Allgemeine Zeitung. Nr. 59. Augsburg, 28. Februar 1840.wenigstens nicht sehr gerne gesehen zu werden scheint, so zweifeln Viele daran, daß die öffentliche Feier in unserer Stadt verstattet werden wird. Diese Besorgniß, voreilig wie sie ist, halten Andere auch von allen Wahrscheinlichkeitsgründen entblößt. Mainz hat nicht nur das allgemeine Interesse bei der Verherrlichung der großen Erfindung, sondern auch das specielle und locale, daß der Erfinder und die Erfindung aus seiner Mitte hervorgegangen. Man könnte sich in den höhern Kreisen eine Abneigung gegen Demonstrationen von Volksempfindungen denken, wie groß man wolle, und viel größer, als sie ohne Zweifel irgendwo besteht, und dessen ungeachtet noch der Hoffnung Raum geben, daß die Feier eines den hiesigen Ort so nahe angehenden Ereignisses ohne Anstand gestattet würde. Die lange Verzögerung der Genehmigung hat aber unstreitig den Nachtheil, daß das Fest weniger großartig ausfällt, als es beabsichtigt wurde, und als es der Würde seines Gegenstandes entsprechend wäre. Ueberhaupt wird es schwer seyn, die Erwartungen zu befriedigen: die Feier des Guttenberg-Festes im Jahr 1837 liegt noch zu nahe, und man muß die Vergleichung fürchten, da damals Alles aufgeboten wurde, was an Mitteln zu Gebote stand, auch nach der Bedeutung der Feier Mainz als natürlicher Mittelpunkt von nah und fern begrüßt werden konnte. Die bevorstehende Feier gilt aber einem welthistorischen Gemeingute, und wird daher überall, wo Sinn dafür existirt, stattfinden. Auf ein Zusammenströmen von nah und fern, wie vor drei Jahren, haben wir also in Mainz nicht zu rechnen. - Die Eröffnung der Eisenbahn von Kassel nach Wiesbaden wird in einigen Tagen erwartet werden dürfen. Zwar ist noch immer kein Arrangement zwischen dem Comite und der Postverwaltung zu Stande gekommen, in dessen Mangel bisher außer der verzögerten Ankunft der Locomotive, der einzige Hinderungsgrund (nicht in Beschädigungen der Bahn durch Frost und Regen, wie einige Blätter meldeten) lag: aber das großherzogl. hessische Ministerium hat die Versicherung ertheilt, daß aus dem Factum der Bahneröffnung keine dem Interesse des Comite's nachtheiligen Consequenzen hergeleitet werden sollen, und auf diesen Grund ist nun der Beschluß gefaßt, die Bahn dem Publicum unverzüglich zu eröffnen. - In der vergangenen Nacht wurde der famöse Industrieritter v. Höbel von dem hiesigen Assisenhofe zur zehnjähriger Zwangsarbeitsstrafe verurtheilt. - Die Kälte ist seit einigen Tagen so groß, daß bereits vorgestern die Schiffbrücke abgeführt werden mußte; heute früh 7 Uhr hatten wir 9 Grade Reaumur unter 0. Dresden, 20 Febr. Wir lassen einige Details folgen über die heutige Sitzung der zweiten Kammer, wo der Bericht der außerordentlichen Deputation, die hannover'sche Verfassungsfrage betreffend, zur Berathung und Beschlußfassung gelangt ist. An der allgemeinen Debatte nahmen, außer dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Finanzminister v. Zeschau, und dem Referenten (v. Watzdorf), überhaupt zwölf Redner Theil. Es waren nach der Reihe ihres Auftretens die Abgeordneten Eisenstuck, Braun, Secretär Hensel, Todt, Clauß, Secretär Dr. Schröder, Rahlenbeck, v. Mayer, Schäffer, Sachße, Dr. Platzmann und Klinger. Gegner des Deputationsgutachtens gab es gar nicht. Nur Secretär Hensel und Schäffer machten insofern einige kleine Ausstellungen, als der erstere nicht damit zufrieden war, daß im Berichte nur des Beispiels der sieben Göttinger Professoren gedacht sey, da es doch auch noch viele andere muthige Vertheidiger des hannover'schen Staatsgrundgesetzes gegeben habe, der letztere aber durch eine Anfrage an den Referenten rügend bemerkte, daß die Deputation über die Mittheilung der Regierung bezüglich des eigentlichen Verlangens des