Allgemeine Zeitung. Nr. 77. Augsburg, 17. März 1840.unsere Kinder zu taufen, unsere Ehen einzusegnen, unsere Beichte zu hören. Auf solche Weise entreißen sie uns unsere Hirten. In so grausamer Verfolgung bleibt uns nur eine Zuflucht, die Gnade Ew. kaiserl. Majestät. Schützen Sie, Monarch, die um des Glaubens willen verfolgt werden. Lubowicz, den 10 Julius 1829. 120 Pfarrkinder haben unterzeichnet. IV. Das geistliche Collegium verbietet jedem Priester, die Beichte ihm unbekannter Personen zu hören. Gemäß dem Decret Sr. kaiserl. Majestät hat das obgenannte Collegium von einer Ordonnanz des Ministers des Innern, Ritters Demetrius Nicolajewicz Bludoff, Kenntniß genommen. Der Hr. Minister hat bei Mittheilung dieser Piece uns davon unterrichtet, daß der heilige permanente Synod bei Entscheidung des besondern Falles der Elisabeth Weytkowska, welche von der herrschenden Religion zur römisch-katholischen Religion übertrat, dem griechisch-russischen Clerus eingeschärft habe, genaue Notiz von denen zu bewahren, welche sich zur herrschenden Religion bekennen, und daß derselbe dem dirigirenden Senat ein Decret vorgelegt hat, nach welchem es dem Clerus der andern Religionsgemeinschaften untersagt werde, unbekannte Personen Beichte zu hören oder sie zu den Sacramenten zuzulassen. Der Hr. Minister empfiehlt nach Empfang des auf diesen Gegenstand bezüglichen Befehls des dirigirenden Senats dem Collegium seinerseits allen römisch-katholischen Priestern zu befehlen, sich pünktlich nach dem obgedachten Decret des heiligen Synods zu richten und ihnen bei schwerer Verantwortlichkeit zu verbieten, von Personen, welche ihnen unbekannt seyen, die Beichte zu hören und sie zu den Sacramenten zuzulassen. Das Collegium hat auf Empfang dieser Verfügung beschlossen, allen Bischöfen, die Diöcesen administriren, und allen Provincialen vorzuschreiben, daß sie ihren untergebenen Priestern befehlen, das besagte Decret des heiligen Synods, in Betreff des Verbots, bei schwerer Verantwortlichkeit keine unbekannten Personen Beichte zu hören, streng zu befolgen, und hat diesen Beschluß dem Minister des Innern, Ritter Demetrius Nikolajewicz Bludoff, mitgetheilt. Der Bischofpräsident, gez. Ignaz Pawrowicz. [916-18] Bekanntmachung. Nachdem Ein hoher Senat verordnet hat, daß das bisher bei der freiwilligen Anwerbung zum hiesigen Linien-Militär eingeführt gewesene Handgeld von Hundert Gulden nunmehr auf Hundert Fünfzig Gulden für eine Capitulation von sechs Jahren drei Monaten erhöht, und davon jedem Angeworbenen bei der Annahme acht Gulden, nach Verlauf eines jeden Dienstjahres fünf Gulden, und am Schluß der Capitulation der Rest mit Hundert zwölf Gulden ausbezahlt werde, so wird solches hierdurch bekannt gemacht, und haben diejenigen hiesigen Angehörigen, welche in hiesige Militär-Dienste treten wollen, wie auch Ausländer, welche aus den deutschen Bundesstaaten gebürtig, in ihrer Heimath nicht mehr militärpflichtig oder mit landesherrlicher Erlaubniß zum Eintritt in hiesige Dienste versehen sind, sich deßfalls auf unterzeichnetem Amt persönlich anzumelden, allwo ihre Annahme nach erfundener Diensttauglichkeit erfolgen wird. Frankfurt, den 7 März 1840 Kriegs-Zeug-Amt. [672-73] Bei Rohrmann & Schweigerd, k. k. Hofbuchhändler in Wien, ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Geschichte und Sage 8. Preis in Umschlag geh. 18 gGr. Die Zeitung für den deutschen Adel äußert sich in Nr. 7 folgendermaßen über dieses Werkchen: Wir finden hier Nachrichten der Familien und Häuser: Loeben, Forgats, Schelm v. Bergen, Trautenberg, Andrassy, Hackenei, Wartensleben, Landschaden