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Allgemeine Zeitung. Nr. 92. Augsburg, 1. April 1840.

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auf die Stadt-, Landgerichts- und Cantonsphysikate, die Gerichts- und Polizeiwundärzte, Hebammen, Brunnenwärter, Thierärzte und Wasenmeister - letztere sechs Kategorien, insoweit besondere Verpflichtungen dazu aus Staatsmitteln bestehen 157,489 fl. c) Wohlthätigkeit und zwar der jeweilige Gesammtstaatsaufwand auf die als Kreisanstalten bereits bestehenden oder etwa künftig zu errichtenden Irrenanstalten, Armenbeschäftigungs- und Armen- und Waisenunterstützungsanstalten. Die hiefür ausgesetzte Position von 55,002 fl. wurde lediglich als Ausgabe auf die Pfalz repartirt, wo sie von jeher unter den Titel einer Kreisausgabe fiel; d) Sicherheit: diese Position berührt nur den pfälzischen Kreis mit 150 fl. Belohnung für erlegte Raubthiere; e) Industrie und Culur: der Gesammtstaatsaufwand auf polytechnische, Landwirthschafts- und Gewerbsschulen, dann vier Fünftel der zur Unterstützung der Landwirthschaft und Industrie bestimmten allgemeinen einzelnen Kreisen nicht sonst schon speciell zugetheilten Fonds 74,191 fl.; f) Straßen- und Brückenbau: der Gesammtstaatsaufwand auf die Bauverwaltung des Kreises, auf den Unterhalt der Landbauten, der Straßen und Brücken, mit Ausschluß des Wasserbaues etc. 1,121,427 fl. - 6) Unterhalt der Landbauten 322,276 fl. - 7) Kosten des Landrathes 14,766 fl. - 8) Verpflegung der Heimathlosen 16,448 fl. 15 kr. - 9) Marschverpflegungskosten inländischer Truppen 2500 fl. - Summe aller Kreislasten 4,560,326 fl. 48 kr. was gegen den im Jahr 1837 ursprünglich eingesetzten Budgetsatz von 4,432,646 fl. ein Mehr von 127,680 fl. 48 kr. ergibt, welches in mehreren bei der damaligen Budgetberathung nicht vorgesehenen und ausgeschiedenen Posten seinen Grund hat. - B. Kreisfonds. 1) Durchlaufende Einnahme für Anschläge der Dienstwohnungen und Dienstgründe 23,226 fl. 2) Zuschuß der Centralfonds an die Kreisfonds zur Exigenz der polytechnischen Schulen 26,591 fl. 3) Nettoaversalzuschüsse der Staatscasse einschließlich der fundations- und dotationsmäßigen Beiträge und andere Reichnisse in Folge specieller Rechtstitel 3,710,171 fl. 30 kr. 4) Besonderer Aversalzuschuß der Staatscasse zur Deckung des Unterhaltsbedarfs der im Laufe der III. Finanzperiode neu angelegten Staatsstraßen 41,656 fl. 5) Besonderer Nettoaversalzuschuß der Staatscasse für die Diäten der Reisekosten der Landräthe, dann für die Verpflegung der Heimathlosen, statt der letztern in der Pfalz für die Erziehung der Söhne aus Familien mit sieben Kindern 29,664 fl. 15 kr. 6) Kreisumlage zu 4 1/6 Procent der Steuerprincipalsumme beziehungsweise in der Pfalz zu 52 1/2 Procent im Nettobetrag 698,050 fl. 27 3/4 kr. 7) Surregat des Nettobetrags der halben Thür- und Fenstersteuer (in der Pfalz) 15,390 fl. 10 1/2 kr. 8) Besondere Einnahmen aus Gemeinde- und Stiftungsmitteln, dem Antheil an Polizeistrafen und dem Ertrage der Rheindammgräsereien 18,451 fl. Gesammtsumme 4,563,200 fl. 23 1/4 kr. Die Ausscheidung nach Beilage II zum Finanzgesetze vom 17 Nov. 1837 hatte bloß die Nummern 1, 6 und 8 mit einem Betrage 731,112 fl. umfaßt, und der nunmehr vorgetragene Einsatz enthält daher ein Mehr von 3,832,088 fl. 23 1/4 kr. Die den Kreislasten gegenübergestellten Kreisfonds lassen einen Ueberschuß ersehen von 2873 fl. 35 1/4 kr. - Für diese Positionen in Ansehung der Kreislasten und Kreisfonds hatte Hr. Friederich die Zustimmung beantragt. Diesem so wie den folgenden Anträgen trat der Steuerausschuß auch einhellig bei: Se. Majestät wäre 1) ehrerbietigst zu bitten a) den Kreisfonds auf Erziehung und Bildung 144,000 fl. für jedes der nächsten drei Jahre aus den Erübrigungen zuzusetzen, und allerhuldvollst anzuordnen, daß b) die vollständigen Remunerationen der Lyceal- und Gymnasial-Professoren und Lehrer an den lateinischen Schulen je nach Umfluß jedes Dienstsexenniums wieder verabreicht, und c) die geringen Schullehrerbesoldungen ohne Einrechnung der Wohnungen auf 200 fl. bleibend aufgebessert, dann d) die Mittel zu Gratificationen für vorzügliche Dienstleistungen der Schullehrer vermehrt, endlich e) bei der Vertheilung der bewilligten Summe unter die Kreise diejenigen Kreise, welche wegen zahlreicher Unterrichtsanstalten größern Bedarf zur Deckung, aber nicht hinreichende Mittel haben, besonders berücksichtigt werden, 2) daß a) für die noch übrigen drei Jahre der IV. Finanzperiode ein jährlicher Zuschuß von 250,000 