Allgemeine Zeitung. Nr. 70. Augsburg, 10. März 1840.Die Pairkammer wählte am 5 März an die Stelle des Seeministers Baron Roussin Hrn. v. Fesenzac mit 68 unter 101 Stimmen zum Secretär, und fuhr dann in Erörterung des Entwurfs in Betreff der in den Fabriken beschäftigten Kinder fort. Die Deputirtenkammer hat am 4 März mit der Majorität von 248 gegen 23 Stimmen beschlossen, daß das der Regierung durch das Gesetz vom 22 Febr. 1835 zugestandene Tabaksmonopol bis zum 1 Jan. 1852 verlängert werden solle. Die Deputirten versammelten sich am 5 März in ihren Bureaux, um in fünf Commissionen, welche durch die Ernennung ihrer Mitglieder zu Ministern unvollständig geworden waren, die abgehenden zu ersetzen. Die Ernennungen fanden ohne Erörterung statt. Nur im zweiten Bureau, wo es sich davon handelte, an die Stelle des Grafen Jaubert einen Commissär für das Bankprivilegium zu ernennen, nahm der Minister der öffentlichen Arbeiten das Wort, und resumirte die Arbeiten der Commission, welche bereits die meisten darauf bezüglichen Fragen erledigt habe. Hr. Ganneron sprach bei diesem Anlaß zu Gunsten des ausschließlichen Privilegiums der Bank und Hr. Wüstemberg schloß sich derselben Ansicht an. Die HH. Luneau und Mermillod trugen nachdrücklich auf Garantien für die Departementalbanken an. Hr. Ganneron ward nur mit der Majorität Einer Stimme gegen Hr. Mermillod zum Commissär ernannt. Für den austretenden Conseilspräsidenten ward Hr. Dufaure, für den austretenden Handelsminister Hr. Odilon-Barrot gewählt. In der Budgetscommission ward Hr. Mounier de la Sizeranne an die Stelle des Handelsministers ernannt. Der Conseilspräsident erschien nur im Conferenzsaale. Er unterhielt sich lange mit den Deputirten, die einen Kreis um ihn bildeten. Hr. Chapuis-Montlaville, Mitglied der Deputirtenkammer, hat an den Conseilspräsidenten ein Schreiben gerichtet, worin er ihm vorschlägt, daß entweder die Kammern erklären sollen, daß die 123 Vertheidiger von Mazagran, die vier Tage lang mit Ruhm gegen den Fanatismus und die Unerschrockenheit von 12,000 (?) Arabern gekämpft, sich wohl um das Vaterland verdient gemacht haben, oder aber, daß die Namen dieser 123 Tapfern in die Register der Ehrenlegion eingetragen werden. Einige Journale hatten behauptet, Hr. Dupin hätte dem König dringend vorgeschlagen, Hrn. Portalis, welcher den Weg zum Ministerium des Hrn. v. Polignac vorbereitet hatte, mit Bildung des neuen Cabinets nach der Resignation des Marschalls Soult und seiner Collegen zu beauftragen. Der Constitutionnel versichert nun, Hr. Dupin habe nie einen solchen Vorschlag gemacht, sondern im Gegentheil immer gedacht und gesagt, daß unter den vorliegenden Umständen Hr. Thiers unvermeidlich sey. (Temps.) Die Instruction in Betreff des Complots, dessen Hr. v. Crouy Chanel angeschuldigt ist, hat nun ein Ende. Es heißt, daß in Folge dieser Instruction 15 bis 20 Angeklagte an den Assisenhof gewiesen sind. Algier, 26 Febr. Am 22 d. M. ist der Baron de la Rue, Obrist vom Generalstab und Adjutant des Kriegsministers, hier angekommen. Er hatte mit dem Gouverneur einige langdauernde Unterredungen, ohne daß über die Motive seiner Mission etwas Sicheres verlautete. Da aber die Ankunft dieses Obristen, welcher wegen seiner unermüdlichen Thätigkeit meist vorzugsweise nach Afrika geschickt wird, fast immer mit einem für unsere Colonie wichtigen Ereigniß in Verbindung stand, so fehlte es nicht an Muthmaßungen. Alles, was man Sicheres erfahren hat, ist, daß der Obrist