Abgeordneten Eisenstuck nach Aufklärung wegen des frühern Sachverlaufs zu kurz hinweggegangen sey. Am auffallendsten trat die Rede des Abgeordneten Todt hervor, der im Feuereifer für die Interessen des hannover'schen Volks seine Gründe in etwas zu poetischer Färbung mittheilte, daher er auf den Antrag des Ministers vom Präsidenten dreimal unterbrochen und zu einer ruhigern Darstellung vermahnt wurde. Bei der letzten Unterbrechung, nachdem der Sprecher auf die möglichen Folgen der obschwebenden Wirren durch Anführung einer Stelle aus Schillers "Tell" (Stauffacher: "Zum letzten Mittel, wenn kein andres mehr verfangen will, ist ihm das Schwert gegeben!") aufmerksam gemacht hatte, erhoben sich sämmtliche anwesende Minister, und v. Zeschau (der schon bei dem Beginne der Verhandlung den Wunsch ausgesprochen hatte, die Kammer möge keine Veranlassung zu einer geheimen Sitzung geben) erklärte Todts Rede geradezu für "revolutionär" (wogegen aber Todt protestirte, da man ihn nicht habe ausreden lassen), und bemerkte, daß, wenn ähnliche Aeußerungen nicht unterblieben, nothwendig auf eine geheime Sitzung übergegangen werden müsse, worauf Todt seinen Vortrag schloß, und die Discussion in ruhigerm Gleise sich fortbewegte. Den Gegenstand ganz allgemein behandelten Eisenstuck, Hensel, Clauß, Dr. Schröder, Rahlenbeck, Schäffer, Sachße und Dr. Platzmann. v. Mayer schilderte den gesammten Rechtszustand von Hannover, was Todt im Grunde genommen auch nur gethan hatte, nur daß freilich die Farben des erstern, nachdem man diesen Redner gehört hatte, nicht mehr so grell hervortraten. Auch Sachße sprach in ähnlicher Weise, nur kürzer. Am ausführlichsten, im Sinne des gemäßigten Liberalismus, jedoch mit wissenschaftlicher Begründung seiner Sätze aus dem Staatsrechte, sprach Abgeordneter Braun. Klinger, der zuletzt an die Reihe kam, trug darauf an, daß die Kammer der Deputation ihren Dank votiren möge, was denn auch durch einhellige Acclamation geschah. Todt hatte unter Anderm bemerkt, daß, wenn nicht von Bundeswegen in dieser Angelegenheit eingeschritten werde, die Heiligkeit des Eids gefährdet sey, und das Vertrauen zum hohen Bunde selbst geschmälert werden könnte. Am Schlusse der allgemeinen Debatte kam die Todt'sche Rede abermals zur Sprache, und führte eine nochmalige Discussion herbei. Der Referent v. Watzdorf nämlich sprach in seinem kurzen Schlußworte seinen Dank aus, daß die Regierung die Oeffentlichkeit der Sitzung aufrecht erhalten habe, meinte jedoch, daß er in diesen Dank einen Tropfen Wermuth mischen müsse, da mit der Oeffentlichkeit nicht auch die Redefreiheit gestattet worden sey. Diese Aeußerung griff das Deputationsmitglied Reiche-Eisenstuck auf, weil es scheinen könne, als solle die Bemerkung des Referenten eine Erklärung der Deputation seyn, was er nicht zugeben könne, da auch er die Aeußerungen des unterbrochenen Sprechers (Namen wurden nun nicht mehr genannt) "mißbilligen" müsse. Ihm folgte das Deputationsmitglied v. Thielau, der noch weiter ging und den Antrag stellte, die Kammer möge durch Abstimmung erklären, daß sie in ihrer Majorität die geschehenen Aeußerungen "mißbillige," worin ihm Meisel beitrat. Als hierüber schon abgestimmt werden sollte, erhob sich Eisenstuck, gegen den Thielau'schen Antrag auftretend, indem er sich dahin aussprach, daß, da die Kammer kein Censurcollegium sey, man die Sache auf sich beruhen lassen solle. Der eigentliche Censor der Kammer sey der Präsident, und da dieser den fraglichen Redner unterbrochen habe, so brauche die Kammer bloß zu erklären, daß sie das Verfahren des Präsidenten hierüber gutheiße, wobei man sich denn auch beruhigte, indem diese Genehmigung durch eine große Majorität ausgesprochen ward. wenigstens nicht sehr gerne gesehen zu werden scheint, so zweifeln