fl. zu der ausgeschiedenen Straßen- und Brückenbauunterhaltungssumme aus den Erübrigungen allerhuldvollst bewilligt und b) die jetzige Budgetsumme auf diesen Gegenstand beim Budgetsentwurf für die nächste Finanzperiode dem Bedarf entsprechend erhöht werde; 3) daß a) auf Landbauunterhaltung für jedes der nächsten drei Jahre aus den Erübriungen 150,000 fl. zugesetzt, und b) die jetzige Budgetsumme bei dem Entwurfe des Budgets für die nächste Finanzperiode dem Bedarf entsprechend erhöht werde; 4) daß für die nächsten drei Jahre aus den Erübrigungen für sämmtliche Kreise eine Reserve von 50,000 fl. für unvorgesehene und außerordentliche Ausgaben angewiesen, und nach Maaßstab des Steuerprocents unter die Kreise repartirt werde. 5) Dem Antrage des Referenten "es wollen aus den Erübrigungen für die polytechnische Schule in Augsburg, so lange sie besteht, jährlich 6000 fl. zugelegt werden," versagte die Majorität des Ausschusses mit vier gegen zwei Stimmen das Einverständniß. 6) Hr. Friederich hatte ferner beantragt, Se. Majestät zu bitten, die Fonds für Landbauunterhaltung auf die Kreise nach einem hauptsächlich nach der Zahl der Gebäude gegriffenen Maaßstab repartiren zu lassen. Diesen Antrag modificirte aber der Ausschuß per majora dahin, Se. Majestät möge gebeten werden, den Maaßstab der Vertheilung der gegebenen Fonds für die Landbauten einer genauen, gründlichen Prüfung unterziehen zu lassen, mit besonderer Berücksichtigung des nachhaltigen Bedarfes eines jeden Kreises. 7) Dem endlichen Antrage des Referenten Friedrich: Se. Majestät sey zu bitten, bei Entwerfung des nächsten Budgets die Aversalzuschüsse an die sieben ältern Kreise entsprechend erhöhen zu lassen, eignete sich der Ausschuß mit fünf gegen Eine Stimme an. Ueber diese Anträge hatte der Steuerausschuß unterm 5 d. M. Beschluß gefaßt, und eben dieselben nahm auch der Ausschuß für innere Verwaltung in Berathung den 21 d. M., und faßte dabei in Gegenwart des erstern Ausschusses die Beschlüsse, daß die Anträge des Hrn. Berichterstatters Friedrich 1) sub 1 a und b mit 6 gegen 1 Stimme zu genehmigen seyen; 2) der Antrag sub 1 c so modificirt werde, "daß die geringen Schullehrer-Besoldungen auf dem Lande, ohne Einrechnung der Wohnung, auf 200 fl., in den Städten auf 300 fl. bleibend aufgebessert werden" (welcher Modification sich auch alle Mitglieder des Steuerausschusses anschlossen); 3) die Anträge sub 1 d u. e einhellig angenommen werden; 4) jene sub 2 a u. b, dann 3 a u. b, und sub 4, mit 6 gegen 1 Stimme die Annahme erhalten, welche eine Stimme (von Hrn. Baron v. Welden ausgehend) überall die Angabe der Summe weggelassen wissen wollte; 5) der Antrag sub 5 nicht anzunehmen sey; 6) daß der bereits modificirte Antrag sub 6 anzunehmen sey; 7) daß jener sub 7 einstimmig genehmigt werde. Gemeinsam faßten die beiden Ausschüsse über den Bericht und resp. die Anträge des Hrn. Forstmeisters Dr. Müller nachstehende Beschlüsse: 1) dem ersten Antrage "daß an die Staatsregierung der Wunsch und Antrag gestellt werden möge, für die folgende Finanzperiode die Kreisfonds unter die einzelnen Regierungsbezirke nach einem festen, sichern Princip zu vertheilen, und die nützlichen und nothwendigen Abweichungen von diesem Ausschlage auf den Grund der provinciellen Besonderheiten eines jeden Regierungsbezirks nach den einzelnen Ausgabetiteln zu begründen, wurde per majora die Zustimmung der beiden Ausschüsse ertheilt; 2) der zweite Antrag, daß Se. k. Maj. allerehrfurchtsvollst gebeten werde, a) der Erziehung und Bildung eine alle andern Ausgabspositionen überbietende Dotation im Budget der V. Finanzperiode zu bewilligen, wurde, als schon im Referatt und Beschluß des III. Ausschusses erledigt, nicht angenommen; b) die Zeit der Schulpflichtigkeit allgemein bis nach vollendetem 13ten Jahre festsetzen zu lassen, und c) die Uebernahme aller Districtsstraßen, welche nach Ministerialrescript vom 18 Febr. 1835 den Charakter von Staats- resp. Kreisstraßen tragen, auf den Etat der Central- oder Kreisfonds zu genehmigen, wurde per majora, und d) über die Ausführung projectirter Districtsstraßen, so wie der in dem Zuge derselben zu errichtenden bedeutenden Brücken den Landrath der treffenden Kreise zuvor gutachtlich vernehmen zu lassen, einstimmig angenommen. Dagegen wurde 3) der dritte Antrag, daß der weitern Verbreitung der Aerzte auf dem Lande vorgebeugt, und die Zahl der prakticirenden Aerzte beschränkt werde, einstimmig nicht angenommen. 4) Dem vierten Antrage, daß zum Zwecke der Vereinfachung das Armengesetz vom 17 Nov. 1816 einer Revision unterstellt werde. 5) Dem fünften Antrage, die Dotation für die polytechnischen und Gewerbschulen in erforderlichem Maaße zu erhöhen, so wie 6) dem sechsten Antrage, ein Culturgesetz auf dem nächsten Landtage vorlegen zu lassen, wurde per majora zugestimmt, endlich wurde 7) der siebente Antrag, und zwar ad a) zur Erlassung eines Forstpolizeigesetzes,

