Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 97. Augsburg, 6. April 1840.

Bild:
erste Seite
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Montag
Nr. 97.
6 April 1840.

Spanien.

Der Finanzminister scheint seine Entlassung verlangt zu haben, und bereits bezeichnet man mehrere Personen, auch den Vicepräsidenten des Congresses, als seine Nachfolger. - Den letzten Nachrichten zufolge befand sich Cabrera schwer krank in Mora de Ebro mit einer Bedeckung von 250 Mann. Forcadell führt den Oberbefehl über die Carlisten von Aragonien und Valencia. Espartero läßt die Befestigungen von Segura wiederherstellen. Balmaseda soll beabsichtigen, sich mit zwei Bataillonen und 200 Pferden in die Fichtenwälder von Soria zu werfen.

Großbritannien.

Das M. Chronicle sagt: "Wir vernehmen, daß Lady Cecilia Underwood in der morgigen (31) amtlichen Gazette als "Herzogin v. Inverneß" aufgeführt erscheinen wird." - Der Standard bemerkt dazu: "In dieser Anzeige des ministeriellen Blattes muß irgend eine Ungenauigkeit liegen, wenigstens gibt es keine solche Person (no such person) wie Lady Cecilia Underwood. Lady Cecilia Buggin scheint einigen, uns unbekannten Grund zu haben, alle Anspielung auf einen gewissen ehrlichen Advocaten, ihren frühern Ehegatten, zu vermeiden, aber wenn Mylady auch diese ihre selbsteigene Ehe nach Belieben in Zweifel stellen mag, so steht es ihr doch nicht frei, die Gültigkeit der Ehe ihrer Mutter anzufechten. Ist sie zu dem Namen Lady C. Buggin nicht legitim berechtigt, so ist ihr eigentlicher Name "Lady Cecilia Gore." Aber Buggin, oder Gore, oder Underwood, welchen von diesen Namen auch Ihre Ladyschaft anzunehmen geruhen möge - immer bleibt noch der Grund anzugeben, warum diese Advocatenwittwe plötzlich zum Rang einer Herzogin erhoben werden soll. So lange wir die Ankündigung nicht wirklich in der London Gazette sehen, zweifeln wir noch immer, daß Socialisten-Heirathen von der Souveränin von Großbritannien anerkannt werden sollen." - Der ebenfalls torystische Courier fügt die Notiz bei: "In Debretts 1823 erschienenem Buch über die brittische Pairie liest man folgende Notiz über die frühere Heirath des Herzogs von Sussex: ""Prinz Augustus Frederick, Herzog von Sussex, Graf v. Inverneß in Nord-Britannien, Baron Arklow in Irland u. s. w., geb. am 