Allgemeine Zeitung. Nr. 92. Augsburg, 1. April 1840.Tories nichts als Fehler machten, bis Wellington die Sache in seine Hand nahm und sein eigener Minister wie sein Feldherr war. Und er wird leider alt. Eine andere wichtige Frage ist nicht zu übersehen. Gesetzt, wir gewinnen in diesem gefährlichen Kriegsspiel, was wird für uns gebessert? O ja, Friede - versteht sich, ein Friede, der keine Schande mit sich führt - ist christlicher, angenehmer und weit wirthschaftlicher, wenn alle Rechnungen bezahlt sind." Schweiz. Zürich, 27 März. Das deutsche Zeitungspublicum wird über die schweizerischen Zustände großentheils von fremden Flüchtlingen und andern Ausländern unterrichtet, welche, unzufrieden mit ihren heimathlichen Verhältnissen, unfähig, die schweizerische Eigenthümlichkeit zu fassen, von ihrem Vaterlande verstoßen, von der Schweiz geduldet, aber nicht geachtet, Galle im Herzen tragen und durch die Feder ausgießen. Die Leipziger Allg. Zeitung besonders war, zumal über die Züricherischen Verhältnisse, durch solche Correspondenten bedient, und ist es noch. Verkehrt genug legt man diesen Artikeln bei uns wenig Bedeutung bei, und bedenkt nicht, daß eine unausgesetzt wiederholte Anschwärzung, zumal wenn sie die Maske der Liberalität und Aufklärung vorhat, zuletzt doch gläubige Ohren findet und die öffentliche Meinung irre führt. Auch die Allg. Zeitung hat sich, wiewohl seltener, da und dort aus so trüben Quellen unreines Wasser zuführen lassen. Damit meinen wir gar nicht etwa die Artikel aus St. Gallen, deren Verfasser zwar radical genug, aber doch ein Geschäftsmann und ein Schweizer ist, wohl aber Artikel, wie jener bekannte über den moralischen Zustand der Stadt Zürich, dessen Aufnahme in die Allg. Zeitung hier vielfach Erstaunen erregte, und einige andere, wie z. B. der in Nro. 85 enthaltene über das neue Seminargesetz und Hrn. Scherr. *) Dieser letztere Artikel, in welchem der ganze Große Rath, die ganze Regierung und das ganze Obergericht gleichmäßig verunglimpft werden, veranlaßt mich zu einigen Aufklärungen. Am stärksten ist das neue Obergericht mitgenommen. Es wird daher einmal an der Zeit seyn, auch etwas über die Stellung und Bedeutung dieses Gerichts zu sagen. An der Spitze desselben steht als Präsident Dr. Finsler, ein Mann von ausgezeichneten juristischen Kenntnissen, den Germanisten auch in Deutschland wohl bekannt, von großer Entschiedenheit des Charakters, persönlicher Selbstständigkeit und unbestechlicher, allgemein anerkannter Gerechtigkeitsliebe. Er war auch Präsident des frühern Obergerichts, hat aber weder dessen Thätigkeit noch dessen Unbefangenheit sehr rühmen können. Zwar in gewohnten Criminal- und Civilprocessen behauptete auch das frühere Obergericht den Ruf der Unparteilichkeit, und zeichnete sich gerade dadurch vor andern schweizerischen Obergerichten vortheilhaft aus. Wo aber die Politik bedeutend einspielte, wie z. B. bei Preßvergehen oder bei Klosterprocessen und dergl., da stand es anders. Auf Dr. Finslers Vorschlag nun wurde besonders geachtet, als es sich um Besetzung des neuen Obergerichts handelte. Und da darf man wohl behaupten, kein einziges tüchtiges Mitglied des alten Gerichts wurde übergangen, und diesen wurden mehrere tüchtige Collegen neu beigegeben, so daß ohne allen Zweifel das gegenwärtige Obergericht an juristischer Bildung, Geschäftskenntniß und Thätigkeit bedeutend über dem abgetretenen Obergerichte steht. Aber wie steht es nun mit der politischen Unbefangenheit? Hier ist es sehr leicht, den Verdacht auszusprechen, daß, wie das frühere Gericht zu sehr sich zu der radicalen Partei gehalten habe, das jetzige zu sehr die entgegengesetzte Richtung zeige, und wer mit den Personen nicht bekannt ist, wird nicht ungeneigt seyn, dieser Verdächtigung das Ohr zu leihen. Es wäre das