auf die Stadt-, Landgerichts- und Cantonsphysikate, die Gerichts- und Polizeiwundärzte, Hebammen, Brunnenwärter, Thierärzte und Wasenmeister – letztere sechs Kategorien, insoweit besondere Verpflichtungen dazu aus Staatsmitteln bestehen 157,489 fl. c) Wohlthätigkeit und zwar der jeweilige Gesammtstaatsaufwand auf die als Kreisanstalten bereits bestehenden oder etwa künftig zu errichtenden Irrenanstalten, Armenbeschäftigungs- und Armen- und Waisenunterstützungsanstalten. Die hiefür ausgesetzte Position von 55,002 fl. wurde lediglich als Ausgabe auf die Pfalz repartirt, wo sie von jeher unter den Titel einer Kreisausgabe fiel; d) Sicherheit: diese Position berührt nur den pfälzischen Kreis mit 150 fl. Belohnung für erlegte Raubthiere; e) Industrie und Culur: der Gesammtstaatsaufwand auf polytechnische, Landwirthschafts- und Gewerbsschulen, dann vier Fünftel der zur Unterstützung der Landwirthschaft und Industrie bestimmten allgemeinen einzelnen Kreisen nicht sonst schon speciell zugetheilten Fonds 74,191 fl.; f) Straßen- und Brückenbau: der Gesammtstaatsaufwand auf die Bauverwaltung des Kreises, auf den Unterhalt der Landbauten, der Straßen und Brücken, mit Ausschluß des Wasserbaues etc. 1,121,427 fl. – 6) Unterhalt der Landbauten 322,276 fl. – 7) Kosten des Landrathes 14,766 fl. – 8) Verpflegung der Heimathlosen 16,448 fl. 15 kr. – 9) Marschverpflegungskosten inländischer Truppen 2500 fl. – Summe aller Kreislasten 4,560,326 fl. 48 kr. was gegen den im Jahr 1837 ursprünglich eingesetzten Budgetsatz von 4,432,646 fl. ein Mehr von 127,680 fl. 48 kr. ergibt, welches in mehreren bei der damaligen Budgetberathung nicht vorgesehenen und ausgeschiedenen Posten seinen Grund hat. – B. Kreisfonds. 1) Durchlaufende Einnahme für Anschläge der Dienstwohnungen und Dienstgründe 23,226 fl. 2) Zuschuß der Centralfonds an die Kreisfonds zur Exigenz der polytechnischen Schulen 26,591 fl. 3) Nettoaversalzuschüsse der Staatscasse einschließlich der fundations- und dotationsmäßigen Beiträge und andere Reichnisse in Folge specieller Rechtstitel 3,710,171 fl. 30 kr. 4) Besonderer Aversalzuschuß der Staatscasse zur Deckung des Unterhaltsbedarfs der im Laufe der III. Finanzperiode neu angelegten Staatsstraßen 41,656 fl. 5) Besonderer Nettoaversalzuschuß der Staatscasse für die Diäten der Reisekosten der Landräthe, dann für die Verpflegung der Heimathlosen, statt der letztern in der Pfalz für die Erziehung der Söhne aus Familien mit sieben Kindern 29,664 fl. 15 kr. 6) Kreisumlage zu 4 1/6 Procent der Steuerprincipalsumme beziehungsweise in der Pfalz zu 52 1/2 Procent im Nettobetrag 698,050 fl. 27 3/4 kr. 7) Surregat des Nettobetrags der halben Thür- und Fenstersteuer (in der Pfalz) 15,390 fl. 10 1/2 kr. 8) Besondere Einnahmen aus Gemeinde- und Stiftungsmitteln, dem Antheil an Polizeistrafen und dem Ertrage der Rheindammgräsereien 18,451 fl. Gesammtsumme 4,563,200 fl. 23 1/4 kr. Die Ausscheidung nach Beilage II zum Finanzgesetze vom 17 Nov. 1837 hatte bloß die Nummern 1, 6 und 8 mit einem Betrage 731,112 fl. umfaßt, und der nunmehr vorgetragene Einsatz enthält daher ein Mehr von 3,832,088 fl. 23 1/4 kr. Die den Kreislasten gegenübergestellten Kreisfonds lassen einen Ueberschuß ersehen von 2873 fl. 35 1/4 kr. – Für diese Positionen in Ansehung der Kreislasten und Kreisfonds hatte Hr. Friederich die Zustimmung beantragt. Diesem so wie den folgenden Anträgen trat der Steuerausschuß auch einhellig bei: Se. Majestät wäre 1) ehrerbietigst zu bitten a) den Kreisfonds auf Erziehung und Bildung 144,000 fl. für jedes der nächsten drei Jahre aus den Erübrigungen zuzusetzen, und allerhuldvollst anzuordnen, daß b) die vollständigen Remunerationen der Lyceal- und Gymnasial-Professoren und Lehrer an den lateinischen Schulen je nach Umfluß jedes Dienstsexenniums wieder verabreicht, und c) die geringen Schullehrerbesoldungen ohne Einrechnung der Wohnungen auf 200 fl. bleibend aufgebessert, dann d) die Mittel zu Gratificationen für vorzügliche Dienstleistungen der Schullehrer vermehrt, endlich e) bei der Vertheilung der bewilligten Summe unter die Kreise diejenigen Kreise, welche