Allgemeine Zeitung. Nr. 92. Augsburg, 1. April 1840.in diesem Jahre, und des Morgens wie des Nachmittags fand ein großer Zudrang zu den Galerien statt. - Der talentvolle Neureuther, bekannt durch seine sinnreichen Randzeichnungen zu mehreren classischen Werken, ist dermalen beschäftigt, den Maskenzug unserer Künstler zu radiren; da jener Maskenzug eine Art Celebrität erhalten hat, so dürfte die Arbeit des Künstlers, die demnächst erscheinen soll, auch außer München einiges Interesse erregen. München, 30 März. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten berichtete Graf v. Butler über den Gesetzesentwurf "die Vollendung des Bibliothek- und Archivgebäudes" betreffend. Der Referent so wie die Majorität des Ausschusses (5 gegen 1 Stimme) begutachteten die Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurfe für das Postulat von 650,000 fl. Dann ging die Kammer an die fortgesetzte Berathung über die Generalübersicht der Kreislasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der vierten Finanzperiode 1837/43 und über die Vertheilung derselben unter die Kreise. Hiebei wurde in einer vierstündigen Sitzung bloß die Position "Straßen- und Brückenbau," wofür die Summe von 1,077,219 fl. eingestellt ist, erledigt. Von den sechs heute vorgelegten Modificationen wurden vier angenommen, welche von einer Reihe von Rednern ebenso wie die folgenden Anträge des zweiten und beziehungsweise dritten Ausschusses lebhaft unterstützt worden waren. Diese Amendements sind a) von Frhrn. v. Rotenhan: "es möchte Se. Maj. der König von dem im Landtagsabschiede vom 17 Nov. 1837 bezüglich auf die weitere Berücksichtigung zur Verbesserung des Straßenzustandes und des Landbaues enthaltenen Vorbehaltes auch für die Jahre 1840/43 allergnädigst Gebrauch machen, wie solches für das Jahr 1839/40, als bereits geschehen, dankbar anerkannt werde; dann, es möge ein Gesetz vorgelegt werden, wornach die Verpflichtungen der Districte und Communen bezüglich auf Anlegung und Unterhaltung von Straßen normirt und begränzt werden; b) von Hrn. v. Hagen, es möge zur Herbeischaffung der Kosten für Elementarfälle bei Straßen und Landgebäuden, welche sich nicht zum Neubau eignen, die nöthige Vorsorge getroffen werden. Unter den von den Ausschüssen ausgegangenen Anträgen erfreuten sich der Annahme der Kammer fünf, nämlich: 1) daß zur Erhebung der von der Regierung dazu bestimmten oder noch zu bestimmenden Districtsstraßen in die Classe der Staats- und Kreisstraßen eine jährliche Summe von 300,000 fl. von den Erübrigungen der dritten und vierten Finanzperiode, und zwar sowohl zur Unterhaltung der bereits gebauten, als zum Neubau der noch unverwendeten Straßen zu verwenden sey; 2) daß alle bereits bestehenden oder im Bau begriffenen Straßen, auf welche nach der durch allerhöchste Verordnung vom 18 Febr. 1835 angeordneten Classification der Begriff einer Staats- oder Kreisstraße erworben sey, den zur Zeit damit ganz oder theilweise belasteten Districten und Gemeinden abzunehmen seyen, so wie ferner 3) die Regierungen sich für die Folge strenge an den Grundsatz zu halten haben, die Bau- und Unterhaltslast solcher Staats- und Kreisstraßen niemals einzelnen Districten oder Gemeinden aufzubürden. (Diese drei Anträge wurden der heutigen Berathung als mit dieser durchaus connex eingeflochten, obwohl sie eigentlich einem selbstständigen Referate des Hrn. Kolb auf speciellen Antrag des Frhrn. v. Kreß angehörten.) 