an sich gar nicht sehr auffallend. Dennoch ist dem nicht so, und doch glücklicherweise auch hier die Wahrheit anschaulich zu machen. In dem alten Obergericht haben mehrere Mitglieder eine sehr bedeutende politische Rolle gespielt und waren entschiedene Parteimänner, eines derselben Redacteur des heftig radicalen Republicaners. Im gegenwärtigen Obergericht ist nicht ein einziges Mitglied, welches sich mit Vorliebe mit Politik befaßt, keines, welches nur öftere Artikel in eine Zeitung schriebe. Da Menschen Menschen sind und die Parteineigung auch den Bessern zuweilen mitspielt, so scheint doch auch diese Vergleichung zum Vortheil des neuen Obergerichts ausschlagen zu müssen. So geben denn auch die zeitherigen politischen Processe keinen Grund, in dasselbe jenes Mißtrauen zu setzen. Wenn die öffentliche Meinung im Kanton Zürich dasselbe etwa tadelt, so geschieht es gar nicht, weil sie meint, das Gericht sey zu conservativ gesinnt, sondern eher umgekehrt, aus Neigung, auch unparteiisch zu scheinen, habe das Gericht in einzelnen Fällen politische Gegner freigesprochen, wo es hätte verurtheilen, und politische Freunde verurtheilt, wo es hätte freisprechen sollen. Ich glaube nicht, daß noch ein zweites Obergericht in der Schweiz bestehe, dem die Meinung der Bevölkerung dieses Zeugniß gebe. So das Züricher Obergericht. - Ueber das Seminargesetz und die Entfernung des Seminardirectors Scherr werde ich in meinem nächsten Briefe weitere Aufklärungen geben. Deutschland. München, 27 März. Die Berathung der Kammer der Abgeordneten hatte heute die Generalübersicht der Kreislasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der IV. Finanzperiode 1837/43 und deren Vertheilung unter die Kreise zum Gegenstande. Die ministerielle Vorlage hierüber wurde von zwei Referenten bearbeitet, durch Dekan Friederich von der financiellen Seite und durch Dr. Müller aus dem Standpunkt der innern Verwaltung. Diese Vorträge führen im Zusammenhalte mit der vorgelegten Generalübersicht über die vertheilten Kreislasten und Kreisfonds zu folgenden Resultaten. A. Kreislasten: 1) Der Gesammtaufwand auf Nachlässe und Nichtwerthe an der Grund-, Personal-, Mobiliar-, Thür-, Fenster- und Gewerbsteuer etc. in der Pfalz zu 4654 fl. 2) Etat des k. Staatsministeriums der Justiz, und zwar für die Appellations-, dann Handels- und Wechselgerichte II. Instanz, für die Kreis-, Stadt- und Wechselgerichte I. Instanz, für die Bezirks- und Friedensgerichte, dann für die ständigen Bauausgaben in diesen Ressorts 820,535 fl. 39 kr. 3) Etat des k. Ministeriums des Innern. Der Gesammtstaatsaufwand für die zwölf Landcommissariate in der Pfalz zu 48,046 fl. 30 kr. 4) Gemeinschaftlicher Etat der k. Staatsministerien der Justiz und des Innern, und zwar Etat der Landgerichte 1,156,007 fl. 5) Etat der Staatsanstalten: a) Erziehung und Bildung. Der Gesammtstaatsaufwand auf das deutsche Schulwesen, auf die Schullehrerseminarien, auf lateinische Schulen, Gymnasien und Lyceen 766,834 fl. 24 kr.; b) Gesundheit. Der Gesammtstaatsaufwand *) Der Einsender jenes Artikels (auf dessen eigentlichen Inhalt diese heutige Reclamation noch nicht eingeht) ist ein Schweizer, ein Züricher, dessen ganze Stellung dafür bürgt, daß er den ersten Reihen der Gesellschaft angehört - ein Beweis, wie sehr man sich irren kann, wenn man die Parteifarbe als ein Kriterium für die Classificirung eines Artikels betrachtet. Die ständigen Correspondenten der Allg. Zeitung in Zürich und Bern, in St. Gallen und Luzern sind lauter eingeborne Schweizer, verschiedene Organe verschiedener Volks- oder Parteiansichten, aber jeder die seine auf eine Weise vertretend, die wahrlich einen Vergleich mit der Art, wie die Schweizer Blätter in der Regel die Angelegenheiten ihres Landes besprechen, am wenigsten zu scheuen braucht.