Viele daran, daß die öffentliche Feier in unserer Stadt verstattet werden wird. Diese Besorgniß, voreilig wie sie ist, halten Andere auch von allen Wahrscheinlichkeitsgründen entblößt. Mainz hat nicht nur das allgemeine Interesse bei der Verherrlichung der großen Erfindung, sondern auch das specielle und locale, daß der Erfinder und die Erfindung aus seiner Mitte hervorgegangen. Man könnte sich in den höhern Kreisen eine Abneigung gegen Demonstrationen von Volksempfindungen denken, wie groß man wolle, und viel größer, als sie ohne Zweifel irgendwo besteht, und dessen ungeachtet noch der Hoffnung Raum geben, daß die Feier eines den hiesigen Ort so nahe angehenden Ereignisses ohne Anstand gestattet würde. Die lange Verzögerung der Genehmigung hat aber unstreitig den Nachtheil, daß das Fest weniger großartig ausfällt, als es beabsichtigt wurde, und als es der Würde seines Gegenstandes entsprechend wäre. Ueberhaupt wird es schwer seyn, die Erwartungen zu befriedigen: die Feier des Guttenberg-Festes im Jahr 1837 liegt noch zu nahe, und man muß die Vergleichung fürchten, da damals Alles aufgeboten wurde, was an Mitteln zu Gebote stand, auch nach der Bedeutung der Feier Mainz als natürlicher Mittelpunkt von nah und fern begrüßt werden konnte. Die bevorstehende Feier gilt aber einem welthistorischen Gemeingute, und wird daher überall, wo Sinn dafür existirt, stattfinden. Auf ein Zusammenströmen von nah und fern, wie vor drei Jahren, haben wir also in Mainz nicht zu rechnen. – Die Eröffnung der Eisenbahn von Kassel nach Wiesbaden wird in einigen Tagen erwartet werden dürfen. Zwar ist noch immer kein Arrangement zwischen dem Comité und der Postverwaltung zu Stande gekommen, in dessen Mangel bisher außer der verzögerten Ankunft der Locomotive, der einzige Hinderungsgrund (nicht in Beschädigungen der Bahn durch Frost und Regen, wie einige Blätter meldeten) lag: aber das großherzogl. hessische Ministerium hat die Versicherung ertheilt, daß aus dem Factum der Bahneröffnung keine dem Interesse des Comité's nachtheiligen Consequenzen hergeleitet werden sollen, und auf diesen Grund ist nun der Beschluß gefaßt, die Bahn dem Publicum unverzüglich zu eröffnen. – In der vergangenen Nacht wurde der famöse Industrieritter v. Höbel von dem hiesigen Assisenhofe zur zehnjähriger Zwangsarbeitsstrafe verurtheilt. – Die Kälte ist seit einigen Tagen so groß, daß bereits vorgestern die Schiffbrücke abgeführt werden mußte; heute früh 7 Uhr hatten wir 9 Grade Réaumur unter 0. Dresden, 20 Febr. Wir lassen einige Details folgen über die heutige Sitzung der zweiten Kammer, wo der Bericht der außerordentlichen Deputation, die hannover'sche Verfassungsfrage betreffend, zur Berathung und Beschlußfassung gelangt ist. An der allgemeinen Debatte nahmen, außer dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Finanzminister v. Zeschau, und dem Referenten (v. Watzdorf), überhaupt zwölf Redner Theil. Es waren nach der Reihe ihres Auftretens die Abgeordneten Eisenstuck, Braun, Secretär Hensel, Todt, Clauß, Secretär Dr. Schröder, Rahlenbeck, v. Mayer, Schäffer, Sachße, Dr. Platzmann und Klinger. Gegner des Deputationsgutachtens gab es gar nicht. Nur Secretär Hensel und Schäffer machten insofern einige kleine Ausstellungen, als der erstere nicht damit zufrieden war, daß im Berichte nur des Beispiels der sieben Göttinger Professoren gedacht sey, da es doch auch noch viele andere muthige Vertheidiger des hannover'schen Staatsgrundgesetzes gegeben habe, der letztere aber durch eine Anfrage an den Referenten rügend bemerkte, daß die Deputation über die Mittheilung der Regierung bezüglich des eigentlichen Verlangens des Abgeordneten Eisenstuck nach Aufklärung wegen des frühern Sachverlaufs zu kurz hinweggegangen sey. Am auffallendsten trat die Rede des Abgeordneten Todt hervor, der im Feuereifer für die Interessen des hannover'schen Volks seine Gründe in etwas zu poetischer Färbung mittheilte, daher er auf den Antrag des Ministers vom Präsidenten dreimal unterbrochen und zu einer ruhigern Darstellung vermahnt wurde. Bei der letzten Unterbrechung, nachdem der Sprecher auf die möglichen Folgen der obschwebenden Wirren durch Anführung einer Stelle aus Schillers „Tell“ (Stauffacher: „Zum letzten Mittel, wenn kein andres mehr verfangen will, ist ihm das Schwert gegeben!