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Allgemeine Zeitung. Nr. 64. Augsburg, 4. März 1840.

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züchtigt sie sie selbst mit der Peitsche. Sie ist über allen Begriff geizig.

Die Khiwaer lieben ihren Khan nicht sehr, weil er sie merklich zurücksetzt, ihnen mißtraut, seine nächste Umgebung wie seine Kriegerschaar mehr aus russischen und persischen Gefangenen bildet. Russen werden sich um seine Person jetzt über hundert befinden, unter ihnen 54 Kanoniere. Kanonen verschiedenen Kalibers besitzt er nicht mehr als dreißig; fast alle sind aber untauglich, an keiner von ihnen befinden sich Laffetten.

Jede von Rußland nach Khiwa abgehende Handels-Karawane muß an der Gränze, wo die Steppe aufhört, eine Steuer erlegen, die gewöhnlich einen Ducaten von jedem Kamel beträgt. Zu ihrer Einsammlung sind besondere Beamte vom Khan beauftragt (Jossaule genannt). Die Oberaufsicht über alle aus Khiwa abgehenden Karawanen führen die Karawan-Baschis, welche der Khan selbst zu diesen Aemtern ernennt. Kehrt eine Karawane glücklich zurück, so beschenkt sie der Khan gewöhnlich mit einem Schlafrock und einem Pferde. Nächst ihnen befinden sich bei jeder Karawane Reise-Führer, die nur Kirgisen seyn können. Sie müssen aller Richtungen des Weges und seiner Beschaffenheit zu jeder Jahreszeit, bei Tag und Nacht kundig seyn, müssen aufs genaueste alle Punkte auf demselben kennen, wo gelandet, übergesetzt und angehalten werden kann.

Nächst Khiwa, der Hauptstadt, ist Urgendsch die größte und volkreichste Stadt im Khanat. Hesares, Hanka, Hurland, Aral und Hadschi-Ili passiren auch noch für größere Städte. Ragat, Karaman, Koskotuk, Hannabad sind kleine unbedeutende Orte. Alle Städte in Khiwa, wie in der Bucharei, sind mit Erdwällen und Gräben umgeben.

Es werden sich gegenwärtig in Khiwa an 2000 russische Gefangene befinden, nach andern Nachrichten soll ihre Zahl noch größer seyn. Kaum hundert von ihnen haben bisher ihre Freiheit erhalten und nach Rußland zurückkehren können. In der Bucharei befinden sich keine aus Rußland geraubten Gefangenen, wohl aber Tataren, die freiwillig dahin zu verschiedenen Zeitpunkten desertiren und deren Zahl man über tausend angibt. Sie erfreuen sich dort einer unweit milderen Behandlung, als die Russen in Khiwa. Von ihren Kriegszügen nach Persien kehren die khiwanischen Khane jedesmal mit einer bedeutenden Zahl Gefangenen zurück. Die Schiiten sind zu den härtesten Arbeiten verurtheilt, die Sunniten aber, gleichen Glaubens mit den Khiwanen, werden im Heer angestellt. Die Khiwanen selbst übernehmen nie eine schwere Arbeit auf ihren Feldern oder in ihren Gärten. Diesem Loose sind allein die geraubten Gefangenen, die im vollkommenen Sklavenverhältniß stehen, unterworfen. Die Culturerhaltung der Felder und Gärten verlangt die mühevollsten Arbeiten. So leben sie ganz auf Rechnung ihrer Sklaven, die ihnen Alles verschaffen müssen. Größtentheils werden sie ihnen von den Truchmenen und Kirgisen zugeführt. Bei der härtesten Arbeit müssen sie sich mit der kärglichsten und schlechtesten Nahrung behelfen. An monatlichem Proviant bestimmt der Khan jetzt jedem nur drei Pud Weizenmehl, sonst nichts. Die Privaten halten ihre Gefangenen noch erbärmlicher. Früher erfreuten sie sich eines besseren Schicksals. Als aber unter dem Khan Mohammed Rachim, dem Vater des jetzigen, ein Mullah (Geistlicher), aus Buchara in Khiwa erschien und dem Khan vorstellte, es sey sündlich, die Kjäfüren (Russen) so gut zu halten, man müsse sie durch Hunger foltern, trat für sie ein härteres Loos ein. Die Flucht nach Rußland gelingt den Gefangenen nur äußerst selten. Die von Khiwa abgehenden Karawanen werden von besondern Aufpassern an der Gränze aufs strengste untersucht. Den Aufgefangenen schneidet man in der Regel Nasen und Ohren ab. (Preuß. Staatsztg.)