A. d. R. Tories nichts als Fehler machten, bis Wellington die Sache in seine Hand nahm und sein eigener Minister wie sein Feldherr war. Und er wird leider alt. Eine andere wichtige Frage ist nicht zu übersehen. Gesetzt, wir gewinnen in diesem gefährlichen Kriegsspiel, was wird für uns gebessert? O ja, Friede – versteht sich, ein Friede, der keine Schande mit sich führt – ist christlicher, angenehmer und weit wirthschaftlicher, wenn alle Rechnungen bezahlt sind.“ Schweiz. Zürich, 27 März. Das deutsche Zeitungspublicum wird über die schweizerischen Zustände großentheils von fremden Flüchtlingen und andern Ausländern unterrichtet, welche, unzufrieden mit ihren heimathlichen Verhältnissen, unfähig, die schweizerische Eigenthümlichkeit zu fassen, von ihrem Vaterlande verstoßen, von der Schweiz geduldet, aber nicht geachtet, Galle im Herzen tragen und durch die Feder ausgießen. Die Leipziger Allg. Zeitung besonders war, zumal über die Züricherischen Verhältnisse, durch solche Correspondenten bedient, und ist es noch. Verkehrt genug legt man diesen Artikeln bei uns wenig Bedeutung bei, und bedenkt nicht, daß eine unausgesetzt wiederholte Anschwärzung, zumal wenn sie die Maske der Liberalität und Aufklärung vorhat, zuletzt doch gläubige Ohren findet und die öffentliche Meinung irre führt. Auch die Allg. Zeitung hat sich, wiewohl seltener, da und dort aus so trüben Quellen unreines Wasser zuführen lassen. Damit meinen wir gar nicht etwa die Artikel aus St. Gallen, deren Verfasser zwar radical genug, aber doch ein Geschäftsmann und ein Schweizer ist, wohl aber Artikel, wie jener bekannte über den moralischen Zustand der Stadt Zürich, dessen Aufnahme in die Allg. Zeitung hier vielfach Erstaunen erregte, und einige andere, wie z. B. der in Nro. 85 enthaltene über das neue Seminargesetz und Hrn. Scherr. *) Dieser letztere Artikel, in welchem der ganze Große Rath, die ganze Regierung und das ganze Obergericht gleichmäßig verunglimpft werden, veranlaßt mich zu einigen Aufklärungen. Am stärksten ist das neue Obergericht mitgenommen. Es wird daher einmal an der Zeit seyn, auch etwas über die Stellung und Bedeutung dieses Gerichts zu sagen. An der Spitze desselben steht als Präsident Dr. Finsler, ein Mann von ausgezeichneten juristischen Kenntnissen, den Germanisten auch in Deutschland wohl bekannt, von großer Entschiedenheit des Charakters, persönlicher Selbstständigkeit und unbestechlicher, allgemein anerkannter Gerechtigkeitsliebe. Er war auch Präsident des frühern Obergerichts, hat aber weder dessen Thätigkeit noch dessen Unbefangenheit sehr rühmen können. Zwar in gewohnten Criminal- und Civilprocessen behauptete auch das frühere Obergericht den Ruf der Unparteilichkeit, und zeichnete sich gerade dadurch vor andern schweizerischen Obergerichten vortheilhaft aus. Wo aber die Politik bedeutend einspielte, wie z. B. bei Preßvergehen oder bei Klosterprocessen und dergl., da stand es anders. Auf Dr. Finslers Vorschlag nun wurde besonders geachtet, als es sich um Besetzung des neuen