wegen zahlreicher Unterrichtsanstalten größern Bedarf zur Deckung, aber nicht hinreichende Mittel haben, besonders berücksichtigt werden, 2) daß a) für die noch übrigen drei Jahre der IV. Finanzperiode ein jährlicher Zuschuß von 250,000 fl. zu der ausgeschiedenen Straßen- und Brückenbauunterhaltungssumme aus den Erübrigungen allerhuldvollst bewilligt und b) die jetzige Budgetsumme auf diesen Gegenstand beim Budgetsentwurf für die nächste Finanzperiode dem Bedarf entsprechend erhöht werde; 3) daß a) auf Landbauunterhaltung für jedes der nächsten drei Jahre aus den Erübriungen 150,000 fl. zugesetzt, und b) die jetzige Budgetsumme bei dem Entwurfe des Budgets für die nächste Finanzperiode dem Bedarf entsprechend erhöht werde; 4) daß für die nächsten drei Jahre aus den Erübrigungen für sämmtliche Kreise eine Reserve von 50,000 fl. für unvorgesehene und außerordentliche Ausgaben angewiesen, und nach Maaßstab des Steuerprocents unter die Kreise repartirt werde. 5) Dem Antrage des Referenten „es wollen aus den Erübrigungen für die polytechnische Schule in Augsburg, so lange sie besteht, jährlich 6000 fl. zugelegt werden,“ versagte die Majorität des Ausschusses mit vier gegen zwei Stimmen das Einverständniß. 6) Hr. Friederich hatte ferner beantragt, Se. Majestät zu bitten, die Fonds für Landbauunterhaltung auf die Kreise nach einem hauptsächlich nach der Zahl der Gebäude gegriffenen Maaßstab repartiren zu lassen. Diesen Antrag modificirte aber der Ausschuß per majora dahin, Se. Majestät möge gebeten werden, den Maaßstab der Vertheilung der gegebenen Fonds für die Landbauten einer genauen, gründlichen Prüfung unterziehen zu lassen, mit besonderer Berücksichtigung des nachhaltigen Bedarfes eines jeden Kreises. 7) Dem endlichen Antrage des Referenten Friedrich: Se. Majestät sey zu bitten, bei Entwerfung des nächsten Budgets die Aversalzuschüsse an die sieben ältern Kreise entsprechend erhöhen zu lassen, eignete sich der Ausschuß mit fünf gegen Eine Stimme an. Ueber diese Anträge hatte der Steuerausschuß unterm 5 d. M. Beschluß gefaßt, und eben dieselben nahm auch der Ausschuß für innere Verwaltung in Berathung den 21 d. M., und faßte dabei in Gegenwart des erstern Ausschusses die Beschlüsse, daß die Anträge des Hrn. Berichterstatters Friedrich 1) sub 1 a und b mit 6 gegen 1 Stimme zu genehmigen seyen; 2) der Antrag sub 1 c so modificirt werde, „daß die geringen Schullehrer-Besoldungen auf dem Lande, ohne Einrechnung der Wohnung, auf 200 fl., in den Städten auf 300 fl. bleibend aufgebessert werden“ (welcher Modification sich auch alle Mitglieder des Steuerausschusses anschlossen); 3) die Anträge sub 1 d u. e einhellig angenommen werden; 4) jene sub 2 a u. b, dann 3 a u. b, und sub 4, mit 6 gegen 1 Stimme die Annahme erhalten, welche eine Stimme (von Hrn. Baron v. Welden ausgehend) überall die Angabe der Summe weggelassen wissen wollte; 5) der Antrag sub 5 nicht anzunehmen sey; 6) daß der bereits modificirte Antrag sub 6 anzunehmen sey; 7) daß jener sub 7 einstimmig genehmigt werde. Gemeinsam faßten die beiden Ausschüsse über den Bericht und resp. die Anträge des Hrn. Forstmeisters Dr. Müller nachstehende Beschlüsse: 1) dem ersten Antrage „daß an die Staatsregierung der Wunsch und Antrag gestellt werden möge, für die folgende Finanzperiode die Kreisfonds unter die einzelnen Regierungsbezirke nach einem festen, sichern Princip zu vertheilen, und die nützlichen und nothwendigen Abweichungen von diesem Ausschlage auf den Grund der provinciellen Besonderheiten eines jeden Regierungsbezirks nach den einzelnen Ausgabetiteln zu begründen, wurde per majora die Zustimmung der beiden Ausschüsse ertheilt; 2) der zweite Antrag, daß Se. k. Maj. allerehrfurchtsvollst gebeten werde, a) der Erziehung und Bildung eine alle andern Ausgabspositionen überbietende Dotation im Budget der V. Finanzperiode zu bewilligen, wurde, als schon im Referatt und Beschluß des III. Ausschusses erledigt, nicht angenommen; b) die Zeit der Schulpflichtigkeit allgemein bis nach vollendetem 13ten Jahre festsetzen zu lassen, und c) die Uebernahme aller Districtsstraßen, welche nach Ministerialrescript vom 18 Febr. 1835 den Charakter von Staats- resp. Kreisstraßen tragen, auf den Etat der Central- oder Kreisfonds zu genehmigen, wurde per majora, und d) über die Ausführung projectirter Districtsstraßen, so wie der in dem Zuge derselben zu errichtenden bedeutenden Brücken den Landrath der treffenden Kreise zuvor gutachtlich vernehmen zu lassen, einstimmig angenommen. Dagegen wurde 3) der dritte Antrag, daß der weitern Verbreitung der Aerzte auf dem Lande vorgebeugt, und die Zahl der prakticirenden Aerzte beschränkt werde, einstimmig nicht angenommen. 4) Dem vierten Antrage, daß zum Zwecke der Vereinfachung das Armengesetz vom 17 Nov. 1816 einer Revision unterstellt werde. 5) Dem fünften Antrage, die Dotation für die polytechnischen und Gewerbschulen in erforderlichem Maaße zu erhöhen, so wie 6) dem sechsten Antrage, ein Culturgesetz auf dem nächsten Landtage vorlegen zu lassen, wurde per majora zugestimmt, endlich wurde 7) der siebente Antrag, und zwar ad a) zur Erlassung eines Forstpolizeigesetzes,