4) Es möge die jetzige Budgetsumme auf diesen Gegenstand beim Budgetsentwurf für die nächste Finanzperiode dem Bedarfe entsprechend erhöht werden, und endlich 5) über Ausführung projectirter Districtsstraßen, so wie der im Zuge derselben zu errichtenden bedeutenden Brücken möge der Landrath der betreffenden Kreise zuvor gutachtlich vernommen werden. Die Fortsetzung der heutigen Sitzung wurde auf Nachmittags 4 Uhr festgesetzt, und in dieser erfolgten die Beschlußfassungen über die weitern Positionen so rasch aufeinander, daß eben noch vor Postabgang der ganze Gegenstand seiner Erledigung zugeführt ward. Einstimmig wurde beschlossen, daß dieser Generalübersicht etc. sammt den genehmigten Anträgen etc. definitiv die Zustimmung zu ertheilen sey. Mainz, 27 März. Die Eisenbahnstrecke zwischen Castel und Hattersheim hat am 10 April eröffnet werden sollen, ein unerwartetes Hinderniß aber verzögert die Eröffnung aufs neue. Bekanntlich haben die Regierungen sich die technische Prüfung vorbehalten, ehe dem Publicum der Gebrauch verstattet wird. Diese lobenswerthe Fürsorge für die öffentliche Sicherheit ist auf den verschiedenen nach und nach fertig gewordenen Strecken der Taunus-Eisenbahn in der Art geübt worden, daß das Comite von der Bauausführung den betheiligten Regierungen Anzeige erstattete, und jede derselben einen Techniker als Commissarius ernannte, welche dann vereint die Bahnstrecke befuhren und nach entsprechendem Befund die Freigebung zum öffentlichen Gebrauche bei ihren Regierungen in Antrag brachten. Bei der Bahnstrecke zwischen Castel und Hattersheim ist der Gang der Sache insofern ganz derselbe gewesen, als das Comite die Anzeige von der Bauausführung erstattet hat, auch von den Regierungen die Commissarien benannt sind. Der großherzogl. hessische hat jedoch sich außer Stand erklärt, in den ersten acht Tagen des April die Revision mit vorzunehmen, und da von dem Resultate derselben alles Weitere abhängt, so muß die Eröffnung nun natürlich noch weiter hinausgeschoben werden, als beabsichtigt war. Schon der Termin vom 10 April, welcher jetzt nicht mehr eingehalten werden kann, war ein später, da an jenem Tage das Zuströmen von Fremden nach Frankfurt a. M. wegen der Ostermesse bereits begonnen hat. Durch die weitere Verlegung verliert die Gesellschaft ohne Zweifel eine reichliche Einnahme, die ihr außerdem aus der gedachten Veranlassung gewiß zugeflossen wäre. - Gestern ist eine Schaar von Auswanderern, 244 an der Zahl, aus der Gegend von Stuttgart, Heilbronn und andern Gegenden Schwabens kommend, hier angelangt, und hat heute die Wasserreise fortgesetzt. Nicht allein Männer und Weiber von rüstigem Alter und ganz junge Leute erblickt man unter diesen Amerika-Lustigen, sondern auch Personen, welche die Mitte des Lebens weit überschritten haben. Ein 65jähriger Mann soll bereits auf der Hierherreise gestorben seyn. Preußen. Gnesen, 22 März. Die gestern hier eingegangene Nummer der Leipziger Allgem. Zeit. enthält abermals einen Artikel, der ganz geeignet ist, irrige Ansichten über eine Angelegenheit zu verbreiten, die in der jüngsten Zeit so ziemlich aus den öffentlichen Blättern verschwunden ist, weil sie auf einen durchaus stationären Standpunkt gelangte, und man ihr daher, sofern man nicht zu offenbaren Erdichtungen seine Zuflucht nehmen will, eine neue, interessante Seite nicht mehr abgewinnen kann: ich meine unsere kirchlichen Verhältnisse. Es ist traurig, daß die genannte Zeitung, die früher mehrere treffende Artikel über die Verhältnisse unserer Provinz enthielt, sich jetzt so leichtfertige und unverläßliche