27 Jan. 1773. Se. k. Hoh. vermählte sich am 3 April 1793 mit Lady Augusta Murray, Tochter von John fünftem Grafen v. Dunmore, von welcher ihm ein Sohn und eine Tochter geboren wurden. Diese Ehe wurde für null und nichtig erklärt, weil sie dem Statut 12 Georgs III zuwider läuft, welches bestimmt, daß kein leiblicher Descendent König Georgs II (Nachkommen der ins Ausland vermählten Prinzessinnen ausgenommen) eine Ehe zu schließen befugt ist ohne vorherigen, unter Beidruckung des großen Siegels ertheilten Consens des Königs; jede ohne diesen Consens geschlossene Ehe ist nichtig. Alle Personen, die einer solchen verbotenen Ehe irgendwie assistiren, unterliegen den Prämunire- (eigentlich: praemoneri.) Strafen (gewissen Geldbußen). Demgemäß ward obige Ehe im August 1794 aufgelöst." - An diese Angriffe auf dem Rechtsgebiet knüpfen dann die Toryblätter, selbst die sonst so höfische M. Post, die gehässigsten Ausfälle auf den moralischen Charakter des Herzogs und seiner Gemahlin. Der Atlas weist diese Art von Polemik mit Entrüstung zurück, und bemerkt: "Lady Cecilia ist die angetraute Ehefrau des Herzogs von Sussex, aber Herzogin von Sussex konnte sie darum nicht heißen, weil ein besonderes Gesetz den Mitgliedern der königlichen Familie das Recht genommen hat, das jeder andere Engländer besitzt: sein Weib zu seinem Range zu erheben. Indeß diese Parlamentsacte verbietet einem Prinzen das Heirathen nicht, sondern schreibt bloß vor, daß ohne die Zustimmung des Monarchen die Angetraute die Stellung ihres Gemahls in der königlichen Familie nicht theilen darf. Weit entfernt, die rohen und gemeinen Schmähungen zu verdienen, mit denen diese Dame von der Torypresse belegt wird, ist Lady Cecilia Underwood eine so achtbare englische Matrone als irgend eine Dame im Reich. Als solche wird sie auch von den tugendhaftesten Damen der höchsten Gesellschaft, mit der sie umgeht, geachtet und behandelt. Aus politischen Rücksichten ist diese Ehe nur für Einen Zweck als ungültig erklärt: sie darf dem englischen Thron keinen Erben geben; in Bezug auf eventuelle Erbfolge in Hannover ist sie aber so gültig, als wäre sie, außer der kirchlichen Trauung, noch durch hundert Parlamentsacte befestigt." - Die persönlichen Gehässigkeiten in den Sonntagsblättern greifen noch um eine Stufe höher. Die

Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Montag
Nr. 97.
6 April 1840.

Spanien.

Der Finanzminister scheint seine Entlassung verlangt zu haben, und bereits bezeichnet man mehrere Personen, auch den Vicepräsidenten des Congresses, als seine Nachfolger. – Den letzten Nachrichten zufolge befand sich Cabrera schwer krank in Mora de Ebro mit einer Bedeckung von 250 Mann. Forcadell führt den Oberbefehl über die Carlisten von Aragonien und Valencia. Espartero läßt die Befestigungen von Segura wiederherstellen. Balmaseda soll beabsichtigen, sich mit zwei Bataillonen und 200 Pferden in die Fichtenwälder von Soria zu werfen.

Großbritannien.

Das M. Chronicle sagt: „Wir vernehmen, daß Lady Cecilia Underwood in der morgigen (31) amtlichen Gazette als „Herzogin v. Inverneß“ aufgeführt erscheinen wird.“ – Der Standard bemerkt dazu: „In dieser Anzeige des ministeriellen Blattes muß irgend eine Ungenauigkeit liegen, wenigstens gibt es keine solche Person (no such person) wie Lady Cecilia Underwood. Lady Cecilia Buggin scheint einigen, uns unbekannten Grund zu haben, alle Anspielung auf einen gewissen ehrlichen Advocaten, ihren frühern Ehegatten, zu vermeiden, aber wenn Mylady auch diese ihre selbsteigene Ehe nach Belieben in Zweifel stellen mag, so steht es ihr doch nicht frei, die Gültigkeit der Ehe ihrer Mutter anzufechten. Ist sie zu dem Namen Lady C. Buggin nicht legitim berechtigt, so ist ihr eigentlicher Name „Lady Cecilia Gore.“ Aber Buggin, oder Gore, oder Underwood, welchen von diesen Namen auch Ihre Ladyschaft anzunehmen geruhen möge – immer bleibt noch der Grund anzugeben, warum diese Advocatenwittwe plötzlich zum Rang einer Herzogin erhoben werden soll. So lange wir die Ankündigung nicht wirklich in der London Gazette sehen, zweifeln wir noch immer, daß Socialisten-Heirathen von der Souveränin von Großbritannien anerkannt werden sollen.“ – Der ebenfalls torystische Courier fügt die Notiz bei: „In Debretts 1823 erschienenem Buch über die brittische Pairie liest man folgende Notiz über die frühere Heirath des Herzogs von Sussex: „„Prinz Augustus Frederick, Herzog von Sussex, Graf v. Inverneß in Nord-Britannien, Baron Arklow in Irland u. s. w., geb. am 27 Jan. 1773. Se. k. Hoh. vermählte sich am 3 April 1793 mit Lady Augusta Murray, Tochter von John fünftem Grafen v. Dunmore, von welcher ihm ein Sohn und eine Tochter geboren wurden. Diese Ehe wurde für null und nichtig erklärt, weil sie dem Statut 12 Georgs III zuwider läuft, welches bestimmt, daß kein leiblicher Descendent König Georgs II (Nachkommen der ins Ausland vermählten Prinzessinnen ausgenommen) eine Ehe zu schließen befugt ist ohne vorherigen, unter Beidruckung des großen Siegels ertheilten Consens des Königs; jede ohne diesen Consens geschlossene Ehe ist nichtig. Alle Personen, die einer solchen verbotenen Ehe irgendwie assistiren, unterliegen den Prämunire- (eigentlich: præmoneri.) Strafen (gewissen Geldbußen). Demgemäß ward obige Ehe im August 1794 aufgelöst.“ – An diese Angriffe auf dem Rechtsgebiet knüpfen dann die Toryblätter, selbst die sonst so höfische M. Post, die gehässigsten Ausfälle auf den moralischen Charakter des Herzogs und seiner Gemahlin. Der Atlas weist diese Art von Polemik mit Entrüstung zurück, und bemerkt: „Lady Cecilia ist die angetraute Ehefrau des Herzogs von Sussex, aber Herzogin von Sussex konnte sie darum nicht heißen, weil ein besonderes Gesetz den Mitgliedern der königlichen Familie das Recht genommen hat, das jeder andere Engländer besitzt: sein Weib zu seinem Range zu erheben. Indeß diese Parlamentsacte verbietet einem Prinzen das Heirathen nicht, sondern schreibt bloß vor, daß ohne die Zustimmung des Monarchen die Angetraute die Stellung ihres Gemahls in der königlichen Familie nicht theilen darf. Weit entfernt, die rohen und gemeinen Schmähungen zu verdienen, mit denen diese Dame von der Torypresse belegt wird, ist Lady Cecilia Underwood eine so achtbare englische Matrone als irgend eine Dame im Reich. Als solche wird sie auch von den tugendhaftesten Damen der höchsten Gesellschaft, mit der sie umgeht, geachtet und behandelt. Aus politischen Rücksichten ist diese Ehe nur für Einen Zweck als ungültig erklärt: sie darf dem englischen Thron keinen Erben geben; in Bezug auf eventuelle Erbfolge in Hannover ist sie aber so gültig, als wäre sie, außer der kirchlichen Trauung, noch durch hundert Parlamentsacte befestigt.“ – Die persönlichen Gehässigkeiten in den Sonntagsblättern greifen noch um eine Stufe höher. Die

