Allgemeine Zeitung. Nr. 101. Augsburg, 10. April 1840.Augsburger Allgemeine Zeitung. Mit allerhöchsten Privilegien. FreitagNr. 101. 10 April 1840.Spanien. (Phare des Pyrenees.) Alle Nachrichten, die wir von den Gränzdepartements sowohl, als von Spanien erhalten, stimmen überein, daß unter den Carlistischen Flüchtlingen, denen Frankreich gastfreundliche Aufnahme gewährte, sich Männer befinden, welche eine neue Insurrection in den baskischen Provinzen vorbereiten. Einige jener Männer, welche als die künftigen Anführer dieses Unternehmens bezeichnet wurden, hatten heimlicherweise ihre Depots verlassen, und waren im Begriff, in Spanien sich einzuschleichen, um sich an die Spitze des neuen Aufstands zu stellen. Die französische Behörde, von diesen Umtrieben unterrichtet, hat die kräftigsten Maaßregeln ergriffen, um deren Ausführung zu hindern. Durch den Unterpräfecten von Bayonne wurde eine große Zahl von verdächtigen Individuen festgenommen. Zwei der Hauptanführer der ehemaligen Carlistischen Armee, Elio und Alzaa, wurden verhaftet, der eine in Bordeaux, der andere in der Umgegend von Dax. Die Regierung hat sogleich Befehl gegeben, dieselben unter sicherer Escorte nach Paris abzuführen, wo sie einer strengen Aufsicht unterworfen bleiben werden. Mögen also die Nordprovinzen sich beruhigen. Heute mehr als je kann Spanien auf die Sympathien und die thätige Mitwirkung Frankreichs zählen. Das Memorial des Pyrenees berichtet, der Carlistische Guerillero und Canonicus Tristany (Mosen Benet), den die Carlistische Junta von Berga (Catalonien) in effigie hatte hängen lassen, sey am 18 in der Gegend von Granadella gefangen genommen, und auf Befehl der Junta erschossen worden mit vier Häuptlingen der Agraviados. Großbritannien. London, 3 April. Gestern war große Cour im Buckinghampalast, wobei Ihre Maj. auf dem Thron eine Deputation der Generalversammlung der Kirche von Schottland empfing, welche, ihren derzeitigen "Moderator," den sehr hochwürdigen Dr. Duncan, an ihrer Spitze, eine Glückwunschadresse zur königlichen Vermählung überreichte. Die Blätter veröffentlichen jetzt den auf Befehl Ihrer Maj. den beiden Parlamentshäusern vorgelegten königlichen Heirathsvertrag. Er ist London vom 7 Febr. 1840 datirt, und zeugschaftlich unterzeichnet von dem Erzbischof von Canterbury und den Ministern Lords Cottenham, Lansdowne, Normanby, J. Russell, Palmerston, Melbourne und Hrn. F. T. Baring, als Bevollmächtigten Ihrer Majestät, dann von Baron v. Stockmar, als Bevollmächtigtem des regierenden Herzogs und des Prinzen Albert von Sachsen-Coburg-Gotha. Die Urkunde besteht aus fünf Artikeln, die nichts enthalten, was nicht schon bekannt wäre. Der Styl ist höchst curial; so besagt Art. 1 die Trauung solle gefeiert werden "in demjenigen Theile des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, welcher Großbritannien heißt." Dem Art. 2 zufolge bezieht der Prinz seine Apanage in vierteljährigen Raten, mit dem 5 April d. J. anfangend. Von der Apanage hat Se. k. Hoh., gemäß Art. 3, "seine persönlichen Ausgaben und die Kosten seines eigenen Haushalts zu bestreiten, auch aus seinem ehelichen Verhältniß zur Königin keinerlei weitern Eigenthumsrechte, als diese lebenslängliche Apanage, anzusprechen. Art. 4 bestimmt, daß die Söhne und Töchter aus dieser Ehe nach den Gesetzen des Vereinigten Königreichs erzogen werden, und nicht befugt seyn sollen, ohne die Zustimmung Ihrer Maj. der Königin, oder des jeweiligen Souveräns des Reichs, eine Ehe zu schließen. - Prinz Ernst von Sachsen-Coburg ist von seiner Besuchstour im Lande nach London zurückgekehrt. Er soll, an