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Belohnung für erlegte Raubthiere; e) Industrie und Culur: der Gesammtstaatsaufwand auf polytechnische, Landwirthschafts- und Gewerbsschulen, dann vier Fünftel der zur Unterstützung der Landwirthschaft und Industrie bestimmten allgemeinen einzelnen Kreisen nicht sonst schon speciell zugetheilten Fonds 74,191 fl.; f) Straßen- und Brückenbau: der Gesammtstaatsaufwand auf die Bauverwaltung des Kreises, auf den Unterhalt der Landbauten, der Straßen und Brücken, mit Ausschluß des Wasserbaues etc. 1,121,427 fl. &#x2013; 6) <hi rendition="#g">Unterhalt</hi> der Landbauten 322,276 fl. &#x2013; 7) Kosten des Landrathes 14,766 fl. &#x2013; 8) Verpflegung der Heimathlosen 16,448 fl. 15 kr. &#x2013; 9) Marschverpflegungskosten inländischer Truppen 2500 fl. &#x2013; Summe aller Kreislasten 4,560,326 fl. 48 kr. was gegen den im Jahr 1837 ursprünglich eingesetzten Budgetsatz von 4,432,646 fl. ein Mehr von 127,680 fl. 48 kr. ergibt, welches in mehreren bei der damaligen Budgetberathung nicht vorgesehenen und ausgeschiedenen Posten seinen Grund hat. &#x2013; B. Kreisfonds. 1) Durchlaufende Einnahme für Anschläge der Dienstwohnungen und Dienstgründe 23,226 fl. 2) Zuschuß der Centralfonds an die Kreisfonds zur Exigenz der polytechnischen Schulen 26,591 fl. 3) Nettoaversalzuschüsse der Staatscasse einschließlich der fundations- und dotationsmäßigen Beiträge und andere Reichnisse in Folge specieller Rechtstitel 3,710,171 fl. 30 kr. 4) Besonderer Aversalzuschuß der Staatscasse zur Deckung des Unterhaltsbedarfs der im Laufe der III. Finanzperiode neu angelegten Staatsstraßen 41,656 fl. 5) Besonderer Nettoaversalzuschuß der Staatscasse für die Diäten der Reisekosten der Landräthe, dann für die Verpflegung der Heimathlosen, statt der letztern in der Pfalz für die Erziehung der Söhne aus Familien mit sieben Kindern 29,664 fl. 15 kr. 6) Kreisumlage zu 4 1/6 Procent der Steuerprincipalsumme beziehungsweise in der Pfalz zu 52 1/2 Procent im Nettobetrag 698,050 fl. 27 3/4 kr. 7) Surregat des Nettobetrags der halben Thür- und Fenstersteuer (in der Pfalz) 15,390 fl. 10 1/2 kr. 8) Besondere Einnahmen aus Gemeinde- und Stiftungsmitteln, dem Antheil an Polizeistrafen und dem Ertrage der Rheindammgräsereien 18,451 fl. Gesammtsumme 4,563,200 fl. 23 1/4 kr. Die Ausscheidung nach Beilage II zum Finanzgesetze vom 17 Nov. 1837 hatte bloß die Nummern 1, 6 und 8 mit einem Betrage 731,112 fl. umfaßt, und der nunmehr vorgetragene Einsatz enthält daher ein Mehr von 3,832,088 fl. 23 1/4 kr. 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Majestät wäre 1) ehrerbietigst zu bitten a) den Kreisfonds auf Erziehung und Bildung 144,000 fl. für jedes der nächsten drei Jahre aus den Erübrigungen zuzusetzen, und allerhuldvollst anzuordnen, daß b) die vollständigen Remunerationen der Lyceal- und Gymnasial-Professoren und Lehrer an den lateinischen Schulen je nach Umfluß jedes Dienstsexenniums wieder verabreicht, und c) die geringen Schullehrerbesoldungen ohne Einrechnung der Wohnungen auf 200 fl. bleibend aufgebessert, dann d) die Mittel zu Gratificationen für vorzügliche Dienstleistungen der Schullehrer vermehrt, endlich e) bei der Vertheilung der bewilligten Summe unter die Kreise diejenigen Kreise, welche wegen zahlreicher Unterrichtsanstalten größern Bedarf zur Deckung, aber nicht hinreichende Mittel haben, besonders berücksichtigt werden, 2) daß a) für die noch übrigen drei Jahre der IV. Finanzperiode ein jährlicher Zuschuß von 250,000 fl. zu der ausgeschiedenen Straßen- und Brückenbauunterhaltungssumme aus den Erübrigungen allerhuldvollst bewilligt und b) die jetzige Budgetsumme auf diesen Gegenstand beim Budgetsentwurf für die nächste Finanzperiode dem Bedarf entsprechend erhöht werde; 3) daß a) auf Landbauunterhaltung für jedes der nächsten drei Jahre aus den Erübriungen 150,000 fl. zugesetzt, und b) die jetzige Budgetsumme bei dem Entwurfe des Budgets für die nächste Finanzperiode dem Bedarf entsprechend erhöht werde; 4) daß für die nächsten drei Jahre aus den Erübrigungen für sämmtliche Kreise eine Reserve von 50,000 fl. für unvorgesehene und außerordentliche Ausgaben angewiesen, und nach Maaßstab des Steuerprocents unter die Kreise repartirt werde. 