Obergerichts handelte. Und da darf man wohl behaupten, kein einziges tüchtiges Mitglied des alten Gerichts wurde übergangen, und diesen wurden mehrere tüchtige Collegen neu beigegeben, so daß ohne allen Zweifel das gegenwärtige Obergericht an juristischer Bildung, Geschäftskenntniß und Thätigkeit bedeutend über dem abgetretenen Obergerichte steht. Aber wie steht es nun mit der politischen Unbefangenheit? Hier ist es sehr leicht, den Verdacht auszusprechen, daß, wie das frühere Gericht zu sehr sich zu der radicalen Partei gehalten habe, das jetzige zu sehr die entgegengesetzte Richtung zeige, und wer mit den Personen nicht bekannt ist, wird nicht ungeneigt seyn, dieser Verdächtigung das Ohr zu leihen. Es wäre das an sich gar nicht sehr auffallend. Dennoch ist dem nicht so, und doch glücklicherweise auch hier die Wahrheit anschaulich zu machen. In dem alten Obergericht haben mehrere Mitglieder eine sehr bedeutende politische Rolle gespielt und waren entschiedene Parteimänner, eines derselben Redacteur des heftig radicalen Republicaners. Im gegenwärtigen Obergericht ist nicht ein einziges Mitglied, welches sich mit Vorliebe mit Politik befaßt, keines, welches nur öftere Artikel in eine Zeitung schriebe. Da Menschen Menschen sind und die Parteineigung auch den Bessern zuweilen mitspielt, so scheint doch auch diese Vergleichung zum Vortheil des neuen Obergerichts ausschlagen zu müssen. So geben denn auch die zeitherigen politischen Processe keinen Grund, in dasselbe jenes Mißtrauen zu setzen. Wenn die öffentliche Meinung im Kanton Zürich dasselbe etwa tadelt, so geschieht es gar nicht, weil sie meint, das Gericht sey zu conservativ gesinnt, sondern eher umgekehrt, aus Neigung, auch unparteiisch zu scheinen, habe das Gericht in einzelnen Fällen politische Gegner freigesprochen, wo es hätte verurtheilen, und politische Freunde verurtheilt, wo es hätte freisprechen sollen. Ich glaube nicht, daß noch ein zweites Obergericht in der Schweiz bestehe, dem die Meinung der Bevölkerung dieses Zeugniß gebe. So das Züricher Obergericht. – Ueber das Seminargesetz und die Entfernung des Seminardirectors Scherr werde ich in meinem nächsten Briefe weitere Aufklärungen geben. Deutschland. München, 27 März. Die Berathung der Kammer der Abgeordneten hatte heute die Generalübersicht der Kreislasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der IV. Finanzperiode 1837/43 und deren Vertheilung unter die Kreise zum Gegenstande. Die ministerielle Vorlage hierüber wurde von zwei Referenten bearbeitet, durch Dekan Friederich von der financiellen Seite und durch Dr. Müller aus dem Standpunkt der innern Verwaltung. Diese Vorträge führen im Zusammenhalte mit der vorgelegten Generalübersicht über die vertheilten Kreislasten und Kreisfonds zu folgenden Resultaten. A. Kreislasten: 1) Der Gesammtaufwand auf Nachlässe und Nichtwerthe an der Grund-, Personal-, Mobiliar-, Thür-, Fenster- und Gewerbsteuer etc. in der Pfalz zu 4654 fl. 2) Etat des k. Staatsministeriums der Justiz, und zwar für die