[748]

Erklärung.

Ich ersuche die verehrl. Redaction um Aufnahme folgender Erwiederung auf einen Artikel der Leipziger Allgemeinen Zeitung, Nr. 45, datirt [irrelevantes Material]Aachen, 8 Februar.

"Besagter Artikel ist von Anfang bis Ende nichts als ein Gewebe von Lügen und Verleumdungen."

Brüssel, den 21 Februar 1840

J. T. Laurent, Bischof von Chersones und apost. Vic.

[747]

Erklärung.

In der Beilage der Allg. Zeitung Nr. 57 vom 26 Februar 1840hinter einer Erklärung, datirt London vom 8 Februar 1840 findet sich ein Frhr. v. Andlau, Kammerherr des Herzogs von Braunschweig, unterfertigt. - Da dieser angebliche Frhr. v. Andlau in keiner Hinsicht dieser Familie angehört, sondern seines Namens Bitter heißt, eines Tischlers Sohn von Braunschweig ist, und bei Herzog Karl von Braunschweig Kammerdiener gewesen seyn mag, so steht jedem ächten Mitglied der Familie v. Andlau das Recht zu, gegen die Anmaßung seiner Titel und Namen öffentlich sich aufzulehnen, um so mehr, als dieser Bitter unter dem sich angemaßten Namen in Paris beschimpfenden körperlichen Mißhandlungen sich ausgesetzt hat, und damals schon die Grafen v. Andlau von Paris für nöthig erachtet haben, gegen gedachten Bitters unrechtmäßig geführten Namen v. Andlau in öffentlichen Blättern Einspruch zu thun. - Ob Herzog Karl von Braunschweig das Recht hat, einem seiner Diener den Titel und den Namen einer noch existirenden adeligen Familie zu geben, überläßt man dem Urtheile der öffentlichen Meinung.

Graf Joseph v. Andlau von Homburg, k. franz. pens. Rittmeister, wohnhaft in
Stotzheim im Elsaß, gegenwärtig in Ulm.

Eine andere in dieser Beziehung der Redaction zugekommene Reclamation sagt:
"Ein gewisser Bitter, früher Kammerdiener, später Kanzleidirector, Legationsrath und Kammerherr Sr. Durchl. des Herzogs Karl von Braunschweig, hat von diesem seinem Herrn den Namen und das Wappen der Familie Andlau erhalten. Daß dieß nur auf widerrechtliche Weise geschehen konnte, war klar, wenn diese Ernennung auch noch zu einer Zeit geschehen wäre, wo der Herzog Karl Souveränetätsrechte ausübte. Jener willkürliche Act fand aber im Jahre 1831 statt, und ist, abgesehen von seiner absoluten Ungültigkeit, auch noch von Sr. Durchl. dem jetzt regierenden Herzog Wilhelm förmlich widerrufen worden. Die Allg. Zeitung hat seiner Zeit jene braunschweig'sche Verordnung mitgetheilt."

züchtigt sie sie selbst mit der Peitsche. Sie ist über allen Begriff geizig.

Die Khiwaer lieben ihren Khan nicht sehr, weil er sie merklich zurücksetzt, ihnen mißtraut, seine nächste Umgebung wie seine Kriegerschaar mehr aus russischen und persischen Gefangenen bildet. Russen werden sich um seine Person jetzt über hundert befinden, unter ihnen 54 Kanoniere. Kanonen verschiedenen Kalibers besitzt er nicht mehr als dreißig; fast alle sind aber untauglich, an keiner von ihnen befinden sich Laffetten.

Jede von Rußland nach Khiwa abgehende Handels-Karawane muß an der Gränze, wo die Steppe aufhört, eine Steuer erlegen, die gewöhnlich einen Ducaten von jedem Kamel beträgt. Zu ihrer Einsammlung sind besondere Beamte vom Khan beauftragt (Jossaule genannt). Die Oberaufsicht über alle aus Khiwa abgehenden Karawanen führen die Karawan-Baschis, welche der Khan selbst zu diesen Aemtern ernennt. Kehrt eine Karawane glücklich zurück, so beschenkt sie der Khan gewöhnlich mit einem Schlafrock und einem Pferde. Nächst ihnen befinden sich bei jeder Karawane Reise-Führer, die nur Kirgisen seyn können. Sie müssen aller Richtungen des Weges und seiner Beschaffenheit zu jeder Jahreszeit, bei Tag und Nacht kundig seyn, müssen aufs genaueste alle Punkte auf demselben kennen, wo gelandet, übergesetzt und angehalten werden kann.