“) aufmerksam gemacht hatte, erhoben sich sämmtliche anwesende Minister, und v. Zeschau (der schon bei dem Beginne der Verhandlung den Wunsch ausgesprochen hatte, die Kammer möge keine Veranlassung zu einer geheimen Sitzung geben) erklärte Todts Rede geradezu für „revolutionär“ (wogegen aber Todt protestirte, da man ihn nicht habe ausreden lassen), und bemerkte, daß, wenn ähnliche Aeußerungen nicht unterblieben, nothwendig auf eine geheime Sitzung übergegangen werden müsse, worauf Todt seinen Vortrag schloß, und die Discussion in ruhigerm Gleise sich fortbewegte. Den Gegenstand ganz allgemein behandelten Eisenstuck, Hensel, Clauß, Dr. Schröder, Rahlenbeck, Schäffer, Sachße und Dr. Platzmann. v. Mayer schilderte den gesammten Rechtszustand von Hannover, was Todt im Grunde genommen auch nur gethan hatte, nur daß freilich die Farben des erstern, nachdem man diesen Redner gehört hatte, nicht mehr so grell hervortraten. Auch Sachße sprach in ähnlicher Weise, nur kürzer. Am ausführlichsten, im Sinne des gemäßigten Liberalismus, jedoch mit wissenschaftlicher Begründung seiner Sätze aus dem Staatsrechte, sprach Abgeordneter Braun. Klinger, der zuletzt an die Reihe kam, trug darauf an, daß die Kammer der Deputation ihren Dank votiren möge, was denn auch durch einhellige Acclamation geschah. Todt hatte unter Anderm bemerkt, daß, wenn nicht von Bundeswegen in dieser Angelegenheit eingeschritten werde, die Heiligkeit des Eids gefährdet sey, und das Vertrauen zum hohen Bunde selbst geschmälert werden könnte. Am Schlusse der allgemeinen Debatte kam die Todt'sche Rede abermals zur Sprache, und führte eine nochmalige Discussion herbei. Der Referent v. Watzdorf nämlich sprach in seinem kurzen Schlußworte seinen Dank aus, daß die Regierung die Oeffentlichkeit der Sitzung aufrecht erhalten habe, meinte jedoch, daß er in diesen Dank einen Tropfen Wermuth mischen müsse, da mit der Oeffentlichkeit nicht auch die Redefreiheit gestattet worden sey. Diese Aeußerung griff das Deputationsmitglied Reiche-Eisenstuck auf, weil es scheinen könne, als solle die Bemerkung des Referenten eine Erklärung der Deputation seyn, was er nicht zugeben könne, da auch er die Aeußerungen des unterbrochenen Sprechers (Namen wurden nun nicht mehr genannt) „mißbilligen“ müsse. Ihm folgte das Deputationsmitglied v. Thielau, der noch weiter ging und den Antrag stellte, die Kammer möge durch Abstimmung erklären, daß sie in ihrer Majorität die geschehenen Aeußerungen „mißbillige,“ worin ihm Meisel beitrat. Als hierüber schon abgestimmt werden sollte, erhob sich Eisenstuck, gegen den Thielau'schen Antrag auftretend, indem er sich dahin aussprach, daß, da die Kammer kein Censurcollegium sey, man die Sache auf sich beruhen lassen solle. Der eigentliche Censor der Kammer sey der Präsident, und da dieser den fraglichen Redner unterbrochen habe, so brauche die Kammer bloß zu erklären, daß sie das Verfahren des Präsidenten hierüber gutheiße, wobei man sich denn auch beruhigte, indem diese Genehmigung durch eine große Majorität ausgesprochen ward. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0006" n="0470"/> wenigstens nicht sehr gerne gesehen zu werden scheint, so zweifeln Viele daran, daß die öffentliche Feier in unserer Stadt verstattet werden wird. Diese Besorgniß, voreilig wie sie ist, halten Andere auch von allen Wahrscheinlichkeitsgründen entblößt. Mainz hat nicht nur das allgemeine Interesse bei der Verherrlichung der großen Erfindung, sondern auch das specielle und locale, daß der Erfinder und die Erfindung aus seiner Mitte hervorgegangen. Man könnte sich in den höhern Kreisen eine Abneigung gegen Demonstrationen von Volksempfindungen denken, wie groß man wolle, und viel größer, als sie ohne Zweifel irgendwo besteht, und dessen ungeachtet noch der Hoffnung Raum geben, daß die Feier eines den hiesigen Ort so nahe angehenden Ereignisses ohne Anstand gestattet würde. Die lange Verzögerung der Genehmigung hat aber unstreitig den Nachtheil, daß das Fest weniger großartig ausfällt, als es beabsichtigt wurde, und als es der Würde seines Gegenstandes entsprechend wäre. Ueberhaupt wird es schwer seyn, die Erwartungen zu befriedigen: die Feier des Guttenberg-Festes im Jahr 1837 liegt noch zu nahe, und man muß die Vergleichung fürchten, da damals Alles aufgeboten wurde, was an Mitteln zu Gebote stand, auch nach der Bedeutung der Feier Mainz als natürlicher Mittelpunkt von nah und fern begrüßt werden konnte. Die bevorstehende Feier gilt aber einem welthistorischen Gemeingute, und wird daher überall, wo Sinn dafür existirt, stattfinden. Auf ein Zusammenströmen von nah und fern, wie vor drei Jahren, haben wir also in Mainz nicht zu rechnen. – Die <hi rendition="#g">Eröffnung der Eisenbahn von Kassel nach Wiesbaden</hi> wird in einigen Tagen erwartet werden dürfen. Zwar ist noch immer kein Arrangement zwischen dem Comité und der Postverwaltung zu Stande gekommen, in dessen Mangel bisher außer der verzögerten Ankunft der Locomotive, der einzige Hinderungsgrund (nicht in Beschädigungen der Bahn durch Frost und Regen, wie einige Blätter meldeten) lag: aber das großherzogl. hessische Ministerium hat die Versicherung ertheilt, daß aus dem Factum der Bahneröffnung keine dem Interesse des Comité's nachtheiligen Consequenzen hergeleitet werden sollen, und auf diesen Grund ist nun der Beschluß gefaßt, die Bahn dem Publicum unverzüglich zu eröffnen. – In der vergangenen Nacht wurde der famöse Industrieritter v. Höbel von dem hiesigen Assisenhofe zur zehnjähriger Zwangsarbeitsstrafe verurtheilt. – Die Kälte ist seit einigen Tagen so groß, daß bereits vorgestern die Schiffbrücke abgeführt werden mußte; heute früh 7 Uhr hatten wir 9 Grade Réaumur unter 0.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <byline> <docAuthor> <gap reason="insignificant"/> </docAuthor> </byline> <dateline><hi rendition="#b">Dresden,</hi> 20 Febr.</dateline> <p> Wir lassen einige Details folgen über die heutige Sitzung der zweiten Kammer, wo der Bericht der außerordentlichen Deputation, die <hi rendition="#g">hannover</hi>'<hi rendition="#g">sche Verfassungsfrage</hi> betreffend, zur Berathung und Beschlußfassung gelangt ist. An der allgemeinen Debatte nahmen, außer dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Finanzminister v. Zeschau, und dem Referenten (v. Watzdorf), überhaupt zwölf Redner Theil. Es waren nach der Reihe ihres Auftretens die Abgeordneten Eisenstuck, Braun, Secretär Hensel, Todt, Clauß, Secretär Dr. Schröder, Rahlenbeck, v. Mayer, Schäffer, Sachße, Dr. Platzmann und Klinger. Gegner des Deputationsgutachtens gab es gar nicht. Nur Secretär Hensel und Schäffer machten insofern einige kleine Ausstellungen, als der erstere nicht damit zufrieden war, daß im Berichte nur des Beispiels der sieben Göttinger Professoren gedacht sey, da es doch auch noch viele andere muthige Vertheidiger des hannover'schen Staatsgrundgesetzes gegeben habe, der letztere aber durch eine Anfrage an den Referenten rügend bemerkte, daß die Deputation über die