hier die Ankunft des Kronprinzen, der gegen den 20 März eintreffen will, erwarten sollte, aber in Folge seiner Unterredung mit dem Marschall Valee heute wieder nach Frankreich abreist, von wo er dann baldigst hieher zurückkehren soll. Es thut mir sehr leid, Ihnen nichts Bestimmteres über eine Mission, welche die Neugierde des Publicums so sehr beschäftigt, melden zu können. Aber lieber will ich darüber schweigen, als Ihnen die tausenderlei Gerüchte wiederholen, welche von unsern afrikanischen Neuigkeitskrämern erfunden werden. Ich bemerke Ihnen bloß, daß die Mehrzahl des Publicums denkt, es handle sich um die Abberufung des Marschalls: man glaubt so gerne, was man wünscht. - Sonst gibt es nichts Neues, als daß der nach Belida gehende Convoi wie gewöhnlich angegriffen worden. Die Araber sollen einigen Verlust erlitten haben; wir hatten nur zwei Verwundete. Deutschland. München, 7 März. Die so eben erschienene dritte Nummer der Reichsrathverhandlungen gibt die Debatten, aus welchen die vielbesprochene reichsräthliche Modification hervorging. Die veranlassenden Gesetzentwürfe waren, und zwar jener über den freiwilligen Heereszugang im dritten, jener über die Vermögens-Ausfolgelassung an Unterofficiere und Soldaten aber in einem combinirten Ausschusse vorberathen worden. Dort hatte das Materielle der Regierungsvorschläge keinen Anstand gefunden, nachdem der Minister im Hinblick auf einige vom Referenten im Interesse der Reservisten und der Gemeinden erhobene Bedenken erklärt hatte, das Gesetz finde keine Anwendung auf die Reserven, und die Dispensationsbefugniß des Militär-Aerars erstrecke sich nur auf Abfolgelassung fälliger Zinsen. Die formelle Aenderung hinwieder war auf die Erinnerung eines Mitgliedes, daß der Ausdruck Staatsministerium "bisher üblich und vorgeschrieben" gewesen sey, von den Ausschüssen einhellig gutgeheißen worden, nachdem ein anderes Mitglied erinnert hatte, der Gegenstand sey sehr erheblich, "weil die Ausdrücke Staatsministerium, Staatsdienst, Staatsbürger auf verfassungsmäßigen Bestimmungen beruhten," und nachdem auf die Eröffnung eines dritten Mitgliedes, daß durch königliche Rescripte der Name "Staatsministerium" nicht, bezüglich der Benennung "Staatsbürger" aber nur der Mißbrauch verboten sey, erwiedert worden war: "die Worte bayerischer Unterthan, bayerischer Staatsbürger, bayerischer Staatsangehöriger seyen in einer constitutionellen Monarchie eben so identisch, als in einem absoluten Reich andere Nomenklaturen." Die Kammerdebatte selbst verbreitete sich weniger über den Inhalt als über die Natur des Ausschußantrages, welchen der erste Präsident als bloßen Wunsch, und der Referent des ersten Gesetzesentwurfes als eine minder strenge Modification betrachtet wissen wollte, während die Kammer mit Rücksicht auf die Fassung der Ausschußprotokolle, und auf die Bemerkung eines Reichsrathes, "daß die Verfassungsurkunde nur Eine Gattung von Modificationen kenne," ihm eine streng modificationsweise Eigenschaft zuerkannte. Eine Incident-Erörterung betraf das Nichtnennendürfen des Königs in den Berathungen, wobei angeführt wurde, das Reglement der andern Kammer habe dießfalls eine eigene Vorschrift auf Verlangen der Krone aufgenommen. Einwendungen vom Ministertische aus fanden nicht statt (dem Vernehmen nach war der k. Minister des Innern in der Sitzung nicht zugegen). Einige Dispositivmodificationen blieben ohne Unterstützung, sonach auch außer Berathung. Die bekannten Schreiben an die