das deutsche Waidwerk gewöhnt, die englichen Fuchsjagden etwas ermüdend gefunden haben. In der Sitzung des Hauses der Gemeinen am 2 April brachte Lord J. Russell seine neulich detaillirte Bill zur legislativen Vereinigung der beiden Canadas ein, welche ohne Bemerkung zum erstenmal gelesen wurde. Der Colonialminister nahm dabei Anlaß, sich nochmals über die Clergy-Reserves in Canada zu äußern, und seine volle Uebereinstimmung mit dem von dem Generalgouverneur, Hrn. P. Thomson, in dieser Sache eingehaltenen Verfahren auszusprechen. Er hoffe, fügte Lord John bei, man werde den Wünschen des canadischen Volks, diese Frage, die Quelle so vieler und gefährlicher Aufregung in jener Colonie, endlich beigelegt zu sehen, nicht entgegenarbeiten. Indessen dürfte dieß ein frommer Wunsch seyn, nach dem leidenschaftlichen Augsburger Allgemeine Zeitung. Mit allerhöchsten Privilegien. FreitagNr. 101. 10 April 1840.Spanien. (Phare des Pyrénées.) Alle Nachrichten, die wir von den Gränzdepartements sowohl, als von Spanien erhalten, stimmen überein, daß unter den Carlistischen Flüchtlingen, denen Frankreich gastfreundliche Aufnahme gewährte, sich Männer befinden, welche eine neue Insurrection in den baskischen Provinzen vorbereiten. Einige jener Männer, welche als die künftigen Anführer dieses Unternehmens bezeichnet wurden, hatten heimlicherweise ihre Depots verlassen, und waren im Begriff, in Spanien sich einzuschleichen, um sich an die Spitze des neuen Aufstands zu stellen. Die französische Behörde, von diesen Umtrieben unterrichtet, hat die kräftigsten Maaßregeln ergriffen, um deren Ausführung zu hindern. Durch den Unterpräfecten von Bayonne wurde eine große Zahl von verdächtigen Individuen festgenommen. Zwei der Hauptanführer der ehemaligen Carlistischen Armee, Elio und Alzaa, wurden verhaftet, der eine in Bordeaux, der andere in der Umgegend von Dax. Die Regierung hat sogleich Befehl gegeben, dieselben unter sicherer Escorte nach Paris abzuführen, wo sie einer strengen Aufsicht unterworfen bleiben werden. Mögen also die Nordprovinzen sich beruhigen. Heute mehr als je kann Spanien auf die Sympathien und die thätige Mitwirkung Frankreichs zählen. Das Mémorial des Pyrénées berichtet, der Carlistische Guerillero und Canonicus Tristany (Mosen Benet), den die Carlistische Junta von Berga (Catalonien) in effigie hatte hängen lassen, sey am 18 in der Gegend von Granadella gefangen genommen, und auf Befehl der Junta erschossen worden mit vier Häuptlingen der Agraviados. Großbritannien. London, 3 April. Gestern war große Cour im Buckinghampalast, wobei Ihre Maj. auf dem Thron eine Deputation der Generalversammlung der Kirche von Schottland empfing, welche, ihren derzeitigen „Moderator,“ den sehr hochwürdigen Dr. Duncan, an ihrer Spitze, eine Glückwunschadresse zur königlichen Vermählung überreichte. Die Blätter veröffentlichen jetzt den auf Befehl Ihrer Maj. den beiden Parlamentshäusern vorgelegten königlichen Heirathsvertrag. Er ist London vom 7 Febr. 1840 datirt, und zeugschaftlich unterzeichnet von dem Erzbischof von Canterbury und den Ministern Lords Cottenham, Lansdowne, Normanby, J. Russell, Palmerston, Melbourne und Hrn. F. T. Baring, als Bevollmächtigten Ihrer Majestät, dann von Baron v. Stockmar, als Bevollmächtigtem des regierenden Herzogs und des Prinzen Albert von Sachsen-Coburg-Gotha. Die Urkunde besteht aus fünf Artikeln, die nichts enthalten, was nicht schon bekannt wäre. Der Styl ist höchst curial; so besagt Art. 1 die Trauung solle gefeiert werden „in demjenigen Theile des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, welcher Großbritannien heißt.