Appellations-, dann Handels- und Wechselgerichte II. Instanz, für die Kreis-, Stadt- und Wechselgerichte I. Instanz, für die Bezirks- und Friedensgerichte, dann für die ständigen Bauausgaben in diesen Ressorts 820,535 fl. 39 kr. 3) Etat des k. Ministeriums des Innern. Der Gesammtstaatsaufwand für die zwölf Landcommissariate in der Pfalz zu 48,046 fl. 30 kr. 4) Gemeinschaftlicher Etat der k. Staatsministerien der Justiz und des Innern, und zwar Etat der Landgerichte 1,156,007 fl. 5) Etat der Staatsanstalten: a) Erziehung und Bildung. Der Gesammtstaatsaufwand auf das deutsche Schulwesen, auf die Schullehrerseminarien, auf lateinische Schulen, Gymnasien und Lyceen 766,834 fl. 24 kr.; b) Gesundheit. Der Gesammtstaatsaufwand *) Der Einsender jenes Artikels (auf dessen eigentlichen Inhalt diese heutige Reclamation noch nicht eingeht) ist ein Schweizer, ein Züricher, dessen ganze Stellung dafür bürgt, daß er den ersten Reihen der Gesellschaft angehört – ein Beweis, wie sehr man sich irren kann, wenn man die Parteifarbe als ein Kriterium für die Classificirung eines Artikels betrachtet. Die ständigen Correspondenten der Allg. Zeitung in Zürich und Bern, in St. Gallen und Luzern sind lauter eingeborne Schweizer, verschiedene Organe verschiedener Volks- oder Parteiansichten, aber jeder die seine auf eine Weise vertretend, die wahrlich einen Vergleich mit der Art, wie die Schweizer Blätter in der Regel die Angelegenheiten ihres Landes besprechen, am wenigsten zu scheuen braucht.
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Verkehrt genug legt man diesen Artikeln bei uns wenig Bedeutung bei, und bedenkt nicht, daß eine unausgesetzt wiederholte Anschwärzung, zumal wenn sie die Maske der Liberalität und Aufklärung vorhat, zuletzt doch gläubige Ohren findet und die öffentliche Meinung irre führt. Auch die Allg. Zeitung hat sich, wiewohl seltener, da und dort aus so trüben Quellen unreines Wasser zuführen lassen. Damit meinen wir gar nicht etwa die Artikel aus St. Gallen, deren Verfasser zwar radical genug, aber doch ein Geschäftsmann und ein Schweizer ist, wohl aber Artikel, wie jener bekannte über den moralischen Zustand der Stadt Zürich, dessen Aufnahme in die Allg. Zeitung hier vielfach Erstaunen erregte, und einige andere, wie z. B. der in Nro. 85 enthaltene über das neue Seminargesetz und Hrn. Scherr. <note place="foot" n="*)"><p>Der Einsender jenes Artikels (auf dessen eigentlichen Inhalt diese heutige Reclamation noch nicht eingeht) ist ein Schweizer, ein Züricher, dessen ganze Stellung dafür bürgt, daß er den ersten Reihen der Gesellschaft angehört – ein Beweis, wie sehr man sich irren kann, wenn man die Parteifarbe als ein Kriterium für die Classificirung eines Artikels betrachtet. Die ständigen Correspondenten der Allg. Zeitung in Zürich und Bern, in St. Gallen und Luzern sind lauter eingeborne Schweizer, verschiedene Organe verschiedener Volks- oder Parteiansichten, aber jeder die seine auf eine Weise vertretend, die wahrlich einen Vergleich mit der Art, wie die Schweizer Blätter in der Regel die Angelegenheiten ihres Landes besprechen, am wenigsten zu scheuen braucht.