<TEI>
  <text>
    <front>
      <pb facs="#f0001" n="0769"/>
      <titlePage type="heading">
        <docTitle>
          <titlePart type="main">Augsburger Allgemeine Zeitung.</titlePart><lb/>
          <titlePart type="jImprimatur">Mit allerhöchsten Privilegien.</titlePart>
        </docTitle><lb/>
        <docImprint>
          <docDate>Montag</docDate>
        </docImprint><lb/>
        <titlePart type="volume">Nr. 97.</titlePart><lb/>
        <docImprint>
          <docDate>6 April 1840.</docDate>
        </docImprint>
      </titlePage>
    </front>
    <body><lb/>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Spanien.</hi> </head><lb/>
        <div n="2">
          <byline>
            <docAuthor>
              <gap reason="insignificant"/>
            </docAuthor>
          </byline>
          <dateline><hi rendition="#b">Madrid,</hi> 25 März.</dateline>
          <p> Der Finanzminister scheint seine Entlassung verlangt zu haben, und bereits bezeichnet man mehrere Personen, auch den Vicepräsidenten des Congresses, als seine Nachfolger. &#x2013; Den letzten Nachrichten zufolge befand sich Cabrera schwer krank in Mora de Ebro mit einer Bedeckung von 250 Mann. Forcadell führt den Oberbefehl über die Carlisten von Aragonien und Valencia. Espartero läßt die Befestigungen von Segura wiederherstellen. Balmaseda soll beabsichtigen, sich mit zwei Bataillonen und 200 Pferden in die Fichtenwälder von Soria zu werfen.</p>
        </div>
      </div><lb/>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Großbritannien.</hi> </head><lb/>
        <div n="2">
          <byline>
            <docAuthor>
              <gap reason="insignificant"/>
            </docAuthor>
          </byline>
          <dateline><hi rendition="#b">London,</hi> 30 März.</dateline>
          <p/><lb/>
          <p>Das M. <hi rendition="#g">Chronicle</hi> sagt: &#x201E;Wir vernehmen, daß Lady Cecilia Underwood in der morgigen (31) amtlichen Gazette als &#x201E;Herzogin v. Inverneß&#x201C; aufgeführt erscheinen wird.&#x201C; &#x2013; Der <hi rendition="#g">Standard</hi> bemerkt dazu: &#x201E;In dieser Anzeige des ministeriellen Blattes muß irgend eine Ungenauigkeit liegen, wenigstens gibt es keine solche Person (no such person) wie Lady Cecilia Underwood. Lady Cecilia Buggin scheint einigen, uns unbekannten Grund zu haben, alle Anspielung auf einen gewissen ehrlichen Advocaten, ihren frühern Ehegatten, zu vermeiden, aber wenn Mylady auch diese ihre selbsteigene Ehe nach Belieben in Zweifel stellen mag, so steht es ihr doch nicht frei, die Gültigkeit der Ehe <hi rendition="#g">ihrer Mutter</hi> anzufechten. Ist sie zu dem Namen Lady C. Buggin nicht legitim berechtigt, so ist ihr eigentlicher Name &#x201E;Lady Cecilia <hi rendition="#g">Gore</hi>.&#x201C; Aber Buggin, oder Gore, oder Underwood, welchen von diesen Namen auch Ihre Ladyschaft anzunehmen geruhen möge &#x2013; immer bleibt noch der Grund anzugeben, warum diese Advocatenwittwe plötzlich zum Rang einer Herzogin erhoben werden soll. So lange wir die Ankündigung nicht wirklich in der London Gazette sehen, zweifeln wir noch immer, daß Socialisten-Heirathen von der Souveränin von Großbritannien anerkannt werden sollen.