Nächst Khiwa, der Hauptstadt, ist Urgendsch die größte und volkreichste Stadt im Khanat. Hesares, Hanka, Hurland, Aral und Hadschi-Ili passiren auch noch für größere Städte. Ragat, Karaman, Koskotuk, Hannabad sind kleine unbedeutende Orte. Alle Städte in Khiwa, wie in der Bucharei, sind mit Erdwällen und Gräben umgeben.

Es werden sich gegenwärtig in Khiwa an 2000 russische Gefangene befinden, nach andern Nachrichten soll ihre Zahl noch größer seyn. Kaum hundert von ihnen haben bisher ihre Freiheit erhalten und nach Rußland zurückkehren können. In der Bucharei befinden sich keine aus Rußland geraubten Gefangenen, wohl aber Tataren, die freiwillig dahin zu verschiedenen Zeitpunkten desertiren und deren Zahl man über tausend angibt. Sie erfreuen sich dort einer unweit milderen Behandlung, als die Russen in Khiwa. Von ihren Kriegszügen nach Persien kehren die khiwanischen Khane jedesmal mit einer bedeutenden Zahl Gefangenen zurück. Die Schiiten sind zu den härtesten Arbeiten verurtheilt, die Sunniten aber, gleichen Glaubens mit den Khiwanen, werden im Heer angestellt. Die Khiwanen selbst übernehmen nie eine schwere Arbeit auf ihren Feldern oder in ihren Gärten. Diesem Loose sind allein die geraubten Gefangenen, die im vollkommenen Sklavenverhältniß stehen, unterworfen. Die Culturerhaltung der Felder und Gärten verlangt die mühevollsten Arbeiten. So leben sie ganz auf Rechnung ihrer Sklaven, die ihnen Alles verschaffen müssen. Größtentheils werden sie ihnen von den Truchmenen und Kirgisen zugeführt. Bei der härtesten Arbeit müssen sie sich mit der kärglichsten und schlechtesten Nahrung behelfen. An monatlichem Proviant bestimmt der Khan jetzt jedem nur drei Pud Weizenmehl, sonst nichts. Die Privaten halten ihre Gefangenen noch erbärmlicher. Früher erfreuten sie sich eines besseren Schicksals. Als aber unter dem Khan Mohammed Rachim, dem Vater des jetzigen, ein Mullah (Geistlicher), aus Buchara in Khiwa erschien und dem Khan vorstellte, es sey sündlich, die Kjäfüren (Russen) so gut zu halten, man müsse sie durch Hunger foltern, trat für sie ein härteres Loos ein. Die Flucht nach Rußland gelingt den Gefangenen nur äußerst selten. Die von Khiwa abgehenden Karawanen werden von besondern Aufpassern an der Gränze aufs strengste untersucht. Den Aufgefangenen schneidet man in der Regel Nasen und Ohren ab. (Preuß. Staatsztg.)

[748]

Erklärung.

Ich ersuche die verehrl. Redaction um Aufnahme folgender Erwiederung auf einen Artikel der Leipziger Allgemeinen Zeitung, Nr. 45, datirt [irrelevantes Material]Aachen, 8 Februar.

„Besagter Artikel ist von Anfang bis Ende nichts als ein Gewebe von Lügen und Verleumdungen.“

Brüssel, den 21 Februar 1840

J. T. Laurent, Bischof von Chersones und apost. Vic.

[747]

Erklärung.

In der Beilage der Allg. Zeitung Nr. 57 vom 26 Februar 1840hinter einer Erklärung, datirt London vom 8 Februar 1840 findet sich ein Frhr. v. Andlau, Kammerherr des Herzogs von Braunschweig, unterfertigt. – Da dieser angebliche Frhr. v. Andlau in keiner Hinsicht dieser Familie angehört, sondern seines Namens Bitter heißt, eines Tischlers Sohn von Braunschweig ist, und bei Herzog Karl von Braunschweig Kammerdiener gewesen seyn mag, so steht jedem ächten Mitglied der Familie v. Andlau das Recht zu, gegen die Anmaßung seiner Titel und Namen öffentlich sich aufzulehnen, um so mehr, als dieser Bitter unter dem sich angemaßten Namen in Paris beschimpfenden körperlichen Mißhandlungen sich ausgesetzt hat, und damals schon die Grafen v. Andlau von Paris für nöthig erachtet haben, gegen gedachten Bitters unrechtmäßig geführten Namen v. Andlau in öffentlichen Blättern Einspruch zu thun. – Ob Herzog Karl von Braunschweig das Recht hat, einem seiner Diener den Titel und den Namen einer noch existirenden adeligen Familie zu geben, überläßt man dem Urtheile der öffentlichen Meinung.