Correspondenten hier hält. Eine Berichtigung des oben angeführten Artikels dürfte schon insofern nicht unangemessen seyn, als derselbe, wie so manche seiner Vorgänger, vielleicht die große Zeitungsrunde macht. Doch zur Sache: Zunächst wird behauptet, die hiesigen Geistlichen hätten im Monat Januar eine Eingabe an den Monarchen gerichtet, und um Restitution des Hrn. Erzbischofs gebeten. in diesem Jahre, und des Morgens wie des Nachmittags fand ein großer Zudrang zu den Galerien statt. – Der talentvolle Neureuther, bekannt durch seine sinnreichen Randzeichnungen zu mehreren classischen Werken, ist dermalen beschäftigt, den Maskenzug unserer Künstler zu radiren; da jener Maskenzug eine Art Celebrität erhalten hat, so dürfte die Arbeit des Künstlers, die demnächst erscheinen soll, auch außer München einiges Interesse erregen. München, 30 März. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten berichtete Graf v. Butler über den Gesetzesentwurf „die Vollendung des Bibliothek- und Archivgebäudes“ betreffend. Der Referent so wie die Majorität des Ausschusses (5 gegen 1 Stimme) begutachteten die Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurfe für das Postulat von 650,000 fl. Dann ging die Kammer an die fortgesetzte Berathung über die Generalübersicht der Kreislasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der vierten Finanzperiode 1837/43 und über die Vertheilung derselben unter die Kreise. Hiebei wurde in einer vierstündigen Sitzung bloß die Position „Straßen- und Brückenbau,“ wofür die Summe von 1,077,219 fl. eingestellt ist, erledigt. Von den sechs heute vorgelegten Modificationen wurden vier angenommen, welche von einer Reihe von Rednern ebenso wie die folgenden Anträge des zweiten und beziehungsweise dritten Ausschusses lebhaft unterstützt worden waren. Diese Amendements sind a) von Frhrn. v. Rotenhan: „es möchte Se. Maj. der König von dem im Landtagsabschiede vom 17 Nov. 1837 bezüglich auf die weitere Berücksichtigung zur Verbesserung des Straßenzustandes und des Landbaues enthaltenen Vorbehaltes auch für die Jahre 1840/43 allergnädigst Gebrauch machen, wie solches für das Jahr 1839/40, als bereits geschehen, dankbar anerkannt werde; dann, es möge ein Gesetz vorgelegt werden, wornach die Verpflichtungen der Districte und Communen bezüglich auf Anlegung und Unterhaltung von Straßen normirt und begränzt werden; b) von Hrn. v. Hagen, es möge zur Herbeischaffung der Kosten für Elementarfälle bei Straßen und Landgebäuden, welche sich nicht zum Neubau eignen, die nöthige Vorsorge getroffen werden. Unter den von den Ausschüssen ausgegangenen Anträgen erfreuten sich der Annahme der Kammer fünf, nämlich: 1) daß zur Erhebung der von der Regierung dazu bestimmten oder noch zu bestimmenden Districtsstraßen in die Classe der Staats- und Kreisstraßen eine jährliche Summe von 300,000 fl. von den Erübrigungen der dritten und vierten Finanzperiode, und zwar sowohl zur Unterhaltung der bereits gebauten, als zum Neubau der noch unverwendeten Straßen zu verwenden sey; 2) daß alle bereits bestehenden oder im Bau begriffenen Straßen, auf welche nach der durch allerhöchste Verordnung vom 18 Febr. 1835 angeordneten Classification der Begriff einer Staats- oder Kreisstraße erworben sey, den zur Zeit damit ganz oder theilweise belasteten Districten und Gemeinden abzunehmen seyen, so wie ferner 3) die Regierungen sich für die Folge strenge an den Grundsatz zu halten haben, die Bau- und Unterhaltslast solcher Staats- und Kreisstraßen niemals einzelnen Districten oder Gemeinden aufzubürden. (Diese drei Anträge wurden der heutigen Berathung als mit dieser durchaus connex eingeflochten, obwohl sie eigentlich einem selbstständigen Referate des Hrn. Kolb auf speciellen Antrag des Frhrn. v. Kreß angehörten.) 