von Steinach, Braunschweig, Schwarzenberg, Cleve, Schweinichen, Wedell, Emersberg, Henneberg, Boscowich, Schottland, Böhmen, Pernstein, Lippe, Finner, Stubenberg, Montmorenci, Lynar, Trotha, Schaffgotsch, Althan, Eselburg, Kälberharte, Mannsfeld, Krebsbach, Wurmbrand, Oesterreich, Peilstein, Neu-Thann, Dollinger, Hunyady, Blacas, Drachenfels, Peschick van Romarow, du Lys, Scaliger, Ples von Slaupna, Gergeblaky, Czernin, Saulheim, und über Wappen und Abzeichen der Städte: Schwandorf, Köln, St. Gallen, Pilsen, London, Bern." [758-60] In der Karl Haas'schen Buchhandlung in Wien (Tuchlauben Nr. 561) ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Ein vollständiges Gebet- und Erbauungsbuch für gebildete katholische Christen. Zur Kirchen- und Hausandacht fürs ganze Jahr. Vom Pfarrer J. H. Hauser. Mit vier schönen Kupfern. 12. in Umschlag geheftet 1 Rthlr. 20 gr. oder 2 fl. 48 kr. Conv. Münze. Christliches Festgeschenk. Eine Mitgabe für das ganze Leben. Gebildeten Jünglingen und Jungfrauen gewidmet gr. 12. mit einem prachtvollen Titelkupfer und Vignette, Druckvelin geheftet 1 Rthlr. oder 1 fl. 20 kr. Conv. Münze. Stunden der Andacht gr. 8. 3 Rthlr. 16 gr. oder 4 fl. Conv. Münze. Von demselben Verfasser sind ferner erschienen: Denis Unterredungen, 8. 21 gr. oder 1 fl. C. M. Denkmale, 3 Bde 8. 2 Rthlr. 12 gr. oder 3 fl. C. M. Der Frauenspiegel, aufgestellt in einer Reihe Biographien gottseliger Personen aus dem Frauengeschlechte. 16 gr. oder 1 fl. C. M. Lichtpunkte aus der hellen Kammer eines christlichen Denkers. 2 Bdchn. 12. brosch. 1 Rthlr. oder 1 fl. 12 kr. C. M. Begleiter auf dem Tugendwege. Zweite, mit Meßgebeten und 1 Kupfr. vermehrte Auflage. 12. geb. 8 gr. od. 20 kr. C. M. Emanuel, ein Adventbuch. Aus kirchlichen Schriftstellern, vorzüglich aus dem heiligen Bernhard übersetzt und geordnet. 8. 820. Postp. brosch. 16 gr. oder 48 kr. Conv. Münze. Geheiliget werde Dein Name! Ein katholisches Gebet- und Andachtsbuch zur kirchlichen und häuslichen Erbauung. Mit einem Fest- und Heiligen-Kalender und Anhang der eingeführten Kirchenlieder. Dritte Auflage. Mit 5 schönen Stahlstichen. 18. Druckpap. 1 Rthlr. oder 1 fl. 20 kr. C. M. Der goldene Weihrauchaltar oder Gebete der Heiligen Gottes. Ein katholisches Gebet- und Andachtsbuch. 2te vermehrte Auflage. Mit einem prächtigen Stahlstich und 6 schönen Kupfern, Portraits von Heiligen und gestochenem Titel. 18. Druckpap. 1 Rthlr. oder 1 fl. 24 kr. Conv. Münze. unsere Kinder zu taufen, unsere Ehen einzusegnen, unsere Beichte zu hören. Auf solche Weise entreißen sie uns unsere Hirten. In so grausamer Verfolgung bleibt uns nur eine Zuflucht, die Gnade Ew. kaiserl. Majestät. Schützen Sie, Monarch, die um des Glaubens willen verfolgt werden. Lubowicz, den 10 Julius 1829. 120 Pfarrkinder haben unterzeichnet. IV. Das geistliche Collegium verbietet jedem Priester, die Beichte ihm unbekannter Personen zu hören. Gemäß dem Decret Sr. kaiserl. Majestät hat das obgenannte Collegium von einer Ordonnanz des Ministers des Innern, Ritters Demetrius Nicolajewicz Bludoff, Kenntniß genommen. Der Hr. Minister hat bei Mittheilung dieser Pièce uns davon unterrichtet, daß der heilige permanente Synod bei Entscheidung des besondern Falles der Elisabeth Weytkowska, welche von der herrschenden Religion zur römisch-katholischen Religion übertrat, dem griechisch-russischen Clerus eingeschärft habe, genaue Notiz von denen zu bewahren, welche sich zur herrschenden Religion bekennen, und daß derselbe dem dirigirenden Senat ein Decret vorgelegt hat, nach welchem es dem Clerus der andern Religionsgemeinschaften