Graf Joseph v. Andlau von Homburg, k. franz. pens. Rittmeister, wohnhaft in
Stotzheim im Elsaß, gegenwärtig in Ulm.

Eine andere in dieser Beziehung der Redaction zugekommene Reclamation sagt:
„Ein gewisser Bitter, früher Kammerdiener, später Kanzleidirector, Legationsrath und Kammerherr Sr. Durchl. des Herzogs Karl von Braunschweig, hat von diesem seinem Herrn den Namen und das Wappen der Familie Andlau erhalten. Daß dieß nur auf widerrechtliche Weise geschehen konnte, war klar, wenn diese Ernennung auch noch zu einer Zeit geschehen wäre, wo der Herzog Karl Souveränetätsrechte ausübte. Jener willkürliche Act fand aber im Jahre 1831 statt, und ist, abgesehen von seiner absoluten Ungültigkeit, auch noch von Sr. Durchl. dem jetzt regierenden Herzog Wilhelm förmlich widerrufen worden. Die Allg. Zeitung hat seiner Zeit jene braunschweig'sche Verordnung mitgetheilt.“

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[0510/0014] züchtigt sie sie selbst mit der Peitsche. Sie ist über allen Begriff geizig. Die Khiwaer lieben ihren Khan nicht sehr, weil er sie merklich zurücksetzt, ihnen mißtraut, seine nächste Umgebung wie seine Kriegerschaar mehr aus russischen und persischen Gefangenen bildet. Russen werden sich um seine Person jetzt über hundert befinden, unter ihnen 54 Kanoniere. Kanonen verschiedenen Kalibers besitzt er nicht mehr als dreißig; fast alle sind aber untauglich, an keiner von ihnen befinden sich Laffetten. Jede von Rußland nach Khiwa abgehende Handels-Karawane muß an der Gränze, wo die Steppe aufhört, eine Steuer erlegen, die gewöhnlich einen Ducaten von jedem Kamel beträgt. Zu ihrer Einsammlung sind besondere Beamte vom Khan beauftragt (Jossaule genannt). Die Oberaufsicht über alle aus Khiwa abgehenden Karawanen führen die Karawan-Baschis, welche der Khan selbst zu diesen Aemtern ernennt. Kehrt eine Karawane glücklich zurück, so beschenkt sie der Khan gewöhnlich mit einem Schlafrock und einem Pferde. Nächst ihnen befinden sich bei jeder Karawane Reise-Führer, die nur Kirgisen seyn können. Sie müssen aller Richtungen des Weges und seiner Beschaffenheit zu jeder Jahreszeit, bei Tag und Nacht kundig seyn, müssen aufs genaueste alle Punkte auf demselben kennen, wo gelandet, übergesetzt und angehalten werden kann. Nächst Khiwa, der Hauptstadt, ist Urgendsch die größte und volkreichste Stadt im Khanat. Hesares, Hanka, Hurland, Aral und Hadschi-Ili passiren auch noch für größere Städte. Ragat, Karaman, Koskotuk, Hannabad sind kleine unbedeutende Orte. Alle Städte in Khiwa, wie in der Bucharei, sind mit Erdwällen und Gräben umgeben. Es werden sich gegenwärtig in Khiwa an 2000 russische Gefangene befinden, nach andern Nachrichten soll ihre Zahl noch größer seyn. Kaum hundert von ihnen haben bisher ihre Freiheit erhalten und nach Rußland zurückkehren können. In der Bucharei befinden sich keine aus Rußland geraubten Gefangenen, wohl aber Tataren, die freiwillig dahin zu verschiedenen Zeitpunkten desertiren und deren Zahl man über tausend angibt. Sie erfreuen sich dort einer unweit milderen Behandlung, als die Russen in Khiwa. Von ihren Kriegszügen nach Persien kehren die khiwanischen Khane jedesmal mit einer bedeutenden Zahl Gefangenen zurück. Die Schiiten sind zu den härtesten Arbeiten verurtheilt, die Sunniten aber, gleichen Glaubens mit den Khiwanen, werden im Heer angestellt. Die Khiwanen selbst übernehmen nie eine schwere Arbeit auf ihren Feldern oder in ihren Gärten. Diesem Loose sind allein die geraubten Gefangenen, die im vollkommenen Sklavenverhältniß stehen, unterworfen. Die Culturerhaltung