4) Es möge die jetzige Budgetsumme auf diesen Gegenstand beim Budgetsentwurf für die nächste Finanzperiode dem Bedarfe entsprechend erhöht werden, und endlich 5) über Ausführung projectirter Districtsstraßen, so wie der im Zuge derselben zu errichtenden bedeutenden Brücken möge der Landrath der betreffenden Kreise zuvor gutachtlich vernommen werden. Die Fortsetzung der heutigen Sitzung wurde auf Nachmittags 4 Uhr festgesetzt, und in dieser erfolgten die Beschlußfassungen über die weitern Positionen so rasch aufeinander, daß eben noch vor Postabgang der ganze Gegenstand seiner Erledigung zugeführt ward. Einstimmig wurde beschlossen, daß dieser Generalübersicht etc. sammt den genehmigten Anträgen etc. definitiv die Zustimmung zu ertheilen sey. Mainz, 27 März. Die Eisenbahnstrecke zwischen Castel und Hattersheim hat am 10 April eröffnet werden sollen, ein unerwartetes Hinderniß aber verzögert die Eröffnung aufs neue. Bekanntlich haben die Regierungen sich die technische Prüfung vorbehalten, ehe dem Publicum der Gebrauch verstattet wird. Diese lobenswerthe Fürsorge für die öffentliche Sicherheit ist auf den verschiedenen nach und nach fertig gewordenen Strecken der Taunus-Eisenbahn in der Art geübt worden, daß das Comité von der Bauausführung den betheiligten Regierungen Anzeige erstattete, und jede derselben einen Techniker als Commissarius ernannte, welche dann vereint die Bahnstrecke befuhren und nach entsprechendem Befund die Freigebung zum öffentlichen Gebrauche bei ihren Regierungen in Antrag brachten. Bei der Bahnstrecke zwischen Castel und Hattersheim ist der Gang der Sache insofern ganz derselbe gewesen, als das Comité die Anzeige von der Bauausführung erstattet hat, auch von den Regierungen die Commissarien benannt sind. Der großherzogl. hessische hat jedoch sich außer Stand erklärt, in den ersten acht Tagen des April die Revision mit vorzunehmen, und da von dem Resultate derselben alles Weitere abhängt, so muß die Eröffnung nun natürlich noch weiter hinausgeschoben werden, als beabsichtigt war. Schon der Termin vom 10 April, welcher jetzt nicht mehr eingehalten werden kann, war ein später, da an jenem Tage das Zuströmen von Fremden nach Frankfurt a. M. wegen der Ostermesse bereits begonnen hat. Durch die weitere Verlegung verliert die Gesellschaft ohne Zweifel eine reichliche Einnahme, die ihr außerdem aus der gedachten Veranlassung gewiß zugeflossen wäre. – Gestern ist eine Schaar von Auswanderern, 244 an der Zahl, aus der Gegend von Stuttgart, Heilbronn und andern Gegenden Schwabens kommend, hier angelangt, und hat heute die Wasserreise fortgesetzt. Nicht allein Männer und Weiber von rüstigem Alter und ganz junge Leute erblickt man unter diesen Amerika-Lustigen, sondern auch Personen, welche die Mitte des Lebens weit überschritten haben. Ein 65jähriger Mann soll bereits auf der Hierherreise gestorben seyn. Preußen. Gnesen, 22 März. Die gestern hier eingegangene Nummer der Leipziger Allgem. Zeit. enthält abermals einen Artikel, der ganz geeignet ist, irrige Ansichten über eine Angelegenheit zu verbreiten, die in der jüngsten Zeit so ziemlich aus den öffentlichen Blättern verschwunden ist, weil sie auf einen durchaus stationären Standpunkt gelangte, und man ihr