untersagt werde, unbekannte Personen Beichte zu hören oder sie zu den Sacramenten zuzulassen. Der Hr. Minister empfiehlt nach Empfang des auf diesen Gegenstand bezüglichen Befehls des dirigirenden Senats dem Collegium seinerseits allen römisch-katholischen Priestern zu befehlen, sich pünktlich nach dem obgedachten Decret des heiligen Synods zu richten und ihnen bei schwerer Verantwortlichkeit zu verbieten, von Personen, welche ihnen unbekannt seyen, die Beichte zu hören und sie zu den Sacramenten zuzulassen. Das Collegium hat auf Empfang dieser Verfügung beschlossen, allen Bischöfen, die Diöcesen administriren, und allen Provincialen vorzuschreiben, daß sie ihren untergebenen Priestern befehlen, das besagte Decret des heiligen Synods, in Betreff des Verbots, bei schwerer Verantwortlichkeit keine unbekannten Personen Beichte zu hören, streng zu befolgen, und hat diesen Beschluß dem Minister des Innern, Ritter Demetrius Nikolajewicz Bludoff, mitgetheilt. Der Bischofpräsident, gez. Ignaz Pawrowicz. [916-18] Bekanntmachung. Nachdem Ein hoher Senat verordnet hat, daß das bisher bei der freiwilligen Anwerbung zum hiesigen Linien-Militär eingeführt gewesene Handgeld von Hundert Gulden nunmehr auf Hundert Fünfzig Gulden für eine Capitulation von sechs Jahren drei Monaten erhöht, und davon jedem Angeworbenen bei der Annahme acht Gulden, nach Verlauf eines jeden Dienstjahres fünf Gulden, und am Schluß der Capitulation der Rest mit Hundert zwölf Gulden ausbezahlt werde, so wird solches hierdurch bekannt gemacht, und haben diejenigen hiesigen Angehörigen, welche in hiesige Militär-Dienste treten wollen, wie auch Ausländer, welche aus den deutschen Bundesstaaten gebürtig, in ihrer Heimath nicht mehr militärpflichtig oder mit landesherrlicher Erlaubniß zum Eintritt in hiesige Dienste versehen sind, sich deßfalls auf unterzeichnetem Amt persönlich anzumelden, allwo ihre Annahme nach erfundener Diensttauglichkeit erfolgen wird. Frankfurt, den 7 März 1840 Kriegs-Zeug-Amt. [672-73] Bei Rohrmann & Schweigerd, k. k. Hofbuchhändler in Wien, ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Geschichte und Sage 8. Preis in Umschlag geh. 18 gGr. Die Zeitung für den deutschen Adel äußert sich in Nr. 7 folgendermaßen über dieses Werkchen: Wir finden hier Nachrichten der Familien und Häuser: Loeben, Forgáts, Schelm v. Bergen, Trautenberg, Andrassy, Hackenei, Wartensleben, Landschaden von Steinach, Braunschweig, Schwarzenberg, Cleve, Schweinichen, Wedell, Emersberg, Henneberg, Boscowich, Schottland, Böhmen, Pernstein, Lippe, Finner, Stubenberg, Montmorenci, Lynar, Trotha, Schaffgotsch, Althan, Eselburg, Kälberharte, Mannsfeld, Krebsbach, Wurmbrand, Oesterreich, Peilstein, Neu-Thann, Dollinger, Hunyady, Blacas, Drachenfels, Peschick van Romarow, du Lys, Scaliger, Ples von Slaupna, Gergeblaky, Czernin, Saulheim, und über Wappen und Abzeichen der Städte: Schwandorf, Köln, St. Gallen, Pilsen, London, Bern.“ [758-60] In der Karl Haas'schen Buchhandlung in Wien (Tuchlauben Nr. 561) ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Ein vollständiges Gebet- und Erbauungsbuch für gebildete katholische Christen. Zur Kirchen- und Hausandacht fürs ganze Jahr. Vom Pfarrer J. H. Hauser. Mit vier schönen Kupfern. 12. in Umschlag geheftet 1 Rthlr. 20 gr. oder 2 fl. 48 kr. Conv. Münze. Christliches Festgeschenk. Eine Mitgabe für das ganze Leben. Gebildeten Jünglingen und Jungfrauen gewidmet gr. 12. mit einem prachtvollen Titelkupfer und Vignette, Druckvelin geheftet 1 Rthlr. oder 1 fl. 20 kr. Conv. Münze. Stunden der Andacht gr. 8. 3 Rthlr. 