Mittheilung der Regierung bezüglich des eigentlichen Verlangens des Abgeordneten Eisenstuck nach Aufklärung wegen des frühern Sachverlaufs zu kurz hinweggegangen sey. Am auffallendsten trat die Rede des Abgeordneten Todt hervor, der im Feuereifer für die Interessen des hannover'schen Volks seine Gründe in etwas zu poetischer Färbung mittheilte, daher er auf den Antrag des Ministers vom Präsidenten dreimal unterbrochen und zu einer ruhigern Darstellung vermahnt wurde. Bei der letzten Unterbrechung, nachdem der Sprecher auf die möglichen Folgen der obschwebenden Wirren durch Anführung einer Stelle aus Schillers „Tell“ (Stauffacher: „Zum letzten Mittel, wenn kein andres mehr verfangen will, ist ihm das Schwert gegeben!“) aufmerksam gemacht hatte, erhoben sich sämmtliche anwesende Minister, und v. Zeschau (der schon bei dem Beginne der Verhandlung den Wunsch ausgesprochen hatte, die Kammer möge keine Veranlassung zu einer geheimen Sitzung geben) erklärte Todts Rede geradezu für „revolutionär“ (wogegen aber Todt protestirte, da man ihn nicht habe ausreden lassen), und bemerkte, daß, wenn ähnliche Aeußerungen nicht unterblieben, nothwendig auf eine geheime Sitzung übergegangen werden müsse, worauf Todt seinen Vortrag schloß, und die Discussion in ruhigerm Gleise sich fortbewegte. Den Gegenstand ganz allgemein behandelten Eisenstuck, Hensel, Clauß, Dr. Schröder, Rahlenbeck, Schäffer, Sachße und Dr. Platzmann. v. Mayer schilderte den gesammten Rechtszustand von Hannover, was Todt im Grunde genommen auch nur gethan hatte, nur daß freilich die Farben des erstern, nachdem man diesen Redner gehört hatte, nicht mehr so grell hervortraten. Auch Sachße sprach in ähnlicher Weise, nur kürzer. Am ausführlichsten, im Sinne des gemäßigten Liberalismus, jedoch mit wissenschaftlicher Begründung seiner Sätze aus dem Staatsrechte, sprach Abgeordneter Braun. Klinger, der zuletzt an die Reihe kam, trug darauf an, daß die Kammer der Deputation ihren Dank votiren möge, was denn auch durch einhellige Acclamation geschah. Todt hatte unter Anderm bemerkt, daß, wenn nicht von Bundeswegen in dieser Angelegenheit eingeschritten werde, die Heiligkeit des Eids gefährdet sey, und das Vertrauen zum hohen Bunde selbst geschmälert werden könnte. Am Schlusse der allgemeinen Debatte kam die Todt'sche Rede abermals zur Sprache, und führte eine nochmalige Discussion herbei. Der Referent v. Watzdorf nämlich sprach in seinem kurzen Schlußworte seinen Dank aus, daß die Regierung die Oeffentlichkeit der Sitzung aufrecht erhalten habe, meinte jedoch, daß er in diesen Dank einen Tropfen Wermuth mischen müsse, da mit der Oeffentlichkeit nicht auch die Redefreiheit gestattet worden sey. Diese Aeußerung griff das Deputationsmitglied Reiche-Eisenstuck auf, weil es scheinen könne, als solle die Bemerkung des Referenten eine Erklärung der Deputation seyn, was er nicht zugeben könne, da auch er die Aeußerungen des unterbrochenen Sprechers (Namen wurden nun nicht mehr genannt) „mißbilligen“ müsse. Ihm folgte das Deputationsmitglied v. Thielau, der noch weiter ging und den Antrag stellte, die Kammer möge durch Abstimmung erklären, daß sie in ihrer Majorität die geschehenen Aeußerungen „mißbillige,“ worin ihm Meisel beitrat. Als hierüber schon abgestimmt werden sollte, erhob sich Eisenstuck, gegen den Thielau'schen Antrag auftretend, indem er sich dahin aussprach, daß, da die Kammer kein Censurcollegium sey, man die Sache auf sich beruhen lassen solle. Der eigentliche Censor der Kammer sey der Präsident, und da dieser den fraglichen Redner unterbrochen habe, so brauche die Kammer bloß zu erklären, daß sie das Verfahren des Präsidenten hierüber gutheiße, wobei man sich denn auch beruhigte, indem diese Genehmigung durch eine große Majorität ausgesprochen ward.<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0470/0006]