daher, sofern man nicht zu offenbaren Erdichtungen seine Zuflucht nehmen will, eine neue, interessante Seite nicht mehr abgewinnen kann: ich meine unsere kirchlichen Verhältnisse. Es ist traurig, daß die genannte Zeitung, die früher mehrere treffende Artikel über die Verhältnisse unserer Provinz enthielt, sich jetzt so leichtfertige und unverläßliche Correspondenten hier hält. Eine Berichtigung des oben angeführten Artikels dürfte schon insofern nicht unangemessen seyn, als derselbe, wie so manche seiner Vorgänger, vielleicht die große Zeitungsrunde macht. Doch zur Sache: Zunächst wird behauptet, die hiesigen Geistlichen hätten im Monat Januar eine Eingabe an den Monarchen gerichtet, und um Restitution des Hrn. 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Der Referent so wie die Majorität des Ausschusses (5 gegen 1 Stimme) begutachteten die Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurfe für das Postulat von 650,000 fl. Dann ging die Kammer an die fortgesetzte Berathung über die Generalübersicht der Kreislasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der vierten Finanzperiode 1837/43 und über die Vertheilung derselben unter die Kreise. Hiebei wurde in einer vierstündigen Sitzung bloß die Position „Straßen- und Brückenbau,“ wofür die Summe von 1,077,219 fl. eingestellt ist, erledigt. Von den sechs heute vorgelegten Modificationen wurden vier angenommen, welche von einer Reihe von Rednern ebenso wie die folgenden Anträge des zweiten und beziehungsweise dritten Ausschusses lebhaft unterstützt worden waren. Diese Amendements sind a) von Frhrn. v. Rotenhan: „es möchte Se. Maj. der König von dem im Landtagsabschiede vom 17 Nov. 1837 bezüglich auf die weitere Berücksichtigung zur Verbesserung des Straßenzustandes und des Landbaues enthaltenen Vorbehaltes auch für die Jahre 1840/43 allergnädigst Gebrauch machen, wie solches für das Jahr 1839/40, als bereits geschehen, dankbar anerkannt werde; dann, es möge ein Gesetz vorgelegt werden, wornach die Verpflichtungen der Districte und Communen bezüglich auf Anlegung und Unterhaltung von Straßen normirt und begränzt werden; b) von Hrn. v. Hagen, es möge zur Herbeischaffung der Kosten für Elementarfälle bei Straßen und Landgebäuden, welche sich nicht zum Neubau eignen, die nöthige Vorsorge getroffen werden. Unter den von den Ausschüssen ausgegangenen Anträgen erfreuten sich der Annahme der Kammer fünf, nämlich: 1) daß zur Erhebung der von der Regierung dazu bestimmten oder noch zu bestimmenden Districtsstraßen in die Classe der Staats- und Kreisstraßen eine jährliche Summe von 300,000 fl. von den Erübrigungen der dritten und vierten Finanzperiode, und zwar sowohl zur Unterhaltung der bereits gebauten, als zum Neubau der noch unverwendeten Straßen zu verwenden sey; 2) daß alle bereits bestehenden oder im Bau begriffenen Straßen, auf welche nach der durch allerhöchste Verordnung vom 18 Febr. 1835 angeordneten Classification der Begriff einer Staats- oder Kreisstraße erworben sey, den zur Zeit damit ganz oder theilweise belasteten Districten und Gemeinden abzunehmen seyen, so wie ferner 3) die Regierungen sich für die Folge strenge an den Grundsatz zu halten haben, die Bau- und Unterhaltslast solcher Staats- und Kreisstraßen niemals einzelnen Districten oder Gemeinden aufzubürden. (Diese drei Anträge wurden der heutigen Berathung als mit dieser durchaus connex eingeflochten, obwohl sie eigentlich einem selbstständigen Referate des Hrn. Kolb auf speciellen Antrag des Frhrn. v. Kreß angehörten.) 