16 gr. oder 4 fl. Conv. Münze. Von demselben Verfasser sind ferner erschienen: Denis Unterredungen, 8. 21 gr. oder 1 fl. C. M. Denkmale, 3 Bde 8. 2 Rthlr. 12 gr. oder 3 fl. C. M. Der Frauenspiegel, aufgestellt in einer Reihe Biographien gottseliger Personen aus dem Frauengeschlechte. 16 gr. oder 1 fl. C. M. Lichtpunkte aus der hellen Kammer eines christlichen Denkers. 2 Bdchn. 12. brosch. 1 Rthlr. oder 1 fl. 12 kr. C. M. Begleiter auf dem Tugendwege. Zweite, mit Meßgebeten und 1 Kupfr. vermehrte Auflage. 12. geb. 8 gr. od. 20 kr. C. M. Emanuel, ein Adventbuch. Aus kirchlichen Schriftstellern, vorzüglich aus dem heiligen Bernhard übersetzt und geordnet. 8. 820. Postp. brosch. 16 gr. oder 48 kr. Conv. Münze. Geheiliget werde Dein Name! Ein katholisches Gebet- und Andachtsbuch zur kirchlichen und häuslichen Erbauung. Mit einem Fest- und Heiligen-Kalender und Anhang der eingeführten Kirchenlieder. Dritte Auflage. Mit 5 schönen Stahlstichen. 18. Druckpap. 1 Rthlr. oder 1 fl. 20 kr. C. M. Der goldene Weihrauchaltar oder Gebete der Heiligen Gottes. Ein katholisches Gebet- und Andachtsbuch. 2te vermehrte Auflage. Mit einem prächtigen Stahlstich und 6 schönen Kupfern, Portraits von Heiligen und gestochenem Titel. 18. Druckpap. 1 Rthlr. oder 1 fl. 24 kr. Conv. Münze. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0012" n="0612"/> unsere Kinder zu taufen, unsere Ehen einzusegnen, unsere Beichte zu hören. Auf solche Weise entreißen sie uns unsere Hirten. In so grausamer Verfolgung bleibt uns nur <hi rendition="#g">eine</hi> Zuflucht, die Gnade Ew. kaiserl. Majestät. Schützen Sie, Monarch, die um des Glaubens willen verfolgt werden. 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Minister hat bei Mittheilung dieser Pièce uns davon unterrichtet, daß der heilige permanente Synod bei Entscheidung des besondern Falles der Elisabeth Weytkowska, welche von der herrschenden Religion zur römisch-katholischen Religion übertrat, dem griechisch-russischen Clerus eingeschärft habe, genaue Notiz von denen zu bewahren, welche sich zur herrschenden Religion bekennen, und daß derselbe dem dirigirenden Senat ein Decret vorgelegt hat, nach welchem es dem Clerus der andern Religionsgemeinschaften untersagt werde, unbekannte Personen Beichte zu hören oder sie zu den Sacramenten zuzulassen. Der Hr. Minister empfiehlt nach Empfang des auf diesen Gegenstand bezüglichen Befehls des dirigirenden Senats dem Collegium seinerseits allen römisch-katholischen Priestern zu befehlen, sich pünktlich nach dem obgedachten Decret des heiligen Synods zu richten und ihnen bei schwerer Verantwortlichkeit zu verbieten, von Personen, welche ihnen unbekannt seyen, die Beichte zu hören und sie zu den Sacramenten zuzulassen. Das Collegium hat auf Empfang dieser Verfügung beschlossen, allen Bischöfen, die Diöcesen administriren, und allen Provincialen vorzuschreiben, daß sie ihren untergebenen Priestern befehlen, das besagte Decret des heiligen Synods, in Betreff des Verbots, bei schwerer Verantwortlichkeit keine unbekannten Personen Beichte zu hören, streng zu befolgen, und hat diesen Beschluß dem Minister des Innern, Ritter Demetrius Nikolajewicz Bludoff, mitgetheilt. Der Bischofpräsident, gez. 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unsere Kinder zu taufen, unsere Ehen einzusegnen, unsere Beichte zu hören. Auf solche Weise entreißen sie uns unsere Hirten. In so grausamer Verfolgung bleibt uns nur eine Zuflucht, die Gnade Ew. kaiserl. Majestät. Schützen Sie, Monarch, die um des Glaubens willen verfolgt werden. Lubowicz, den 10 Julius 1829. 120 Pfarrkinder haben unterzeichnet.