</p><lb/><p>A. d. 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Zwar in gewohnten Criminal- und Civilprocessen behauptete auch das frühere Obergericht den Ruf der Unparteilichkeit, und zeichnete sich gerade dadurch vor andern schweizerischen Obergerichten vortheilhaft aus. Wo aber die Politik bedeutend einspielte, wie z. B. bei Preßvergehen oder bei Klosterprocessen und dergl., da stand es anders. Auf Dr. Finslers Vorschlag nun wurde besonders geachtet, als es sich um Besetzung des neuen Obergerichts handelte. Und da darf man wohl behaupten, <hi rendition="#g">kein einziges tüchtiges Mitglied des alten Gerichts</hi> wurde übergangen, und diesen wurden mehrere tüchtige Collegen neu beigegeben, so daß ohne allen Zweifel das gegenwärtige Obergericht an juristischer Bildung, Geschäftskenntniß und Thätigkeit bedeutend über dem abgetretenen Obergerichte steht. Aber wie steht es nun mit der politischen Unbefangenheit? Hier ist es sehr leicht, den Verdacht auszusprechen, daß, wie das frühere Gericht zu sehr sich zu der radicalen Partei gehalten habe, das jetzige zu sehr die entgegengesetzte Richtung zeige, und wer mit den Personen nicht bekannt ist, wird nicht ungeneigt seyn, dieser Verdächtigung das Ohr zu leihen. Es wäre das an sich gar nicht sehr auffallend. Dennoch ist dem nicht so, und doch glücklicherweise auch hier die Wahrheit anschaulich zu machen. In dem alten Obergericht haben mehrere Mitglieder eine sehr bedeutende politische Rolle gespielt und waren entschiedene Parteimänner, eines derselben Redacteur des heftig radicalen Republicaners. Im gegenwärtigen Obergericht ist nicht ein einziges Mitglied, welches sich mit Vorliebe mit Politik befaßt, keines, welches nur öftere Artikel in eine Zeitung schriebe. Da Menschen Menschen sind und die Parteineigung auch den Bessern zuweilen mitspielt, so scheint doch auch diese Vergleichung zum Vortheil des neuen Obergerichts ausschlagen zu müssen. So geben denn auch die zeitherigen politischen Processe keinen Grund, in dasselbe jenes Mißtrauen zu setzen. Wenn die öffentliche Meinung im Kanton Zürich dasselbe etwa tadelt, so geschieht es gar nicht, weil sie meint, das Gericht sey zu conservativ gesinnt, sondern eher umgekehrt, aus Neigung, auch unparteiisch zu scheinen, habe das Gericht in einzelnen Fällen politische Gegner freigesprochen, wo es hätte verurtheilen, und politische Freunde verurtheilt, wo es hätte freisprechen sollen. Ich glaube nicht, daß noch ein zweites Obergericht in der Schweiz bestehe, dem die Meinung der Bevölkerung dieses Zeugniß gebe. 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Der Gesammtstaatsaufwand auf das deutsche Schulwesen, auf die Schullehrerseminarien, auf lateinische Schulen, Gymnasien und Lyceen 766,834 fl. 24 kr.; b) Gesundheit. Der Gesammtstaatsaufwand<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0732/0012]
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Schweiz.