&#x201C; &#x2013; Der ebenfalls torystische <hi rendition="#g">Courier</hi> fügt die Notiz bei: &#x201E;In Debretts 1823 erschienenem Buch über die brittische Pairie liest man folgende Notiz über die frühere Heirath des Herzogs von Sussex: &#x201E;&#x201E;Prinz Augustus Frederick, Herzog von Sussex, Graf v. Inverneß in Nord-Britannien, Baron Arklow in Irland u. s. w., geb. am 27 Jan. 1773. Se. k. Hoh. vermählte sich am 3 April 1793 mit Lady Augusta Murray, Tochter von John fünftem Grafen v. Dunmore, von welcher ihm ein Sohn und eine Tochter geboren wurden. Diese Ehe wurde für null und nichtig erklärt, weil sie dem Statut 12 Georgs III zuwider läuft, welches bestimmt, daß kein leiblicher Descendent König Georgs II (Nachkommen der ins Ausland vermählten Prinzessinnen ausgenommen) eine Ehe zu schließen befugt ist ohne vorherigen, unter Beidruckung des großen Siegels ertheilten Consens des Königs; jede ohne diesen Consens geschlossene Ehe ist nichtig. Alle Personen, die einer solchen verbotenen Ehe irgendwie assistiren, unterliegen den Prämunire- (eigentlich: præmoneri.) Strafen (gewissen Geldbußen). Demgemäß ward obige Ehe im August 1794 aufgelöst.&#x201C; &#x2013; An diese Angriffe auf dem Rechtsgebiet knüpfen dann die Toryblätter, selbst die sonst so höfische M. <hi rendition="#g">Post</hi>, die gehässigsten Ausfälle auf den moralischen Charakter des Herzogs und seiner Gemahlin. Der <hi rendition="#g">Atlas</hi> weist diese Art von Polemik mit Entrüstung zurück, und bemerkt: &#x201E;Lady Cecilia <hi rendition="#g">ist</hi> die angetraute Ehefrau des Herzogs von Sussex, aber Herzogin von Sussex konnte sie darum nicht heißen, weil ein besonderes Gesetz den Mitgliedern der königlichen Familie das Recht genommen hat, das jeder andere Engländer besitzt: sein Weib zu seinem Range zu erheben. Indeß diese Parlamentsacte verbietet einem Prinzen das Heirathen nicht, sondern schreibt bloß vor, daß ohne die Zustimmung des Monarchen die Angetraute die Stellung ihres Gemahls in der königlichen Familie nicht theilen darf. Weit entfernt, die rohen und gemeinen Schmähungen zu verdienen, mit denen diese Dame von der Torypresse belegt wird, ist Lady Cecilia Underwood eine so achtbare englische Matrone als irgend eine Dame im Reich. Als solche wird sie auch von den tugendhaftesten Damen der höchsten Gesellschaft, mit der sie umgeht, geachtet und behandelt. Aus politischen Rücksichten ist diese Ehe nur für Einen Zweck als ungültig erklärt: sie darf dem <hi rendition="#g">englischen</hi> Thron keinen Erben geben; in Bezug auf eventuelle Erbfolge in <hi rendition="#g">Hannover</hi> ist sie aber so gültig, als wäre sie, außer der kirchlichen Trauung, noch durch hundert Parlamentsacte befestigt.&#x201C; &#x2013; Die persönlichen Gehässigkeiten in den Sonntagsblättern greifen noch um eine Stufe höher. Die<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0769/0001] Augsburger Allgemeine Zeitung. Mit allerhöchsten Privilegien. Montag Nr. 97. 6 April 1840. Spanien. _ Madrid, 25 März. Der Finanzminister scheint seine Entlassung verlangt zu haben, und bereits bezeichnet man mehrere Personen, auch den Vicepräsidenten des Congresses, als seine Nachfolger. – Den letzten Nachrichten zufolge befand sich Cabrera schwer krank in Mora de Ebro mit einer Bedeckung von 250 Mann. Forcadell führt den Oberbefehl über die Carlisten von Aragonien und Valencia. Espartero läßt die Befestigungen von Segura wiederherstellen. Balmaseda soll beabsichtigen, sich mit zwei Bataillonen und 200 Pferden in die Fichtenwälder von Soria zu werfen. Großbritannien. _ London, 30 März. Das M. Chronicle sagt: „Wir vernehmen, daß Lady Cecilia Underwood in der morgigen (31) amtlichen Gazette als „Herzogin v. Inverneß“ aufgeführt erscheinen wird.“ – Der Standard bemerkt dazu: „In dieser Anzeige des ministeriellen Blattes muß irgend eine Ungenauigkeit liegen, wenigstens gibt es keine solche Person (no such person) wie Lady Cecilia Underwood. Lady Cecilia Buggin scheint einigen, uns unbekannten Grund zu haben, alle Anspielung auf einen gewissen ehrlichen Advocaten, ihren frühern Ehegatten, zu vermeiden, aber wenn Mylady auch diese ihre selbsteigene Ehe nach Belieben in Zweifel stellen mag, so steht es ihr doch nicht frei, die Gültigkeit der Ehe ihrer Mutter anzufechten. Ist sie zu dem Namen Lady C. Buggin nicht legitim berechtigt, so ist ihr eigentlicher Name „Lady Cecilia Gore.