IV. Das geistliche Collegium verbietet jedem Priester, die Beichte ihm unbekannter Personen zu hören. Gemäß dem Decret Sr. kaiserl. Majestät hat das obgenannte Collegium von einer Ordonnanz des Ministers des Innern, Ritters Demetrius Nicolajewicz Bludoff, Kenntniß genommen. Der Hr. Minister hat bei Mittheilung dieser Pièce uns davon unterrichtet, daß der heilige permanente Synod bei Entscheidung des besondern Falles der Elisabeth Weytkowska, welche von der herrschenden Religion zur römisch-katholischen Religion übertrat, dem griechisch-russischen Clerus eingeschärft habe, genaue Notiz von denen zu bewahren, welche sich zur herrschenden Religion bekennen, und daß derselbe dem dirigirenden Senat ein Decret vorgelegt hat, nach welchem es dem Clerus der andern Religionsgemeinschaften untersagt werde, unbekannte Personen Beichte zu hören oder sie zu den Sacramenten zuzulassen. Der Hr. Minister empfiehlt nach Empfang des auf diesen Gegenstand bezüglichen Befehls des dirigirenden Senats dem Collegium seinerseits allen römisch-katholischen Priestern zu befehlen, sich pünktlich nach dem obgedachten Decret des heiligen Synods zu richten und ihnen bei schwerer Verantwortlichkeit zu verbieten, von Personen, welche ihnen unbekannt seyen, die Beichte zu hören und sie zu den Sacramenten zuzulassen. Das Collegium hat auf Empfang dieser Verfügung beschlossen, allen Bischöfen, die Diöcesen administriren, und allen Provincialen vorzuschreiben, daß sie ihren untergebenen Priestern befehlen, das besagte Decret des heiligen Synods, in Betreff des Verbots, bei schwerer Verantwortlichkeit keine unbekannten Personen Beichte zu hören, streng zu befolgen, und hat diesen Beschluß dem Minister des Innern, Ritter Demetrius Nikolajewicz Bludoff, mitgetheilt. Der Bischofpräsident, gez. Ignaz Pawrowicz.
[916-18]
Bekanntmachung.
Nachdem Ein hoher Senat verordnet hat, daß das bisher bei der freiwilligen Anwerbung zum hiesigen Linien-Militär eingeführt gewesene Handgeld von Hundert Gulden nunmehr auf Hundert Fünfzig Gulden für eine Capitulation von sechs Jahren drei Monaten erhöht, und davon jedem Angeworbenen bei der Annahme acht Gulden, nach Verlauf eines jeden Dienstjahres fünf Gulden, und am Schluß der Capitulation der Rest mit Hundert zwölf Gulden ausbezahlt werde, so wird solches hierdurch bekannt gemacht, und haben diejenigen hiesigen Angehörigen, welche in hiesige Militär-Dienste treten wollen, wie auch Ausländer, welche aus den deutschen Bundesstaaten gebürtig, in ihrer Heimath nicht mehr militärpflichtig oder mit landesherrlicher Erlaubniß zum Eintritt in hiesige Dienste versehen sind, sich deßfalls auf unterzeichnetem Amt persönlich anzumelden, allwo ihre Annahme nach erfundener Diensttauglichkeit erfolgen wird.
Frankfurt, den 7 März 1840
Kriegs-Zeug-Amt.
[672-73]
Bei Rohrmann & Schweigerd, k. k. Hofbuchhändler in Wien, ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Heraldische Blumen.
Geschichte und Sage
von Realis.
8. Preis in Umschlag geh. 18 gGr.
Die Zeitung für den deutschen Adel äußert sich in Nr. 7 folgendermaßen über dieses Werkchen:
„Ein hübscher, für jede Adelsfamilie beachtenswerther Gedanke: Geschichten und Sagen über den Ursprung der Stammesnamen, Embleme der Wappen, des Helmschmuckes etc. etc. Also interessante Notizen über die Stammherren oder über bedeutende Ahnen der Familie; historische Bilder aus früher Vergangenheit, poetische Blumen des Mittelalters, Beleuchtungen aus der Chronik des Adels, welche wohl nicht Vielen bekannt seyn dürften.