5) Dem Antrage des Referenten &#x201E;es wollen aus den Erübrigungen für die polytechnische Schule in Augsburg, so lange sie besteht, jährlich 6000 fl. zugelegt werden,&#x201C; versagte die Majorität des Ausschusses mit vier gegen zwei Stimmen das Einverständniß. 6) Hr. Friederich hatte ferner beantragt, Se. Majestät zu bitten, die Fonds für Landbauunterhaltung auf die Kreise nach einem hauptsächlich nach der Zahl der Gebäude gegriffenen Maaßstab repartiren zu lassen. Diesen Antrag modificirte aber der Ausschuß per majora dahin, Se. Majestät möge gebeten werden, den Maaßstab der Vertheilung der gegebenen Fonds für die Landbauten einer genauen, gründlichen Prüfung unterziehen zu lassen, mit besonderer Berücksichtigung des nachhaltigen Bedarfes eines jeden Kreises. 7) Dem endlichen Antrage des Referenten Friedrich: Se. Majestät sey zu bitten, bei Entwerfung des nächsten Budgets die Aversalzuschüsse an die sieben ältern Kreise entsprechend erhöhen zu lassen, eignete sich der Ausschuß mit fünf gegen Eine Stimme an. Ueber diese Anträge hatte der Steuerausschuß unterm 5 d. M. Beschluß gefaßt, und eben dieselben nahm auch der Ausschuß für innere Verwaltung in Berathung den 21 d. M., und faßte dabei in Gegenwart des erstern Ausschusses die Beschlüsse, daß die Anträge des Hrn. Berichterstatters Friedrich 1) sub 1 a und b mit 6 gegen 1 Stimme zu genehmigen seyen; 2) der Antrag sub 1 c so modificirt werde, &#x201E;daß die geringen Schullehrer-Besoldungen <hi rendition="#g">auf dem Lande</hi>, ohne Einrechnung der Wohnung, auf 200 fl., <hi rendition="#g">in den Städten</hi> auf 300 fl. bleibend aufgebessert werden&#x201C; (welcher Modification sich auch alle Mitglieder des Steuerausschusses anschlossen); 3) die Anträge sub 1 d u. e einhellig angenommen werden; 4) jene sub 2 a u. b, dann 3 a u. b, und sub 4, mit 6 gegen 1 Stimme die Annahme erhalten, welche <hi rendition="#g">eine</hi> Stimme (von Hrn. Baron v. Welden ausgehend) überall die Angabe der Summe weggelassen wissen wollte; 5) der Antrag sub 5 <hi rendition="#g">nicht</hi> anzunehmen sey; 6) daß der bereits modificirte Antrag sub 6 anzunehmen sey; 7) daß jener sub 7 einstimmig genehmigt werde. Gemeinsam faßten die beiden Ausschüsse über den Bericht und resp. die Anträge des Hrn. Forstmeisters Dr. Müller nachstehende Beschlüsse: 1) dem ersten Antrage &#x201E;daß an die Staatsregierung der Wunsch und Antrag gestellt werden möge, für die folgende Finanzperiode die Kreisfonds unter die einzelnen Regierungsbezirke nach einem festen, sichern Princip zu vertheilen, und die nützlichen und nothwendigen Abweichungen von diesem Ausschlage auf den Grund der provinciellen Besonderheiten eines jeden Regierungsbezirks nach den einzelnen Ausgabetiteln zu begründen, wurde per majora die Zustimmung der beiden Ausschüsse ertheilt; 2) der zweite Antrag, daß Se. k. Maj. allerehrfurchtsvollst gebeten werde, a) der Erziehung und Bildung eine alle andern Ausgabspositionen überbietende Dotation im Budget der V. Finanzperiode zu bewilligen, wurde, als schon im Referatt und Beschluß des III. Ausschusses erledigt, nicht angenommen; b) die Zeit der Schulpflichtigkeit allgemein bis nach vollendetem 13ten Jahre festsetzen zu lassen, und c) die Uebernahme aller Districtsstraßen, welche nach Ministerialrescript vom 18 Febr. 1835 den Charakter von Staats- resp. Kreisstraßen tragen, auf den Etat der Central- oder Kreisfonds zu genehmigen, wurde per majora, und d) über die Ausführung projectirter Districtsstraßen, so wie der in dem Zuge derselben zu errichtenden bedeutenden Brücken den Landrath der treffenden Kreise zuvor gutachtlich vernehmen zu lassen, einstimmig angenommen. 