wenigstens nicht sehr gerne gesehen zu werden scheint, so zweifeln Viele daran, daß die öffentliche Feier in unserer Stadt verstattet werden wird. Diese Besorgniß, voreilig wie sie ist, halten Andere auch von allen Wahrscheinlichkeitsgründen entblößt. Mainz hat nicht nur das allgemeine Interesse bei der Verherrlichung der großen Erfindung, sondern auch das specielle und locale, daß der Erfinder und die Erfindung aus seiner Mitte hervorgegangen. Man könnte sich in den höhern Kreisen eine Abneigung gegen Demonstrationen von Volksempfindungen denken, wie groß man wolle, und viel größer, als sie ohne Zweifel irgendwo besteht, und dessen ungeachtet noch der Hoffnung Raum geben, daß die Feier eines den hiesigen Ort so nahe angehenden Ereignisses ohne Anstand gestattet würde. Die lange Verzögerung der Genehmigung hat aber unstreitig den Nachtheil, daß das Fest weniger großartig ausfällt, als es beabsichtigt wurde, und als es der Würde seines Gegenstandes entsprechend wäre. Ueberhaupt wird es schwer seyn, die Erwartungen zu befriedigen: die Feier des Guttenberg-Festes im Jahr 1837 liegt noch zu nahe, und man muß die Vergleichung fürchten, da damals Alles aufgeboten wurde, was an Mitteln zu Gebote stand, auch nach der Bedeutung der Feier Mainz als natürlicher Mittelpunkt von nah und fern begrüßt werden konnte. Die bevorstehende Feier gilt aber einem welthistorischen Gemeingute, und wird daher überall, wo Sinn dafür existirt, stattfinden. Auf ein Zusammenströmen von nah und fern, wie vor drei Jahren, haben wir also in Mainz nicht zu rechnen. – Die Eröffnung der Eisenbahn von Kassel nach Wiesbaden wird in einigen Tagen erwartet werden dürfen. Zwar ist noch immer kein Arrangement zwischen dem Comité und der Postverwaltung zu Stande gekommen, in dessen Mangel bisher außer der verzögerten Ankunft der Locomotive, der einzige Hinderungsgrund (nicht in Beschädigungen der Bahn durch Frost und Regen, wie einige Blätter meldeten) lag: aber das großherzogl. hessische Ministerium hat die Versicherung ertheilt, daß aus dem Factum der Bahneröffnung keine dem Interesse des Comité's nachtheiligen Consequenzen hergeleitet werden sollen, und auf diesen Grund ist nun der Beschluß gefaßt, die Bahn dem Publicum unverzüglich zu eröffnen. – In der vergangenen Nacht wurde der famöse Industrieritter v. Höbel von dem hiesigen Assisenhofe zur zehnjähriger Zwangsarbeitsstrafe verurtheilt. – Die Kälte ist seit einigen Tagen so groß, daß bereits vorgestern die Schiffbrücke abgeführt werden mußte; heute früh 7 Uhr hatten wir 9 Grade Réaumur unter 0.
_ Dresden, 20 Febr. Wir lassen einige Details folgen über die heutige Sitzung der zweiten Kammer, wo der Bericht der außerordentlichen Deputation, die hannover'sche Verfassungsfrage betreffend, zur Berathung und Beschlußfassung gelangt ist. An der allgemeinen Debatte nahmen, außer dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Finanzminister v. Zeschau, und dem Referenten (v. Watzdorf), überhaupt zwölf Redner Theil. Es waren nach der Reihe ihres Auftretens die Abgeordneten Eisenstuck, Braun, Secretär Hensel, Todt, Clauß, Secretär Dr. Schröder, Rahlenbeck, v. Mayer, Schäffer, Sachße, Dr. Platzmann und Klinger. Gegner des Deputationsgutachtens gab es gar nicht. Nur Secretär Hensel und Schäffer machten insofern einige kleine Ausstellungen, als der erstere nicht damit zufrieden war, daß im Berichte nur des Beispiels der sieben Göttinger Professoren gedacht sey, da es doch auch noch viele andere muthige Vertheidiger des hannover'schen Staatsgrundgesetzes gegeben habe, der letztere aber durch eine Anfrage an den Referenten rügend bemerkte, daß die Deputation über die Mittheilung der Regierung bezüglich des eigentlichen