“ Aber Buggin, oder Gore, oder Underwood, welchen von diesen Namen auch Ihre Ladyschaft anzunehmen geruhen möge – immer bleibt noch der Grund anzugeben, warum diese Advocatenwittwe plötzlich zum Rang einer Herzogin erhoben werden soll. So lange wir die Ankündigung nicht wirklich in der London Gazette sehen, zweifeln wir noch immer, daß Socialisten-Heirathen von der Souveränin von Großbritannien anerkannt werden sollen.“ – Der ebenfalls torystische Courier fügt die Notiz bei: „In Debretts 1823 erschienenem Buch über die brittische Pairie liest man folgende Notiz über die frühere Heirath des Herzogs von Sussex: „„Prinz Augustus Frederick, Herzog von Sussex, Graf v. Inverneß in Nord-Britannien, Baron Arklow in Irland u. s. w., geb. am 27 Jan. 1773. Se. k. Hoh. vermählte sich am 3 April 1793 mit Lady Augusta Murray, Tochter von John fünftem Grafen v. Dunmore, von welcher ihm ein Sohn und eine Tochter geboren wurden. Diese Ehe wurde für null und nichtig erklärt, weil sie dem Statut 12 Georgs III zuwider läuft, welches bestimmt, daß kein leiblicher Descendent König Georgs II (Nachkommen der ins Ausland vermählten Prinzessinnen ausgenommen) eine Ehe zu schließen befugt ist ohne vorherigen, unter Beidruckung des großen Siegels ertheilten Consens des Königs; jede ohne diesen Consens geschlossene Ehe ist nichtig. Alle Personen, die einer solchen verbotenen Ehe irgendwie assistiren, unterliegen den Prämunire- (eigentlich: præmoneri.) Strafen (gewissen Geldbußen). Demgemäß ward obige Ehe im August 1794 aufgelöst.“ – An diese Angriffe auf dem Rechtsgebiet knüpfen dann die Toryblätter, selbst die sonst so höfische M. Post, die gehässigsten Ausfälle auf den moralischen Charakter des Herzogs und seiner Gemahlin. Der Atlas weist diese Art von Polemik mit Entrüstung zurück, und bemerkt: „Lady Cecilia ist die angetraute Ehefrau des Herzogs von Sussex, aber Herzogin von Sussex konnte sie darum nicht heißen, weil ein besonderes Gesetz den Mitgliedern der königlichen Familie das Recht genommen hat, das jeder andere Engländer besitzt: sein Weib zu seinem Range zu erheben. Indeß diese Parlamentsacte verbietet einem Prinzen das Heirathen nicht, sondern schreibt bloß vor, daß ohne die Zustimmung des Monarchen die Angetraute die Stellung ihres Gemahls in der königlichen Familie nicht theilen darf. Weit entfernt, die rohen und gemeinen Schmähungen zu verdienen, mit denen diese Dame von der Torypresse belegt wird, ist Lady Cecilia Underwood eine so achtbare englische Matrone als irgend eine Dame im Reich. Als solche wird sie auch von den tugendhaftesten Damen der höchsten Gesellschaft, mit der sie umgeht, geachtet und behandelt. Aus politischen Rücksichten ist diese Ehe nur für Einen Zweck als ungültig erklärt: sie darf dem englischen Thron keinen Erben geben; in Bezug auf eventuelle Erbfolge in Hannover ist sie aber so gültig, als wäre sie, außer der kirchlichen Trauung, noch durch hundert Parlamentsacte befestigt.“ – Die persönlichen Gehässigkeiten in den Sonntagsblättern greifen noch um eine Stufe höher. Die

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_097_18400406
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_097_18400406/1
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 97. Augsburg, 6. April 1840, S. 0769. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_097_18400406/1>, abgerufen am 21.11.2024.