_ Zürich, 27 März. Das deutsche Zeitungspublicum wird über die schweizerischen Zustände großentheils von fremden Flüchtlingen und andern Ausländern unterrichtet, welche, unzufrieden mit ihren heimathlichen Verhältnissen, unfähig, die schweizerische Eigenthümlichkeit zu fassen, von ihrem Vaterlande verstoßen, von der Schweiz geduldet, aber nicht geachtet, Galle im Herzen tragen und durch die Feder ausgießen. Die Leipziger Allg. Zeitung besonders war, zumal über die Züricherischen Verhältnisse, durch solche Correspondenten bedient, und ist es noch. Verkehrt genug legt man diesen Artikeln bei uns wenig Bedeutung bei, und bedenkt nicht, daß eine unausgesetzt wiederholte Anschwärzung, zumal wenn sie die Maske der Liberalität und Aufklärung vorhat, zuletzt doch gläubige Ohren findet und die öffentliche Meinung irre führt. Auch die Allg. Zeitung hat sich, wiewohl seltener, da und dort aus so trüben Quellen unreines Wasser zuführen lassen. Damit meinen wir gar nicht etwa die Artikel aus St. Gallen, deren Verfasser zwar radical genug, aber doch ein Geschäftsmann und ein Schweizer ist, wohl aber Artikel, wie jener bekannte über den moralischen Zustand der Stadt Zürich, dessen Aufnahme in die Allg. Zeitung hier vielfach Erstaunen erregte, und einige andere, wie z. B. der in Nro. 85 enthaltene über das neue Seminargesetz und Hrn. Scherr. *) Dieser letztere Artikel, in welchem der ganze Große Rath, die ganze Regierung und das ganze Obergericht gleichmäßig verunglimpft werden, veranlaßt mich zu einigen Aufklärungen. Am stärksten ist das neue Obergericht mitgenommen. Es wird daher einmal an der Zeit seyn, auch etwas über die Stellung und Bedeutung dieses Gerichts zu sagen. An der Spitze desselben steht als Präsident Dr. Finsler, ein Mann von ausgezeichneten juristischen Kenntnissen, den Germanisten auch in Deutschland wohl bekannt, von großer Entschiedenheit des Charakters, persönlicher Selbstständigkeit und unbestechlicher, allgemein anerkannter Gerechtigkeitsliebe. Er war auch Präsident des frühern Obergerichts, hat aber weder dessen Thätigkeit noch dessen Unbefangenheit sehr rühmen können. Zwar in gewohnten Criminal- und Civilprocessen behauptete auch das frühere Obergericht den Ruf der Unparteilichkeit, und zeichnete sich gerade dadurch vor andern schweizerischen Obergerichten vortheilhaft aus. Wo aber die Politik bedeutend einspielte, wie z. B. bei Preßvergehen oder bei Klosterprocessen und dergl., da stand es anders. Auf Dr. Finslers Vorschlag nun wurde besonders geachtet, als es sich um Besetzung des neuen Obergerichts handelte. Und da darf man wohl behaupten, kein einziges tüchtiges Mitglied des alten Gerichts wurde übergangen, und diesen wurden mehrere tüchtige Collegen neu beigegeben, so daß ohne allen Zweifel das gegenwärtige Obergericht an juristischer Bildung, Geschäftskenntniß und Thätigkeit bedeutend über dem abgetretenen Obergerichte steht. Aber wie steht es nun mit der politischen Unbefangenheit? Hier ist es sehr leicht, den Verdacht auszusprechen, daß, wie das frühere Gericht zu sehr sich zu der radicalen Partei gehalten habe, das jetzige zu sehr die entgegengesetzte Richtung zeige, und wer mit den Personen nicht bekannt ist, wird nicht ungeneigt seyn, dieser Verdächtigung das Ohr zu leihen. Es wäre das an sich gar nicht sehr auffallend. Dennoch ist dem nicht so, und doch glücklicherweise auch hier die Wahrheit anschaulich zu machen. In dem alten Obergericht haben mehrere Mitglieder eine sehr bedeutende politische Rolle gespielt und waren entschiedene Parteimänner, eines derselben Redacteur des heftig radicalen Republicaners. Im gegenwärtigen Obergericht ist nicht ein einziges Mitglied, welches sich mit Vorliebe mit Politik befaßt, keines, welches nur öftere Artikel in eine Zeitung schriebe. Da Menschen Menschen sind und die Parteineigung auch den Bessern zuweilen mitspielt, so scheint doch auch diese Vergleichung zum Vortheil des neuen Obergerichts ausschlagen zu müssen. So geben denn auch die zeitherigen politischen Processe keinen Grund, in dasselbe jenes Mißtrauen zu setzen. Wenn die öffentliche Meinung im Kanton Zürich dasselbe etwa tadelt, so geschieht es gar nicht, weil sie meint, das Gericht sey zu conservativ gesinnt, sondern eher umgekehrt, aus Neigung, auch unparteiisch zu scheinen, habe das Gericht in einzelnen Fällen politische Gegner freigesprochen, wo es hätte verurtheilen, und politische Freunde verurtheilt, wo es hätte freisprechen sollen. Ich glaube nicht, daß noch ein zweites Obergericht in der Schweiz bestehe, dem die Meinung der Bevölkerung dieses Zeugniß gebe. So das Züricher Obergericht. – Ueber das Seminargesetz und die Entfernung des Seminardirectors Scherr werde ich in meinem nächsten Briefe weitere Aufklärungen geben.