4) Es möge die jetzige Budgetsumme auf diesen Gegenstand beim Budgetsentwurf für die nächste Finanzperiode dem Bedarfe entsprechend erhöht werden, und endlich 5) über Ausführung projectirter Districtsstraßen, so wie der im Zuge derselben zu errichtenden bedeutenden Brücken möge der Landrath der betreffenden Kreise zuvor gutachtlich vernommen werden. Die Fortsetzung der heutigen Sitzung wurde auf Nachmittags 4 Uhr festgesetzt, und in dieser erfolgten die Beschlußfassungen über die weitern Positionen so rasch aufeinander, daß eben noch vor Postabgang der ganze Gegenstand seiner Erledigung zugeführt ward. 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Diese lobenswerthe Fürsorge für die öffentliche Sicherheit ist auf den verschiedenen nach und nach fertig gewordenen Strecken der Taunus-Eisenbahn in der Art geübt worden, daß das Comité von der Bauausführung den betheiligten Regierungen Anzeige erstattete, und jede derselben einen Techniker als Commissarius ernannte, welche dann vereint die Bahnstrecke befuhren und nach entsprechendem Befund die Freigebung zum öffentlichen Gebrauche bei ihren Regierungen in Antrag brachten. Bei der Bahnstrecke zwischen Castel und Hattersheim ist der Gang der Sache insofern ganz derselbe gewesen, als das Comité die Anzeige von der Bauausführung erstattet hat, auch von den Regierungen die Commissarien benannt sind. Der großherzogl. hessische hat jedoch sich außer Stand erklärt, in den ersten acht Tagen des April die Revision mit vorzunehmen, und da von dem Resultate derselben alles Weitere abhängt, so muß die Eröffnung nun natürlich noch weiter hinausgeschoben werden, als beabsichtigt war. Schon der Termin vom 10 April, welcher jetzt nicht mehr eingehalten werden kann, war ein später, da an jenem Tage das Zuströmen von Fremden nach Frankfurt a. M. wegen der Ostermesse bereits begonnen hat. Durch die weitere Verlegung verliert die Gesellschaft ohne Zweifel eine reichliche Einnahme, die ihr außerdem aus der gedachten Veranlassung gewiß zugeflossen wäre. – Gestern ist eine Schaar von Auswanderern, 244 an der Zahl, aus der Gegend von Stuttgart, Heilbronn und andern Gegenden Schwabens kommend, hier angelangt, und hat heute die Wasserreise fortgesetzt. Nicht allein Männer und Weiber von rüstigem Alter und ganz junge Leute erblickt man unter diesen Amerika-Lustigen, sondern auch Personen, welche die Mitte des Lebens weit überschritten haben. 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Es ist traurig, daß die genannte Zeitung, die früher mehrere treffende Artikel über die Verhältnisse unserer Provinz enthielt, sich jetzt so leichtfertige und unverläßliche Correspondenten hier hält. Eine Berichtigung des oben angeführten Artikels dürfte schon insofern nicht unangemessen seyn, als derselbe, wie so manche seiner Vorgänger, vielleicht die große Zeitungsrunde macht. Doch zur Sache: Zunächst wird behauptet, die hiesigen Geistlichen hätten im Monat Januar eine Eingabe an den Monarchen gerichtet, und um Restitution des Hrn. Erzbischofs gebeten.<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0734/0006]
in diesem Jahre, und des Morgens wie des Nachmittags fand ein großer Zudrang zu den Galerien statt. – Der talentvolle Neureuther, bekannt durch seine sinnreichen Randzeichnungen zu mehreren classischen Werken, ist dermalen beschäftigt, den Maskenzug unserer Künstler zu radiren; da jener Maskenzug eine Art Celebrität erhalten hat, so dürfte die Arbeit des Künstlers, die demnächst erscheinen soll, auch außer München einiges Interesse erregen.