Verlangens des Abgeordneten Eisenstuck nach Aufklärung wegen des frühern Sachverlaufs zu kurz hinweggegangen sey. Am auffallendsten trat die Rede des Abgeordneten Todt hervor, der im Feuereifer für die Interessen des hannover'schen Volks seine Gründe in etwas zu poetischer Färbung mittheilte, daher er auf den Antrag des Ministers vom Präsidenten dreimal unterbrochen und zu einer ruhigern Darstellung vermahnt wurde. Bei der letzten Unterbrechung, nachdem der Sprecher auf die möglichen Folgen der obschwebenden Wirren durch Anführung einer Stelle aus Schillers „Tell“ (Stauffacher: „Zum letzten Mittel, wenn kein andres mehr verfangen will, ist ihm das Schwert gegeben!“) aufmerksam gemacht hatte, erhoben sich sämmtliche anwesende Minister, und v. Zeschau (der schon bei dem Beginne der Verhandlung den Wunsch ausgesprochen hatte, die Kammer möge keine Veranlassung zu einer geheimen Sitzung geben) erklärte Todts Rede geradezu für „revolutionär“ (wogegen aber Todt protestirte, da man ihn nicht habe ausreden lassen), und bemerkte, daß, wenn ähnliche Aeußerungen nicht unterblieben, nothwendig auf eine geheime Sitzung übergegangen werden müsse, worauf Todt seinen Vortrag schloß, und die Discussion in ruhigerm Gleise sich fortbewegte. Den Gegenstand ganz allgemein behandelten Eisenstuck, Hensel, Clauß, Dr. Schröder, Rahlenbeck, Schäffer, Sachße und Dr. Platzmann. v. Mayer schilderte den gesammten Rechtszustand von Hannover, was Todt im Grunde genommen auch nur gethan hatte, nur daß freilich die Farben des erstern, nachdem man diesen Redner gehört hatte, nicht mehr so grell hervortraten. Auch Sachße sprach in ähnlicher Weise, nur kürzer. Am ausführlichsten, im Sinne des gemäßigten Liberalismus, jedoch mit wissenschaftlicher Begründung seiner Sätze aus dem Staatsrechte, sprach Abgeordneter Braun. Klinger, der zuletzt an die Reihe kam, trug darauf an, daß die Kammer der Deputation ihren Dank votiren möge, was denn auch durch einhellige Acclamation geschah. Todt hatte unter Anderm bemerkt, daß, wenn nicht von Bundeswegen in dieser Angelegenheit eingeschritten werde, die Heiligkeit des Eids gefährdet sey, und das Vertrauen zum hohen Bunde selbst geschmälert werden könnte. Am Schlusse der allgemeinen Debatte kam die Todt'sche Rede abermals zur Sprache, und führte eine nochmalige Discussion herbei. Der Referent v. Watzdorf nämlich sprach in seinem kurzen Schlußworte seinen Dank aus, daß die Regierung die Oeffentlichkeit der Sitzung aufrecht erhalten habe, meinte jedoch, daß er in diesen Dank einen Tropfen Wermuth mischen müsse, da mit der Oeffentlichkeit nicht auch die Redefreiheit gestattet worden sey. Diese Aeußerung griff das Deputationsmitglied Reiche-Eisenstuck auf, weil es scheinen könne, als solle die Bemerkung des Referenten eine Erklärung der Deputation seyn, was er nicht zugeben könne, da auch er die Aeußerungen des unterbrochenen Sprechers (Namen wurden nun nicht mehr genannt) „mißbilligen“ müsse. Ihm folgte das Deputationsmitglied v. Thielau, der noch weiter ging und den Antrag stellte, die Kammer möge durch Abstimmung erklären, daß sie in ihrer Majorität die geschehenen Aeußerungen „mißbillige,“ worin ihm Meisel beitrat. Als hierüber schon abgestimmt werden sollte, erhob sich Eisenstuck, gegen den Thielau'schen Antrag auftretend, indem er sich dahin aussprach, daß, da die Kammer kein Censurcollegium sey, man die Sache auf sich beruhen lassen solle. Der eigentliche Censor der Kammer sey der Präsident, und da dieser den fraglichen Redner unterbrochen habe, so brauche die Kammer bloß zu erklären, daß sie das Verfahren des Präsidenten hierüber gutheiße, wobei man sich denn auch beruhigte, indem diese Genehmigung durch eine große Majorität ausgesprochen ward.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |