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Allgemeine Zeitung. Nr. 79. Augsburg, 19. März 1840.

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Die Kammer der Abgeordneten setzte heute die Berathung über den Gesetzesentwurf, in Betreff der bayerischen Wechsel- und Hypothekenbank fort und zwar zunächst über Art. 1 des zweiten Entwurfes (resp. nach der Zusammenstellung mit dem ersten Entwurfe nun Art. 2). Hiezu hatte Graf Buttler die Modification vorgeschlagen: "Jedoch dürfen sie den 4ten Theil der Gesammtsumme der emittirten Banknoten nicht überschreiten." Weder diese Modification, noch der Art. 2 selbst, welcher dahin ging, "daß die Bank verpflichtet ist, ihre Noten sogleich auf Begehren bei ihren Cassen einzulösen, Banknoten, deren Betrag geringer als 10 fl. seyn soll, können nur zu dem Betrage von 5 fl. ausgestellt werden," wurden angenommen. Ebenso wurde der ganze Art. 2 (nun 3) durch Kammerbeschluß verworfen. Auch die Modification hiezu von Freiherrn v. Freyberg fand die Zustimmung der Kammer nicht. Letztere beabsichtigte folgende Redaction: "Die Bank ist zu diesem Behufe berechtigt, nicht nur die verfallenen Zinsen, sondern auch die verfallenen und rückständigen Annuitäten, dann Capitalfristenzahlungen bis zum Betrage von 1/10 des ursprünglichen Capitalstocks bei hypothekarischen aufkündbaren Darlehen ohne Annuitäten nach dem §. 52 des Hypothekengesetzes vom 1 Jul. 1822 einzuklagen und zur Execution zu bringen, wenn sie sich dieses in den von nun an zu errichtenden Darlehensverträgen ausbedungen hat." - Freiherr v. Schäzler hatte nach dem Schlusse dieses Gesetzes zwei Wünsche vorgeschlagen: a) die königl. Regierung wolle veranlassen, daß der §. 73 der Bankstatuten dahin abgeändert werde, es dürfen fernerhin eigene Bankactien nicht mehr in Depot genommen werden; b) solche Bestimmungen zu veranlassen, wonach die bei der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank dermalen in Depot befindlichen eigenen Bankactien und Promessen in einem näher zu bestimmenden Zeitraum (allenfalls von 6 Monaten von Abänderung des Gesetzes) wieder bei der Bank ausgelöst werden müssen. - Ferner beantragte Freiherr v. Gumppenberg den Wunsch: Es wolle bei Abschätzung der Güter zum Behufe der von der Bank zu reichenden Darlehen mehr, als es bis jetzt geschehen ist, Rücksicht auf die Meliorationen genommen werden, indem gerade die fleißigen, intelligenten Landwirthe es sind, welche eine Unterstützung vor Allem verdienen." - Diese Wünsche erhielten zwar die Zustimmung der Kammer, indeß da bei der definitiven Abstimmung beider in ein Gesetz vereinigten Entwürfen die Zustimmung der Kammer mit 59 gegen 48 Stimmen versagt wurde, so erschien dadurch jene Annahme wieder als aufgehoben.

Gestern Vormittag um 11 Uhr ist General Guilleminot gestorben, nachdem er bereits eine geraume Weile hoffnungslos an einer Brustentzündung danieder gelegen. Die Leiche wird, der letztwilligen Verfügung des Verstorbenen gemäß, nach Frankreich gebracht. Die trockene Kälte, hervorgebracht durch den Wochen lang anhaltenden steifen Nordostwind, war überhaupt dem allgemeinen Gesundheitsstand auch hier sehr ungünstig, und ließ häufig ganz gewöhnliche katarrhalische Anfälle zu ernstlichen Krankheiten ausarten; so war auch die Ursache vom Tode des nahe an siebenzig Jahre alten Generals keine andere, als ein in seinem Beginn vernachlässigter Schnupfen. Die Arbeiten der Rheingränzberichtigung, welche Guilleminot als französischer Bevollmächtigter leitete, sind, bis etwa auf ein paar Kleinigkeiten, beendigt, das letzte friedliche Werk eines der Krieger des großen Kaisers, welche jetzt nachgerade einer um den andern vom Schauplatz abtreten. Mit welchen Empfindungen mochte er in der letzten Zeit auf Konstantinopel blicken, der letzten Scene seiner umfassenden Thätigkeit!

Capitole, welches sich seit seinem annoch kurzen Bestehen bereits manchen Wechselfällen ausgesetzt sah, zeigt in seiner Nummer vom 27 Febr. an, daß es in den Besitz eines Hrn. Jourdain, ancien Magistrat, übergegangen sey. Hr. Charles Durand erscheint also nicht mehr als dessen Hauptredacteur; in einer im Eingang jener Nummer stehenden Bezeichnung des politischen Standpunktes des Blattes verspricht die Redaction, daß sie dessen bisherigem Streben, und sonach dem Napoleonismus treu bleiben werde. Dieß wird in folgenden Worten verkündet: "In Beziehung auf auswärtige Politik wird der Gedanke Napoleons stets der unsrige bleiben. Dieser ewige unveränderliche Gedanke war die Oberherrschaft Frankreichs über den Continent und die Befreiung Europa's von dem englischen Joch. Diese Befreiung muß Frankreichs Werk seyn. Sich auf Rußland stützend, um den Kampf gegen England durchführen zu können, muß unser Vaterland Rußland in Asien für das lohnen, was es in Europa durch dessen Beihülfe gewinnt. Eine Allianz der Art ist eben so sachgerecht als erhebend für die Einbildungskraft. Rußland ist die civilisirende Macht für Asien, wie Frankreich dieß für Europa ist. Indem wir den nordischen Koloß gegen Indien und China drängen, werden wir uns als Ersatz die Rheingränze, das Protectorat über Spanien, Italien und Deutschland und die Macht und das Recht sichern, ganz Europa Gesetze vorzuschreiben, welche die Gerechtigkeit, den Frieden und die Freiheit zum Ziele haben!" In diesem Styl fährt der Artikel - das Manifest der neuen Redaction - fort, die Träume eines kranken Gehirns auszukramen. Gehörten selbige diesem Blatt allein an, so würde es wohl nicht der Mühe lohnen, auch nur eine Sylbe darüber zu verlieren. Dem ist aber nicht also; das, was das Capitole hier sagt, hat, genau erwogen, den Werth des freimüthigen Geständnisses einer Idee, welche in vielen französischen Köpfen spukt, und in dieser Fassung auch wohl nur in solchen Köpfen Eingang finden konnte. Der Plan ist, wie das Capitole gesteht, erhebend für die Einbildungskraft, jedoch wohl nur für die französische; um die Gefühle der übrigen Nationen des Continents dürfte es wohl anders stehen. So möchte namentlich der nordische Koloß die Theilung des Rayons für das Civilisationsunternehmen wohl nicht ganz billig finden. Andrerseits könnten auch in den auf Bonapartische Art zu civilisirenden Reichen des europäischen Continents sich Stimmen erheben, welche gegen dergleichen Proceduren einigen Einspruch thäten, und Recht, Friede und Freiheit in andern Richtungen sichern zu können glauben möchten. Der Wahnsinn jedoch hat stets eine Seite, von wo aus er der Vernunft verständlich wird. Auch in dem vorliegenden Falle drängt sich beim Anhören jener Ausbrüche eines, durch ungezügelte Herrschaft kindischer Eitelkeit und rohen, räuberischen Gelüstes nach fremdem Gute verschuldeten Irreseyns die Erwägung auf: in welch traurigem Zustande sich das Land befinden müsse, in welchem es solchen Producten geistig krankhafter Zustände auch nur möglich ist, irgend einen Anspruch auf den Rang und Titel politischer Plane zu machen. Wahrlich, es ist nicht nöthig, Europa heute vor jenem Geiste zu warnen. Wenn die angerathenen Versuche nicht schon gemacht wären; wenn die Heere des Welteroberers noch am Niemen stünden; wenn Europa die Süßigkeiten einer, zur Universalmonarchie strebenden Militärherrschaft noch niemals kennen gelernt, wenn es sich noch in keiner frühern Periode mit äußerster Anstrengung gegen eine solche emporgerafft hätte; wenn die Jahre 1812 bis 1815 nicht da gewesen, oder die Erinnerungen aus dieser Zeit bis auf die letzte Spur erloschen wären; wenn in Deutschland namentlich Alles, was Geistesbildung, Nationalehre, Sprache,

Die Kammer der Abgeordneten setzte heute die Berathung über den Gesetzesentwurf, in Betreff der bayerischen Wechsel- und Hypothekenbank fort und zwar zunächst über Art. 1 des zweiten Entwurfes (resp. nach der Zusammenstellung mit dem ersten Entwurfe nun Art. 2). Hiezu hatte Graf Buttler die Modification vorgeschlagen: „Jedoch dürfen sie den 4ten Theil der Gesammtsumme der emittirten Banknoten nicht überschreiten.“ Weder diese Modification, noch der Art. 2 selbst, welcher dahin ging, „daß die Bank verpflichtet ist, ihre Noten sogleich auf Begehren bei ihren Cassen einzulösen, Banknoten, deren Betrag geringer als 10 fl. seyn soll, können nur zu dem Betrage von 5 fl. ausgestellt werden,“ wurden angenommen. Ebenso wurde der ganze Art. 2 (nun 3) durch Kammerbeschluß verworfen. Auch die Modification hiezu von Freiherrn v. Freyberg fand die Zustimmung der Kammer nicht. Letztere beabsichtigte folgende Redaction: „Die Bank ist zu diesem Behufe berechtigt, nicht nur die verfallenen Zinsen, sondern auch die verfallenen und rückständigen Annuitäten, dann Capitalfristenzahlungen bis zum Betrage von 1/10 des ursprünglichen Capitalstocks bei hypothekarischen aufkündbaren Darlehen ohne Annuitäten nach dem §. 52 des Hypothekengesetzes vom 1 Jul. 1822 einzuklagen und zur Execution zu bringen, wenn sie sich dieses in den von nun an zu errichtenden Darlehensverträgen ausbedungen hat.“ – Freiherr v. Schäzler hatte nach dem Schlusse dieses Gesetzes zwei Wünsche vorgeschlagen: a) die königl. Regierung wolle veranlassen, daß der §. 73 der Bankstatuten dahin abgeändert werde, es dürfen fernerhin eigene Bankactien nicht mehr in Depot genommen werden; b) solche Bestimmungen zu veranlassen, wonach die bei der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank dermalen in Depot befindlichen eigenen Bankactien und Promessen in einem näher zu bestimmenden Zeitraum (allenfalls von 6 Monaten von Abänderung des Gesetzes) wieder bei der Bank ausgelöst werden müssen. – Ferner beantragte Freiherr v. Gumppenberg den Wunsch: Es wolle bei Abschätzung der Güter zum Behufe der von der Bank zu reichenden Darlehen mehr, als es bis jetzt geschehen ist, Rücksicht auf die Meliorationen genommen werden, indem gerade die fleißigen, intelligenten Landwirthe es sind, welche eine Unterstützung vor Allem verdienen.“ – Diese Wünsche erhielten zwar die Zustimmung der Kammer, indeß da bei der definitiven Abstimmung beider in ein Gesetz vereinigten Entwürfen die Zustimmung der Kammer mit 59 gegen 48 Stimmen versagt wurde, so erschien dadurch jene Annahme wieder als aufgehoben.

Gestern Vormittag um 11 Uhr ist General Guilleminot gestorben, nachdem er bereits eine geraume Weile hoffnungslos an einer Brustentzündung danieder gelegen. Die Leiche wird, der letztwilligen Verfügung des Verstorbenen gemäß, nach Frankreich gebracht. Die trockene Kälte, hervorgebracht durch den Wochen lang anhaltenden steifen Nordostwind, war überhaupt dem allgemeinen Gesundheitsstand auch hier sehr ungünstig, und ließ häufig ganz gewöhnliche katarrhalische Anfälle zu ernstlichen Krankheiten ausarten; so war auch die Ursache vom Tode des nahe an siebenzig Jahre alten Generals keine andere, als ein in seinem Beginn vernachlässigter Schnupfen. Die Arbeiten der Rheingränzberichtigung, welche Guilleminot als französischer Bevollmächtigter leitete, sind, bis etwa auf ein paar Kleinigkeiten, beendigt, das letzte friedliche Werk eines der Krieger des großen Kaisers, welche jetzt nachgerade einer um den andern vom Schauplatz abtreten. Mit welchen Empfindungen mochte er in der letzten Zeit auf Konstantinopel blicken, der letzten Scene seiner umfassenden Thätigkeit!

Capitole, welches sich seit seinem annoch kurzen Bestehen bereits manchen Wechselfällen ausgesetzt sah, zeigt in seiner Nummer vom 27 Febr. an, daß es in den Besitz eines Hrn. Jourdain, ancien Magistrat, übergegangen sey. Hr. Charles Durand erscheint also nicht mehr als dessen Hauptredacteur; in einer im Eingang jener Nummer stehenden Bezeichnung des politischen Standpunktes des Blattes verspricht die Redaction, daß sie dessen bisherigem Streben, und sonach dem Napoleonismus treu bleiben werde. Dieß wird in folgenden Worten verkündet: „In Beziehung auf auswärtige Politik wird der Gedanke Napoleons stets der unsrige bleiben. Dieser ewige unveränderliche Gedanke war die Oberherrschaft Frankreichs über den Continent und die Befreiung Europa's von dem englischen Joch. Diese Befreiung muß Frankreichs Werk seyn. Sich auf Rußland stützend, um den Kampf gegen England durchführen zu können, muß unser Vaterland Rußland in Asien für das lohnen, was es in Europa durch dessen Beihülfe gewinnt. Eine Allianz der Art ist eben so sachgerecht als erhebend für die Einbildungskraft. Rußland ist die civilisirende Macht für Asien, wie Frankreich dieß für Europa ist. Indem wir den nordischen Koloß gegen Indien und China drängen, werden wir uns als Ersatz die Rheingränze, das Protectorat über Spanien, Italien und Deutschland und die Macht und das Recht sichern, ganz Europa Gesetze vorzuschreiben, welche die Gerechtigkeit, den Frieden und die Freiheit zum Ziele haben!“ In diesem Styl fährt der Artikel – das Manifest der neuen Redaction – fort, die Träume eines kranken Gehirns auszukramen. Gehörten selbige diesem Blatt allein an, so würde es wohl nicht der Mühe lohnen, auch nur eine Sylbe darüber zu verlieren. Dem ist aber nicht also; das, was das Capitole hier sagt, hat, genau erwogen, den Werth des freimüthigen Geständnisses einer Idee, welche in vielen französischen Köpfen spukt, und in dieser Fassung auch wohl nur in solchen Köpfen Eingang finden konnte. Der Plan ist, wie das Capitole gesteht, erhebend für die Einbildungskraft, jedoch wohl nur für die französische; um die Gefühle der übrigen Nationen des Continents dürfte es wohl anders stehen. So möchte namentlich der nordische Koloß die Theilung des Rayons für das Civilisationsunternehmen wohl nicht ganz billig finden. Andrerseits könnten auch in den auf Bonapartische Art zu civilisirenden Reichen des europäischen Continents sich Stimmen erheben, welche gegen dergleichen Proceduren einigen Einspruch thäten, und Recht, Friede und Freiheit in andern Richtungen sichern zu können glauben möchten. Der Wahnsinn jedoch hat stets eine Seite, von wo aus er der Vernunft verständlich wird. Auch in dem vorliegenden Falle drängt sich beim Anhören jener Ausbrüche eines, durch ungezügelte Herrschaft kindischer Eitelkeit und rohen, räuberischen Gelüstes nach fremdem Gute verschuldeten Irreseyns die Erwägung auf: in welch traurigem Zustande sich das Land befinden müsse, in welchem es solchen Producten geistig krankhafter Zustände auch nur möglich ist, irgend einen Anspruch auf den Rang und Titel politischer Plane zu machen. Wahrlich, es ist nicht nöthig, Europa heute vor jenem Geiste zu warnen. Wenn die angerathenen Versuche nicht schon gemacht wären; wenn die Heere des Welteroberers noch am Niemen stünden; wenn Europa die Süßigkeiten einer, zur Universalmonarchie strebenden Militärherrschaft noch niemals kennen gelernt, wenn es sich noch in keiner frühern Periode mit äußerster Anstrengung gegen eine solche emporgerafft hätte; wenn die Jahre 1812 bis 1815 nicht da gewesen, oder die Erinnerungen aus dieser Zeit bis auf die letzte Spur erloschen wären; wenn in Deutschland namentlich Alles, was Geistesbildung, Nationalehre, Sprache,

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[0629/0005] _ München, 17 März. Die Kammer der Abgeordneten setzte heute die Berathung über den Gesetzesentwurf, in Betreff der bayerischen Wechsel- und Hypothekenbank fort und zwar zunächst über Art. 1 des zweiten Entwurfes (resp. nach der Zusammenstellung mit dem ersten Entwurfe nun Art. 2). Hiezu hatte Graf Buttler die Modification vorgeschlagen: „Jedoch dürfen sie den 4ten Theil der Gesammtsumme der emittirten Banknoten nicht überschreiten.“ Weder diese Modification, noch der Art. 2 selbst, welcher dahin ging, „daß die Bank verpflichtet ist, ihre Noten sogleich auf Begehren bei ihren Cassen einzulösen, Banknoten, deren Betrag geringer als 10 fl. seyn soll, können nur zu dem Betrage von 5 fl. ausgestellt werden,“ wurden angenommen. Ebenso wurde der ganze Art. 2 (nun 3) durch Kammerbeschluß verworfen. Auch die Modification hiezu von Freiherrn v. Freyberg fand die Zustimmung der Kammer nicht. Letztere beabsichtigte folgende Redaction: „Die Bank ist zu diesem Behufe berechtigt, nicht nur die verfallenen Zinsen, sondern auch die verfallenen und rückständigen Annuitäten, dann Capitalfristenzahlungen bis zum Betrage von 1/10 des ursprünglichen Capitalstocks bei hypothekarischen aufkündbaren Darlehen ohne Annuitäten nach dem §. 52 des Hypothekengesetzes vom 1 Jul. 1822 einzuklagen und zur Execution zu bringen, wenn sie sich dieses in den von nun an zu errichtenden Darlehensverträgen ausbedungen hat.“ – Freiherr v. Schäzler hatte nach dem Schlusse dieses Gesetzes zwei Wünsche vorgeschlagen: a) die königl. Regierung wolle veranlassen, daß der §. 73 der Bankstatuten dahin abgeändert werde, es dürfen fernerhin eigene Bankactien nicht mehr in Depot genommen werden; b) solche Bestimmungen zu veranlassen, wonach die bei der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank dermalen in Depot befindlichen eigenen Bankactien und Promessen in einem näher zu bestimmenden Zeitraum (allenfalls von 6 Monaten von Abänderung des Gesetzes) wieder bei der Bank ausgelöst werden müssen. – Ferner beantragte Freiherr v. Gumppenberg den Wunsch: Es wolle bei Abschätzung der Güter zum Behufe der von der Bank zu reichenden Darlehen mehr, als es bis jetzt geschehen ist, Rücksicht auf die Meliorationen genommen werden, indem gerade die fleißigen, intelligenten Landwirthe es sind, welche eine Unterstützung vor Allem verdienen.“ – Diese Wünsche erhielten zwar die Zustimmung der Kammer, indeß da bei der definitiven Abstimmung beider in ein Gesetz vereinigten Entwürfen die Zustimmung der Kammer mit 59 gegen 48 Stimmen versagt wurde, so erschien dadurch jene Annahme wieder als aufgehoben. _ Baden-Baden, 15 März. Gestern Vormittag um 11 Uhr ist General Guilleminot gestorben, nachdem er bereits eine geraume Weile hoffnungslos an einer Brustentzündung danieder gelegen. Die Leiche wird, der letztwilligen Verfügung des Verstorbenen gemäß, nach Frankreich gebracht. Die trockene Kälte, hervorgebracht durch den Wochen lang anhaltenden steifen Nordostwind, war überhaupt dem allgemeinen Gesundheitsstand auch hier sehr ungünstig, und ließ häufig ganz gewöhnliche katarrhalische Anfälle zu ernstlichen Krankheiten ausarten; so war auch die Ursache vom Tode des nahe an siebenzig Jahre alten Generals keine andere, als ein in seinem Beginn vernachlässigter Schnupfen. Die Arbeiten der Rheingränzberichtigung, welche Guilleminot als französischer Bevollmächtigter leitete, sind, bis etwa auf ein paar Kleinigkeiten, beendigt, das letzte friedliche Werk eines der Krieger des großen Kaisers, welche jetzt nachgerade einer um den andern vom Schauplatz abtreten. Mit welchen Empfindungen mochte er in der letzten Zeit auf Konstantinopel blicken, der letzten Scene seiner umfassenden Thätigkeit! _ Vom Main. Das Pariser Capitole, welches sich seit seinem annoch kurzen Bestehen bereits manchen Wechselfällen ausgesetzt sah, zeigt in seiner Nummer vom 27 Febr. an, daß es in den Besitz eines Hrn. Jourdain, ancien Magistrat, übergegangen sey. Hr. Charles Durand erscheint also nicht mehr als dessen Hauptredacteur; in einer im Eingang jener Nummer stehenden Bezeichnung des politischen Standpunktes des Blattes verspricht die Redaction, daß sie dessen bisherigem Streben, und sonach dem Napoleonismus treu bleiben werde. Dieß wird in folgenden Worten verkündet: „In Beziehung auf auswärtige Politik wird der Gedanke Napoleons stets der unsrige bleiben. Dieser ewige unveränderliche Gedanke war die Oberherrschaft Frankreichs über den Continent und die Befreiung Europa's von dem englischen Joch. Diese Befreiung muß Frankreichs Werk seyn. Sich auf Rußland stützend, um den Kampf gegen England durchführen zu können, muß unser Vaterland Rußland in Asien für das lohnen, was es in Europa durch dessen Beihülfe gewinnt. Eine Allianz der Art ist eben so sachgerecht als erhebend für die Einbildungskraft. Rußland ist die civilisirende Macht für Asien, wie Frankreich dieß für Europa ist. Indem wir den nordischen Koloß gegen Indien und China drängen, werden wir uns als Ersatz die Rheingränze, das Protectorat über Spanien, Italien und Deutschland und die Macht und das Recht sichern, ganz Europa Gesetze vorzuschreiben, welche die Gerechtigkeit, den Frieden und die Freiheit zum Ziele haben!“ In diesem Styl fährt der Artikel – das Manifest der neuen Redaction – fort, die Träume eines kranken Gehirns auszukramen. Gehörten selbige diesem Blatt allein an, so würde es wohl nicht der Mühe lohnen, auch nur eine Sylbe darüber zu verlieren. Dem ist aber nicht also; das, was das Capitole hier sagt, hat, genau erwogen, den Werth des freimüthigen Geständnisses einer Idee, welche in vielen französischen Köpfen spukt, und in dieser Fassung auch wohl nur in solchen Köpfen Eingang finden konnte. Der Plan ist, wie das Capitole gesteht, erhebend für die Einbildungskraft, jedoch wohl nur für die französische; um die Gefühle der übrigen Nationen des Continents dürfte es wohl anders stehen. So möchte namentlich der nordische Koloß die Theilung des Rayons für das Civilisationsunternehmen wohl nicht ganz billig finden. Andrerseits könnten auch in den auf Bonapartische Art zu civilisirenden Reichen des europäischen Continents sich Stimmen erheben, welche gegen dergleichen Proceduren einigen Einspruch thäten, und Recht, Friede und Freiheit in andern Richtungen sichern zu können glauben möchten. Der Wahnsinn jedoch hat stets eine Seite, von wo aus er der Vernunft verständlich wird. Auch in dem vorliegenden Falle drängt sich beim Anhören jener Ausbrüche eines, durch ungezügelte Herrschaft kindischer Eitelkeit und rohen, räuberischen Gelüstes nach fremdem Gute verschuldeten Irreseyns die Erwägung auf: in welch traurigem Zustande sich das Land befinden müsse, in welchem es solchen Producten geistig krankhafter Zustände auch nur möglich ist, irgend einen Anspruch auf den Rang und Titel politischer Plane zu machen. Wahrlich, es ist nicht nöthig, Europa heute vor jenem Geiste zu warnen. Wenn die angerathenen Versuche nicht schon gemacht wären; wenn die Heere des Welteroberers noch am Niemen stünden; wenn Europa die Süßigkeiten einer, zur Universalmonarchie strebenden Militärherrschaft noch niemals kennen gelernt, wenn es sich noch in keiner frühern Periode mit äußerster Anstrengung gegen eine solche emporgerafft hätte; wenn die Jahre 1812 bis 1815 nicht da gewesen, oder die Erinnerungen aus dieser Zeit bis auf die letzte Spur erloschen wären; wenn in Deutschland namentlich Alles, was Geistesbildung, Nationalehre, Sprache,

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 79. Augsburg, 19. März 1840, S. 0629. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_079_18400319/5>, abgerufen am 29.04.2024.