_ München, 30 März. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten berichtete Graf v. Butler über den Gesetzesentwurf „die Vollendung des Bibliothek- und Archivgebäudes“ betreffend. Der Referent so wie die Majorität des Ausschusses (5 gegen 1 Stimme) begutachteten die Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurfe für das Postulat von 650,000 fl. Dann ging die Kammer an die fortgesetzte Berathung über die Generalübersicht der Kreislasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der vierten Finanzperiode 1837/43 und über die Vertheilung derselben unter die Kreise. Hiebei wurde in einer vierstündigen Sitzung bloß die Position „Straßen- und Brückenbau,“ wofür die Summe von 1,077,219 fl. eingestellt ist, erledigt. Von den sechs heute vorgelegten Modificationen wurden vier angenommen, welche von einer Reihe von Rednern ebenso wie die folgenden Anträge des zweiten und beziehungsweise dritten Ausschusses lebhaft unterstützt worden waren. Diese Amendements sind a) von Frhrn. v. Rotenhan: „es möchte Se. Maj. der König von dem im Landtagsabschiede vom 17 Nov. 1837 bezüglich auf die weitere Berücksichtigung zur Verbesserung des Straßenzustandes und des Landbaues enthaltenen Vorbehaltes auch für die Jahre 1840/43 allergnädigst Gebrauch machen, wie solches für das Jahr 1839/40, als bereits geschehen, dankbar anerkannt werde; dann, es möge ein Gesetz vorgelegt werden, wornach die Verpflichtungen der Districte und Communen bezüglich auf Anlegung und Unterhaltung von Straßen normirt und begränzt werden; b) von Hrn. v. Hagen, es möge zur Herbeischaffung der Kosten für Elementarfälle bei Straßen und Landgebäuden, welche sich nicht zum Neubau eignen, die nöthige Vorsorge getroffen werden. Unter den von den Ausschüssen ausgegangenen Anträgen erfreuten sich der Annahme der Kammer fünf, nämlich: 1) daß zur Erhebung der von der Regierung dazu bestimmten oder noch zu bestimmenden Districtsstraßen in die Classe der Staats- und Kreisstraßen eine jährliche Summe von 300,000 fl. von den Erübrigungen der dritten und vierten Finanzperiode, und zwar sowohl zur Unterhaltung der bereits gebauten, als zum Neubau der noch unverwendeten Straßen zu verwenden sey; 2) daß alle bereits bestehenden oder im Bau begriffenen Straßen, auf welche nach der durch allerhöchste Verordnung vom 18 Febr. 1835 angeordneten Classification der Begriff einer Staats- oder Kreisstraße erworben sey, den zur Zeit damit ganz oder theilweise belasteten Districten und Gemeinden abzunehmen seyen, so wie ferner 3) die Regierungen sich für die Folge strenge an den Grundsatz zu halten haben, die Bau- und Unterhaltslast solcher Staats- und Kreisstraßen niemals einzelnen Districten oder Gemeinden aufzubürden. (Diese drei Anträge wurden der heutigen Berathung als mit dieser durchaus connex eingeflochten, obwohl sie eigentlich einem selbstständigen Referate des Hrn. Kolb auf speciellen Antrag des Frhrn. v. Kreß angehörten.) 4) Es möge die jetzige Budgetsumme auf diesen Gegenstand beim Budgetsentwurf für die nächste Finanzperiode dem Bedarfe entsprechend erhöht werden, und endlich 5) über Ausführung projectirter Districtsstraßen, so wie der im Zuge derselben zu errichtenden bedeutenden Brücken möge der Landrath der betreffenden Kreise zuvor gutachtlich vernommen werden. Die Fortsetzung der heutigen Sitzung wurde auf Nachmittags 4 Uhr festgesetzt, und in dieser erfolgten die Beschlußfassungen über die weitern Positionen so rasch aufeinander, daß eben noch vor Postabgang der ganze Gegenstand seiner Erledigung zugeführt ward. Einstimmig wurde beschlossen, daß dieser Generalübersicht etc. sammt den genehmigten Anträgen etc. definitiv die Zustimmung zu ertheilen sey.