der Felder und Gärten verlangt die mühevollsten Arbeiten. So leben sie ganz auf Rechnung ihrer Sklaven, die ihnen Alles verschaffen müssen. Größtentheils werden sie ihnen von den Truchmenen und Kirgisen zugeführt. Bei der härtesten Arbeit müssen sie sich mit der kärglichsten und schlechtesten Nahrung behelfen. An monatlichem Proviant bestimmt der Khan jetzt jedem nur drei Pud Weizenmehl, sonst nichts. Die Privaten halten ihre Gefangenen noch erbärmlicher. Früher erfreuten sie sich eines besseren Schicksals. Als aber unter dem Khan Mohammed Rachim, dem Vater des jetzigen, ein Mullah (Geistlicher), aus Buchara in Khiwa erschien und dem Khan vorstellte, es sey sündlich, die Kjäfüren (Russen) so gut zu halten, man müsse sie durch Hunger foltern, trat für sie ein härteres Loos ein. Die Flucht nach Rußland gelingt den Gefangenen nur äußerst selten. Die von Khiwa abgehenden Karawanen werden von besondern Aufpassern an der Gränze aufs strengste untersucht. Den Aufgefangenen schneidet man in der Regel Nasen und Ohren ab. (Preuß. Staatsztg.) [748] Erklärung. Ich ersuche die verehrl. Redaction um Aufnahme folgender Erwiederung auf einen Artikel der Leipziger Allgemeinen Zeitung, Nr. 45, datirt _ Aachen, 8 Februar. „Besagter Artikel ist von Anfang bis Ende nichts als ein Gewebe von Lügen und Verleumdungen.“ Brüssel, den 21 Februar 1840 J. T. Laurent, Bischof von Chersones und apost. Vic. [747] Erklärung. In der Beilage der Allg. Zeitung Nr. 57 vom 26 Februar 1840hinter einer Erklärung, datirt London vom 8 Februar 1840 findet sich ein Frhr. v. Andlau, Kammerherr des Herzogs von Braunschweig, unterfertigt. – Da dieser angebliche Frhr. v. Andlau in keiner Hinsicht dieser Familie angehört, sondern seines Namens Bitter heißt, eines Tischlers Sohn von Braunschweig ist, und bei Herzog Karl von Braunschweig Kammerdiener gewesen seyn mag, so steht jedem ächten Mitglied der Familie v. Andlau das Recht zu, gegen die Anmaßung seiner Titel und Namen öffentlich sich aufzulehnen, um so mehr, als dieser Bitter unter dem sich angemaßten Namen in Paris beschimpfenden körperlichen Mißhandlungen sich ausgesetzt hat, und damals schon die Grafen v. Andlau von Paris für nöthig erachtet haben, gegen gedachten Bitters unrechtmäßig geführten Namen v. Andlau in öffentlichen Blättern Einspruch zu thun. – Ob Herzog Karl von Braunschweig das Recht hat, einem seiner Diener den Titel und den Namen einer noch existirenden adeligen Familie zu geben, überläßt man dem Urtheile der öffentlichen Meinung. Graf Joseph v. Andlau von Homburg, k. franz. pens. Rittmeister, wohnhaft in Stotzheim im Elsaß, gegenwärtig in Ulm. Eine andere in dieser Beziehung der Redaction zugekommene Reclamation sagt: „Ein gewisser Bitter, früher Kammerdiener, später Kanzleidirector, Legationsrath und Kammerherr Sr. Durchl. des Herzogs Karl von Braunschweig, hat von diesem seinem Herrn den Namen und das Wappen der Familie Andlau erhalten. Daß dieß nur auf widerrechtliche Weise geschehen konnte, war klar, wenn diese Ernennung auch noch zu einer Zeit geschehen wäre, wo der Herzog Karl Souveränetätsrechte ausübte. Jener willkürliche Act fand aber im Jahre 1831 statt, und ist, abgesehen von seiner absoluten Ungültigkeit, auch noch von Sr. Durchl. dem jetzt regierenden Herzog Wilhelm förmlich widerrufen worden. Die Allg. Zeitung hat seiner Zeit jene braunschweig'sche Verordnung mitgetheilt.“

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 64. Augsburg, 4. März 1840, S. 0510. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_064_18400304/14>, abgerufen am 07.05.2024.