Kammer der Abgeordneten wurden sogleich verfaßt und noch an demselben Tage übersendet. Dresden, 24 Febr. (Fortsetzung der Verhandlungen der zweiten Kammer über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) Abg. Clauß (aus Chemnitz) möchte folgenden Antrag beigefügt Die Pairkammer wählte am 5 März an die Stelle des Seeministers Baron Roussin Hrn. v. Fesenzac mit 68 unter 101 Stimmen zum Secretär, und fuhr dann in Erörterung des Entwurfs in Betreff der in den Fabriken beschäftigten Kinder fort. Die Deputirtenkammer hat am 4 März mit der Majorität von 248 gegen 23 Stimmen beschlossen, daß das der Regierung durch das Gesetz vom 22 Febr. 1835 zugestandene Tabaksmonopol bis zum 1 Jan. 1852 verlängert werden solle. Die Deputirten versammelten sich am 5 März in ihren Bureaux, um in fünf Commissionen, welche durch die Ernennung ihrer Mitglieder zu Ministern unvollständig geworden waren, die abgehenden zu ersetzen. Die Ernennungen fanden ohne Erörterung statt. 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Chapuis-Montlaville, Mitglied der Deputirtenkammer, hat an den Conseilspräsidenten ein Schreiben gerichtet, worin er ihm vorschlägt, daß entweder die Kammern erklären sollen, daß die 123 Vertheidiger von Mazagran, die vier Tage lang mit Ruhm gegen den Fanatismus und die Unerschrockenheit von 12,000 (?) Arabern gekämpft, sich wohl um das Vaterland verdient gemacht haben, oder aber, daß die Namen dieser 123 Tapfern in die Register der Ehrenlegion eingetragen werden. Einige Journale hatten behauptet, Hr. Dupin hätte dem König dringend vorgeschlagen, Hrn. Portalis, welcher den Weg zum Ministerium des Hrn. v. Polignac vorbereitet hatte, mit Bildung des neuen Cabinets nach der Resignation des Marschalls Soult und seiner Collegen zu beauftragen. Der Constitutionnel versichert nun, Hr. Dupin habe nie einen solchen Vorschlag gemacht, sondern im Gegentheil immer gedacht und gesagt, daß unter den vorliegenden Umständen Hr. Thiers unvermeidlich sey. (Temps.) 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Es thut mir sehr leid, Ihnen nichts Bestimmteres über eine Mission, welche die Neugierde des Publicums so sehr beschäftigt, melden zu können. Aber lieber will ich darüber schweigen, als Ihnen die tausenderlei Gerüchte wiederholen, welche von unsern afrikanischen Neuigkeitskrämern erfunden werden. Ich bemerke Ihnen bloß, daß die Mehrzahl des Publicums denkt, es handle sich um die Abberufung des Marschalls: man glaubt so gerne, was man wünscht. – Sonst gibt es nichts Neues, als daß der nach Belida gehende Convoi wie gewöhnlich angegriffen worden. Die Araber sollen einigen Verlust erlitten haben; wir hatten nur zwei Verwundete. Deutschland. München, 7 März. Die so eben erschienene dritte Nummer der Reichsrathverhandlungen gibt die Debatten, aus welchen die vielbesprochene reichsräthliche Modification hervorging. Die veranlassenden Gesetzentwürfe waren, und zwar jener über den freiwilligen Heereszugang im dritten, jener über die Vermögens-Ausfolgelassung an Unterofficiere und Soldaten aber in einem combinirten Ausschusse vorberathen worden. Dort hatte das Materielle der Regierungsvorschläge keinen Anstand gefunden, nachdem der Minister im Hinblick auf einige vom Referenten im Interesse der Reservisten und der Gemeinden erhobene Bedenken erklärt hatte, das Gesetz finde keine Anwendung auf die Reserven, und die Dispensationsbefugniß des Militär-Aerars erstrecke sich nur auf Abfolgelassung fälliger Zinsen. Die formelle