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[0733/0013] auf die Stadt-, Landgerichts- und Cantonsphysikate, die Gerichts- und Polizeiwundärzte, Hebammen, Brunnenwärter, Thierärzte und Wasenmeister – letztere sechs Kategorien, insoweit besondere Verpflichtungen dazu aus Staatsmitteln bestehen 157,489 fl. c) Wohlthätigkeit und zwar der jeweilige Gesammtstaatsaufwand auf die als Kreisanstalten bereits bestehenden oder etwa künftig zu errichtenden Irrenanstalten, Armenbeschäftigungs- und Armen- und Waisenunterstützungsanstalten. Die hiefür ausgesetzte Position von 55,002 fl. wurde lediglich als Ausgabe auf die Pfalz repartirt, wo sie von jeher unter den Titel einer Kreisausgabe fiel; d) Sicherheit: diese Position berührt nur den pfälzischen Kreis mit 150 fl. Belohnung für erlegte Raubthiere; e) Industrie und Culur: der Gesammtstaatsaufwand auf polytechnische, Landwirthschafts- und Gewerbsschulen, dann vier Fünftel der zur Unterstützung der Landwirthschaft und Industrie bestimmten allgemeinen einzelnen Kreisen nicht sonst schon speciell zugetheilten Fonds 74,191 fl.; f) Straßen- und Brückenbau: der Gesammtstaatsaufwand auf die Bauverwaltung des Kreises, auf den Unterhalt der Landbauten, der Straßen und Brücken, mit Ausschluß des Wasserbaues etc. 1,121,427 fl. – 6) Unterhalt der Landbauten 322,276 fl. – 7) Kosten des Landrathes 14,766 fl. – 8) Verpflegung der Heimathlosen 16,448 fl. 15 kr. – 9) Marschverpflegungskosten inländischer Truppen 2500 fl. – Summe aller Kreislasten 4,560,326 fl. 48 kr. was gegen den im Jahr 1837 ursprünglich eingesetzten Budgetsatz von 4,432,646 fl. ein Mehr von 127,680 fl. 48 kr. ergibt, welches in mehreren bei der damaligen Budgetberathung nicht vorgesehenen und ausgeschiedenen Posten seinen Grund hat. – B. Kreisfonds. 1) Durchlaufende Einnahme für Anschläge der Dienstwohnungen und Dienstgründe 23,226 fl. 2) Zuschuß der Centralfonds an die Kreisfonds zur Exigenz der polytechnischen Schulen 26,591 fl. 3) Nettoaversalzuschüsse der Staatscasse einschließlich der fundations- und dotationsmäßigen Beiträge und andere Reichnisse in Folge specieller Rechtstitel 3,710,171 fl. 30 kr. 4) Besonderer Aversalzuschuß der Staatscasse zur Deckung des Unterhaltsbedarfs der im Laufe der III. Finanzperiode neu angelegten Staatsstraßen 41,656 fl. 5) Besonderer Nettoaversalzuschuß der Staatscasse für die Diäten der Reisekosten der Landräthe, dann für die Verpflegung der Heimathlosen, statt der letztern in der Pfalz für die Erziehung der Söhne aus Familien mit sieben Kindern 29,664 fl. 15 kr. 6) Kreisumlage zu 4 1/6 Procent der Steuerprincipalsumme beziehungsweise in der Pfalz zu 52 1/2 Procent im Nettobetrag 698,050 fl. 27 3/4 kr. 7) Surregat des Nettobetrags der halben Thür- und Fenstersteuer (in der Pfalz) 15,390 fl. 10 1/2 kr. 8) Besondere Einnahmen aus Gemeinde- und Stiftungsmitteln, dem Antheil an Polizeistrafen und dem Ertrage der Rheindammgräsereien 18,451 fl. Gesammtsumme 4,563,200 fl. 23 1/4 kr. Die Ausscheidung nach Beilage II zum Finanzgesetze vom 17 Nov. 1837 hatte bloß die Nummern 1, 6 und 8 mit einem Betrage 731,112 fl. umfaßt, und der nunmehr vorgetragene Einsatz enthält daher ein Mehr von 3,832,088 fl. 23 1/4 kr. Die den Kreislasten gegenübergestellten Kreisfonds lassen einen Ueberschuß ersehen von 2873 fl. 35 1/4 kr. – Für diese Positionen in Ansehung der Kreislasten und Kreisfonds hatte Hr. Friederich die Zustimmung beantragt. Diesem so wie den folgenden Anträgen trat der Steuerausschuß auch einhellig bei: Se. Majestät wäre 1) ehrerbietigst zu bitten a) den Kreisfonds auf Erziehung und Bildung 144,000 fl. für jedes der nächsten drei Jahre aus den Erübrigungen zuzusetzen, und allerhuldvollst anzuordnen, daß b) die vollständigen Remunerationen der Lyceal- und Gymnasial-Professoren und Lehrer an den lateinischen Schulen je nach Umfluß jedes Dienstsexenniums wieder verabreicht, und c) die geringen Schullehrerbesoldungen ohne Einrechnung der Wohnungen auf 200 fl. bleibend aufgebessert, dann d) die Mittel zu Gratificationen für vorzügliche Dienstleistungen der Schullehrer vermehrt, endlich e) bei der Vertheilung der bewilligten Summe unter die Kreise diejenigen Kreise, welche wegen zahlreicher Unterrichtsanstalten größern Bedarf zur Deckung, aber nicht hinreichende Mittel haben, besonders berücksichtigt werden, 2) daß a) für die noch übrigen drei Jahre der IV. Finanzperiode ein jährlicher Zuschuß von 250,000 fl. zu der ausgeschiedenen Straßen- und Brückenbauunterhaltungssumme aus den Erübrigungen allerhuldvollst bewilligt und b) die jetzige Budgetsumme auf diesen Gegenstand beim Budgetsentwurf für die nächste Finanzperiode dem Bedarf entsprechend erhöht werde; 3) daß a) auf Landbauunterhaltung für jedes der nächsten drei Jahre aus den Erübriungen 150,000 fl. zugesetzt, und b) die jetzige Budgetsumme bei dem Entwurfe des Budgets für die nächste Finanzperiode dem Bedarf entsprechend erhöht werde; 4) daß für die nächsten drei Jahre aus den Erübrigungen für sämmtliche Kreise eine Reserve von 50,000 fl. für unvorgesehene und außerordentliche Ausgaben angewiesen, und nach Maaßstab des Steuerprocents unter die Kreise repartirt werde. 