“ Dem Art. 2 zufolge bezieht der Prinz seine Apanage in vierteljährigen Raten, mit dem 5 April d. J. anfangend. Von der Apanage hat Se. k. Hoh., gemäß Art. 3, „seine persönlichen Ausgaben und die Kosten seines eigenen Haushalts zu bestreiten, auch aus seinem ehelichen Verhältniß zur Königin keinerlei weitern Eigenthumsrechte, als diese lebenslängliche Apanage, anzusprechen. Art. 4 bestimmt, daß die Söhne und Töchter aus dieser Ehe nach den Gesetzen des Vereinigten Königreichs erzogen werden, und nicht befugt seyn sollen, ohne die Zustimmung Ihrer Maj. der Königin, oder des jeweiligen Souveräns des Reichs, eine Ehe zu schließen. – Prinz Ernst von Sachsen-Coburg ist von seiner Besuchstour im Lande nach London zurückgekehrt. Er soll, an das deutsche Waidwerk gewöhnt, die englichen Fuchsjagden etwas ermüdend gefunden haben. In der Sitzung des Hauses der Gemeinen am 2 April brachte Lord J. Russell seine neulich detaillirte Bill zur legislativen Vereinigung der beiden Canadas ein, welche ohne Bemerkung zum erstenmal gelesen wurde. Der Colonialminister nahm dabei Anlaß, sich nochmals über die Clergy-Reserves in Canada zu äußern, und seine volle Uebereinstimmung mit dem von dem Generalgouverneur, Hrn. P. Thomson, in dieser Sache eingehaltenen Verfahren auszusprechen. Er hoffe, fügte Lord John bei, man werde den Wünschen des canadischen Volks, diese Frage, die Quelle so vieler und gefährlicher Aufregung in jener Colonie, endlich beigelegt zu sehen, nicht entgegenarbeiten. 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Die Blätter veröffentlichen jetzt den auf Befehl Ihrer Maj. den beiden Parlamentshäusern vorgelegten königlichen Heirathsvertrag. Er ist London vom 7 Febr. 1840 datirt, und zeugschaftlich unterzeichnet von dem Erzbischof von Canterbury und den Ministern Lords Cottenham, Lansdowne, Normanby, J. Russell, Palmerston, Melbourne und Hrn. F. T. Baring, als Bevollmächtigten Ihrer Majestät, dann von Baron v. Stockmar, als Bevollmächtigtem des regierenden Herzogs und des Prinzen Albert von Sachsen-Coburg-Gotha. Die Urkunde besteht aus fünf Artikeln, die nichts enthalten, was nicht schon bekannt wäre. Der Styl ist höchst curial; so besagt Art. 1 die Trauung solle gefeiert werden „in demjenigen Theile des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, welcher Großbritannien heißt.“ Dem Art. 2 zufolge bezieht der Prinz seine Apanage in vierteljährigen Raten, mit dem 5 April d. J. anfangend. Von der Apanage hat Se. k. Hoh., gemäß Art. 3, „seine persönlichen Ausgaben und die Kosten seines eigenen Haushalts zu bestreiten, auch aus seinem ehelichen Verhältniß zur Königin keinerlei weitern Eigenthumsrechte, als diese lebenslängliche Apanage, anzusprechen. Art. 4 bestimmt, daß die Söhne und Töchter aus dieser Ehe nach den Gesetzen des Vereinigten Königreichs erzogen werden, und nicht befugt seyn sollen, ohne die Zustimmung Ihrer Maj. der Königin, oder des jeweiligen Souveräns des Reichs, eine Ehe zu schließen. – Prinz Ernst von Sachsen-Coburg ist von seiner Besuchstour im Lande nach London zurückgekehrt. Er soll, an das deutsche Waidwerk gewöhnt, die englichen Fuchsjagden etwas ermüdend gefunden haben.</p><lb/> <p>In der Sitzung des <hi rendition="#g">Hauses der Gemeinen</hi> am 2 April brachte Lord J. <hi rendition="#g">Russell</hi> seine neulich detaillirte Bill zur legislativen Vereinigung der beiden Canadas ein, welche ohne Bemerkung zum erstenmal gelesen wurde. 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Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Freitag
Nr. 101.
10 April 1840.
Spanien.
