vorsätzliche Verletzungen der Gesetze wohl schwerlich in den Sinn kommen dürften. Wie das Gesetz auch selbst gegen den Monarchen zu schützen vermag, sehen wir an so vielen verlornen Processen des Fiscus in allen Ländern. „Tel est mon plaisir,“ spricht heute kein Herrscher in Europa aus. Will man uns auf den Despotismus und die frühere Willkürregierung von Staaten, w. z. B. Spanien, Portugal etc. hinweisen, so zeigt sich gerade in diesen der Unterschied zwischen reiner Monarchie und Absolutismus eben so abschreckend als belehrend: die Revolution ließ nicht lange auf sich warten! Mit größerm Gewicht läßt sich einwerfen, daß bei dem Wechsel der Regenten durch den Tod die Zukunft ohne Garantien gelassen werde. Aber auch dieser Einwurf ist mehr scheinbar als wirklich. Der Ministerwechsel in constitutionellen Staaten und der gewöhnlich damit verbundene der Beamten zieht weit häufiger einen Systemwechsel nach sich, als der Thronwechsel in rein monarchischen Staaten, wo die Grund-Maximen der Politik meist auf bestimmter überkommenen Basis beruhen, und unter allen Umständen gegeben sind. Gehen wir hier wieder auf Oesterreich zurück. Der Tod Kaisers Franz I war gewiß ein Ereigniß, geeignet, die Stabilität der Institutionen, wie die Festigkeit der inneren Bindemittel des Staats auf die Probe zu stellen. Was erblicken wir? dieselben Verhältnisse, dieselben Grundsätze, dieselben Personen! Und diese Stätigkeit hat den nothwendigen, in der Zeit, und durch sie bedingten Fortschritt nirgends aufgehalten. – Kaiser Franz hatte sich in der Person seines Bruders des Erzherzogs Ludwig einen Gehülfen anerzogen, auf dessen Schultern er getrost einen Theil der Regierungssorgen legen konnte, der in seinen alten Tagen seine treueste und gewohnteste Stütze gewesen. Dieselbe Stütze ist der erlauchte Prinz dem Nachfolger; was er dem Vater gewesen, ist er dem Sohne geblieben. Dieselben Männer des Vertrauens, die Kaiser Franz noch sonst zu Rath und That berufen hatte, sind die Beistände des Sohnes; ihre Stellung hat sich nicht um ein Haar geändert, sie ist dieselbe wohlthätige, erprobte geblieben, die sie früher war, und vor wie nach liegt der Schlußstein der Monarchie in der Person des Monarchen, so wie die letzte Entscheidung in seinen Händen. Dieß ist der Stand der Verhältnisse in jenem Lande; keine andern gibt es. Dieses Sachverhältniß, das Niemand, dem irgend ein Blick in das innere Getriebe der Maschine gestattet ist, in Abrede stellen wird, zeigt klar, daß auch im Fall eines Regentenwechsels die Garantien der öffentlichen Wohlfahrt in einem monarchischen Staate weit weniger in Frage gestellt sind, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Hier leistet eine lang durchgeprobte, durch den Erfolg bewährte, festgestellte Methode dasselbe, was das Grundgesetz constitutioneller Länder leistet. Nicht die Form also ist es, um die es sich handelt, wenn von der besten Verwaltung die Rede ist. Wie die Form verschieden, und nach ihren inneren Bedingungen in der Natur zur Erscheinung kommt, wie sie in Werken des Geistes, in Leistungen der Kunst ein, aus der Eigenthümlichkeit des inneren Wesens Hervorgegangenes seyn muß, kann sie weder eine willkürliche, noch eine und dieselbe für alle Staaten seyn. Jeder Staat ist berufen, seine Aufgabe nach seinen gegebenen Prämissen zu lösen. Löst er sie im Geiste einer würdigen Freiheit, im Geiste der Gerechtigkeit, im Geiste fortschreitender Entwickelung aller ihm gegebenen Elemente, ist die Wohlfahrt der Staatsgesellschaft erhalten, vermehrt, gesichert – dann hat Pope's angeführter Vers seine vollkommene Geltung erlangt. Türkei. Das Journal Sud schreibt aus Konstantinopel vom 27 Jan.: „Ich melde Ihnen einen Vorfall, der nicht sehr geeignet ist, die Allianz, die zwischen Rußland und England geschlossen seyn soll, fester zu knüpfen, nämlich die Verhaftung eines Polen im Hause eines englischen Unterthanen zu Konstantinopel und dessen Ablieferung an die russische Botschaft. Hr. Bell, der bereits durch die Sache des Vixen bekannt ist, kam vor einiger Zeit aus Tscherkessien zurück, wo er sich zwei Jahre aufgehalten hatte. Er hatte einen Polen bei sich, der in seinem Dienste gewesen seyn, aber einen thätigen Theil an dem Kriege der Tscherkessen gegen die Russen genommen haben soll. Die russische Gesandtschaft wandte Alles an, um sich dieses Mannes zu bemächtigen, und vor zwei Tagen benützte sie den Umstand, daß Hr. Bell dem Lord Ponsonby einen Besuch in Therapia machte, und ließ durch Vermittlung der Pforte vier Janitscharen in sein Haus schicken, die sich des Polen bemächtigen und ihn an die russische Gesandtschaft ablieferten. Was wird nun Lord Ponsonby bei einer solchen Wohnungsverletzung und Entführung eines Individuums thun, das im Dienste eines Engländers war? – Von der Botschaft des Hrn. v. Sercey hat man sehr gute Nachrichten, Er ist in Erzerum angekommen, wo er von allen unsern Landsleuten mit der größten Auszeichnung empfangen ward. Hafiz Pascha hat dem Botschafter das Pferd, das er in der Schlacht von Nisib geritten, geschenkt. Die Botschaft hat ihre Reise fortgesetzt, und bei der milden Witterung läßt sich hoffen, daß sie schnell am Ort ihrer Bestimmung eintreffen wird.“

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Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 53. Augsburg, 22. Februar 1840, S. 0424. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_053_18400222/8>, abgerufen am 03.12.2024.