5) Dem Antrage des Referenten „es wollen aus den Erübrigungen für die polytechnische Schule in Augsburg, so lange sie besteht, jährlich 6000 fl. zugelegt werden,“ versagte die Majorität des Ausschusses mit vier gegen zwei Stimmen das Einverständniß. 6) Hr. Friederich hatte ferner beantragt, Se. Majestät zu bitten, die Fonds für Landbauunterhaltung auf die Kreise nach einem hauptsächlich nach der Zahl der Gebäude gegriffenen Maaßstab repartiren zu lassen. Diesen Antrag modificirte aber der Ausschuß per majora dahin, Se. Majestät möge gebeten werden, den Maaßstab der Vertheilung der gegebenen Fonds für die Landbauten einer genauen, gründlichen Prüfung unterziehen zu lassen, mit besonderer Berücksichtigung des nachhaltigen Bedarfes eines jeden Kreises. 7) Dem endlichen Antrage des Referenten Friedrich: Se. Majestät sey zu bitten, bei Entwerfung des nächsten Budgets die Aversalzuschüsse an die sieben ältern Kreise entsprechend erhöhen zu lassen, eignete sich der Ausschuß mit fünf gegen Eine Stimme an. Ueber diese Anträge hatte der Steuerausschuß unterm 5 d. M. Beschluß gefaßt, und eben dieselben nahm auch der Ausschuß für innere Verwaltung in Berathung den 21 d. M., und faßte dabei in Gegenwart des erstern Ausschusses die Beschlüsse, daß die Anträge des Hrn. Berichterstatters Friedrich 1) sub 1 a und b mit 6 gegen 1 Stimme zu genehmigen seyen; 2) der Antrag sub 1 c so modificirt werde, „daß die geringen Schullehrer-Besoldungen auf dem Lande, ohne Einrechnung der Wohnung, auf 200 fl., in den Städten auf 300 fl. bleibend aufgebessert werden“ (welcher Modification sich auch alle Mitglieder des Steuerausschusses anschlossen); 3) die Anträge sub 1 d u. e einhellig angenommen werden; 4) jene sub 2 a u. b, dann 3 a u. b, und sub 4, mit 6 gegen 1 Stimme die Annahme erhalten, welche eine Stimme (von Hrn. Baron v. Welden ausgehend) überall die Angabe der Summe weggelassen wissen wollte; 5) der Antrag sub 5 nicht anzunehmen sey; 6) daß der bereits modificirte Antrag sub 6 anzunehmen sey; 7) daß jener sub 7 einstimmig genehmigt werde. Gemeinsam faßten die beiden Ausschüsse über den Bericht und resp. die Anträge des Hrn. Forstmeisters Dr. Müller nachstehende Beschlüsse: 1) dem ersten Antrage „daß an die Staatsregierung der Wunsch und Antrag gestellt werden möge, für die folgende Finanzperiode die Kreisfonds unter die einzelnen Regierungsbezirke nach einem festen, sichern Princip zu vertheilen, und die nützlichen und nothwendigen Abweichungen von diesem Ausschlage auf den Grund der provinciellen Besonderheiten eines jeden Regierungsbezirks nach den einzelnen Ausgabetiteln zu begründen, wurde per majora die Zustimmung der beiden Ausschüsse ertheilt; 2) der zweite Antrag, daß Se. k. Maj. allerehrfurchtsvollst gebeten werde, a) der Erziehung und Bildung eine alle andern Ausgabspositionen überbietende Dotation im Budget der V. Finanzperiode zu bewilligen, wurde, als schon im Referatt und Beschluß des III. Ausschusses erledigt, nicht angenommen; b) die Zeit der Schulpflichtigkeit allgemein bis nach vollendetem 13ten Jahre festsetzen zu lassen, und c) die Uebernahme aller Districtsstraßen, welche nach Ministerialrescript vom 18 Febr. 1835 den Charakter von Staats- resp. Kreisstraßen tragen, auf den Etat der Central- oder Kreisfonds zu genehmigen, wurde per majora, und d) über die Ausführung projectirter Districtsstraßen, so wie der in dem Zuge derselben zu errichtenden bedeutenden Brücken den Landrath der treffenden Kreise zuvor gutachtlich vernehmen zu lassen, einstimmig angenommen. Dagegen wurde 3) der dritte Antrag, daß der weitern Verbreitung der Aerzte auf dem Lande vorgebeugt, und die Zahl der prakticirenden Aerzte beschränkt werde, einstimmig nicht angenommen. 4) Dem vierten Antrage, daß zum Zwecke der Vereinfachung das Armengesetz vom 17 Nov. 1816 einer Revision unterstellt werde. 5) Dem fünften Antrage, die Dotation für die polytechnischen und Gewerbschulen in erforderlichem Maaße zu erhöhen, so wie 6) dem sechsten Antrage, ein Culturgesetz auf dem nächsten Landtage vorlegen zu lassen, wurde per majora zugestimmt, endlich wurde 7) der siebente Antrag, und zwar ad a) zur Erlassung eines Forstpolizeigesetzes,

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 92. Augsburg, 1. April 1840, S. 0733. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_092_18400401/13>, abgerufen am 23.11.2024.