(Phare des Pyrénées.) Alle Nachrichten, die wir von den Gränzdepartements sowohl, als von Spanien erhalten, stimmen überein, daß unter den Carlistischen Flüchtlingen, denen Frankreich gastfreundliche Aufnahme gewährte, sich Männer befinden, welche eine neue Insurrection in den baskischen Provinzen vorbereiten. Einige jener Männer, welche als die künftigen Anführer dieses Unternehmens bezeichnet wurden, hatten heimlicherweise ihre Depots verlassen, und waren im Begriff, in Spanien sich einzuschleichen, um sich an die Spitze des neuen Aufstands zu stellen. Die französische Behörde, von diesen Umtrieben unterrichtet, hat die kräftigsten Maaßregeln ergriffen, um deren Ausführung zu hindern. Durch den Unterpräfecten von Bayonne wurde eine große Zahl von verdächtigen Individuen festgenommen. Zwei der Hauptanführer der ehemaligen Carlistischen Armee, Elio und Alzaa, wurden verhaftet, der eine in Bordeaux, der andere in der Umgegend von Dax. Die Regierung hat sogleich Befehl gegeben, dieselben unter sicherer Escorte nach Paris abzuführen, wo sie einer strengen Aufsicht unterworfen bleiben werden. Mögen also die Nordprovinzen sich beruhigen. Heute mehr als je kann Spanien auf die Sympathien und die thätige Mitwirkung Frankreichs zählen.
Das Mémorial des Pyrénées berichtet, der Carlistische Guerillero und Canonicus Tristany (Mosen Benet), den die Carlistische Junta von Berga (Catalonien) in effigie hatte hängen lassen, sey am 18 in der Gegend von Granadella gefangen genommen, und auf Befehl der Junta erschossen worden mit vier Häuptlingen der Agraviados.
Großbritannien.
_ London, 3 April.
Gestern war große Cour im Buckinghampalast, wobei Ihre Maj. auf dem Thron eine Deputation der Generalversammlung der Kirche von Schottland empfing, welche, ihren derzeitigen „Moderator,“ den sehr hochwürdigen Dr. Duncan, an ihrer Spitze, eine Glückwunschadresse zur königlichen Vermählung überreichte. Die Blätter veröffentlichen jetzt den auf Befehl Ihrer Maj. den beiden Parlamentshäusern vorgelegten königlichen Heirathsvertrag. Er ist London vom 7 Febr. 1840 datirt, und zeugschaftlich unterzeichnet von dem Erzbischof von Canterbury und den Ministern Lords Cottenham, Lansdowne, Normanby, J. Russell, Palmerston, Melbourne und Hrn. F. T. Baring, als Bevollmächtigten Ihrer Majestät, dann von Baron v. Stockmar, als Bevollmächtigtem des regierenden Herzogs und des Prinzen Albert von Sachsen-Coburg-Gotha. Die Urkunde besteht aus fünf Artikeln, die nichts enthalten, was nicht schon bekannt wäre. Der Styl ist höchst curial; so besagt Art. 1 die Trauung solle gefeiert werden „in demjenigen Theile des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, welcher Großbritannien heißt.“ Dem Art. 2 zufolge bezieht der Prinz seine Apanage in vierteljährigen Raten, mit dem 5 April d. J. anfangend. Von der Apanage hat Se. k. Hoh., gemäß Art. 3, „seine persönlichen Ausgaben und die Kosten seines eigenen Haushalts zu bestreiten, auch aus seinem ehelichen Verhältniß zur Königin keinerlei weitern Eigenthumsrechte, als diese lebenslängliche Apanage, anzusprechen. Art. 4 bestimmt, daß die Söhne und Töchter aus dieser Ehe nach den Gesetzen des Vereinigten Königreichs erzogen werden, und nicht befugt seyn sollen, ohne die Zustimmung Ihrer Maj. der Königin, oder des jeweiligen Souveräns des Reichs, eine Ehe zu schließen. – Prinz Ernst von Sachsen-Coburg ist von seiner Besuchstour im Lande nach London zurückgekehrt. Er soll, an das deutsche Waidwerk gewöhnt, die englichen Fuchsjagden etwas ermüdend gefunden haben.
In der Sitzung des Hauses der Gemeinen am 2 April brachte Lord J. Russell seine neulich detaillirte Bill zur legislativen Vereinigung der beiden Canadas ein, welche ohne Bemerkung zum erstenmal gelesen wurde. Der Colonialminister nahm dabei Anlaß, sich nochmals über die Clergy-Reserves in Canada zu äußern, und seine volle Uebereinstimmung mit dem von dem Generalgouverneur, Hrn. P. Thomson, in dieser Sache eingehaltenen Verfahren auszusprechen. Er hoffe, fügte Lord John bei, man werde den Wünschen des canadischen Volks, diese Frage, die Quelle so vieler und gefährlicher Aufregung in jener Colonie, endlich beigelegt zu sehen, nicht entgegenarbeiten. Indessen dürfte dieß ein frommer Wunsch seyn, nach dem leidenschaftlichen
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