_ Mainz, 27 März. Die Eisenbahnstrecke zwischen Castel und Hattersheim hat am 10 April eröffnet werden sollen, ein unerwartetes Hinderniß aber verzögert die Eröffnung aufs neue. Bekanntlich haben die Regierungen sich die technische Prüfung vorbehalten, ehe dem Publicum der Gebrauch verstattet wird. Diese lobenswerthe Fürsorge für die öffentliche Sicherheit ist auf den verschiedenen nach und nach fertig gewordenen Strecken der Taunus-Eisenbahn in der Art geübt worden, daß das Comité von der Bauausführung den betheiligten Regierungen Anzeige erstattete, und jede derselben einen Techniker als Commissarius ernannte, welche dann vereint die Bahnstrecke befuhren und nach entsprechendem Befund die Freigebung zum öffentlichen Gebrauche bei ihren Regierungen in Antrag brachten. Bei der Bahnstrecke zwischen Castel und Hattersheim ist der Gang der Sache insofern ganz derselbe gewesen, als das Comité die Anzeige von der Bauausführung erstattet hat, auch von den Regierungen die Commissarien benannt sind. Der großherzogl. hessische hat jedoch sich außer Stand erklärt, in den ersten acht Tagen des April die Revision mit vorzunehmen, und da von dem Resultate derselben alles Weitere abhängt, so muß die Eröffnung nun natürlich noch weiter hinausgeschoben werden, als beabsichtigt war. Schon der Termin vom 10 April, welcher jetzt nicht mehr eingehalten werden kann, war ein später, da an jenem Tage das Zuströmen von Fremden nach Frankfurt a. M. wegen der Ostermesse bereits begonnen hat. Durch die weitere Verlegung verliert die Gesellschaft ohne Zweifel eine reichliche Einnahme, die ihr außerdem aus der gedachten Veranlassung gewiß zugeflossen wäre. – Gestern ist eine Schaar von Auswanderern, 244 an der Zahl, aus der Gegend von Stuttgart, Heilbronn und andern Gegenden Schwabens kommend, hier angelangt, und hat heute die Wasserreise fortgesetzt. Nicht allein Männer und Weiber von rüstigem Alter und ganz junge Leute erblickt man unter diesen Amerika-Lustigen, sondern auch Personen, welche die Mitte des Lebens weit überschritten haben. Ein 65jähriger Mann soll bereits auf der Hierherreise gestorben seyn.
Preußen.
_ Gnesen, 22 März. Die gestern hier eingegangene Nummer der Leipziger Allgem. Zeit. enthält abermals einen Artikel, der ganz geeignet ist, irrige Ansichten über eine Angelegenheit zu verbreiten, die in der jüngsten Zeit so ziemlich aus den öffentlichen Blättern verschwunden ist, weil sie auf einen durchaus stationären Standpunkt gelangte, und man ihr daher, sofern man nicht zu offenbaren Erdichtungen seine Zuflucht nehmen will, eine neue, interessante Seite nicht mehr abgewinnen kann: ich meine unsere kirchlichen Verhältnisse. Es ist traurig, daß die genannte Zeitung, die früher mehrere treffende Artikel über die Verhältnisse unserer Provinz enthielt, sich jetzt so leichtfertige und unverläßliche Correspondenten hier hält. Eine Berichtigung des oben angeführten Artikels dürfte schon insofern nicht unangemessen seyn, als derselbe, wie so manche seiner Vorgänger, vielleicht die große Zeitungsrunde macht. Doch zur Sache: Zunächst wird behauptet, die hiesigen Geistlichen hätten im Monat Januar eine Eingabe an den Monarchen gerichtet, und um Restitution des Hrn. Erzbischofs gebeten.
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