Aenderung hinwieder war auf die Erinnerung eines Mitgliedes, daß der Ausdruck Staatsministerium „bisher üblich und vorgeschrieben“ gewesen sey, von den Ausschüssen einhellig gutgeheißen worden, nachdem ein anderes Mitglied erinnert hatte, der Gegenstand sey sehr erheblich, „weil die Ausdrücke Staatsministerium, Staatsdienst, Staatsbürger auf verfassungsmäßigen Bestimmungen beruhten,“ und nachdem auf die Eröffnung eines dritten Mitgliedes, daß durch königliche Rescripte der Name „Staatsministerium“ nicht, bezüglich der Benennung „Staatsbürger“ aber nur der Mißbrauch verboten sey, erwiedert worden war: „die Worte bayerischer Unterthan, bayerischer Staatsbürger, bayerischer Staatsangehöriger seyen in einer constitutionellen Monarchie eben so identisch, als in einem absoluten Reich andere Nomenklaturen.“ Die Kammerdebatte selbst verbreitete sich weniger über den Inhalt als über die Natur des Ausschußantrages, welchen der erste Präsident als bloßen Wunsch, und der Referent des ersten Gesetzesentwurfes als eine minder strenge Modification betrachtet wissen wollte, während die Kammer mit Rücksicht auf die Fassung der Ausschußprotokolle, und auf die Bemerkung eines Reichsrathes, „daß die Verfassungsurkunde nur Eine Gattung von Modificationen kenne,“ ihm eine streng modificationsweise Eigenschaft zuerkannte. Eine Incident-Erörterung betraf das Nichtnennendürfen des Königs in den Berathungen, wobei angeführt wurde, das Reglement der andern Kammer habe dießfalls eine eigene Vorschrift auf Verlangen der Krone aufgenommen. Einwendungen vom Ministertische aus fanden nicht statt (dem Vernehmen nach war der k. Minister des Innern in der Sitzung nicht zugegen). Einige Dispositivmodificationen blieben ohne Unterstützung, sonach auch außer Berathung. Die bekannten Schreiben an die Kammer der Abgeordneten wurden sogleich verfaßt und noch an demselben Tage übersendet. Dresden, 24 Febr. (Fortsetzung der Verhandlungen der zweiten Kammer über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) Abg. Clauß (aus Chemnitz) möchte folgenden Antrag beigefügt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0005" n="0557"/> <div n="2"> <byline> <docAuthor>*</docAuthor> </byline> <p> Die <hi rendition="#g">Pairkammer</hi> wählte am 5 März an die Stelle des Seeministers Baron Roussin Hrn. v. 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Da aber die Ankunft dieses Obristen, welcher wegen seiner unermüdlichen Thätigkeit meist vorzugsweise nach Afrika geschickt wird, fast immer mit einem für unsere Colonie wichtigen Ereigniß in Verbindung stand, so fehlte es nicht an Muthmaßungen. Alles, was man Sicheres erfahren hat, ist, daß der Obrist hier die Ankunft des Kronprinzen, der gegen den 20 März eintreffen will, erwarten sollte, aber in Folge seiner Unterredung mit dem Marschall Valée heute wieder nach Frankreich abreist, von wo er dann baldigst hieher zurückkehren soll. Es thut mir sehr leid, Ihnen nichts Bestimmteres über eine Mission, welche die Neugierde des Publicums so sehr beschäftigt, melden zu können. Aber lieber will ich darüber schweigen, als Ihnen die tausenderlei Gerüchte wiederholen, welche von unsern afrikanischen Neuigkeitskrämern erfunden werden. 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Die Deputirtenkammer hat am 4 März mit der Majorität von 248 gegen 23 Stimmen beschlossen, daß das der Regierung durch das Gesetz vom 22 Febr. 1835 zugestandene Tabaksmonopol bis zum 1 Jan. 1852 verlängert werden solle.
* Die Deputirten versammelten sich am 5 März in ihren Bureaux, um in fünf Commissionen, welche durch die Ernennung ihrer Mitglieder zu Ministern unvollständig geworden waren, die abgehenden zu ersetzen. Die Ernennungen fanden ohne Erörterung statt. Nur im zweiten Bureau, wo es sich davon handelte, an die Stelle des Grafen Jaubert einen Commissär für das Bankprivilegium zu ernennen, nahm der Minister der öffentlichen Arbeiten das Wort, und resumirte die Arbeiten der Commission, welche bereits die meisten darauf bezüglichen Fragen erledigt habe. Hr. Ganneron sprach bei diesem Anlaß zu Gunsten des ausschließlichen Privilegiums der Bank und Hr. Wüstemberg schloß sich derselben Ansicht an. Die HH. Luneau und Mermillod trugen nachdrücklich auf Garantien für die Departementalbanken an. Hr. Ganneron ward nur mit der Majorität Einer Stimme gegen Hr. Mermillod zum Commissär ernannt. Für den austretenden Conseilspräsidenten ward Hr. Dufaure, für den austretenden Handelsminister Hr. Odilon-Barrot gewählt. In der Budgetscommission ward Hr. Mounier de la Sizeranne an die Stelle des Handelsministers ernannt. Der Conseilspräsident erschien nur im Conferenzsaale. Er unterhielt sich lange mit den Deputirten, die einen Kreis um ihn bildeten.
Hr. Chapuis-Montlaville, Mitglied der Deputirtenkammer, hat an den Conseilspräsidenten ein Schreiben gerichtet, worin er ihm vorschlägt, daß entweder die Kammern erklären sollen, daß die 123 Vertheidiger von Mazagran, die vier Tage lang mit Ruhm gegen den Fanatismus und die Unerschrockenheit von 12,000 (?) Arabern gekämpft, sich wohl um das Vaterland verdient gemacht haben, oder aber, daß die Namen dieser 123 Tapfern in die Register der Ehrenlegion eingetragen werden.
Einige Journale hatten behauptet, Hr. Dupin hätte dem König dringend vorgeschlagen, Hrn. Portalis, welcher den Weg zum Ministerium des Hrn. v. Polignac vorbereitet hatte, mit Bildung des neuen Cabinets nach der Resignation des Marschalls Soult und seiner Collegen zu beauftragen. Der Constitutionnel versichert nun, Hr. Dupin habe nie einen solchen Vorschlag gemacht, sondern im Gegentheil immer gedacht und gesagt, daß unter den vorliegenden Umständen Hr. Thiers unvermeidlich sey.
(Temps.) Die Instruction in Betreff des Complots, dessen Hr. v. Crouy Chanel angeschuldigt ist, hat nun ein Ende. Es heißt, daß in Folge dieser Instruction 15 bis 20 Angeklagte an den Assisenhof gewiesen sind.
_ Algier, 26 Febr. Am 22 d. M. ist der Baron de la Rue, Obrist vom Generalstab und Adjutant des Kriegsministers, hier angekommen. Er hatte mit dem Gouverneur einige langdauernde Unterredungen, ohne daß über die Motive seiner Mission etwas Sicheres verlautete. Da aber die Ankunft dieses Obristen, welcher wegen seiner unermüdlichen Thätigkeit meist vorzugsweise nach Afrika geschickt wird, fast immer mit einem für unsere Colonie wichtigen Ereigniß in Verbindung stand, so fehlte es nicht an Muthmaßungen. Alles, was man Sicheres erfahren hat, ist, daß der Obrist hier die Ankunft des Kronprinzen, der gegen den 20 März eintreffen will, erwarten sollte, aber in Folge seiner Unterredung mit dem Marschall Valée heute wieder nach Frankreich abreist, von wo er dann baldigst hieher zurückkehren soll. Es thut mir sehr leid, Ihnen nichts Bestimmteres über eine Mission, welche die Neugierde des Publicums so sehr beschäftigt, melden zu können. Aber lieber will ich darüber schweigen, als Ihnen die tausenderlei Gerüchte wiederholen, welche von unsern afrikanischen Neuigkeitskrämern erfunden werden. Ich bemerke Ihnen bloß, daß die Mehrzahl des Publicums denkt, es handle sich um die Abberufung des Marschalls: man glaubt so gerne, was man wünscht. – Sonst gibt es nichts Neues, als daß der nach Belida gehende Convoi wie gewöhnlich angegriffen worden. Die Araber sollen einigen Verlust erlitten haben; wir hatten nur zwei Verwundete.