Deutschland.
_ München, 27 März. Die Berathung der Kammer der Abgeordneten hatte heute die Generalübersicht der Kreislasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der IV. Finanzperiode 1837/43 und deren Vertheilung unter die Kreise zum Gegenstande. Die ministerielle Vorlage hierüber wurde von zwei Referenten bearbeitet, durch Dekan Friederich von der financiellen Seite und durch Dr. Müller aus dem Standpunkt der innern Verwaltung. Diese Vorträge führen im Zusammenhalte mit der vorgelegten Generalübersicht über die vertheilten Kreislasten und Kreisfonds zu folgenden Resultaten.
A. Kreislasten: 1) Der Gesammtaufwand auf Nachlässe und Nichtwerthe an der Grund-, Personal-, Mobiliar-, Thür-, Fenster- und Gewerbsteuer etc. in der Pfalz zu 4654 fl. 2) Etat des k. Staatsministeriums der Justiz, und zwar für die Appellations-, dann Handels- und Wechselgerichte II. Instanz, für die Kreis-, Stadt- und Wechselgerichte I. Instanz, für die Bezirks- und Friedensgerichte, dann für die ständigen Bauausgaben in diesen Ressorts 820,535 fl. 39 kr. 3) Etat des k. Ministeriums des Innern. Der Gesammtstaatsaufwand für die zwölf Landcommissariate in der Pfalz zu 48,046 fl. 30 kr. 4) Gemeinschaftlicher Etat der k. Staatsministerien der Justiz und des Innern, und zwar Etat der Landgerichte 1,156,007 fl. 5) Etat der Staatsanstalten: a) Erziehung und Bildung. Der Gesammtstaatsaufwand auf das deutsche Schulwesen, auf die Schullehrerseminarien, auf lateinische Schulen, Gymnasien und Lyceen 766,834 fl. 24 kr.; b) Gesundheit. Der Gesammtstaatsaufwand
*) Der Einsender jenes Artikels (auf dessen eigentlichen Inhalt diese heutige Reclamation noch nicht eingeht) ist ein Schweizer, ein Züricher, dessen ganze Stellung dafür bürgt, daß er den ersten Reihen der Gesellschaft angehört – ein Beweis, wie sehr man sich irren kann, wenn man die Parteifarbe als ein Kriterium für die Classificirung eines Artikels betrachtet. Die ständigen Correspondenten der Allg. Zeitung in Zürich und Bern, in St. Gallen und Luzern sind lauter eingeborne Schweizer, verschiedene Organe verschiedener Volks- oder Parteiansichten, aber jeder die seine auf eine Weise vertretend, die wahrlich einen Vergleich mit der Art, wie die Schweizer Blätter in der Regel die Angelegenheiten ihres Landes besprechen, am wenigsten zu scheuen braucht.
A. d. R.
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
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