Wir finden hier Nachrichten der Familien und Häuser: Loeben, Forgáts, Schelm v. Bergen, Trautenberg, Andrassy, Hackenei, Wartensleben, Landschaden von Steinach, Braunschweig, Schwarzenberg, Cleve, Schweinichen, Wedell, Emersberg, Henneberg, Boscowich, Schottland, Böhmen, Pernstein, Lippe, Finner, Stubenberg, Montmorenci, Lynar, Trotha, Schaffgotsch, Althan, Eselburg, Kälberharte, Mannsfeld, Krebsbach, Wurmbrand, Oesterreich, Peilstein, Neu-Thann, Dollinger, Hunyady, Blacas, Drachenfels, Peschick van Romarow, du Lys, Scaliger, Ples von Slaupna, Gergeblaky, Czernin, Saulheim, und über Wappen und Abzeichen der Städte: Schwandorf, Köln, St. Gallen, Pilsen, London, Bern.“
[758-60]
In der Karl Haas'schen Buchhandlung in Wien (Tuchlauben Nr. 561) ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Erhöre uns Gott!
Ein vollständiges Gebet- und Erbauungsbuch für gebildete katholische Christen. Zur Kirchen- und Hausandacht fürs ganze Jahr.
Vom Pfarrer J. H. Hauser.
Mit vier schönen Kupfern.
12. in Umschlag geheftet 1 Rthlr. 20 gr. oder 2 fl. 48 kr. Conv. Münze.
Christliches Festgeschenk.
Eine Mitgabe für das ganze Leben. Gebildeten Jünglingen und Jungfrauen gewidmet
von J. P. Silbert.
gr. 12. mit einem prachtvollen Titelkupfer und Vignette, Druckvelin geheftet 1 Rthlr. oder 1 fl. 20 kr. Conv. Münze.
Stunden der Andacht
für katholische Christen, oder das evangelische Jahr in 365 Betrachtungen. Nach der Concordanz aller vier Evangelien bearbeitet
von
J. P. Silbert.
gr. 8. 3 Rthlr. 16 gr. oder 4 fl. Conv. Münze.
Von demselben Verfasser sind ferner erschienen:
Dom heiliger Sänger, oder fromme Gesänge der Vorzeit, aus verschiedenen Sprachen übersetzt und bearbeitet. Mit Vorrede von Fr. v. Schlegel. Neue Ausgabe mit Kupfer. 8. 835, brosch. 1 Rthlr. oder 1 fl. 12 kr. C. M.
Denis Unterredungen, 8. 21 gr. oder 1 fl. C. M.
Denkmale, 3 Bde 8. 2 Rthlr. 12 gr. oder 3 fl. C. M.
Der Frauenspiegel, aufgestellt in einer Reihe Biographien gottseliger Personen aus dem Frauengeschlechte. 16 gr. oder 1 fl. C. M.
Lichtpunkte aus der hellen Kammer eines christlichen Denkers. 2 Bdchn. 12. brosch. 1 Rthlr. oder 1 fl. 12 kr. C. M.
Begleiter auf dem Tugendwege. Zweite, mit Meßgebeten und 1 Kupfr. vermehrte Auflage. 12. geb. 8 gr. od. 20 kr. C. M.
Emanuel, ein Adventbuch. Aus kirchlichen Schriftstellern, vorzüglich aus dem heiligen Bernhard übersetzt und geordnet. 8. 820. Postp. brosch. 16 gr. oder 48 kr. Conv. Münze.
Geheiliget werde Dein Name! Ein katholisches Gebet- und Andachtsbuch zur kirchlichen und häuslichen Erbauung. Mit einem Fest- und Heiligen-Kalender und Anhang der eingeführten Kirchenlieder. Dritte Auflage. Mit 5 schönen Stahlstichen. 18. Druckpap. 1 Rthlr. oder 1 fl. 20 kr. C. M.
Der goldene Weihrauchaltar oder Gebete der Heiligen Gottes. Ein katholisches Gebet- und Andachtsbuch. 2te vermehrte Auflage. Mit einem prächtigen Stahlstich und 6 schönen Kupfern, Portraits von Heiligen und gestochenem Titel. 18. Druckpap. 1 Rthlr. oder 1 fl. 24 kr. Conv. Münze.
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