Deutschland.
_ München, 7 März. Die so eben erschienene dritte Nummer der Reichsrathverhandlungen gibt die Debatten, aus welchen die vielbesprochene reichsräthliche Modification hervorging. Die veranlassenden Gesetzentwürfe waren, und zwar jener über den freiwilligen Heereszugang im dritten, jener über die Vermögens-Ausfolgelassung an Unterofficiere und Soldaten aber in einem combinirten Ausschusse vorberathen worden. Dort hatte das Materielle der Regierungsvorschläge keinen Anstand gefunden, nachdem der Minister im Hinblick auf einige vom Referenten im Interesse der Reservisten und der Gemeinden erhobene Bedenken erklärt hatte, das Gesetz finde keine Anwendung auf die Reserven, und die Dispensationsbefugniß des Militär-Aerars erstrecke sich nur auf Abfolgelassung fälliger Zinsen. Die formelle Aenderung hinwieder war auf die Erinnerung eines Mitgliedes, daß der Ausdruck Staatsministerium „bisher üblich und vorgeschrieben“ gewesen sey, von den Ausschüssen einhellig gutgeheißen worden, nachdem ein anderes Mitglied erinnert hatte, der Gegenstand sey sehr erheblich, „weil die Ausdrücke Staatsministerium, Staatsdienst, Staatsbürger auf verfassungsmäßigen Bestimmungen beruhten,“ und nachdem auf die Eröffnung eines dritten Mitgliedes, daß durch königliche Rescripte der Name „Staatsministerium“ nicht, bezüglich der Benennung „Staatsbürger“ aber nur der Mißbrauch verboten sey, erwiedert worden war: „die Worte bayerischer Unterthan, bayerischer Staatsbürger, bayerischer Staatsangehöriger seyen in einer constitutionellen Monarchie eben so identisch, als in einem absoluten Reich andere Nomenklaturen.“ Die Kammerdebatte selbst verbreitete sich weniger über den Inhalt als über die Natur des Ausschußantrages, welchen der erste Präsident als bloßen Wunsch, und der Referent des ersten Gesetzesentwurfes als eine minder strenge Modification betrachtet wissen wollte, während die Kammer mit Rücksicht auf die Fassung der Ausschußprotokolle, und auf die Bemerkung eines Reichsrathes, „daß die Verfassungsurkunde nur Eine Gattung von Modificationen kenne,“ ihm eine streng modificationsweise Eigenschaft zuerkannte. Eine Incident-Erörterung betraf das Nichtnennendürfen des Königs in den Berathungen, wobei angeführt wurde, das Reglement der andern Kammer habe dießfalls eine eigene Vorschrift auf Verlangen der Krone aufgenommen. Einwendungen vom Ministertische aus fanden nicht statt (dem Vernehmen nach war der k. Minister des Innern in der Sitzung nicht zugegen). Einige Dispositivmodificationen blieben ohne Unterstützung, sonach auch außer Berathung. Die bekannten Schreiben an die Kammer der Abgeordneten wurden sogleich verfaßt und noch an demselben Tage übersendet.
_ Dresden, 24 Febr. (Fortsetzung der Verhandlungen der zweiten Kammer über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) Abg. Clauß (aus Chemnitz) möchte folgenden Antrag beigefügt
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